Digital Rights
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: BpB-Dossier zu Urheberrecht
: BpB-Dossier zu Urheberrecht Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein Dossier rund um das Urheberrecht veröffenlticht. Erstellt wurde es von der iRights.info-Redaktion und die Inhalte stehen unter der Creative Commons BY-NC-ND-Lizenz und können zu nicht-kommerziellen Zwecken kopiert und ohne Änderungen auf den eigenen Webseiten verwendet werden.
Was ist anders geworden? Was bedeutet das neue Recht für den eigenen Alltag? Das Onlinedossier möchte aufklären. Grafiken geben eine kurze Tour durch ein weites Rechtsgebiet. Texte, Materialien und Glossars vermitteln Hintergründe und Begriffe. Statistiken machen den Umfang des Handels mit geistigem Eigentum greifbar, und Interviews vermitteln die Standpunkte der verschiedenen Akteure.
Dort gibt es auch einige sehr nette Grafiken, die verschiedene Bereiche des Urheberrechts anschaulich visualisieren, wie diese hier:

Disclaimer: Ich bin im Beirat von iRights.info und hab auch schon Projekte für die BpB gemacht.
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: J!Cast 53: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung
: J!Cast 53: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung Der J!Cast Nummer 53 dreht sich rund um „Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung“:
Datenschützer, Verfassungsrechtler, Politiker aller Parteien, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble – selten hat man sie in der letzten Zeit in dieser Eintracht erlebt. Doch als das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 die nordrhein-westfälische Ermächtigungsgrundlage für die so genannte Online-Durchsuchung für nichtig erklärte und seine Entscheidung auf ein neues „Computer-Grundrecht“ stützte, waren die Meinungen durchweg positiv, von einem „Geniestreich“ und „Meilenstein“ war die Rede. Wie diese seltene Übereinstimmung zu erklären ist, warum das „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ notwendig war und inwiefern sich aus dem Urteil zur Online-Durchsuchung eine Prognose auf die baldige Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung wagen lässt, darüber spricht Jana Semrau mit Prof. Dr. Alfred Büllesbach. Er war unter anderem Landesbeauftragter für Datenschutz in Bremen und in dieser Funktion bereits in das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht involviert, das als Grundlage für die aktuelle Entscheidung diente: Das Volkszählungsurteil aus dem Jahre 1983.
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: Vorsicht bei der Verwendung von Playmobil-Figuren
: Vorsicht bei der Verwendung von Playmobil-Figuren Playmobil-Figuren kann man ja mittlerweile als Teil der Popkultur betrachten, da sie ganze Generationen beeinflusst haben, die nun älter werden. Viele sind damit aufgewachsen und man konnte viel mit den Figuren anstellen: Sie explodierten, wenn man sie an brennende Chinaböller befestigte, man konnte auch problemlos mit dem Hammer die Figuren zerstören, wenn man darauf Lust hatte oder auch sonst alles damit anstellen. Hätte man gewusst, dass es Richtlinien zur Nutzung der Figuren gibt, wäre man vielleicht etwas vorsichtiger damit umgegangen. Zumindest, wenn man im heutigen Zeitalter leben würde und das ganze mit dem Handy filmen und ins Netz stellen würde. Aber wer kann das schon ahnen, wo man beim Kauf keine seitenlange Nutzungserklärung unterschreibt und auf der Packung keine Warnhinweise stehen?
Der Hamburger Künstler Plemo hat von Studenten der Fachhochschule Offenburg ein Musikvideo zu seinem Song „I Sexy“ mit Hilfe von Playmobil-Figuren in einem aufwändigen Stop-Motion-Verfahrengedreht bekommen. Routinemässig fragte man höflich bei der Firma Playmobil nach und wurde mit Richtlinien konfrontiert, die dies untersagen. Plemo zitiert in seinem Blog die Antwort von Playmobil:
mit Interesse habe ich mir das Musikvideo “I Sexi” angesehen. Es ist zweifellos sehr gut gemacht. Bedenken Sie aber, dass wir Hersteller von Kinderspielzeug sind. Und der Text des Songs ist wahrlich nicht für Kinder geeignet. Einer Verwendung des Videos durch die Plattenfirma auf der Homepage des Interpreten Plemo oder zu Werbezwecken können wir deshalb nicht zustimmen. Bitte beachten Sie dazu auch die beigefügten Richtlinien, speziell Punkt A 6.

Eine Suche auf playmobil.de nach den Richtlinien war gerade erfolglos. Über Google findet man nur die Richtlinien für nicht gewerbliche Internetseiten. Ich hab den Mail-Dialog mit Playmobil zugeschickt bekommen, wo die Richltinien zitiert werden und dort steht unter Punkt A6:
„Playmobil darf nicht in Verbindung mit Gewalt, Drogen, Alkohol, Sex, oder ähnlichem gezeigt werden.“
Auch sonst sind die Richtlinien interessant, weil sie detailliert beschreiben, wie man die Figuren verwenden darf und vor allem: wie nicht. Da stellt sich mir im Moment die Frage, wie denn die Figuren urheberrechtlich geschützt sein können? Könnte in diesem Fall nicht die Kunstfreiheit gelten und sind diese Figuren überhaupt so schützenswert, wie von Playmobil kommuniziert? Muss man zukünftig beim Dreh von Videos immer die Hersteller aller Einzelteile um Erlaubnis anfragen, die zu sehen sind, oder was ist die Sonderrolle von Playmbobil-Figuren gegenüber z.B. irgendeinem Fahrrad? Oder gilt das Markenrecht? Abgesehen davon handelt der englischsprachige Song nicht so explizit von Sex, dass man ihn als jugendgefährdend einstufen könnte.
Komische Sache auf jeden Fall und sehr schade für die viele kreative Arbeit und Mühe, die jetzt nicht im Netz gezeigt werden darf. Copyright kills Culture?
Einen kleinen Ausschnitt gibts aber bei Youtube zu sehen:
Das Album “Exzess Express” von Plemo auf dem empfehlenswerten Hamburger Label Audiolith ist übrigens sehr hörenswert. Hatte ich hier schon mal rezensiert. Das neue Album „Plemu und Rampue, love hate peace fuck“ kommt am 9. Juni raus.
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: Viel Spass mit Kabel Deutschland
: Viel Spass mit Kabel Deutschland Der Internetprovider Kabel Deutschland bremst in vielen Gegenden in den Abendstunden Bittorrent aus und verletzt damit die Netzneutralität. Dies berichtet Janko Röttgers bei Focus-Online: Internetanbieter bremst Tauschbörsen aus.
Gegenüber FOCUS Online bestätigte Kabel Deutschland diese Eingriffe zumindest indirekt. „Die von Ihnen geschilderten Fälle sind in der Grundgesamtheit unserer Kunden Einzelfälle, da die überwiegende Mehrheit unserer Kunden keine Tauschbörsen nutzt“, so ein Firmensprecher. Kabel Deutschland bemühe sich auch in den Abendstunden mit hoher Netznutzung um Bandbreitengerechtigkeit. „Die Kapazität wird gerecht auf alle Nutzer verteilt.“ Mit anderen Worten: Wer Tauschbörsen nutzt und damit mehr Bandbreite als andere verbraucht, wird abends verlangsamt.
Um 18:00h wird das Internet dann bis Mitternacht langsam. Zumindest was Bittorrent-Verkehr betrifft. Die Werbung verspricht Downloadraten von bis zu 30MBs. Wer sich also die neueste Linux-Distribution herunterladen möchte, sollte dies bei Kabel-Deutschland zu anderen Zeiten machen.
Als Kunde würde ich mir da verarscht vorkommen und mir einen alternativen Provider suchen.
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: Wahlcomputer: Veranstaltung in Berlin, Freitag, 19:30
: Wahlcomputer: Veranstaltung in Berlin, Freitag, 19:30 (im newthinking store, Berlin Mitte, mit Frank Rieger vom CCC)
Schon einige Zeit begleiten die Nachrichten über die Probleme von Wahlcomputern dieses Blog, eine Suche nach „Wahlcomputer“ liefert fast 10 Seiten Treffer:
Der erste ist vom 21. August 2005: Da schreibt die FAZ über Wahlcomputer bei der Buntestagswahl. Eine Suche nach „Wahlmaschinen“ liefert sogar Treffer vom 3. November 2004, dort ging es um die Präsidentschaftswahlen in den usa – und natürlich um die Probleme mit den Computern vor Ort. (War das nicht sogar die Wahl, wo noch „im Speicher hinten rechts“ noch ein paar Stimmen für Bush auftauchten, die die Wahl entschieden?)
Die nächsten Einträge handeln zunächst von der Bundestagswahl 2005 – die wenigsten wussten zu der Zeit um den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland (der Wahleinspruch von Ulrich Wiesner ist inzwischen als Wahlprüfungsbeschwerde beim BVerG angelangt; siehe Punkt 17.)
Es folgen unterschiedliche Meldungen aus den usa und die ersten Forderungen nach Internet(!)wahlen. In Deutschland gibt es im Sommer 2006 eine erste Stellungnahme des Innenministeriums: Elektronische Wahlgeräte seien „hinreichend manipulationssicher“. Andreas Bogk sah sich diese etwas genauer an. Lustig. Etwas später machen wir einen Netzpolitik-Podcast mit Andreas – er ist immer noch aktuell und bietet einen kurzen Überblick bzw. einen guten Einstieg ins Thema. Ende des Sommers knackt der CCC zusammen mit der holländischen Initiative “Wir vertrauen Wahlcomputern nicht” einen Nedap, es folgt ein ausführlicher Prüfbericht und später in Deutschland die Petition gegen Wahlcomputer sowie die erste CCC-Wahlbeoachtung in Cottbus. Es wird Herbst, und wir berichten vom ersten kleinen Sieg: In Holland (dort wurde inzwischen flächendeckend mit Computern gewählt) werden Wahlcomputer in einzelnen Städten wieder abgeschafft – seit dem Sommer 2007 wählt dann ganz Holland wieder auf Papier.Mal sehen wie es in Deutschland weitergeht. Aber die Zahlreichen Wahlbeobachtungen bewiesen, dass die hochgelobten „Sicheren Umgebungen“ der Wahlcomputer keineswegs eingehalten werden – und es keinerlei haltbaren Gründe für, dabei aber einen riesen Haufen Gründe gegen Wahlcomputer gibt.
Am Freitag, den 07. März kann man zusammen mit Frank Rieger vom ccc überlegen, wie es weitergeht oder einfach nur hören, wie der aktuelle Stand ist.
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: tuwat.txt: „Damit wir als Komputerfrieks nicht länger unkoordiniert vor uns hinwuseln…“
: tuwat.txt: „Damit wir als Komputerfrieks nicht länger unkoordiniert vor uns hinwuseln…“ Tim hat einen schönen Podcast mit ein paar „Gründern“ des CCC* gemacht. Sie trafen sich 1981 und fanden aufgrund folgendes Textes zusammen:
(erschienen am 1.9.1981 in der taz)tuwat.txt
Dass die innere Sicherheit erst durch Komputereinsatz möglich wird, glauben die Mächtigen heute alle. Dass Computer nicht streiken, setzt sich als Erkenntnis langsam auch bei mittleren Unternehmen durch. Dass durch Komputereinsatz das Telefon noch schöner wird, glaubt die Post heute mit ihrem Bildschirmtextsystem in „Feldversuchen“ beweisen zu müssen. Dass der „personal computer“ nun in Deutschland dem videogesättigten BMW-Fahrer angedreht werden soll, wird durch die nun einsetzenden Anzeigenkampagnen klar. Dass sich mit Kleincomputern trotzalledem sinnvolle Sachen machen lassen, die keine zentralisierten Großorganisationen erfordern, glauben wir. Damit wir als Komputerfrieks nicht länger unkoordiniert vor uns hinwuseln, tun wir wat und treffen uns am 17.9.81 in Berlin, Wattstr. (TAZ-Hauptgebäude) ab 11.00 Uhr. Wir reden über internationale Netzwerke – Kommunikationsrecht – Datenrecht (Wem gehören meine Daten?) – Copyright – Informations u. Lernsysteme – Datenbanken – Encryption – Komputerspiele – Programmiersprachen – processcontrol – Hardware – und was auch immer.
Tom Twiddlebit, Wau, Wolf, Ungenannt(~2)Unterschrieben ist der Text von fünf Personen. Zwei davon bleiben ungenannt. Es ist ausserdem noch ein Dokument dieser ersten Treffen aufgetaucht (PDF).
Es beinhaltet ein Protokoll das oben auf den 12.10. datiert ist, unten allerdings mit dem 29.9. unterschrieben ist. Eingeladen wurde aber auf den 17.9. Unklar.
[Anm. von bernadette: Chaos und Verpeil0r? ;) scnr]Was geschrieben wird, ist teilweise aktuell wie eh und je:
Es kann festgestellt werden, dass die Herangehensweise an die neuen Kommunikationssysteme äußerst blauäugig ist – es ist nicht schwer zu prognostizieren, dass in einigen Jahren von Grosskonzernen Mitarbeiter eingestellt werden, deren Aufgabe es sein wird, die öffentlichen Datenbanksysteme regelmässig nach verwertbaren Informationen, Anregungen, Erkenntnissen zu durchforsten.
[…]
Ein strittiger Punkt im Zusammenhang mit den Datennetzen war die Frage, ob es für die überwachte Gesellschaft wichtiger ist, an Kommunikation zu partizipieren – oder die Kommunikation zu verhindern. […]
Wer hat den größeren Nutzen: Die Informationsverbreiter oder die Informationsüberwacher?In der Pressemitteilung, die „in der Woche vor“ dem 12.10. veröffentlich wurde, steht:
[…]
Es fanden sich Profis und Interessierte für Workshops über Problemkreise wie
– Kommunikation/Datennetze
– Datensicherheit/Computerkriminalität
– Datenrecht/Datenschutz/Copyright
– Massenspeicher/Datenbanken
– Programmmiersprachen/-methoden/-werkzeuge
– Benutzerfreundlichkeit
– soziale Fragen des Computereinsatzes
– Entmystifizierung des Computers durch Aufklärung
– Informations- und Lernsysteme
– alternative Computerspiele
– ungedachte AnwendungenAus dem Münchner Treffen vom 17.10.1981 resultierte ein „Thesenpapier“ – das letzte Dokument im pdf. Hier wurden die oben genannten Punkte etwas genauer kommentiert. Besonders schön ist das letzte Kommentar:
* bei einer derartig dezentralen und bewusst unorganisierten Organisation wie dem CCC kann man wohl nie eindeutig sagen, wer nun „Gründer“ war oder wer „für“ den CCC „spricht“ – noch kann man sonstige allgemeine Aussagen treffen. Diese Dokumente sind einfach nur ein Stück Zeitgeschichte.
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: Chaos Computer Club: Wie erwartet erhebliche Probleme bei bayerischer Computer-Stimmenzählung
: Chaos Computer Club: Wie erwartet erhebliche Probleme bei bayerischer Computer-Stimmenzählung Am Sonntag waren Kommunalwahlen in Bayern (wie wir schon wissen). Nicht nur die Wahlhelfer – sogar wählbare Kandidaten durften ihre eigenen Computer mitbringen! Und falls sie das Passwort vergessen hatten: Kein Problem! Denn es liegt offen rum – und wenn nicht, kommt man mit den üblichen Kombinationen schon weit genug: „123456 – Bin ich drin?“.
Der Sprecher des CCC, Dirk Engling, fasste die Beobachtungen zusammen: „Die Auszählung von Stimmen mit Barcode und Computer bringt in der Praxis keine Vorteile, die in irgendeinem Verhältnis zu den Risiken von Fehlern und Manipulationen stehen. Theoretisch gibt es hier zum Nachzählen zwar noch Papierzettel, in der Praxis wird den Ergebnissen der intransparenten und äußerst unzulänglichen Zählprogramme aber vertraut.“
In der Gemeinde Unterschleißheim etwa wurde einer SPD-Kandidatin auf dem Wahlzettel der gleiche Barcode zugeteilt, wie ihrem Konkurrenten von der CSU. […]
Die Wahlhelfer waren mit der Bedienung des Systems vielfach überfordert: Die versprochene sorgfältige Überprüfung der Stimmenerfassung wurde in den meisten Fällen nicht durchgeführt. […]
Im Landkreis Bad Tölz wurden zu allem Überfluss Wahlzettel auf grünem Papier verwendet, die durch mangelnden Kontrast zu einer sehr schlechten Barcode-Erkennung führten. Somit musste der Barcode jedes Kandidaten mehrfach abgestrichen werden.
„Die Vorkommnisse bei der bayerischen Auszählung sind der Super-GAU für diese Systeme. Insbesondere das Vertrauen in die Barcode-Auszählung ist damit komplett ruiniert“, kritisierte CCC-Sprecher Dirk Engling die blinde Technikgläubigkeit der bayerischen Kommunen.
Quelle und weiterführende Links.
Alle öffentlichen Berichte auf http://wahlbeobachtr.de/ – wer noch weiteres zu berichten weiss: bitte an bayernwahl[at]ruebezahl.cc
Ausserdem: Am Freitag um 19 Uhr im Store in Berlin Mitte:
„Wahlcomputer – eine Zwischenbilanz“ – Frank Rieger vom CCC erklärt, warum sogar Hacker manchmal keine Computer mögen. -
: NetzpolitikTV 032: Cory Doctorow
: NetzpolitikTV 032: Cory Doctorow Letzte Woche war Cory Doctorow für einen Tag in Berlin, um seinen neuen Science-Fiction-Roman „Upload“ vorzustellen. Ich hab die seltene Chance genutzt, um ein Interview für NetzpolitikTV mit ihm zu machen. Darin geht es auch um seinen Roman, der unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht wurde, aber auch um seine weiteren Leben als Blogger bei BoingBoing und seinem Engagement als Internet-Aktivist.
Das Interview ist ca. 25 Minuten lang und liegt in den Formaten OGG Theora, MP4, Flash und MP3 vor.
[MEDIA=10]
Das Video gibt es auch bei blip.tv und Veoh, falls es jemand einbinden will.
Hier gibt es „Upload“ als 1 MB grosses PDF.
Ganz so wie die Helden seines Romans „Upload“: In der wirklichen Welt sind sie die üblichen Hamster im Getriebe der Medienmaschinerie – in der virtuellen Welt des Internets Mitglieder sogenannter „Tribes“, nach den Zeitzonen der Erde organisierte Netzwerke, die fast schon Staaten ähneln. Und diese Staaten bekämpfen sich nicht weniger erbittert als ihre Vorbilder in der Wirklichkeit…
2005 hatte ich Cory schonmal in meinem ersten Audio-Podcast interviewt.
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: Nachrichtenüberblick vom 3.3.2008
: Nachrichtenüberblick vom 3.3.2008 Irgendwas ist ja immer: Sonntag Nachmittags
MusikVideo
Nicorola: Gratis-Album: The Charlatans – “You Cross My Path”.
ars technica: Advocacy groups bash Comcast’s „technical-sounding nonsense“.
Faz: Die Internet-Offensive von Harvard – Wir wollen unseren geistigen Reichtum teilen
Glück auf: Mp3-Blogs retten die Musikindustrie.
Heise: Europäischer Datenschützer vermisst „Masterplan“ bei Sicherheitsprojekten .
Golem: Frequenzwechsel: Wenn in NRW der Bildschirm dunkel bleibt. -
: Der gläserne PC – Wie privat ist die Festplatte?
: Der gläserne PC – Wie privat ist die Festplatte? Die Deutschlandfunk-Sendung „Wissenschaft im Brennpunkt“ berichtete gestern über „Der gläserne PC – Wie privat ist die Festplatte?“
Die Festplatten privater Computer sind voller spannender Daten. E‑Mails und Briefe, Texte und Kontonummern, das Alter der verwendeten Software und die Zahl der angeschlossenen Peripheriegeräte. Für solche eigentlich privaten Informationen interessieren sich viele Menschen mit sehr unterschiedlichen Motiven. Kriminelle Hacker wollen per Onlinebanking Konten plündern, Polizei und Geheimdienste die besuchten Websites festhalten, Softwarehersteller möchten wissen, ob verwendete Programme gekauft oder geklaut sind und die Wirtschaft spioniert das Kaufverhalten aus, um ihre Werbebotschaften präziser zu lancieren. Häufig geschieht all das ohne Wissen des Computernutzers. Der PC wird gläsern, die Festplatte ist alles, nur nicht privat.
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: Online-Durchsuchung in Österreich
: Online-Durchsuchung in Österreich Die Online-Durchsuchung wird anscheinend schon in Österreich praktiziert, wenn man einem Bericht bei Spiegel-Online glauben mag: Dschihadist und Dilettant.
Über Monate ermittelten das deutsche Bundeskriminalamt und der österreichische Verfassungsschutz, Operation „Target“ tauften sie das Unterfangen. Unter anderem wurde M. visuell und akustisch überwacht, die Österreicher spielten ihm nach Angaben seines Anwalts auch Spionagesoftware auf den Rechner auf. In jedem Fall finden sich in den Ermittlungsakten Hunderte protokollierte Chats und Telefonate.
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: Wir sind jetzt alle Deutsche
: Wir sind jetzt alle Deutsche Zwei Jahre nach Rop Gonggrijp und Frank Riegers leicht demotivierenden „We lost the war“ – Vortrag auf dem Chaos Computer Club Congress stellt jetzt Rop in seinem Blog fest: Today, we are all Germans.
So the people of Germany seem to be successfully defending themselves against their government. What’s wrong with the rest of the world? There have been plenty efforts in many other countries to defend the notion of privacy, but the Germans have simply been provided with better and sharper tools for defending themselves. Their sharpest tool by far is this federal constitutional court. Without it, I fear Germany would have long been in the same sorry state as my own country. I hope all Germans realize that the judges and support staff that make up this court are the one single thing that stands between today’s Germany and a police state.
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: EU-Kampagne: Sound Copyright
: EU-Kampagne: Sound Copyright Die Electronic Frontier Foundation und die britische Open Rights Group haben mit „Sound Copyright“ eine EU-weite Kampagne gegen die Ausweitung von Urheberrechtslaufzeiten gestartet. Zentrales Element ist eine Petition, die man unterschreiben kann. Praktischerweise gibt es dazu auch einen deutschsprachigen Text: Lassen sie die EU wissen: das Urheberrecht soll harmonisch bleiben!
Hier gibt es mehr Informationen zur Verlängerung des urheberrechtlichen Schutzes.
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: Früher war alles besser beim Chaosradio
: Früher war alles besser beim Chaosradio Tim Pritlove schaut auf zwölf Jahre Chaosradio zurück und blickt dabei in die Zukunft: Früher war alles besser.
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: Politiker-Sprech mit Brigitte Zypries
: Politiker-Sprech mit Brigitte Zypries Die Süddeutsche Zeitung hat unsere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries interviewt: „Unsere Geldstrafen werden der Wirklichkeit nicht mehr gerecht“.
SZ: Wenn man im Internet die Blogs liest und die wütenden Proteste gegen Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung, dann stellt man fest: Der Staat verliert die Generation Internet. Beschäftigt Sie das?
Zypries: Zunächst einmal finde ich es gut, dass es eine neue Bewegung gibt, die sensibel ist für Datenschutz und Grundrechte, auch wenn diese „den Staat“ kritisiert.SZ: Wenn Sie das gut finden, warum machen Sie dann keine guten Gesetze?
Zypries: Der Gesetzgeber versucht schlicht, mit seinen Gesetzen die technische Entwicklung nachzuvollziehen, also den Staat auf das Computer- und Internet-Zeitalter einzustellen.SZ: Zu diesem Zweck müssen Daten auf Vorrat gespeichert werden?
Zypries: Wir nutzen hier die Möglichkeiten, die es seit jeher gibt, und bauen diese nach den EU-Richtlinien aus.Etwas verwundert bin ich ja über die letzte Aussage, das mit den „Möglichkeiten, die es seit jeher gibt“. Bezogen auf die Vorratsdatenspeicherung weiss ich gerade nicht so genau, was sie meint. Ansonsten gutes Politiker-Sprech. Keine der drei Fragen wirklich beantwortet.
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: Nachrichtenüberblick vom 28.2.2008
: Nachrichtenüberblick vom 28.2.2008 Golem: Für den Futurologen Ray Kurzweil sind virtuelle Welten real.
Berliner Morgenpost: Drei Jahre Haft für falschen Facebook-Prinzen.
ars technica: EU may begin treating ‚Net censorship as a trade barrier.
Gulli: Netzzensur hemmt Freihandel – ergo, abschaffen.
Heise: Richter halten Kontrolle von heimlichen Online-Durchsuchungen für illusorisch.
IHT: Japan seeking to govern top news Web sites.
Golem: Chinesische Dissidenten klagen gegen Yahoo.
EFF: A New Digital Right?
Heise: Medienindustrie instrumentalisiert Strafverfolger.
Pro-Linux: Berliner Polizei setzt auf Linux.
Telemedicus: Das IT-Grundrecht im Detail. -
: Chaosradio 132: Computerverwanzung
: Chaosradio 132: Computerverwanzung Gestern Abend gab es bei Fritz-Radio das monatliche Chaosradio. Direkt aus Karlsruhe kommend waren Constanze Kurz, Erdgeist und Frank Rieger im Studio, um über „Computerverwanzung – Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung“ zu berichten.
Was die Richter der drohenden staatlichen Verwanzung unserer Rechner entgegenzusetzen haben, werdet Ihr live beim Chaosradio 132 erfahren. Kommt der Bundestrojaner, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Eure Festplatte durchsucht werden darf? Die Reporter des Chaos Computer Club werden bei der Verkündigung des Urteils anwesend sein und noch am Abend zu den Hintergründen und Auswirkungen – auch für eure PCs – Bericht erstatten und mit den Hörern debattieren.
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: Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht?
: Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht? Das gestern neu vorgestellte “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” ist nicht besonders flüssig, wie die de-bug auch schon erkannte. Das von zahlreichen Medien verwendete „Computer-Grundrecht“ kann es aber auch nicht sein. Hier hat man eher das Gefühl, dass dieser Begriff vor allem von Menschen und für Menschen gewählt wurde, die nicht wirklich digital leben. Klingt nach „Hat irgendwas mit Computern zu tun“. de-bug schlägt “Recht auf Datensphäre” vor, kommt aber gleichzeitig schon darauf, dass dies „selbstredend immer noch nicht ideal“ sei.
Am sympathischsten finde ich immer noch „Grundrecht auf digitale Intimsphäre“, wie der Chaos Computer Club es bezeichnete. Das klingt sympathisch, ist einprägsam und trifft den Kern am besten. Das behalten und verwenden wir, wenn sich nichts besseres findet.
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: Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht
: Die Entscheidung: Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute in Karlsruhe das Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW. Wir dokumentieren hier über den Tag verteilt die Reaktionen, Berichterstattung und Ereignisse rund um die Entscheidung. Dieser Artikel wird daher regelmässig aktualisiert und erweitert.
Auf weitere Quellen kann gerne in den Kommentaren hingewiesen werden.
Live aus Karlsruhe:
Pünktlich beginnt die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgericht. Der Phoenix-Livestream funktioniert ausnahmsweise mal problemlos. Erstmal werden ein paar Minuten lang alle Beteiligten aufgezählt und geschaut, ob sie im Raum sind. Fertig. Jetzt gehts zur Verkündung des Urteils: Das Gesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
Kurzzusammenfassung: Die NRW-Regierung hat grosse Scheisse gebaut mit dem Gesetz, was hier auseinander genommen wurde.
Begründung:
„Neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen“!
Ist leider nicht schrankenlos. Insofern ist der Weg frei für die Grosse Koalition, hier in einem engen Rahmen im BKA-Gesetz die heimliche Online-Durchsuchung zu schaffen, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“.
