Die SPD-Basis hat Saskia Esken zu einer der zwei künftigen Vorsitzenden der Partei gewählt. Und während ein veritabler Teil der Hauptstadtpresse aufheult über die angeblich unbekannte Politikerin, freuen wir uns, dass erstmals eine profilierte Netzpolitikerin in Deutschland eine große Partei führen wird. Ein Kommentar.
Ein Prüfbericht des „Berner Clubs“ findet schwere Mängel beim österreichischen Inlandsgeheimdienst. Dessen IT-Systeme seien nicht für geheime Informationen zugelassen. Die Behörde soll auch dafür sorgen, dass sie nicht von „extremistischen Organisationen“ unterwandert wird.
Wer über die Videoplattform schimpfte, bekam weniger Reichweite. Wir veröffentlichen Ausschnitte aus den Moderationsregeln von TikTok. Sie zeigen, dass nicht nur politische Inhalte die Videoplattform nervös machten. Auch die Nennung der Konkurrenz und Kritik am Unternehmen wurden bestraft.
Die Entscheidung ist leider nicht das was man sich erhofft hatte. Karlsruhe erlaubt ja OD bei schwerwiegender Gefährdung.. .. wie es z.B. bei Terror-Anschlägen der Fall ist. Genau das wollte und will ja Schäuble: „Online-Durchsuchung unter strengsten Auflagen“
Ich denke das es unrealistisch gewesen ist zu erwarten das eine Ermittlungsmethode per se als illegal erklärt wird. Immerhin gibt es ein neues Grundrecht und die Einschränkungen sind schon sehr stark, lassen aber natürlich auch noch Raum für Interpretationen. ich schätze das wenn es zu einem neuen Gesetzesanlauf kommt, der noch mal vor dem Verfassungsgericht landen wird.
Was „man sich erhofft hatte“? Ich halte das Urteil für gelungen, weil es nicht mehr zulässig sein wird, die Bundesbürger präventiv ‚online zu überwachen‘.
Ich kann zunächst an Onlinedurchsuchungen unter strengsten Auflagen nichts negatives finden. Irgendwo muss halt ein rechtstaatlicher Spagat zwischen Privatspähre und Ermittlungsmöglichkeiten her. Vor allem, dass Datenschutz mal richtig thematisiert wird, ist ein wichtiger Erfolg. Und auch die Darstellung eines neuen Grundrechts ist ein wichtiger Schritt.
Wer sich hier ein Verbot der Onlinedurchsuchung auch bei Gefahr im Verzug erhofft hat, sollte mal wieder runterkommen.
Frag‘ mich immernoch was an „Heimliche“ nicht verstanden wurde. Ist doch egal ob sie prinzipiell erlaubt sind oder nicht. Es gibt kein Bundesgesetz also dürften sie im Moment doch auch rechtswidrig sein, sind sie aber nicht, weil sie „heimlich“ sind. Glaubt ihr allen Ernstes nun wird Schäuble zurück rudern, die Bundestrojaner einstampfen und sich bei allen schon „heimlich Durchsuchten“ entschuldigen?
Zur Not machen sie halt ohne gesetzliche Grundlage weiter. Stört die doch nicht. Und ehe das BvG den an den Karren pisst haben sie schon Duzende ausspioniert.
„Wir machen mal ein Gesetz, wenden es an und wenn jemand sich dann beim BvG beschweren geht, und es war rechtswidrig ist’s auch gut.“ ist nunmal eine sau-schlechte Vorgehensweise von einigen Politikern. Gesunder Menschenverstand wäre da teilweise echt mal angebracht.
Ich sehe das Ganze ehr skeptisch… Aber schön, dass wir’n neues Grundrecht haben — falls sich jemand dran halten wird.
Ist irgendwie wie Geburtstag heute. Die Richter vom BVG haben nicht nur ein Spitzelgesetz unserer Amok laufenden Politeska für nichtig erklärt, sondern auch 80 Millionen Bundesbürgern ein neues und modernes Grundrecht geschenkt. Danke!
Dass die OD als Fahndungsmittel unter hohen Auflagen grundsätzlich möglich sein soll ist akzeptabel.
Ich denke, man sollte die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und die Definition für „konkrete Gefahr“. Jedenfalls scheint die präventive Durchsuchung vom Tisch zu sein. Das ist positiv.
Das neue Grundrecht ermöglicht überhaupt erst die heimliche Online-Durchsuchung. Denn ohne das hätte man auf die vorhandenen GR wie informationelle Selbstbestimmung, Allg. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Wohnung usw. zurückgreifen müssen. Das Problem dabei ist, dass durch diese Online-Durchsuchung all diese Grundrechte vollständig ausgehöhlt werden bzw. zumindest in ihrem innersten Kern beeinträchtigt werden. Und nach der Wesengehalttheorie gem. Art.19 II GG darf ein GR niemals in seinem Kern angegriffen werden. Das aber dürfte bei einer heimlichen(!) Durchsuchung des intimsten Bereiches Betroffener aber gegeben sein.
Will sagen: Von den bisherigen Grundrechten bleibt kaum noch was übrig. Und genau da hilft das neue Grundrecht, dessen Außengrenzen noch jungfräulich sind. Bei dem neuen GR ist also noch jede Menge Babyspeck vorhanden, in den man eingreifen kann….. Bei den alten Grundrechten ist außer Knochen nix mehr übrig…. Wenn man da noch was rausholen will, muss man den Knochen schon brechen.
Heute Abend ab 22:00 Chaosradio 132 des CCCs: Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung http://chaosradio.ccc.de/cr132.html
Unglaublich, da gibt es heute die Rechtsprechung, dass der Computer geschützt ist und gleichzeitig will StudiVZ laut Spiegel online seine Daten so weitergeben. Echt wahnsinn.
Die Entscheidung ist leider nicht das was man sich erhofft hatte. Karlsruhe erlaubt ja OD bei schwerwiegender Gefährdung.. .. wie es z.B. bei Terror-Anschlägen der Fall ist. Genau das wollte und will ja Schäuble: „Online-Durchsuchung unter strengsten Auflagen“
Ich denke das es unrealistisch gewesen ist zu erwarten das eine Ermittlungsmethode per se als illegal erklärt wird. Immerhin gibt es ein neues Grundrecht und die Einschränkungen sind schon sehr stark, lassen aber natürlich auch noch Raum für Interpretationen. ich schätze das wenn es zu einem neuen Gesetzesanlauf kommt, der noch mal vor dem Verfassungsgericht landen wird.
Was „man sich erhofft hatte“? Ich halte das Urteil für gelungen, weil es nicht mehr zulässig sein wird, die Bundesbürger präventiv ‚online zu überwachen‘.
Ich kann zunächst an Onlinedurchsuchungen unter strengsten Auflagen nichts negatives finden. Irgendwo muss halt ein rechtstaatlicher Spagat zwischen Privatspähre und Ermittlungsmöglichkeiten her. Vor allem, dass Datenschutz mal richtig thematisiert wird, ist ein wichtiger Erfolg. Und auch die Darstellung eines neuen Grundrechts ist ein wichtiger Schritt.
Wer sich hier ein Verbot der Onlinedurchsuchung auch bei Gefahr im Verzug erhofft hat, sollte mal wieder runterkommen.
Frag‘ mich immernoch was an „Heimliche“ nicht verstanden wurde. Ist doch egal ob sie prinzipiell erlaubt sind oder nicht. Es gibt kein Bundesgesetz also dürften sie im Moment doch auch rechtswidrig sein, sind sie aber nicht, weil sie „heimlich“ sind. Glaubt ihr allen Ernstes nun wird Schäuble zurück rudern, die Bundestrojaner einstampfen und sich bei allen schon „heimlich Durchsuchten“ entschuldigen?
Zur Not machen sie halt ohne gesetzliche Grundlage weiter. Stört die doch nicht. Und ehe das BvG den an den Karren pisst haben sie schon Duzende ausspioniert.
„Wir machen mal ein Gesetz, wenden es an und wenn jemand sich dann beim BvG beschweren geht, und es war rechtswidrig ist’s auch gut.“ ist nunmal eine sau-schlechte Vorgehensweise von einigen Politikern. Gesunder Menschenverstand wäre da teilweise echt mal angebracht.
Ich sehe das Ganze ehr skeptisch… Aber schön, dass wir’n neues Grundrecht haben — falls sich jemand dran halten wird.
Ist irgendwie wie Geburtstag heute. Die Richter vom BVG haben nicht nur ein Spitzelgesetz unserer Amok laufenden Politeska für nichtig erklärt, sondern auch 80 Millionen Bundesbürgern ein neues und modernes Grundrecht geschenkt. Danke!
Dass die OD als Fahndungsmittel unter hohen Auflagen grundsätzlich möglich sein soll ist akzeptabel.
Ich denke, man sollte die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und die Definition für „konkrete Gefahr“. Jedenfalls scheint die präventive Durchsuchung vom Tisch zu sein. Das ist positiv.
Was willst du noch schriftlich haben?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html ist doch schriftlich genug?
Sebastian Wieseler:
Danke. Ich muß wohl meine Brille putzen und noch einen Kaffee trinken.
Das neue Grundrecht ermöglicht überhaupt erst die heimliche Online-Durchsuchung. Denn ohne das hätte man auf die vorhandenen GR wie informationelle Selbstbestimmung, Allg. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Wohnung usw. zurückgreifen müssen. Das Problem dabei ist, dass durch diese Online-Durchsuchung all diese Grundrechte vollständig ausgehöhlt werden bzw. zumindest in ihrem innersten Kern beeinträchtigt werden. Und nach der Wesengehalttheorie gem. Art.19 II GG darf ein GR niemals in seinem Kern angegriffen werden. Das aber dürfte bei einer heimlichen(!) Durchsuchung des intimsten Bereiches Betroffener aber gegeben sein.
Will sagen: Von den bisherigen Grundrechten bleibt kaum noch was übrig. Und genau da hilft das neue Grundrecht, dessen Außengrenzen noch jungfräulich sind. Bei dem neuen GR ist also noch jede Menge Babyspeck vorhanden, in den man eingreifen kann…..
Bei den alten Grundrechten ist außer Knochen nix mehr übrig…. Wenn man da noch was rausholen will, muss man den Knochen schon brechen.
Heute Abend ab 22:00 Chaosradio 132 des CCCs: Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung
http://chaosradio.ccc.de/cr132.html
Unglaublich, da gibt es heute die Rechtsprechung, dass der Computer geschützt ist und gleichzeitig will StudiVZ laut Spiegel online seine Daten so weitergeben. Echt wahnsinn.
http://www.nz-online.de/campus