banken

  • Stillstand im EU-Parlament: Wie Konservative den Digitalen Euro verzögern
    Stefan Berger und Markus Ferber sitzen in einem Ausschusssaal des EU-Parlaments. Berger argumentiert, Ferber hört zu.
    Stefan Berger und Markus Ferber im Ausschuss für Wirtschaft und Währung.
    Stillstand im EU-Parlament Wie Konservative den Digitalen Euro verzögern

    Das Europäische Parlament verhandelt das Gesetz zum Digitalen Euro – bisher ohne Ergebnis. Federführend ist die konservative Europäische Volkspartei. Dort gibt es einige Verbindungen zu Banken, die sehen das Vorhaben kritisch. Wir veröffentlichen eine Beschwerde anderer Fraktionen.

    17. Juli 2024 4
  • Libra vs. Regierungen: Der Wettlauf um eine offene globale Zahlungsinfrastruktur
    Geldtransfers laufen rund um die Welt
    Eine offene Zahlungsinfrastruktur könnte Transaktionsgebühren im Finanzsektor senken
    Libra vs. Regierungen Der Wettlauf um eine offene globale Zahlungsinfrastruktur

    Ein von Facebook angeführtes Konsortium entwickelt mit Libra eine neue Kryptowährung, die bald weltweit Standards setzen könnte. Libra stößt eine in Europa längst überfällige Debatte an.

    18. Oktober 2019 9
  • : „World-Check“: Kommerzielle Sperrliste für Banken listet falsch Verdächtigte
    Fälschlicherweise Gelistete wissen oft lange nichts davon, auf einer schwarzen Liste gelandet zu sein. (Symbolbild)
    „World-Check“: Kommerzielle Sperrliste für Banken listet falsch Verdächtigte

    Die „World-Check“-Datenbank listet vermeintliche Kriminelle auf und stellt diese Informationen Banken zur Überprüfung ihrer Kunden bereit. Doch die schwarze Liste ist voller falscher Verdächtigungen, rassistischer Quellen und datenschutzrechtlicher Probleme.

    29. Juni 2017 4
  • : Das Whistleblower-Regulierungs-Gesetz oder: Staatlich kontrollierte Hehlerei
    Das Whistleblower-Regulierungs-Gesetz oder: Staatlich kontrollierte Hehlerei

    Dieser Gastbeitrag von Wolfgang Michal erschien zunächst auf seinem Blog. Wir veröffentlichen ihn mit freundlicher Genehmigung.

    Im Sommer will der Bundestag ein Gesetz gegen Datenhehlerei verabschieden. Wozu soll das gut sein?

    Künftig sollen Leute, die „gestohlene“ Daten erwerben und weiterverwenden, härter bestraft werden.

    Künftig sollen Leute, die „gestohlene“ Daten erwerben und weiterverwenden, straffrei bleiben.

    Hä?

    Das klingt ein bisschen irre, aber exakt so könnte man den Gesetzentwurf zur „Datenhehlerei“ zusammenfassen, der im Sommer gemeinsam mit der Vorratsdatenspeicherung vom Bundestag verabschiedet werden soll.

    Der Widerspruch, den der geplante Strafgesetzbuch-Paragraph 202d enthält, löst sich erst auf, wenn man die Bezeichnung „Leute“ etwas ausdifferenziert. Sind damit z.B. Finanzbeamte gemeint, so dürfen diese „gestohlene“ Daten künftig straffrei erwerben und für ihre dienstlichen Aufgaben verwenden, sind dagegen Mitarbeiter von NGOs, Betreiber von Enthüllungsportalen, Blogger oder sonstige Interessierte gemeint, könnten sie wegen Datenhehlerei belangt werden – und dafür gibt’s bis zu fünf Jahre Gefängnis.

    Das heißt: Brisante Dateien, die auf dem Schwarzmarkt kursieren, sollen künftig (wenn man einer Strafe entgehen will) nur noch den ordentlichen Dienstweg nehmen dürfen und nicht mehr ungefiltert in die Öffentlichkeit oder sonst wohin gelangen. Zugespitzt könnte man sagen: Staatliche Stellen haben künftig ein gesetzlich verbrieftes „Vorkaufsrecht“ oder das Privileg einer ius primae noctis für Steuer-CDs.

    Der Fall Hervé Falciani

    Erinnern wir uns: Vor acht Jahren „klaute“ der Bankangestellte Hervé Falciani die Kunden-Dateien der Genfer HSBC-Bank. Zunächst wollte er sie an einen Geschäftsmann verhökern, dann an verschiedene Banken, Geheimdienste und Finanzbehörden – und schließlich an Journalisten. (Auf Falcianis Daten-„Diebstahl“ basieren nicht nur die Swiss Leaks-Enthüllungen, sondern auch die berühmte Lagarde-Liste der griechischen Steuervermeider). Ein schierer Zufall, dass diese Daten nicht 2006 in dunklen Kanälen verschwanden. Die Steuerbehörden konnten sie erst 2009 unter Kontrolle bringen. Ob Geld dafür geflossen ist oder ein anderer Deal zustande kam, weiß man nicht. 2013 wurde Falciani nach einigen Monaten Haft aus der Obhut des Staates entlassen. Aber erst 2014 wurde die Swiss Leaks-Enthüllung zu einem öffentlichen Skandal.

    Viele Bankangestellte auf der ganzen Welt wissen inzwischen, wie viel Geld eine Steuer-CD einbringen kann. Von ehrenwerten Whistleblowern ganz zu schweigen. Eine Zeit lang zirkulierten auch einige Daten der Schweizer Bank Vontobel – und gelangten dummerweise in die Hände eines Journalisten. Der Fall Hoeneß erregte die Republik. Nicht auszudenken, wären die Daten in die Hände von Betreibern einer Enthüllungsplattform gelangt! Dort hätte man sich wohl weder an das Schweizer Bankgeheimnis noch an das Steuergeheimnis noch an die Privatsphäre des Betroffenen gehalten.

    Kanalisierung des Daten-Schwarzmarkts

    In diesen schmutzigen, unübersichtlichen und anarchisch wachsenden Daten-Schwarzmarkt sollte endlich Ordnung gebracht werden. Das ging am besten durch Kanalisierung, also durch eine Kombination von Legalisierung einerseits und Strafandrohung andererseits. Ergebnis ist jener merkwürdige Gesetzentwurf, der ein- und dasselbe Handeln mit Strafe bedroht und straffrei stellt. Missverständnisse sind da geradezu programmiert. Zumal die Formulierungen im Entwurfstext ziemlich ungenau ausfallen.

    Nicht-Staatliche Erwerber „gestohlener“ Daten müssen künftig umständlich nachweisen, dass sie berechtigt waren, die Daten zu erwerben und zu verwenden. Ein Enthüllungsportal wie WikiLeaks stünde dann immer mit einem Bein im Gefängnis, investigative Journalisten und NGOs würden sich manches Angebot vielleicht zwei Mal überlegen.

    Aber reiche Steuervermeider könnten wieder ruhiger schlafen. Ihre Vergehen würden ganz diskret mit dem Finanzamt geregelt, der öffentliche Pranger bliebe ihnen erspart. (In die gleiche Richtung zielt übrigens die geplante EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen).

    Idee aus dem Bankenland

    Die politische Initiative zur Einführung des Datenhehlerei-Paragraphen wurde übrigens schon 2012 vom Bundesland Hessen ergriffen, jenem Land, in dem die großen Banken ihren Sitz haben. Die Geldinstitute haben seit jeher ein existentielles Interesse daran, dass „gestohlene“ Kundendaten (von der Kreditkarte bis zum Offshore-Konto) nicht frei und gefahrlos auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden können. Also brachte Hessen den Gesetzentwurf am 14. März 2014 im Bundesrat ein. Zur Begründung sagte die federführende Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann:

    Wer einen gestohlenen Computer oder ein gestohlenes iPad verkauft, macht sich wegen Hehlerei strafbar. Wer dagegen nur die Daten aus dem gestohlenen Gerät verkauft, kann nicht nach dem Hehlereitatbestand des § 259 StGB bestraft werden, obwohl die Daten in der Regel wertvoller sind als ein gebrauchter Computer. Hier setzt der hessische Gesetzentwurf zur Einführung eines Straftatbestandes der Datenhehlerei ein. Denn was in der „realen“ Welt selbstverständlich strafbar ist, das sollte auch im Internet strafrechtlich verfolgt werden…

    Wenn also Ihre Kreditkarteninformationen bei der Reisebuchung für den heutigen Tag entwendet wurden – was ja möglich sein könnte – und jemand sie im Internet gegen kleines Geld erwirbt, kann es sein, dass er in Asien oder anderswo auf der Welt damit online auf Ihre Kosten einkauft. Wir beobachten in den letzten Jahren einen intensiven Handel mit solchen Daten. In einigen Internetforen dieser „underground economy“ waren bis zu 10 000 deutschsprachige Nutzer registriert. Anders als vielleicht beim gestohlenen Schmuck, den der Gesetzgeber Ende des 19. Jahrhunderts bei der Schaffung des Straftatbestandes der Hehlerei im Blick hatte, ist der Weiterverkauf rechtswidrig erlangter Daten ein Massenphänomen mit einer entsprechend hohen Anzahl Geschädigter. Jüngstes Beispiel ist der im Januar vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – kurz: BSI – vermeldete Diebstahl von 16 Millionen digitalen Identitäten. Davon sollen über die Hälfte, mehr als 8 Millionen, die Endung „.de“ aufgewiesen haben, was die Betroffenheit von bis zu 8 Millionen in Deutschland lebenden Personen nahelegt. Dies zeigt die Dimensionen, über die wir sprechen, und den dringenden Handlungsbedarf…

    Am Ende ihrer Rede fügte die Ministerin noch hinzu:

    „Zwar ist es vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfs, die sensiblen Daten der Bürger vor Missbrauch zu schützen; er schafft aber auch Rechtssicherheit beim Ankauf von Steuer-CDs. Hier geht es nämlich nicht nur um die Zulässigkeit der Verwertung von Daten im Steuer- und Strafverfahren, sondern auch darum, dass der Dienstherr seine Beamten davor schützt, durch den Ankauf von Steuer-CDs aus dem Ausland strafbare Handlungen vorzunehmen. Der Erwerb dieser Daten ausschließlich in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht wird nun von der Strafbarkeit ausdrücklich ausgenommen.“

    Das ist ein wichtiges Signal. Es bedeutet, dass sich Verkäufer von Bank- oder anderen Firmendaten künftig zuerst an staatliche Behörden (an Finanzämter und Geheimdienste) wenden sollen und nicht zuerst an die Öffentlichkeit, an WikiLeaks, an Transparency International oder andere. Der Staat sichert sich auf diese Weise ein Monopol. Er nimmt sich das Recht, zu tun, was andere nicht dürfen.

    Siehe zum gleichen Thema auch Thomas Stadler und Bernhard Freund sowie die Zeit und netzpolitik.org.

    2. Juni 2015 13
  • : Datengau bei Kreditkarten
    Datengau bei Kreditkarten

    Die Financial Times Deutschland berichtet über die „bislang größte Umtauschaktion von Kreditkarten in Deutschland“: Massenrückruf bei Kreditkarten. Alleine die Volks- und Raiffeisenbanken wollen mehr als 60.000 Kreditkarten aus dem Verkehr ziehen. Es sollen aber auch Kreditkarten der Deutschen Bank und der Commerzbank zurückgezogen werden. Schuld an dem Desaster sei ein Kartenprozessor-Dienstleister in Spanien. Betroffen sind einerseits Kredikarten, die in letzter Zeit in Spanien genutzt wurden. Allerdings kann man auch nicht auschließen, dass andere Kredikarten ebenfalls betroffen sind, da es auch in Deutschland vorkommt, dass Handelspartner im Rahmen der Globalisierung Zentralisierung den Zahlungsverkehr über Spanien abwickeln.

    Bislang seien keine Schäden bekannt und die Umtauchaktionen wären rein präventiv. Aber wenn in einem solch großen Umfang Kreditkarten ausgetauscht werden, klingt das nach einem Datengau mit erheblichem Risiko.

    18. November 2009 12
  • : Komische Buchungen stornieren
    Komische Buchungen stornieren

    Die Taz hat ein Interview mit Frank Rosengart vom Chaos Computer Club zum aktuellen Bankdaten-GAU:„Komische Buchungen stornieren“.

    Im aktuellen Fall ist ein Paket mit den Adressen und Kontonummern in fremde Hände gelangt. Was kann man mit diesen Angaben anfangen?

    Recht wenig. Zumindest kann man damit nicht online einkaufen, denn dazu brauche ich noch die dreistellige Nummer, die nur auf der Karte aufgedruckt ist. Für die Kunden könnte dieser Fall sogar ein Lichtblick sein.

    Wieso das denn?

    Beim Verlust von EC-Karten liegt die Beweislast beim Inhaber. Wem das Konto geräumt wurde, der muss nachweisen, dass er sorgsam mit seinen Daten umgegangen ist und die Geheimnummer nicht irgendwo aufgeschrieben hat. Da das kaum nachweisbar ist, entscheiden die Gerichte meistens zu Ungunsten der Karteninhaber, während die Bank sich zurücklehnen kann. Der aktuelle Fall könnte aber dazu beitragen, dass die Richter auch mal bei den Banken nachfragen, was sie eigentlich tun, um die Sicherheit der Bankdaten zu gewährleisten.

    14. Dezember 2008 2
  • : Datenträger mit 4,5 Millionen us-amerikanischen Datensätzen verschwunden
    Datenträger mit 4,5 Millionen us-amerikanischen Datensätzen verschwunden

    Und wieder ein Daten-GAU, diesmal in Nordamerika. Heise.de berichtet: New Yorker Bank verliert Kundendaten

    In der vergangenen Woche bestätigte die US-amerikanische Bank of New York Mellon den Verlust eines Bandes mit Daten von rund 4,5 Millionen Kunden. Das Band ist nach Berichten amerikanischer Medien vor etwa drei Monaten während eines Transports abhanden gekommen. Es enthält Daten wie Namen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern; die Daten sollen nicht verschlüsselt sein.

    Bei netzpolitik.org wie auch in den Kommentaren wird auch immer wieder darauf hingewiesen, aber es schadet nicht es extra zu betonen: bei solchen Meldungen aus „Data Loss Weekly“ steht nicht der physische Verlust des Datenträgers im Vordergrund (dumm genug bei gesichertem Transport), oder in diesem Fall der leichte Zugang zu den Daten selbst (offenbar war nichts verschlüsselt). Schlimmer und in den Folgen nicht absehbar ist die absolute Unwiderrufbarkeit des Vorfalls, d.h. die 4,5 Millionen Kundendaten, die „Namen, Geburtsdaten und Sozialversicherungsnummern“ enthalten – mit ein wenig Mapping lassen sich leicht allerlei Verknüpfungen zu anderern Daten herstellen, etwa aus anderen Beständen unter Fremdkontrolle. Für weitere Millionen Betroffene ist damit jeder Versuch, datensparsam zu leben, für die Katz.

    1. Juni 2008 8