Ein Beirat aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten. In dieser neuen Kolumne wird Svea Windwehr aus dem Beirat berichten. Und erklärt erst einmal, worum es dabei eigentlich geht.
Dank neuer EU-Gesetze haben die drei Pornoseiten Pornhub, XVideos und Stripchat erstmals ausführliche Transparenzberichte vorgelegt. Darin geben sie Einblicke, die sie seit Jahren verwehrt haben – und sorgen an vielen Stellen für Verwirrung. Die Übersicht.
Bei der Plattform, beim Digitale-Dienste-Koordinator oder gleich vor Gericht beschweren? Wer sich gegen Entscheidungen einer Online-Plattform wehren will, hat viele Möglichkeiten. Durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU kam ein weiterer dazu: die außergerichtliche Streitbeilegung. Doch was ist das überhaupt?
Ein Online-Dienst reagiert notorisch nicht auf Widerspruch, ist intransparent bei der Werbung oder versucht mit manipulativen Dialogen die Abo-Kündigung zu verhindern? Für solche Fälle gibt es nun eine neue Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur, an die sich Menschen wenden können.
Kurz vor der Europawahl wird Meta verdächtigt, nicht genug gegen Desinformation zu tun. Die EU-Kommission befürchtet weitere Verstöße gegen den Digital Services Act, etwa erschwerten Datenzugang für Forscher:innen. Auch die Drosselung politischer Inhalte könnte regelwidrig sein.
Die USA setzen TikTok ein Ultimatum: Entweder trennt sich der chinesische Mutterkonzern Bytedance von der App oder sie wird in den Vereinigten Staaten verboten. Kritiker:innen fürchten, der Fall könnte nun auch andere Staaten zu mehr Internet-Zensur verleiten.
Das Internet besteht nicht nur aus Google und Meta, sondern auch aus Hobby-Foren und Back-Blogs mit Kommentarspalte. Doch welche Regeln des europäischen Digitale-Dienste-Gesetzes für sie gelten, ist nicht vollständig klar. Dabei ist das Gesetz bereits seit Februar in Kraft.
Für drei Pornoplattformen gelten künftig ähnlich strikte Auflagen in der EU wie für Facebook, TikTok oder Google. Sie müssen etwa Straftaten melden und öffentlich über ihre Maßnahmen Bericht erstatten. Das neue Gesetz soll Grundrechte schützen – könnte Nutzer:innen aber in einem Punkt auch massiv schaden. Der Überblick.
Das Digitale-Dienste-Gesetz ist da. Damit kann die zentrale Koordinierungsstelle für Online-Dienste in Deutschland ihre Arbeit offiziell beginnen. Auf die zuständige Bundesnetzagentur kommt jetzt viel Arbeit zu.
Für den eigenen Blog eine Privatadresse ins Internet schreiben? Die Impressumspflicht ist in ihrer heutigen Form eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit. Die Ampelparteien im Bundestag wollen eine Überarbeitung prüfen, verpassen aber die Chance, das Problem schon im Digitale-Dienste-Gesetz anzugehen.
Falsche Hinweise, irreführendes Design, untergejubelte Kredite: Wie können Konsument:innen beim Online-Einkauf vor unsicheren Praktiken geschützt werden? Anlässlich des Weltverbrauchertags klären Verbraucherzentralen über Risiken auf und fordern mehr Bewegung von der Regierung.
Das Bundeskriminalamt möchte bei der neuen Meldestelle für mutmaßliche Straftaten Hostinganbietern mehr Daten entlocken als diese eigentlich geben müssten. Bürgerrechtler sehen das ganze Verfahren als einen „Systembruch mit unabsehbaren Folgen“ für die Freiheitsrechte.
Einfache Meldemöglichkeiten, strengere Werberegeln, weniger manipulatives Design: Ab dem 17. Februar treten durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU jede Menge neue Regeln in Kraft. Ein Überblick, was sich jetzt ändert.
Mit einer Richtlinie will die EU-Kommission Mindeststrafen für Schleusungskriminalität in Europa angleichen. Doch der Gesetzesvorschlag könnte auch dafür sorgen, dass Slogans wie „Refugees Welcome“ auf Online-Plattformen gelöscht werden.
Eine Hürde muss das Digitale-Dienste-Gesetz noch nehmen, bevor Deutschland seine Gesetze vollständig an den Digital Services Act angepasst hat. Auf den letzten Metern könnte der Bundestag die Regeln noch spürbar verbessern, meinen Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Vor allem die ausufernde Übermittlungspflicht an das Bundeskriminalamt bereitet vielen Sorgen.
Die Bundesregierung hat sich auf ein deutsches Digitale-Dienste-Gesetz geeinigt. Damit ist sie spät dran, denn bald werden weitere Regeln des europäischen Digitale-Dienste-Gesetz gelten. Dass künftig die Bundesnetzagentur in Deutschland für Online-Plattformen zuständig sein soll, begrüßen viele.
Für die Porno-Riesen XVideos, Pornhub und Stripchat gelten in Zukunft ähnliche Auflagen in der EU wie für Google oder Facebook. Sie werden strenger gegen illegale und nicht-einvernehmliche Inhalte vorgehen müssen. Allerdings drohen auch Alterskontrollen, die die Anonymität aller Nutzer:innen gefährden.
Noch im Dezember will die Regierung einen Entwurf des Gesetzes für digitale Dienste beschließen. Erstmals beziffert sie nun, wieviel die Umsetzung des DSA kosten wird. Mehr Geld und Personal gibt es vor allem für das Bundeskriminalamt.
Es begann als ambitioniertes Vorhaben der EU-Kommission gegen sexualisierte Gewalt. Bei den heutigen Trilog-Verhandlungen droht jedoch ein Debakel. Ausgerechnet Deutschland blockiert eine europaweite Regelung gegen Vergewaltigung. Und der Rat möchte den besseren Schutz vor bildbasierter Gewalt und Deepfakes verwässern.
Während der Digital Services Act der EU schrittweise in Kraft tritt, hinkt die Bundesregierung hinterher. Eigentlich muss die Ampel bis Mitte Februar liefern, doch wichtige Fragen sind ungeklärt. Damit droht ein Herzstück der Plattformregulierung auf der Strecke zu bleiben: Die effektive Aufsicht.