Digital Rights

  • : EU-Terrorismusrichtlinie: Geleaktes Ratsdokument sieht Netzsperren und Staatstrojaner vor
    Der Staatstrojaner könnte bald europaweit Einzug halten.
    Der Staatstrojaner könnte bald europaweit Einzug halten. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/hsing/6128750857/">hsing</a>
    EU-Terrorismusrichtlinie: Geleaktes Ratsdokument sieht Netzsperren und Staatstrojaner vor

    Die Europäische Union plant weiterhin, Netzsperren zur Terrorismusbekämpfung einzusetzen. Das zeigt ein geleakter Entwurf der EU-Terrorismus-Richtlinie. Auch ein Staatstrojaner soll EU-weit zum Einsatz kommen.

    14. November 2016 20
  • : Reaktionen auf das beschlossene BND-Gesetzespaket
    Protest und Petitionsübergabe gegen das BND-Gesetz. Foto: Copyright Franziska Senkel
    Reaktionen auf das beschlossene BND-Gesetzespaket

    Die Folgen des beschlossenen BND-Gesetzepaketes sind weitreichend, von vielen wurde es kritisiert. Die Große Koalition feiert das Gesetz trotzdem als Erfolg, während die Opposition enttäuscht darüber ist, dass die Kritik unbeachtet blieb.

    21. Oktober 2016 15
  • : Fünf drastische Folgen des geplanten BND-Gesetzes
    Mit dem neuen BND-Gesetz wird unter anderem die Massenüberwachung legalisiert. Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0/">CC BY-NC-SA 3.0</a>
    Fünf drastische Folgen des geplanten BND-Gesetzes

    Legalisierte Massenüberwachung, weniger parlamentarische Kontrolle und Datenweitergabe an die NSA: Das neue BND-Gesetz hat es in sich. Diesen Freitag stimmt der Bundestag darüber ab. Wir haben für Euch die fünf drastischsten Punkte zusammengefasst.

    18. Oktober 2016 72
  • : Neue Firmware: HP enteignet seine Drucker-Kunden
    Bei Druckern wird das große Geschäft mit teuren Patronen gemacht. Den Herstellern sind kostengünstige Patronen von anderen Herstellern deswegen ein Dorn im Auge. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a nref="https://www.flickr.com/photos/armydre2008/16664631562/sizes/h/">frankieleon</a>
    Neue Firmware: HP enteignet seine Drucker-Kunden

    Wer einen Drucker von HP hat und diesen mit selbstgewählten Druckerpatronen bestücken will, kann dies seit dem 13. September nicht mehr tun. Es funktionieren nur noch die teuren Originalpatronen von HP selbst. Um das zu erreichen, hat das Unternehmen seit März dieses Jahres den Druckern eine neue Firmware aufgespielt, die erst jetzt mit Verspätung mittels Digital Rights Management (DRM) ihre enteignende Wirkung entfaltet. Teilweise sei die Funktion schon auf den Druckern vorinstalliert gewesen, bei anderen Druckern wurde das entmündigende Feature erst jetzt hinzugefügt. Als User die Veränderung an ihren Druckern bemerkten, stritt HP jedoch zunächst ab.

    Zeit online berichtet jetzt zum Fall:

    Als nun Golem.de und die britische BBC nachhakten, war von „unbeabsichtigten Folgen“ keine Rede mehr. Stattdessen erklärte HP, seit Ende 2015 seien die HP-Druckermodelle Office Jet, Office Jet Pro und Office Jet Pro X so umgestellt worden, dass sie nur noch mit Patronen kommunizieren, die einen „Original-HP-Sicherheitschip“ haben. Das können neue oder wiederaufgefüllte Patronen sein – wichtig ist nur der Chip.

    Im Statement des Unternehmens hieß es: „Andere Tintenpatronen funktionieren möglicherweise nicht. In vielen Fällen war diese Funktion bereits auf dem Drucker installiert, in manchen Fällen wurde sie im Rahmen eines Firmware-Updates installiert.“ HP wolle so sein „innovatives Produktangebot sowie geistiges Eigentum schützen“. Oder vielleicht auch nur sein einträgliches Geschäft mit Tintenpatronen.

    Cory Doctorow von BoingBoing kritisiert:

    Wenn jedes Software-gesteuerte Ding gegen deinen Wunsch und deine Interessen ferngesteuert werden kann, dann haben wir das Privateigentum abgeschafft und gegen ein neu-feudales System privatwirtschaftlicher Eigentümerschaft eingetauscht.

    Matthias Kirschner von der Free Software Foundation Europe (FSFE) sagt gegenüber Zeit Online:

    Mit solcher Digitaler Rechteminderung werden Menschen digital enteignet. Sie sind nicht mehr Eigentümer ihrer eigenen Geräte und Daten.

    Die FSFE fordert, dass solche Enteignungen verboten werden und stattdessen ein „Recht auf Tüfteln“ eingeführt werde.

    20. September 2016 46
  • : Forderungen gegen Zensur: Social-Media-Beweise „unverzichtbar“
    revolution televised
    Wir sollten sicherstellen, dass die Revolution übertragen wird.
    Forderungen gegen Zensur: Social-Media-Beweise „unverzichtbar“

    Hochgeladene Videos bei Social-Media-Unternehmen sind für die Bürgerrechtsbewegung „Black Lives Matter“ nicht nur Beweise für polizeiliches Verhalten, sondern zugleich Zeitdokumente. Bürgerrechtler fordern, einer Unterbindung der Berichterstattung durch das Löschen von Videos oder von ganzen Accounts durch Mindeststandards entgegenzuwirken und so das Vertrauen in die Plattformen zu verbessern.

    29. August 2016 3
  • : Internetfreiheit und Machtmissbrauch im südlichen Afrika
    Internetfreiheit und Machtmissbrauch im südlichen Afrika

    Dass das Recht auf freie Meinungsäußerung und andere Freiheitsrechte auch online gelten, wurde jüngst durch eine UN-Resolution betont. Nicht alle Staaten haben ihr aber zugestimmt, darunter Südafrika. Dort und in anderen Staaten der Subsahara-Region werden Online-Inhalte mehr und mehr kontrolliert oder blockiert.

    18. Juli 2016 3
  • : Analyse: Positionen der US-Präsidentschaftskandidaten zur Netzpolitik
    Foto: https://internet2016.net (Screenshot)
    Analyse: Positionen der US-Präsidentschaftskandidaten zur Netzpolitik

    Der Free Press Action Fund hat in einem „Voter Guide“ die Positionen der US-Präsidentschaftskandidaten hinsichtlich digitaler Grund- und Bürgerrechte untersucht und in einer einfachen Übersicht zusammengestellt.

    Dabei schneidet Donald Trump am schlechtesten ab: Alle bekannten netzpolitischen Positionen des republikanischen Kandidaten werden von den Autoren der Analyse als „schädlich“ bewertet. Unter anderem wegen Zitaten wie:

    “I’m sure as hell don’t want to let people that want to kill us … use our Internet.”

    Der Demokrat Bernie Sanders geht in Sachen Digital Rights als Favorit vom Platz. Hillary Clinton liegt mit deutlichen Einschränkungen auf Platz 2, ihre Positionen werden in Fragen von freier Meinungsäußerung und Massenüberwachung als „schädlich“ betrachtet.

    Interessantes Detail der Analyse: Kein Kandidat im US-Wahlkampf, auch nicht Sanders, hat sich in der Verschlüsselungsfrage hinter Apple gestellt.

    Für den Voter Guide haben die Autoren laut Guardian nicht nur die Webseiten der Kandidaten durchsucht und TV-Debatten verfolgt, sondern haben auch auf Wahlversammlungen der Kandidaten Fragen zu bislang unbekannten Positionen gestellt.

    Die Wahl zum US-Präsidenten findet am 8. November statt.

    14. März 2016 2
  • : Tor und Twitter: Du wirst staatlich gehackt, weil sie es können.
    Quelle opensource.com
    Tor und Twitter: Du wirst staatlich gehackt, weil sie es können.

    alvar freudeGestern wurde über eine Warnung von Twitter an einige Nutzer wegen eines staatlich motivierten Hackerangriffs berichtet. Alvar Freude nahm die Vorfälle mal wieder zum Anlass, um vor der Benutzung des Anonymisierungsdienstes Tor zu warnen. Er hält die Nutzung von Tor für unsinnig, wenn nicht gar für schädlich. Weltweit vertrauen allerdings sehr viele Menschen der Anonymisierungssoftware. Sollten sich alle getäuscht haben – oder nutzt Alvar nur die Gelegenheit zum Rundumschlag gegen Tor?

    Diesen Beitrag haben Constanze und Jens Kubieziel zusammen verfasst. Sie gehören zu den von Twitter gewarnten Opfern staatlichen Hackings.

    Alvar schreibt unter dem Titel „Du wirst staatlich gehackt, weil Du Tor nutzt!“ eingangs:

    Auffällig ist, dass alle bisherigen Empfänger dieser Nachricht den Anonymisierungsdienst Tor nutzen.

    Alvars Posting beginnt also mit der Aussage, dass alle Empfänger der Twitter-Nachricht über den staatlichen Angriff Tor benutzen würden. Dies ist falsch.

    Die Liste der Betroffenen ist mittlerweile auf 41 Menschen angewachsen. Es gibt darunter einige (Beispiel 1, Beispiel 2 sowie private Kommunikation), die explizit sagen, dass sie noch nie Twitter mit Tor benutzt haben. Alvar ist das auch direkt zur Kenntnis gegeben worden. Andere wurden bisher noch nicht gefragt. Es ist zu vermuten, dass auch von diesen einige kein Tor verwenden. Insofern ist schon die Prämisse seines Blogbeitrages falsch.

    Er argumentiert außerdem, dass Twitter und Facebook ohnehin wüssten, wer der jeweilige Nutzer ist. Doch selbst wenn jemand dort einen Namen angegeben hat, woher soll Twitter oder Facebook wissen, dass es sich tatsächlich um diese Person handelt? Es gibt keine Pflicht, sich mittels Personalausweis oder anderen Dokumenten anzumelden, und dies soll auch weiterhin so bleiben. Gerade Menschen, die Wert auf eine freiheitliche Nutzung der Netze legen, geben nicht immer ihren Realnamen an. Das mag Alvar befremdlich verkommen, entspricht aber durchaus den Gepflogenheiten, gerade wenn man aktivistisch tätig ist. Und unter den Betroffenen befinden sich auffällig viele Aktivisten. (Jens hat in seinem Blog nochmal was dazu geschrieben, warum es durchaus Sinn ergibt, bei Twitter mit wirklichem Namen zu schreiben und trotzdem Tor zu nutzen.)

    Im weiteren Verlauf spekuliert er, dass die Betroffenen Ziel einer Man-in-the-Middle-Attacke gewesen seien. Das heißt, ein Angreifer stellte ein Zertifikat aus, das sich für Twitter ausgibt. Die Browser der betroffenen Personen würden dies „glauben“, und der Angreifer könnte so die Kommunikation mitlesen. Als „Beweis“ verlinkt Alvar auf eine alte Heise-Meldung, wo es um gefälschte Zertifikate geht. Dieser Angriff ist im Falle von Twitter jedoch ausgesprochen unwahrscheinlich. Durch die bekanntgewordenen Fälle liefern nämlich die Browser Informationen zu Zertifikaten von Haus aus mit (siehe hier). Das heißt: Selbst wenn ein Angreifer ein Zertifikat fälscht und diese Fälschung beglaubigt würde, dann würden die aktuellen Browser (Chrome, Firefox, IE, Safari und andere) diese Fälschung erkennen und den Nutzer warnen. Gerade die Entwickler von Tor haben die Schwächen des Zertifikatssystems seit langem im Blick und versuchen, Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Mindestens einigen der Betroffenen hätten Angriffe auffallen müssen, niemand hat aber davon berichtet.

    Bei anderen Anbietern, die nicht so gesichert sind, stellt sich die Frage, warum Angreifer einen derartigen Aufwand treiben und ein derart hohes Risiko der Aufdeckung in Kauf nehmen sollten, nur um dann Informationen von zufällig ausgewählten Nutzern abzugreifen. Hier steht Aufwand und Nutzen für den Angreifer in keinem Verhältnis.

    Aber nehmen wir für einen Moment an, Alvar hätte recht und ein Angreifer hätte sich ein Zertifikat besorgt und würde versuchen, eine Man-in-the-Middle-Attacke durchzuführen. Dann würde das innerhalb kürzester Zeit bemerkt werden. Seit einigen Jahren schon durchforsten Freiwillige das Tor-Netzwerk nach Servern, die Fehlverhalten zeigen. Auf diese Weise wurden bereits mehrfach Server enttarnt und aus dem Netz entfernt, wenn sie solche Angriffe durchführten. Das heißt, ein Angreifer hätte nur wenig Aussicht auf Erfolg. Die Scansoftware liegt übrigens bei Github. Wer derartige Tests durchführen oder die Software erweitern will, ist bei der Gelegenheit herzlich dazu eingeladen.

    Zum Abschluss von Alvars Beitrag ist noch zu lesen:

    Für den normalen Nutzer in einem freiheitlich-demokratischen Staat, der nicht befürchten muss persönlich und direkt von den Geheimdiensten überwacht zu werden, ist Tor für die normale Internet-Nutzung in der Regel keine gute Idee, da die Anzahl der Angriffsvektoren steigt.

    privacy is not a crimeWas will uns Alvar sagen? Was für Angriffsvektoren sollen das sein? Die deutsche Marlene Mustermann darf besser brav ihren Browser starten, ihr Surfverhalten protokollieren und sich blinkende Werbung anzeigen lassen, sich nebenbei Schadsoftware über Werbenetzwerke einfangen und dann im Urlaub nicht mal mehr ihre Lieblingswebsites anschauen? Da fehlt ja nur noch, dass der elektronische Personalausweis vor jeder Surfsitzung eingelesen werden muss. Denn wir leben doch in einem rundum freiheitlich-demokratischen Staat.

    Ist Alvar vielleicht entgangen, dass die deutsche Regierung gerade die anlasslose Protokollierung aller Telekommunikations- und Standortdaten per Gesetz beschlossen hat, heute zudem noch die Tore für die deutschen Geheimdienste aufgestoßen wurden, die in Zukunft auch darauf zugreifen sollen dürfen? Hat Alvar vielleicht die Skandalserie der internationalen Geheimdienst-Cliquen nicht mitbekommen und über ihre massenhaften Datensammlungen nichts gelesen? Es gibt nichts zu befürchten?

    Weder Tor noch der Tor-Browser wurden einzig mit dem Ziel geschaffen, Menschen vor der Verfolgung von Geheimdiensten zu schützen. Vielmehr sollen das Werkzeuge sein, die allen helfen, ihre Privatsphäre zu schützen, egal, ob vor dem neugierigen Chef, vor spionierenden Unternehmen, dem Staat oder anderen Akteuren. Die Entwickler des Tor-Browsers investieren viel Arbeit und Energie, den Firefox abzusichern. Dadurch haben wir alle am Ende ein einfach zu nutzendes Programm zur Verfügung. Dieses schützt die Nutzer in freiheitlich-demokratischen Grundordnungen ebenso wie auch andere in diktatorischen Staaten.

    Nein, Alvar, wir sollten nicht die „Finger von Tor lassen“, wir sollten besser zusehen, dass wir sichere und nutzbare Anonymisierungswerkzeuge haben, verbessern und selbstverständlich nutzen können. Nicht nur für uns und gegen die derzeit überwachungshysterischen Regierungen mitsamt ihren Geheimdiensten, sondern auch, weil viele Menschen weltweit das noch nötiger brauchen als wir. Mit einer unsinnigen Argumentation, nach der man glauben könnte, Tor wäre für den Benutzer nicht ein Schutz, sondern ein Risiko, läuft man politisch nur denen in die Arme, die ohnehin die Axt an den Tor-Baum legen wollen.

    Bild oben: MrTopf, Bild unten: Jürgen Telkmann. Lizenzen: Creative Commons BY-NC 2.0.

    15. Dezember 2015 203
  • : Grau ist alle Praxis: Zur Realverfassung des digitalen Urheberrechts [Update]
    Grau ist alle Praxis: Zur Realverfassung des digitalen Urheberrechts [Update]

    Würden sich Kunstschaffende, Plattformbetreiber und User im Internet an die Buchstaben des (Urheberrechts-)Gesetzes halten, vieles von dem, was das Internet aus- und attraktiv macht, würde nicht passieren. Die Formalverfassung des digitalen Urheberrechts erfordert fast immer eine Rechteklärung im Einzelfall, die gerade im nicht-kommerziellen Bereich schwer zu realisieren ist. Die Realverfassung des digitalen Urheberrechts sieht zwar anders aus, stärkt jedoch die Dominanz einzelner großer Plattformbetreiber wie Google.

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    Dieser Beitrag ist anlässlich eines Vortrags mit gleichlautendem Titel im Rahmen der Tagung #DigiKon15 der Friedrich-Ebert-Stiftung entstanden und wird hier mit deren freundlicher Genehmigung veröffentlicht. Der Vortrag wurde am 25. November ab 13.50 Uhr live gestreamt, die Folien finden sich bei Slideshare. [Update, 4. Dezember 2015] Mittlerweile ist auch die Aufzeichnung der Session bei YouTube verfügbar. [/Update]

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    Wie schlecht es um die Alltagstauglichkeit des Urheberrechts im digitalen Zeitalter bestellt ist, lässt sich durch ein einfaches Gedankenexperiment veranschaulichen. Wer sich gedanklich zurückversetzt ins Jahr 1980, wird Schwierigkeiten haben sich vorzustellen, wie er oder sie mit einem Buch, einer LP oder einer Filmrolle in der Hand eine Urheberrechtsverletzung begehen könnte. Das Buch an Freunde zu verleihen, Teile oder auch das ganze Werk auf einem Kopiergerät zu vervielfältigen, daraus vorzulesen, all das wäre ohne Rechteklärung möglich. Das Urheberrecht war zwar schon damals eine komplizierte Materie, spielte aber vor dem Internet im Alltag der meisten Menschen keine Rolle.

    Heute ist das anders. Wer sein Smartphone benutzt, um Alltagserlebnisse auf Video zu bannen und diese dann im persönlichen Blog mit Freunden zu teilen, kommt kaum umhin, das Urheberrecht zu verletzen. Es reichen ein paar Sekunden Musik oder ein Plakat im Hintergrund, schon werden bei „öffentlicher Zugänglichmachung“ im Netz Urheberrechte verletzt. Digitale Kunst und Kultur geraten mit dem herrschenden Urheberrecht in Konflikt. Viele der kreativsten digitalen Kunstformen wie Remix und Mashup können auf legalem Weg kaum verbreitet oder gar kommerziell genutzt werden. Selbst die Verwendung kleinster Musik- oder Filmschnipsel muss rechtlich geklärt werden, was in den meisten Fällen viel zu umständlich und teuer ist. Mit ähnlichen Problemen kämpfen auch Bibliotheken, Museen und Archive, die ihre Bestände deshalb nicht digital zugänglich machen können.

    Im Widerspruch zu internationalen Verträgen?

    Neben einer Verkürzung von urheberrechtlichen Schutzfristen gäbe es noch zwei weitere sinnvolle Lösungsansätze. Einerseits bräuchte es eine europäische Harmonisierung und Öffnung des Katalogs urheberrechtlicher Ausnahme- und Schrankenbestimmungen. Die Einführung einer Bagatell- oder Remixschranke nach Vorbild der Fair-Use-Klausel des US-Copyrights, kombiniert mit in Europa etablierten Formen pauschaler Vergütung würde neue Formen von Alltags- und Remixkreativität ermöglichen. Anstatt komplizierter und teurer Rechteklärung wäre auch für eine kommerzielle Veröffentlichung von Remixes und Mashups nur eine Meldung bei einer Verwertungsgesellschaft erforderlich – so wie es heute schon bei Cover-Versionen der Fall ist. Andererseits bräuchte es die Einführung eines europäischen Werksregisters, das Rechteklärung vereinfachen und urheberrechtlichen Schutz nach Ablauf einer ersten Schutzfrist nur noch in solchen Fällen gewährt, in denen Werke auch tatsächlich noch kommerziell genutzt werden.

    Doch ein Werksregister steht genauso wie eine Verkürzung von Schutzfristen im Widerspruch zu internationalen Vertragswerken wie der Berner Übereinkunft und gilt deshalb oft als unrealistische Option. Ähnliches gilt für die Einführung einer offenen, Fair-Use-ähnlichen Schranke auf europäischer Ebene: Die dafür erforderliche europaweite Harmonisierung von Ausnahmebestimmungen gilt angesichts verhärteter Fronten als zumindest kurzfristig unrealistisch.

    Realverfassung des Urheberrechts: „Law in Action“

    Ein Blick auf die urheberrechtliche Realverfassung, also das „law in action“, liefert jedoch noch einmal ein anderes Bild. Denn in manchen Bereichen wie Musik, Film und auch Büchern ist der praktische Zugang zu Inhalten in den letzten zehn Jahren um ein vielfaches einfacher geworden. Auf YouTube finden sich nicht nur aktuelle Charthits, sondern auch Unmengen an alten, längst nicht mehr erhältlichen Songs und Videoclips. Google Books wiederum erlaubt seit Jahren, einen ständig wachsenden Corpus an digitalisierten Büchern im Volltext zu durchsuchen, und macht auf diese Weise kulturelles Erbe (wieder und breiter) zugänglich.

    Problematisch ist jedoch weiterhin die Veröffentlichung von Werken, die unter Verwendung anderer Werke (z. B. Musikstücke) entstanden sind, vor allem wenn mehrere verschiedene Werke vermengt werden. Aber zumindest für Anwendungsfälle wie mit Musik hinterlegte Handyvideos gibt es mittlerweile eine Lösung. In einer digitalen Audio Library ermöglicht es YouTube, noch vor dem Hochladen zu überprüfen, ob und wenn ja auf welche Weise bzw. in welchen Regionen ein Song für Videos verwendet werden darf.

    Voraussetzung für das Funktionieren von Rechteklärung via YouTube ist ironischerweise genau das, was auf gesetzlicher Ebene als unrealistisch gilt: ein digitales Werksregister und ein One-Stop-Shop für Rechteklärung. Rechteinhaber, die bei YouTube ihre Inhalte monetarisieren, d. h. mit Werbung versehen, oder einfach nur sperren lassen möchten, müssen diese dafür im Rahmen von YouTubes „Content-ID-Datenbank“ hinterlegen. Ein Algorithmus prüft dann, ob Inhalte hochgeladen werden, die in der Datenbank verzeichnet sind, und ermöglicht so den Rechteinhabern zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. So demonstriert YouTube, dass eine Kombination aus Registrierung mit zentraler und bis zu einem gewissen Grad pauschaler Rechteklärung nicht nur praktikabel ist, sondern neue Verdienstmöglichkeiten eröffnen kann, insbesondere mit Werken, deren herkömmlicher Verwertungszyklus abgelaufen war.

    Fazit

    Ist also eine Reform des Urheberrechts überflüssig? Keineswegs. Denn abgesehen davon, dass Content ID keine Lösung für Remix und Mashups bietet, sind mit Googles Ansatz viele Einschränkungen verbunden: Die Rechte werden nicht allgemein, sondern nur für die Nutzung auf YouTube geklärt, und es gibt keine Rechtssicherheit, da Rechteinhaber ihr Einverständnis jederzeit widerrufen können. Auch für die Kunstschaffenden ist das System intransparent, und kleinere Labels haben gegenüber Google keine Verhandlungsmacht. Eine gesetzliche Lösung mit pauschaler, von Verwertungsgesellschaften verhandelter Vergütung wäre hier transparenter und auf andere Plattformen übertragbar.

    Paradoxerweise kann gerade Google – der von Politikern, Kunstschaffenden und Rechteverwertern gleichermaßen kritisierte Internet-Gigant – mit dem starren und unzeitgemäßen Urheberrecht am besten leben, ja sogar noch Geschäfte damit machen. Die meisten anderen aber, die nicht über Googles Ressourcen und Marktstellung verfügen, sind die Verlierer der aktuellen urheberrechtlichen Realverfassung. Es ist deshalb an der Zeit, das gesetzte Recht stärker an die gelebte Praxis im Netz anzunähen – zum Wohle von NutzerInnen und Kunstschaffenden gleichermaßen.

    4. Dezember 2015 3
  • : Türkei: YouTube-Sperre verstößt gegen Menschenrechte
    Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Foto: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:European_Court_of_Human_Rights.jpg"> CherryX</a> / < a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode" > CC-by-sa 3.0)
    Türkei: YouTube-Sperre verstößt gegen Menschenrechte

    Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat gestern die jahrelange Sperrung von YouTube durch türkische Behörden für rechtswidrig erklärt. Die drei Beschwerdeführer sind skeptisch, ob das Urteil etwas an der prekären Lage der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ändert.

    Von Mai 2008 bis Oktober 2010 war in der Türkei der Zugang zu YouTube vollständig gesperrt. Grund hierfür waren zehn Videos, die nach Ansicht der Regierung das Andenken an den Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk verletzten. Die Beschwerdeführer, drei Juraprofessoren, zogen dagegen erfolglos vor türkische Gerichte und schließlich zur höchsten europäischen Instanz – dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

    Die Richter*innen sehen in der Sperrung eine Verletzung der Meinungsfreiheit, wie sie in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention niedergeschrieben ist (Urteil auf Französisch, Pressemitteilung auf Englisch). Die Kläger hätten glaubwürdig nachweisen können, dass ihr Recht auf Informationsfreiheit durch die jahrelange Sperrung verletzt worden sei. Bei der Videoplattform handele es sich um eine wichtige Informationsquelle für politische und soziale Themen, die in den herkömmlichen Medien nicht vorkommen würden.

    Die Blockade von Webseiten gehört in der Türkei zur Tagesordnung, so ist auch die pessimistische Reaktion der Beschwerdeführer zu erklären. Sie sehen das Urteil als einen wichtigen Meilenstein in ihrem Kampf gegen Internetzensur und für Meinungsfreiheit an, hätten sich aber eine deutliche Kritik seitens der Richter am türkischen Gesetz Nr. 5651 gewünscht, sagten sie gegenüber dem Internet Policy Review. Das berüchtigte Gesetz legalisiert erstmals die Sperrung kompletter Websites und wird von Bürgerrechtler*innen kritisiert (Interview dazu bei uns).

    In kaum einem demokratischen Land der Welt steht die Presse- und Meinungsfreiheit so auf dem Spiel wie in der Türkei. So wurden zwei Redakteure der erst vor zwei Wochen durch Reporter ohne Grenzen als „Medium des Jahres“ ausgezeichneten Tageszeitung Cumhuriyet aufgrund des Vorwurfs der Spionage und des Geheimnisverrats verhaftet. Bei Telepolis fasst Gerrit Wustmann diese und andere Verhaftungen und Anklagen der letzten Wochen zusammen.

    2. Dezember 2015 6
  • : Interview: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?
    Interview: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?

    Wir haben heute bereits darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Urteil gelangt ist, das Netzsperren wegen Urheber- oder Leistungsschutzrechtsverletzungen erlaubt. Zwar ist bisher nur die Pressemitteilung des BGH und nicht das gesamte Urteil zu lesen, aber klar ist jetzt schon: Das Gericht hat Netzsperren grundsätzlich erlaubt. Es hat sie sogar mit dem Urteil überhaupt erst eingeführt.bgh

    Netzsperren können einer Zensur im Internet Vorschub leisten, im Prinzip sind sie daher ein Sargnagel für das freie Internet und bedrohen mittelbar auch die Netzneutralität. Wo die vom BGH ausgemachte „Rechtsschutzlücke“ ist, wie es mit Overblocking aussieht und was das heutige Urteil konkret bedeutet, haben wir in einem Interview besprochen. Die Antworten gibt der Jurist und Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng, der zum Thema „Zensur im Internet“ promoviert wurde.

    netzpolitik.org: Herr Dr. Koreng, wie schätzen Sie die Entscheidung zu den Netzsperren ein, die heute die Urheberrechtskonzerne beim BGH erstritten haben?

    Ansgar Koreng: Bisher ist ja nur die Pressemitteilung veröffentlicht, daher kennt man nur das Ergebnis. Das Ergebnis ist eine klassische „Ja, aber“-Entscheidung des BGH. Er lehnt Netzsperren nicht generell ab, sagt aber, dass Access Provider für Urheberrechtsverletzungen in die Verantwortung genommen werden können. Das Gericht sagt aber auch, dass die Hürden dafür sehr hoch sind: Vorher müssen erstmal zumutbare Maßnahmen ergriffen werden, um alle anderen Beteiligten – den Hostprovider oder den eigentlichen Verletzer – in Anspruch zu nehmen. Darum werden sich wahrscheinlich in Zukunft die Streitigkeiten drehen. Das Ergebnis kann uns natürlich nicht glücklich machen.

    netzpolitik.org: Es gibt jetzt quasi drei Stufen: Man muss sich zunächst an den Anbieter wenden, wenn man dort nicht erfolgreich ist, wendet man sich danach an den Hostprovider. Zu guter Letzt kann man bei Misserfolg den Access Provider in Beschlag nehmen und ihn zu Netzsperren zwingen. Was die Frage der Störerhaftung angeht, wäre damit das Privileg der Access Provider unterminiert, dass sie nicht für Inhalte verantwortlich sind?

    Ansgar Koreng: Ja. Wir haben ja eigentlich den Paragraphen § 8 Telemediengesetz, der besagt, dass Access Provider für die Durchleitung von Informationen überhaupt nicht haften, es sei denn, sie machen vorsätzlich bei Rechtsverletzungen mit. Insofern bin ich sehr gespannt, wie der BGH mit der Begründung des Urteils an dieser Norm vorbeigekommen ist.

    netzpolitik.org: Nun spricht der BGH in der Pressemitteilung von einem „Gesamtverhältnis“, er sagt also, dass die rechtswidrigen Inhalte in deutlich höherem Maße auf den zu sperrenden Websites vorhanden sein müssen als die rechtmäßigen. Ist das überhaupt praktisch ermittelbar? Ist das ein Kriterium, welches Sie als Jurist sinnvoll finden?

    Ansgar Koreng: Die erste Frage, die ich mir da stelle, ist natürlich: Welcher rechtliche Maßstab gilt da? Das Internet ist international, nach welcher Rechtsordnung messen wir jetzt, ob diese Inhalte im Einzelfall rechtmäßig sind oder rechtswidrig. Das ist die erste Frage, die erst einmal beantwortet werden muss. Die nächste Frage, die sich stellt, ist natürlich, wie hoch dieses Verhältnis von illegalem zu legalem Content sein muss. Die dritte Frage ist: Wie rechtfertigt man denn überhaupt die Sperrung von legalem Content? Man kann ja nicht einfach hingehen, gerade bei Plattformen, auf denen sowohl Legales als auch Illegales gehostet wird, und den legalen Content dort faktisch verbieten, obwohl der vielleicht gar kein Bezug zu dem illegalen Content hat, der da zufällig auch drauf ist. Wir müssen uns klarmachen, dass auch Social-Media-Angebote wie Facebook, Twitter usw. in großem Umfang illegale Inhalte beinhalten, ohne das Wissen der Anbieter. Da würden wir sicherlich auch nicht auf die Idee kommen, deswegen sperren zu wollen. Ich bin tatsächlich etwas konsterniert darüber. Wie soll das denn funktionieren? Anders ausgedrückt: Die Frage, die Sie mir gerade gestellt haben, stelle ich mir auch. Ich halte die bislang noch nicht für beantwortbar.

    netzpolitik.org: Nun könnte man einwenden, dass es bei der Betrachtung des Gesamtverhältnisses rechtmäßiger zu rechtswidrigen Inhalten bei diesen großen kommerziellen Plattformen wie Facebook und Instagram eben nicht so ist, dass die überwiegenden Inhalte rechtswidrig sind. Wer soll denn dieses „Gesamtverhältnis“ ermitteln?

    Ansgar Koreng: Das müsste natürlich in einem Prozess der Rechteinhaber machen, der die Sperrung will. Er müsste dezidiert aufstellen, wie viele Inhalte auf der Plattform vorhanden und wie viel davon rechtswidrig und wie viel rechtmäßig sind. Dann müsste er das in ein Verhältnis setzen und ein Gericht die Frage beantworten, ob das reicht, das Angebot insgesamt zu sperren. Ich halte das einfach nicht für praktikabel, denn diesen Aufwand wird sich kein Rechteinhaber machen können. Man wird nicht hingehen können und sich alles angucken, was auf so einer Plattform verfügbar ist, um dann zu sagen, wie das Verhältnis von legal und illegal ist. Zumal legal und illegal auch immer Wertungsfragen sind, die man teilweise nicht so einfach beurteilen kann. Wer weiß denn, ob nicht vielleicht derjenige, der einen Film, ein Musikstück, ein Bild irgendwo hochlädt, doch eine Lizenz vom Rechteinhaber hat, das tun zu dürfen. Das ist ja von außen den Sachen nicht anzusehen.

    netzpolitik.org: Der BGH sagt nun in seiner Pressemitteilung deutlich, dass grundsätzlich der Access Provider als Störer in Anspruch genommen werden kann. Ist das ein Paradigmenwechsel?

    Ansgar Koreng: Ein Paradigmenwechsel ist es wahrscheinlich deswegen nicht, weil die Frage bisher noch nicht gestellt und auch nicht beantwortet wurde. In der rechtswissenschaftlichen Literatur war die Meinung bisher – soweit ich das gelesen habe – überwiegend, dass Access Provider gar nicht haften. Da bin ich sehr auf die Urteilsgründe des BGH gespannt, denn zu erwägen ist ja auch, dass der Access Provider dem Telekommunikationsgeheimnis unterliegt und sich eigentlich nicht dafür interessieren darf, was seine Nutzer über seine Infrastruktur so tun. Das ist eine Frage, die sich jetzt stellt: Wie soll man denn als Access Provider diese Pflichten erfüllen und dabei gleichzeitig das Telekommunikationsgeheimnis wahren? Ich halte das für eine Art Quadratur des Kreises, was da verlangt wird.ansgar koreng

    netzpolitik.org: In Deutschland haben wir im Zuge des „Zugangserschwerungsgesetzes“ schon einmal über Netzsperren diskutiert. Nun spricht der BGH wieder die sogenannten „zumutbaren Prüfungspflichten“ an. Aus juristischer Sicht: Was sind denn zumutbare Prüfungspflichten?

    Ansgar Koreng: Das ist in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich zu beantworten. Diese Prüfungspflichten sind eine Rechtsfigur, die aus dem Rechtsinstitut der Störerhaftung kommen: Der Störer haftet für einen Tatbeitrag, den er leistet, aber nur, wenn er Prüfungspflichten verletzt hat. Dann dreht sich der Streit immer um die Frage, was diese Prüfungspflichten eigentlich im Einzelnen sind. Der BGH hat das für verschiedene Rechtsgebiete unterschiedlich beantwortet. So hat er zum Beispiel gesagt, dass der Hostprovider beim Äußerungsrecht – bei der Blogspot-Entscheidung – Prüfungspflichten unterliegt, sobald er informiert wird darüber, dass da rechtswidrige Inhalte sind. Dann muss er dem nachgehen. Ähnliches haben wir vom ersten Senat des BGH, der auch das heutige Urteil gefällt hat, zum Thema Urheber- und Markenrecht gehört. Wir werden beobachten müssen, was genau in der schriftlichen Entscheidung steht. Es ist zu erwarten, dass die Funktionsweise ähnlich sein wird: Zuerst wird man informieren müssen, dass es da illegale Angebote gibt. Und wenn diese Information plausibel ist und er der Pflicht unterliegt, dem nachzugehen, muss er eben Maßnahmen ergreifen oder nicht.

    netzpolitik.org: Aber sind wir dann nicht wieder beim Thema Telekommunikationsgeheimnis? Wenn ich einem Hostprovider Prüfungspflichten zumute, ist das doch etwas anderes, als wenn ich sie dem Access Provider zumute, weil der ja eigentlich nicht in die Inhalte hineinzuschauen hat.

    Ansgar Koreng: Ja, der Hostprovider unterliegt dem Telekommunikationsgeheimnis eben nicht, sondern er kann sich ansehen, was bei ihm gehostet wird. Das ist genau der Unterschied zum Access Provider, der im Grunde eine vollkommen neutrale Dienstleistung erbringt. Er hat ja keinen Service, der dazu da ist, Bilder, Musik, Software oder sonst irgendetwas hochzuladen, sondern er stellt einfach eine Infrastruktur bereit. Der Gedanke ist dem deutschen Recht auch fremd, dass der Inhaber einer Infrastruktur für Rechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann, die über seine Infrastruktur stattfinden. Im Internet kommt sogar das Telekommunikationsgeheimnis noch hinzu, das so etwas meiner Meinung nach verbietet. Eine andere Frage ist, was hier mit Verschlüsselung passiert: Wie soll das technisch umgesetzt werden? Und welche Technologien soll eigentlich der Access Provider einsetzen, um zu blockieren? Wir wissen, dass es da unterschiedliche Möglichkeiten gibt und diese äußerst intensiv in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen können, wenn wir an so etwas wie Deep Packet Inspection denken. Ansonsten unterhält man sich vielleicht über einfache Methoden wie DNS-Sperren, aber das ist am Ende natürlich ein technischer Witz. Ich weiß nicht, wie das funktionieren soll. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob der BGH das weiß.

    Die Meldungen des BGH sind hier zu finden: Az: I ZR 3/14 (pdf) und AZ: I ZR 174/14 (pdf).

    Interview, Transkribierung und Bearbeitung von Simon, Nikolai und Constanze.

    Full Disclosure: Ansgar Koreng arbeitet bei JBB Rechtsanwälte in Berlin und hat Markus als Rechtsanwalt beim Urteil gegen das BKA um den Staatstrojaner-Vertrag vertreten.

    Bildlizenz oben: CC BY-SA 3.0 via wikipedia/ComQuat.

    26. November 2015 13
  • : Ranking digitaler Dienstleister: Lückenhafte Angaben zu Meinungsfreiheit und Privatsphäre
    <a href="https://rankingdigitalrights.org/index2015/assets/static/download/RDRindex2015report.pdf">Ranking Digital Rights</a> / <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode">CC BY</a>
    Ranking digitaler Dienstleister: Lückenhafte Angaben zu Meinungsfreiheit und Privatsphäre

    Bei unserer alltäglichen Nutzung digitaler Dienstleister gibt es einen Trend zu einer gewissen Unübersichtlichkeit. Die Non-Profit-Initiative Ranking Digital Rights aus Washington schafft etwas Abhilfe: Sie bewertet die weltgrößten Internet- und Kommunikationskonzerne hinsichtlich der jeweiligen Firmenpraktiken zu Fragen der Meinungsfreiheit und Privatsphäre der Kunden und erstellt regelmäßig Rankings.

    Aktuell hat Ranking Digital Rights den Corporate Accountability Index mitsamt der dafür verwendeten Datenbasis veröffentlicht. Eingegangen sind dabei die Angaben der jeweiligen Firmen und – falls vorhanden – ihrer Mutter-Konzerne. Rebecca MacKinnon, Autorin des Buches Consent of the Networked und der Kopf hinter dem Projekt, wertet dafür beispielsweise Registrierungsbedingungen, Hilfe- und Support-Seiten, Lizenzvereinbarungen, aber auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder Ethik-Kodizes der Unternehmen aus. Für die einzelnen Konzerne wurden dazu jeweils Dutzende, meist firmeneigene Quellen von deren Websites herangezogen. Auch wie die Firmen mit staatlichen Anfragen umgehen und inwieweit sie Daten rausrücken, ging in den Index ein.

    Um es vorwegzunehmen: Die Unternehmen kamen insgesamt bei der Bewertung nicht allzu gut weg, die etablierten westlichen Konzerne stehen aber besser da als ihre Konkurrenten anderer Kontinente. Gerade bei Angeboten jenseits von Facebook und Google, wie etwa bei dem auch in Deutschland gern benutzten mail.ru aus Russland oder dem hier weniger bekannten Unternehmen Tencent aus China, bleibt die Gesamtbewertung sogar unter 20 Punkten. Die Kritik richtet sich jedoch an alle Anbieter:

    We found that many of the world’s most powerful Internet and telecommunications companies fail to disclose key information about practices affecting users’ rights.

    Natürlich kann und muss man ohnehin den Versuch, rechtliche Regeln und vor allem Menschenrechte zu quantifizieren, kritisch betrachten. Denn bei Meinungsfreiheit und Privatsphäre ist nicht jeder Aspekt messbar oder in Zahlen auszudrücken. Das Ranking erlaubt trotz lückenhafter Angaben der Unternehmen immerhin eine gewisse Vergleichbarkeit. Kaum jemand lügt sich noch in die Tasche und behauptet, er würde all die Policy-Angaben, AGBs und Transparenzberichte der Unternehmen lesen, bei denen er Kunde ist. Deswegen ist der veröffentlichte Index zumindest ein Indiz, wie die Konzerne es mit Meinungsfreiheit und Privatsphäre so halten.

    Sowohl Gewinner Google als auch allen anderen bewerteten Unternehmen wird aber der generelle Mangel an Transparenz zum Vorwurf gemacht, weswegen keiner der Konzerne hohe Punktzahlen erreichen konnte. Insbesondere die Praktiken bei der Weitergabe von Daten an Dritte wird weitgehend verheimlicht.

    Im Bereich der Offenheit der Konzerne über ihre Datenpraktiken ist die Kritik daher deutlich:

    Disclosure about collection, use, sharing, and retention of user information is poor. Even companies that make efforts to publish such information still fail to communicate clearly with users about what is collected about them, with whom it is shared, under what circumstances, and how long the information is kept.

    Ranking Digital Rights schließt an die Erkenntnisse auch Empfehlungen an, um die Unzulänglichkeiten abzustellen. Die wichtigste dürfte wohl folgende, an die Unternehmen gerichtete sein:

    Communicate clearly with users about what happens to their information.

    Denn erst der informierte Nutzer kann schließlich auch eine informierte Entscheidung treffen.

    4. November 2015 19
  • : Interview with Nighat Dad: „Why are innocent Pakistanis killed with drones being operated from Germany?“
    Interview with Nighat Dad: „Why are innocent Pakistanis killed with drones being operated from Germany?“

    One of the guest speakers at the recent Intelexit press conference was Nighat Dad, a digital rights activist from Pakistan. She gave an emotional speech about the effects of the drone war on the daily lives of Pakistani citizens and appealed to intelligence agency personnel to resign. We talked to her afterwards about her work at the Digital Rights Foundation, mass surveillance in Pakistan and the involvement of the German government in the drone attacks.

    Nighat Dad is the founder of Digital Rights Foundation Pakistan and its Executive Director. She has been named a „Next Generation Leader“ by the TIME magazine in 2015 for her work against online harassment of Pakistani women.

    Es gibt auch eine deutsche Übersetzung dieses Interviews. There is also a german translation available.

    What is the Digital Rights Foundation currently working on?

    Nighat Dad: At the moment we’re working on an anti-surveillance campaign focusing on NSA’s intrusion in Pakistani space after Snowden’s revelations showed that the NSA surveilled 55 million Pakistani mobile users.

    We are also looking into the Pakistani intelligence agency which is surveilling citizens, the judiciary, and politicians without having any accountability and transparency in the whole process. We are making the government accountable for their actions by reaching out to senators and parliamentarians. There is not so much awareness and education about surveillance in Pakistan, so people and politicians often think surveillance is part of the normal job being done by the intelligence agencies. Nobody questions them. However, the Snowden revelations led to a huge debate in Pakistan as well. Senators and parliamentarians are also raising this issue in their chambers now.

    We also organize digital security trainings for journalists, activists, and civil society organizations because people are now more tend to use internet for their work. They use it without having any knowledge about security and safety in the online space. We are telling them about surveillance, how they are being monitored, what steps they can take to avoid surveillance and other digital security issues.

    You are a trained lawyer with a focus on legislations and policies concerning women’s rights. What challenges and problems are Pakistani girls and women facing in the Internet?

    Nighat Dad: At the moment we do not have any cybercrime legislation or any law which actually gives safeguards to the women who are facing harassment, for example rape threats or whose freedom of expression is violated by their harassers.

    Firstly, women often don’t know about the legal remedy or any laws and policies which actually give them any safeguards. Secondly, they absolutely have no idea what to do in case of harassment or how to avoid it.

    So you’re providing them with trainings?

    Nighat Dad: Yes, we have started a massive training program in universities and colleges where we talk to young women. More and more women are using mobile phones in Pakistan because it is becoming more acceptable to their family members. Fathers and brothers usually didn’t allow women to have mobile phones due to cultural factors. I remember that when I was in university, I was not allowed to have a mobile phone. So it’s a real challenge for these women to have access to these technologies. Also, in a case of harassment they cannot simply tell their families about it. They don’t know how to deal with these situations.

    Are you teaching encryption techniques in your seminars?

    Nighat Dad: Encryption is actually illegal in Pakistan. The laws say that if you have to use encryption, you have to get permission from the Pakistan Telecommunication Authority (PTA) first, which actually does not make sense to me. I do not know about any public cases where people got into trouble because they used encryption but the ISPs are told by the PTA to monitor those who are encrypting.

    Has anyone ever been charged with using encryption?

    Nighat Dad: I do not know about any public cases where people got into trouble because they used encryption but the ISPs are told by the PTA to monitor those who are encrypting.

    So how are you dealing with this situation in your daily work?

    Nighat Dad: Sometimes I just start to use encryption when I feel like I need to secure my communications or when I feel endangered … There is this draconian cybercrime legislation right now which violates some of the fundamental freedoms enshrined in our constitution. There are a few activists in Pakistan who are at the forefront, including me, and I feel like I am being surveilled and I am being targeted. For example, whenever I talk about this cybercrime legislation on Twitter, there is this twitter troll army ready to attack me. These days I feel like I am actually monitored and I know that it is illegal so I am not using it [encryption] right now.

    As far as I have heard, there are new plans by the Pakistani government on expanding the surveillance by the intelligence services. What’s the current status?

    Nighat Dad: Yes, that’s right. Privacy International released a report about a month ago showing that the Pakistani intelligency agency is planning to replicate the programs of the NSA. Not only restricted to the Pakistani internet users but also outside the borders of Pakistan. This is a major plan that also requires a lot of money. The released documents show that these plans are dating back to 2013. I believe that they are implemented right know.

    Is there a discussion in Pakistan about this?

    Nighat Dad: Gladly, not only civil society is raising these issues but also one of the Senators addressed this recently. He issued a motion, demanding that the government questions the intelligence agencies about these plans. All around the world intelligence agencies are beyond legislative control and liabilities, in Pakistan as well. I think now is the time where they should be hold accountable, whatever they are doing.

    We know from the Snowden revelations that Metadata is used to determine targets for drone attacks. How does that work?

    Nighat Dad: It is already revealed by Snowden that for the drone attacks the most common tactic by the NSA is „geolocation“ which involves locking of the sim card or mobile handset of a target. Former drone pilot Brandon Bryant also mentions clearly how metadata is used in drone strikes and how erroneousness in this method has killed thousands of civilians. The NSA has no mechanism to verify its targets which often results in the killing of innocent people.

    They have also identified some characteristics like a gathering of three to four men having beards. For example in 2011, there was this tribal gathering, a Jirga, with more than a hundred elders in a tribal area (Waziristan) where most of the drone attacks happen and they were discussing local village issues. They were attacked by drones because some of the men had beards and 44 elders got killed. This shows how characteristics and metadata are used to target people.

    Is this the reason why you were one of the speakers at the press conference of the intelexit campaign today?

    Nighat Dad: Yes, because the secretive business of these intelligence agencies and governments is becoming more and more common. They don’t want be held accountable. In Germany for example: No one is questioning them hard enough why they are providing an air base for the drone attacks by the US.

    When I come to Berlin, I feel like there is a lot of freedom here. Berlin has raised the issue of surveillance in the past and has set a very good precedence for the governments as well to question the NSA but at the same time they’re allowing a base for operating drone attacks.

    So you think that the German government has an obligation to change something?

    Nighat Dad: Absolutely, why not? The media here should pressure the German government more heavily to provide justification for why they are providing the Ramstein base. Why are innocent Pakistanis killed with drones being operated from Germany? These are the questions that should be raised! We should hold them accountable!

    What would you like to tell those people working for the intelligence agencies?

    Nighat Dad: I think they should know that the drone attacks that are happening are not a videogame but that real people, real human beings are killed. Those who are dead are dead! Those who survive are disabled, they are crippled. These victims just do not get any remedy from anywhere.

    The drone attacks are impacting communities since children cannot go out and play, they cannot access schools. Mothers and fathers are scared to send their kids out of the house, people cannot gather in a wedding, they cannot go to a funeral or hold tribal gatherings because they are easily targeted by drones. People in those agencies should be aware that they have blood on their hands

    What do you think about the Intelexit campaign?

    Nighat Dad: I think it is a very good campaign as it paves a way for those agents to get out of this bloody business. It would be great if they see that their “small” actions have a real impact on the communities and lives of people in Pakistan. If they have a heart and a brain, they will definitely use this opportunity to get out of these agencies.

    5. Oktober 2015 1
  • : Telemedicus-Sommerkonferenz zur „Zukunft des Internetrechts“
    Telemedicus-Sommerkonferenz zur „Zukunft des Internetrechts“

    telemedicus-soko15Am 29. und 30. August 2015 findet in Berlin die diesjährige Telemedicus-Sommerkonferenz unter dem Motto „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“ statt. Aus der Ankündigung:

    Mit dem Thema „Zwei Schritte vorwärts: Die Zukunft des Internetrechts“ wollen wir uns ganz gezielt von der „normalen“ rechtspolitischen Diskussion lösen, die das Internetrecht derzeit ohnehin prägt, und stattdessen „kreativ und genial“ werden. Selbstfahrende Autos, Virtual Reality, Roboterrecht: all dies beschäftigt mittlerweile nicht mehr nur Schriftsteller, sondern auch Rechtsanwälte, Rechtspolitiker – und bald auch Richter. Wir denken, dass es in dieser Situation Sinn macht, nicht nur einen, sondern zwei Schritte voraus zu denken.

    Die Bandbreite der Themen reicht von Regulierung von Robotik über das Internetrecht der Dinge bis hin zu „Grundrechtsschutz durch Technik“. Ich selbst werde mit einem Vortrag zum Thema „Regulierung durch Standards“ vertreten sein. Zur Anmeldung geht es hier entlang.

    18. August 2015 1
  • : Gefangen im Netz von Mark Zuckerberg
    Vermeintlich kostenfreie Zugangsangebote wie Facebooks Internet.org bezahlen die Nutzer mit ihrer Informations- und Wahlfreiheit. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/andrewfeinberg/2321359871/">Andrew Feinberg</a>
    Gefangen im Netz von Mark Zuckerberg

    Große Internetunternehmen wie Facebook oder Google spinnen kontinuierlich ihr Netz, mit dem sie sich in immer mehr Bereiche unseres Lebens vortasten – Nachrichten, Bilder, soziale Netzwerke, mobile Anwendungen. Mehr und mehr nehmen sie auf diese Weise auch Einfluss auf die Informationen, die wir zu Gesicht bekommen, sie begrenzen unsere Wahlfreiheit und manipulieren fernab von demokratischer Kontrolle. Dem gilt es entgegenzutreten.

    Dieser Gastbeitrag von Cathleen Berger und Lea Gimpel entstand im Rahmen eines Projekts der Stiftung Neue Verantwortung.

    Wir verstehen das Internet als ein Medium der freien Wahl. Im Mittelpunkt stehen nicht bestimmte Marken oder Unternehmen, sondern vor allem die Verbindung. Wichtig ist, dass man kommunizieren und sich informieren kann. Der freie Zugang zu allem und jedem ist dann eine Selbstverständlichkeit. Doch was passiert, wenn wir nicht mehr in diesem vielfältigen Internet surfen, sondern alle Inhalte durch Facebook und Wikipedia vorgegeben werden? Denn wie eine Studie kürzlich zeigte, behaupten in Indonesien bereits 11% der Befragten, nicht im Internet gewesen zu sein – aber Zeit auf Facebook verbracht zu haben. Dieser Trend könnte sich schon bald auch in Europa fortsetzen.

    Bei Facebook wird man sich angesichts dieser Umfrageergebnisse vor Freude die Hände gerieben haben. Mit den beiden Angeboten Facebook Zero und Internet.org drängt Mark Zuckerbergs Imperium in neue Märkte. In Entwicklungs- und Schwellenländer strebt sein Unternehmen nach Marktanteilen und neuen Kundengruppen, hierfür bietet das soziale Netzwerk, wie auch Google und Wikipedia, sogenannte „Zero Rating“-Produkte an. In Europa steht die Sicherung einer bereits bestehenden Dominanz im Vordergrund – die Produkte sind letztlich aber die gleichen.

    Zero-Rating-Produkte erlauben es ihren Kunden auf den ersten Blick, das „Internet“ kostenfrei zu nutzen. Jedoch kann nur auf den Seiten des Anbieters gesurft werden, der Zugriff auf andere Inhalte ist beschränkt – wer sich noch an das Surfen im Internet mit AOL in den 90ern und Anfang der 2000er Jahre erinnert, weiß, was gemeint ist. Bei Google Freezone kann man beispielsweise auf Gmail, Maps und die Suche zugreifen – aber nur einen Klick „hinein“. Will man tiefer recherchieren oder folgt einem Link zu Inhalten außerhalb der Plattform, fallen die normalen Gebühren für Datennutzung an. Geld, das viele Menschen in Entwicklungsländern nicht haben, in Europa dürfte die Bequemlichkeit und der Trend zur generellen Nutzung von Apps im Vordergrund stehen.

    Das Gratis-Internet von Facebook & Co. hat seinen Preis

    Doch die vermeintlich kostenfreien Zugangsangebote sind weder umsonst noch gewähren sie Zugang zu dem Internet, wie wir es kennen – frei und vielfältig. Die Nutzer bezahlen mit ihrer Informations- und Wahlfreiheit: Begleitend zu ihren Zero-Rating-Angeboten kooperieren Unternehmen wie Facebook und Google auch mit Geräte- und Betriebssystemherstellern, sodass ihre Dienste auf den Geräten bereits vorinstalliert sind. Ein fairer Wettbewerb unterschiedlicher Anbieter und ein freier Zugang zu Wissen und Diensten, der es auch erlaubt, Inhalte in anderen Foren zu überprüfen oder schlicht weitere Meinungen einzuholen, sind auf dieser Basis nicht gegeben. Ohne Wettbewerb, ohne eine funktionierende digitale Wirtschaft kann sich auch keine Wissensgesellschaft entwickeln – eine Entwicklung, die in Zeiten der digitalen Transformation Grundlage für den sozialen und ökonomischen Erfolg eines Landes ist. Erschwerend kommt die Datensammelwut der Anbieter hinzu: Wie eine fette Spinne in ihrem Netz breiten sich Facebook und Google immer mehr im Internet aus und saugen Daten ab: Like-Buttons auf jeder Webseite, die direkte Integration von Nachrichten und Zeitungsartikeln (Instant Articles), Kurznachrichten über WhatsApp und sogar Gesichtserkennung über „Moments“ – dieses Netz ist sicherlich noch nicht fertig gewoben.

    Doch zurück zum „Gratis-Internet“: Natürlich ist es eine Chance, dort Zugänge zur digitalen Welt zu schaffen, wo es sonst keine gibt oder generell die Kosten zu senken. Doch ergeben sich weitere Probleme: Facebook gibt mit seinen AGB vor, welche Inhalte angemessen sind und welche entfernt werden. Jillian York von der Electronic Frontier Foundation illustriert dies beispielhaft mit Facebooks Forderung nach Klarnamen, die LGBT-Aktivisten und ‑Performer massiv benachteiligt. Das Netzwerk zwingt dadurch den Nutzern seine Sichtweise der Dinge auf; lokale und regionale Werte werden konterkariert, Unterschiede nivelliert. Durch die Regulierung von Sexualität oder Gewaltdarstellungen entsteht ein kultureller Bias. Gleiches betrifft Meinungsfreiheit oder Innovationen, die auf der Plattform entwickelt werden – alles ist solange akzeptabel, wie es den Vorgaben von Facebook entspricht. Lokale Innovationskraft wird dadurch gehemmt, und kleine und mittelständische lokale Unternehmen müssen sich den Facebook-AGB beugen, wenn sie Kunden erreichen wollen. Mit diesen Angeboten entstehen abgeschlossene Insellösungen, die zu sozialer und wirtschaftlicher Abhängigkeit führen – denn ihre Nutzer sind auf den Plattformen eingeschlossen. Jeder, der sich darüber hinaus online bewegen will, wird durch eine „Bezahlschranke“ davon abgehalten oder mit Mehrkosten bestraft. Wikipedia sollte man in diesem Zusammenhang sicherlich noch einmal gesondert betrachten. Doch auch hier gilt: Pluralität wird von Beginn an unmöglich gemacht.

    Die Problematik dieser Angebote bleibt nicht unbemerkt: Im Zuge der Debatte zu Netzneutralität – das heißt dem diskriminierungsfreien Zugang zum Internet und dem gleichberechtigten Transport aller Inhalte – haben sich durch das Engagement von Internetaktivisten bereits mehr als eine Million Inder bei der indischen Telekommunikationsbehörde gegen Zero-Rating-Produkte ausgesprochen. Erste Partner des in Indien gerade erst im Februar gestarteten Facebook-Angebots Internet.org ziehen daraus nun Konsequenzen und verlassen Zuckerbergs Initiative. Chile ging 2014 einen Schritt weiter: Basierend auf dem 2010 verabschiedeten Gesetz zum Schutz der Netzneutralität verbot die Regierung kurzerhand alle Zero-Rating-Angebote. In Europa hingegen diskutiert man auf Druck von Telekommunikationsunternehmen nunmehr die Einführung bzw. Genehmigung solcher Angebote.

    Es geht um nicht weniger als unsere Freiheit und Demokratie

    Wenn das freie Internet nicht durch Datenspinnen wie Facebook ersetzt werden soll, sind Regierungen weltweit in der Pflicht, Unternehmen immer wieder an ihre Verantwortung zu erinnern und Gegenmaßnahmen zu ergreifen, wenn notwendig. Denn nicht der Zugang zum Internet an sich sollte das Ziel aller Bemühungen um Anschluss und Konnektivität sein, sondern ein breiter, offener, gleichberechtigter Zugang zu einem diversen Angebot, das es dem Nutzer überlässt, welche Inhalte er ansteuert. Die Kontrolle von Inhalten darf nicht bei Unternehmen liegen.

    Noch ist dieses Netz nicht allumfassend: Es muss im Sinne der Netzneutralität, das heißt der Gleichbehandlung aller Daten, die ökonomische Diskriminierung von Inhalten mittels Regulierung untersagt werden – mit anderen Worten: Zero-Rating-Angebote dürfen nicht die Wettbewerbsfähigkeit unterlaufen. Dies kann gleichzeitig bedeuten, dass wirtschaftliche Anreize für Anbieter von lokalen Inhalten geschaffen werden müssen, die zu einer Verbreiterung des Marktes und damit einem fairen Wettbewerb beitragen. Kreativere Modelle könnten vorsehen, dass Länder Internet Service Provider verpflichten, eine kleine Datenmenge pro Kunde kostenlos zur Verfügung zu stellen. Damit kann der Nutzer machen, was er möchte. Letztlich bedarf es eines besseren Schutzes der Konsumenten von staatlicher Seite, um Menschenrechte und die Freiheit im Internet weltweit zu schützen.

    Der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Meinungs- und Pressefreiheit, Frank La Rue, bringt dies klar auf den Punkt: Die Einschränkung oder Sperrung des Internetzugangs verstößt gegen das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit (Artikel 19 des VN-Zivilpaktes); das Internet ist in Zeiten der Informations- und Wissensgesellschaft ein grundlegendes Menschenrecht. Mark Zuckerberg, CEO von Facebook, sieht das ähnlich: Zum Start von internet.org bezeichnete er in einem Blogbeitrag (pdf, Facebook-Login-Only-Link) Vernetzung als Menschenrecht. Allein die Auslegung davon ist sehr unterschiedlich. 

    5. August 2015 46
  • : Argumentationsfiguren des Urheberrechts-Extremismus
    Von "Tragedy of the Commons" zu "Tragedy of the Anti-Commons"
    Argumentationsfiguren des Urheberrechts-Extremismus

    Vor kurzem durfte ich anlässlich der Diskussion um mögliche Einschränkungen der Panoramafreiheit im Urheberrecht einen Gastbeitrag im Feuilleton der Süddeutschen Zeitung wider den „Urheberrechts-Extremismus“ beisteuern. Mein Argument war dabei, dass die Vorschläge im Bereich Panoramafreiheit nur „exemplarisch für den Urheberrechts-Extremismus [stehen], der besonders die europäische Rechtslage prägt“. Der Begriff des „Urheberrechts-Extremismus“ hat in der Folge einiges an Kritik erfahren, unter anderem in einer Replik in der Süddeutschen Zeitung von Jonathan Beck, Leiter des Verlagsbereichs Literatur, Sachbuch, Wissenschaft des Verlags C.H. Beck, der mir diesbezüglich vorwirft „in Varoufakis-Manier“ zu argumentieren.

    Ich glaube dennoch, dass der Begriff des Urheberrechts-Extremismus ziemlich genau einen der Gründe beschreibt, warum selbst moderate Reformen des Urheberrechts so schwer zu realisieren sind.

    Das Spektrum in der Urheberrechtsdebatte reicht von Abolitionismus – also der Forderung nach einer Abschaffung des Urheberrechts – auf der einen bis zu Urheberrechts-Extremismus auf der anderen Seite. Abolitionistische Positionen sind in der Debatte kaum vorhanden. In Deutschland haben zwar AutorInnen wie Joost Smiers und Marieke van Schijndel mit ihrem Buch „Kein Copyright“ und Michael Seemann mit einem Gastbeitrag bei Spiegel Online kurzfristig Aufmerksamkeit erregt, aber kaum Spuren hinterlassen. Im wissenschaftlichen Diskurs gibt es mit libertären ForscherInnen wie Michele Boldrin, David Levine und anderen zwar ebenfalls Verfechter einer Totalabschaffung, sie sind allerdings auch bestenfalls eine Randerscheinung.

    Urheberrechtsextremismus hingegen ist eine im Mainstream häufige und kaum als solche identifizierte Diskursposition. Solange aber Urheberrechts-Extremismus nicht als solcher erkannt und ihm diskursiv begegnet wird, sind moderate, auf Interessensausgleich und Lebbarkeit im Alltag hin orientierte Urheberrechtsreformen unwahrscheinlich. Im folgenden deshalb ein Versuch, die drei zentralen urheberrechts-extremistischen Argumentationsfiguren im europäischen Urheberrechtsdiskurs zu identifizieren:

    (1) Mehr Schutz ist immer besser

    Jede Stärkung von Urheberrechten, sei es durch längere Schutzfristen oder durch Ausweitung des Schutzbereiches (z. B. neue Leistungsschutzrechte) wird ausschließlich positiv gesehen. Urheberrecht kann demnach nicht „zu stark“ sein und jede Einschränkung des Schutzniveaus (z. B. durch neue oder erweiterte Schrankenregelungen) wird abgelehnt bzw. als prinzipieller Angriff auf das Urheberrecht gewertet.

    Eine derartige Position verkennt aber, dass es nicht nur zu wenig Schutz – häufig und oft fragwürdig als „Tragedy of the Commons“, Tragik der Allmende beschrieben –, sondern auch zu viel Schutz geben kann. Der US-Urheberrechtsforscher Michael Heller spricht in diesem Zusammenhang von „Anti-Commons“ oder „Gridlock“, der aus zu weitreichenden und verteilt gehaltenen Rechtspositionen resultiert. Fehlen bei der Tragedy of the Commons Anreize zu produzieren und kommt es deshalb zu Unterversorgung und ‑nutzung, führt die Tragedy of the Anti-Commons aus anderen Gründen – zu komplizierte und damit teure Rechteklärung – zu denselben negativen Ergebnissen. Ein Beispiel für Anti-Commons-Probleme sind Mashups, Klangcollagen aus einer größeren Zahl vorhandener Songs, die sich zwar wachsender Beliebtheit in sozialen Netzwerken erfreuen – David Wessel aka Mashup Germany verfügt über mehr als 250.000 Facebook-Fans –, aber mangels praktikabler Rechteklärung weder im Radio gespielt noch verkauft werden dürfen. Selbst die bloße nicht-profitorientierte Veröffentlichung ist entweder mit Abmahngefahr verbunden oder nur bis auf Widerruf durch Plattformbetreiber wie Soundcloud möglich. Übermäßig weitreichende Urheber- und Leistungsschutzrechte führen so dazu, dass eine ganze Kunstform marginalisiert wird.

    Der Zusammenhang zwischen Schutzniveau und positiven Effekten für kreative Neuschöpfung und Werksnutzung ist demnach ein umgedreht U‑förmiger, wie obige Abbildung schematisch illustrieren soll. Extrempositionen an beiden Enden ist gemein, dass sie diesen U‑förmigen Zusammenhang abstreiten und stattdessen für Abschaffung bzw. maximal umfassenden Schutz eintreten.

    (2) Kein Reformbedarf trotz Digitalisierung und Internet

    Wer die Antworten vor allem von Rechteverwertern auf die Fragen der öffentlichen EU-Konsultation zum Urheberrecht liest, könnte glauben, wir lebten in der besten aller Urheberrechtswelten. Abgesehen von stärkerer Verfolgung von Piraterie sehen sie an keinem einzigen Punkt Reformbedarf im Urheberrecht, Rechteklärung im Einzelfall bzw. über Verwertungsgesellschaften reiche völlig aus.

    Wer sich hingegen mit offenen Augen durchs Netz bewegt, der/die kommt gar nicht umhin zu beobachten, dass an allen Ecken und Enden Konflikte mit dem Urheberrecht drohen. War das Urheberrecht vor dem Internet eine Spezialmaterie vor allem für professionell Kunst- und Kulturschaffende, sind heute alltägliche Nutzungshandlungen der breiten Masse der Bevölkerung wie das Teilen von Handy-Videos urheberrechtlich relevant – von neuen kreativen Nutzungsformen wie Remix, Mashup oder Memes oder dem Problem der von Land zu Land unterschiedlich implementierten Schrankenbestimmungen in einem digitalen europäischen Binnenmarkt ganz zu schweigen.

    Hinzu kommen technologiebedingte Verschiebungen in der Balance zwischen verschiedenen Interessensgruppen. Ist der Verleih gedruckter Bücher urheberrechtlich problemlos möglich, fehlen vergleichbare Rechte für den Bereich des E‑Book-Verleihs; stattdessen kämpfen Bibliotheken mit technologischen Kopierschutzsystemen (Digitales Rechtemanagement, DRM) und Verlagsverträgen, die selbst bestehende Schrankenregelungen im Urheberrecht auszuhebeln versuchen. Wenn hier nicht nachjustiert wird, könnte das technologische Potential für einfacheren Zugang durch (urheber-)rechtliche Einschränkungen ungenutzt bleiben, ja bisweilen die Nutzung digitaler schwieriger als jene gedruckter Werke sein.

    (3) Wer gegen restriktives Urheberrecht ist, hilft nur Google, Facebook & Co

    Während die ersten beiden Argumentationsfiguren eine Art inhaltliche Positionsbestimmung darstellen, ist die dritte Argumentationsfigur reaktiver Natur und soll Urheberrechtskritik desavouieren. Im Kern wird behauptet, jede Senkung des urheberrechtlichen Schutzniveaus würde ausschließlich den Profiten neuer Plattformen wie Google, Facebook oder Amazon auf Kosten der UrheberInnen dienen. In dieser Pauschalität und Unbedingtheit ist diese Behauptung jedoch unhaltbar.

    Tatsächlich ist es vielmehr so, dass es gerade die vielkritisierten großen Plattformbetreiber sind, die vom urheberrechtlichen Status quo profitieren. Sie verfügen über die Ressourcen und Marktstellung, um Rechte zu klären und Rechtsunsicherheit auszuhalten. Mit seinem Content-ID-Verfahren hat es Google bei seinem Dienst YouTube sogar geschafft, aus der Schwierigkeit Rechte zu klären ein Geschäftsmodell zu bauen und gleichzeitig Markteintrittsbarrieren zu errichten. Im Ergebnis ist dadurch gerade die Mehrheit weniger prominenter Kunstschaffender in einer schlechten (Verhandlungs-)Position, wie kürzlich erst der Streit zwischen Zoë Keating und YouTube gezeigt hat. Weniger Bewilligungskultur, d. h. Rechteklärung im Einzelfall, und mehr pauschale Rechteklärung über Verwertungsgesellschaften, wie es beispielsweise bei Radionutzung der Fall ist, würden hier für mehr Anbietervielfalt und Plattformwettbewerb sorgen.

    Die Auswirkungen konkreter Reformideen, wie neue Schranken (z. B. für Remix) oder ein einheitliches EU-Urheberrecht, auf die Verteilung von Einkommen lassen sich a priori nicht bemessen und hängen stark von konkreter Ausgestaltung ab (z. B. durch Kombination von Schranken mit Pauschalvergütungen). Ganz abgesehen davon, dass die Folgen für die Einkommen noch einmal stark von Verträgen zwischen Kreativen und Verwertern abhängen, wie das Beispiel der jüngst geleakten Verträge zu Lasten der Kunstschaffenden zwischen Sony und Spotify belegt.

    Fazit

    Die Penetranz und Akzeptanz urheberrechts-extremistischer Argumentationsfiguren im aktuellen Urheberrechtsdiskurs ist einer der Gründe dafür, dass jede auch noch so moderate Anpassung des Urheberrechts an die Anforderungen einer digitalen Gesellschaft unendlich schwer fällt. Es ist deshalb an der Zeit, diese Positionen als Extrempositionen zu erkennen und zu benennen.

    Denn stünde außer Streit, dass es auch zuviel an urheberrechtlichem Schutz geben kann bzw. in manchen Bereichen längst gibt, dass mit dem Internet Reformbedarf jenseits stärkerer Rechtsdurchsetzung einhergeht und dass nicht jede Kritik am Urheberrecht nur Interessen großer Plattformbetreiber dient, dann ginge es weniger um das „ob“, sondern mehr um das „wie“ der anstehenden Urheberrechtsreform.

    22. Juli 2015 22
  • : EU-Urheberrecht: Reaktionen auf die Annahme des „Reda-Berichts“
    EU-Urheberrecht: Reaktionen auf die Annahme des „Reda-Berichts“

    Wie vorhin bereits berichtet, hat das Europäische Parlament in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit großer Mehrheit den „Reda-Bericht“ angenommen, nachdem er schon vor einigen Wochen im JURI-Ausschuss Anklang fand: EU parliament defends Freedom of Panorama & calls for copyright reform.

    Der „Reda-Bericht“ ist nach Julia Reda benannt, der Abgeordneten der Piraten im Europäischen Parlament. Ihr Vorschlag wendet sich gegen weitere Verschärfungen bei den Urheberverwertungsrechten und strebt insgesamt die Stärkung der Position der Urheber gegenüber den Verwertern an. Das Geoblocking soll gleichzeitig zurückgefahren und Wissenschaftlern und Bibliothekaren der Umgang mit elektronischen Werken erleichtert werden.

    Es gab im Vorfeld Befürchtungen, dass in der letzten Minute die Idee des Leistungsschutzgeldes für Presseverleger hineingeschmuggelt werden sollte. Der entsprechende Änderungsantrag wurde aber abgelehnt. Ebenso wurde der von dem Franzosen Jean-Marie Cavada eingebrachte Vorschlag, die Panoramafreiheit in Europa quasi abzuschaffen, wieder gestrichen.

    Die ersten Reaktionen auf die Abstimmung im EU-Parlament trudeln bereits ein. Hier ein Überblick:

    Die Computer & Communications Industry Association (CCIA) gratuliert Julia Reda mit folgenden Worten:

    We commend MEP Reda on her hard work on this report. Copyright has again proved to be a contentious issue making compromises difficult to achieve – MEP Reda deserves praise for her determination in steering this through the parliamentary process. The report is the beginning of an ongoing debate signalling to the European Commission which aspects of substantive copyright law merit reform.

    Marie-Anne Ferry-Fall, Präsidentin der französischen Verwertungsgesellschaft ADAGP (Societe des Auteurs dans les Arts graphiques et Plastiques), ist hingegen weniger begeistert und wird bei Zeit-online mit kritischen Bemerkungen in Richtung der Werbeplattformen und deren Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material zitiert:

    Wir sind überzeugt, dass große Internetfirmen wie Facebook, Twitter und Google, die Geld mit der Arbeit von Künstlern auf ihren Plattformen verdienen, dafür auch bezahlen sollten.

    Ganz anders die Digitale Gesellschaft, sie merkt unter dem Motto EU-Parlament empfiehlt Reförmchen statt Reform kritisch und mit Blick auf den Ende des Jahres erwarteten Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Urheberverwertungsrechte an:

    Trotz vereinzelter guter Ansätze bleibt das Parlament damit insgesamt viel zu verzagt. Anstatt weitreichende Empfehlungen zu machen, die das vollkommen veraltete EU-Urheberrecht an die Nutzungsgewohnheiten und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen, wurde der ursprüngliche Entwurf an vielen Stellen aufgeweicht und verwässert. Es bleibt zu hoffen, dass die Abgeordneten im eigentlichen Gesetzgebungsverfahren mehr Mut zu einer echten, zukunftsfähigen Reform des Urheberrechts aufbringen werden.

    Julia Reda selbst kommentiert ebenfalls in diese Richtung:

    I am hoping, when the reform from the Commission comes, it will be more bold.

    (Ich hoffe, dass die Reform der (EU)-Kommission mutiger ausfällt.)

    Das hoffen wir auch!

    9. Juli 2015 4
  • : EU-Urheberrecht: Communia präsentiert die 10 schlimmsten und 5 besten Änderungsanträge zum Reda-Report
    EU-Urheberrecht: Communia präsentiert die 10 schlimmsten und 5 besten Änderungsanträge zum Reda-Report

    Kurz nach Veröffentlichung der über 500 Änderungsanträge zum Berichtsentwurf Julia Redas für die Evaluation der geltenden EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-RL) haben wir über die fünf schlimmsten Verschlimmbesserungsvorschläge berichtet. Vor allem deutsche CDU/CSU-Abgeordnete hatten sich durch restriktive Korrekturvorschläge hervorgetan.

    communia_worst_amendments

    Inzwischen haben sich auch noch andere durch die Vielzahl an Änderungsanträgen gewühlt. Beispielsweise hat die Communia Association, eine internationale Vereinigung zur Förderung der Public Domain, ebenfalls Listen vorgelegt. Communia präsentiert allerdings nicht nur zehn besonders problematische, sondern auch fünf durchaus begrüßenswerte Änderungsvorschläge.

    Die zehn Verschlechterungsvorschläge wollen u. a. Verlinkung kriminalisieren (AM 409), sprechen sich gegen Panoramafreiheit (AM 421) oder gegen Gemeinfreiheit amtlicher Werke (AM 236–240) aus.

    Von den fünf positiv bewerteten Änderungsanträgen stammen drei von Julia Reda selbst, wobei der österreichische S&D‑Abgeordnete Josef Weidenholzer jeweils als Mitantragssteller angeführt ist. AM 264 möchte beispielsweise klarstellen, dass eine bloße Digitalisierung von gemeinfreien Werken keine neuen Urheberrechte begründet, und AM 266 empfiehlt die Förderung von Werkregistrierung, um Rechteklärung zu vereinfachen (bei diesem Antrag ist neben Reda und Weidenholzer auch noch der CDU-Abgeordnete Christian Ehler Mitantragssteller).

    Neben diesen Vorschlägen lobt Communia noch den Antrag AM 348 der liberalen ALDE-Abgeordneten Marietje Schaake aus den Niederlanden, die eine Stärkung der Stellung von Bibliotheken und Archiven bei der digitalen Zugänglichmachung vergriffener Werke fordert. Die polnische S&D‑Abgeordnete Lidia Joanna Geringer de Oedenberg wiederum fordert in AM 341, zusätzlich zur verpflichtenden Implementation von Schrankenregelungen auch deren einheitliche Umsetzung durch die Mitgliedsländer vorzuschreiben.

    Zusammengenommen belegen die Listen von Communia, dass die Fraktionen in Sachen Urheberrecht keineswegs einheitlich positioniert sind. Man darf wirklich gespannt sein, wie der Reda-Report am Ende aussehen wird.

    15. April 2015 3
  • : Neue Wege beschreiten? Digital Rights in Lateinamerika
    Neue Wege beschreiten? Digital Rights in Lateinamerika

    Ein interessanter Blogpost eines Doktoranden der London School of Economics (LSE) weist auf die spannende Entwicklung rund um die Thematik der Digital Rights in Lateinamerika hin. Der Region könnte es in Zusammenarbeit gelingen, einen Gegenpart zu den von USA und UK verfolgten Überwachungsmaßnahmen zu bilden. Einen vielversprechenden Ansatz gibt es schon aus Brasilien mit dem Marco Civil.

    Die nahe Zukunft wird darüber entscheiden, ob sich Menschen- und Zivilrechtler gegen einen potentiell entstehenden Überwachungsapperat durchsetzen können.

    Timing is crucial here. If no action is taken, Latin American countries might well engage in (re)-building their surveillance and security apparatus unchecked. On the other hand, if appropriate action is taken, Latin America might well develop a unique approach along a more progressive path than the ones certain European countries and the US have followed. The path ahead can still be shaped to guarantee human rights in the digital age.

    13. April 2015
  • : Geheimdienstskandal: Amnesty zieht vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
    Geheimdienstskandal: Amnesty zieht vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof

    Nachdem sich Amnesty bereits seit 2013 für Chelsea Manning einsetzt und den unsinnigen Vorwurf „Aiding the enemy“ kritisiert hatte, wird nun die Massenüberwachung der Geheimdienste von der Menschenrechtsorganisation vor Gericht gebracht.

    Der britische Nachrichtendienst Government Communications Headquarters (GCHQ) ist insbesondere mit dem Programm „Tempora“ ein wichtiger Teil der „Five Eyes“. Nach britischem Recht darf der Geheimdienst mit Hilfe von sog. „general warrants“ nach Section 5(1) RIPA massenhaft Kommunikationsdaten abgreifen. Amnesty ruft nun den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg an, um überprüfen zu lassen, ob die britischen Gesetze und die Praktiken des GCHQ mit der Europäischen Menschenrechtskonvention konform sind.

    An der Beschwerde beteiligen sich weitere schlagkräftige internationale NGOs, neben Liberty und Privacy International auch die American Civil Liberties Union, Bytes for All, Canadian Civil Liberties Association, Egyptian Initiative for Personal Rights, Hungarian Civil Liberties Union, Irish Council for Civil Liberties und Legal Resources Centre.

    Es ist nicht der erste Versuch, den GCHQ wegen Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu bringen.

    Seit 2013 läuft bereits ein juristisches Verfahren (Application No. 58170/13) gegen die massenhafte Überwachung durch das GCHQ, das drei britische NGOs und ich selbst angestrengt haben.

    11. April 2015 23