Bei Spiegel-Online findet sich ein Artikel über die Forderungen der Verwerter-Lobby in der Urheberrechtsdiskussion. Würde der Artikel nicht auf den aktuellen Kino-Füller Avatar eingehen, könnte er auch aus einem Zeitloch aufgetaucht sein, wenn man folgendes liest:
In Berlin stellte „Respect Copyrights“ eine Initiative vor, um diese Form des unlizenzierten Mediengenusses „nach dem Vorbild anderer europäischer Länder zu bekämpfen“: Internetnutzer sollen beim ersten Mal auf ihre Urheberrechtsverletzung hingewiesen werden. Zugleich sollen ihnen legale Online-Angebote als Alternative aufgezeigt werden. Im Wiederholungsfall sollen sie einen Warnhinweis mit den möglichen rechtlichen Konsequenzen erhalten. Bei abermaligem Verstoß soll nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sanktioniert werden. Als Strafe ist zunächst die Sperrung des Zugangs zu einzelnen illegalen Seiten denkbar oder die vorübergehende Drosselung der Bandbreite des Internetzugangs, um die weitere Nutzung illegaler Angebote zu erschweren. Zudem müssen Urheberrechtsverletzer mit weiteren zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Klingt neu, ist es aber nicht. Diese Initiative wurde Anfang September 2008 von GVU und Raubkopierer sind Verbrecher in Berlin vorgestellt: Three strikes and you’re slow? Wir haben damals zahlreiche Argumente dagegen gesammelt, die immer noch aktuell sind:
Hier wird eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gefordert, ohne jegliche Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit und mit Umgehung jeglicher rechtsstaatlicher Instanzen.
Die von den privaten Ermittlern übermittelte IP-Adresse muss nicht unbedingt die richtige sein.
Viele Provider-Kunden lesen nicht unbedingt die Mails ihrer Provider, die in der Regel Werbemüll enthalten.
Die Eskalation setzt sich fort, ohne das Problem zu lösen. Der Schritt zu Internetsperrungen ist nur noch ein sehr kleiner, wenn dieses Modell eingeführt ist.
Es ist ein unverhältnissmässiger Eingriff, den Internetzugang zu drosseln und die Netzneutralität wird dabei verletzt. Die Sanktion trifft den Anschlussinhaber und nicht unbedingt den Rechtsverletzter.
Die Eskalationstufe trägt nicht dazu bei, dass die Frage gelöst wird, wie Kreative im digitalen Zeitalter vergütet werden können.
Es gibt bereits strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche für Rechteinhaber. Ohne jegliche Evaluation der neuen Massnahmen soll jetzt sofort noch mehr durchgesetzt werden.
Kunden verlieren das Vertrauen in ihre Provider. Provider werden zur Verantwortung gezogen und sollen als Kontrollinstanz agieren.
Was ist bei Irrtümern? Falsche Zuordnungen von IP-Adressen zu Anschlussinhabern kommen vor, Zahlendreher passieren. Wer haftet? Wer ist Ansprechpartner?
Gut möglich, dass „Raubkopierer sind Verbrecher“ mit ihren zahlreichen Lobbyinitiativen wie Respectcopyrights.de und anderem nun wieder die alten Forderungen rauskramen, um Schwarz-Gelb daran zu erinnern, was im Koalitionsvertrag steht und die öffentliche Debatte vorzubereiten.
Im Koalitionsvertrag ist die Rede von „wirksame Durchsetzung des Urheberrechts gewährleisten“, „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“, „bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet schaffen“ und „Selbstregulierung von unter Beteiligung von Rechteinhabern und ISPs fördern“. Klingt doch wie oben zitiert. Der Schlußsatz mit „keine Initiative für gesetzliche Internetsperrungen“ klingt im Koalitionsvertrag wie ein Ablenkungsmanöver.
Bleibt zu hoffen, dass die Provider da nicht mitspielen. Darauf verlassen sollte man sich nicht, wie schon die Zensursula-Debatte gezeigt hat. Öffentlicher Druck wird wohl notwendig sein.