Digital Rights
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: Iris-Scanner an den Flughäfen Frankfurt und München
: Iris-Scanner an den Flughäfen Frankfurt und München Die Deutschlandfunk-Sendung „Computer & Kommunikation hat gestern über Iris-Scanner an den Flughäfen Frankfurt und München berichtet: Blickkontrolle am Terminal.
Seit drei Jahren wird am Frankfurter Flughafen die automatisierte biometriegestützte Grenzkontrolle getestet. Die Technik soll mehr Sicherheit bringen, die Abfertigung beschleunigen und Personal einsparen. Jetzt soll der Regelbetrieb eingeläutet werden.
Hier ist die MP3 dazu.
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: UK Poll: Data Loss Weekly
: UK Poll: Data Loss Weekly Das hat die britische Regierung davon: nach einer Umfrage vertrauen nur noch etwa 10 Prozent der Bürger darauf, dass ihre gewählten Vertreter mit persönlichen Daten ordentlich umgehen. So schrieb der Inq gestern:
A SURVEY by Taunton-based Data Encryption Systems (DES) has come up with the startling conclusion that only one in ten UK citizens trusts The Man with personal data.
And when Home Secretary Jacqui Smith claimed on Radio 4 that the National Identity Databases would be impossible to hack into because they would be online, you can pretty much understand why.
That and the fact that last year alone nearly 37 million people had their personal data compromised by government negligence.
37 Millionen sind über die Hälfte aller Einwohner. Man erntet also doch was man sät. Mal sehen was die (erwartete) Schadensbegrenzungsrhetorik hergibt.
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: NetzpolitikTV 033: ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann
: NetzpolitikTV 033: ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann Im Rahmen der Subkonferenz zu Video-Blogs auf der re:publica´08 am 4. April gibt es eine Diskussion zum Thema „Was ist öffentlich-rechtlich im digitalen Zeitalter?“ Wir haben die ARD-Generalsekretärin Dr. Verena Wiedemann eingeladen, um mit Bloggern und Netzbewohnern die Digitalisierungs-Strategie der ARD zu diskutieren. Für viele ist es ja nicht nachvollziehbar, warum man alte Medien wie Fernseher nutzen muss, um das von uns allen finanzierte Programm von ARD, ZDF & Co anzuschauen. Und auf den üblichen medienpolitischen Kongressen geht die Diskussion immer nur darum, ob ARD & Co. überhaupt das Internet nutzen dürfen. Wir wollen eine andere Diskusison führen und Nutzer zu Wort kommen lassen, die in der Debatte um die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen kaum zu Wort kommen: Wie wollen wir Zugang zum Programm erhalten? Was ist die Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen im digitalen Zeitalter und welche Services wollen wir?
Einiges tut sich ja schon, aber das ist längst nicht genug. Seit Monaten bieten ZDF und Arte jeweils in einer Mediathek viele Inhalte für sieben Tage oder länger an. Die ARD-Mediathek soll demnächst erscheinen. Schon jetzt gibt es bei ARD-Interaktiv neben einigen Live-Streams auch viele Video-Podcasts „on-demand“, wie z.B. die Tagesschau, Polylux oder dem Scheibenwicher. Der NDR experimentiert mit Creative Commons Lizenzen für seine Sendungen Zapp und Extra3, so dass wir keine Urheberrechtsverletzungen begehen müssen, wenn wir diese auf Videoplattformen stellen und/oder sie in unsere Blogs einbinden. In diesem Monat werden noch alle Programme der ARD beim P2P-Fernsehen Zattoo als Experiment für ein Jahr im Streaming zu empfangen sein.
Im Vorfeld der re:publica´08 habe ich mit Verena Wiedemann ein kurzes Interview geführt:
Untitled from netzpolitik on Vimeo.Das Video gibt es als MP4, MP3 und OGG Theora zum Download.
Mein Wunsch sind freie Inhalte in freien Formaten, wann und wo ich will, sowie frei lizenziert zum Remixen. Wir bezahlen schliesslich dafür!
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: Durchsetzungsrichtlinie am 11.4.2008 im Bundestag
: Durchsetzungsrichtlinie am 11.4.2008 im Bundestag Urheberrecht.org berichtet mit Bezug auf Abgeordnetenwatch, dass die 2. und 3. Lesung der Durchsetzungsrichtlinie im Bundestag am 11.4.2008 stattfindet. Die Berichterstatter im Rechtsausschuss haben wohl vorab besprochen, die Abmahnkostendeckelung auf 100 EUR zu erhähen. Das Bundesjustizministerium hatte 50 Euro ins Spiel gebracht, wir fordern eine eine kostenfreie erste Abmahnung.
Zwei Tage vorher, am 9.4.2008, müsste dann das Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung des federführenden Rechtsausschuss stehen, der dann auch die entsprechenden Beschlussempfehlungen für die Endabstimmungen ausarbeiten wird. Wie die Beratungen zum »Zweiten Korb« der Urheberrechtsreform gezeigt haben, können dabei immer noch kurzfristig Änderungen einfließen. Seit der Anhörung zum Gesetzentwurf am 20.6.2007 liefen die Beratungen abseits der Ausschusssitzungen. Sollte der Bundespräsident das Gesetz noch im Mai 2008 verkünden – vorausgesetzt der Bundesrat hat sich mit einem möglichen Gesetzesbeschluss zuvor in seinen Sitzungen am 25.4. oder 23.5.2008 befasst -, könnten die neuen Regelungen am 1.7.2008 in Kraft treten.
Grösster Knackpunkt ist das sogenannte Auskunftsrecht, was Rechteinhabern den Zugriff auf Nutzerdaten beschaffen soll und Provider zu Hilfs-Polizisten der Rechteindustrie macht.
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: Nachrichtenüberblick vom 19.03.2008
: Nachrichtenüberblick vom 19.03.2008 Spiegel: 45 Gigabyte im Jahr – Menschen produzieren riesigen digitalen Schatten.
P2P-Blog: IFPI: Don’t hire young people …
Deutsche Welle: Tibet 2.0 – Blogger berichten aus dem Krisengebiet.
Berliner Zeitung: Die große Mauer.YouTube and the rise of geolocational filtering.
Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 11/2008): Auslandsmedien.
Golem: Italien: Logistep darf P2P-Nutzer nicht überwachen.
Heise: Zehn Jahre gesetzliche Informationsfreiheit in deutschen Landen.
Süddeutsche Zeitung: Das Verfassungsgericht zieht die Notbremse.
Torrentfreak: The Pirate Bay to BBC: We Don’t Want To Be Information Slaves.
Taz: Die hohe Schule der Internetzensur. Tibet? Kein Treffer.
Washington Post: China Tries Online Human Rights Activist on Charges of Inciting Subversion. -
: Auswirkungen auf Auskunftsanspruch
: Auswirkungen auf Auskunftsanspruch Kleine Frage an die Juristen: Was bedeutet die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht eigentlich für den Auskunftsanspruch. Dürfen die Anwälte der Musikindustrie jetzt eigentlich noch bei Providern nach Kundendaten fragen oder ist das verfassungswidrig? Die Provider werden wohl nicht zwei getrennte Datenbanken vorhalten mit Kundendaten, die zur Rechnungsstellung genutzt werden und denjenigen, die zur Vorratsdatenspeicherung verwaltet werden. Oder doch?
Update: Danke an Kai für die erste juristische Einschätzung in den Kommentaren. Gibts Alternativmeinungen?
In dieser Hinsicht ist der Beschluss in der Tat sehr interessant, da die §§ 113a und 113b auf die Weitergabe bei schweren Vergehen beschränkt wurden – also Katalogtaten nach § 100g StPO. Und Urheberrechtsverletzungen fallen da nicht drunter. Meiner Meinung nach dürfen die Staatsanwaltschaften in Fällen von UrhR-Verletzungen keine Verbindungsdaten mehr anfordern. Das war vielleicht nicht die Intention des Beschlusses, und wurde vielleicht auch gar nicht bedacht, läuft im Ergebnis aber darauf hinaus.
Das wäre ja sehr erfreulich. Simon sieht das jedoch anders in den Kommentaren:
Sorry die Korrektur, aber ich sehe das anders: Das BVerfG hat in seinem aktuellen Beschluss allein über die Rechtmäßigkeit der §§ 113a, 113b TKG entschieden. Diese regeln die Herausgabe von Verkehrsdaten. Die Herausgabe von Bestandsdaten ist dagegen in § 113 TKG geregelt, und darüber hat das BVerfG nicht entschieden. (Zur Erklärung: Bestandsdaten sind die Daten über den Kunden, die der Provider für die Abrechnung des Vertragsverhältnisses benötigt; Verkehrsdaten sind Daten darüber, wer wann mit wem über welches Kommunikationsmittel kommuniziert hat.) Auch Auskunftansprüche der Staatsanwaltschaften auf Bestandsdaten miteinzubeziehen würde m.E. bedeuten, dem BVerfG hier Worte in den Mund zu legen, die es nicht aussprechen wollte.
Spannende Debatte übrigens. Danke für die Beiträge.
Update: AP zitiert den Bundesdatenschutzbeauftragten, der meine Einschätzung teilt:
Schaar sagte am Mittwoch in Berlin, die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig. Schaar unterstrich, dass die Speicherung von Verbindungsdaten im Telekommunikationsbereich weiterhin zulässig sei, allerdings nur für Abrechnungszwecke. An Ermittler weitergeleitet werden dürften sie jedoch nur bei der Verfolgung schwerer Straftaten. Dies sei bei der Teilnahme an Tauschbörsen nicht der Fall. Damit entfalle auch die Verpflichtung de
Sebastian Gievert berichtet auf Politik-Digital ähnliches von einem Pressegespräch mit Peter Schaar heute morgen.
Update: Heise berichtet über genau diese Frage und zitiert verschiedene Quellen, die sich genauso uneins sind: Verfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Konfusion.
Hier stellt das Gericht klar, dass sich die auferlegten Zugriffsbeschränkungen nur auf per Vorratsdatenspeicherung gesammelte Daten, nicht aber auf Daten bezieht, die Provider aus Abrechnungs- oder Systemsicherheitszwecken mitloggen. Zur Erinnerung: Die Deutsche Telekom etwa speichert mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundesdatenschutzbeauftragten für sieben Tage, wann sie welchem DSL-Kunden eine dynamische IP-Adresse zugewiesen hat, und dies aus Gründen des Systemschutzes. Andere Provider wie Arcor oder Hansenet speichern dagegen gar nicht.
Tatsächlich also dürften die Strafverfolgungsbehörden auf den Kundendaten-Pool des Bonner Konzerns wie gehabt zugreifen können. Erst wenn die Telekom die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt hat, greift die Anordnung der obersten Gesetzeshüter aus Karlsruhe. So lautet zumindest einhellig die Meinung von Staatsanwälten, die heute dazu von heise online befragt wurden. Es kommt also offenbar darauf an, wie der DSL-Provider seine gespeicherten Verkehrsdaten deklariert.
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: Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft
: Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft Das tickert gerade Spiegel mit einem Agentur-Mix: „Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. Die Karlsruher Richter gaben damit einem von zehntausenden Bürgern unterstützten Eilantrag zum Teil statt.“
Der Staat darf auf Vorrat gespeicherte Telefonverbindungsdaten vorerst nur zur Verfolgung schwerer Straftaten nutzen.
Das würde explizit gegen den von der grossen Koalition gegenüber der EU-Richtlinie ergänzten Zusatz gehen, dass die Vorratsdatenspeicherung für alle „mittels Telekommunikation begangenen“ Taten verwendet werden darf.
Danke für den Hinweis in den Kommentaren: Hier ist der Beschluss – 1 BvR 256/08 -:
1. § 113b Satz 1 Nummer 1 des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) ist bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur mit folgenden Maßgaben anzuwenden: Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehörde nach § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung, das sich auf allein nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes gespeicherte Telekommunikations-Verkehrsdaten bezieht, hat der durch das Abrufersuchen verpflichtete Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zu erheben. Sie sind jedoch nur dann an die ersuchende Behörde zu übermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens gemäß der Anordnung des Abrufs eine Katalogtat im Sinne des § 100a Absatz 2 der Strafprozessordnung ist und die Voraussetzungen des § 100a Absatz 1 der Strafprozessordnung vorliegen. In den übrigen Fällen des § 100g Absatz 1 der Strafprozessordnung ist von einer Übermittlung der Daten einstweilen abzusehen. Der Diensteanbieter hat die Daten zu speichern. Er darf die Daten nicht verwenden und hat sicherzustellen, dass Dritte nicht auf sie zugreifen können.
2. Die Bundesregierung hat dem Bundesverfassungsgericht zum 1. September 2008 nach Maßgabe der Gründe über die praktischen Auswirkungen der in § 113a des Telekommunikationsgesetzes vorgesehenen Datenspeicherungen und der vorliegenden einstweiligen Anordnung zu berichten. Die Länder und der Generalbundesanwalt haben der Bundesregierung die für den Bericht erforderlichen Informationen zu übermitteln.
3. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
4. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beschwerdeführern ein Drittel der notwendigen Auslagen im Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu erstatten. -
: Nachrichtenüberblick vom 14. März 2008
: Nachrichtenüberblick vom 14. März 2008 Taz: Cyberpunk-Autor Willam Gibson – „Obama predigt Transzendenz“.
ars.technica: $5 a month for legal P2P could happen sooner than you think.
Heise: Bundesregierung sieht Sperrungsverfügungen gegen Provider als „ultima ratio“ .
Spiegel: Die Dickbrettbohrer.
Kommersant: Blog Case Goes to Court
Spiegel: Darf man das?
Freitag: Ach Schadzii, du bist so tolliii!
Zeit: Vom Ende der Gleichheit. -
: Polens Ex-Premier: „Internet für Wahlen nicht geeignet“
: Polens Ex-Premier: „Internet für Wahlen nicht geeignet“ Polens Ex-Premier Jaroslaw Kaczynski ist gegen eVoting in Polen. Begründung:
Das Internet werde vor allem von Leuten genutzt, die sich Pornografie ansehen, während sie Bier trinken, es sei daher für Wahlen nicht geeignet, meinte Kaczynski in einem Statement, das auf der Website der nationalkonserativen Partei Recht und Gerechtigkeit [PiS] veröffentlicht wurde, deren Vorsitzender Kaczynski ist.
Prost.
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: Neue Version: Handbook for Bloggers and Cyber-Dissidents
: Neue Version: Handbook for Bloggers and Cyber-Dissidents
Im Rahmen des internationalen Tages für Meinungsfreiheit hat die internationale Sektion von Reporter ohne Grenzen eine Neuauflage des „Handbook for Bloggers and Cyber-Dissidents“ veröffentlicht. Hier ist das PDF. Die Idee hinter dem Projekt ist, Bloggern und kritischen Menschen vor allem in nicht-demokratischen Staaten einen Leitfaden in die Hand zu geben, wie man Blogs als Werkzeuge für mehr Meinungsfreiheit nutzen kann. Ausführlich werden Wege aufgezeigt, wie man Internetzensur-Technologien umgehen kann und welche Möglichkeiten es gibt, anonym zu kommunizieren und vor allem zu bloggen. Gleichzeitig gibt es auch einsteigerfreundliche Anleitungen, wo und wie man sich Blogs einrichten kann. Ein Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe wie Trackbacks. Das Handbuch ist eine Neuauflage von 2005. Damals war auch ein kleiner Beitrag von mir mit aufgenommen worden. Und auch dieses Mal gibt es einige praktische Beispiele, wie in unterschiedlichen Staaten Blogs als Werkzeug für mehr Meinungsfreiheit genutzt werden.Abgerundet wird das 80-seitige englischsprachige Handbuch durch die „2008 GOLDEN SCISSORS OF CYBER-CHAMPIONSHIP“. Im goldenen Olympiajahr werden Auszeichnungen an Staaten vergeben, die sich besonders Mühe beim Abbau von Meinungsfreiheit im Internet geben.
Most of the world’s authoritarian regimes are trying to control what their citizens read and do online. They’re getter better and better at blocking “objectionable” material, usually with technology bought from US firms. China is far and away the world champion. But it’s felt the heat of competition in recent years. Each country in this far from complete list has its own style and tactics but they all have one purpose, to keep ahead of the game.
Der grosse Gewinner ist China. Die Kategorie für die besten Razzien geht an Iran, die grösste Unterstützerrolle gewinnt Yahoo, Simbawne ist der beste Newcomer, Saudi-Arabien setzt sich in der Kategorie „Beste Filter“ durch, Vietnam dafür bei der „Besten Zensur“ und das „beste Set“ geht an Kuba, da es dort kaum nternetzugang gibt,w a shervorragende Möglichkeiten zur Kontrolle schafft. Warum, wird in dem Handbuch beschrieben.
Ich weiss nicht, ob wieder eine Übersetzung in mehrere Sprachen gelant ist wie bei der 2005er-Ausgabe. Aber damals war es gewünscht, dass man das PDF auf der eigenen Seite hostet und den Namen noch etwas abändert, um die eher „dummen“ Zensursysteme, die auf URL-Filterung aufbauen, zu umgehen. Daher hab ich es mal gespiegelt.
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: Neues vom Online-Realnamenszwang
: Neues vom Online-Realnamenszwang China macht weiter ernst mit der Olympia-Vorbereitung: ab April gilt für alle Internetcafés ein Identifizierungszwang – User müssen sich fotografieren lassen und ihre Ausweis-Nummer preisgeben. Damit kommt das etwa vor einem Jahr vorgestellte 实名制 (Shiḿíngzhì), auch wenn sie es jetzt 实名注册 nennen. China Tech News berichtet:
By the end of this month, all 53 netcafes in Xicheng District will be installed with the netcafe operation and management system, which consists of a netcafe platform and a supervision platform and will facilitate the real-name registration starting next month. According to Xicheng District Culture Commission, the netcafe platform’s goal is to fulfill real-name registration at netcafes and the supervision platform is mainly to provide a database for supervision decision-making.
After the system is put into operation, users need to take a photo and register with their real name when they enter a netcafe the first time, but they only need to input their ID number thereafter before they can smoothly access the network at the netcafes.
Das zuständige Ministerium hat schon mehrfach den Versuch unternommen, anonyme Nutzer zu verhindern. Statt technischer Kontrolle sollte die soziale Keule geschwungen werden, was wohl nicht gut genug funktioniert hat. Jetzt, mit dem passend bezeichneten „System zur Überwachung und Entscheidungsfindung“ dürfte die Kontrolle noch enger werden. Jetzt wissen wir auch, wo zu die Personendaten online vorgehalten werden.
Bei danwei.org gibt es Links zu chinesischen Nachrichten.
Und weil es noch dazu passt, hat The Atlantic einen ausführlichen Hintergrundartikel zur großen chinesischen Firewall. -
: Noch drei Wochen bis zur re:publica’08 – Die kritische Masse
: Noch drei Wochen bis zur re:publica’08 – Die kritische Masse Einen Grossteil meiner Zeit-Ressourcen verschlingt gerade die Vorbereitung der „re:publica’08 – Die kritische Masse“. Die Konferenz über „Blogs, soziale Medien und die digitale Gesellschaft“ findet zum zweiten mal vom 2.–4. April in der Kalkscheune in Berlin statt. Auf das Programm, welches mittlerweile ein spätes Beta-Stadium erreicht hat, bin ich etwas stolz: Es wird mehr als 100 Workshops, Diskussionen und Vorträge zu den unterschiedlichsten Facetten der digitalen Gesellschaft geben. Und damit ist es auch eine Netzpolitik-Konferenz zu den vielfältigen Themen dieses Blogs.
Am Freitag, den 4. April, veranstalten wir im Rahmen der re:publica’08 eine Sub-Konferenz zu „Video-Blogs“ in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen von bewegten Bildern im Netz auf Kultur, Politik und Gesellschaft. Aber es gibt noch viele andere spannende Highlights im Program: Zum ersten Mal wird sich das Miro-Projekt in Deutschland mit einer Keynote über „Open Video, Open Society“ präsentieren. Die Eröffnungs-Keynote wird Professor Viktor Mayer-Schönberger von der Harvard-University über „Nützliches Vergessen – Informationsökologie im digitalen Zeitalter“ halten. Und eigentlich müsste man noch viel mehr Programmpunkte ankündigen. Das mache ich dann die kommenden drei Wochen im re:publica-Blog.
Wenn man eine so grosse drei-tägige Konferenz organisiert, wo mehr als 800 Menschen erwartet werden, liegt man manchmal Abends wach im Bett und fragt sich: Haben wir auch an alles gedacht? Wird das alles so klappen, wie geplant? Können wir die hohen Erwartungen überhaupt erfüllen? An anderen Abenden schlafe ich dafür gut und entspannt ein und denke mir: Das wird schon klappen. Und es macht auch einen riesen Spass. Ich freu mich schon.
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: ProMedia lässt CC-Alben bei Rapidshare zensieren
: ProMedia lässt CC-Alben bei Rapidshare zensieren One-Click-Hoster bieten eine Dienstleistung, die viele nützlich finden: Es können grössere Dateien hochgeladen werden, die dann wiederum von anderen heruntergeladen werden können. Vor allem, wenn man nicht über einen eigenen grösseren Server mit ausreichend Traffic verfügt, sind sie eine praktische Sache: Um mal eben den Arbeitskollegen oder Kunden Rohdaten zur Verfügung zu stellen oder um Musik zum Download anzubieten.
Das kleine deutsche Netlabel Zellophon-Records nutzt die schweizer Plattform Rapidshare, um Creative Commons lizenzierte Musik ihrer Bands anzubieten. Vor wenigen Tagen wunderte man sich über eine Mail von Rapidshare, dass ein Album der Band „Das Kreft“ im Auftrag der ProMedia GmbH gelöscht wurde:
Die genannte Datei wurde im auftrag der proMedia GmbH (luengen@antipiracy.de)gelöscht. Um die genaue Begründung zu erfahren bitten wir sie diese zu Kontaktieren.
ProMedia beantwortete die Anfrage von Zellophon-Records:
es tut uns sehr leid, dass wir ihren Titel aus versehen gelöscht haben. Ihr Link wurde auf dem Gulli-Board mit vielen anderen urheberrechtlich geschützten Dateien (NOFX-Alben) gefunden und ist aus versehen mitgelöscht worden.
Die Firma ProMedia agiert als verlängerter Arm der „Musikindustrie“ bei der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten. Und wie es ausschaut, schlägt sie dabei gerne über die Stränge und lässt Musik aus dem Internet zensieren, wo sie keine Urheberrechte vertreten. Das nennt man bei denen wohl „Kollateralschaden“. Schade, dass die Anbieter oftmals aus Angst vor juristischen Konsequenzen vorausschauenden Gehorsam leisten und
den Löschbegehren der ProMedia GmbH nachkommender ProMusic dirketen Löchzugriff geben. Nicht jede MP3 ist illegal.Update: Ich hab einen Fehler gemacht: ProMusic hat selbst die Dateien gelöscht. Ich wollte es zuerst nicht glauben, aber anscheinend haben die von Rapidshare Schreib- und Löschzugriff bekommen. Schafft nicht gerade Vertrauen in Rapidshare, dass einfach mal einer dritten Partei diese Rechte gewährt werden und diese dann wahllos Kundendaten zerstören. Danke für den Kommentar.
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: Nachrichtenüberblick vom 11. März 2008
: Nachrichtenüberblick vom 11. März 2008 Tagesschau.de: Interview zum Karlsruher Urteil – „Die Kennzeichenerfassung kommt trotzdem“.
EU-Kommission: Grünes Licht für Europäisches Innovations- und Technologieinstitut.
Pro-Linux: Europäische Unternehmen fordern mehr offene Standards.
Heise: Ausmaß der Cyber-Attacke auf das Pentagon größer als bisher bekannt.
Sunlight Foundation: Case Study. Why Transparency is a Good Thing.
New York Times: Cyber-Rebels in Cuba Defy State’s Limits.
Heise: Zustimmung im Bundesrat zum Anti-Pirateriekurs Brüssels.
Golem: Freier Flash-Player als Beta.
Lawblog: Provider liefert falsche Daten ans BKA. -
: Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz
: Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz Überraschung: Kennzeichenerfassung verstößt gegen Grundgesetz. Das berichtet die Tagesschau:
Das Bundesverfassungsgericht hat hat der millionenfachen Video-Erfassung von Autokennzeichen zum Fahndungsabgleich enge Grenzen gesetzt. Solch ein Eingriff in die Grundrechte der Bürger ist nur auf Grundlage klarer Gesetze zulässig, entschied das Gericht. Es erklärte damit zwei Vorschriften aus Hessen und Schleswig-Holstein für nichtig, weil sie gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen.
Und hier ist die Pressmeitteilung des Bundesverfassungsgerichtes: Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen nichtig.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
I. Die automatisierte Kennzeichenerfassung greift in den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ein, wenn das Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung sofort wieder gelöscht wird.
1. Der grundrechtliche Schutz entfällt nicht schon deshalb, weil die betroffene Information öffentlich zugänglich ist – wie es für Kraftfahrzeugkennzeichen, die der Identifizierung dienen, sogar vorgeschrieben ist. Auch wenn der Einzelne sich in die Öffentlichkeit begibt, schützt das Recht der informationellen Selbstbestimmung dessen Interesse, dass die damit verbundenen personenbezogenen Informationen nicht im Zuge automatisierter Informationserhebung zur Speicherung mit der Möglichkeit der Weiterverwertung erfasst werden.
2. Zu einem Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung kommt es in den Fällen der elektronischen Kennzeichenerfassung aber dann nicht, wenn der Abgleich mit dem Fahndungsbestand unverzüglich vorgenommen wird und negativ ausfällt sowie zusätzlich rechtlich und technisch gesichert ist, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurenlos und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, gelöscht werden. In diesen Fällen begründen die Datenerfassungen keinen Gefährdungstatbestand.
3. Demgegenüber liegt ein Eingriff in das Grundrecht vor, wenn ein erfasstes Kennzeichen im Speicher festgehalten wird und gegebenenfalls Grundlage weiterer Maßnahmen werden kann. Darauf vor allem ist die Maßnahme gerichtet, wenn das Kraftfahrzeugkennzeichen im Fahndungsbestand aufgefunden wird. Ab diesem Zeitpunkt steht es zur Auswertung durch staatliche Stellen zur Verfügung und es beginnt die spezifische Persönlichkeitsgefährdung für Verhaltensfreiheit und Privatheit.
Die Begründung ist durchaus interessant und lässt wieder etwas mehr auf eien Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung hoffen, wenn man Sätze liest wie „Demgegenüber liegt ein Eingriff in das Grundrecht vor, wenn ein erfasstes Kennzeichen im Speicher festgehalten wird und gegebenenfalls Grundlage weiterer Maßnahmen werden kann.“
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: Bundestrojaner in Australien geplant
: Bundestrojaner in Australien geplant Die Regierung der australischen Provinz New South Wales will ihrer Polizei erlauben, vernetzte Computer zu durchsuchen:
The New South Wales Cabinet has approved new powers for police designed to help them track terrorist threats, fraudsters and paedophiles through computer networks. The proposed laws would allow police to search computers networked to those listed on a search warrant. Police could also seize computer hard drives and memory sticks for up to seven days. Police Minister David Campbell says police are currently only able to search computer hardware found on a premises named in a search warrant. He says with the changes, they will be able to go a step further and search other networked computers, regardless of where they are located.
Und die Argumente sind sooo bekannt. Der Polizeiminister (sowas haben die dort offenbar – sehr ehrliche Bezeichnung irgendwie) sagte:
As computer technology improves and becomes more sophisticated, the [State] Government is determined to give police the power they need to deal with that sophisticated crime(…) This is about making sure that police can keep up with the crooks and bring them to justice.
Ich habe die Kollegen der Australian Privacy Foundation mal auf das Urteil des BVerfG hingewiesen (inofficial summary of the court decision in english).
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: Der FoeBuD sucht Büroleiter/in
: Der FoeBuD sucht Büroleiter/in Es gibt ja in Deutschland leider nur sehr wenige Möglichkeiten, einen Job in einem Netzpolitischen Kontext zu bekommen. Eine Chance bietet der Foebud, der eine Büroleiter/in sucht. Grundkoordinaten sind 24h / Woche Arbeitszeit, Bezahlung in Anlehnung an TVöD 10 (bis zu 1.500 Euro, je nach Erfahrung) und der Arbeitsplatz befindet sich in Bielefeld. Mehr Infos bietet die Webseite. Einsendeschluss ist der 15. März
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: 7 Jahre Free Software Foundation Europe
: 7 Jahre Free Software Foundation Europe Die Free Software Foundation Europe ist heute vor sieben Jahren gegründet worden. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag.
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: Neue Förderrunde bei der Stiftung bridge
: Neue Förderrunde bei der Stiftung bridge Die stiftung bridge fördert dieses Jahr wieder mit 15.000 Euro Personen, Gruppen bzw. Organisationen, die zum Themenfeld Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft arbeiten. Am 15. April ist Einsendeschluss für die jährliche Förderrunde.
Die Stiftung bridge fördert Projekte, das heisst mittel und langfristige Kampagnen von Organisationen, die für politischen Wandel eintreten. In besonderen Fällen fördert die Stiftung bridge auch die Gründung neuer Organisationen. Geförderte Projekte können regional, bundesweit, im In- oder Ausland oder international angelegt sein. Fördergelder werden besonders in Fällen hoher Bedürftigkeit vergeben. Diese kann vor allem dann gegeben sein, wenn die Inhalte des Projektes eine Förderung aus anderen Quellen unwahrscheinlich machen. Zur Erfüllung ihres Auftrags vergibt die Stiftung bridge jedes Jahr Fördermittel an eine oder mehrere Personen, Gruppen bzw. Organisationen, die zum Themenfeld Bürgerrechte in der digitalen Gesellschaft arbeiten. Nachdem alle Anträge für die jeweilige Förderrunde vorliegen gibt der Beirat der Stifter und Stifterinnen eine Förderempfehlung an den Stiftungsrat, welcher endgültig über die zu fördernden Projekte entscheidet.
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: Videoclip: Vorratsdatenspeicherung kurz erklärt
: Videoclip: Vorratsdatenspeicherung kurz erklärt Ein Videoclip vom AK-VDS über die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung:
Gibt es hier als MP4.