Digital Rights

  • : Dialog zur Urheberrechtsdebatte? Immer gerne.
    Dialog zur Urheberrechtsdebatte? Immer gerne.

    Im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gibt es einen Artikel über „Urheberrecht – Kein Blut für Downloads“. Darin geht es um die aktuelle Debatte rund um Internetsperrungen, welche PR-technisch recht geschickt am vergangenen Donnerstag von der Rechtelobby vor dem Tag des Geistigen Eigentums platziert wurde. Die Argumentation des Journalisten dreht sich um eine „Reiz-Reaktions-Kette unter Umgehung des Gehirns, also der Hemmung“. Chronologisch wird bei dem Brief begonnen, indem es einen „rhetorischen Hallraum von Angriffskrieg und Völkerrecht des Stärkeren“ zu entdecken gibt. Es werden Industrielobby-Zahlen von vermeintlichen Downloads zitiert, weil vermutlich keine anderen Journalisten zur Verfügung stehen. (Wobei die Zahl von 10:1 Kopien auf ein Original nicht besonders hoch sind, wenn man ähnliche Zahlen vom Kulturkampf gegen Kassettenkopien vergleicht. Da gab es auch nicht unbedingt weniger Kopien von Originalen.) Die „Macht der Kreativwirtschaft“ führt dann zu Merkels Reaktion mit ihrem Video-Podcast, wo ich mir sogar vorstellen kann, dass dies im Vorfeld vom Spin abgesprochen sein kann. Sowas ist ja nicht unüblich in der Politik. Und ein Grossteil der Unterschreiber wurde letzte Woche auf dem CDU-Kulturgipfel in Berlin gesehen.

    Und nun kommen die Blogs mit „reflexhaft-sarkastischen Spotts“ ins Spiel, wobei explizit dieses mit dem Artikel zum Thema vom vergangenen Samstag genannt wird. Wobei wir wieder bei der Reiz-Reaktions-Kette“ sind, was man ja durchaus thematisieren kann. Aber wenn wir explizit zu einem medialen Dialog eingeladen werden, machen wir da gerne mit. Ich weiss nur nicht so Recht, ob ich die Intention des Journalisten verstehe, der erkennt, dass die „Fronten zu beiderseitigem Nachteil verhärtet“ sind. Mit „Verhöhnung und Missachtung“ komme man nicht weiter, Hemmung tue Not. Das bezog sich wohl auf das Zitat aus dem Merkel-Podcast über die Computer zum herunterladen, wo ich mich immer noch frage, wie der Satz auf den Telepromter kam.

    Bis hierhin kann ich die Argumentation verstehen. Ich frag mich allerdings immer noch, was genau mit dem letzten Absatz gemeint ist:

    Netzpolitik.org zum Beispiel verlangt keine Anarchie, sondern „zukunftsfähige Geschäftsmodelle“. Einfach parasitär zu existieren ist allerdings keines: Dass kulturell anspruchsvolle Inhalte nicht umsonst zu haben sind, sollte inzwischen allen klar sein. Dass Blogger, gerade die, die für Eigentumsfreiheit plädieren, in den seltensten Fällen selbst solche Inhalte kreieren, ist die Schattenseite der Angelegenheit. Der Reflexbogen ist überspannt. Das aber ist eine Chance für die Reflexion.

    Mit den Geschäftsmodellen meine ich explizit welche, die mit einem guten Angebot die Nachfrage der Kunden in einer veränderten Medienwelt befriedigen. (Als kleines Beispiel sei hier nur mal der Open-Business-Reader von iCommons verlinkt.) Ich kann es leider nicht ändern, dass in den letzten Jahren von den grossen Unternehmen hinter den grossen Namen auf dem Offenen Brief die falschen Strategien angewendet wurden und es immer noch äusserst kompliziert ist, im Netz Musik zu kaufen. Als Nutzer hätte ich gerne niedrigschwellige Angebote, die mich nicht gängeln und mir vorschreiben wollen, wie und wo ich meine Musik zu hören habe. Die kommen erst allmählich, wobei ich immer noch zweifel, ob der DRM-Trip tatsächlich vorbei ist.

    Frage mich aber, was genau mit diesem Satz gemeint ist: „Dass Blogger, gerade die, die für Eigentumsfreiheit plädieren, in den seltensten Fällen selbst solche Inhalte kreieren, ist die Schattenseite der Angelegenheit.“

    Auf einer Ebene verstehe ich den Artikel: Der Autor scheint sich einen Dialog zu wünschen, wo Konsumenten und Unterschreiber mal miteinander reden. Vermutlich derselbe „gesellschaftliche Diskurs“, den sich die Kanzlerin als Reaktion wünscht. Denn wir auch gerne hätten. Aber ist das so realistisch? Kommt denn irgendwer von den jungen Internetnutzern an die Kanzlerin, bzw. die Bundesregierung ran? Ich gehe ab und an zu geschlossenen Konsultations-Veranstaltungen, wo die Bundesregierung Verbandesvertreter zur Urheberrechtsdebatte einlädt. Da gibt es immer zahlreiche Lobbyvertreter der Rechteinhaber, nicht unbedingt der Künstler. Und so gut wie keine, die die Interessen der Internetnutzer vertreten.

    Ja, viele Internetnutzer sind frustriert, wenn die Rechte der Allgemeinheit in der digitalen Urheberrechtsdebatte immer weiter einseitig abgebaut werden. Das ist aber auch kaum verwunderlich. Wenn gerade wieder Gesetze zu ungunsten der Allgemeinheit verschärft worden sind (2. Korb und Durchsetzungsgesetz) und die Spirale sofort weiter geht nach demselben Schema. Immer und immer wieder haben Viele sich bemüht, die Stimme der Nutzer hörbar zu machen. Während der letzten Jahre haben wir in der Urheberrechtsdebatte mit Privatkopie.net mehr als 56000 Unterschriften für mehr Verbraucherrechte gesammelt. Eine Reaktion der Politik gab es nicht. Bei 200 Unterschriften von Künstlern hingegen reagiert die Kanzlerin sofort.

    Einen Dialog zur Urheberrechtsdebatte? Immer gerne.

    28. April 2008 10
  • : Verkehrsdaten und ihre Aussagekraft
    Verkehrsdaten und ihre Aussagekraft

    Die Humanistische Union berichtet über „Verkehrsdaten und ihre Aussagekraft“:

    Die Frage über den Umfang der Informationen, die eine Auswertung von Kommunikationsdaten erbringen kann, ist ein wichtiger Bestandteil der Debatte über das 2007 verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die Ergebnisse der Studie „Inferring Social Network Structure using Mobile Phone Data“ des Massachuetts Institute of Technology (MIT) weisen darauf hin, dass Telekommunikationsdaten inhaltsreicher sind als bisher angenommen, und dass sie wichtige Informationen über unser Verhalten und unsere Beziehungen zu anderen enthalten können.[…]

    Nach Auswertung der Daten wurden die Ergebnisse mit den Befragungen der Probanden verglichen. Dabei stellten die Forscher fest, dass sich die Auswertung von Verkehrsdaten für eine präzise Vorhersage über die Beziehung zwischen den Probanden besser eignet (mit einer Wahrscheinlichkeit von 95%), als die Ergebnisse der direkten Befragung. In der direkten Befragung, so die Studie, seien Probanden aufgrund von ihrer Neigung prominente und erst kürzlich stattgefundene Interaktionen mit anderen in den Vordergrund zu stellen, nicht in der Lage, ausgeglichen über ihr Durchschnittsverhalten zu berichten. Mit den Verkehrsdaten konnten die Forscher, mit einer Wahrscheinlichkeit von 96%, sogar subjektive Beziehungen wie Freundschaften und Nicht-Freundschaften unter den Teilnehmern der Testreihe bestimmen.

    Siehe auch datenschutz.de: Aussagekraft von Verkehrsdaten: Rekonstruktion sozialer Netzwerke möglich.

    28. April 2008 1
  • : Microsoft will Schülern “geistiges Eigentum” beibringen (und braucht selbst Nachhilfe)
    Microsoft will Schülern “geistiges Eigentum” beibringen (und braucht selbst Nachhilfe)

    Die Rechteindustrie bietet seit einiger Zeit schon gerne die eigenen und garantiert nicht neutralen Lehrmaterialen für Schüler an. Bisher kamen die Materialien aber in der Regel von der Musikindustrie. Neu sind die Lehrmaterialien von Microsoft, die auch gerne mit Lehrmaterialien jungen Menschen das Weltbild des Konzerns erklären. Bei den aktuellen Urheberrehts-Lehrmaterialien ist aber einiges schief gegangen, wie das IRights-Blog berichtet: Microsoft will Schülern “geistiges Eigentum” beibringen (und braucht selbst Nachhilfe). Das mit dem „geistigen Eigentum“ ist auch schon schwer: Da bringen selbst die Experten locker flockig das Uhrberrecht und das Markenrecht durcheinander. Ob sich Brigitte Zypries die Materialien vorher angeschaut hat, die sie mit ihrem Grusswort empfiehlt?

    Man ist sich in dem Heft auch nicht zu Schade, solche Fragen in einem Kreuzworträtsel zu stellen:

    * “Wie nennt man das Echtheitszertifikat, das zu jedem Originalprodukt von Microsoft gehört? (Abkürzung)”
    * “Darf ich die Kopie meines originalen Microsoft-Excel-Programms an einen Freund verschenken?”
    * “Der Gründer der Firma Microsoft.”

    Wäre ja schön, wenn man unser Bildungssystems nicht Industrie-Lobbyisten mit ihren einseitigen Interessen überlässt.

    28. April 2008 4
  • : 3Sat-Neues über Creative Commons
    3Sat-Neues über Creative Commons

    3Sat-Neues berichtet gleich um 16:30 Uhr u.a. über die Urheberrechtsdebatte und Creative Commons. Im Video-Podcast gibt es jetzt schon die ganze Sendung zum Download. Der CC-Beitrag ist direkt am Anfang. Später gehts noch um eSports und andere Themen.

    27. April 2008 3
  • : Schutz der Privatheit – Informationsgesellschaft ohne Tabu?
    Schutz der Privatheit – Informationsgesellschaft ohne Tabu?

    Am Freitag sendete Phoenix eine Podiumsdiskussion des Forum Rechtspolitik zum Thema „Schutz der Privatheit – Informationsgesellschaft ohne Tabu?

    Mit dabei waren Christine Hohmann-Dennhardt (Richterin am BVerfG), Heinz Georg Bamberger (Minister der Justiz, Rheinland-Pfalz), Prof. Beate Rössler (Universität von Amsterdam), Bernd Flessner (Universität Erlangen-Nürnberg) und Andreas Bogk (Chaos Computer Club).

    Davon gibt es jetzt einen hochauflösenden Mitschnitt als Download bei AS250.net.

    27. April 2008 7
  • : Tanz den Überwachungsstaat
    Tanz den Überwachungsstaat

    Schöner Mash-Up von „Was soll denn der Scheiss“ und anderen Zitaten bekannter Politiker, die für den Abbau unserer Grundrechte verantwortlich sind:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Wir brauchen mehr davon. Werdet kreativ!

    27. April 2008 10
  • : Bundesregierung will Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer
    Bundesregierung will Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer

    Der Tag des Geistigen Eigentum und die Urheberrechtsdebatte funktionieren immer nach dem gleichen Schema: Die Rechteindustrie beklagt den Untergang des Abendlandes und die Bundesregierung erklärt brav, dass man alle Forderungen umsetzen wird. In den letzten Jahren ging es immer gegen eine Bagatellklausel im Urheberrecht und für einen Auskunftsanspruch beim Durchsetzungsgesetz. Beides ist mittlerweile Realität und es kommt die nächste Forderung dran: Internetsperrungen für Tauschbörsennutzung.

    Kennen wir ja schon aus Frankreich und Grossbritanien, wo man ein „zivilisiertes Internet“ durchsetzen möchte.

    Unser Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, fordert dann auch gleich eine „nachhaltige Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen“. Das ist übrigens der, der aktuell Steuergelder zum Fenster rauswirft, weil er daran glaubt, dass die Jugend nicht mehr lesen würde. Also kein gedrucktes Papier. Seine Internet-Kompetenz scheint sich auf dem Niveau von Michael Glos zu bewegen. Mit anderen Worten: Der hat keine Ahnung, was da passiert. Und das ist schlecht für Deutschland und unsere Zukunft.

    Unerlässliche Voraussetzung dafür ist eine wirksame Bekämpfung der Internet-Piraterie. Über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus sollten daher Initiativen unterstützt werden, die zu freiwilligen Vereinbarungen zwischen Providern und Rechteinhabern führen mit dem Ziel, Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen. Dies ist ein Thema, welches der vom französischen Staatspräsidenten Sarkozy initiierte Olivennes-Prozess aufgreift und welches auch von der Europäischen Kommission bereits angesprochen wurde. Es muss auch weiterhin auf europäischer Ebene diskutiert werden. Eine große Herausforderung auf nationaler und europäischer Ebene liegt darin, wie die effektive Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Einklang zu bringen ist.

    Wir zitieren dann mal das EU-Parlament, was vor kurzem etwas ganz anderes beschlossen hat:

    Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access.

    In ihrem Video-Podcast ruft Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einer gesellschaftlichen Diskussion über Urheberrechtsverletzungen im Internet auf. Die ist dringend notwendig. Denn in der politischen Debatte kommen in den letzten Jahren eigentlich nur die Rechteinhaber vor. Und nie geht es um Verbraucherrechte oder zukunftsfähige Lösungen, wie man denn jetzt mit dem Internet umgeht, wenn es schonmal da ist. Der Video-Podcast eignet sich übrigens prima für Remixe. Macht was draus. (MP4)

    Höhepunkt ist dieser Satz (2:35 Minuten.):

    „Denn das herunterladen von Computern ist eine Sache, die nationale Grenzen nicht schützen können.“

    Internetsperrungen sind übrigens nichts anderes als Zensur. Junge Menschen werden durch eine solche Massnahme von ihrer Kommunikationwelt ausgeschlossen. Eine solche Forderung ist irrsinnig und absolut unverhältnismässig. Die Bundesregierung sollte sich schämen, auch nur an sowas zu denken.

    Die Probleme für die Künstler löst es nicht. Hier helfen nur zukunftsfähige Geschäftsmodelle und die Realisierung, dass ein medialer Wandel im vollem Gang ist.

    Golem: Kulturstaatsminister für Internetsperren.
    Grüne: Fairen Ausgleich schaffen – Urheberrecht reformieren.

    Ich gehe mir jetzt auch mal einen Computer herunterladen.

    26. April 2008 46
  • : Bundestag gegen Internetzensur
    Bundestag gegen Internetzensur

    Es war sicher nur ungewollter Zufall, dass ausgerechnet jetzt zur BND-Trojaner-Affäre die Grosse Koalition im Bundestag den Antrag „Das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchsetzen und der Internet-Zensur entgegentreten“ eingebracht hat. Denn einen Antrag einbringen bedeutet auch eine kleine Debatte über das Thema. Diese habe ich leider nicht verfolgt, aber ich bin mal auf das Protokoll gespannt. 45 Minuten waren angesetzt, da kommt auch mal die Opposition mit ihrer Kritik an der aktuellen Politik zu Wort.

    In dem Antrag finden sich dann auch Absätze wie:

    „Verstösse gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit finden in allen Regionen der Welt statt. Neben verschiedenen islamisch geprägten Staaten in Asien und Afrika geben auch zahlreiche weitere afrikanische und einige lateinamerikanische Staaten Anlass zur Sorg, zumenend auch Mitgliedsstaaten des Europarats.“

    Interessant ist, dass ziemlich oft auf islamisch geprägte Staaten verwiesen wird, nicht nur in diesem Absatz. Natürlich sind diese Staaten sehr massiv dabei, Meinungs- und Pressefreiheit zu bekämpfen und natürlich muss man dies scharf kritisieren. Aber warum fehlen etliche asiatische Staaten wie China, Vietnam, Thailand oder Nord-Korea in der vielfältigen Aufzählung? Und warum ist man der Meinung, in der EU und in den USA wäre die Presse- und Meinungsfreiheit nicht unter Beschuss?

    Aktuell ist dieser Absatz:

    „Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit können von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren ausgehen; sie können gegen Zeitungen, Radio- und Fernsehsender oder auch gegen einzelne Medienvertreter gerichtet sein.“

    Man denke da nur an Cicero oder aktuell die Spiegel-Redakteurin.

    Sollte in Deutschland auch die absurde Forderung der Rechteindustrie nach einer Sperrung von Internetzugängen für Tauschbörsen-Nutzer in der Politik ankommen, können wir jetzt immer den folgenden Satz zum Thema Internetzensur zitieren:

    „Daneben greifen etliche Staaten bei der Kontrolle des Internets auf die einfachste und effektivste Variante zurück – der Bevölkerung wird der Zugang vorenthalten“.

    Ansonsten freue ich mich natürlich, das der Bundestag einen solchen symbolischen Antrag beschliesst. Die Forderungen am Ende des Antrages kann ich alle so unterschreiben. (Ist mir jetzt zuviel zum abtippen und kopiern geht nicht aus dem PDF).

    Festhalten kann man mal:

    Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf:

    2. bei bi- und multilateralen Gesprächen darauf zu bestehen, dass das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit ein universelles, unteilbares Menschenrecht ist, das ohne Einschränkungen nicht nur für politisch Andersdenkende gilt, sondern auch für ethnische, religiöse und sexuelle Minderheiten.

    9. im Rahmen aller genannten Forderungen auch und insbesondere die Zensur im Internet zu thematisieren und dieser entgegenzutreten.

    Nicht vergessen sollte man, dass die Presse- und Meinungsfreiheit auch bei uns unter Beschuss ist . Durch die vielen Affären, die in den letzten Jahren ans Tageslicht kamen. Und durch die Gesetzgebung der Grossen Koalition, die uns aktuell die Vorratsdatenspeicherung und das BKA-Gesetz bringen.

    24. April 2008 5
  • : Ars Electronica 2008
    Ars Electronica 2008

    Für die Ars Electronica 2008 wurde heute das Motto und die Leitidee verkündet: „A New Cultural Economy – wenn Eigentum an seine Grenzen stößt.“ Das klingt doch mal sehr spannend. Das dazu passende Symposium wird von Joi Ito kuratiert. Stattfinden wird der Event vom 4.–9. September, wie immer in Linz / Österreich.

    Aus dem Mission-Statement:

    Das Zeitalter von Copyright und geistigem Eigentum ist abgelaufen. Eine Entwicklung, die sich schon in den technischen Grundlagen des Internet manifestiert hat, ist in den Nutzungspraktiken der jungen Generation zum Leben erwacht und bringt eine neue Ökonomie des Teilens und des offenen Zugangs hervor.

    Mit dieser provokanten Formulierung stellt Ars Electronica eine der Kernfragen der modernen Wissensgesellschaft in den Mittelpunkt des diesjährigen Festivalprogramms: Es geht um den Wert geistigen Eigentums, um Informationsfreiheit und Urheberrechte, um das große Geschäft und die Vision einer offenen Wissensgesellschaft, die ihre neue ökonomische Basis auf Kreativität und Innovation aufbauen will. Es geht aber auch darum, dass es weithin an brauchbaren und tragfähigen Regeln und Gesetzgebungen für diese neue Realität fehlt und nicht zuletzt darum, dass die Arbeit daran nicht nur Juristen und Wirtschaftsexperten alleine überlassen werden sollte. Denn egal, von welcher Seite man sich der Frage nähert – von den Netzpiraten über die Neuerfinder der Allmende zu den Pionieren einer Sharing Economy oder den Apologeten der Creative Industries – wenn Wissen und Content tatsächlich das neue Kapital der postindustriellen Gesellschaft sein sollen, dann muss es fließen, dann muss es zugänglich sein, für alle.

    24. April 2008 3
  • : Gesellschaft und Politik im Web 2.0‑Fieber
    Gesellschaft und Politik im Web 2.0‑Fieber

    Einen ausführlichen Tagungsbericht über die re:publica’08 haben Tina Guenther und Kai-Uwe Hellmann für die „Zeitschrift Neue Soziale Bewegungen“ geschrieben: Gesellschaft und Politik im Web 2.0‑Fieber (PDF).

    24. April 2008 2
  • : Bundesregierung bewertet Entwicklung des Datenschutzrechts als positiv
    Bundesregierung bewertet Entwicklung des Datenschutzrechts als positiv

    Etwas verwunderlich lese ich gerade bei „Heute im Bundestag“, dass die Bundesregierung die Entwicklung des Datenschutzrechts in dieser Wahlperiode als positiv bewertet. Das geht aus der Antwort (16/8668) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8578) hervor. Manchmal gibt es eben unterschiedliche Wahrnehmungen der Realität.

    Danach seien sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene die datenschutzrechtlichen Regelungen an die veränderten Lebenssachverhalte angepasst worden.

    „Veränderte Lebenssachverhalte“ scheint die neue Umschriebung für den „War in terror“ und die Kampagne gegen die Grundrechte zu sein. Aber alles wird gut, denn man hat tolle neue Projekte in der Pipeline:

    In einigen Bereichen seien weitere Änderungen noch in dieser Legislaturperiode geplant. So strebe die Bundesregierung eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und den Entwurf eines Datenschutzauditgesetzes an.

    Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Running-Gag seit 1998. Und im Moment träumt man ja fast schon, dass diese Novellierung noch ein wenig ausgesetzt wird, damit eine andere Koalition diese beschliessen kann und nicht die „datenschutzfreundlichste Koalition“ seit langem, bestehend aus SPD und Union.

    Und sonst? Sonst funktioniert die RFID-Lobby super und hier denkt die Regierung erstmal an eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft, anstatt konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zu schaffen. Schade eigentlich.

    23. April 2008 3
  • : Plays for sure?
    Plays for sure?

    In den letzten Jahren promotete Microsoft die eigene DRM-Infrastruktur mit dem Slogan „Plays for sure“ (Spielt zuverlässig / sicher). Wer den WMA-Schrott im Hauseigenen MSN-Musik-Store kaufte, bekam damit das Versprechen, dass die gekauften Stücke natürlich überall abspielbar waren. Also natürlich auf der Windows-Plattform und wenigen autorisierten Rechnern und nicht überall, wo man Musik hört. Aber selbst auf der Windows-Plattform läuft das nicht mehr so wirklich. Erst kam der Zune-Player von Microsoft (Nutzt den eigentlich jemand?) und schon der war nicht mehr abwärts kompatibel.

    Nun wird der MSN-Musik-Store zum 31. August 2008 abgeschaltet und an die Kunden wurde eine Mail verschickt, dass man doch bitte für jede darüber gekaufte Musik die Rechteverwaltung ändern soll: DRM sucks redux: Microsoft to nuke MSN Music DRM keys. Sonst funktioniert die Musik nicht mehr. Und wehe, die Mail landet im Spamfilter… Man stelle sich das mal übertragen in die analoge Welt vor:

    Man will in einem Laden Musik kaufen und gibt dort erstmal die fünf CD-Player an, auf denen die Musik abläuft. Mehr geht nicht, aber ok. Man ist ja schmerzfrei. Zusätzlich hinerlässt man noch eine Adresse, falls was passiert. Und irgendwann meldet sich der Musikhändler und erklärt, dass man leider eine Scheiss Technologie verkauft hat und nun alles ändern müsste. Bitte geben Sie fünf neue CD-Player für jede CD an. In der Realität ist das noch bizarrer.

    Ist DRM damit tot? Nein, sicher nicht. Aber es zeigt, dass man sich auf die Technologie und die Versprechen der Hersteller nicht verlassen sollte. Nur offene Formate sind nachhaltig und garantieren, dass man auch in Zukunft noch zuverlässig auf die gekaufte Musik zugreifen kann. Selbst wenn der Hersteller die Technologie abschaltet, bzw. nicht mehr weiter entwickelt.

    [via]

    23. April 2008 10
  • : Was soll der Scheiss…?
    Was soll der Scheiss…?

    Lustige Sache: Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy von der SPD, sollte von RadioEins gestern Morgen zum BKA-Gesetz interviewt werden. Nachdem der Moderator locker flockig in der Einleitung nachfragte, ob Herr Edathy sich morgens nackt oder in Unterwäsche die Zähne putzen würde, legte dieser live mit „Was soll der Scheiss…?“ auf. Kann man sich noch anhören. Anscheinend ist ihm seine persönliche Privatsphäre noch wichtig.

    [via]

    22. April 2008 26
  • : Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten
    Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten

    Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Vorsitz über die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (International Working Group in Data Protection and Telecommunications, auch als ‘Berlin Group’ bekannt) und verkündet die Verabschiedung eines interessanten Arbeitspapieres:

    Das Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten analysiert die Gefahren für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer und enthält Empfehlungen für Gesetzgeber, Anbieter und Nutzer sozialer Netzwerkdienste, um diesen Gefährdungen zu begegnen. (englisch)

    22. April 2008 1
  • : Montag: Fachtagung zur Online-Durchsuchung
    Montag: Fachtagung zur Online-Durchsuchung

    Die Friedrich Naumann Stiftung lädt am kommenden Montag, den 28.4.08, zusammen mit der Humanistische Union in Berlin zu einer Fachtagung rund um die Online-Durchsuchung ein. Verschiedene Experten aus den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Rechtspolitik und Informatik werden die Konsequenzen des BVerfG-Urteils zu diskutieren. Eintritt ist wohl frei, aber man soll sich anmelden.

    [via]

    22. April 2008
  • : Computerverluste in Bundesbehörden
    Computerverluste in Bundesbehörden

    Nicht nur in anderen Staaten gehen gerne Computer verloren, auch die Bundesrepublik ist davor nicht sicher. Dies erbrachte jetzt eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die vergangene Woche vom Bundesinnenministerium beantwortet wurde. Und damit steht schonmal Zahlenmaterial zur Verfügung:

    Seit 2005 fehlen 500 Computer in Bundesbehörden. Davon sind 189 stationäre PCs und 326 Notebooks. Dazu kommen „rund“ 38 memory-Sticks, CDs und DVs, dazu „rund“ 271 Handys und Handhelds. Diese sind „gestohlen worden, abhanden gekommen bzw. unauffindbar.“ 46 der Notebooks sind im Ausland verschwunden. Der Schaden beläuft sich auf rund 540.000 Euro.

    Aber keine Panik, denn:

    Einer Sprecherin des Bundesministeriums des Innern zufolge sind die Daten auf den Festplatten durch eine Sicherheitssoftware „absolut sicher geschützt“, so dass Dritte sich keinen Zugang verschaffen könnten. Die Praxis zeigt jedoch, dass Computerspezialisten fast alle Datensicherungsmechanismen umgehen oder überwinden können, sofern sie direkten Zugriff auf ein Gerät haben.

    Der Absatz klingt so, als ob zwei verschiedene Referate da mitgeschrieben haben. Das ist ja nicht unüblich, aber das Ergebnis klingt lustig.

    „Etwas England“ ist auch dabei: „Ein gestohlener Laptop des Bundesamtes für den Zivildienst enthielt auf der verschlüsselten Festplatte bis zu 1 200 Adressdaten von Zivildienstleistenden einer Betreuungsregion.“

    Dazu kommen noch u.a. „In 5 Fällen enthielten Datenträger des Bundesministeriums der Verteidigung Informationen der Einstufung VS-VERTRAULICH und höher. In diesem Zusammenhang wird derzeit ermittelt. In wenigstens einem Fall waren auch personenbezogene Informationen betroffen.“

    In zwei Handys befanden sich wohl „Telefonnummern von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. sonstigen protokollarisch bedeutenden Amts- oder Mandatsträgern“.

    21. April 2008 2
  • : Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA
    Die Kompetenz-Wunschliste für das BKA

    Bei Patrick Breyer findet sich eine lesbare Auflistung, welche Kompetenzen das BKA zukünftig als zentrale Staatspolizei laut unserer Bundesregierung haben soll:

    Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

    1. Persönliche Daten sammeln
    2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
    3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
    4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
    4.1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
    4.2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
    4.3. Foto der Person aufnehmen,
    4.4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
    4.5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
    4.6. Messungen an der Person vornehmen,
    4.7. die Stimme der Person aufzeichnen.
    5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
    6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
    6.1. langfristige Observation von Personen
    6.2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
    6.3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
    6.4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
    7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
    8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
    9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
    10. Telefon, Handy, E‑Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
    11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
    12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
    13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
    14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
    15. Platzverweise erteilen
    16. Personen in Gewahrsam nehmen
    17. Personen durchsuchen
    18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
    19. Sachen sicherstellen
    20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
    21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

    Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

    Weitere Analysen des Gesetzestextes finden sich bei Fefe, Telemedicus und in den Kommentaren vom Lawblog. Update von Ralf: Und bei Kai Raven.

    21. April 2008 16
  • : Der Entwurf des BKA-Gesetzes zum Download
    Der Entwurf des BKA-Gesetzes zum Download

    Seit einigen Tagen geistert der aktuelle „Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ (Kurz BKA-Gesetz) durch die Medien und die Politik. Leider sind die beteiligten Ministerien nicht in der Lage, bzw. ist es anscheinend nicht gewollt, den Entwurf auch transparent als Diskussionsgrundlage online zu stellen.

    Freundlicherweise haben wir den Entwurf zugeschickt bekommen und stellen ihn hier als PDF zum Download zur Verfügung. Die Version ist vom 16. April 2008. Viel Spass beim lesen und analysieren.

    Update: Ich hatte zwar keine Zweifel, aber ein Abgleich mit einer anderen Quelle hat gerade die Echtheit des Dokumentes bestätigt.

    20. April 2008 97
  • : BKA-Gesetz schmuggelt Videokameras in die Wohnungen
    BKA-Gesetz schmuggelt Videokameras in die Wohnungen

    Überraschung: Videokameras in der Wohnung unbescholtener Bürger.

    In dem aktuellen Gesetzentwurf, der tagesschau.de vorliegt heißt es: Das Abhören und Filmen dürfe sich „grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.“ Exakt dieselbe Formung findet sich jedoch bereits in dem Gesetzentwurf vom August 2007. Auch die Videoüberwachung von Wohnungen scheint allenfalls für das Bundeskriminalamt etwas Neues zu sein. Auf eine FDP-Anfrage antwortete die Bundesregierung im März dieses Jahres: „Die Länderpolizeigesetze sehen (…) überwiegend bereits Regelungen zur optischen Wohnraumüberwachung vor.“

    Wo gibts denn den Gesetzestext zum anschauen?

    18. April 2008 11
  • : J!Cast 56: Medizinische Daten
    J!Cast 56: Medizinische Daten

    Der J!Cast Nummer 56 behandelt „Medizinische Daten“:

    „…möchten wir Sie daher bitten, uns in den nächsten Wochen ein Passbild von Ihnen zukommen zu lassen.“ – so oder so ähnlich schreiben derzeit deutsche Krankenkassen ihre Mitglieder an, um die Umsetzung eines der umstrittensten gesundheitsrechtlichen Projekte der letzten Jahre vorzubereiten: Die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK. Ihre flächendeckende Einführung ist für 2008 geplant, und nicht erst seit dem entsprechenden Gesetzesvorhaben sind der Nutzen und die Risiken der Karte umstritten – für das Bundesgesundheitsministerium ist sie „ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung (…) sowie für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit“, Datenschutzorganisationen und Ärzteverbände sorgen sich hingegen um die künftige Sicherheit medizinischer Daten.

    Über die Idee der elektronischen Gesundheitskarte, über Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Informationen über Gesundheit, Leistungsfähigkeit und vielleicht sogar Lebensdauer, sowie über die Bedeutung medizinischer Daten für den Alltag eines jeden spricht Jana Semrau mit Prof. Dr. Wolfgang Kilian. Der seit kurzem emeritierte Professor der Leibniz Universität Hannover leitete fast 30 Jahre lang das von ihm gegründete Institut für Rechtsinformatik und ist ein Experte zum Datenschutz, vor allem wenn es um Probleme des elektronischen Datenverkehrs geht.

    Hier ist die MP3 dazu.

    18. April 2008 2