Digital Rights

  • : Medienrechts-Ausblick 2010
    Medienrechts-Ausblick 2010

    Adrian Schneider hat auf Telemedicus einen Ausblick mit den wichtigsten anstehenden Entscheidungen im Medienrecht für 2010 zusammengetragen. Das BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist dabei, die Zukunft des Netzsperren-Gesetzes, aber auch die Leistungsschutzrecht-Forderung der Verlage. Dazu kommt eine Reihe weniger prominenter Gerichtsverfahren, die ebenfalls durchaus wegweisenden Charakter haben.

    4. Januar 2010 2
  • : BKA findet SWIFT-Abgleich unnötig
    BKA findet SWIFT-Abgleich unnötig

    Die Aktion unserer Bundesregierung und der europäischen Partner, unsere Finanzdaten mal rüber in die USA zur Terrorfahndung zu schicken, wird gerade etwas in Frage gestellt. Der Spiegel zitiert aus einem internen Vermerk des Bundeskriminalamts. Das Zitierte klingt ziemlich eindeutig: BKA hält Bankdaten-Transfer in die USA für unsinnig.

    „Die aus fachlicher Sicht zu erwartenden Erkenntnisse aus einem systematischen und umfangreichen Abgleich der Swift-Daten rechtfertigen – zumindest für den Bereich der Finanzierung des Terrorismus – aus hiesiger Sicht nicht den mit der Datenrecherche verbundenen erheblichen materiellen und personellen Aufwand.“[.…] „Für den Bereich der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität besteht kein fachlicher Bedarf beziehungsweise kein operatives Interesse an der Nutzung des Swift-Datenbestandes zum Zwecke einer systematischen anlassunabhängigen Recherche.“

    Das klingt ziemlich eindeutig. Aber hey, irgendwer wird doch wohl gesagt haben, dass das notwendig ist. Terror und so.

    2. Januar 2010 17
  • : Netzneutralität
    Netzneutralität

    Auf dem 26. Chaos Communication Congress habe ich zusammen mit Falk Lüke von der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Vortrag zu „Wofür offenes Internet? Warum wir klare Regeln für Netzneutralität brauchen“ gehalten. Darin haben wir die deutsche Debatte rund um das Thema Netzneutralität mal ausführlich beschrieben und in das Themenfeld eingeführt. Die Folien haben wir so konzipiert, daß man auch als Außenstehender schnell den Komplex Netzneutralität erfaßt und demnächst ist sicher ein Audio- und Video-Mitschnitt veröffenlicht.

    Hier ist das PDF der Folien.

    31. Dezember 2009 19
  • : Island zum Datenfreihafen machen
    Island zum Datenfreihafen machen

    Auf dem 26. Chaos Communication Congress des Chaos Computer Club in Berlin hat gestern das Transparenz-Projekt Wikileaks.org eine Reformidee für Island präsentiert. Der Staat ist in Folge der Finanzkrise beinahe Pleite. Auf Wikileaks wurden im Sommer detaillierte Informationen publiziert, welche Staatsbürger Islands für die Pleite mitverantwortlich sind und mit Insiderinformationen kurz vor dem Zusammenbruch von isländischen Banken rund fünf Milliarden Dollar außer Landes geschafft haben. In dem kleinen Staat mit rund 300.000 Einwohnern, wo fast jeder jeden kennt, waren das brisante Informationen, die Transparenz geschaffen haben.

    Wikileaks.org erhielt daraufhin in Island eine Menge Aufmerksamkeit und die beiden Projekt-Mitarbeiter Daniel Schmidt und Julian Assange wurden vor wenigen Wochen in die bekannteste TV-Show des Landes eingeladen, um über ihr Projekt zu reden. Vorher kam ihnen eine Idee: Warum nutzt Island nicht die Krise des politischen Systems und erfindet sich neu? Die Idee eines Datenfreihafens entstand, eine Art “Schweiz für Bits”. Warum nicht die besten Gesetze aus verschiedenen Staaten zusammen mixen und eine neue gesetzliche Grundlage für ein digitales Island schaffen?

    Aus Belgien könnte man Gesetze zum Schutz von Journalisten nehmen, aus Schweden die bewährten Gesetze, die Provider nicht für Inhalte verantwortlich machen und aus den USA den ersten Verfassungsgrundsatz, der die Meinungsfreiheit schützt. Diese Normen würden gute Vorlagen bieten und wären in der Praxis schon erprobt. Alles zusammen schüfe einen Rahmen, der Transparenz und Informationsfreiheit verbindet. Die reichhaltigen lokalen Energie-Ressourcen böten dazu die die Möglichkeit, einen solchen Datenfreihafen, der viele Rechenzentren braucht, auch noch ökologisch zu betreiben.

    In der TV-Show präsentierten die beiden live ihre Idee, die viel mediale und politische Aufmerksamkeit nach sich zog. Mittlerweile arbeiten Juristen an einer Gesetzesvorlage, die schon Ende Januar präsentiert werden soll. Die Idee, Island zu einem weltweiten “data haven” zu machen, ist nicht neu, auch die dortige Regierung hat entsprechende Überlegungen bereits angestellt. Das politische Klima könnte nun dafür sorgen, dass sie Realität wird, wie Wikileaks optimistisch analysiert. Zumindest aber sollte es genutzt werden, finden die Macher. Ihr Motto: “Never waste a crisis.”

    28. Dezember 2009 33
  • : Einführung in die Leyen-Rhetorik
    Einführung in die Leyen-Rhetorik

    Martin Haase hält am ersten Tag des Chaos Communication Congress um 14:00 Uhr im Großen Saal einen Vortrag über „Leyen-Rhetorik“. Davon finden sich schon die Folien und ein lesenswertes Papier online, was ich nur empfehlen kann.

    26. Dezember 2009 22
  • : Verwerterlobby trommelt für Urheberrechtsverschärfung
    Verwerterlobby trommelt für Urheberrechtsverschärfung

    Bei Spiegel-Online findet sich ein Artikel über die Forderungen der Verwerter-Lobby in der Urheberrechtsdiskussion. Würde der Artikel nicht auf den aktuellen Kino-Füller Avatar eingehen, könnte er auch aus einem Zeitloch aufgetaucht sein, wenn man folgendes liest:

    In Berlin stellte „Respect Copyrights“ eine Initiative vor, um diese Form des unlizenzierten Mediengenusses „nach dem Vorbild anderer europäischer Länder zu bekämpfen“: Internetnutzer sollen beim ersten Mal auf ihre Urheberrechtsverletzung hingewiesen werden. Zugleich sollen ihnen legale Online-Angebote als Alternative aufgezeigt werden. Im Wiederholungsfall sollen sie einen Warnhinweis mit den möglichen rechtlichen Konsequenzen erhalten. Bei abermaligem Verstoß soll nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sanktioniert werden. Als Strafe ist zunächst die Sperrung des Zugangs zu einzelnen illegalen Seiten denkbar oder die vorübergehende Drosselung der Bandbreite des Internetzugangs, um die weitere Nutzung illegaler Angebote zu erschweren. Zudem müssen Urheberrechtsverletzer mit weiteren zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    Klingt neu, ist es aber nicht. Diese Initiative wurde Anfang September 2008 von GVU und Raubkopierer sind Verbrecher in Berlin vorgestellt: Three strikes and you’re slow? Wir haben damals zahlreiche Argumente dagegen gesammelt, die immer noch aktuell sind:

    Hier wird eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gefordert, ohne jegliche Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit und mit Umgehung jeglicher rechtsstaatlicher Instanzen.
    Die von den privaten Ermittlern übermittelte IP-Adresse muss nicht unbedingt die richtige sein.
    Viele Provider-Kunden lesen nicht unbedingt die Mails ihrer Provider, die in der Regel Werbemüll enthalten.
    Die Eskalation setzt sich fort, ohne das Problem zu lösen. Der Schritt zu Internetsperrungen ist nur noch ein sehr kleiner, wenn dieses Modell eingeführt ist.
    Es ist ein unverhältnissmässiger Eingriff, den Internetzugang zu drosseln und die Netzneutralität wird dabei verletzt. Die Sanktion trifft den Anschlussinhaber und nicht unbedingt den Rechtsverletzter.
    Die Eskalationstufe trägt nicht dazu bei, dass die Frage gelöst wird, wie Kreative im digitalen Zeitalter vergütet werden können.
    Es gibt bereits strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche für Rechteinhaber. Ohne jegliche Evaluation der neuen Massnahmen soll jetzt sofort noch mehr durchgesetzt werden.
    Kunden verlieren das Vertrauen in ihre Provider. Provider werden zur Verantwortung gezogen und sollen als Kontrollinstanz agieren.
    Was ist bei Irrtümern? Falsche Zuordnungen von IP-Adressen zu Anschlussinhabern kommen vor, Zahlendreher passieren. Wer haftet? Wer ist Ansprechpartner?

    Gut möglich, dass „Raubkopierer sind Verbrecher“ mit ihren zahlreichen Lobbyinitiativen wie Respectcopyrights.de und anderem nun wieder die alten Forderungen rauskramen, um Schwarz-Gelb daran zu erinnern, was im Koalitionsvertrag steht und die öffentliche Debatte vorzubereiten.

    Im Koalitionsvertrag ist die Rede von „wirksame Durchsetzung des Urheberrechts gewährleisten“, „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“, „bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen“ und „Selbstregulierung von unter Beteiligung von Rechteinhabern und ISPs fördern“. Klingt doch wie oben zitiert. Der Schlußsatz mit „keine Initiative für gesetzliche Internetsperrungen“ klingt im Koalitionsvertrag wie ein Ablenkungsmanöver.

    Bleibt zu hoffen, dass die Provider da nicht mitspielen. Darauf verlassen sollte man sich nicht, wie schon die Zensursula-Debatte gezeigt hat. Öffentlicher Druck wird wohl notwendig sein.

    25. Dezember 2009 10
  • : Zensursula muss weg – Zensurinfrastruktur abrüsten
    Zensursula muss weg – Zensurinfrastruktur abrüsten

    Am 22. Februar 2010 will der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages das Anliegen der Zensursula-Petition anhören. Franziska Heine hat als Petentin gerade die Einladung bekommen. Acht Monate nach der erfolgreichen Petition ist langsam auch mal Zeit, sich die Kritik anzuhören. Aber die Mühlen des Petitionswesens mahlen langsam.

    Die Ironie an der Geschichte: Vielleicht wird das Gesetz dann schon wieder halb abgeschafft sein. Heise hat eine dpa-Meldung mit O‑Tönen der FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger, wo diese eine andere Strategie im Kampf gegen Kinderpornographie im Netz einfordert und halb ankündigt. Interessant ist in dem Artikel eigentlich nur ein Nebensatz, da der Rest schon bekannter Rhetorik ist:

    FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.

    Da fragt man sich erstmal, wo denn die SPD ist, die eine neue Rolle als Oppositionspartei einübt? Auf Abgeordntenwatch findet man eine aktuelle Antwort von Lars Klingbeil, dem neuen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Neue Medien. Er erklärt u.a.:

    Ich bin aber froh, dass meine Partei in dieser Frage die Größe hat zu sagen. „Was wir damals mit beschlossen haben war ein Fehler. Wir haben die fundierten Gegenargumente aus der Netzgemeinde gehört und daraus gelernt.“ Sie fragen wie viele meiner Fraktionskollegen mit im Boot seien. In den kommenden Wochen werde ich gemeinsam mit anderen einen Gesetzentwurf einbringen. Dann wird die gesamte SPD-Fraktion zeigen, wie sie steht.

    Die Größe hab ich leider noch nicht gesehen und wenn man sich die üblichen Äusserungen von Martin Dörmann (SPD) durchliest, ist dort von einem Fehler auch keine Rede. Aber Klingbeil gehört zu einem anderen Lager und es wäre ja mal erfreulich, wenn dieses Lager stärker wird. Der Gesetzentwurf dürfte daher interessant werden. Unklar ist zumindest bisher, was da drin steht und ob sich FDP, Linke und Grüne anschließen. Zumindest die FDP dürfte vermutlich ein kleines Problem mit ihrer Rolle in der Regierungskoalition haben.

    Wir lassen uns mal überraschen. Was klar ist: Das Zugangserschwerungsgesetz muss weg. Aber ebenso muss die bei einigen Providern errichtete Zensurinfrastruktur abgerüstet werden, die derzeit innerhalb von Minuten angeschmissen werden kann. Davon ist bisher von Seiten der Politik und Providern nichts zu hören. Erst wenn diese Zensurinfrastruktur wieder weg ist, kann Entwarnung gegeben werden.

    25. Dezember 2009 21
  • : Der Datenschutz und “das verlorene Jahrzehnt”
    Der Datenschutz und “das verlorene Jahrzehnt”

    Lesenswert: Christiane Schulzki-Haddouti schreibt auf Kooptech über „Der Datenschutz und “das verlorene Jahrzehnt”.

    Ein Rückblick mit Datenschutz-Brille auf das bald zu Ende gehende erste Jahrzehnt dieses Jahrhunderts zeigt: Es war nicht nur ein verlorenes Jahrzehnt, es war ein katastrophales Jahrzehnt – mit Folgen, die so schnell nicht mehr zu reparieren sind. Ab es gibt Anlass zur Hoffnung …

    22. Dezember 2009 4
  • : Jahresrückblick 2009
    Jahresrückblick 2009

    Hier ist der vollständige, aber sicher unkomplette und natürlich voll subjektive Netzpolitik-Jahresrückblick auf 2009.

    Januar

    Der Januar startet mit dem Netzpolitik-Ausblick auf 2009. Ist auch fast alles eingetreten, was vorausgesagt wurde.

    In NetzpolitikTV 059 erzählt Martin Haase über Neusprech.

    DLF-Rückblick: 2008 stand ganz im Zeichen schwerer Daten-Pannen. Wurde 2009 noch etwas mehr.

    Radio: Der Freiheitskampf arabischer Blogger.

    Aus Politik und Zeitgeschichte erklärt den Techno-DJ.

    Melih Bilgil hat in einer Diplomarbeit die die Geschichte des Internets als animierten Film erstellt: Die Geschichte des Internets.

    Deutschlandfunk berichtet über “Nerds, Geeks und Freaks – Die Eingeborenen der digitalen Welt“.

    Wir finden die besten Politiker-Websites von gestern.

    Netzzensur in China: Im Rahmen einer landesweiten Kampagne „zur Säuberung des Internets von einer ordinären Strömung” werden Internetanbietern höhere Strafen angedroht. Derzeit wird offiziell im Rahmen der Kampagne vor allem gegen Pornographie vorgegangen.

    Trotz oder gerade wegen CC? Ghost’s I‑IV von Nine Inch Nails ist das meistverkaufte Album im MP3-Store von Amazon.com.

    The Hypemachine hat den “Music Blog Zeitgeist 2008” veröffentlicht.

    Beeindruckende Animationen von VJ-Künstlern, die Gebäude mit bewegten Bildern verschönern.

    Das Bundesjustizministerium lädt am 27. Januar zu einem “nichtöffentlichen Spitzengespräch” über «die Interessen der Content-Industrie» sowie über «die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld» ein.

    21. Dezember 2009 20
  • : EU verhindert Urheberrechtsschranken für Blinde
    EU verhindert Urheberrechtsschranken für Blinde

    Wie Heise berichtet, haben Vertreter der EU ein Abkommen verhindert, das Sehbehinderten und Blinden besseren Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken gewährt hätte. Der „Schutz der Rechte von Darstellern an audiovisuellen Aufnahmen ihrer Darbietungen“ in internationalen Verträgen soll dagegen verstärkt werden.

    Aus der Abschlusserklärung des Ständigen Ausschusses für Urheber- und verwandte Rechte (SCCR) der World Intellectual Property Organisation (WIPO), der vergangene Woche in Genf tagte, wurden zuletzt Passagen gestrichen, durch die ein völkerrechtlicher Vertrag für eine solche Schrankenregelung in die Wege geleitet werden sollte. Druck gegen eine echte Festlegung kam laut Informationen der Fachleute der Organisation Knowledge Ecology International (KEI) insbesondere von Vertretern der EU.

    Der Widerstand der EU gegen Urheberrechtsschranken zugunsten von Sehbehinderten und Blinden scheint damit auch nach dem Einlenken der USA letzte Woche weiter zu bestehen. Die Content-Industrie dürfte daran ihren Anteil haben, wie die EFF schon vor einem Monat herausstrich:

    The contrast between those two processes is evident in a current US Copyright Office Consultation on a proposed WIPO Treaty for the Reading Disabled, when the same groups that declared that it would be just fine that ACTA „codify best practices for enforcement“ opposed attempts to codify the world’s system for the protection of the public interest, such as for copyright exceptions for the blind, visually impaired and those with reading disabilities.

    21. Dezember 2009 17
  • : Der erste Sperr-Vertrag eines Providers ist aufgetaucht
    Der erste Sperr-Vertrag eines Providers ist aufgetaucht

    Der erste Sperrvertrag mit einem Provider für die Zensursula-Infrastruktur ist aufgetaucht. Odem.org hat ihn von 1&1 bekommen, die diesen im Juni von der Bundesregierung zugeschickt bekommen haben. 1&1 hatte ihn wegen schwerer Bedenken nicht unterzeichnet. Der Vertragstext soll in wesentlichen Punkten mit den fünf bekannten Verträgen zwischen Bundeskriminalamt und Providern identisch sein soll.

    Hier ist der Vertragsentwurf als PDF.

    Interessant ist die Formulierung am Ende:

    Der Vertrag endet ohne weitere Erklärung an dem Tage, an dem die in der Präambel beschriebene gesetzliche Regelung in Kraft tritt, spätestens aber am .….….. .

    In der Präambel wird vom Zugangserschwerungsgesetz gesprochen, was bei der Versendung dieses Vertragsentwurfes an 1&1 noch in der parlamentarischen Diskussion war. Spannend wäre es zu erfahren, ob eine ähnliche Regelung auch bei den fünf Zensurprovidern in den Verträgen stand.

    19. Dezember 2009 11
  • : Radio: Aufstand gegen Big Brother
    Radio: Aufstand gegen Big Brother

    Der Zündfunk auf Bayern2 hat vergangene Woche die Bewegung für digitale Bürgerrechte portraitiert: Aufstand gegen Big Brother. Die einstündige Sendung gibt es jetzt als MP3 im Zündfunk-Podcast.

    Sie protestieren mit kreativen Kampagnen gegen Internetzensur. Sie ziehen für den Datenschutz auf die Straße und vor Gericht. Und sie werden immer mehr. Auf den Spuren der digitalen Freiheitsbewegung.

    Mit dabei sind CCC, Foebud, Piratenpartei, netzpolitik.org und einige mehr.

    18. Dezember 2009 9
  • : Neuseeland will „Graduated Response“ im zweiten Anlauf
    Neuseeland will „Graduated Response“ im zweiten Anlauf

    Neuseelands Regierung hat erneut einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einführung einer „abgestuften Erwiderung“ auf wiederholte Copyright-Verstöße in P2P-Tauschbörsen vorsieht. Im März war ein ähnlicher Vorstoß nach Protesten gescheitert, diesmal allerdings glaubt Wirtschaftsminister Simon Power, in der geplanten Änderung des neuseeländischen Urheberrechts eine „gangbare Lösung“ gefunden zu haben. Er sieht in dem Entwurf einen „fairen, effektiven und glaubwürdigen Prozess zur Durchsetzung des Copyrights gegen illegale Peer-to-Peer-Filesharer“.

    Konkret sind in dem Papier drei Maßnahmen erwähnt. Rechteinhaber sollen zunächst von Internetanbietern das Verschicken von Warnhinweisen verlangen können. Wird ein Nutzer nach drei Verwarnungen erneut beim illegalen Tauschen erwischt, kann der Rechteinhaber vor einem speziellen „Copyright-Tribunal“ eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Dollar beantragen. Bei besonders schweren Vergehen sind auch härtere Strafen wie eine sechsmonatige Sperrung des Internetanschlusses möglich. Der Prozess verläuft nach einem „fast track system“, in dem beide Seiten Nachweise vorlegen können. Zu einer Anhörung kommt es allerdings nicht, außer wenn der Beschuldigte diese explizit fordert.

    Der Gesetzesentwurf wurde bereits im August verfasst, aber erst jetzt veröffentlicht. Im Januar kommenden Jahres will die Regierung den Vorschlag ins Parlament einbringen. Parallel dazu ist Neuseeland auch an dem Verhandlungen um das ACTA-Abkommen beteiligt, bei dem ähnliche Vorschläge im Kampf gegen illegales Filesharing auf dem Tisch liegen.

    (via)

    18. Dezember 2009 3
  • : Plädoyer von Rechtsanwalt Starostik vor dem Bundesverfassungsgericht
    Plädoyer von Rechtsanwalt Starostik vor dem Bundesverfassungsgericht

    Der AK-Vorratsdatenspeicherung hat das „Plädoyer von Rechtsanwalt Starostik vor dem Bundesverfassungsgericht“ veröffentlicht, was wir hier crossposten:

    Manuskript des Eingangsplädoyers von RA Starostik im Verfahren 1 BvR 256/08 (Vorratsdatenspeicherung) Es gilt das gesprochene Wort!

    Herr Präsident!
    Hoher Senat!
    Meine Damen und Herren!

    Ich vertrete in dieser Sache 34938 Beschwerdeführer/innen, unter ihnen 20 Abgeordnete des Bundestages und der Landtage, 871 Journalisten, 361 Ärzte, viele weitere Angehörige von Vertrauensberufen, Anhänger aller demokratischen Parteien. Warum haben im Fall der Vorratsdatenspeicherung so viele Menschen wie noch nie zuvor das Hohe Gericht angerufen? Weil bei der Entscheidung über diese Maßnahme drei Grundwerte auf dem Spiel stehen: Erstens unser Recht auf freie und unbefangene Kommunikation, Fortbewegung und Mediennutzung, zweitens die Zukunft unseres Grundrechts auf Privatsphäre allgemein und drittens die Durchsetzung unserer Menschenrechte in einem vereinten Europa.
    Zuvörderst ist eine politische Errungenschaft der modernen Demokratie, dass Menschen mündlich, schriftlich und ursprünglich auch telefonisch kommunizieren konnten, ohne Angst vor Nachverfolgung und Nachteilen wegen ihrer Kontakte haben zu müssen. Ob im März der deutschen Demokratie 1848, im Widerstand gegen die Nationalsozialisten, bei der friedlichen Revolution in der DDR, im Kampf gegen Diktaturen weltweit, aber auch in der heutigen Bundesrepublik bei der Organisation von Umwelt- und Globalisierungsprotesten, bei dem Informieren der Presse über rechtswidrige und demokratiegefährdende Machenschaften in Staat und Wirtschaft – unbeobachtete und unbeobachtbare menschliche Kommunikation bildet seit jeher die Grundlage des Eintretens für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte.

    18. Dezember 2009 10
  • : SPD: Heute wieder Löschen vor Sperren
    SPD: Heute wieder Löschen vor Sperren

    Die SPD-Positionierung in der Zensursula-Debatte wird noch skurriler als die Tage zuvor. Gestern verkündete SPD-Unterhändler Martin Dörmann im Interview mit dem Schaltzentrale-Blog, dass der SPD-Grundsatz immer „Löschen statt sperren“ war. Heute berichtet die Taz, dass Dörmann sich nur versprochen habe und immer noch „Löschen vor Sperren“ meint. Was ja eine Zensurinfrastruktur nicht ausschließt. Die findet aber wiederum Olaf Scholz im aktuellen Spiegel kritisierungswürdig und ineffektiv:

    “Internetsperren sind ineffektiv, ungenau und ohne weiteres zu umgehen. Sie leisten keinen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornografie und schaffen eine Infrastruktur, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird.”

    Mal schauen, was die nächsten Tage noch so kommen wird. Lustig bleibt es mit der SPD.

    17. Dezember 2009 21
  • : Entwurf Handelsabkommen zwischen EU und Kanada
    Entwurf Handelsabkommen zwischen EU und Kanada

    Bei Wikileaks findet sich der Entwurf eines bilateralen Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada mit dem Kapitel „Intellectual Property“: Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) Intellectual Property chapter, 22 Sep 2009. Es wird vermutet, dass dieser Entwurf Einblicke in die Positionierung der EU in Sachen ACTA-Abkommen gibt.

    Aus der Zusammenfassung bei Wikileaks:

    The document covers all aspects of rights aggregated as „Intellectual Property Rights“, ranging from copyright to patents to plant production, geographical indications, designs and trademarks. It describes among other issues enforcement measures, calculation of damages, liability of intermediary service providers and border measures.

    It also covers aspects related to broadcast, where intermediates would be allowed to do temporary copies of works (caching) only when transmitting for „lawful uses“ (art. 5.12). This could have the dreadful consequences of turning them into private police auxiliaries.

    The draft also elaborates on the „technical measures“ (DRM) covered by the 1996 WIPO treaty, DMCA and EUCD directive, and proposes the criminalization of advertisement, for commercial purpose, of circumvention tools.

    The part on „Enforcement of Intellectual Property rights“, (subsection 3, page 14) recognizes the right to seek enforcement by any „professional defense body“ or „collective rights management bodies“. These could request for injunctions from the judicial authorities to „forbid the continuation of alleged infringements“, possibly „against an intermediary whose services are being used by a third party to infringe an intellectual property right“ (art. 19). This concerns commercial as well as non-commercial infringement, whereas other dispositions are limited only to commercial scale infringement, such as the seizure or blocking of bank accounts.

    The „damages“ part (art.23) considers that damages shall take into account „negative economic consequences, including lost profits, which the injured party has suffered,“ which goes against all economic evidence (for instance to make the downloading of 1000 movie files equivalent to a lost sale of 1000 DVDs). It allows the rights holders to get rid of the burden of proving the economic prejudice caused by file-sharing. The document also conveniently proposes to „set the damages as a lump sum on the basis of elements such as at least the amount of royalties or fees which would have been due if the infringer had requested authorization“.

    16. Dezember 2009 4
  • : European Civil Society Data Protection Award
    European Civil Society Data Protection Award

    Der „European Civil Society Data Protection Award (ECSDPA)“ wird 2010 erstmalig in einer gemeinsamen Initiative von AEDH (European Association for the Defence of Human rights) und EDRI (European Digital Rights) vergeben. Der Preis soll für Initiativen vergeben werden, die sich für Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre engagieren.

    The prize aims at rewarding positive initiatives contributing to the visibility and effectiveness of right to privacy and to the protection of personal data in Europe. The ECSDPA prize will be awarded each year on 28 January, as a European Civil Society contribution to the Data Protection Day. The ECSDPA aims at rewarding positive initiatives contributing to the visibility and effectiveness of right to privacy and to the protection of personal data in Europe. By yearly honouring outstanding achievements in the field, it wishes to enhance public awareness, stimulate creative and constructive input, and favour useful exchanges of information at the European level.

    Als Hauptgewinn winken eine Woche Lobby-Training in Brüssel. Wer Lust hat, kann natürlich auch netzpolitik.org nominieren. Eine Woche Lobby-Training in Brüssel klingt spannend.

    16. Dezember 2009 2
  • : BGH erlaubt Online-Archive
    BGH erlaubt Online-Archive

    Das Deutschlandradio darf Abschriften alter Beiträge in seinem Archiv bereithalten, auch wenn darin die Namen der beiden mittlerweile aus der Haft entlassenen Sedlmayr-Mörder genannt werden. Das hat der BGH gestern entschieden.

    Die Kläger wurden 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, aber im Sommer 2007 bzw. Januar 2008 auf Bewährung entlassen. Im Jahr 2000 berichtete das Deutschlandradio zum zehnten Jahrestag des Mordes über den Fall und nannte in dem Beitrag auch die Namen der verurteilten Täter. Gegen die öffentliche Archivierung dieses Textes gingen die beiden Kläger vor.

    Damit waren sie in den Vorinstanzen – LG und OLG Hamburg – erfolgreich, der BGH kippte diese Entscheidung nun aber. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass „im Streitfall das Schutzinteresse der Kläger hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten hat.“

    16. Dezember 2009 12
  • : Martin Dörmann: SPD-Grundsatz war immer Löschen statt sperren
    Martin Dörmann: SPD-Grundsatz war immer Löschen statt sperren

    Die SPD wird immer lustiger. Johannes Boie hat Martin Dörmann von der SPD-Fraktion nach der 180-Grad Drehung in der Zensursula-Debatte befragt. Und da verkündet dieser doch tatsächlich:

    Die Verträge zwischen BKA und Providern sind auf Eis gelegt, seit dagegen vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden geklagt wurde. Das BKA hat dann erklärt, in den nächsten Jahren gar keine Sperrlisten anzulegen. Im Moment sind wir in einem rechtlichen Schwebezustand. Unser Grundsatz war auch immer: Löschen statt Sperren. Mittlerweile hat das auch die Union akzeptiert. Daher, und weil die Verträge zwischen BKA und Providern nicht in Vollzug sind, ist das Gesetz unnötig geworden.

    Wir wollen ja nicht nachtragend sein, aber warum findet sich dann diese Überschrift über dem von Martin Dörmann auf dem SPD-Bundesparteitag initierten Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 13. Juni 2009?

    Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet muss effizient geführt werden und rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen: Löschen vor Sperren.

    Vielleicht lese ich das auch nur falsch? Im Text steht dann noch folgendes:

    1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren Das BKA muss bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Dienstanbieter zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, wenn der Provider beispielsweise seinen Sitz im Ausland hat und die dort zuständigen Behörden nicht unmittelbar dagegen vorgehen, soll die Seite auf eine Sperrliste gesetzt werden dürfen. Es muss im Grundsatz immer löschen vor sperren durchgesetzt werden.

    Update: Danke für den Hinweis in den Kommentaren. Hier gibt es nochmal einen O‑Ton von Martin Dörmann mit der alten Sprachregelung.

    16. Dezember 2009 19
  • : SPD: Zugangserschwerungsgesetz aufheben
    SPD: Zugangserschwerungsgesetz aufheben

    Es geht weiter mit der (etwa sechs Monate zu spät gestarteten) Anti-Zensursula-Kampagne der SPD-Fraktion. Jetzt soll das Gesetz weg, was die SPD-Fraktion vor kurzem noch als ungeheuer wichtig empfand. Das wird in einer Pressemitteilung der SPD-Fraktion verkündet: Zugangserschwerungsgesetz aufheben.

    Der rechtliche und politische Schwebezustand um das Zugangserschwerungsgesetz und die BKA-Verträge für Internetsperren muss ein Ende haben. Die SPD-Bundestagsfraktion wird einen Antrag zur Aufhebung des Gesetzes sowie der Verträge einbringen.

    Was noch fehlt: Wie wäre es mal mit einer Entschuldigung?

    Update: Es wird noch skurriler! Laut Heise hatte die SPD mehr als eine Woche vor Verabschiedung des Gesetzes Informationen vom BKA bekommen, dass die meisten kinderpornographischen Inhalte in westlichen Staaten mit guter Internetanbindung stehen würden. Diese Informationen verwendet man aber erst jetzt. Damals hat man sie unter Verschluss gehalten.

    Das BKA führt zwar keine eigenen statistische Erhebungen zu den Standorten solcher Server durch, konnte aber auf eine Auswertung von dänischen Strafverfolgern zurückgreifen. Diese hatten im Zeitraum von Oktober 2008 bis Januar 2009 die von den dänischen Access-Blocking-Maßnahmen betroffenen Domains den jeweiligen Host-Ländern zugeordnet. An erster Stelle benennt die dänische Polizei mit 1148 Servern die USA, bereits an zweiter Stelle listete sie Deutschland mit 199 Servern. An dritter Stelle folgten die Niederlande mit 79 Servern, an vierter Stelle Kanada mit 57 Servern sowie Russland an fünfter Stelle mit 27 Servern. Die weiteren Plätze belegten Japan, Korea, Tschechien und Großbritannien.

    Dänemark ist auf Platz 1, weil die eine andere Definition von Kinderpornographie haben, worunter auch Jugendliche fallen. Aber trotzdem vermisse ich Indien, Kasachstan, Uruguay und „Afrika“ in der Liste, die ständig von konservativen Netzzensur-Befürwortern als Alibi-Länder verwendet wurden. Und frage mich: Warum wird das erst jetzt bekannt und nicht vor der Verabschiedung des Gesetzes? Spannend wäre ja auch zu erfahren, ob die gesamte SPD-Bundestagsfraktion davon wusste und diese Informationen für ihre Gewissensentscheidung verwendet hat. Oder ob die Informationen ihnen vorenthalten wurden.

    Update:

    Hier ist das Schreiben als PDF.

    15. Dezember 2009 22