Digital Rights
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: Installation: Die Weltkarte der Überwachung
: Installation: Die Weltkarte der Überwachung “Die Weltkarte der Überwachung” ist eine interaktive, Handy-gesteuerte Installation, die auf den statistischen Daten zum globalen Überwachungsranking von der Organisation Privacy International basiert. Das Konzept und das Design stammt von Raul Mandru und die Programmierung von Tim Gatzky. Mit der Installation gewannen sie den „red dot – junior prize (Grand prix)“ in diesem Jahr. Die Idee und Umsetzung finde ich sehr gelungen.
Ein Video zeigt die Installation in Aktion:
The Surveillance Map of the World from Raul Mandru on Vimeo.Aus der Beschreibung der Installation:
„Was passiert mit unseren Daten und unserer Privatsphäre? Wo und wie werden wir überwacht – und was kosten Daten? Die meisten Menschen interessieren sich für diese Themen erst dann, wenn sie direkt davon betroffen sind. Ihre echte Aufmerksamkeit erregt nur das relevante, ungewöhnliche Erlebnis. Die User als Bürger und Verbraucher werden bei dieser Arbeit bewusst in den Mittelpunkt gestellt und haben nun die Chance, mit dem unverzichtbaren und gleichzeitig Daten verratenden Mobiltelefon die Überwacher selbst zu überwachen. Das besondere Erlebnis wird umso größer, wenn sich die Benutzer plötzlich und in Echtzeit selbst sehen. Das Gespräch über die Gestaltung wird dabei zweitrangig, denn was in Erinnerung bleibt, ist eine starke Botschaft: Datenüberwachung geschieht in diesem Moment vor unseren Augen, und jeder ist Teil der globalen Informationslandschaft.
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: Vorschlag zum Datenschutz: Volle Transparenz über gespeicherte Daten
: Vorschlag zum Datenschutz: Volle Transparenz über gespeicherte Daten Ein Vorschlag von Frank Rieger vom CCC:
Jeder, der personenbezogene Daten (also z. B. Name, Adresse und dazu zugeordnete Daten) von mehr als sagen wir 500 Personen speichert oder verarbeitet, muß einmal im Jahre allen in der Datenbank einen Brief schreiben, in der alle über ihn gespeicherten Daten aufgelistet sind. Der Brief muss ein “Nein, ich will nicht”-Formular enthalten. Der Brief kann mit der normalen Geschäftskorrespondenz verschickt werden oder auch per e‑mail, wenn keine Postadresse vorhanden ist. Die Pflicht gilt EU-weit und die Regierung wird dazu verdonnert in alle Safe-Harbor und ähnlichen Verträge diese Klausel aufzunehmen. Achja, Behörden sind auch dazu verpflichtet.
Und nun erzählt mir nichts von Kosten oder sowas. Im Vergleich zum Schaden den die Datenverbrecher anrichten sind das Peanuts.
Und damit das ganze auch Biss bekommt wird eine Schadenersatzpflicht von 10.000 Euro, zahlbar an den Betroffenen pro Einzelfall, ins Gesetz geschrieben.
Ich finde das zwar nicht so „radikal“ wie Frank selber, denn das wäre die „Wir speichern nicht“-Lösung. Aber gerade daher ist dieser Vorschlag pragmatisch, praktisch und gut für alle Institutionen, die personenbezogene Daten speichern, weil sie sie für Kundenmanagement, Werbezwecke, Arbeitnehmer, Steuerverwaltung, Mitgliederkarteien, „Gefährderdateien“ und so weiter nutzen.
Ergänzen müsste man nach meiner Meinung noch die Auskunftspflicht über die Verwendungszwecke der Daten inklusive verwendeter Scoring-Argorithmen.
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: Bundesverfassungsgericht: Das Internet vergisst nicht
: Bundesverfassungsgericht: Das Internet vergisst nicht Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat heute in Karlsruhe einen Vortrag auf einer Festveranstaltung zum 25. Jahrestages des Volkszählungsurteils gehalten. Darin warnt er „vor einer prvaten Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes“. Sueddeutsche.de dokumentiert den Redetext: „Das Internet vergisst nicht“.
Durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und seine „neue Tochter“, das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, sieht Papier im „Überwachungsstaat orwell’scher Prägung“ eher eine „fernliegende Möglichkeit. Dies begründet er damit, dass unser Gemeinwesen über rechtstaatliche und demokratische Kontrollmechanismen verfügen würde, und sich damit von totalitären Überwachungsstaaten unterschiedet, wie man sie aus der jüngeren Geschichte kennen würde.
Er sorgt sich mehr, dass wir uns freiwillig in eine „private Überwachungsgesellschaft internationalen Ausmaßes“ verwandeln, durch die Verbreitung von andauernden technologischen Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnologien, sowie die internationale Vernetzung der Informationswege.
Wir können über das Internet Briefe schreiben, die in Sekundenschnelle ankommen, Bücher und Bahntickets kaufen sowie unsere Bankgeschäfte erledigen. Wir freuen uns darüber, wenn wir beim Einkauf Bonuspunkte bekommen, für die wir später ein „Geschenk“ erhalten oder geben im Internet ohne größeres Nachdenken auf verschiedensten Seiten unsere intimsten Gedanken, Gefühle oder Bilder einem uns unbekannten Publikum preis. In Zukunft könnte – wofür es sicherlich gute Gründe gibt – auch noch unsere Krankenakte digital gespeichert und versendet werden.
Würden alle diese irgendwo auf der Welt über uns gespeicherten Informationen zusammengeführt, ließe sich sehr leicht ein „Persönlichkeitsprofil“ von jedem von uns erstellen. Dadurch würde der im „Volkszählungsurteil“ für unzulässig befundene „Super-Gau des Datenschutzes“ Wirklichkeit werden, allerdings herbeigeführt durch die Hände Privater.
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: Arbeitskreis fordert „Grundrechtskontrollrat“
: Arbeitskreis fordert „Grundrechtskontrollrat“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute eine Pressemitteilung anläßlich des 25. Geburtstages des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung veröffentlicht: 25 Jahre Datenschutz-Grundrecht: Arbeitskreis fordert „Grundrechtskontrollrat“.
„Am 25. Jahrestag des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Einrichtung eines Grundrechtskontrollrats, um verfassungswidrige Gesetzesvorhaben in Zukunft schon im Entstehungsstadium festzustellen und auf eine Korrektur hinzuwirken. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist in seinen ersten 25 Lebensjahren nicht gewachsen, sondern geschrumpft. Noch nie haben uns Staat und Unternehmen so vollständig registriert, überwacht und kontrolliert wie heute. In der aktuellen Bundesregierung sollen ausgerechnet Herr Schäuble und Frau Zypries, die für Computerspionage und Vorratsdatenspeicherung verantwortlich sind, unsere Freiheitsrechte und Daten schützen. Das ist, als ließe man den Wolf die Schafe hüten.
Als Gegengewicht zu einer unersättlichen Politik brauchen wir einen mit Verfassungsexperten besetzten Grundrechtskontrollrat, der Gesetzesvorhaben schon im Entstehungsstadium auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüft und Korrekturmöglichkeiten aufzeigt. Außerdem brauchen wir eine unabhängige Grundrechteagentur, die systematisch alle Überwachungsgesetze wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen überprüft. Schließlich sollte eine Stiftung Datentest eingerichtet werden, die den Datenschutz bei verschiedenen Unternehmen in der Wirtschaft vergleicht und bewertet.
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: Cheatbots in Onlinespielen – eine Urheberrechtsverletzung?
: Cheatbots in Onlinespielen – eine Urheberrechtsverletzung? Telemedicus verweist auf einen Aufsatz von Hendrik Wieduwilt in der MMR (MultiMedia und Recht). Der Aufsatz befasst sich mit der Rechtmäßigkeit von Programmen, die Spielfiguren in Online-Games automatisch steuern, den sogenannten Cheatbots: Cheatbots in Onlinespielen – eine Urheberrechtsverletzung? Aus dem Abstract:
Virtuelle Welten boomen – teilweise. Während auf soziale Welten wie „Second Life“ eine Grabrede nach der anderen gehalten wird, ist der kommerzielle Erfolg von Spiele-Welten wie „World of Warcraft“ weithin anerkannt. Doch in jedem Spiel lockt der Griff zu unfairen Mitteln: Durch den Einsatz von Unterstützungssoftware verschaffen sich manche Spieler Vorteile. Das stört andere Nutzer, aber auch die Betreiber. Einer von ihnen hat in den USA mit immaterialgüterrechtlichen Mitteln einen der Hersteller solcher Unterstützungssoftware erfolgreich verklagt. Dieser Beitrag untersucht, ob auch in Deutschland das Urheberrecht bald als Handhabe für faires Spiel herhalten muss.
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: 25 Jahre Volkszählungs-Urteil
: 25 Jahre Volkszählungs-Urteil Am 15. Dezember 1983, also genau vor 25 Jahren, wurde das Volkszählungs-Urteil vom Bundesverfassungsgericht verkündet. Seitdem gibt es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
tagesschau.de berichtet darüber: Nichts zu verbergen, nichts zu befürchten?
Geklagt hatten schon mehr als 1000 andere. Es wurde die erste Massen-Verfassungsbeschwerde, die in Karlsruhe einging. Zuerst stoppten die Richter per Eilanordnung das Volkszählungsgesetz und dann kippten sie es in ihrem Urteil vom 15. Dezember 1983 ganz. Der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, begründete es wie folgt: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der der Bürger nicht mehr wissen könnte, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“
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: BKA-Gesetz: Anschlag auf die Pressefreiheit
: BKA-Gesetz: Anschlag auf die Pressefreiheit Auf der Medien-Seite des aktuellen Spiegel (Seite 91) finden sich einige Statement von Chefredakteuren und Herausgeber deutscher Medien zum BKA-Gesetz. Unter der Überschrift „Anschlag auf die Pressefreiheit“ kommentieren sie den gefährdeten Informantenschutz durch das BKA-Gesetz. Das ist erfreulich und diese Unterstützung tut gut. Nur ist der Zeitpunkt leider mal wieder Monate zu spät. Diese Situation hatten wir auch schon bei der Vorratsdatenspeicherung, wo den Medienvertreter kurz vor Schluß noch auffiel, dass sie auch betroffen sind. Erfreulicher wäre es auch, wenn sie nicht nur an ihre eigenen Interessen als Journalisten denken würden, sondern auch an ihre Interessen als betroffene Bürger.
Aber das letzte Aufbäumen ist besser als nichts. Und einige Kommentare haben es in sich. Mal schauen, ob der späte Zeitpunkt noch ausreicht, die Verabschiedung des BKA-Gesetzes zu verhinden. Hier ist mal eine kleine Auswahl der Kommentare:
Giovanni Di Lorenzo von Die Zeit:
„Zu einem gefährlichen Gesetz gesellt sich fahrlässiges Verhalten: Wir wissen, dass es Sozialdemokraten gibt, die dem allein in der Erwartung zugestimmt haben, das Gesetz werde ohnehin vom Bundesverfassungsgericht kassiert. So wird das Falsche auch noch schlecht gemacht.“
Oder von Bascha Mika von der TAZ:
„Es gibt viele Wege, investigativen Journalismus zu verhindern. Der einfachste: Verschreckt die Informanten“ Macht ihnen Angst vor den Folgen! Erschüttert ihr Vertrauen in die Verschwiegenheit der Redakteure! All das wird das geplante BKA-Gesetz ganz sicher schaffen. Wer sensible Daten weitergibt, muss sicher sein, dass der Journalist seines Vertrauens dichthält wie ein Beichtvater.“
Oder von Nikolaus Brender vom ZDF:
„60 Jahre Grundgesetz – für Journalisten kein Grund zu feiern. Wir haben keine Zeit dazu. Wir sind damit beschäftigt, Recherchen in Sicherheit zu bringen, Informanten abzuschirmen., Telefon- und Computerverbindungen zu schützen, Grundrechte zu sichern. Vorsorge treffen für den Fall der Fälle, verpackt im BKA-Gesetz, dem treffsicheren Geburtstagsgeschenk zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes.“
Oder von Peter Kloeppel von RTL:
„Der Informatenschutz wird durch die Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen massiv untergraben. Wenn dann noch das Bundeskriminalamt die Herausgabe von Recherchematerial und damit die Preisgabe von Quellen verlangt und Hausdurchsuchungen anordnen kann, sind Grundvoraussetzungen unserer Mediendemokratie gefährdet.“
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: Komische Buchungen stornieren
: Komische Buchungen stornieren Die Taz hat ein Interview mit Frank Rosengart vom Chaos Computer Club zum aktuellen Bankdaten-GAU:„Komische Buchungen stornieren“.
Im aktuellen Fall ist ein Paket mit den Adressen und Kontonummern in fremde Hände gelangt. Was kann man mit diesen Angaben anfangen?
Recht wenig. Zumindest kann man damit nicht online einkaufen, denn dazu brauche ich noch die dreistellige Nummer, die nur auf der Karte aufgedruckt ist. Für die Kunden könnte dieser Fall sogar ein Lichtblick sein.
Wieso das denn?
Beim Verlust von EC-Karten liegt die Beweislast beim Inhaber. Wem das Konto geräumt wurde, der muss nachweisen, dass er sorgsam mit seinen Daten umgegangen ist und die Geheimnummer nicht irgendwo aufgeschrieben hat. Da das kaum nachweisbar ist, entscheiden die Gerichte meistens zu Ungunsten der Karteninhaber, während die Bank sich zurücklehnen kann. Der aktuelle Fall könnte aber dazu beitragen, dass die Richter auch mal bei den Banken nachfragen, was sie eigentlich tun, um die Sicherheit der Bankdaten zu gewährleisten.
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: Mehr Links zum Wochenende
: Mehr Links zum Wochenende Daten-Speicherung: Zypries fürchtet Diskussionen um Vorratsdatenspeicherung.
InTheCommons: Michel Bauwens and the Peer Production Economy.
Welt.de hat ein Portrait über Arianna Huffington: Den Zeitgeist aus der Flasche lassen.
Ein weiteres Portrait beim Christian Science Monitor: Ethan Zuckerman on how to engineer serendipity online.
ars technica: Aussie ISPs refuse to join government’s filtering test.
Telemedicus: WIPO-Rundfunkvertrag: Hintergründe und Zukunftschancen.
Heise: US-Filmbranche für Netzfilter und Zugangssperren.
Heise: Karlsruhe: Laptops im Gerichtssaal dürfen verboten werden.
Futurezone: EU-Gelder für Internet-Zensur.
Deutschlandfunk: Kleine Weltpolitik im Netz. (MP3)
Wirtschaftswoche: Kontonummern von 21 Millionen Bürgern illegal im Umlauf.
Gulli: Australien – Hausdurchsuchung für YouTube-Videoclip
Newsteevee: 2008: The Year ISPs Got Real About P2P Video.
Odem.org: Bezirksregierung Düsseldorf sieht sich als weltweite Internetpolizei.
Annalist: Über den Allerweltsbegriff „Reproduktion“ im Verfahren ‚militante gruppe’ .
Die wunderbare Welt von Isotopp: Echtes Heldentum und ein spontaner Ausbruch gesunden Menschenverstandes.
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: Buch: Blown to bits
: Buch: Blown to bits Das Buch „Blown to bits – Your life, liberty and happiness after the digital explosion“ gibt es jetzt online zu lesen. Alle Kapitel stehen einzeln unter der Creative Commons NC-BY-SA – Lizenz zum Download bereit.
Writing in plain English, the authors illuminate the myriad implications of the digital revolution, answering the questions you’ve wondered about–or ought to wonder about. Who owns all that data about you? What do they owe you? How private is your medical information? Is it possible to send a truly secure message? Who can you trust for accurate information when traditional media is replaced by thousands of unfiltered Internet sources? Along the way, they reveal the decisions governments and corporations are making right now that will shape your future…and show how to have your say in those decisions. Because you have an enormous stake in the outcome. We all do.
How the Digital Revolution Is Transforming Your World More Profoundly Than You Ever Imagined.
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: Steal this Comic
: Steal this Comic Eine nette Erklärung, wie DRM funktioniert gab es bei xkcd: Steal this Comic.
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: J!Cast 71: Google sucht Bilder
: J!Cast 71: Google sucht Bilder Der J!Cast 71 – Podcast behandelt die urheberrechtlichen Problemstellungen rund um die Google-Bildersuche: Google sucht Bilder.
Immer häufiger gerät Google mit seinen neuen „technischen Errungenschaften“ in juristische Streitigkeiten. Zuletzt ergingen zwei Urteile des Landegerichts Hamburg gegen das Unternehmen in Sachen Google-Bildersuche, in denen das Gericht Google Deutschland verboten hat, Bilder als Thumbnails in der Suchergebnisliste aufzuführen. In einem Parallelverfahren urteilte das Gericht zugleich gegen die Deutsche Telekom, Hansenet und Freenet, die als Provider auf ihren Websites eine Schnittstelle zur Google-Bildersuche zur Verfügung stellen. Der Betreiber der weltweit bekanntesten Internetsuchmaschine hat Berufung gegen die Entscheidungen eingelegt und bestreitet die geltend gemachten Urheberrechtsverletzungen. Was sind jedoch die Hintergründe dieser Entscheidungen? Ist in der Google-Bildersuche tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung zu sehen? Oder hat das Unternehmen Google vielleicht doch die besseren Argumente auf seiner Seite?
Antworten auf diese Fragen hat Eva Schröder im Gespräch mit Hannes Obex, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ITM, gefunden.
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: Der globale Trend zum Wegfiltern
: Der globale Trend zum Wegfiltern Torsten Kleinz schreibt bei Zeit-Online über den Abbau von Netzfreiheit und den globalen Trend zum Wegfiltern von unliebsamen Inhalten: Webseite einfach gesperrt.
Die einfachste Methode, mit Unliebsamem oder Verdächtigem im Internet umzugehen, ist die Netzzensur. Immer mehr Organisationen und Regierungen kommen auf den Geschmack
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: Urheber 2.0: Jeder Nutzer ein Pirat?
: Urheber 2.0: Jeder Nutzer ein Pirat? Der data-epi-spacing Elektrische data-epi-spacing Reporter data-epi-spacing hat data-epi-spacing eine data-epi-spacing neue data-epi-spacing Sendung data-epi-spacing veröffentlicht: data-epi-spacing „Urheber data-epi-spacing 2.0: data-epi-spacing Jeder data-epi-spacing Nutzer data-epi-spacing ein data-epi-spacing Pirat?“ data-epi-spacing Die data-epi-spacing Folge data-epi-spacing gefällt data-epi-spacing mir data-epi-spacing bisher data-epi-spacing am data-epi-spacing Besten.
In data-epi-spacing jedem data-epi-spacing Kinderzimmer data-epi-spacing steht data-epi-spacing ein data-epi-spacing Filmkopierwerk, data-epi-spacing auf data-epi-spacing jedem data-epi-spacing Schreibtisch data-epi-spacing eine data-epi-spacing Plattenpresse, data-epi-spacing und data-epi-spacing das data-epi-spacing Internet data-epi-spacing ist data-epi-spacing ein data-epi-spacing riesiger data-epi-spacing Piratenmarkt data-epi-spacing für data-epi-spacing kostbare data-epi-spacing Kreativ-Inhalte. data-epi-spacing So data-epi-spacing sieht data-epi-spacing es data-epi-spacing die data-epi-spacing Entertainment-Industrie data-epi-spacing und data-epi-spacing versucht data-epi-spacing mit data-epi-spacing immer data-epi-spacing neuen data-epi-spacing Maßnahmen, data-epi-spacing Raubkopien data-epi-spacing zu data-epi-spacing bekämpfen data-epi-spacing – data-epi-spacing bisher data-epi-spacing wenig data-epi-spacing erfolgreich. data-epi-spacing Mit data-epi-spacing dem data-epi-spacing Urheberrecht data-epi-spacing können data-epi-spacing aber data-epi-spacing nicht data-epi-spacing nur data-epi-spacing Tauschbörsen-Nutzer data-epi-spacing in data-epi-spacing Konflikt data-epi-spacing geraten, data-epi-spacing sondern data-epi-spacing auch data-epi-spacing all data-epi-spacing jene, data-epi-spacing die data-epi-spacing sich data-epi-spacing im data-epi-spacing Netz data-epi-spacing kreativ data-epi-spacing betätigen: data-epi-spacing Wenn data-epi-spacing die data-epi-spacing Grenzen data-epi-spacing zwischen data-epi-spacing öffentlich data-epi-spacing und data-epi-spacing privat data-epi-spacing verschwimmen, data-epi-spacing wenn data-epi-spacing Konsumenten data-epi-spacing selbst data-epi-spacing Medienproduzenten data-epi-spacing werden, data-epi-spacing kann data-epi-spacing plötzlich data-epi-spacing das data-epi-spacing private data-epi-spacing Karaoke-Video data-epi-spacing im data-epi-spacing Web data-epi-spacing rechtliche data-epi-spacing Folgen data-epi-spacing haben.
Muss data-epi-spacing das data-epi-spacing Urheberrecht data-epi-spacing endlich data-epi-spacing im data-epi-spacing Netz data-epi-spacing schärfer data-epi-spacing durchgesetzt data-epi-spacing werden data-epi-spacing – data-epi-spacing oder data-epi-spacing müssen data-epi-spacing eher data-epi-spacing die data-epi-spacing Gesetze data-epi-spacing der data-epi-spacing digitalen data-epi-spacing Realität data-epi-spacing angepasst data-epi-spacing werden? data-epi-spacing
Hier data-epi-spacing ist data-epi-spacing die data-epi-spacing MP4.
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: eBooks: Kampf den Schwarzlesern
: eBooks: Kampf den Schwarzlesern Sueddeutsche.de hat ein schönes Interview mit dem Urheberrechtsexperten Till Kreutzer: E‑Book und Urheberrecht
Kampf den Schwarzlesern.SZ: Aber die Verleger würden jetzt sagen: Der Rechtsstaat darf nicht vor dem Internet kapitulieren. Wir haben investiert, und jetzt wollen wir, dass unser Eigentum geschützt wird. Da darf nicht einfach plötzlich im Internet alles erlaubt sein, auf Kosten der Verlage.
Kreutzer: Es geht weder um eine Kapitulation des Rechtsstaates noch um eine Abschaffung des Urheberrechts. Es geht darum, das Urheberrecht an die Informationsgesellschaft anzupassen, und dabei Strukturen zu schaffen, die funktionieren und Einkünfte generieren, ohne Massenkriminalisierung der Bevölkerung. Was unser Urheberrecht zudem dringend braucht, ist ein neuer Interessensausgleich. Im Übrigen scheint es mir mittlerweile erwiesen zu sein, dass Massen-Drohungen und Strafanzeigen gegen Privatpersonen weder zum gewünschten Schutz noch zu einem gestärkten (Un-)Rechtsbewusstsein führen. So gibt es keinerlei Beleg dafür, dass solche Maßnahmen der Musikindustrie zu einem Rückgang der Aktivitäten in Tauschbörsen geführt hätten. Der Imageverlust der Branche ist hingegen gravierend.
Zu den Wünschen des Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezüglich Internetsperrungen für Urheberrechtsverstössen sagt Kreutzer:
Kreutzer: Es wird Sie nicht überraschen, dass ich davon wenig halte. Kann es gerechtfertigt sein, Bürger einer Informationsgesellschaft vom Internet auszuschließen? Hätte man vor zwanzig Jahren in Erwägung gezogen, jemanden damit zu bestrafen, dass man ihm gleichzeitig Telefon, Fernseher, Radio und die Lektüre von Zeitungen verbietet? Eine solche Einschränkung der persönlichen Freiheit und des Zugangs zu Informationen würde massiven verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Abgesehen davon wüsste ich nicht, wie man eine „Abschaltung“ des Internet-Zugangs überhaupt effektiv durchsetzen sollte.
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: Familienministerium: Britische Kinderpornographie-Filter funktionieren
: Familienministerium: Britische Kinderpornographie-Filter funktionieren Als unsere Familienministerin von der Leyen ihre Pläne bezüglich Sperrungen von Kinderpornographie-Seiten öffentlich kommunizierte, schrieb Alvar Freude einen offenen Brief an das Fmailienministerium. Nun ist die Antwort eingetroffen. Zwar heißt Alvar Freude nicht “ Herr Franke“, an den das Anschreibens addressiert ist, aber der Inhalt ist trotzdem interessant. Vor allem im Bezug auf die aktuelle Sperrung von Wikipedia in Grossbritanien, die gestern wieder aufgehoben wurde. Aus der Begründung:
Dass das System funktioniert, zeigen die jahrelangen Erfahrungen anderer Länder, die bereits Zugangssperren eingerichtet haben. Statt vor den Möglichkeiten im World-Wide-Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung von Kinderpornografie genutzt. Wenn Zugangsprovider das wollen, können sie heute punktgenau gefährliche Inhalte blockieren. Das zeigen die Beispiele aus dem Ausland. Die in Großbritannien eingeführte Technik vermag sogar einzelne Bilder zu sperren. Das Problem des unabsichtlichen Blockierens anderer Seiten („Overblocking“) ist damit technisch längst lösbar.
In Grossbritanien wurde ja gerade der Weltöffentlichkeit präsentiert, wie gut das System funktioniert: Während das beanstandete Album-Cover der Scorpions (Also das Bild) noch öffentlich zugänglich war, fiel die gesamte Wikipedia in UK einem Kollateralschaden zum Opfer und wurde fürs editieren gesperrt.
Zum Hintergrund: Netzpolitik-Interview: Alvar Freude über Netzsperrungen.
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: Vorratsdatenspeicherung schützt die Menschenwürde?
: Vorratsdatenspeicherung schützt die Menschenwürde? Achso, hätten wir das nur vorher gewusst: Internetrechtler: Vorratsdatenspeicherung dient dem Schutz der Menschenwürde.
„Die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung dienen auch dem Schutz des Menschen, der Privatsphäre“, sagte der Staats‑, Sicherheits- und Internetrechtler aus Bayern am gestrigen Montagabend. Zur Begründung seiner These verwies Heckmann, der auf dem Wissenschaftsforum „Vertraue niemand“ der Wochenhzeitung Die Zeit in Berlin sprach, auf ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieses kritisiert die finnische Regierung in einem Fall mit kinderpornographischen Hintergrund, dass sie nicht schon 1999 ein Rahmenwerk zur Aufdeckung der Nutzer hinter einer IP-Adresse in Kraft gesetzt habe. „Die Vorratsdatenspeicherung als europäische Vorgabe ist ein Instrument, das dem Menschenrechtsschutz dient“, folgerte das Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Beschluss. Die Datensammlung müsse aber rechtsstaatlich eingeschränkt werden. In diesem Sinne plädierte Heckmann für eine Selbstbegrenzung aller Akteure einschließlich des Staates, „um Vertrauen zurück zu gewinnen“
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: Das Spiel mit der Freiheit – Wieviel Lauschangriff verträgt die Demokratie?
: Das Spiel mit der Freiheit – Wieviel Lauschangriff verträgt die Demokratie? Auf Bayern2 kommt Dienstag Abend um 18:05 Uhr in der Sendung „IQ – Wissenschaft & Forschung“ ein Feature zum Thema „Das Spiel mit der Freiheit – Wieviel Lauschangriff verträgt die Demokratie?“
Vorratsdatenspeicherung, staatliche Trojaner, Online-Durchsuchungen und Nacktscanner – im Namen der Terrorbekämpfung ist vieles möglich. Obwohl das Bundesverfassungsgericht einmal ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung attestiert hatte. Ein Feature von Martin Schramm.
Die sendung gibts anschließend auch im Podcast.
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: Kinderpornographie mit den Simpsons
: Kinderpornographie mit den Simpsons Noch mehr Kampf gegen Kinderpornographie: In Australien ist ein Mann verurteilt worden, weil er eine Comic-Bild-Kollage auf seinem Rechner hatte, auf der Bart und Lisa Simpsons Sex haben. Nun kann man sich über den Sinn und Unsinn, sowie der Ästhetik einer solchen Kollage streiten. Aber rechtfertigt das die Verurteilung wegen des Anbietens von Kinderpornographie? The Register hat die ganze Story: Aussie convicted over Simpsons sex pics.
Alan John McEwan was convicted in February of possessing child pornography and using his computer to access child pornography because he had a series of cartoons based on the TV series The Simpsons including images of the children having sex. Judge Adams noted that in some ways the figures do not imitate humans – they only have four digits on each hand and: „the faces have eyes, a nose and mouth markedly and deliberately different to those of any possible human being“. The judgement said that the television series implied ages of about ten for Bart and eight for Lisa.
Das Urteil waren 3000 australische Dollar Strafe und zwei Jahre Bewährung.
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: Wikipedia in Grossbritanien zensiert
: Wikipedia in Grossbritanien zensiert Die praktische Anwendung von Internet-Filtern im Kampf gegen Kinderpornographie kann man gerade wieder in Grossbritanien bewundern. Dort wurde die Wikipedia Opfer eines Kollateralschadens. Schuld sind die Scorpions, die 1976 ein Album-Cover veröffentlichten, was ein fast nackte junge Frau zeigte. Nun könnte man meinen, das ist lange her. Allerdings gibt es das Album-Cover im dazugehörigen Scorpions-Artikel zu betrachten. Und so landete die Wikipedia irgendwie auf einer Blacklist der Internet Watch Foundation, die 95% der britischen ISPs nutzen. Eigentlich sollte nur das Bild zensiert werden, aber das gibt es immer noch in Grossbritanien zu sehen. Durch die Verwendung eines Proxy-Servers fiel allerdings die ganze Wikipedia in das Raster und damit aus dem Netz der britischen Provider Virgin Media, Be/O2/Telefonica, EasyNet/UK Online, PlusNet, Demon und TalkTalk (Opal Telecom).
Nun bleibt die große Frage: Wann wird Amazon.com zensiert, wo laut Guardian das Album-Cover immer noch zu sehen ist: Amazon US under threat as internet watchdog reconsiders Scorpions censorship.
Bei Rabenhorst gibts schon den passenden Kommentar: Die Wikipedia trifft auf die Net Nannies.
Der Punkt ist, dass man sich nicht nur darüber streiten kann, wo die nötige Bekämpfung von Kinderpornografie (oder Terrorismus) anfängt und aufzuhören hat, was bereits mit der Frage beginnt, was alles als „terroristisch“ oder „kinderpornografisch“ zu definieren ist, sondern dass man es mit nicht transparenten Konstellation aus Herstellern für Filterprogramme und ‑listen, sich selbst kontrollierenden oder unter staatlichem Einfluß stehenden Internetkontrollinstanzen und Providern zu tun hat, die von ihren Kunden unbemerkt oder nicht nachvollziehbar den Zugang zu Informationen steuern und blockieren.
Die Pressemitteilung der Wikimedia Foundation findet sich hier: Censorship in the United Kingdom disenfranchises tens of thousands of Wikipedia editors.
“We have no reason to believe the article, or the image contained in the article, has been held to be illegal in any jurisdiction anywhere in the world,” said the Wikimedia Foundation’s General Counsel, Mike Godwin. “We believe it’s worth noting that the image is currently visible on Amazon, where the album can be freely purchased by UK residents. It is available on thousands of websites that are accessible to the UK public.” “The IWF didn’t just block the image; it blocked access to the article itself, which discusses the image in a neutral, encyclopedic fashion,” said Sue Gardner, Executive Director of the Wikimedia Foundation. “The IWF says its goal is to protect UK citizens, but I can’t see how this action helps to achieve that – and meanwhile, it deprives UK internet users of the ability to access information which should be freely available to everyone. I urge the IWF to remove Wikipedia from its blacklist.”
Eine FAQ der Wikimedia Foundation beantwortet die wichtigsten Fragen und Antworten.
BoingBoing hat ein FlowChart, was zeigt, wie die Internetfilterung in Grossbritanien funktioniert.

