Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken und handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien:

Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht?

von markus um 12:14 am Donnerstag, 28. Februar 2008

Das gestern neu vorgestellte “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” ist nicht besonders flüssig, wie die de-bug auch schon erkannte. Das von zahlreichen Medien verwendete “Computer-Grundrecht” kann es aber auch nicht sein. Hier hat man eher das Gefühl, dass dieser Begriff vor allem von Menschen und für Menschen gewählt wurde, die nicht wirklich digital leben. Klingt nach “Hat irgendwas mit Computern zu tun”. de-bug schlägt “Recht auf Datensphäre” vor, kommt aber gleichzeitig schon darauf, dass dies “selbstredend immer noch nicht ideal” sei.

Am sympathischsten finde ich immer noch “Grundrecht auf digitale Intimsphäre“, wie der Chaos Computer Club es bezeichnete. Das klingt sympathisch, ist einprägsam und trifft den Kern am besten. Das behalten und verwenden wir, wenn sich nichts besseres findet.

Kommentare

30 Kommentare zu “Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht?”

  1. Mulder
    Feb 28th, 2008 @ 12:24

    Wie auch immer es heisst, ist mir völlig egal. Hauptsache es gibt es!
    Also, alle schön ihre Platten verschlüsseln hehe.

  2. tbo
    Feb 28th, 2008 @ 12:25

    Vielleicht wäre “Privatsphäre” statt “Intimsphäre” besser. Klingt sonst so nach Damenbinde…

  3. DieselMeister
    Feb 28th, 2008 @ 12:34

    Alternativ zum Vorschlag des CCC.

    Grundrecht auf digitale Privatssphäre

  4. DieselMeister
    Feb 28th, 2008 @ 12:35

    Mist, da war doch jmd. schneller … ich sollte mein Browser öfter aktualisieren …

  5. Max
    Feb 28th, 2008 @ 12:36

    Geschützt werden soll ja die Entfaltung der Persönlichkeit im Netz. Schön fände ich daher “Recht auf Vernetzung”. :-)

  6. Thomas Kiwispotter
    Feb 28th, 2008 @ 12:37

    “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” passt auch gut. ;)

    Ist aber genauso wie die Formulierung des CCC zu umständlich. Ich meine, schon das “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” kann man sich erst ab dem 3ten Semester Jurastudium merken. Und das klingt noch einfach.

    Daher finde ich für den täglichen Sprachgebrauch “IT-Grundrecht” am besten. Gut, es sagt nichts über den Inhalt. Ist aber schön kurz un einprägsam.

  7. Peter
    Feb 28th, 2008 @ 13:17

    Statut über abhörsichere Informationstechnologie.

  8. Quasipresseschau vom 28.2.2008 (in Arbeit) | NIGHTLINE
    Feb 28th, 2008 @ 13:51

    [...] Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht? Die Netzpolitik schliesst sich dem CCC an und schlägt vor: Grundrecht auf digitale Intimsphäre. Und ich bin dafür. [...]

  9. Janrict
    Feb 28th, 2008 @ 14:33

    Ich bin auch dafür, hört sich gut an und ist nicht zu lang damit man es wieder so schnell vergisst. Obwohl ja Privatsphäre auch nicht schlecht wäre meiner meinung nach.

  10. André
    Feb 28th, 2008 @ 15:42

    Die Version mit Privatsphäre gefällt mir besser als Intimsphäre - gleicher Grund wie @2.

  11. bernadette
    Feb 28th, 2008 @ 15:54

    @ 2. und 3.:
    “Privatsphäre” ist halt schon ein etwas “ausgelutschter” Begriff. Und wir wissen ja, ein bisschen Privatsphäre kann man schon aufgeben, wenn man eh nicht zu verbergen hat. Denn dafür werden dann böse Terroristen und KiPoMacher weggeschafft. Aber Intimsphäre? Drauf verzichtet man in keinem Falle. Klar klingt das nach Damenbinde, aber laut einem Fremdwörterbuch ist die erste Definition von intim: “den gegenüber der Außenwelt abgeschlossenen persönlichen Bereich betreffend, verborgen, persönlich” - deswegen finde ich es schon passend.

    Alternativ:
    Grundrecht auf Unversehrtheit (Schutz?) der Kommunikation.

  12. wetterfrosch
    Feb 28th, 2008 @ 16:18

    Also Freund des gepflegten Zynismus schlage ich vor:

    Recht auf Trusted Computing

    Define the terms by using them!

  13. a7p
    Feb 28th, 2008 @ 17:19

    Ich bin ja schwer für das “(Grund)Recht auf digitale Unversehrtheit”.

  14. wetterfrosch
    Feb 28th, 2008 @ 17:30

    Die virtuelle Menschenwürde.

  15. Bernie
    Feb 28th, 2008 @ 18:40

    Aus juristischer Sicht trifft “digitale Intimsphäre” leicht vorbei, denn nach der Rechtsprechung des BVerfG ist “Intimsphäre” nur ein Teil der “Privatsphäre”. Das “neue” Grundrecht schützt aber auch die Privatsphäre über die Intimsphäre hinaus. Der Begriff “IT-Grundrecht” trifft es da am besten, weil er nicht irreführt und sehr kurz ist.

  16. bernadette
    Feb 28th, 2008 @ 18:44

    nein, wetter, nich “virtuell” bitte. Das bedeutet (genau definiert) “scheinbar, nur gedacht” ;)

    aber “Recht auf trusted computing” is gut, nur leider wird das wohl vom durchschnittlichen Zeitungleser dann erst recht nicht mehr verstanden…

  17. wetterfrosch
    Feb 28th, 2008 @ 19:21

    ja, in der Tat hat “virtuelle Würde” den ironischen Beigeschmack des “nicht-real-Vorhandenseins”.

    Das mit dem Trusted Computing ist ein gefährlich-katalysierender Begriff: Am Ende kommt noch wer auf den Gedanken, dass das von TCPA/TCG vorgeschlagene Konzept des “Trusted Computing”, nacdem Nutzer die Hoheit über ihren Computer an die Medienindustrie abgeben, wirklich toll sei.

    Aber den Begriff “Vertrauen” sollten wir uns als Datenschützer nicht wegnehmen lassen - denn bei uns meint das die Selbstherstellbarkeit von Datensicherheit, etwa durch den Einsatz von GPG, TOR und Jabber.

    Ist noch Zeit die Verfassungsbeschwerde über die Vorratsdatenspeicherung dahingehend zu ergänzen, dass das BVerfG das Verbot des Betriebs von wirklichen Anonymisierungsdiensten (ohne Logfiles) auch auf Vereinbarkeit mit dem neuen “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” prüft?

    Oder meint Ihr, dass Herr Papier selbst darauf kommt, diese Prüfung vorzunehmen?

  18. Gerd Reizbar
    Feb 28th, 2008 @ 19:23

    Warum nicht einfach “Recht auf digitale Unversehrtheit”?

  19. Volkszertreter? » Weitere (ungeordnete) Reaktionen auf das Urteil des BVerfG zur “Online-Durchsuchung”
    Feb 28th, 2008 @ 20:31

    [...] netzpolitik.org - Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht?: Das gestern neu vorgestellte “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” ist nicht besonders flüssig, wie die de-bug auch schon erkannte. Das von zahlreichen Medien verwendete “Computer-Grundrecht” kann es aber auch nicht sein. […] [...]

  20. Ralf Bendrath
    Feb 29th, 2008 @ 6:09

    @17: Das werden die selbstredend auch so machen. :-)

    Ansonsten: “Intimsphäre” ist zu eng, denke ich auch, da ist “Privatsphäre” besser.

    Vielleicht “Recht auf Schutz des digitalen Lebensbereichs” oder so?

  21. Bernie
    Feb 29th, 2008 @ 7:48

    @13, 18: Der Begriff “digitale Unversehrtheit” klingt gut, aber auch daran kann man als Korinthenkacker (= Jurist) herummäkeln: “Unversehrtheit” klingt, als griffe das Grundrecht erst ein, wenn was beschädigt oder verändert wird, aber das stimmt nicht. Das Recht schützt auch vor dem Staat, der “nur mal gucken” will - und sei es durch “elektromagnetische” Messungen ohne unmittelbare Einwirkung auf das IT-System.

  22. Simon
    Feb 29th, 2008 @ 9:26

    Ich hab noch zwei Vorschläge:

    - Grundrecht auf informationelle Integrität

    - Grundrecht auf Unverletzlichkeit des IT-Systems

  23. a7p
    Feb 29th, 2008 @ 10:47

    @Berni: auch ein Spanner verletzt Persönlichkeitsrechte, wenn er denn entsprechend aufwand treibt um die entsprechenden Perspektiven zu gewinnen.

    /me mag die digitale Unversehrtheit, denn sie bezeichnet den Effekt des nun juristische stark mit Restriktionen belegten: eine Verletzung meiner Person und eine verletzung von Kommunikationsprozessen und damit von demokratischen Strukturen - und mir ist es recht wichtig, dass die (möglichst) unverletzt bleiben.

  24. The internet is for porn! « Klabauterlog
    Feb 29th, 2008 @ 15:09

    [...] internet is for porn! Netzpolitik fragt und Malte hat die Antwort: es gibt nur einen logischen und plausiblen Namen für das neue [...]

  25. Bernie
    Feb 29th, 2008 @ 20:20

    @22: Genau, und auch beim allg. Persönlichkeitsrecht spricht man nicht von “Unversehrtheit”! Deine Herleitung leuchtet mir ja ein, doch leider sind wir Juristen da stieselig. Der Begriff ist anderweitig besetzt! :)

  26. Telemedicus – Rechtsfragen der Informationsgesellschaft
    Mrz 1st, 2008 @ 9:49

    [...] Systems“ wird noch gesucht. Die Blogosphäre diskutiert eifrig, unter anderem bei Netzpolitik, bei De:Bug, bei Malte Welding und bei Telemedicus. In der Sidebar steht nun eine Abstimmung mit [...]

  27. Links 53 « FreiheIT-Blog
    Mrz 3rd, 2008 @ 2:26

    [...] Chronik der Ereignisse Onlinedurchsuchung: Die Karlsruher Richter schützen die Bürger Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht? Ubuntu Brainstorm Launched 34.443 Klageschriften gegen die Vorratsdatenspeicherung Kernig soll es [...]

  28. Carsten raddatz
    Mrz 3rd, 2008 @ 18:35

    Ich finde, wenn es ein Begriff ist, der eben nicht nur für aufgeklärte Nerds gedacht ist, die sowieso GPG und dm_crypt et al nutzen, dann muss das Konstrukt nach juristischer Sprache klingen. Das hat auch etwas autoritäres, was “schon so” beeindruckt, ohne dass man die technischen Details kennen muss.

    Vielleicht so: es gibt doch das Grundrecht auf “Unverletzlichkeit der Wohnung”. Wie wäre es mit “Unverletzlichkeit des digitalen Lebensbereichs”, oder nee.. So ähnlich stehts auch beim Telemedicus, aber das passt nicht. Kürzer wäre “informationstechnische Unverletzlichkeit”..

  29. ximian
    Mrz 3rd, 2008 @ 21:08

    Ich plädiere ganz klar für “GaGdVuIiS” - oder doch lieber für “Gagdvuiis”?

  30. Jens Ferner
    Mrz 4th, 2008 @ 12:15

Schreibe einen Kommentar

Beachte bitte: Wir behalten uns eine Moderation der Kommentare vor und filtern zusätzlich nach Spam. Halte Dich bitte an die üblichen Benimmregeln!






  • Unsere Podcasts

  • Anzeige

  • Disclaimer

  • Letzte Kommentare

  • Letze Artikel

  • Kooperationspartner

  • Auszeichnungen