Automatisierte Entscheidungssysteme, die mit menschlichen Merkmalen arbeiten, können diskriminieren und Grundrechte einschränken. Deshalb fordern zwei EU-Datenschutzinstitutionen nun ein Verbot bestimmter Anwendungen. Die Pläne der EU-Kommission zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz gehen ihnen nicht weit genug.
Die EU-Staaten haben zwei Beschlüsse gebilligt, nach denen persönliche Daten aus Europa weiter ungehindert nach Großbritannien fließen dürfen. Dagegen äußern Datenschützer:innen und Abgeordneten große Bedenken.
Der Bundestag hat die Speicherung von Asylbescheiden im Ausländerzentralregister beschlossen. Damit werden Fluchtgründe wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Haltung für Mitarbeiter*innen von Behörden auf Knopfdruck zugänglich. Zwar sollen sensibelste Informationen im Text geschwärzt werden, aber LGBTQ-Aktivist*innen und Asylverbände halten das für zu wenig.
Facebook plant ein „Instagram for Kids“ für unter 13-Jährige. Viele Details verriet der Konzern bislang nicht über seine Pläne. Doch es hagelt Kritik, die Plattform gefährde die Gesundheit und Privatsphäre von Kindern.
Facebook muss sich auch jenseits seines EU-Hauptsitzes in Irland Datenschutzklagen stellen, entschied das oberste EU-Gericht. Das Urteil könnte neue Gerichtsverfahren gegen den Datenkonzern auslösen.
Ungeschwärzte Dokumente einer US-Klage gegen Google verdeutlichen die Überwachungs-Methoden des Konzerns. Ein Generalstaatsanwalt aus Arizona wirft dem Unternehmen vor, illegal Standortdaten seiner Nutzer*innen gesammelt und das Auffinden von Datenschutzeinstellungen erschwert zu haben.
Cookie-Banner sind oft groß, bunt, unübersichtlich und verstecken die Option, dem Tracking zu widersprechen. Das ist in vielen Fällen manipulativ und damit rechtswidrig, findet die Organisation noyb. Deshalb startet sie eine Beschwerde-Kampagne.
PimEyes und Clearview AI sind Unternehmen, die ungefragt Millionen von Gesichtsbilder aus dem Internet speichern, auswerten und katalogisieren, um daraus Überwachungssysteme zu bauen. Datenschützer gehen nun gegen die Firmen vor.
Die Datenschutzgrundverordnung feiert heute ihren 3. Geburtstag. Die EU muss nun dringend die strukturellen und praktischen Probleme angehen, die die Anwendung dieses Vorzeigegesetzes blockieren. Ein Gastbeitrag von Access Now.
Drei Jahre DSGVO: Wir sprachen mit dem rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann darüber, ob sich die Datenschutzgrundverordnung bewährt, wo die großen Baustellen liegen und wieso Irland ein Glücksfall für Datenkonzerne ist.
Der portugiesische Ratsvorsitz fordert eine EU-weite Regelung für den Zugang zu verschlüsselten Inhalten durch Polizei und Justiz. Dies soll erstmals auch Gerätehersteller betreffen. Bei Nichtbefolgung könnte den Firmen das Geschäft in der EU untersagt werden.
Der Messenger-Dienst Signal kritisiert Tracking-Tools von Facebook mit Instagram-Werbung, die mehr Daten-Transparenz für Nutzer:innen schaffen soll. Facebook hat die Anzeigen laut Signal gesperrt.
Wer einmal irgendwo gearbeitet hat, hinterlässt einen Haufen personenbezogener Daten bei dem Unternehmen. Laut der Datenschutzgrundverordnung haben Arbeitnehmer:innen ein Recht auf Auskunft und Kopie ihrer Daten. Aber wie weit geht dieses „Recht auf Kopie“? Das Bundesarbeitsgericht bleibt vage.
Das Amt der Berliner Datenschutzbeauftragten soll neu besetzt werden, doch bisher gibt es keine Ausschreibung. Wir haben mit dem Juristen Malte Engeler gesprochen, der das intransparente Besetzungsverfahren kritisiert und mit einer öffentlichen Initiativbewerbung für Wirbel sorgt.
Durch ein Datenleck bei Facebook wurden die Handynummern von einer halben Milliarde Menschen öffentlich, über sechs Millionen Deutsche sind betroffen. Auch mehr als 50 Bundestags-Abgeordnete sind in dem Datensatz. Die kritisieren Facebook für das Leck – und dass sie erst von uns darüber informiert wurden.
Max Schrems und seine Datenschutzplattform noyb gehen gegen die womöglich illegale Trackingpraxis von Google vor. Betroffen sind Millionen Android-Nutzer:innen in ganz Europa.
Ein Like auf Instagram, ein „Gefällt mir“ auf Facebook oder einer Website mit „Like-Button“ und Facebook erstellt daraus ein Werbeprofil. Seit zwei Jahren versucht das Bundeskartellamt, dem einen Riegel vorzuschieben. Facebook legte Beschwerde ein – jetzt soll der EuGH entscheiden.
Die Verwendung der vorwiegend von homosexuellen Männern genutzten Dating-Plattform „Grindr“ sage nichts über die sexuelle Orientierung der Nutzer:innen aus, behauptet das Unternehmen. Es wurde wegen der Weitergabe sensibler Daten an Drittfirmen zu einem Millionen-Bußgeld verdonnert und äußert sich jetzt in einer Stellungnahme.
Der Handel mit Adressen ist ein einträgliches Geschäft. Die Datenschützer:innen von NOYB denken, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugeht und bringen eine Beschwerde vor die österreichische Aufsichtsbehörde.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte wirft seiner irischen Amtskollegin den Fehdehandschuh hin. Die Behörde in Dublin verschleppe wichtige Verfahren gegen Tech-Konzerne wie Facebook und verschleiere ihr Zögern mit unwahren Behauptungen.