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„30 Jahre Datenschutz: frische Brise aus Karlsruhe, Gegenwind aus Berlin“

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat heute seinen aktuellen Tätigkeitsbericht (PDF) mit einer Pressemitteilung vorgestellt: „30 Jahre Datenschutz: frische Brise aus Karlsruhe, Gegenwind aus Berlin“. „Obwohl das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 festgestellt hat, dass das heimliche Ausspionieren von privaten PCs nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist, hält die Bundesregierung an ihren Plänen…

  • Markus Beckedahl

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat heute seinen aktuellen Tätigkeitsbericht (PDF) mit einer Pressemitteilung vorgestellt: „30 Jahre Datenschutz: frische Brise aus Karlsruhe, Gegenwind aus Berlin“.

„Obwohl das Bundesverfassungsgericht am 27. Februar 2008 festgestellt hat, dass das heimliche Ausspionieren von privaten PCs nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist, hält die Bundesregierung an ihren Plänen zur Zulassung dieser Maßnahme fest (Kap. 4.2.4 im TB). […] Dennoch hält die Bundesregierung trotzig und ohne Einsicht zu zeigen daran fest, die beschlossene Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten umzusetzen (4.3.1, 7.1). […]. Das höchste deutsche Gericht hat nach dem 11. September 2001 immer wieder feststellen müssen, dass verabschiedete sog. Sicherheitsgesetze mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind: Großer Lauschangriff, Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Kfz-Kennzeichen-Scanning und nun Vorratsdatennutzung waren nur der Anfang. Als nächstes stehen die Gesetze zur Anti-Terror-Datei und zur Vorratsspeicherung von TK-Verkehrsdaten im Hauptsacheverfahren auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtes. Das Fatale an all diesen verfassungswidrigen Gesetzen ist, dass diese direkte Auswirkungen auf die Landespolitik und die Datenverarbeitungspraxis vor Ort haben.

Bundesregierung und Bundestag betreiben damit Ressourcenverschleuderung. Während beim Datenschutz geknausert wird, werden öffentliche Gelder für aufwändige Gesetzgebungs- und Gerichtsprozesse ohne erkennbaren Nutzen ausgegeben. Schlimmer als das ist: Verschleudert wird auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Verfassungstreue von Gesetzgebungsorganen; gefährdet wird das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheitsbehörden unseres Landes; beeinträchtigt wird das Vertrauen in die Sicherheit der Daten der Bürgerinnen und Bürger.

Herzlichen Glückwunsch zu 30 Jahren Datenschutz in der Bundesrepublik und in Schleswig-Holstein!

Im Laufe des Tages soll es auch noch eine HTML-Version des Tätigkeitsberichtes geben.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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