Digital Rights

  • : Rechtsfragen offener Netze
    Rechtsfragen offener Netze

    Reto Mantz hat seine Dissertation über das Thema „Rechtsfragen offener Netze“ als Buch veröffentlicht. Dies kann man wahlweise unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-NC-ND) herunterladen (hier, 14MB) oder gleich als Buch kaufen (ISBN: 978–3‑86644–222‑1, Euro 39,90). Der Stand soll sehr aktuell sein, weil Rechtsprechung
    und Literatur bis einschließlich Februar 2008 eingearbeitet sind.

    Aus der Ankündigung des Buches:

    Offene Netze (oder freie Netze) sind Funknetzwerke, die nicht von kommerziellen Anbietern, sondern hauptsächlich von Privatpersonen, teilweise auch von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden. Offene Netze bieten jedem Interessierten die Möglichkeit, zum einen das offene Netz zu nutzen und zum anderen Teil des Netzes zu werden und aktiv an dessen Weiterentwicklung und dem Angebot mitzuwirken. Offene Netze werden dabei auch als Etablierung einer „Netzwerk-Allmende“ begriffen, die als Parallele zu Open Source oder Open Content freien Zugriff auf Netzwerke und das Internet umfasst. Die Idee des offenen und freien Netzes ist damit Ausdruck einer fremdnützigen, altruistischen Motivation der Betreiber, die zumindest ein wesentliches Element der unterschiedlichen Motivationswege der Beteiligten darstellt. Offene Netze sind darüber hinaus durch die Auflösung einer Rollenverteilung geprägt, die für Netzwerke und das Internet bisher vorherrschend war: Statt eines Diensteanbieter-Nutzer-Verhältnisses ist jeder Teilnehmer eines offenen Netzes gleichzeitig Nutzer und Diensteanbieter.

    Die vorliegende Arbeit betrachtet und bewertet die rechtlichen Fragestellungen und Gestaltungen, die offene Netze aufweisen können. Dabei wird untersucht, welchen Pflichten Nutzer eines offenen Netzes unterliegen, ob Rechtsverhältnisse entstehen sowie welche Rechtsfolgen diese haben können. Wesentliches Augenmerk wird darüber hinaus auf die Haftung der Beteiligten, die als Access Provider einzuordnen sind, gelegt.

    Da wir gerade beim Thema sind: Ich hätte ein Interesse an besseren Gesetzesformulierungen rund um dieses Thema, um in der Lobbyarbeit Politiker für Änderungen gewinnen zu können. Eine Möglichkeit sind die Kommentare hier.

    17. April 2008
  • : Online-Durchsuchung: Freiheitskampf im Netz
    Online-Durchsuchung: Freiheitskampf im Netz

    Schöner Kommentar von Kai Biermann bei Zeit-Online zur Online-Durchsuchung: Freiheitskampf im Netz.

    Es geht bei der Onlinedurchsuchung nicht darum, ein wirksames Instrument für Strafermittler zu schaffen. Das ist nach der Einigung von Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries nun offensichtlich. Es geht um Abschreckung. Und es geht auf der anderen Seite darum, dass die demokratische Gesellschaft sich ihre Freiheiten und Rechte im Zeitalter des Internets neu erkämpfen muss.[…]

    Es dürfe keine rechtsfreien, meint: unkontrollierbaren Räume geben, lautet beim Thema Internet das Mantra der Sicherheitspolitik. Das soll nun auch für die nicht digitale Welt gelten. Dummerweise aber lautet ein Grundgesetz der Demokratie, dass genau solche Räume notwendig sind, damit sich freie Meinung und freier Geist entfalten können. Demokratie ist per definitionem unsicher. Ihr Schutz entsteht aus der Überzeugung, dass die demokratischen Kräfte überwiegen und sich – auf demokratischem Wege – durchsetzen. Das aber lässt nur einen Schluss zu: Die derzeitige Sicherheitspolitik ist im Kern antidemokratisch.[…] So, wie frühere Generationen sich gegen Volkszählung und Schleierfahndung wehrten, muss auch die heutige Internet-Generation ihre freiheitlichen Rechte verteidigen. Denn, auch das zeigt die Debatte um die Onlinedurchsuchung: Das Ringen um Freiheit ist nie gewonnen.

    17. April 2008 5
  • : Newsweek über Repression 2.0
    Newsweek über Repression 2.0

    Die Newsweek hat einen interessanten Artikel über „Repression 2.0″. Darin wird beschrieben, wie totalitäte Systeme die eigenen Bürger vor allem sozial unter Kontrolle halten und Strategien entwickeln, die Internetzensur zu verstärken.

    The trick about the new repression isn’t just getting people to think the government knows—or seems to know—what they’re doing; it’s making them believe they’ll pay the price. Here the technology of Repression 2.0 melds with old-fashioned strong-arm methods: those caught misbehaving are subjected to highly publicized character assassination, interrogation, threats to friends and families, trumped-up charges and show trials. Chinese police have shown up at the homes of Web surfers just minutes after they view an illicit site. Egyptian and Saudi courts try bloggers for sedition. In the Middle East, censors are hunting not just for political challenges to the established order but also for signs of what they consider social deviancy, such as gay porn. But with so much ground to cover, resources are spread thin. So rather than convey a systematic sensation of surveillance, Middle Eastern governments are louder and angrier in their condemnations.

    [Danke an Martin]

    17. April 2008 3
  • : Interview: Zensur in China
    Interview: Zensur in China

    Jens Ohlig vom Chaos Computer Club wurde von tagesschau.de zur Zensur in China befragt: „China kennt verschiedene Formen der Internetzensur“.

    tagesschau.de: Spielen auch gesellschaftliche Zwänge eine Rolle bei der Zensur?

    Ohlig: Das ist der zweite Pfeiler der Zensur. Nur wenige Chinesen besitzen ihren eigenen PC und gehen deshalb in Internet-Cafés. Gemeinschaftliches Surfen ist weit verbreitet. Es herrscht also eine soziale Kontrolle, weil andere sehen, auf welchen Seiten ich surfe. Außerdem braucht jeder Betreiber einer Internetseite eine Lizenz vom Staat. Um diese nicht zu verlieren, beschäftigen alle größeren Internet-Portale „große Mamas“. Das sind Mitarbeiter, die die Foren überwachen und kritische Inhalte sofort löschen.tagesschau.de: Steuert die Regierung gezielt Internet-Kampagnen – wie etwa den Aufruf die tagesschau.de-Umfrage zu beeinflussen oder den Boykott von französischen Produkten?

    Ohlig: Es ist schwierig, solche Aktionen detailliert zu planen und zu steuern. In Foren und Blogs kann sich ohne zentrale Steuerung schnell ein Internet-Mob organisieren. Das ist aber ein Phänomen, das nicht nur in China zu beobachten ist. So wendet sich im Moment gerade eine weltweit über Diskussionsforen lose organisierte Gruppe im Internet gegen die Scientology-Kirche. Natürlich begünstigt die Stimmung in China, dass sich solche Bewegungen formieren. Die bevorstehende Olympiade und der ausgeprägte Nationalismus wirken in einem autoritären Staat wie sozialer Kitt. Allerdings beeinflusst der Staat solche Phänomene, indem er sie bei ideologiekonformen Themen einfach laufen lässt und bei kritischen Themen unterdrückt.

    Tagesschau.de hat auch ein Dossier über „China und die westlichen Medien“.

    Passend dazu auch das Jetzt.de-Interview mit Marianne Heuwagen von Human Rights Watch: „Wir sprechen hier über ein totalitäres Regime“.

    17. April 2008
  • : Persönlichkeitsrechte und Identitätsmanagement – und ein BarCamp dazu
    Persönlichkeitsrechte und Identitätsmanagement – und ein BarCamp dazu

    Aus der Reihe „Fundstücke aus ganz verschiedenen Ecken, die gut zusammen passen und komischerweise gleichzeitig in meinem Newsfeed auftauchen“: Joseph A. Cannataci geht im Editorial der neuen Ausgabe von SCRIPT-ed – A Journal of Law, Technology & Society sehr lesenswert auf die Geschichte der Persönlichkeitsrechte ein. Als erstes zitiert er einen Aufsatz von D.W. Robertson von 1980:

    First of all, the modern concept of „personality“ was completely unknown in the sixteenth century. The Greeks had no such concept, and no word for it; in scholastic Latin, personalitas, a word unknown in Classical Latin, meant simply the quality of being a man as distinct from being an animal. During the eighteenth century the word „personality“ came to mean the sum of the characteristics of an individual, and in the nineteenth century it became a reified abstraction with depths, force, and, eventually, the host of problems, difficulties, and aberrations, which you, who have these little things somewhere inside you, now know very well.

    Sein Fazit: Das Recht am Schutz der eigenen Persönlichkeit, vor allem in Form von Datenschutz, wurde und wird stark von deutscher Rechtsprechung getrieben und weiter entwickelt, aber eine strukturierte internationale Debatte dazu steht noch aus:

    In spite of the considerable lead it has taken in such matters in Europe, Germany’s thrust on ius personalitatis is still very much work-in-progress…while the entire subject of Lex Personalitatis cries out for a structured and purposeful debate at the highest levels across Europe. Had this happened earlier perhaps we would not have ended up with two different sections, one on private life and the other on data protection, in the Charter on Fundamental Rights but possibly a more carefully thought-out over-arching, pan-European principle of ius personalitatis. As things stand, some countries are developing and embracing Lex Personalitatis while others profess to go for “fair information practices” but implicitly or explicitly reject the notion that ius personalitatis exists in their law. The extent to which technology and concerns about technology will drive change in either direction remains to be seen.

    Der Stern hat gleichzeitig etwas konkreter die aktuelle Debatte zum Lex Personalitatis zusammengefasst, indem er das Identitätsmanagement in sozialen Netzwerken und die damit verbundenen Probleme für Datenschutz, Identitätsdiebstahl und Social Engineering illustriert. Er zitiert ausführlich Marit Hansen und Jan Schallaböck vom Landesdatenschutzzentrum in Kiel, die an dem EU-Projekt „Primelife“ beteiligt sind. Jan Schallaböck gibt als Tipps:

    – Jeder muss sich klar darüber werden, welche Daten er preisgibt. Das gilt besonders für Hinweise auf den Klarnamen. Verschiedene Pseudonyme für verschiedene Webangebote bieten zumindest etwas Schutz. Aber jeder sollte sich bewusst sein, dass ein Nickname der realen Identität umso leichter zugeordnet werden kann, je mehr Informationen man über sich veröffentlicht.

    - Man sollte sich genau anschauen, was mit den Daten passiert, wie sie vom Betreiber des Angebots genutzt werden können.

    - Man muss sich auch bewusst sein, wie man mit den Informationen anderer Leute umgeht. Ein Beispiel: In vielen Communitys gibt es die Möglichkeit, Bilder von anderen mit Begriffen zu versehen, zu „taggen“. Dadurch werden diese Bilder plötzlich aussagefähiger. Man trifft Aussagen über andere Personen. Hier gilt es, Respekt zu zeigen. Nur weil jemand ein Bild veröffentlicht hat, heißt das nicht, dass er im Zusammenhang mit bestimmten Begriffen in einer Suchmaschine auftauchen möchte.

    Die Datenschützer sehen auch die Betreiber der Angebote in der Pflicht. Schallaböck wünscht sich eine „feinere Justierung der Rechtevergabe“. Die Nutzer sollen viel genauer als bisher festlegen können, wer auf welche Informationen zugreifen und was er damit anfangen darf. Die Standardeinstellungen sollten sehr restriktiv sein, fordert der Jurist. Ein weiterer wichtiger Punkt: „Jeder sollte wissen, wer auf die eigenen Daten zugegriffen hat“, sagt Schallaböck. Bei der Business-Community Xing zum Beispiel ist diese Information nur zahlenden Nutzern zugänglich.

    Diese Verbindung von Datenschutz und Identitätsmanagement im Web 2.0 (und noch anderes mehr zu diesem Themenbereich) werden wir demnächst auf dem IdentityCamp diskutieren, das am 7. und 8. Juni in der Hochschule für Künste in Bremen stattfinden wird. Das Interesse von Teilnehmern und Sponsoren ist recht groß bisher, ganz langsam werden jetzt auch die Plätze knapp. Wenn ihr euch anmeldet, denkt bitte dran, bei der Gelegenheit einen eigenen Beitrag einzutragen – entsprechend den Regeln des BarCamp. Und ja, abends gibt es Fußball-EM auf dem Beamer, keine Sorge.

    16. April 2008 1
  • : Bundesregierung einig bei heimlicher Online-Durchsuchung
    Bundesregierung einig bei heimlicher Online-Durchsuchung

    Heise berichtet darüber, dass es seit heute eine Einigung beim BKA-Gesetz gibt: Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig.

    Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach „nur per Kabel“ erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E‑Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.

    Hat jemand schon den genauen Gesetzestext?

    15. April 2008 5
  • : Deutschland hat weltweit das mit Abstand stärkste Urheberrecht
    Deutschland hat weltweit das mit Abstand stärkste Urheberrecht

    Es bleibt festzuhalten, dass Deutschland weltweit das mit Abstand stärkste Urheberrecht besitzt. Das machte erst kürzlich eine Umfrage des Weltwirtschaftsforum deutlich. In keinem anderen Land der Welt genießen Urheber und Rechteinhaber einen vergleichbaren Schutz. Umgekehrt ist es ist kaum einem anderen Land der Welt so schwierig, kreativ mit urheberrechtlich geschütztem Material zu arbeiten. Last.FM, MySpace oder YouTube in Deutschland an den Start zu bringen, wäre aufgrund dieser Rechtslage weiterhin völlig undenkbar.

    Udo Raaf von Tonspion.de in einem Kommentar zur Durchsetzungsrichtlinie und dem Meckern der Musikindustrie, dass die nicht radikal genug sei.

    15. April 2008 2
  • : Wechsel bei Creative Commons Schweiz
    Wechsel bei Creative Commons Schweiz

    Bei Creative Commons Schweiz hat es einen Wechsel gegeben. Der Verein Openlaw – Plattform für Recht und freie Software hat seit mehreren Jahren den Legal Lead für Creative Commons Schweiz getragen. Die Aufgaben bestanden u.a. darin, Creative Commons für die Schweiz zu adaptieren, und als Anlaufstelle für Anfragen zur Verfügung zu stehen. Nun betreut die Digitale Allmend Creative Commons in der Schweiz (www.allmend.ch).

    Creative Commons Schweiz wird unterstützt durch Dr. Urs Gasser, Rechtsanwalt, Professor an der Universität St. Gallen. Im Rahmen des weiteren Supportive Networks stehen auch die bisherigen Mitglieder Urs Gehrig, lic.iur (Basel) sowie Dr. Christian Laux, Rechtsanwalt LLM (Zürich) unterstützend zur Verfügung.

    Ich freu mich auf die Zusammenarbeit. Am 17. Mai gibt es in Zürich eine Tagesveranstaltung zu Creative Commons, wo ich für eingeladen wurde. Dazu aber später mehr, wenn das Programm steht.

    15. April 2008
  • : „30 Jahre Datenschutz: frische Brise aus Karlsruhe, Gegenwind aus Berlin“
    „30 Jahre Datenschutz: frische Brise aus Karlsruhe, Gegenwind aus Berlin“

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat heute seinen aktuellen Tätigkeitsbericht (PDF) mit einer Pressemitteilung vorgestellt: „30 Jahre Datenschutz: frische Brise aus Karlsruhe, Gegenwind aus Berlin“.

    „Obwohl das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 festgestellt hat, dass das heimliche Ausspionieren von privaten PCs nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist, hält die Bundesregierung an ihren Plänen zur Zulassung dieser Maßnahme fest (Kap. 4.2.4 im TB). […] Dennoch hält die Bundesregierung trotzig und ohne Einsicht zu zeigen daran fest, die beschlossene Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten umzusetzen (4.3.1, 7.1). […]. Das höchste deutsche Gericht hat nach dem 11. September 2001 immer wieder feststellen müssen, dass verabschiedete sog. Sicherheitsgesetze mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind: Großer Lauschangriff, Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Kfz-Kennzeichen-Scanning und nun Vorratsdatennutzung waren nur der Anfang. Als nächstes stehen die Gesetze zur Anti-Terror-Datei und zur Vorratsspeicherung von TK-Verkehrsdaten im Hauptsacheverfahren auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtes. Das Fatale an all diesen verfassungswidrigen Gesetzen ist, dass diese direkte Auswirkungen auf die Landespolitik und die Datenverarbeitungspraxis vor Ort haben.

    Bundesregierung und Bundestag betreiben damit Ressourcenverschleuderung. Während beim Datenschutz geknausert wird, werden öffentliche Gelder für aufwändige Gesetzgebungs- und Gerichtsprozesse ohne erkennbaren Nutzen ausgegeben. Schlimmer als das ist: Verschleudert wird auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassungstreue von Gesetzgebungsorganen; gefährdet wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden unseres Landes; beeinträchtigt wird das Vertrauen in die Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger.

    Herzlichen Glückwunsch zu 30 Jahren Datenschutz in der Bundesrepublik und in Schleswig-Holstein!

    Im Laufe des Tages soll es auch noch eine HTML-Version des Tätigkeitsberichtes geben.

    15. April 2008 1
  • : 3Sat-Neues über die re:publica’08
    3Sat-Neues über die re:publica’08

    3Sat-Neues hat gestern über die re:publica’08 berichtet: re:publica 2008 – Die kritische Masse.

    Anfang April traf sich die „kritische Masse” in Berlin. Das war gleichzeitig das Motto der zweiten re:publica, der Konferenz zur digitalen politischen Kultur im deutschsprachigen Internet. Rund 900 Teilnehmer, die meisten aktive Mitglieder der sogenannten „Blogosphäre“ mit scheinbar angewachsenen Notebooks auf den Knien, trafen sich dazu in der Kalkscheune in Mitte. Ein vollgepacktes Konferenzprogramm beleuchtete fast alle Aspekte der digitalen Welt, von der Qualitätsdiskussion bis zum Domainnamen-Scrabble.

    Der Beitrag findet sich leider noch nicht im 3Sat-Neues Videopodcast, aber schon in der ZDF-Mediathek. Und hier zum einbinden in Blogs und sonstwo:

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    14. April 2008 5
  • : Planetopia über Creative Commons
    Planetopia über Creative Commons

    Die SAT1-Sendung Planetopia hat gestern über Tauschbörsen-Kriminalisierung und Creative Commons als Alternative berichtet: Kinoknaller und Megahits – ganz legal aus dem Internet! Die ersten ca. fünf Minuten gibt es die übliche ProMusic- und GVU-Propaganda und dann wird Creative Commons erklärt. Der zweite Part ist besser geworden, als ich von Planetopia erwartet habe. Hauptprotagonist ist Stefan Kluge von VEB-Film Leipzig.

    Hier ist der Mitschnitt:

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    14. April 2008 5
  • : Medienwandel und die Innere Sicherheit
    Medienwandel und die Innere Sicherheit

    Die Süddeutsche Zeitung hat ein sehr spannendes und vor allem langes Interview mit dem soeben aus dem Amt geschiedenen Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem zum Medienwandel und der Inneren Sicherheit gemacht: „Das Internet ist die größte Revolution“. Sehr lesenswert.

    SZ: Wenn Sie zehn, zwanzig Jahre vorausdenken, sehen Sie dann die Zeitungen noch in einer bedeutenden Rolle?

    Hoffmann-Riem: […] Ich halte das Internet für die größte kommunikationsbezogene Revolution, die es in den letzten Jahrzehnten gegeben hat. Die verschiedenen Akteure müssen Zugang zu diesen neuen Möglichkeiten haben – auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Er braucht das Internet nicht nur zu programmbegleitender Information, sondern als eigenständig gestaltetes Medium. Und die Zeitungen werden ein kluges Zusammenspiel mit dem Internet entwickeln müssen. Die Geschichte der Medien zeigt, dass nie ein Medium völlig verschwindet, sondern dass durch neue eine größere Diversifikation entsteht.

    12. April 2008 7
  • : Bundestag beschliesst Auskunftsrecht
    Bundestag beschliesst Auskunftsrecht

    Der Bundestag hat heute nach fünf Jahren Debatte die EU-Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums umgesetzt. Grösster Kritikpunkt ist das sogenannte Auskunftsrecht, was Rechteinhabern die Möglichkeit geben soll, Tauschbörsennutzer arm zu klagen. Zwar gibt es einen Richtervorbehalt, in der Praxis bedeutet das aber nicht viel, wenn man sich die überforderte Justiz anschaut.

    Telemedicus beschreibt das nochmal: Bundestag beschließt Umsetzung der Enforcement-Richtlinie.

    Allerdings wird der Auskunftsanspruch durch einen Richtervorbehalt beschränkt: Zunächst muss ein Richter seine Zustimmung erteilen, dann erst darf der Dritte die Informationen herausgeben. Der Auskunftsanspruch ist europarechtlich übrigens nicht vorgegeben: Der EuGH stellte in einem Urteil im Januar fest, dass eine Pflicht zur Einführung eines Auskunftsanspruchs aus europarechtlicher Sicht nicht bestehe. Den Mitgliedsstaaten sei es jedoch frei gestellt eine entsprechende Regelung im nationalen Recht zu beschließen.

    Dagegen gestimmt haben übrigens Grüne und Linke. Der FDP hat auch dagegen gestimmt, der war das aber alles nicht radikal genug. Man wundert sich etwas, immerhin gehts hier auch um Datenschutz.

    Im Vorfeld hat iRights.info ausführlich die Richtlinie vorgestellt: Gesetzgeber und Lobbyisten streiten über neues Gesetz.

    Patrick Breyer beschreibt die Richtlinie und den Auskunftsanspruch nochmal ausfühlrich aus juristischer Sicht:

    1. Es muss eine Rechtsverletzung „in gewerblichem Ausmaß“ vorliegen. Das ist der Fall, wenn Ziel der Handlung die Erlangung eines „unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteils“ ist. Das Herunterladen von Werken für den eigenen Privatgebrauch ist keine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß. Ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen (z.B. Bereitstellung einer großen Zahl von Musikstücken in Tauschbörsen) wie auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben. Eine schwere Rechtsverletzung kann nach Meinung des Gesetzgebers vorliegen, „wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm, oder ein Musikalbum oder Hörbuch vor oder unmittelbar nach seiner Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.“

    Weitere Artikel:

    Golem: Bundestag stärkt Schutz geistigen Eigentums.
    Heise: Bundestag verabschiedet Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums .

    11. April 2008 11
  • : Computers, Freedom and Privacy 2008
    Computers, Freedom and Privacy 2008

    Die grösste US-Konferenz rund um Netzpolitik ist jedes Jahr die „Computers, Freedom and Privacy“ und bisher konnte ich da nie teilnehmen, weil mir die Reisekosten immer zu hoch waren. Dieses Jahr gab es die Ausschreibung eines Stipendiums für Journalisten und Blogger und ich hab mich einfach mal beworben. Und nachdem ich schon alle Hoffnung aufgegeben habe, kam gerade die Zusage, dass ich Ende Mai zur „Computers, Freedom and Privacy 2008“ nach New Haven an die US-Ostküste fliege und alle Reise- und Hotelkosten erstattet bekomme. Das freut mich, auch wenn dafür wohl meine Fingerabdrücke draufgehen werden.

    11. April 2008 2
  • : Rundfunkänderungsstaatsvertrag vs ARD und ZDF im Netz
    Rundfunkänderungsstaatsvertrag vs ARD und ZDF im Netz

    Das NDR-Medienmagazin ZAPP hat vorgestern über den jüngsten Entwurf des „Rundfunkänderungsstaatsvertrags“ berichtet: Umstritten – Politiker wollen Onlineangebot von ARD und ZDF beschränken. Darin geht es um nichts weniger als die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten im Internet. Die Bundesländer wollen diese gerne in einer Union mit den Privaten aus dem Internet rausschmeissen. Das bedeutet konkret, dass dann auch Angebote wie tagesschau.de ihre Beiträge nach sieben Tagen aus dem Netz nehmen müssen. Und wir nicht die Möglichkeit bekommen, die von uns finanzierten Beiträge selbstbestimmt übers Netz sehen zu können, wann und wo wir wollen. Aber schaut selber den Beitrag an:

    „Wer nicht im Netz ist, hat keine Zukunft“, damit gab jetzt ZDF-Intendant Markus Schächter vor, wohin die Öffentlich-Rechtlichen wollen: Mit Texten, Audio- und Videodateien ins World Wide Web. Die Verleger sind darüber verärgert, sprechen von „Wettbewerbsverzerrung“, weil die gebührenfinanzierten Sender ARD und ZDF ihren Internet-Projekten Konkurrenz machten. Nach dem jüngsten Entwurf des „Rundfunkänderungsstaatsvertrags“ scheinen sie bei manchen Politikern Verbündete gefunden zu haben. Zapp über einen alten Streit und neue Partner.

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    Umstritten – Politiker wollen Onlineangebot von ARD und ZDF beschränken from netzpolitik on Vimeo.

    Auf der re:publica’08 hatten wir ja eine Diskussion mit der ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann zu genau diesen Fragen. Fast alle Diskussionsteilnehmer sprachen sich für mehr Öffentlich-Rechtliches Material im Netz aus. Die Diskussion kann man sich auf Video anschauen. Die mediale Berichterstattung zu dieser Diskussion auf der re:publica war übrigens ausserhalb von Blogs nicht vorhanden. Obwohl der Saal voll war. Schade eigentlich, denn darüber sollte man echt einen demokratischen Diskurs führen.

    Heise berichtet jetzt auch über die Debatte: ARD und ZDF: Zurück ins Mittelalter?

    Bis zu einer Entscheidung über den Entwurf – die Ministerpräsidenten beschäftigen sich voraussichtlich im Juni mit dem Staatsvertrag – werden beide Seiten noch kräftig trommeln. Der Platz der Öffentlich-Rechtlichen im Netz wird im Tauziehen der Lobbykräfte ermittelt. Unterdessen sollte der Zuschauer – ob er nun privat oder öffentlich-rechtlich einschaltet – in dieser Sache seinen Augen nicht immer trauen. Schließlich berichten hier die Betroffenen in eigener Sache, auch die Printmedien. Sie alle gerieren sich gerne als letzte Bastion des unbestechlichen Qualitätsjournalismus: Print als Bollwerk gegen beliebige Blogs, Öffentlich-Rechtlich gegen privates Unterschichtenfernsehen. Dass Qualitätsjournalismus nicht nur eine leere Floskel ist, könnten alle Beteiligten mit ihrer Berichterstattung in eigener Sache demonstrieren. Vielleicht ist das aber auch ein zu frommer Wunsch.

    11. April 2008 16
  • : EU-Parlament gegen Internetsperren
    EU-Parlament gegen Internetsperren

    Es kommen ja auch einige gute Sachen von der EU-Ebene. Im Europaparlament ist heute eine Abstimmung gegen Internetsperrungen bei Urheberrechtsvergehen und für eine Bürgerrechtsklausel durch die Stimmen der Sozialdemokraten, Sozialisten und Grünen knapp gewonnen wurden. Für Internetsperrungen waren Liberale und Konservative. Damit ist der EU-weiten Lobby-Kampagne der Musikindustrie ein kleiner Stein in den Weg gelegt worden. Diese wünscht sich Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer und bei Urheberrechtsvergehen. Letzteres begeht jeder Internetnutzer täglich im Internet.

    Gut, dass es endlich mal parlamentarischen Widerstand gegen diesen unverhältnismässigen Schwachsinn gibt. Aufs deutsche Parlament kann man sich da leider nicht verlassen.

    Um diesen Änderungsantrag ging es, der beschlossen wurde:

    Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access.

    Heise berichtet über das Ergebnis: EU-Parlament votiert gegen Internetsperren.

    „Wir haben beides gewonnen“, freuten sich im Anschluss an die Abstimmung Eddan Katz und Erik Josefsson von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Der europäische Arm der EFF hatte im Vorfeld massiv Lobbyarbeit gegen die Internetsperren und das Konzept der „mehrstufigen Reaktion“ gemacht. Dagegen hatte die Musikindustrie versucht, in Brüssel eine Unterstützung für die Sperrpläne zu organisieren. „Die heute Entscheidung ist eine machtvolle Aussage für die Bürgerrechte und gegen das Konzept der ‚mehrstufigen Reaktion’, das die Musikindustrie gerne gegen Urheberrechtsverletzungen einsetzen will“, sagte Katz gegenüber heise online.

    Die Verbände der deutschen und europäischen Internetwirtschaft, ECO und EuroISPA haben in einer PM schon Stellung zum Ergebnis genommen: Europaparlament stutzt maßlose Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zurecht.

    Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: „In der Informationsgesellschaft gehört der Zugang zum Internet für viele Menschen zur unverzichtbaren Grundversorgung, ohne die gesellschaftliche Teilhabe und vielfach auch die Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Bei Triple-Play Anschlüssen wären von einer Netzsperre auch Fernsehen und Telefon betroffen. Das ist unverhältnismäßig, insbesondere auch deshalb, weil der Anschlussinhaber vielfach gar nicht der Rechtsverletzer ist.“ Kurt Einzinger, Präsident von EuroISPA ergänzt: „Die Unternehmen der europäischen Internetwirtschaft stellen eine für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung. Sie sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich, noch haben sie auch nur den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft. Es ist deshalb ein völlig verkehrter Ansatz, den Internetprovidern Polizeiaufgaben aufzuhalsen. Das Internet ist für uns alle zu wichtig, um es mit einer Urheberrechtsbekämpfungspolitik, die jedes Maß verloren hat, in Gefahr zu bringen.“

    10. April 2008 5
  • : Weitere Links
    Weitere Links

    Heise: Datenschützer kritisiert zentrale Erfassung von Eltern- und Kind-Daten.

    Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragter Harald von Bose hat die Pläne der Landesregierung für verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder kritisiert. Die angestrebte Erfassung aller Daten von Kindern und Eltern bei einer zentralen Stelle sei verfassungsrechtlich bedenklich, sagte er. Es sei „höchst problematisch“, alle Eltern unter Generalverdacht zu stellen, um einige wenige Fälle von Gefährdung des Kindeswohls zu entdecken. „Ich glaube nicht, dass das rechtlich haltbar ist.“ Besser als eine „Totalerfassung“ sei eine Verbesserung des bestehenden Netzwerks von konkreten Hilfsangeboten für Kinder und Eltern.

    Heise: Zehn Wiener Schulen wollen Videoüberwachung.

    Zehn Wiener Schulen haben bei der österreichischen Datenschutzkommission um eine Genehmigung für den Einsatz von Videoüberwachung angesucht. Dies berichten österreichische Medien. Einige andere Schulen setzen Videoüberwachung demnach bereits ohne Genehmigung und damit rechtswidrig ein. Während die ÖVP-Vorfeldorganisation Wiener Schülerunion dafür ist, spricht sich die Sozialistische Jugend Österreich (SJÖ) dagegen aus.

    Golem: Studie: 95 Prozent der jungen Briten kopieren daheim Musik

    Die Verwertungsgesellschaft British Music Rights (BMR) hatte eine Studie zum Kopierverhalten unter jungen Briten in Auftrag gegeben. Durchgeführt wurde die Umfrage unter 1.158 Beteiligten im Alter von 15 bis 24 Jahren von der Universität Hertfordshire. Der Sänger Feargal Sharkey, Vorsitzender der Verwertungsgesellschaft British Music Rights (BMR), war nach eigener Aussage von den Ergebnissen der Studie schwer beeindruckt. Die Zeitung The Guardian zitiert ihn mit den Worten: „Jemand, der [wie ich] 30 Jahre in der Musikindustrie verbracht hat, weiß instinktiv, was so vor sich geht. Aber wenn man dann an seinem Computer sitzt und dort liest, dass 95 Prozent aller Leute zuhause Musik kopieren, dann denkt man plötzlich ‚ach Du Scheiße!’ “ Die vollständigen Ergebnisse der Studie sollen noch in diesem Monat veröffentlicht werden.

    Na, als ob vor Einführung des Internets niemand zuhause kopiert hätte…

    9. April 2008 1
  • : Grüne Positionen zu Schnüffelstaat und Medienpolitik
    Grüne Positionen zu Schnüffelstaat und Medienpolitik

    Die Grünen haben am vergangenen Samstag auf ihrem kleinen Parteitag, dem Länderrat, zwei thematisch passende Papiere verabschiedet:

    Keine Macht dem Schnüffelstaat (PDF)

    Der Länderrat beschloss den Start einer Bürgerrechtsoffensive gegen die Überwachungspläne der Bundesregierung. In dem Beschluss lehnen die Grünen unter anderem die Vorratsspeicherung von Telefon‑, Handy- und Internetdaten, die Online-Durchsuchung, die Speicherung des Fingerabdrucks im Personalausweis und den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab. Der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre soll in der Verfassung verankert werden.

    Grüne Medienpolitik (PDF)

    Die Delegierten beschlossen ein umfassendes Programm für eine grüne Medienpolitik. Unter anderem soll sich der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk an die Bedingungen des Internetzeitalters anpassen. ARD und ZDF sollen eigenständige Angebote im Internet unterhalten dürfen. Außerdem wird in dem Beschluss die Umwandlung der GEZ-Gebühr zu einer Mediengebühr gefordert. Schlussendlich werden Maßnahmen zur Verhinderung von Medienkonzentration ausgeführt.

    9. April 2008 5
  • : Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz
    Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat gestern dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, den ersten Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz für die Jahre 2006/2007 übergeben. Dazu gibt es eine sehr ausführliche Pressemitteilung, die lesenswert ist: Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz übergeben.

    Ich poste hier nur mal kleine Abschnitte:

    Der freie Zugang zu den Akten und Informationen der öffentlichen Verwaltung ist ein neues Bürgerrecht. Es zu respektieren und seine Anwendung zu fördern, ist keine lästige Verpflichtung, sondern liegt ganz überwiegend auch im behördlichen Eigeninteresse. Informationsfreiheit ist ein wichtiges Element einer lebendigen Demokratie. Wenn die Bürgerinnen und Bürger wissen, wie staatliche Stellen handeln, fördert dies das Vertrauen in sie und führt zugleich zu einem verbesserten Verständnis von Verwaltungsabläufen. Das Informationsfreiheitsgesetz hat bereits jetzt, zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten, ‚mehr Licht’ in die Amtsstuben gebracht. Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns fördern die demokratische Meinungs- und Willensbildung. Die dadurch verbesserte öffentliche Partizipation kann und wird auch die Akzeptanz staatlichen Handelns stärken.
    […]

    In den zwei Jahren, die seit dem Inkrafttreten des IFG vergangen sind, hat sich eine Reihe von Fragen und Problemen bei der Gesetzesanwendung ergeben; insbesondere im Zusammenhang mit den zahlreichen Ausnahmeregelungen:

    * Ein häufiger Ablehnungsgrund ist das angebliche Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 6 Satz 2 IFG. Die Behörden ziehen sich allerdings zu schnell hierauf zurück, ohne die betroffenen Unternehmen zu beteiligen bzw. deren Angaben zu überprüfen, oder ausreichend darzulegen, inwiefern die Offenlegung der begehrten Information zu einem konkreten wirtschaftlichen Nachteil des Unternehmens führen könnte.Vertragliche Beziehungen zwischen einem Unternehmen und der öffentlichen Hand können und dürfen für sich genommen noch kein Geschäftsgeheimnis sein. Häufig kann hier zumindest ein teilweiser Informationszugang nach § 7 Abs. 2 IFG ermöglicht werden.

    * Finanz‑, Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörden berufen sich immer wieder pauschal auf den Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 1d IFG. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Bereichsausnahme für diese Behörden, sondern es ist von ihnen in jedem Einzelfall konkret dazulegen, inwiefern das Bekannt werden der jeweiligen Information nachteilige Auswirkungen auf ihre Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben haben kann.

    * Häufig wird ein Informationszugang auch deshalb verweigert, weil die Information einer gesetzlichen Geheimhaltungsvorschrift unterliege (§ 3 Nr. 4 IFG). Hier ist jedoch stets sorgfältig zu prüfen, wie weit solche Spezialregelungen tatsächlich reichen. Auch stellen vermeintlich „besondere“ Amtsgeheimnisse mitunter nur Konkretisierungen des allgemeinen Amtsgeheimnisses dar, so dass sie einem Informationszugang nicht entgegenstehen können. Bei als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten sollte ein Antrag auf Informationszugang außerdem zum Anlass genommen werden, die Einstufungsentscheidung nochmals zu überprüfen. Insbesondere bei länger zurückliegenden Einstufungen kann der Geheimhaltungsgrund inzwischen entfallen sein.

    * Vertragliche Vertraulichkeitsabreden dürfen nicht dazu führen, dass das IFG leer läuft. Das Gesetz kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen umgangen werden. Der Ausnahmetatbestand des § 3 Nr. 7 IFG soll nur Informanten schützen und ist wie alle Ausnahmetatbestände eng auszulegen.

    9. April 2008 2
  • : Neues BpB-Buch: Urheberrecht im Alltag
    Neues BpB-Buch: Urheberrecht im Alltag

    Die Bundeszentrale für politiche Bildung hat ein neues „Must-Have“-Buch in Zusammenarbeit mit iRights.info herausgegeben: Urheberrecht im Alltag (Schriftenreihe Bd. 655).

    Nicht nur Musiker, Autoren und Künstler müssen sich heute mit dem Thema Urheberrecht beschäftigen, sondern auch Musikliebhaber und Internetnutzer. Fragen, die sich bei der Nutzung digitaler Medien stellen, sind für Laien nicht einfach zu beantworten. Und die Veränderungen im Urheberrecht geben sogar Juristen Rätsel auf. iRights.info erklärt einfach und verständlich, was man beim Kopieren von CDs beachten muss: Welche Regeln gibt es, wenn man eigene Musik macht, Filme dreht oder Bücher schreibt? Wie funktionieren freie Lizenzen? Wie hat sich das Urheberrecht entwickelt? Und was bedeutet das für Autoren und Nutzer? iRights.info wurde 2006 mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. 2008 erhielt es den Klicksafe Preis für Sicherheit im Internet.

    Wie jedes BpB-Buch kostet es nur 2 Euro Schutzgebühr plus Porto.

    Vor kurzem hatten wir auf das lesenswerte Online-Dossier zum Thema Urheberrecht bei der Bundeszentrale für politische Bildung hingewiesen.

    Disclosure: Ich bin im Beirat von iRights.info und hab auch einige Projekte mit der BpB realisiert.

    9. April 2008 7