Neuseeland will „Graduated Response“ im zweiten Anlauf

Neuseelands Regierung hat erneut einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einführung einer „abgestuften Erwiderung“ auf wiederholte Copyright-Verstöße in P2P-Tauschbörsen vorsieht. Im März war ein ähnlicher Vorstoß nach Protesten gescheitert, diesmal allerdings glaubt Wirtschaftsminister Simon Power, in der geplanten Änderung des neuseeländischen Urheberrechts eine „gangbare Lösung“ gefunden zu haben. Er sieht in dem Entwurf einen „fairen, effektiven und glaubwürdigen Prozess zur Durchsetzung des Copyrights gegen illegale Peer-to-Peer-Filesharer“.

Konkret sind in dem Papier drei Maßnahmen erwähnt. Rechteinhaber sollen zunächst von Internetanbietern das Verschicken von Warnhinweisen verlangen können. Wird ein Nutzer nach drei Verwarnungen erneut beim illegalen Tauschen erwischt, kann der Rechteinhaber vor einem speziellen „Copyright-Tribunal“ eine Geldstrafe von bis zu 15.000 Dollar beantragen. Bei besonders schweren Vergehen sind auch härtere Strafen wie eine sechsmonatige Sperrung des Internetanschlusses möglich. Der Prozess verläuft nach einem „fast track system“, in dem beide Seiten Nachweise vorlegen können. Zu einer Anhörung kommt es allerdings nicht, außer wenn der Beschuldigte diese explizit fordert.

Der Gesetzesentwurf wurde bereits im August verfasst, aber erst jetzt veröffentlicht. Im Januar kommenden Jahres will die Regierung den Vorschlag ins Parlament einbringen. Parallel dazu ist Neuseeland auch an dem Verhandlungen um das ACTA-Abkommen beteiligt, bei dem ähnliche Vorschläge im Kampf gegen illegales Filesharing auf dem Tisch liegen.

(via)

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3 Ergänzungen

  1. und Australien …

    ak-zensur.de/2009/12/internetsperren-in-down-under.html

    … ist auch nur ein paar Klicks entfernt.

    Überall Zensurlabore :-(

  2. Das heisst das ich als Rechteinhaber meiner Werke von den Providern verlangen kann das die den Benutzer XYZ verwarnen?

    Nun denn, wenn die Provider zuwenig zu tun haben bitte. Generell kann ja dann JEDER Rechteinhaber davon Gebrauch machen und das schließt nicht nur die Verwertungsindustrien ein, sondern wirklich JEDEN EINZELNEN RECHTEINHABER!

    Aber natürlich haben Provider, Politiker und Co das gründlichst durchdacht. Und natürlich gibt es derzeit nichts wichtigeres als Internetzensur und Internetsperren durchzusetzen.

    Wer braucht eigentlich DSL25000 und DSL50000 oder sogar DSL10000? Für mich persönlich ist DSL6000 schon reiner Luxus und eigentlich übertrieben. Ich glaube wenn wirklich gegen Filesharer vorgegangen wird wird die Anzahl der schnellen Anschlüsse, bzw. der Neubestellungen drastisch zurückgehen, da ich mir nicht vorstellen kann, das wirklich viele, bzw. alle Kunden das nur nutzen, um über Interntet telefonieren und fernsehen zu können.

    Und sind die 15.000 Dollar die da genannt werden dann „universal“ oder „pro Song/pro Vergehen“? 15.000 klingt so wenig, bei den Milliarden die die MI durch Filesharing verliert. ;)

  3. Was mich an der ganzen Situation irritiert ist, daß bei den ganzen Maßnahmen immer nur gegen die Downloader vorgegangen wird. Wäre es nicht viel effektiver diejenigen zu belangen, die das urheberrechtlich geschützte Material zum Upload bereitstellen? Kann man diese Quellen nicht stopfen? Oder WILL man das NICHT, weil es mittlerweile ein Geschäftsmodell der Abmahnanwälte und eine zusätzliche Einnahmequelle der Content-Industrie ist???

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