Komische Buchungen stornieren

Die Taz hat ein Interview mit Frank Rosengart vom Chaos Computer Club zum aktuellen Bankdaten-GAU:“Komische Buchungen stornieren“.

Im aktuellen Fall ist ein Paket mit den Adressen und Kontonummern in fremde Hände gelangt. Was kann man mit diesen Angaben anfangen?

Recht wenig. Zumindest kann man damit nicht online einkaufen, denn dazu brauche ich noch die dreistellige Nummer, die nur auf der Karte aufgedruckt ist. Für die Kunden könnte dieser Fall sogar ein Lichtblick sein.

Wieso das denn?

Beim Verlust von EC-Karten liegt die Beweislast beim Inhaber. Wem das Konto geräumt wurde, der muss nachweisen, dass er sorgsam mit seinen Daten umgegangen ist und die Geheimnummer nicht irgendwo aufgeschrieben hat. Da das kaum nachweisbar ist, entscheiden die Gerichte meistens zu Ungunsten der Karteninhaber, während die Bank sich zurücklehnen kann. Der aktuelle Fall könnte aber dazu beitragen, dass die Richter auch mal bei den Banken nachfragen, was sie eigentlich tun, um die Sicherheit der Bankdaten zu gewährleisten.

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2 Ergänzungen

  1. Vertauscht der da EC-Karten mit Kreditkarten?
    Kreditkarten haben einen CVC Code, die genannte dreistellige Nummer. EC Karten aber nicht?
    Wenn ich die Bankverbindung kenne, kann ich doch schon eine Buchung per Lastschrift veranlassen.

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