Wie nennen wir denn jetzt das neue Grundrecht?

Das gestern neu vorgestellte “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” ist nicht besonders flüssig, wie die de-bug auch schon erkannte. Das von zahlreichen Medien verwendete “Computer-Grundrecht” kann es aber auch nicht sein. Hier hat man eher das Gefühl, dass dieser Begriff vor allem von Menschen und für Menschen gewählt wurde, die nicht wirklich digital leben. Klingt nach “Hat irgendwas mit Computern zu tun”. de-bug schlägt “Recht auf Datensphäre” vor, kommt aber gleichzeitig schon darauf, dass dies “selbstredend immer noch nicht ideal” sei.

Am sympathischsten finde ich immer noch “Grundrecht auf digitale Intimsphäre“, wie der Chaos Computer Club es bezeichnete. Das klingt sympathisch, ist einprägsam und trifft den Kern am besten. Das behalten und verwenden wir, wenn sich nichts besseres findet.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Datenschutz, Deutschland, Digital Rights. Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

25 Kommentare

  1. Mulder
    Erstellt am 28. Februar 2008 um 12:24 | Permanent-Link

    Wie auch immer es heisst, ist mir völlig egal. Hauptsache es gibt es!
    Also, alle schön ihre Platten verschlüsseln hehe.

  2. tbo
    Erstellt am 28. Februar 2008 um 12:25 | Permanent-Link

    Vielleicht wäre “Privatsphäre” statt “Intimsphäre” besser. Klingt sonst so nach Damenbinde…

  3. DieselMeister
    Erstellt am 28. Februar 2008 um 12:34 | Permanent-Link

    Alternativ zum Vorschlag des CCC.

    Grundrecht auf digitale Privatssphäre

  4. DieselMeister
    Erstellt am 28. Februar 2008 um 12:35 | Permanent-Link

    Mist, da war doch jmd. schneller … ich sollte mein Browser öfter aktualisieren …

  5. Erstellt am 28. Februar 2008 um 12:36 | Permanent-Link

    Geschützt werden soll ja die Entfaltung der Persönlichkeit im Netz. Schön fände ich daher “Recht auf Vernetzung”. :-)

  6. Erstellt am 28. Februar 2008 um 12:37 | Permanent-Link

    “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” passt auch gut. ;)

    Ist aber genauso wie die Formulierung des CCC zu umständlich. Ich meine, schon das “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” kann man sich erst ab dem 3ten Semester Jurastudium merken. Und das klingt noch einfach.

    Daher finde ich für den täglichen Sprachgebrauch “IT-Grundrecht” am besten. Gut, es sagt nichts über den Inhalt. Ist aber schön kurz un einprägsam.

  7. Erstellt am 28. Februar 2008 um 13:17 | Permanent-Link

    Statut über abhörsichere Informationstechnologie.

  8. Erstellt am 28. Februar 2008 um 14:33 | Permanent-Link

    Ich bin auch dafür, hört sich gut an und ist nicht zu lang damit man es wieder so schnell vergisst. Obwohl ja Privatsphäre auch nicht schlecht wäre meiner meinung nach.

  9. Erstellt am 28. Februar 2008 um 15:42 | Permanent-Link

    Die Version mit Privatsphäre gefällt mir besser als Intimsphäre – gleicher Grund wie @2.

  10. Erstellt am 28. Februar 2008 um 15:54 | Permanent-Link

    @ 2. und 3.:
    “Privatsphäre” ist halt schon ein etwas “ausgelutschter” Begriff. Und wir wissen ja, ein bisschen Privatsphäre kann man schon aufgeben, wenn man eh nicht zu verbergen hat. Denn dafür werden dann böse Terroristen und KiPoMacher weggeschafft. Aber Intimsphäre? Drauf verzichtet man in keinem Falle. Klar klingt das nach Damenbinde, aber laut einem Fremdwörterbuch ist die erste Definition von intim: “den gegenüber der Außenwelt abgeschlossenen persönlichen Bereich betreffend, verborgen, persönlich” – deswegen finde ich es schon passend.

    Alternativ:
    Grundrecht auf Unversehrtheit (Schutz?) der Kommunikation.

  11. Erstellt am 28. Februar 2008 um 16:18 | Permanent-Link

    Also Freund des gepflegten Zynismus schlage ich vor:

    Recht auf Trusted Computing

    Define the terms by using them!

  12. a7p
    Erstellt am 28. Februar 2008 um 17:19 | Permanent-Link

    Ich bin ja schwer für das “(Grund)Recht auf digitale Unversehrtheit”.

  13. Erstellt am 28. Februar 2008 um 17:30 | Permanent-Link

    Die virtuelle Menschenwürde.

  14. Erstellt am 28. Februar 2008 um 18:40 | Permanent-Link

    Aus juristischer Sicht trifft “digitale Intimsphäre” leicht vorbei, denn nach der Rechtsprechung des BVerfG ist “Intimsphäre” nur ein Teil der “Privatsphäre”. Das “neue” Grundrecht schützt aber auch die Privatsphäre über die Intimsphäre hinaus. Der Begriff “IT-Grundrecht” trifft es da am besten, weil er nicht irreführt und sehr kurz ist.

  15. Erstellt am 28. Februar 2008 um 18:44 | Permanent-Link

    nein, wetter, nich “virtuell” bitte. Das bedeutet (genau definiert) “scheinbar, nur gedacht” ;)

    aber “Recht auf trusted computing” is gut, nur leider wird das wohl vom durchschnittlichen Zeitungleser dann erst recht nicht mehr verstanden…

  16. Erstellt am 28. Februar 2008 um 19:21 | Permanent-Link

    ja, in der Tat hat “virtuelle Würde” den ironischen Beigeschmack des “nicht-real-Vorhandenseins”.

    Das mit dem Trusted Computing ist ein gefährlich-katalysierender Begriff: Am Ende kommt noch wer auf den Gedanken, dass das von TCPA/TCG vorgeschlagene Konzept des “Trusted Computing”, nacdem Nutzer die Hoheit über ihren Computer an die Medienindustrie abgeben, wirklich toll sei.

    Aber den Begriff “Vertrauen” sollten wir uns als Datenschützer nicht wegnehmen lassen – denn bei uns meint das die Selbstherstellbarkeit von Datensicherheit, etwa durch den Einsatz von GPG, TOR und Jabber.

    Ist noch Zeit die Verfassungsbeschwerde über die Vorratsdatenspeicherung dahingehend zu ergänzen, dass das BVerfG das Verbot des Betriebs von wirklichen Anonymisierungsdiensten (ohne Logfiles) auch auf Vereinbarkeit mit dem neuen “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” prüft?

    Oder meint Ihr, dass Herr Papier selbst darauf kommt, diese Prüfung vorzunehmen?

  17. Erstellt am 28. Februar 2008 um 19:23 | Permanent-Link

    Warum nicht einfach “Recht auf digitale Unversehrtheit”?

  18. Erstellt am 29. Februar 2008 um 06:09 | Permanent-Link

    @17: Das werden die selbstredend auch so machen. :-)

    Ansonsten: “Intimsphäre” ist zu eng, denke ich auch, da ist “Privatsphäre” besser.

    Vielleicht “Recht auf Schutz des digitalen Lebensbereichs” oder so?

  19. Erstellt am 29. Februar 2008 um 07:48 | Permanent-Link

    @13, 18: Der Begriff “digitale Unversehrtheit” klingt gut, aber auch daran kann man als Korinthenkacker (= Jurist) herummäkeln: “Unversehrtheit” klingt, als griffe das Grundrecht erst ein, wenn was beschädigt oder verändert wird, aber das stimmt nicht. Das Recht schützt auch vor dem Staat, der “nur mal gucken” will – und sei es durch “elektromagnetische” Messungen ohne unmittelbare Einwirkung auf das IT-System.

  20. Erstellt am 29. Februar 2008 um 09:26 | Permanent-Link

    Ich hab noch zwei Vorschläge:

    - Grundrecht auf informationelle Integrität

    - Grundrecht auf Unverletzlichkeit des IT-Systems

  21. a7p
    Erstellt am 29. Februar 2008 um 10:47 | Permanent-Link

    @Berni: auch ein Spanner verletzt Persönlichkeitsrechte, wenn er denn entsprechend aufwand treibt um die entsprechenden Perspektiven zu gewinnen.

    /me mag die digitale Unversehrtheit, denn sie bezeichnet den Effekt des nun juristische stark mit Restriktionen belegten: eine Verletzung meiner Person und eine verletzung von Kommunikationsprozessen und damit von demokratischen Strukturen – und mir ist es recht wichtig, dass die (möglichst) unverletzt bleiben.

  22. Erstellt am 29. Februar 2008 um 20:20 | Permanent-Link

    @22: Genau, und auch beim allg. Persönlichkeitsrecht spricht man nicht von “Unversehrtheit”! Deine Herleitung leuchtet mir ja ein, doch leider sind wir Juristen da stieselig. Der Begriff ist anderweitig besetzt! :)

  23. Erstellt am 3. März 2008 um 18:35 | Permanent-Link

    Ich finde, wenn es ein Begriff ist, der eben nicht nur für aufgeklärte Nerds gedacht ist, die sowieso GPG und dm_crypt et al nutzen, dann muss das Konstrukt nach juristischer Sprache klingen. Das hat auch etwas autoritäres, was “schon so” beeindruckt, ohne dass man die technischen Details kennen muss.

    Vielleicht so: es gibt doch das Grundrecht auf “Unverletzlichkeit der Wohnung”. Wie wäre es mit “Unverletzlichkeit des digitalen Lebensbereichs”, oder nee.. So ähnlich stehts auch beim Telemedicus, aber das passt nicht. Kürzer wäre “informationstechnische Unverletzlichkeit”..

  24. Erstellt am 3. März 2008 um 21:08 | Permanent-Link

    Ich plädiere ganz klar für “GaGdVuIiS” – oder doch lieber für “Gagdvuiis”?

  25. Erstellt am 4. März 2008 um 12:15 | Permanent-Link

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