Das gestern neu vorgestellte “Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme” ist nicht besonders flüssig, wie die de-bug auch schon erkannte. Das von zahlreichen Medien verwendete „Computer-Grundrecht“ kann es aber auch nicht sein. Hier hat man eher das Gefühl, dass dieser Begriff vor allem von Menschen und für Menschen gewählt wurde, die nicht wirklich digital leben. Klingt nach „Hat irgendwas mit Computern zu tun“. de-bug schlägt “Recht auf Datensphäre” vor, kommt aber gleichzeitig schon darauf, dass dies „selbstredend immer noch nicht ideal“ sei.
Am sympathischsten finde ich immer noch „Grundrecht auf digitale Intimsphäre“, wie der Chaos Computer Club es bezeichnete. Das klingt sympathisch, ist einprägsam und trifft den Kern am besten. Das behalten und verwenden wir, wenn sich nichts besseres findet.