Digital Rights

  • : Grundrechteabbau in wenigen Akten
    Grundrechteabbau in wenigen Akten

    Hie rmal nur ein paar Artikel von gestern und heute zum Grundrechteabbau:

    Netzeitung: Urteil zu Kontoabfragen: Datenschützer warnt vor gläsernem Bankkunden.

    Karlsruhe habe klar definiert, wann Kontoabfragen zulässig sind, meint Datenschützer Dix im Gespräch mit Markus Scheffler. Die Terror-Angst dürfe nicht zu einem gläsernen Bankkunden führen.

    Futurezone: EU-Parlament verurteilt Flugdaten-Deal.

    Der Konsens in der Kritik des EU-Parlaments am Passagierdatenabkommen mit den USA ist am Donnerstag von der Vereinigten Linken über die grünen, liberalen und sozialdemokratischen Parlamentarier gegangen. Die Konservativen zogen ihren Gegenentwurf überraschend zurück und stimmten ebenfalls mit.

    Heise: EU-Parlament bemängelt Abkommen zum Fluggastdatentransfer.

    Das EU-Parlament hat in seiner Sitzung heute in Straßburg das EU-US-Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten (Passenger Name Records, PNR) an US-Behörden äußerst kritisch gewürdigt. In einer gemeinsamen Resolution aller Fraktionen, dem sich nach einigen Ergänzungen zum Schluss auch die Europäischen Christdemokraten (EVP/ED) anschlossen, werden die nationalen Parlamente aufgefordert, „den vorliegenden Entwurf sorgfältig im Licht der in dieser Resolution angestellten Beobachtungen zu überprüfen“.

    Spiegel: Passagierdaten: Neuregelung erweist sich als Mogelpackung.

    Auch wenn ab August weniger Datensätze an US-Sicherheitsbehörden übermittelt werden müssen: Das neue Flugpassagier-Abkommen bringt weniger Veränderungen, als viele erhofft hatten – für besonders sensible Daten wurden die Regeln sogar verschärft.

    Heise: Neue Details zu Schäubles umstrittenen Anti-Terrorkatalog.

    Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geplanten Präventivbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) umfassen einem Bericht der taz zufolge neben den heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen auch eine deutliche Ausweitung des großen Lauschangriffs und tief greifende Mittel gegen potenzielle Terroristen. Aufgegriffen hat der CDU-Politiker demnach etwa die alte Forderung der Union, die akustische Wohnraumüberwachung auch dann zuzulassen, wenn möglicherweise intime Gespräche geführt werden und der vom Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensgestaltung berührt wird. Schäuble will in solchen Fällen die von der SPD lange Zeit strikt abgelehnte Lösung durchsetzen, ein „Richterband“ mitlaufen zu lassen. In insgesamt 25 Paragrafen werden dem BKA neue „vorsorgliche“ Ermächtigungen eingeräumt. So soll es auch „Gefährder“ vorübergehend in Gewahrsam nehmen oder deren Wohnungen durchforsten können.

    Tagesschau.de: Entwurf für neues BKA-Gesetz – Lauschangriff bald ganz privat?

    Im Zuge der Reform des BKA-Gesetzes will Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble dem Bundeskriminalamt (BKA) offenbar weitreichende Befugnisse zur Abwehr terroristischer Bedrohungen erteilen. Laut Schäubles Novelle zum BKA-Gesetz sollen BKA-Beamte künftig präventiv Wohnungen mit technischen Mitteln verwanzen können. Zudem wolle der Innenminister dann auch das Abhörverbot von Privatgesprächen aufheben.Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 geurteilt, dass der „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ tabu sei für die Ermittler. Lauschaktionen müssten sofort abgebrochen werden, wenn Gespräche mit engen Angehörigen geführt werden und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass diese Tatbeteiligte sind.

    Heise: Forderung nach Begrenzung der EU-weiten Überwachung.

    Die grüne Bundestagsfraktion ist besorgt über den geplanten Erweiterung der EU-weiten Überwachung. Insbesondere ist ihr das Vorhaben zum Ausbau des Schengener Informationssystems für die Kontrollen von Reisenden in weiten Teilen des EU-Binnenraums zum SIS II suspekt. Hier sei die strenge Zweckbindung der Daten, die in dem überarbeiteten Computersystem gespeichert werden sollen, sicherzustellen, fordert die Oppositionspartei in einem jetzt veröffentlichten Antrag (PDF-Datei). Gleichzeitig soll die Bundesregierung aufgefordert werden, ihre Pläne aufzugeben, Geheimdiensten Zugang auf die umfangreichen Datenbestände im SIS II zu geben. Vielmehr sei die Entscheidung des EU-Parlaments zur Eingrenzung des Datenverbunds zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass dieser „nicht zu einem umfassenden polizeilichen Informationssystem und Geheimdienstwerkzeug wird“.

    Heise: Union: Technik für heimliche Online-Durchsuchungen einsatzbereit.

    Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl, hat die Technik für verdeckte Online-Durchsuchungen als startklar bezeichnet. Die Software für die Durchführung der heftig umstrittenen Maßnahme existiere bereits und könne auch eingesetzt werden, sagte der CSU-Politiker der Tagesschau. Sicherheitsbehörden würden ihm zufolge dabei heimlich ein Programm auf einen Zielcomputer übertragen, die dort gespeicherten Dateien auf Stichworte hin durchsuchen und die so aufgefundenen Informationen online zurück übertragen. Auf technische Details – wie etwa dieser „Bundestrojaner“ auf die PCs der Verdächtigen gelangt und wie er beispielsweise vor Schutzsoftware wie Intrusion Detection Systems oder Antiviren-Software versteckt wird – ging Uhl allerdings nicht ein.

    13. Juli 2007 3
  • : Musikindustrie klagt gegen eDonkey-Server
    Musikindustrie klagt gegen eDonkey-Server

    Heise berichtet: Musikindustrie geht gegen Betreiber von eDonkey-Servern vor.

    Die deutsche Musikindustrie vermeldete am heutigen Freitag einen Teilsieg gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet. Das Landgericht (LG) Hamburg habe „in einer jetzt zugestellten einstweiligen Verfügung den Anbieter eines eDonkey-Servers dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort illegale Musikdateien zum Download angeboten werden“, teilte die deutsche Landesgruppe der IFPI mit (Az. 308 O 273/07). Diese Darstellung des Verbands verkürzt den Sachverhalt freilich erheblich. Tatsächlich wurde im Hamburger Fall dem Betreiber lediglich untersagt, die auf der CD einer Musikband enthaltenen Songs zu verbreiten.

    Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände, verkündete laut Heise:

    Es sei „bedauerlich, dass die an sich sinnvolle Technologie von Tauschbörsen immer noch zu massenhaften Urheberechtsverletzungen missbraucht wird, obwohl längst entsprechende Filtertechnologien zur Verfügung stehen.“

    Das ist erstmal interessant, dass sie n der Öffentlichkeitsarbeit Tauschbörsen als sinnvolle Technik bezeichnen. Das ist schonmal ein Fortschritt gegenüber der früheren Propagana. Gleichzeitig muss man die Frage stellen, warum man sich dann vehement einer Legalisierung der Tauschbörsennutzung für das nicht-kommerzielle Kopieren zu privaten Zwecken sperrt. Die Konzepte liegen auf dem Tisch. Und wenn die Musik- und Filmindustrie bei der Einführung von Radio und Fernsehen so mächtig gewesen wäre wie heute, hätte es den Erfolg dieser Medien so nicht gegeben.

    13. Juli 2007 3
  • : Nerdlobbyismus in Aktion
    Nerdlobbyismus in Aktion

    Rummeckern über Politiker ist sehr beliebt. Leider sind nur wenige dazu zu bewegen, aktiv Kontakt zu Politikernaufzunehmen und ihnen mal Fragestellungen der digitalen Gesellschaft zu erklären. Hanno hat es gemacht und über seine Erfahrungen gebloggt: Nerdlobbyismus: Update & Eindrücke.

    Ich hatte geglaubt, der Plan sei zu naiv. War er aber nicht. Es ist tatsächlich einfach, Politiker zu besuchen, und ich kann jedem Nerd im Rahmen der aktuellen Hysterie rund um Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Wahlcomputer, Hackerparagraphen usw. nur bitten, dies ebenfalls zu tun. Die Kontaktaufnahme ist problemlos: Eine Mail oder Telefonat an das Abgeordnetenbüro, in aller Regel meldet sich nach kurzer Zeit ein Mitarbeiter des Abgeordneten, manchmal der Abgeordnete selber.

    Mehr Bericht gibt es bei Hanno. Macht es nach! Wir brauchen noch viel mehr Menschen, die mithelfen, bei Politikern das notwendige Bewusstsein für die digitale Welt zu schaffen. Es kostet auch nichts, ausser etwas Zeit.

    13. Juli 2007 1
  • : Free EUtube
    Free EUtube

    Die Kampagne „Free EUtube“ fordert „Our Right to comment on Eutube propaganda“:

    * Recently the European Commission launched EUtube, EUtube is a Youtube channel for EU content
    * In an unprecedented move the European Commission disabled EUtube user comments.
    * European Union officials educate us why they need to listen to citizens. ‚EU communication must be a two way street’, says Commissioner Wallström. How does video propaganda improve our participation? How do disabled «user comments» improve EU listening?
    * Youtube.com is no European company. It uses public content from the European Commission for free. However, European citizens may not download, use, or remix these videos without permission: Copyright infringement!
    * The European Union cannot guarantee that Youtube respects European privacy and data protection standards.
    * The EU Commission cooperates with commercial platforms from abroad such as Youtube but not Wikipedia and true European civil society groups. Why does the Commission discriminate non-commercial platforms?

    We demand:

    1. Citizens and democratic institutions define EU policies. Commission officials are obliged to serve.
    2. Public EU content needs to be free, that is public domain or published under a license such as Creative Commons
    3. Public video content has to be released without copy protection, using open formats.
    4. Public video content has to be unbiased or multipartisan, informative and decent.
    5. EUtube comments censorship must stop.

    Wir hatten vor zwei Wochen mal über EUTube geschrieben: Europa-Propaganda für weniger Politikverdrossenheit?

    12. Juli 2007 1
  • : Heute Abend in Berlin: Podiumsdiskussion über Vorratsdatenspeicherung
    Heute Abend in Berlin: Podiumsdiskussion über Vorratsdatenspeicherung

    Auf der gemeinsamen Podiumsveranstaltung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und des Seminars für angewandte Unsicherheit werden wir die technischen, rechtlichen und politischen Implikationen dieser Massnahme und mögliche Schritte dagegen diskutieren.

    TeilnehmerInnen auf dem Podium sind:

    * Constanze Kurz (Chaos Computer Club) zum Bereich techn. Aspekte und IT
    * Sönke Hilbrans (Republikanischer Anwaltsverein, Deutsche Vereinigung für Datenschutz) zum Bereich Strafrecht und juristische Aspekte
    * Prof. Dr. Norbert Pütter (CILIP/Bürgerrechte und Polizei, FU Berlin) zum Bereich Rechtsstaat, gesellschaftliche Entwicklung
    * Ricardo Cristof Remmert-Fontes (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung) zum Bereich Politik, Vernetzung

    do 12.7.07, Audimax im Ostflügel der Humboldt-Universität, Unter den Linden 6, 19 Uhr

    12. Juli 2007 5
  • : BKA begräbt die 2D-Foto-Fahndung – vorerst
    BKA begräbt die 2D-Foto-Fahndung – vorerst

    Das BKA hat gestern den Feldversuch am Mainzer HBF für gescheitert erklärt: Video-Erkennung zur Fahndung ungeeignet.

    Computergestützte Gesichtserkennung eignet sich nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) derzeit nicht zur Fahndung nach Terroristen. Die Trefferrate heutiger biometrischer Systeme sei zu niedrig, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden. Er werde das System Innenminister Wolfgang Schäuble nicht empfehlen. Ziercke berief sich dabei auf einen Feldversuch seiner Behörde am Mainzer Hauptbahnhof. Dort waren Kameras installiert worden, die 200 Testpersonen aus dem Strom der täglich rund 23.000 Passanten herausfiltern sollten. Selbst bei besten Lichtverhältnissen habe keines der drei erprobten Systeme eine Trefferquote von mehr als 60 Prozent erreicht, sagte Ziercke. Das Ziel, eine Gefahr zu verhindern, erreiche man damit nicht. Erforderlich seien nahezu 100 Prozent. Dies werde in den nächsten fünf Jahren technisch nicht zu erreichen sein, so Ziercke.

    Kai Raven hat sich den 28-seitigen Abschlussbericht genauer angeschaut: Nach der Foto-Fahndung.

    Aber es geht weiter, denn im Grunde hat man mit dem Versuch nur definitv festgestellt, dass 2D-Bildverarbeitung, frontal installierte, statische und analoge Videoüberwachungskameras ohne zusätzliche Kapazitäten wie Infrarot und Radar-Vermessung, wie sie andere Kamertypen bereits liefern, nicht ausreichen. Der Wahrheitsgehalt von Zierkes Behauptung, das Foto-Fahndung Projekt „wiederlege alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird“ muss erneut überprüft werden, wenn andere Feldtests mit digitalen Videoüberwachungskamerasystemen, die mit voll beweglichen Kameras, Infrarot, Radar und Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven arbeiten und voll auf die 3D-Gesichtserkennung setzen, durchgeführt werden.

    Ansonsten gibt es noch Heise als Quelle: BKA: 2D-Foto-Fahndung ist nicht einsatzfähig.

    Beim weltweit ersten Forschungsprojekt unter einigermaßen realistischen Alltagsbedingungen stellte sich heraus, dass die Beleuchtung im Treppenbereich die größte Rolle spielte. Während bei Tageslicht auf der herabführenden Rolltreppe Erkennungsraten von über 60 Prozent erzielt wurden, sank die Rate nachts auf 10 bis 20 Prozent. In der dunklen Jahreszeit funktionierte die Foto-Fahndung praktisch nur von 9:00 bis 16:00. Entsprechend nüchtern urteilte BKA-Präsident Jörg Ziercke zur Präsentation der Forschungsdaten in Wiesbaden: „Biometrische Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum sind derzeit nicht einsatzfähig, ihre Erkennungsleistung ist nicht ausreichend genug. Außerdem ist das Potenzial einer Falscherkennung zu hoch.“ Für Ziercke ergibt sich damit die Konsequenz, dass biometrische Systeme wohl zu Verifikationszwecken etwa bei Zugangskontrollsystemen ihre Berechtigung haben und bei entsprechendem technischen Fortschritt hin zur 3D-Biometrie neu geprüft werden müssen. „Unser Projekt widerlegt alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird.“

    Und neu: Zwiespältige Reaktionen auf BKA-Projekt Foto-Fahndung.

    Der IT-Bundesverband Bitkom veröffentlichte eine Stellungnahme, die die wirtschaftliche Bedeutung der automatischen Gesichtserkennung herausstreicht. Der Umsatz auf diesem Biometrie-Markt soll dem Bitkom zufolge von heute 120 Millionen auf 300 Millionen Euro im Jahre 2010 steigen. Der Anteil der Gesichtserkennung soll dabei auf etwa 30 Prozent steigen. Diese Technik soll besonders im Bankenbereich verstärkt eingesetzt werden, heißt es beim Bitkom, der nicht direkt auf den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung zu Fahndungszwecken eingeht, aber davon redet, das BKA habe „in einem Pilotprojekt im Mainzer Hauptbahnhof in den vergangenen Monaten erfolgreich getestet, ob Einzelpersonen mithilfe biometrischer Daten in Menschenmengen erkannt werden können“.

    12. Juli 2007 2
  • : Kopierschutz light in Japan
    Kopierschutz light in Japan

    Japan will wohl die Fesseln der Kopierschutzsysteme etwas lockern und bis zu neun Privatkopien per Gesetz erlauben, wie das TR-Blog schreibt: Kopierschutz light.

    Antikapitalismus kann ich der japanischen Bürokratie wahrlich nicht vorwerfen. Doch dann und wann versuchen die Bürokraten, das kurzfristige Gewinnstreben der Konzerne höheren Zielen unterzuordnen. Das jüngste Beispiel ist der Kopierschutz für digitale TV-Programme. Während in Europa Bürokraten und Bosse darüber nachdenken, wie sie den Menschen die Lust am Zeitalter der digitalen Vollvernetzung durch restriktive Kopierschutzbestimmungen aber so richtig vergällen können, will Japans Innenministerium die Industrie zur Lockerung bestehender Fesseln zwingen. Ab nächsten Jahr wollen die Regulatoren Privatpersonen statt einer Kopie neun Kopien von auf Videorekorder-Festplatten gespeicherten Digital-TV-Inhalten erlauben, verriet die größte Tageszeitung des Landes Yomiuri. Die mögliche Befreiung der Japaner aus dem festen Kopierschutzzugriff der Konzerne war dem Blatt am Wochenende sogar die Titelgeschichte wert.

    In Deutschland gibt es ja verschiedene Ansichten, wieviel Privatkopien erlaubt sind. Gängig ist die Zahl von „sieben“ Privatkopien, alternativ Interpretationen gehen von höchstens drei aus.

    12. Juli 2007 2
  • : Die Ausweitung der Suchzone
    Die Ausweitung der Suchzone

    Mathias Schindler hat sich das Browser-Plugin „Lexiscout“ mal genauer angeschaut und einen Artkel verfasst: Die Ausweitung der Suchzone.

    Der Lexikonverlag Brockhaus stellt neuerdings eine Software bereit, die sich der Suchtrefferanzeige von Google bemächtigt und alle Suchanfragen auf den eigenen Firmenserver weiterleitet. Der Benutzer bekommt davon nur wenig mit, ein Einverständnis wird erst gar nicht eingeholt. Datenschützer zeigen sich entsetzt.
    […]
    Weniger begeistert zeigen sich Datenschützer. So moniert beispielsweise Markus Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: “Weder auf den Web-Seiten von LexiScout noch im Lizenztext, der beim Download dabei war, habe ich einen Hinweis auf die Übertragung einer Nutzerkennung oder gar die personenbezogene Speicherung von Suchanfragen gefunden. Eine Einwilligung der Betroffenen kann insofern ausgeschlossen werden.“. Sprich: Eine Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung scheitert alleine schon daran, dass der Benutzer keine Chance hat zu erkennen, wer welche seiner Daten speichert und was damit angestellt wird.

    12. Juli 2007
  • : Stasi 2.0 in der NYT und bei Extra3
    Stasi 2.0 in der NYT und bei Extra3

    Die Stasi 2.0 T‑Shirts sind jetzt auch in der New York Times gelandet: Debate Over Terrorist Threat Stirs Germany.

    For reasons having to do with its dark history, though, since the end of World War II Germany has placed a particular emphasis on the rights of individuals. Already, Mr. Schäuble’s campaign is drawing unflattering historical parallels, though less to the Nazi era than to Communist East Germany. On the Internet, T‑shirts are sold that are emblazoned with Mr. Schäuble’s image and the slogan, “Stasi 2.0” — a reference to the nickname of the feared State Security Ministry of the former East Germany.

    Und um 23 Uhr gibt es das T‑Shirt heute auch bei NDR Extra 3 zu sehen.

    Schäuble 2.0

    Todesschuss für Terroristen, Gefängnis für Gefährder, Handyüberwachung für Halunken – Innenminister Wolfgang Schäuble geht aufs Ganze, wenn es um Terrorbekämpfung geht. Heißt es jetzt: Schreibmaschine statt Computer, Rauchzeichen statt Handy? Klaus klärt auf.

    [Danke an Niels und Meike]

    12. Juli 2007 5
  • : CCC-Camp: Erste Version des Fahrplans veröffentlicht
    CCC-Camp: Erste Version des Fahrplans veröffentlicht

    Eine erste frühe Version des Fahrplans ist für das Chaos Communication Camp 2007 veröffentlicht worden. Das Camp findet vom 8. – 12. August nahe Berlin statt.

    10. Juli 2007
  • : Sich für Pornografie und Glückspiel registrieren lassen
    Sich für Pornografie und Glückspiel registrieren lassen

    … müssen sich Israelis in ungefähr einem Jahr, falls ein Gesetzesvorschlag die Knesset passiert. Israelische Internetprovider sollen Angebote sperren, die nur für Erwachsene vorbehalten sind und nur, wer sich staatlich registrieren lässt, und so sein Alter nachweist, erhält Zugang zum Erwachsenen-Internet. Die ISPs dürfen keinen Preisaufschlag für jene, die etwas mehr Internet möchten, bereithalten. Strittig ist natürlich, wie man zwischen Soft- und Hardcore unterscheiden soll. Es soll ein Gremium mit Personen aus Bildungs‑, Justiz- und Kommunikationsministerium gebildet werden, die die Jugendschutzlinie ziehen soll. Die Aufgabe, das Netz zu durchsurfen und Inhalte zu bewerten, könnte allerdings auch bei den ISPs hängen bleiben. Für sie sind Geldstrafen geplant, wenn sie sich nicht an die Regeln halten. Mehr dazu hier.

    10. Juli 2007 3
  • : Knowledge Ecology Studies
    Knowledge Ecology Studies

    Knowledge Ecology International (Ehemals CPTech) hat ein neues Open Journal gestartet und die erste Ausgabe ist online: Knowledge Ecology Studies.

    KE Studies is an online publication that focuses on the creation, dissemination and access to knowledge goods. It is a multidisciplinary journal that draws on a number of specialties: sciences, technologies, public policies, the laws of intellectual property, business, free speech and privacy, telecommunications and other related knowledge disciplines.

    10. Juli 2007 1
  • : Die Netzeitung hat mich zum Urheberrecht interviewt
    Die Netzeitung hat mich zum Urheberrecht interviewt

    Die Netzeitung hat mich zum neuen / alten Urheberrecht interviewt: «Tauschbörsennutzer werden kriminalisiert».

    Netzeitung: Wie fällt Ihr Fazit zum neuen Urheberrecht aus?

    Beckedahl: Es kriminalisiert Millionen Tauschbörsennutzer, verhindert durchsetzungsfähige Privatkopien und stärkt somit keineswegs die Verbraucherrechte. Auch wissenschaftliches Arbeiten und Forschen wird behindert. Es bildet daher keine nachhaltige Grundlage für das digitale Zeitalter.

    10. Juli 2007 2
  • : Schäuble – Watch
    Schäuble – Watch

    Die Zeit hat eine ausführliche Auzzählung von „Schäubles Schreckensliste“:

    Der Innenminister sagt gern, dass Deutschland „zu den sichersten Ländern der Welt gehört“. Trotzdem unterbreitet er ständig neue Vorschläge, ohne die sich der Kampf gegen Terroristen angeblich nicht gewinnen lasse. Alle zusammen ergeben das gespenstische Bild eines Staates, der niemandem mehr vertraut.

    Beim Zeit-Zünder gibt es ein Quiz, wo man markante Äusserungen diversen Politikern zuordnen muss: Wer fordert mehr?

    Online-Überwachung, Speicherung von Fingerabdrücken, finaler Rettungsschuss für Osama bin Laden. Und jetzt fordert Wolfgang Schäuble auch noch die Diktatur. Oder war das jemand anderes?

    [via]

    Telepolis berichtet über das politische Vorbild von Schäuble: „Sicherheitspolitik nach dem Vorbild der USA“.

    Die Parlamentsferien haben begonnen und schon ist der alljährliche Run auf den ersten Platz im Besetzen der so genannten Sommerlochthemen angebrochen. Dabei kann Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorerst als eindeutiger Gewinner gelten. Mit seinem Interview im Spiegel hat er ein Thema vorgegeben, das die Öffentlichkeit sicherlich noch in den nächsten Monaten beschäftigen und auch in den kommenden Wahlkämpfen eine wichtige Rolle spielen dürfte: die innere Sicherheit.

    Dabei sind es nicht die einzelnen Vorschläge, die überraschen. Schließlich haben wir sie so oder ähnlich von Schäuble seit seiner Amtszeit immer wieder gehört. Das Neue an dem aktuellen Vorstoß ist die Formulierung eines neuen Sicherheitskonzepts, das seine Vorbilder in der Heimatschutz-Politik der USA nach dem 11.September 2001 hat.

    Der Völkerrechtler Christian Tomuschat hält in der TAZ gezielte Tötungen für unvertretbar, denn zivile Opfer wären unvermeidlich: „Ein Rechtsstaat darf sich nicht so aufgeben“.

    Jetzt.de hat einen SZ-Artikel von Heribert Prantl: „Der Angstmach-Minister“.

    Deutschland muss sich Sorgen machen um seine innere Sicherheit. Gewiss: Es gibt eine gute Polizei; es gibt eine effektive Justiz; es gibt ein Straf- und Polizeirecht, das mit einer Vielzahl von Terrorismusbekämpfungsgesetzen so massiv aufgerüstet worden ist, dass das höchste Gericht immer wieder mäßigend eingreifen musste. Kurz: Es gibt ein wachsames System der inneren Sicherheit, welches die rechtsstaatlichen Möglichkeiten bis auf den Grund (und manchmal darüber hinaus) ausschöpft. Es gibt aber leider einen Bundesinnenminister, dessen zunehmende Maßlosigkeit nicht für Sicherheit, sondern für Unsicherheit sorgt. Wolfgang Schäuble macht einem Angst.

    10. Juli 2007 3
  • : Schäuble und das Stasi 2.0 T‑Shirt
    Schäuble und das Stasi 2.0 T‑Shirt

    Danke für den Kommentar. Schäuble im Spiegel-Interview:

    SPIEGEL: Ein Verkaufsschlager im Internet ist ein T‑Shirt mit Ihrem Konterfei und der Unterschrift “Stasi 2.0″. Kennen Sie es?

    Schäuble: Bisher nicht. Da hat sich, wenn ich das ironisch sagen darf, wenigstens die Marktwirtschaft durchgesetzt. Im Ernst: Das ist das Ergebnis von unseriösen öffentlichen Debatten und unseriöser Berichterstattung, und das ärgert mich. Wenn ich mit 15- oder 16-jährigen Schülern diskutiere, dann tut es mir schon weh, wenn ich die Folgewirkungen dieser Debatten sehe. Diese Kinder, die überhaupt keine Hemmungen haben, alle ihre Daten im Internet zu verbreiten, glauben jetzt, sie würden in einem Staat leben, wo sie der Innenminister rund um die Uhr überwacht.

    Ein anderer Höhepunkt seiner Argumentation:

    „Ich bin ein glühender Anhänger der freiheitlichen, rechttstaatlichen Verfassung. Aber wenn wir sie uns von Terroristen nicht nehmen lassen wollen, müssen wir handeln.“

    Ich wusste gar nicht, dass Terroristen unser Grundgesetz verändern können…

    9. Juli 2007 27
  • : Morgen in Dresden: „Was tun, wenn die Bombe tickt?“
    Morgen in Dresden: „Was tun, wenn die Bombe tickt?“

    Morgen findet an der TU-Dresden die Abschlussveranstaltung zur Ringvorlesung „Menschenrechte – Wen interessierts?“ statt:

    Unter dem Motto „Was tun, wenn die Bombe tickt?“ haben wir verschiedene Experten der Innen- und Sicherheitspolitik sowie der Menschenrechte eingeladen, um die Frage zu diskutieren, welche Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung zulässig sind und wo die Grenzen staatlichen Handelns liegen.

    Folgende Referenten sind eingeladen:

    * Staatssekretär Klaus Fleischmann (Sächsisches Staatsministerium des
    Inneren
    * Wolfgang Gunkel (MdB, SPD, Innen- und Menschenrechtsausschuss des
    Bundestags
    * Jan Arend (amnesty international)
    * Oberst i.G. Wolfgang Geist (Bundesakademie für Sicherheitspolitik)
    * Johannes Lichdi (MdL, Bündnis 90/Die Grünen
    * Moderation: Prof. Dr. Ulrich Fastenrath (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht)

    Podiumsdiskussion :: 10. Juli 2007 :: 16.40 – 18.10Uhr :: TU-Dresden, Heinz-Schönfeld-Hörsaal (BAR,SCHÖ), Barkhausen-Bau, Eingang
    Georg-Schumann-Str. 13

    9. Juli 2007 2
  • : Überraschungs-Interview
    Überraschungs-Interview

    Manchmal passieren überraschende Dinge. Beispielsweise wenn man morgens um 9:30h einem Radiosender per Telefon ein Interview zum Urheberrecht geben soll und wenn es dann live geht, die Moderatorin im Vorwort von der Vorratsdatenspeicherung spricht. Man fragt sich dann, ob der Zugriff der Musikindustrie auf diese Daten die Überleitung zum Urheberrecht darstellt und wie man dort ansetzt. Und stellt dann fest, dass der Begriff Urheberrecht nicht einmal fällt, stattdessen alle Fragen zur Vorratsdatenspeicherung kommen.

    Glücklicherweise kann ich zu beiden Themen spontan Stellung nehmen. Das hatte gerade trotzdem was von Powerpoint Karaoke.

    9. Juli 2007 3
  • : Blümchenwiese 2.0
    Blümchenwiese 2.0

    Die Antwort des Chaos Computer Club zum Hackerparagraphen:

    bluemchenwiese.jpg

    Es geht darum.

    6. Juli 2007 9
  • : Computersicherheit wird kriminalisiert
    Computersicherheit wird kriminalisiert

    Heise: Bundesrat billigt verschärfte Hackerparagraphen.

    Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag die heftig umstrittene Novelle des Strafgesetzbuches (StGB) zur Bekämpfung der Computerkriminalität ohne weitere Aussprache passieren lassen. Die Länderchefs folgten damit der Empfehlung des Rechts- und des Wirtschaftsausschusses, den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament nicht anzurufen.

    Spiegel: Gesetz kriminalisiert Programmierer.

    Wenn Hartmut Pohl, Professor für Informationssicherheit, weiter forscht und lehrt, wird er sich strafbar machen. In seinen Übungen an der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg spürt er mit Studenten Schwachstellen in den Computersystemen von Firmen und Behörden auf – mit Zustimmung der so Erforschten. Doch bald sind die dafür notwendigen Programme verboten. Der Bundesrat hat heute das entsprechende Gesetz beschlossen, im Bundestag ist die entsprechende Änderung des Strafrechts längst durch. Das Gesetz gilt , sobald es im Bundesgesetzblatt verkündet ist – das dürfte in wenigen Wochen geschehen. Die Folgen beschreibt Informatiker Pohl gegenüber SPIEGEL ONLINE so: „Dieses Gesetz verbietet, was ich mit meinen Studenten jeden Tag in Übungen und Seminaren mache.“

    Golem: Bundesrat winkt verschärften Hacker-Paragraphen durch.

    Für Kritik sorgt vor allem die Einführung des § 202c StGB „Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten“. Demnach macht sich strafbar, wer „Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder […] Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht“ und riskiert bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Dabei gilt als Straftat nach § 202b, wenn jemand „sich oder einem anderen unbefugt unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten (§ 202a Abs. 2) aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage verschafft“. Der geänderte §202a stellt unter Strafe, sich oder einem anderen unbefugt „Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung“ zu verschaffen.

    Pressemeldung der Gesellschaft für Informatik vom 3. Juli: Entwurfsfassung des § 202c StGB droht Informatiker/innen zu kriminialisieren.

    Problematisch ist die Einfügung des 202c StGB, weil Programme und Tools nicht nach ihrer Einsatzart, sondern vielmehr nach ihrem Aufbau definiert werden. Eine Unterscheidung in Anwendungen, die zur Begehung von Straftaten und solche, die ausschließlich für legale Zwecke hergestellt werden, ist aber nicht möglich. Der gewählte Wortlaut führt zu einer Kriminalisierung der heute in allen Unternehmen, Behörden und von Privaten verwendeten Programme zur Aufdeckung von Sicherheitslücken in IT-Systemen. Derartige Programme und Tools sind zur Absicherung gegen Angriffe jedoch unverzichtbar (Penetration Testing). Genauso wird jegliche Lehre, Forschung und Entwicklung und auch der einfache Gedankenaustausch zu Prüftools an Universitäten und Fachhochschulen mit diesem Paragrafen unter Strafe gestellt.

    tagesschau.de: „Es ist sinnlos, die Tools moralisch zu bewerten“.

    „Es ist sinnlos, diese Tools moralisch zu bewerten“, sagt der Systemadministrator und IT-Sicherheitsexperte Serge Königsmann gegenüber tagesschau.de. Die Programme seien schlicht und einfach Werkzeuge. Entscheidend sei, wie sie eingesetzt würden. „Das ist wie mit einem scharfen Messer: Damit kann ich eine Scheibe Brot abschneiden oder aber jemanden umbringen.“ Den Besitz von „Hacker Tools“ unter Strafe zu stellen, sei weltfremd, meint Königsmann. „Sollte dieser Paragraf Realität werden, können Systemadministratoren ihre Arbeit nicht mehr machen.“ Der Sicherheitsexperte befürchtet zudem, dass das Gesetz Ansätze torpedieren wird, mehr Transparenz in Sicherheitssysteme zu bringen.

    6. Juli 2007 11