Mathias Schindler hat sich das Browser-Plugin „Lexiscout“ mal genauer angeschaut und einen Artkel verfasst: Die Ausweitung der Suchzone.
Der Lexikonverlag Brockhaus stellt neuerdings eine Software bereit, die sich der Suchtrefferanzeige von Google bemächtigt und alle Suchanfragen auf den eigenen Firmenserver weiterleitet. Der Benutzer bekommt davon nur wenig mit, ein Einverständnis wird erst gar nicht eingeholt. Datenschützer zeigen sich entsetzt.
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Weniger begeistert zeigen sich Datenschützer. So moniert beispielsweise Markus Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: “Weder auf den Web-Seiten von LexiScout noch im Lizenztext, der beim Download dabei war, habe ich einen Hinweis auf die Übertragung einer Nutzerkennung oder gar die personenbezogene Speicherung von Suchanfragen gefunden. Eine Einwilligung der Betroffenen kann insofern ausgeschlossen werden.“. Sprich: Eine Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung scheitert alleine schon daran, dass der Benutzer keine Chance hat zu erkennen, wer welche seiner Daten speichert und was damit angestellt wird.
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