Telemedicus verweist auf einen Aufsatz von Hendrik Wieduwilt in der MMR (MultiMedia und Recht). Der Aufsatz befasst sich mit der Rechtmäßigkeit von Programmen, die Spielfiguren in Online-Games automatisch steuern, den sogenannten Cheatbots: Cheatbots in Onlinespielen – eine Urheberrechtsverletzung? Aus dem Abstract:
Virtuelle Welten boomen – teilweise. Während auf soziale Welten wie „Second Life“ eine Grabrede nach der anderen gehalten wird, ist der kommerzielle Erfolg von Spiele-Welten wie „World of Warcraft“ weithin anerkannt. Doch in jedem Spiel lockt der Griff zu unfairen Mitteln: Durch den Einsatz von Unterstützungssoftware verschaffen sich manche Spieler Vorteile. Das stört andere Nutzer, aber auch die Betreiber. Einer von ihnen hat in den USA mit immaterialgüterrechtlichen Mitteln einen der Hersteller solcher Unterstützungssoftware erfolgreich verklagt. Dieser Beitrag untersucht, ob auch in Deutschland das Urheberrecht bald als Handhabe für faires Spiel herhalten muss.
Bissl Extra-Info: Blizzard hat sich für Wow-Glider nur interessiert, weil der Ersteller damit Geld verdient hat.
Jetz wirds esoterisch: Copyright-Verletzung wurde vom Hersteller begangen indem er das Spiel in den RAM geladen hat! Die EULA verbietet nämlich, das Spiel auseinanderzunehmen und zu analysieren, also hat der Ersteller laut Blizzard die EULA gebrochen und keine Erlaubnis gehabt das Spiel irgendwohinzukopieren, inklusive dem RAM seines Computers.