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25 Jahre Volkszählungs-Urteil

Am 15. Dezember 1983, also genau vor 25 Jahren, wurde das Volkszählungs-Urteil vom Bundesverfassungsgericht verkündet. Seitdem gibt es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. tagesschau.de berichtet darüber: Nichts zu verbergen, nichts zu befürchten? Geklagt hatten schon mehr als 1000 andere. Es wurde die erste Massen-Verfassungsbeschwerde, die in Karlsruhe einging. Zuerst stoppten die Richter per Eilanordnung das…

  • Markus Beckedahl

Am 15. Dezember 1983, also genau vor 25 Jahren, wurde das Volkszählungs-Urteil vom Bundesverfassungsgericht verkündet. Seitdem gibt es das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

tagesschau.de berichtet darüber: Nichts zu verbergen, nichts zu befürchten?

Geklagt hatten schon mehr als 1000 andere. Es wurde die erste Massen-Verfassungsbeschwerde, die in Karlsruhe einging. Zuerst stoppten die Richter per Eilanordnung das Volkszählungsgesetz und dann kippten sie es in ihrem Urteil vom 15. Dezember 1983 ganz. Der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, begründete es wie folgt: „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der der Bürger nicht mehr wissen könnte, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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Ein Kommentar zu „25 Jahre Volkszählungs-Urteil“


  1. […] 25 Jahre Volkszählungs-Urteil. […]

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