Japan will wohl die Fesseln der Kopierschutzsysteme etwas lockern und bis zu neun Privatkopien per Gesetz erlauben, wie das TR-Blog schreibt: Kopierschutz light.
Antikapitalismus kann ich der japanischen Bürokratie wahrlich nicht vorwerfen. Doch dann und wann versuchen die Bürokraten, das kurzfristige Gewinnstreben der Konzerne höheren Zielen unterzuordnen. Das jüngste Beispiel ist der Kopierschutz für digitale TV-Programme. Während in Europa Bürokraten und Bosse darüber nachdenken, wie sie den Menschen die Lust am Zeitalter der digitalen Vollvernetzung durch restriktive Kopierschutzbestimmungen aber so richtig vergällen können, will Japans Innenministerium die Industrie zur Lockerung bestehender Fesseln zwingen. Ab nächsten Jahr wollen die Regulatoren Privatpersonen statt einer Kopie neun Kopien von auf Videorekorder-Festplatten gespeicherten Digital-TV-Inhalten erlauben, verriet die größte Tageszeitung des Landes Yomiuri. Die mögliche Befreiung der Japaner aus dem festen Kopierschutzzugriff der Konzerne war dem Blatt am Wochenende sogar die Titelgeschichte wert.
In Deutschland gibt es ja verschiedene Ansichten, wieviel Privatkopien erlaubt sind. Gängig ist die Zahl von „sieben“ Privatkopien, alternativ Interpretationen gehen von höchstens drei aus.
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2 Kommentare zu „Kopierschutz light in Japan“
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DRM vs. Ubiquität…
Das eigentlich Spannende ist aber die praktische Begründung, die Martin Kölling in seinem Technology-Review-Blog-Artikel einen Absatz nach dem zitierten gibt: nämlich das Ziel der japanischen Regierung, das Land “zur weltweit führenden ubiquitären Ges…
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[…] light in: Technology Review Blog Heller, Christian: DRM vs. Ubiquität auf furtur:plom Kopierschutz light in Japan […]
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