Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute in Karlsruhe das Urteil zur Online-Durchsuchung in NRW. Wir dokumentieren hier über den Tag verteilt die Reaktionen, Berichterstattung und Ereignisse rund um die Entscheidung. Dieser Artikel wird daher regelmässig aktualisiert und erweitert.
Auf weitere Quellen kann gerne in den Kommentaren hingewiesen werden.
Live aus Karlsruhe:
Pünktlich beginnt die Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgericht. Der Phoenix-Livestream funktioniert ausnahmsweise mal problemlos. Erstmal werden ein paar Minuten lang alle Beteiligten aufgezählt und geschaut, ob sie im Raum sind. Fertig. Jetzt gehts zur Verkündung des Urteils: Das Gesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
Kurzzusammenfassung: Die NRW-Regierung hat grosse Scheisse gebaut mit dem Gesetz, was hier auseinander genommen wurde.
Begründung:
„Neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen“!
Ist leider nicht schrankenlos. Insofern ist der Weg frei für die Grosse Koalition, hier in einem engen Rahmen im BKA-Gesetz die heimliche Online-Durchsuchung zu schaffen, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen“.
Zum Live-Bloggen werden mir da zuviele Paragraphen zitiert. Ich warte lieber auf die Pressemitteilung. Sachverständiger auf Phoenix ist verwundert, wie lebensnah die Urteilsbegründung war.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsericht ist online: Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig.
dpa tickert um 10:24: Karlsruhe erklärt Gesetz zur Onlinedurchsuchung in NRW für nichtig.
Das Ausspähen der Festplatte ist nur bei Anhaltspunkten einer Gefahr für Leib, Leben und Freiheit zulässig sowie bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates berühren.
Gute Frage via Twitter: Was bedeutet eigentlich das „Grundrecht auf Gewährleistung von (…) Integrität von Informationssystemen” für die Softwarebranche?
Urteil des Bundesverfassungsgericht: L e i t s ä t z e zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008 (- 1 BvR 370/07 -) (- 1 BvR 595/07 -)
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.
5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.
Kurze Einschätzung:
Schön, dass wir jetzt ein „Computer-Grundrecht“ haben, was an das digitale Zeitalter angepasst ist. Das war längst überfällig. Welche Auswirkungen es hat und wie man es genau ausgestalten kann, wird die Zukunft zeigen. Es wäre natürlich schöner gewesen, das Bundesverfassungsgericht hätte das Grundrecht mit weniger Schrankenregelungen ausgestaltet. Es wird sich zeigen, ob und wie trickreiche Sicherheitspolitiker damit umgehen werden.
Hier ist der Phoenix-Mitschnitt der Urteilsverkündung:
Nachrichtenüberblick zur Entscheidung:
Mittwoch, 27.2.2008:
SWR: Urteil zu Online-Durchsuchungen erwartet.
Tagesschau.de: Darf der Staat in unsere Computer?
Zeit: Online-Durchsuchung: Wie viel schnüffeln darf der Staat?
AFP: Verfassungsgericht verkündet Urteil zu Online-Durchsuchung. (Kurzmeldung)
Handelsblatt: Karlsruhe urteilt über Online-Durchsuchung.
Spiegel: Karlsruhe entscheidet über heimliche Online-Durchsuchungen.(ddp,dpa,ap)
Heise: Bundesverfassungsgericht verwirft heimliche Online-Durchsuchungen im NRW-Verfassungsschutzgesetz.
ZDF.heute: Technische Hürden für Online-Schnüffler.
Tagesschau.de: Bestätigung oder schallende Ohrfeige für Schäuble?
Spiegel: Hohe Hürden für Online-Fahnder – Schäuble hofft trotzdem auf Umsetzung.
Süddeutsche: Ein Kampf um Troja. (Kommentar von Herbert Prantl)
Das höchste Gericht hat die neue Schutzbedürftigkeit des Internet-Bürgers erkannt: Der Artikel 10, der das Fernmeldegeheimnis schützt, tut dies nun für den laufenden Telekommunikationsverkehr. Der Artikel 13, der die Unverletztlichkeit der Wohnung schützt, schützt nicht vor der Infiltration der Computer. Und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt nur einzelne Daten, nicht aber die Gesamtheit von Dateien und Informationen, wie sie im PC gespeichert sind. Diese Schutzlücke hat das Verfassungsgericht mit dem neuen Grundrecht geschlossen. Der PC gilt, weit mehr als das Telefon, mehr sogar als Wohnung und Schlafzimmer, als Inbegriff der Privatheit.
FTD: Schäuble drängt bei Online-Razzien zur Eile.
Zeit: Vertraulichkeit geht vor.
ZDF auf Youtube: Verfassungsgericht sagt Jein zu Online-Razzien. (Warum stellt ZDF Beiträge auf Youtube und schaltet die Embedding-Funktion aus?)
Heise: Neues „Computer-Grundrecht“ schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher.
Zoomer.de hatte im Vorfeld ein Video-Interview mit mir zur Online-Durchsuchung gemacht, was jetzt online ist: Aktivist: Eingriff in PC-Privatsphäre.
WDR: Netz-Reaktionen zum Trojaner-Urteil.
Focus: Hohe Hürden für die Online-Durchsuchung.
Welt: Jetzt mit ohne Onlinedurchsuchung?
WDR: „Die Quittung für schlampige Arbeit“.
Welt: Analyse: Historisches Urteil schützt Computer. (dpa)
Inforadio: Die Arbeit der Trojaner.
Telepolis: Schlechte Karten für „Bundestrojaner“.
Focus-Interview mit Constanze Kurz vom CCC: „Technik ist nie neutral“
RP-Online: „Waterloo“ für Innenminister Wolf – Rücktritt gefordert.
Inforadio-Interview mit Wolfgang Bosbach (CDU): Online-Überwachung nur unter strengen Auflagen.
Inforadio: Interview mit Brigitte Zypries
Tagesschau.de: Interview mit BKA-Chef Jörg Ziercke – „Terrorismus im digitalen Zeitalter wirksam bekämpfen“
PC-World: German Court Endorses Online Privacy Rights.
Dienstag, 26.2.2008:
Deutschlandradio: Staat hört mit – Vor dem Verfassungsgerichtsurteil zur Online-Durchsuchung. (MP3)
FAZ: Karlsruhe entscheidet über Online-Durchsuchungen.
Golem: SPD: Online-Durchsuchungen sollen ins BKA-Gesetz.
Taz: Stöbern im fremden Computern.
Focus: Welche Überwachung technisch möglich ist. (ddp-Material)
Heise: SPD will heimliche Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz verankern.
FAZ: Koalition macht bei Online-Durchsuchungen Tempo.
Reaktionen aus den Parteien:
Stand 12:23 Uhr: Nur die Linkspartei hat eine Pressemitteilung veröffentlicht. Beim Rest ist noch Hamburg-Wahl.
Linkspartei: Urteil muss Konsequenzen für Telefon- und Telekommunikationsüberwachung haben.
„Jetzt gilt es diese Beschränkung auf die Gefährdung von Menschenleben und die Sicherheit des Staates zu untersetzen. Sonst besteht die Gefahr, dass sie zum schwammigen Catch-All-Begriff werden, mit dem letztendlich alles zu begründen ist.“
(Ich hab das so nur kopiert…)
Die FDP verkauft die Entscheidung jetzt irgendwie als ihren „grossen Hack“: Wahrscheinlich hat der FDP-Innenminister Ingo Wolf in NRW das Gesetz absichtlich so schlecht und Grundgesetz-widrig gemacht, damit man später dagegen klagen und nun verkünden kann:
FDP-Fraktion: Karlsruhe kippt Gesetz zur Online-Durchsuchung.
Das Gericht stoppe die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll.
Die Grünen sollen wohl heute morgen eine Aktion in Karlsruhe gemacht haben. Davon ist aber immer noch nichts im Netz zu sehen. Die grüne Fraktion hat auch keine Pressemitteilung zu bieten. (Stand 12:30)
Update: Grüne: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechtsstaat.
Besonders begrüßen wir die Entscheidung des Gerichts, Schutzlücken im Grundrechtsschutz mit der Einführung des neuen Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu schließen. Damit passen die Karlsruher Richter die Grundrechte an die neuen technischen Gegebenheiten des Informationszeitalters an und stellen damit klar, dass Computer und Festplatten keine grundrechtsfreien Räume sind.
Grüne Jugend: “Datenschutz ist Grundrecht”
Die SPD duckt sich auch überall. Keinerlei Reaktion zu finden. Ebenso bei der Union.
Update: Hubertus Heil: SPD begrüßt Urteil zu Online-Durchsuchungen.
Die SPD begrüßt diese Entscheidung außerordentlich! Das Grundgesetz hat damit endgültig auch das digitale Zeitalter erreicht. Die Menschen können auch weiter auf die Wahrung ihrer Bürgerrechte gegen Eingriffe des Staates vertrauen. Dafür haben wir in den vergangenen Monaten hart mit der Union gerungen, das Bundesverfassungsgericht hat uns jetzt in unserem Kampf bestätigt.
Wolfgang Schäuble hat sich als Innenminister gemeldet:
„Ich gehe davon aus, dass nunmehr die beabsichtigte und von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz so rasch wie möglich umgesetzt werden kann, damit dem Bundeskriminalamt eine Kompetenz zur Abwehr von Gefahren aus dem internationalen Terrorismus – wie in der Föderalismusreform I vorgesehen – übertragen werden kann.“
Reaktionen von anderen:
Kurzes Statement von Andreas Bogk vom CCC und Sachverständiger beim Bundesverfassungsgericht:
„Daß die das NRW-Gesetz kippen, war klar, daß sie so klar und deutlich sagen, daß es ein Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gibt, ist sehr erfreulich, und hat in etwa die Tragweite des Volkszählungsurteils. “
„Das dieses Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schränkt die Recherchefreiheit der Journalisten ohnehin schon in unzulässiger Weise ein, eine Ausweitung staatlicher Abhörmöglichkeiten durch die geplante Online-Durchsuchung hätte den Informantenschutz der Journalisten noch weiter ausgehebelt“, so Dreesen weiter.
Eco: Karlsruhe schafft neues Grundrecht – Persönliche Nutzung der IT erlangt neue Bedeutung.
Auch die Internetwirtschaft ist betroffen, so Michael Rotert: „Wird der Provider eines Verdächtigen derart ‚durchsucht’, hat er einen erheblichen Image-Schaden zu befürchten. Und das zu recht. Online-Dienstleistungen sind gewissermaßen die Nervenfasern der Informationsgesellschaft. Sicherheit und Vertrauen in die Nutzung dieser Dienste sind unverzichtbar, nicht nur für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche, sondern auch für den unserer Kunden. Es wäre leichtfertig und verantwortungslos, dies für die angeblich nur zehn geplanten Online-Durchsuchungen im Jahr aufs Spiel zu setzen.
Bundesdatenschutzbeauftragter: Neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stärkt den Datenschutz.
In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte gewichtig gestärkt. Die Entscheidung hat gravierende Folgen für den Bundesgesetzgeber. Sie ist bei der anstehenden Novellierung des BKA-Gesetzes strikt zu beachten. Darüber hinaus gehören die Vorschriften auf den Prüfstand, welche die vertrauliche Verwendung informationstechnischer Systeme einschränken, etwa die Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Bestimmungen zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten und die Bestimmungen zur Beschlagnahme von IT-Systemen. In den letzten Jahren sind die Befugnisse der Sicherheitsbehörden stetig ausgebaut worden. Das Ergebnis ist eine immer umfassendere Überwachung. […]
Mit dieser Entscheidung dokumentiert das Bundesverfassungsgericht erneut, dass in einem demokratischen Rechtsstaat ein angemessener Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit unverzichtbar ist. Erneut hat es den Schutz der Menschenwürde als oberstes Verfassungsgebot und den daraus folgenden absoluten Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung betont. Positiv hervorzuheben sind schließlich die Ausführungen des Gerichts zum informationstechnischen Selbstschutz, insbesondere zum Einsatz von Verschlüsselungsprogrammen.
Chaos Computer Club: Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre
Mit ihrer Entscheidung stellten die Karlsruher Richter klar, dass die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit und der Integrität der informationstechnischen Systeme hat, auf die sie zunehmend angewiesen ist. Die Gedanken seien auch dann frei, wenn sie auf einem Computer gespeichert sind. Dieses Recht auf eine digitale Intimsphäre fordert der Chaos Computer Club (CCC) seit über 25 Jahren. Der Schutz des digitalen Ichs betreffe nicht nur Computer, sondern auch Telefone und sonstige vernetzte Geräte. „Es bleibt zu hoffen, dass die Internetausdrucker in der Politik kein weiteres Vierteljahrhundert brauchen, bis sie dieses neue Grundrecht verinnerlichen“, kommentierte der Sprecher des CCC, Dirk Engling.
Hinweise auf Berichterstattung:
Phoenix berichtet in seiner Sendung „vor ORT“ zwischen 10.00 – 13.30 Uhr live aus Karlsruhe von der Urteilsverkündung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Davon gibt es einen Live-Stream.
Heute Abend gibt es im Chaosradio auf Fritz zwischen 22-24h eine Sondersendung rund um die Entscheidung: Computerverwanzung – Aktuelle Berichterstattung über den Status Quo im Bereich Online-Durchsuchung.
Ältere Ressourcen zum Thema:
Von der Anhörung des Bundesverfassungsgericht zur Online-Durchsuchung existieren zwei lesenswerte Dokumente von Gutachtern: Hier ist die Stellungnahme von Andreas Bogk vom CCC und hier das starke Plädoyer von Andreas Pfitzmann.
Wir haben über die Medienberichterstattung im Umfeld der Verhandlung am 10. Oktober 2007 einen ausführlichen Nachrichtenüberblick erstellt.
Der Text der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen kann bei Telepolis gelesen werden.
Von einer anonymen Quellen wurden uns im August zwei interessante und bisher nicht öffentlich-zugängliche Dokumente zugespielt, die wir den interessierten Lesern nicht vorenthalten wollten: Bundesinnenministerium beantwortet Fragen zur Online-Durchsuchung. Das Bundesjustizministerium hatte an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog geschickt, der in dieser Datei beantwortet wird. Die SPD-Fraktion hatte an das Bundesinnenministerium einen Fragenkatalog geschickt, der in dieser Datei beantwortet wird.
Hier hat die Tageschau mögliche Anwendungszenarien des Bundestrojaner visualisiert.
Vom Wetterfrosch existiert eine Postkarte, die sich eher an Kinder richtet und den Bundestrojaner beschreibt:
Die Grafik steht unter der CC-BY-NC-Lizenz.
Die wunderbare Welt von Isotopp hatte im Februar die technischen Möglichkeiten des Bundestrojaner durchdekliniert.
In der ZEIT war am 14.9.07 eine schöne Analyse des BKA-Gesetzentwurfs. Es geht hier nämlich um viel mehr als den Bundestrojaner. Deutlich wird, dass immer mehr die prozessualen Hürden (Richtervorbehalt etc.) für schwerwiegende Eingriffe aufgeweicht werden sollen.
In einem Interview mit Spiegel-Online am 13.9.07 bezeichnete Gerhard Baum die Festplatte als „der Inbegriff von Privatheit“:
„Das Durchleuchten der Festplatte ist ein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung, in den Datenschutz und vor allem in die Privatheit, wie sie durch das Prinzip der Menschenwürde geschützt ist. Es gibt keine überzeugende Antwort der Bundesregierung, dass bisher dieser Kernbereich privater Lebensführung geschützt werden kann. Gerade das aber muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff von 2004 gesichert sein.“
Das Gesetz zur Online-Durchsuchung, was die Grundlage der Klage in Karlsruhe ist, stammt aus NRW. Die beiden folgenden Personen kann man gerne als Mitverantwortliche bezeichnen:
Wir erinnern uns an Horst Engel (FDP) aus der NRW-Landtagsfraktion:
“Mit dem World Wide Web verlässt man den geschützten Wohnraum für eine unbestimmte Öffentlichkeit. Wenn Sie etwas online stellen, ist das, als ob Sie etwas ins Schaufenster hängen.”
Und der Klassiker von Ingo Wolf (NRW-Innenminister der FDP):
“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt”, erläuterte der Innenminister.
Etwas rechtlichen Hintergrund bietet auch der J!Cast Podcast Nummer 32.
Am 5. Februar 2007 hatt der Bundesgerichtshof verkündet: Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig. Hier ist unser Medienspiegel zu der Entscheidung.
In NetzpolitikTV Folge 23 ging es um die Online-Durchsuchung und den Bundestrojaner. Mein Gast war Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. In dem ca. 22 Minuten langem Interview geht es ausführlich um die technische und politische Debatte rund um die Online-Durchsuchung und den Bundestrojaner im Rahmen des BKA-Gesetzes. Gleichzeitig werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man sich selbst schützen kann.
Eine ausführliche Chronologie rund um die Online-Durchsuchung hat Burkhard Schörder in seinem Blog veröffentlicht.
Die Taz bietet jetzt auch ein Online-Dossier zur Online-Durchsuchung.
Die Online-Durchsuchung nur in wenigen Fällen?
Schaut man sich die aktuellen Positionen der CDU an, so erkennt man, dass die Online-Durchsuchung zukünftig nicht nur zur Terrorismusbekämpfung in „wenigen Fällen“ genutzt werden soll:
“Sicherheit gewährleisten! – Das haben wir noch vor. Mit weiteren Gesetzesvorhaben soll dem Ziel der CDU entsprochen werden, den Schutz der Menschen in Deutschland weiter zu stärken: [..] Wir wollen eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen schaffen, um Straftaten, die in der virtuellen Welt des Internet vorbereitet oder begangen werden, mit geeigneten Instrumenten zu verhindern oder aufzuklären.“
Wenn man sich Änderungswünsche der Unions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu dem “Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations-überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG” vom 29.5.2007 anschaut, liest man das noch etwas konkreter:
„die Fälschung von Zahlungskarten“, der gesamte Bereich der organisierten Kriminalität, z.B. Geldwäsche, Terrorfinanzierung, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung bzw. Drogenhandel“, „Radikalisierung, Rekrutierung, Missionierung und Spendengeldsammlung bis hin zur Bildung von Netzwerken und der Bereitstellung bzw. dem Herunterladen von Bombenbauanleitungen, Bekennervideos und Videobotschaften.)“, „Internetkriminalität bzw. der Bekämpfung von Kinderpornografie“ und „Produkterpressung“.
Noch weiter ging der rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf, der die Online-Durchsuchung tatsächlich für den Einsatz gegen gewaltbereite Fußball-”Fans” forderte.
Die überzeugenste Argumentation, warum wir den Bundestrojaner brauchen, stammt von Wolfgang Bosbach, stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender:
“Online-Durchsuchung geht nicht mit Messer und Gabel und geht auch nicht mit dem Fernglas. Dafür brauchen wir den Einsatz modernster IT-Technik und da kann eine Mail dafür ein Beispiel sein.“
Eine andere Möglichkeit der Nutzung eines Bundestrojaners ist die Verwendung von Keyloggern und ähnlicher Hardware. Dazu möchte man in der Union das Recht haben, „ohne das Wissen der Betroffenen Wohnungen“ durchsuchen zu können. Das nennt man auch eine „heimliche Hausdurchsuchung“.
Bilder von Aktionen in Karlsruhe:
Beide Fotos kommen vom CCC.
Sehr schöne Zusammenfassung. Bei der Vorratsdatenspeicherung war ich thematisch fitter, aber bei der Online-Durchsuchung sind die Äußerungen der lieben Verantwortlichen und die Argumentationen ja fast noch viel pikanter.
Auf jeden Fall ist diese Entscheidung unglaublich wichtig. Leider sitze ich in der Schule und erfahre erst heute nachmittag davon…
Die DPA-Tickermeldung gibt einen recht rekursiven Fehler.
http://www.youtube.com/watch?v=PHimC8vyveI
ZDF.News
Die GRÜNE JUGEND hat jetzt auch eine PM herausgeben. Angesichts der Tatsache, dass die Pressemitteilung noch von der Mehrheit des junggrünen Bundesvorstands „freigegeben“ werden muss, eine sehr schnell zustandegekommene PM.
GRÜNE JUGEND: „Datenschutz ist Grundrecht“
Weitere Stellungnahme: Die Internetwirtschaft begrüßt das Urteil
http://www.eco.de/202_4337.htm
http://www.eco.de/202_4336.htm
Torrent von der Phoenix-Aufnahme:
http://www.mininova.org/tor/1203464
Sehr schöner Beitrag. Alles noch einmal kompakt zum Nachlesen. Eine Klasse für sich.
Wieso reicht eigentlich nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung für den Schutz der digitalen Intimssphäre? Könnte die Rechtsprechung nicht einfach dieses Grundrecht auf ganze Datenbestände erweitern? Ist es wirklich notwendig ein neues Grundrecht zu zimmern?