Im Zusammenhang mit der Online-Durchsuchung wird ja gerne von nur 10–12 Fällen pro Jahr gesprochen, die man damit verfolgen will. Natürlich alles nur schlimmer Terrorismus. Wenn man sich Änderungswünsche der Unions-regierten Bundesländer im Bundesrat zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikations-überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ vom 29.5.2007 anschaut, liest man was anderes:
Als mögliche Anwendungsbereiche für eine Online-Durchsuchung sind weiter zu nennen:
- die Fälschung von Zahlungskarten (hier stehen sämtliche Tatphasen – von der Datenerlangung über die Herstellung von Falsifikaten bis hin zu deren Gebrauch – in direktem Zusammenhang mit der elektronischen Datenver-arbeitung. Die Tatbegehung findet international organisiert unter Nutzung modernster Technologien auf dem Gebiet der EDV statt)
– der gesamte Bereich der organisierten Kriminalität, z.B. Geldwäsche, Ter-rorfinanzierung, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung bzw. Drogenhandel
– der Bereich des islamistischen Extremismus und Terrorismus (Das Betäti-gungsfeld der Islamisten im Internet reicht dabei von der Radikalisierung, Rekrutierung, Missionierung und Spendengeldsammlung bis hin zur Bil-dung von Netzwerken und der Bereitstellung bzw. dem Herunterladen von Bombenbauanleitungen, Bekennervideos und Videobotschaften.)
– der Bereich der Internetkriminalität bzw. der Bekämpfung von Kinderpor-nografie
– der Bereich der Produkterpressung (Androhung der Vergiftung von Le-bensmitteln) bzw. der Erpressung von Großbetrieben und Konzernen (z.B. Bahn, Luftfahrtunternehmen).
Für den Anfang nicht schlecht, das hätte man sicher noch ausbauen können. Der Änderungsantrag fand im Bundesrat keine Mehrheit. Aber irgendwie entlarvt er die aktuelle Unions-Rhetorik in Sachen Online-Durchsuchung schon ein wenig.
[Vielen Dank an Kai K., der das gefunden und uns zugeschickt hat.]