Deutschland
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: IT-Netze der öffentlichen Verwaltung: GCHQ-Partner Interoute betreibt Glasfasern für Bundeswehr in Deutschland
Die Vernetzung von 22 der "Top 50" Liegenschaften der Bundeswehr : IT-Netze der öffentlichen Verwaltung: GCHQ-Partner Interoute betreibt Glasfasern für Bundeswehr in Deutschland Die IT-Netze zwischen den über 1.200 Liegenschaften der Bundeswehr in Deutschland werden auch von der britischen Firma Interoute betrieben. Das geht aus einem Strategiepapier der Bundesregierung zu Netzen der öffentlichen Verwaltung hervor, das wir veröffentlichen. Vor einem Jahr wurde bekannt, dass Interoute ein Schlüsselpartner des britischen Geheimdiensts beim Abhören von Glasfasern ist.
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: Kein Whistleblowerschutz in Sicht – Bundesregierung versteckt sich hinter ewiger Prüfung
Maulkorb für potentielle Whistleblower - Kein rechtlicher Schutz für Hinweisgeber in Sicht (CC BY-NC-SA 2.0 via flickr/mag3737) : Kein Whistleblowerschutz in Sicht – Bundesregierung versteckt sich hinter ewiger Prüfung In Deutschland fehlt es an geeigneten Regelungen zum Schutz von Whistleblowern. Aus einer Antwort auf eine Frage von Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz geht hervor, dass sich das auch in absehbarer Zeit nicht ändern wird. Dieser zufolge werde immer noch geprüft, ob die deutsche Gesetzeslage „internationalen Übereinkommen oder Empfehlungen entspricht“. Dass man ständig in einer Prüfung der Sachlage feststeckt anstatt zu handeln ist symptomatisch. Von Notz dazu auf gruen-digital.de:
[Im Koalitionsvertrag] schreibt die schwarz-rote Koalition nicht mehr davon, den Whistleblowerschutz ausbauen zu wollen, vielmehr einigte man sich darauf, die Frage, ob beim Hinweisgeberschutz internationale Vorgaben hinreichend umgesetzt sind, prüfen zu wollen.
Das ist umso peinlicher, denn bereits seit 2010 sind neue arbeitsrechtliche Gesetze zum Schutz von Whistleblower – oder zu Deutsch: Hinweisgebern – geplant. 2011/12 legten sowohl die Grünen nach einer Onlinekonsultation, die SPD als auch die Linke je einen Gesetzentwurf zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern für mehr Transparenz in Betrieben und Institutionen vor. Alle wurden von Schwarz-Gelb abgelehnt.
Im letzten November veröffentlichte Transparency International einen Vergleich von Regelungen zum Whistleblowerschutz in den EU-Mitgliedstaaten. Die Organisation kam zum Schluss, dass in Deutschland einiges im Argen liegt. Die Vorsitzende Edda Müller fasste zusammen:
Arbeitnehmer, die in Deutschland auf Missstände hinweisen, begeben sich auf Glatteis. Es gibt keine klaren rechtlichen Regelungen, so dass sie die Konsequenzen ihres Tuns nicht abschätzen können. Wir fragen die künftige Kanzlerin Angela Merkel: Wollen wir so mit Menschen umgehen, die auf Missstände hinweisen? Wir erwarten gleichzeitig von der SPD, dass sie sich in den Koalitionsverhandlungen für einen verbesserten Whistleblowerschutz einsetzt, so wie sie es in ihrem Wahlprogramm angekündigt hat.
Von Notz prangert gegenüber heise online die Verzögerung an, da es nur mit Hilfe von Whistleblowern „eine offene Debatte über den notwendigen Schutz von Demokratie und Rechtsstaat“ geführt werden könne. Er kündigte an, die Grünen planten eine erneute Initivative für besseren Whistleblowerschutz in den Bundestag einzubringen. Ob das Erfolg zeigt, bleibt ob der blockierenden Rolle der Bundesregierung abzuwarten, die damit den Mut von Whistleblowern wie Manning, Binney und Snowden mit Füßen tritt und das Auftreten neuer Whistleblower konterkariert. Dabei bräuchten wir diese dringender denn je.
Hier Frage und Antwort im Volltext:
Hat die Bundesregierung — auch vor dem Hintergrund der im Rahmen der Verabschiedung des Antikorruptionsaktionsplan der G20-Staaten vom November 2010 getätigten Ankündigung, man werde „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblowerschutz erlassen und umsetzen” (vgl. Annex II zur Erklärung des G20-Gipfels von Seoul, Punkt 7) die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung der Frage, ob beim Hinweisgeberschutz internationale Vorgaben hinreichend umgesetzt sind, bereits vorgenommen, und was ist das Ergebnis dieser Prüfung? Plant die Bundesregierung derzeit die Vorlage einer gesetzlichen Regelung, die das Ziel verfolgt, den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zu verbessern?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält folgende Vereinbarung zum Hinweisgeberschutz: „Beim Hinweisgeberschutz prüfen wir, ob die internationalen Vorgaben hinreichend umgesetzt sind.” Zur Klärung eines möglichen Handlungsbedarfs wird untersucht, ob das deutsche Recht internationalen Übereinkommen oder Empfehlungen entspricht. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
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: 6500 Menschen demonstrieren auf der Freiheit statt Angst 2014 gegen Totelüberwachung und für Grundrechte
: 6500 Menschen demonstrieren auf der Freiheit statt Angst 2014 gegen Totelüberwachung und für Grundrechte Gestern demonstrierten in Berlin rund 6500 Menschen auf der Freiheit statt Angst 2014 gegen Totelüberwachung und für Grundrechte. Einen schönen Bericht dazu hat Judith Horchert für Spiegel-Online geschrieben. Diverse Reden und Pressemitteilungen finden sich bei freiheitstattangst.de.
Hier sind ein paar Impressionen:
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: Panik! Jeder zweite Deutsche ist Opfer von Cybercrime! (Also Viren und Spam.) (Update)
CYBER! CYBER! Insgesamt 315 Mal <a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Informationsgesellschaft/cybersicherheitsstrategie-2016.pdf?__blob=publicationFile">auf 46 Seiten</a>. Bild: <a href="https://twitter.com/violetblue/status/498557977763545088/photo/1">@violetblue</a>. : Panik! Jeder zweite Deutsche ist Opfer von Cybercrime! (Also Viren und Spam.) (Update) Fast 30 Millionen Betroffene von Cybercrime gab es im letzten Jahr, über die Hälfte aller Internetnutzer in Deutschland wurde zum Opfer! Diese Zahlen veröffentlichten gestern das Bundeskriminalamt und Branchenverband BITKOM bei der Präsentation des aktuellen Lagebilds „Cybercrime“. Diese horrenden Zahlen kommen zusammen, weil mit dem Panikwort „Cybercrime“ auch Viren und Spam gemeint sind.
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: Beschwörung von Bedrohungen aus dem Cyberraum: Lagebericht zu Computer- und Internetkriminalität
Gefahren aus dem Cyber-Raum (CC BY-SA-NC 2.0 via flickr) : Beschwörung von Bedrohungen aus dem Cyberraum: Lagebericht zu Computer- und Internetkriminalität Auf der heutigen Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz wurde ein Lagebericht zur Computer- und Internetkriminalität 2013/14 – Bundesdeutsch: Cyberkriminalität – vorgestellt. Jörg Ziercke, Präsident des BKA und Dieter Kempf, Präsident des IT-Branchenverbandes BITKOM erläuterten die Lage der Bedrohung.
Für Ziercke steht unmissverständlich fest: Kriminalität im Internet nimmt beständig zu. Tatsächlich betrug der Anstieg von 2012 mit 63.959 Fällen auf 2013 mit 64.426 nicht einmal ein Prozent. Um seine Aussage dennoch zu unterlegen und „zur Abrundung des Gesamtbildes“ beruft sich Ziercke zusätzlich auf diejenigen Straftaten, die mit Hilfe des Tatmittels Internet begangen wurden. Dort wurde zwar ein Anstieg von 12 Prozent auf 257.486 Fälle beobachtet. Betrachtet man die Aufschlüsselung solcher Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik, sieht man jedoch, dass der beliebte Term „Cyberkriminalität“ für einige der genannten Fälle hochgradig implausibel ist. Denn in der Auflistung befinden sich auch Tatfelder wie: „Einfacher Diebstahl von Fahrrädern“ und „Tankbetrug“. Wir tippen darauf, dass hier jemand Google Maps als Hilfsmittel zum Finden von beliebten Fahrradabstellplätzen oder Tankstellen genutzt hat. Ist das dann Cyber-Fahrraddiebstahl?
Außerdem beruft sich Ziercke auf ein riesiges „Dunkelfeld“ nicht angezeigter Fälle aus dem Bereich „Cybercrime“. Laut einer Dunkelfeldstudie des LKA Niedersachsen würden lediglich 9 Prozent der Fälle angezeigt. Überträgt man die Schätzung auf die von Ziercke präsentierten Zahlen, hätte es etwa 2,8 Millionen Fälle mit dem Tatmittel Internet geben müssen. Bezieht man das wiederum auf die Einwohnerzahl Deutschlands, in etwa 80,781 Millionen, und nimmt unrealistischerweise ein Fall pro Betroffenem an und lässt Firmen außen vor, kommt man auf 3,4 Prozent betroffener Deutscher.
Spätesten wenn man dann die von der BITKOM in einer Umfrage ermittelten Zahlen betrachtet, denen zufolge im letzten Jahr 44 Prozent der Internetnutzer Opfer krimineller Vorfälle geworden sind, sollte man stutzig werden. Legen BITKOM und BKA unterschiedliche Maßstäbe an, gelten die 40 Prozent von Viren betroffenen Menschen nicht als strafrechtlich relevant? Man sieht wieder einmal deutlich, wie schwammig die Cyber-Begriffe sind und wie die vorliegenden Zahlen gedehnt werden, um zur gewünschten Argumentation gegen „die Entgrenzung von Kriminalität im Internet“ zu passen.
Die beinhaltete auch eine Negativdarstellung von Anonymisierungsdiensten wie Tor durch Ziercke:
Über solche Online-Plattformen werden beispielsweise der illegale Handel mit Drogen, Waffen und Kreditkartendaten betrieben oder illegale Dienstleistungen, wie die Durchführung von DDoS-Attacken, angeboten
Ebenso problematisch seien digitale Währungen wie Bitcoin, die stellten die Ermittler von Herausforderungen:
Es wurden 981 Bitcoins sichergestellt. Problem war, die Bitcoins in einer digitalen Geldbörse aufzubewahren – was schließlich auch gelang.
Es wurde klar, welches Ziel BKA-Präsident Ziercke mit seinem Lagebericht verfolgt: Mehr Ermittlungsinstrumente im Netz, weniger Anonymität und Vertraulichkeit persönlicher Kommunikation. Er sagt das mit unverblümten Worten:
[Die Zunahme von Cybercrime und mangelnde Aufklärungserfolge] sind auch ein Effekt der fehlenden Verkehrsdatenspeicherung, von Anonymisierung und Kryptieren.
Wie die Gewerkschaft der Polizei gestern schon bekanntgegeben hat, will auch Ziercke die Vorratsdatenspeicherung zurück, Identifizierbarkeit im Netz und die Mails von Strafverdächtigen mitlesen. Das passt augenscheinlich nicht zu der von der Bundesregierung vielfach, auch in der Digitalen Agenda vorgestellten, propagierten Förderung Deutschlands als IT-Sicherheitsstandort und der Befürwortung von mehr Verschlüsselung und dem Schutz der Privatsphäre im Netz. Selbst Kempf stellt es positiv dar, dass die Nutzung von Verschlüsselundssoftware für E‑Mails (16%), Dateien (15%) und Anonymisierungsdiensten (16%) im Vergleich zum letzten Jahr deutlich zugenommen hat. Ziercke wehrt den Zielkonflikt damit ab, dass man ja nur in schweren Fällen Anonymisierung und Verschlüsselung aufheben müsse. Wie er das machen will? Bezüglich Tor hat er eine Lösung parat:
Wir könnten mit verdeckten Ermittlern arbeiten. Tornetzwerke sind ein Problem, aber das ist nicht unüberwindlich
Der Vorschlag ist offensichtlicher Humbug, verdeckte Ermittlung können keine Anonymität auf Netzwerk- sondern höchstens auf persönlicher Ebene aufheben. Und bezüglich einer Lösung für verschlüsselte Kommunikation schweigt sich Ziercke aus, aber wir kennen Vorschläge aus anderen Ländern: Etwa die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern wie in Großbritannien, Hintertüren in Verschlüsselungssoftware oder einfach der Einsatz des Bundestrojaners zur Online-Durchsuchung. Der ist ja mittlerweile einsatzbereit.
Dann können wir uns ja bald wieder sicher im Cyberraum bewegen. Wäre da nicht die NSA und andere Geheimdienste. Die – zusammen mit Cyberkriminellen und Unternehmen – versetzen, glaubt man der BITKOM-Umfrage, 81 Prozent der Internetnutzer in Sorge. Das sind weit mehr als andere Gefahrenquellen wie Mobbing oder Viren. Kempf sieht das anders:
Ich finde die Gefahr durch Ausspähung durch Geheimdienste für vernachlässigbar.
Dabei vergisst er, dass der anlasslosen Massenüberwachung die Verletzung von Grundrechten inhärent ist. Und die halten wir keineswegs für vernachlässigbar, sondern für ganz konkret.
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: Die besten Fragen und Antworten zur Präsentation der Digitalen Agenda
Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden. : Die besten Fragen und Antworten zur Präsentation der Digitalen Agenda Gestern stellten unsere drei Internetminister Thomas de Maiziere, Sigmar Gabriel und Alexander Dobrindt in der Bundespressekonferenz in Berlin die „Digitale Agenda 2014 – 2017“ der Bundesregierung vor. Eine kurze Zusammenfassung hatten wir gestern bereits gebloggt. Heute haben wir uns die Pressekonferenz nochmal angeschaut und die relevantesten Stellen für Euch transcribiert, damit sie zugänglicher sind und der Nachwelt erhalten bleiben.
Phoenix hat freundlicherweise seine Live-Berichterstattung auf Youtube gestellt.
Und hier sind die besten Fragen und Antworten für Euch.
Warum ist Überwachung als Wort nicht drin und wie bewerten Sie die Agenda?
[0:23:15] Frage Steiner (DLF). Die Frage geht an alle drei Minister, denn in der digitalen Agenda ist auffällig, dass das Wort Überwachung keine einziges Mal als Wort drin vorkommt, wenn auch viele Begrifflichkeiten drumherum. Hat das einen speziellen Grund warum Sie das vermieden haben? Und wie würden Sie bewerten diese digitale Agenda – ist das jetzt wirklich ein großer Sprung nach vorne? Herr de Maziere, Sie haben es früher ein Hausaufgabenheft genannt. Wie würden Sie es denn sehen, wie ist dieses Hausaufgabenheft als solches zu bewerten, wie wollen Sie jetzt damit konkret umgehen?
[0:23:48] Gabriel (SPD): Also. Erstens das Thema Überwachung taucht nicht auf weil es nicht Auftrag der digitalen Agenda ist, sondern da steht etwas drin über Datensicherheit. Und das glaube ich ist unser Job, sowohl für den Bürger als auch dafür zu sorgen, dass unser Land ein Land ist bei dem Unternehmen jedenfalls ein möglichst hohes Maß an Sicherheit darüber haben können, dass die Daten die für sie wichtig sind auch sicher sind, d.h. es geht nicht darüber, dass die Digitale Agenda ein Bilderbuch ist für Geheimdienste, sondern es soll sozusagen einen strategischen Rahmen dafür bieten, dass in Deutschland, nach Möglichkeit auch in Europa, mit Daten sicher umgegangen werden kann. Was einen Umkehrschluss zulässt, zu der Frage wie geht man mit der Gefährdung dieser Daten um. Übrigens, nicht nur durch Geheimdienste. Das zur Frage 1. Zweitens, was macht man mit dem Hausaufgabenheft? Da steht drin was man zu tun hat und nichts anderes ist die Digitale Agenda. Insofern habe ich, wenn ich ehrlich bin, Ihre Frage nicht ganz verstanden.
[0:24:53] Steiner (DLF): Ich kann sie auch gerne noch einmal konkretisieren. Also dieses Hausaufgabenheft, würden Sie es als anspruchsvolles Hausaufgabenheft bezeichnen? Oder wie würden Sie es einschätzen, ist das jetzt wirklich der große Sprung nach vorne im Digitalbereich?
[0:25:03] Gabriel (SPD): Der große Sprung nach vorne ist ein politischer Begriff, der ziemlich risikoreich ist. Na, Ältere wissen, dass damit nicht nur Positives in der Geschichte der Welt verbunden war. Und das Zweite ist, wenn wir nicht meinen würden, dass es anspruchsvoll sei, hätten wir uns nicht zu Ihnen getraut.
[0:25:22] De Mazière (CDU): Ich möchte auch ergänzen, den Begriff Überwachung finden Sie hier nicht, weil wir ihn ja auch gar nicht verwenden. Ja. Sie finden auf der Seite 33 der Digitalen Agenda unter der Überschrift „Mehr Sicherheit im Cyberraum“ natürlich auch Aufgaben für das Bundeskriminalamt. Sie finden da auch Aufgaben für das Bundesamt für Verfassungsschutz. So finden wir es zum Beispiel wichtig, dass wir den Wirtschaftsschutz verstärken, auch im Interesse des Mittelstandes. Das geht nur gemeinsam mit den Sicherheitsbehörden. Technische Abwehrmaßnahmen gegen Angriffe, ist das jetzt irgendwie ne Überwachung oder was? Also, das ist ein Kampfbegriff, der hier in der digitalen Agenda nichts zu suchen hat und nicht verwechselt werden darf mit der ganz normalen Aufgabe für Sicherheit zu sorgen in jeder Form von Kommunikation und Straftaten wo auch immer sie begangen werden auch zu verfolgen. Zur Frage mit dem großen Sprung hat Herr Gabriel das Notwendige gesagt. Es gibt ein anderes chinesisches Sprichwort, das lautet: eine große Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Ähm, mein Lieblingsmärchen ist das Märchen vom kleinen Häwelmann. Und das ist in der Politik weit verbreitet. Dass wenn etwas geschieht, alle schreien: Mehr, mehr mehr! Es ist leicht, das zu schreien. Es ist auch nicht nur unser Hausaufgabenheft. Wir können diese Hausaufgaben auch nicht alleine abarbeiten, sondern wir müssen das gemeinsam machen. Und wenn alle nur „Mehr“ schreien, passiert gar nichts. Und wir wollen jetzt große Schritte tun. Und dann können wir mal in einigen Jahren überlegen, was daraus geworden ist.
[0:27:01] Dobrindt(CSU): Hören Sie, vor wenigen Monaten war die Debatte, dass wir im Digitalisierungsprozess, der weltweit stattfindet, immer weiter abgehängt werden. Jetzt haben wir uns eine Aufgabe, in der Tat eine Herausforderung, gestellt, die nicht einen Endpunkt heute fixieren soll, sondern einen Prozess beschreibt, der kontinuierlich auch weiterentwickelt werden muss. Digitalisierung endet nicht bei 50 Mbit im Jahr 2018, sondern das ist natürlich der Startpunkt dann für die nächste Weiterentwicklung, die da kommen muss. Und als solches ist dieses Heft auch zu begreifen. Es ist eine Agenda, die sicherlich in den nächsten Monaten und Jahren immer wieder ständige Ergänzungen und Erweiterungen erfahren wird. Und übrigens auch so angelegt ist, dass sie sie erfahren soll. Und deswegen steht auch ausdrücklich drinnen, dass eine Beteiligung aller relevanten Gruppen gewünscht ist, die sich diesem Thema mitwidmen wollen.
Die Förderung anonymer Geschäftsmodelle wird versprochen, aber paar Seiten später klingt das anders. Und fördert die Bundesregierung auch nicht-kommerzielle Infrastrukturen?
Frage Beckedahl (40:10):
Wir haben das Versprechen der Förderung von anonymen Geschäftsmodellen in der Agenda gefunden. Das ist eine der wenigen klaren Versprechungen, und das begrüßen wir sehr. Wir fragen uns nur, wie kommt das mit dem anderen Versprechen zusammen, keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen zu lassen? Und gleichzeitig würden wir auch gerne wissen, ob jetzt auch nicht-kommerzielle Anonymitätsinfrastrukturen, wie Tor, von der Bundesregierung gefördert? Das sind nämlich im Moment die einzigen Mittel, mit denen wir unsere Grundrechte schützen können.Antwort de Maizière (40:45):
Also Herr Beckedahl, wir haben diese Frage ja schon häufig diskutiert. Ich würde es gerne nochmal sagen: Ich gehe immer so an die Themen ran, dass man einen Vergleich zu sogenannten analogen Welt zieht. Das Briefgeheimnis ist geschützt, grundrechtlich. Das Telefongeheimnis ist geschützt, grundrechtlich. Und der Staat tut Viel das zu machen, und die Unternehmen auch. Und trotzdem kann der Rechtsstaat unter bestimmten Voraussetzungen einen Brief öffnen, ein Telefon abhören und in eine Wohnung rein gehen. Wenn ein Verdacht vorliegt, wenn eine richterliche Durchsuchung vorliegt, dann muss natürlich auch ein Telefon abgehört werden können. Wir haben beim NSU Skandal gesehen wie es vielleicht besser früher schon mal hätte gemacht werden können, und auch vielleicht das eine oder andere hätte überwacht werden können. Auch ein Streifenpolizist überwacht den Straßenverkehr. Also müssen wir mal mit diesen mystischen Begriffen aufhören. Überwachung heißt auf Lateinisch Supervision, das ist ein ehrenhafter Beruf. Wir sind da so in gegensätzlichen Vokabularen, die dann irgendwie Emotionen hervorrufen. Das sollten wir mal lassen. Das heißt, genauso wie ein Telefon, ein Brief, eine Wohnung unter rechtsstaatlichen Voraussetzungen Gegenstand eines rechtsstaatlichen Eingriffs sein kann, muss das auch im Internet gelten. Und ich kann kein Privileg der Netzcommunity erkennen, in dem Bereich zu sagen: „Das darf nicht sein“. Aber unter den gleichen rechtsstaatlichen Voraussetzungen wie im analogen Bereich.Antwort Gabriel (42:17):
Wenn der Staat diesen Anspruch aufgibt, das können sie gerade in den Vereinigten Staaten am Beispiel Google und Kinderpornografie sehen, dann privatisieren sie dieses Recht. Und das, finden ich, ist etwas, was wir nicht zulassen dürfen.Nachfrage Beckedahl (42:35):
… die anonymen Geschäftsmodelle zu fördern. Weil sie sagen ja anonyme Geschäftsmodelle darf es gar nicht geben.Antwort Gabriel (42:41):
Wir sagen, dass der Staat die Möglichkeit haben muss, Strafverfolgung durchzuführen, auch im Internet. Und ich sage, es ist besser, das Monopol beim Staat unter der gesetzlichen, sozusagen, Legitimation zu machen, als es zu privatisieren, wie das derzeit Google vormacht. Das ist unsere Antwort.Sind 50 MBit/s in 2018 ambitioniert?
1. Frage Dominik Rzepka (52:23):
[an Dobrindt] Wenn Sie sagen, das schnelle Internet kommt bis 2018, würden sie da eigentlich sagen, dass das ein ambitioniertes Ziel ist? Haben Sie sich da ambitionierte Ziele gesteckt?Antwort Dobrindt:
Ich würde vorschlagen, dass Ziele immer ambitioniert sein sollten. Einfach zu erreichen wäre auch ein Stück langweilig.2. Frage Dominik Rzepka (52:48):
[an de Maizière und Gabriel] Sie sind schon länger in Regierungsverantwortung gewesen. Ist es ihnen auch ein bisschen peinlich, dass die erste Digitale Agenda im Jahr 2014 verabschiedet wird?Antwort de Maizière:
Besser spät als nie.Warum gibt es in Deutschland nicht soviele offene WLANs wie in anderen Staaten?
Frage Melissa Eddy, International New York Times (59:02):
Herr Gabriel, Sie wollen, dass Deutschland jetzt wieder ein Führungsposition in der digitalen Industrie bekommt. Aber wenn Leute aus dem Ausland nach Deutschland kommen, aus führenden Ländern in Asien oder den USA, dann stößt man zuerst darauf, wie schwierig es ist ein öffentliches WLAN zu finden. In anderen Ländern gilt WLAN als ein freier, öffentlicher Raum. Das ist in Deutschland ganz anders. Wie wollen Sie denn die freie Entfaltung des Internets, von Technologie und großen Firmen wie Google mit dem deutschen Fokus auf Sicherheit vereinbaren?
Antwort Gabriel (59:51):
Also erstens, es gibt diese notwendige Abwägung die sie vornehmen müssen. Wir bereiten auf der Basis des Koalitionsvertrages, steht übrigens auch in der Digitalen Agenda, eine gesetzgeberische Regelung vor, bei der Kaffeehausbesitzer, das Hotel, der Flughafen, nicht mehr derjenige ist, der als sogenannter Störer in Haft genommen wird, wenn über die Nutzung des WLAN einer seiner Kunden dort Handlungen begeht, die strafbar sind und die justiziabel sind. Trotzdem werden wir über die Frage zu entscheiden haben, wie wir mit den Instrumenten die Herr de Maizière vorher genannt hat, verhindern, dass dort ein freier Raum für Kriminalität entsteht.
Das ist eine weder technisch noch gesetzgeberisch abgeschlossene Frage bei uns, trotzdem glaube ich, dass man dem nicht ausweichen kann. Ich meine, wir wollen ja keinen Aufruf starten, dass du anonym an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit übers Internet Kriminalität vorbereiten kannst, weil wir ein Gesetz gemacht haben, das dort niemand mehr haftbar gemacht werden kann, für das, was dort stattfindet. Trotzdem, am Beispiel anderer europäischer Länder – man muss gar nicht bis in die USA gehen, gehen Sie ins Baltikum – wollen wir diese Störerhaftung des Immobilienbesitzers, des Betreibers der Einrichtungen die WLAN anbieten, beseitigen. Das Sie immer wieder in dieser Debatte die Auseinandersetzung führen müssen, wie viel Freiheit im Netz und unternehmerische Gestaltungsmöglichkeit und wie viel Sicherheit zum Schutz der Privatsphäre, das finde ich, ist doch absolut normal.
Jetzt will ich mal ein Beispiel nehmen, was zeigt wie absurd die Debatte ist, wenn man absolute Freiheit ideologiehaft vor sich her trägt: Wenn Google überlegt, auf der hohen See, außerhalb der Jurisdiktion, außerhalb der Verfassung, außerhalb der gelten Gesetze von Staaten, eine eigene Institution zu schaffen, in der sie im Internet machen können was sie wollen und durch nichts belangt werden können, dann zeigt das doch in welcher absurden Welt am Ende doch auch ein Teil dieser Technologie inzwischen zu Hause ist. Ich meine, wir werden ja nicht den Artikel 1 der Verfassung aufgeben, weil es dem Internet dient. Oder den Artikel 2 oder 3 der Verfassung.
Also, worüber wir doch reden ist, dass wir versuchen müssen diese Balance zwischen Persönlichkeitsschutz, und übrigens Schutz von Freiheitsrechten, mit dem Interesse und dem Recht von Freiheit unternehmerischer, oder überhaupt, Betätigung im Internet in eine Balance zu bekommen. Es ist nämlich nicht so, dass auf der einen Seite die Freiheit und auf der anderen Seite die Sicherheit steht, sondern auf der einen Seite steht das Freiheitsinteresse desjenigen, der im Internet beispielsweise Daten sammeln will, weil das die Währung der Zukunft ist – es gibt nichts was kostenlos ist im Internet, sondern alles was sie bei Google bekommen oder bei Facebook oder bei anderen Anbietern bezahlen sie mit ihren Persönlichkeitsdaten. Und auf der anderen Seite steht das Freiheitsrecht desjenigen, der sozusagen Herr seiner Daten bleiben will, der in seiner Persönlichkeit geschützt werden will. Jetzt stehen sich zwei Freiheitsrechte gegenüber und nicht Freiheit hier und Sicherheit da, sondern der Sicherheitsanspruch des Staates ist ja der Versuch Freiheitsrechte zu schützen und diese Auseinandersetzung, die werden Sie immer wieder führen müssen.
Und was ich ganz gut fände, wenn wir den Wettbewerb unter anderem mit den Vereinten Staaten aufnehmen über die Frage: Wo sind eigentlich Unternehmensdaten am sichersten? Wer hat den sichersten Zugang zu einer Cloud? Wenn wir das zu einem Wettbewerbsstandort machen, nicht Regulierungsfragen zum Wettbewerbsstandort machen, sondern die Frage: an welchem Standort in der Welt hat ein Forschungsunternehmen, hat eine Wissenschaftseinrichtung, hat ein Unternehmen eigentlich ein möglichst hohes Maß an Sicherheit, das seine Daten nicht kriminell missbraucht werden oder von anderen ausgespäht werden. Das, finde ich ist ein interessanter Standortwettbewerb, den, finde ich, Deutschland und Europa mit großem Mut aufnehmen kann.
[1:04:07] De Maziere: Keine Ergänzungen, ich hätte es nicht schöner sagen können. Sie können ja noch Innenminister werden.
[1:04:11] Gabriel: Ich finde man soll sich nichts Böses wünschen im Leben.
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: Kommentare und Reaktionen zur Digitalen Agenda in anderen Medien
Einzig T-Online fand lobendes Worte?! : Kommentare und Reaktionen zur Digitalen Agenda in anderen Medien Die Bundesregierung hat heute ihre Digitale Agenda präsentiert, die wir in diesem Blog seit Wochen journalistisch begleiten. Unser Fazit war: „Zu wenig, zu spät“. Diesem Fazit schließen sich viele große Medien an. Die Kommentare vieler Journalisten lesen sich ähnlich ernüchternd. Wir haben ein Best-of für Euch zusammengestellt.
Heise: Leere Phrasen statt politischer Entscheidungen.
Woran es fehlt, das ist der Wille zur Gestaltung, gepaart mit einem klaren Verständnis dafür, wie das Netz und IT funktionieren und wo die Herausforderungen liegen, wie das, was heute noch als selbstverständlich gilt, morgen vielleicht anders und vor allem besser werden kann. Doch genau das fehlte offensichtlich: Weder der Wille noch der Wunsch waren während der Präsentation der Agenda erkennbar, die Digitalisierung positiv anzugehen und als Chance zu begreifen, politisch tätig zu werden.
Zeit.de: Sie haben uns nie einen Rosengarten versprochen.
Die Agenda entspricht der Politik, wie sie Angela Merkel bevorzugt: immer auf Sicht fahren, Entscheidungen meiden, die auf unsicheren Prognosen beruhen. Wer Visionen hat, soll zur Opposition gehen.[…] Vorzuwerfen ist der Bundesregierung also vor allem, dass sie den Rückstand auf die Realität vergrößert, statt Visionen zu entwickeln und sich daran zu machen, ihn zu verkleinern.
heute.de: Kein großer Wurf.
„Was heißt das konkret?“, steht auf dem Notizblock eines Journalisten in der Bundespressekonferenz. Dort also, wo die drei fürs Digitale zuständigen Minister die erste Digitale Agenda der Bundesregierung vorstellen. Was heißt das konkret? Das ist die wichtigste Frage, die sich durch das knapp vierzigseitige Dokument zieht, das die Bundesregierung am Mittwoch entschlossen hat. Das ist traurig. Das ist zu wenig.
Spiegel.de: Der WWW-Wunschzettel.
Die meisten Wünsche allerdings sind sehr vage. Der fast 40-seitige Entwurf reiht Worthülsen und Floskeln aneinander, bleibt überwiegend wolkig. Es ist also wirklich wie Weihnachten: Was am Ende tatsächlich unter dem Baum liegt, wird eine echte Überraschung.
Stern.de: Nichts als schöne Bekenntnisse.
Nichts als Plattitüden also in der Digitalen Agenda – und Lösungsansätze, die sich längst als falsch herausgestellt haben. Wenn diese Bundesregierung netzpolitisch irgendwann einmal ernst genommen werden will, muss sie sich was besseres einfallen lassen.
Sueddeutsche.de: Gute Absichten verlegen keine Leitung.
An ihren Zitaten sollt ihr sie erkennen: „Was macht man mit einem Hausaufgabenheft? Da steht drin, was man zu tun hat. Und nichts anderes ist die ‚Digitale Agenda’ “, sagt Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Thomas de Maizière, Chef des Innenressorts, sagt: „Besser spät als nie.“ Besser hätte man es nicht formulieren können. Die lang erwartete Digitale Agenda ist nichts als eine Ansammlung von Aufgaben – und zwar von solchen, die schon seit Jahren versäumt wurden und die die Regierung nun auch noch in geradezu herzzerreißender Unverbindlichkeit aufgeschrieben hat.
Update:
FAZ: Und sie gebären eine Maus.
Die politischen Pläne sind entsprechend dünn, die Ziele durchweg Prüf- und Planungsvorhaben, alle an die Bedingung geknüpft, dass sie nichts kosten dürfen. Und auf die drängenden Fragen – etwa zur Spähaffäre und zur Stärkung der Zivilgesellschaft – gibt es keine Antworten. Schon bevor der Text vorgestellt wurde, kursierte im Netz eine neue Fassung, geschrieben von der Bürgerrechtsorganisation „Digitale Gesellschaft“. Was von der Digitalen Agenda bleibt, ist der Auftrag herauszufinden, wie das Projekt derart in den Sand gesetzt werden konnte.
Deutschlandfunk: Im digitalen Märchenland.
Und so erzählten die Minister auf der Pressekonferenz heute lieber, was ihre Lieblingsmärchen sind: „Peterchens Mondfahrt“ und „Der kleine Häwelmann“. Gut, darüber kann man vielleicht noch schmunzeln. Gar nicht zum Lachen ist es allerdings, dass das Wort „Überwachung“ im ganzen Papier nicht ein einziges mal vorkommt. Nichts hat in den vergangenen Jahren das Vertrauen in die digitale Kommunikation so sehr erschüttert, wie die massenhafte Ausspähung des weltweiten Internet-Verkehrs durch amerikanische und britische Geheimdienste. Doch für die Bundesregierung ist das offenbar ein Randthema. Schlimmer noch: Der auch für den Datenschutz zuständige Bundesinnenminister erklärt auf Nachfrage sogar, dass Überwachung doch eigentlich etwas ehrenvolles ist.
Computerbild: 36 Seiten Wolkenschlösser.
Die Digitale Agenda erscheint in erster Linie als Wunschliste der beteiligten Bundesministerien – für eine tatsächliche Umsetzung ist sie viel zu unpräzise. Auch die völlig offene Finanzierung spricht nicht gerade für einen ernsthaften Versuch, die digitale Zukunft Deutschlands zu gestalten. Vielmehr deutet alles darauf hin, dass die unklare Zuständigkeit zwischen den drei Ministerien eine tatsächlich visionäre Digitalpolitik verhindert. Die Digitale Agenda landet daher beim kleinsten gemeinsamen Nenner, nämlich bei Absichtserklärungen.
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: Rundnote des Auswärtigen Amts: Diplomatische Vertretungen sollen Personal von Nachrichtendiensten melden
Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Eisenacher">Manfred Brückels</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de">BY-SA 2.0 DE</a>. : Rundnote des Auswärtigen Amts: Diplomatische Vertretungen sollen Personal von Nachrichtendiensten melden Ausländische Vertretungen sollen ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung melden. Das geht aus einer Rundnote des Auswärtige Amts in bester Diplomaten-Sprache hervor. Die Liste des Personals inklusive Dienstzugehörigkeit und Funktion soll in Zukunft jährlich übermittelt werden.
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Gier nach Informationen: Wir veröffentlichen die endgültige Version der Digitalen Agenda, abgesegnet von Merkel
Gier nach Informationen: Wir veröffentlichen die endgültige Version der Digitalen Agenda, abgesegnet von Merkel Bundeskanzlerin Merkel hält die Vollüberwachung der digitalen Welt für kein Thema, das man in einem Masterplan zum Thema Netzpolitik erwähnen oder gar behandeln müsste. Das geht aus der endgültigen Version der Digitalen Agenda hervor, den die Bundesregierung morgen der Öffentlichkeit präsentiert. Unsere Bewertung des Dokuments bleibt weiterhin: „zu wenig, zu spät.“
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: „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“ – Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt
Sicherheit statt Freiheit - CC-BY-NC-SA 2.0 via flickr/Free Press : „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“ – Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt Im gestrigen FAZ-Beitrag hat unser Innenminister de Maizière nicht nur kundgetan, dass ihm unsere Agenda-Leaks gegen den Strich gingen, sondern er hat ebenso das geplante IT-Sicherheitsgesetz angesprochen, dessen Entwurf mit Stand von gestern man auf den Seiten des Innenministeriums herunterladen kann. Es ist außerdem ein Ausblick auf die Digitale Agenda der Bundesregierung, die morgen vorgestellt werden wird.
In dem Entwurf zur Digitalen Agenda heißt es:
Wir verbessern die IT-Sicherheit durch den Ausbau von Partnerschaften mit Betreibern kritischer Infrastrukturen und durch gesetzliche Vorgaben zu Mindestsicherheitsstandards und eine Meldepflicht für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle im Rahmen eines IT-Sicherheitsgesetzes.
De Maiziére spricht in seinem Gastbeitrag davon, die „IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands sollen die sichersten weltweit werden“. Um das zu erreichen, werden im IT-Sicherheitsgesetz diverse Maßnahmen vorgeschlagen. Unter anderem, weg vom Prinzip der Freiwilligkeit bei der Sicherung der IT-Infrastruktur in Unternehmen zu gehen, hin zu stärkeren „ordnungspolitischen Eingriffen“, um Unterschiede zwischen den Branchen zu verringern. Auch für die IT-Systeme des Bundes solle es verbindliche Vorgaben geben. Eine freiwillige Basis reiche nicht mehr aus, stattdessen fordert der Minister eine Anschnallpflicht im Digitalen – „Sicherheitsgurte für die IT der kritischen Infrastrukturen“.
Nicht der erste Versuch von Regelungen für IT-Sicherheit
Auf EU-Ebene steht ein mittlerweile im Parlament bestätigter Entwurf für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) seit Längerem im Raum und bereits Ex-Innenminister Friedrich hatte in der letzten Legislaturperiode einen Anlauf für das IT-Sicherheitsgesetz gewagt. Er präsentierte 2013 seinen Entwurf, der von vielen Stimmen kritisiert wurde, unter anderem vom ehemaligen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, der eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür unter Rechtfertigung durch den Cyber-Abwehrkampf fürchtete und den Aktionismus ohne abgestimmte Strategie bei der Abwehr von Gefahren aus dem Internet anmahnte. Doch nicht nur Datenschützer, vor allem auch Stimmen aus der Wirtschaft zeigten sich unzufrieden. BITKOM beispielsweise nannte „Überregulierung und Überschneidung von Kompetenzen“ als aus deren Sicht Schwachpunkte des Vorschlags. Besonders die Meldepflicht wurde kontrovers diskutiert. Letztlich hat die Industrielobby derart massiven Druck auf das Wirtschaftsministerium ausgeübt, dass eine Verabschiedung des Gesetzes von diesem blockiert wurde.
Lobbydruck durch Wirtschaft war erfolgreich
Diesmal soll die Wirtschaft nicht wieder dazwischenfunken, dafür zeigt man schon im Vorfeld massives Entgegenkommen. Es sind Erleichterungen in Form anonymer Meldemöglichkeiten bei noch nicht erfolgtem „gefährlichen Ausfall oder einer Beeinträchtigung der kritischen Infrastruktur“ – wie auch immer das definiert wird – vorgesehen, damit Firmen keine Imageschäden mehr fürchten müssen. Außerdem fallen die zu meldenden Angaben minimal aus. Lediglich die „technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der eingesetzten und betroffenen Informationstechnik“ und die Branche müssen ans BSI übermittelt werden. Sinnvoll wäre aber außerdem eine Angabe zu der Schwere von Schäden und der Menge der Betroffenen.
An diesem Punkt haben die Industrielobbyisten ganze Arbeit geleistet. De Maizière ist darauf bedacht, sie von ihrem Vorteil bei der Sache zu überzeugen. Informationen seien die Währung der heutigen Zeit, der Staat zahle als Gegenleistung für die Meldepflicht „bar zurück“, da alle Unternehmen von Informationen profitierten, die vom BSI gesammelt wurden und sich somit selbst besser schützen können.
Dabei bleibt aber außer Acht, dass die anonyme Meldepflicht Schlupflöcher lässt, sich der Verantwortung zu entziehen. Denn wenn ein Sicherheitsproblem durch ausschließliche Meldung an eine Behörde keinen öffentlichen Druck für das Unternehmen erzeugt, sondern nur eine anonyme Nachricht erfordert, ist die Motivation gering, proaktiv für genügend Sicherheit zu sorgen. Denn im Zweifel kann man sparen und nimmt Sicherheitslücken im Glauben, es werde schon alles gut gehen, in Kauf.
Die eigentlichen Betroffenen werden im Unklaren gelassen
Die eigentlich Betroffenen – die Verbraucher – erfahren bei einer anonymen Meldemöglichkeit nichts, daran krankten bereits der vorige Entwurf des Gesetzes sowie die geplante EU-Richtlinie. Mit einer bloßen Benachrichtigung von Behörden kann die „besondere Verantwortung für das Gemeinwohl“, von dem im Entwurf die Rede ist, nicht durchgesetzt werden. Diejenigen, die qua Gesetzentwurf zukünftig Verbraucher informieren müssten, sind Telekommunikationsanbieter. Dafür sollen ihnen im Gegenzug Bestands- und Verkehrsdaten seiner Kunden zum „Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen“ zur Verfügung stehen. Wer hier eine Hintertür-Vorratsdatenspeicherung wittert, liegt richtig. Außerdem fragt man sich, warum nur die Telekommunikationsanbieter in die Benachrichtigungspflicht genommen werden? Warum nicht alle, die personenbezogene und ‑beziehbare Daten speichern, Onlineshops beispielsweise?
Es gibt noch weitere Appetit-Häppchen für die Wirtschaftsvertreter. De Maizière betont, wie wichtig ihm die Beteiligung von Unternehmen trotz zunehmender Außenregulierung sei und wie er sie einbeziehen will:
Betreiber Kritischer Infrastrukturen und ihre Branchenverbände können branchenspezifische Sicherheitsstandards vorschlagen.
Daraus ergebe sich durch die Vorreiterrolle Deutschlands ebenso eine Stärkung der Wirtschaft, Exportchancen für Sicherheitsunternehmen würden verbessert. Tatsächlich bietet sich aber ein offenes Tor für die Bestrebungen, möglichst wirtschaftliche, sprich minimale, Anforderungen zu formulieren und tatsächliche Sicherheit und vor allem Datenschutz zu schwächen. Der gesamte Entwurf ist durch die Lobbyarbeit der IT-Branche beim letzten Versuch verwässert worden.
Mehr Geld und Kompetenzen für BKA, BSI, BBK und Verfassungsschutz
Neben IT-Sicherheit bei Unternehmen soll eine Ausweitung der Kompetenzen des BKA auf dem Gebiet der „Cybercrime-Bekämpfung“ Abhilfe schaffen. „Cyberdelikte“ fielen dann nicht mehr unter die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer sondern würden zentral dem BKA zugeordnet. Dafür gebe es extra Gelder, auch für BSI, den Bundesverfassungsschutz und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Insgesamt sollen etwa 270 neue Stellen entstehen. Dafür seien 20 Millionen Euro eingeplant, was in Widerspruch zu den von anderer Stelle bekanntgegebenen Sparmaßnahmen beim BSI steht. Das IT-Sicherheitsgesetz enthält übrigens auch eine Änderung des BSI-Gesetzes, das die Forderungen der SPD nach Unabhängigkeit der Behörde vom Innenministerium hinfällig macht:
Der Bund unterhält ein Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als nationale Informationssicherheitsbehörde. Es untersteht als Bundesoberbehörde dem Bundesministerium des Innern.
Fazit
Der Journalist Thorsten Kleinz kommentiert einen Aspekt des Entwurfs treffend:
Das Problem: Das IT-Sicherheitsgesetz definiert das Internet selbst als Problem. Würde man so eine Problembeschreibung beginnen, die sich um Verkehr oder das Energienetz dreht? „Der Straßenverkehr durchdringt Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in immer größerem Maße.“ Oder: „Quer durch alle Branchen ist heute schon mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland von Elektrizität abhängig.“
Das Internet ist immer noch Neuland und aus Angst vor diesem setzt man stets auf mehr Durchregulierung, Kontrolle und Sicherheit, man militarisiert das Internet. Freiheit und Datenschutz bleiben dabei auf der Strecke. Von Datenminimierung beispielsweise ist keine Rede. Dabei könnte die dabei helfen, die Schäden von Datenlecks einzudämmen. Denn wenn sensible persönliche Daten gar nicht erst erhoben oder zeitnah gelöscht werden werden, soweit sie nicht dringend nötig sind, können sie auch nicht in die falschen Hände geraten. Doch der Einfluss der IT-Industrie zählt mehr als der Schutz der Bevölkerung. Nach den NSA-Skandalen ist der Schutz vor Wirtschaftsspionage vor den Schutz der Normalnutzer gerückt.
Der Entwurf wurde heute in die Ressortabstimmung der beteiligten Ministerien gegeben. Dem soll eine Debatte „mit den beteiligten Kreisen aus Wirtschaft und Gesellschaft“ folgen. Danach bleiben die Unternehmen zwei Jahre Zeit, beschlossene Standards umzusetzen. Wir finden, das ist die falsche Reihenfolge. Die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen zu stellen, um ihnen dann die Illusion von Mitsprache zu geben, reicht nicht. Wir würden uns deshalb freuen, wenn ihr uns mitteilt, wie ihr den Entwurf einschätzt und wo ihr die kritischen Punkte sehr. Verweise auf andere aufschlussreiche Analysen dürft ihr auch gern in den Kommentaren posten.
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: Gericht spricht sich gegen Geheimhaltung im Bundestagsausschuss aus
CC-BY-NC-SA <a href="https://www.flickr.com/photos/mehr-demokratie/9409285581/">Mehr demokratei</a> : Gericht spricht sich gegen Geheimhaltung im Bundestagsausschuss aus Die eigentlichen interessanten politischen Verhandlungen werden nicht im Plenum des Bundestages, sondern in den Ausschüssen geführt. Allerdings verhandeln die Ausschüsse in der Regel hinter verschlossenen Türen, da die Sitzungen grundsätzlich nicht öffentlich sind. Das bedeutet auch, dass die Medien keinen Zugang zu den Sitzungen erhalten. Wie also berichten, wenn man nicht reinkommt?
Mit der Frage beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Berlin. Ein Redakteur des Tagesspiegels wollte wissen, was der Innenausschuss in der Edathy Affäre besprach. Er war am genauen Wortlaut der Äußerungen aller Beteiligten interessiert, unter ihnen der Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke. Der Tagesspiegelredakteur stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin, um Zugang zu den ausführlichen Protokollen der Sitzungen zu erhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte Ende Juli zwar den Eilantrag ab (VG Berlin 27 L 166.14), in seiner Begründung finden sich jedoch interessante Punkte. So stellte das Verwaltungsgericht fest, nur weil kein Publikum in die Sitzungen hereinkommt, bedeute das nicht, dass alle Informationen verweigert werden könnten. Mit den Worten des Gerichts: „Fehlende Sitzungsöffentlichkeit ist nicht gleichbedeutend mit Geheimhaltung oder auch nur Vertraulichkeit“. Zwar hätte man keinen Anspruch auf genaue Wiedergabe des Wortlautes jeder Äußerung im Ausschuss, aber eine Zusammenfassung müsste es schon geben.
Diese Aussagen des Verwaltungsgerichts Berlin haben keine rechtliche Wirkung, weil der Eilantrag abgelehnt wurde. Als obiter dictum ist die Haltung des Berliner Verwaltungsgerichts aber interessant, insbesondere die Aussage fehlende Sitzungsöffentlichkeit bedeute nicht Geheimhaltung oder Vertraulichkeit. Abzuwarten ist nun die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das über den Eilantrag in der zweiten Instanz entscheiden wird.
Dazu passt auch unser Artikel: #btada: Netzpolitik wird im Bundestag hinter verschlossenen Türen debattiert
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: NDR-Zapp: Google und das „Recht auf Vergessen“
: NDR-Zapp: Google und das „Recht auf Vergessen“ NDR-Zapp berichtete vergangene Woche über „Google und das „Recht auf Vergessen“ und die daraus entstandenen Probleme und Fragestellungen.
Nutzer können Links zu journalistischen Artikeln über sich aus Suchmaschinen-Listen löschen lassen. Über die Anträge entscheidet Google selbst, die Kriterien sind unklar.
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: Fühlen uns geehrt: de Maiziere beschwert sich in der FAZ über unsere Agenda-Leaks
: Fühlen uns geehrt: de Maiziere beschwert sich in der FAZ über unsere Agenda-Leaks
Unser Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hat eine Seite in der FAZ geschenkt bekommen, um für die Digitale Agenda zu werben. Das nutzt er auch und zwischen Zeilen wird deutlich, dass er sich damit auch als „der echte Internetminister“ innerhalb eines Triumvirates irgendwie auch fürs Internet zuständiger Minister positionieren will. Inhaltlich setzt er nur zwei konkrete Punkte, einmal mit dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz und mit seiner Initiative zur Modernisierung der EU-Datenschutzreform, die bisher auch wegen Widerstand aus Deutschland blockiert wurde. Seine Initiative könnte aber auch alter Wein in neuen Schläuchen sein, wie wir letzten Monat schon geschrieben hatten.Lustig ist, dass er zwei Absätze damit verwendet, sich zu beschweren, dass der erste Diskussionsstand der Digitalen Agenda ins Netz geleakt wurde. Wir fühlen uns geehrt, aber er hätte gerne mal Werbung für uns durch eine Nennung machen können, wenn ihm das Thema schon so wichtig ist:
In der Debatte über die Inhalte der „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung, die in dieser Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wird, können wir alle von Morozov beschriebenen Positionen schon heute in der öffentlichen Diskussion finden. Dies hängt auch mit einem weiteren, aus meiner Sicht eher zweifelhaften Aspekt des digitalen Wandels zusammen: seiner enormen Schnelligkeit und der Gier der sogenannten Internetgemeinde (was ist daran eigentlich noch eine Gemeinde?) nach immer neuen Informationen, seien sie auch noch so klein oder vorläufig. So hat es nur Stunden gedauert, bis der erste Entwurf der Digitalen Agenda „geleakt“ wurde. Nur wenig später folgten die ersten Verrisse der Technooptimisten sowie der naiven Technoagnostiker. Sodann wurden zwischenzeitlich durchgeführte Veränderungen und Konkretisierungen des Entwurfs als Einflussnahme der Hauptstadtlobbyisten hochstilisiert und verdammt.
Kleiner Hinweis von unserer Seite: Der erste Entwurf der Digitalen Agenda wurde an einem Freitag vom Handelsblatt zitiert, der das Papier vorlag. Wir haben es im Laufe des Freitags erhalten, aber erst am darauffolgenden Dienstag geleakt, nachdem weitere Medien daraus (lediglich) zitierten. Aber mal abgesehen davon, dass wir den Entwurf ins Netz gestellt haben und er uns nicht nur einfach vorliegt: Würde die Kritik auch kommen, wenn der Entwurf weiter durch die Büros der Hauptstadt-Korrespondenten gewandert wäre und alle darüber geschrieben hätten? Was soll das mit der „Gier der Internetgemeinde […] nach neuen Informationen“, wenn erstmal nur Journalisten darüber berichtet haben (und das immer so üblich ist, wir nur etwas unüblich agieren, indem wir Originaldokumente auch veröffentlichen?) Natürlich kann de Maiziere den Standpunkt vertreten, dass das alles blöd ist, wir bleiben aber dabei, dass ein öffentliches Interesse aus unserer Sicht überwiegt und eine Veröffentlichung legitim ist.
Sein Punkt ist dieser:
Die im Rahmen von Ressortabstimmungen seit Jahrzehnten sinnvolle und geübte Praxis, dass die Fachabteilungen der verschiedenen Ministerien jeweils aus ihrer – teilweise von anderen Ressorts anders eingeschätzten – Fach- und Expertenperspektive heraus versuchen, Änderungen an den bestehenden Entwürfen einzubringen, wird dabei übersehen oder gar ignoriert. Aus gutem Grunde werden daher die Arbeiten an Papieren und Gesetzen der Bundesregierung üblicherweise zunächst intern abgeschlossen, die Ergebnisse danach veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.
Wir haben die „seit Jahrzehnten“ übliche Praxis natürlich nicht übersehen. Aber wenn solche Papiere durchs politische Berlin wandern und den meisten Journalisten und Lobbyisten vorliegen, kann man sie auch gleich veröffentlichen. Warum sollten nur gut vernetzte Menschen daraus zitieren und darauf Einfluss nehmen dürfen? Das mag früher anders gewesen sein. Damals gab es aber auch kein Netz und man musste erstmal Kopien anfertigen und die dann durch Bonn tragen (lassen). Jetzt gibts das Netz und alles geht schneller. Darüber kann man sich beschweren, muss man aber nicht.
Was etwas schade ist: Thomas de Maiziere hätte in den zwei Absätzen auch nochmal etwas mehr die Digitale Agenda erklären können. Wir bleiben bei unserem vorläufigen Fazit: Schön, dass was getan wird. Das Vorgelegte ist aber zu wenig und kommt zu spät.
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: Total innovativ: Piraten machen Mitgliederbefragung per Post (Update)
CC-BY-SA < href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bundestagswahl_05_briefwahl.jpg">Christian Horvat : Total innovativ: Piraten machen Mitgliederbefragung per Post (Update) Die Piratenpartei möchte ihre Mitglieder befragen und nutzt jetzt einen modernen Weg dafür: Eine Briefwahl per Post. Also die analoge, nicht die Mail. Gegenüber dpa erklärte der Parteivorsitzende Stefan Körner, dass es anders leider nicht möglich sei, denn:
Es gebe keine Software, mit der eine verbindliche Mitgliederbefragung online abgewickelt werden könne. Außerdem seien solche IT-Systeme anfällig für Manipulationen. «Deswegen werden wir den ersten Basisentscheid jetzt wohl ganz konventionell, ganz herkömmlich auf Papier durchführen», sagte Körner.
Klingt wie Internetpartei ohne Internet. In früheren Zeiten klang das aus Sicht führender Piraten noch ganz anders, als andere Parteien eine Briefwahl für eine Mitgliederbefragung nutzten.
Update: Die Piratenpartei erklärt jetzt, dass dpa was falsch verstanden hätte und zukünftig irgendwann auch Online abgestimmt wird:
Man wartet darauf, dass irgendwann eine Software fertig sein wird, wie in den Kommentaren erklärt wird.
Mein Punkt ist ja: Mehrere Parteien haben die letzten Jahre Mitgliederbefragungen und ‑Entscheidungen per Briefwahl durchgeführt. Jedes Mal gab es haufenweise hämische Kommentare von Piraten dafür. Alt, unmodern, analog, kein Internet und so. Jetzt machen die Piraten auch eine Briefwahl per Post. Und auf einmal ist das als Brückentechnologie in Ordnung, nur weil vielleicht zukünftig mal was übers Netz kommen wird? Was übrigens auch alle anderen Parteien für die Zukunft versprochen haben? Kann man machen. Aber dann sollte man sich nicht wundern, wenn das dementsprechend kommentiert wird.
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: Netzpolitik: Deutschland hat 15 Jahre lang einen Dornröschenschlaf geschlafen – CDU ist aber unschuldig
CC-BY-SA <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Jens_Koeppen#mediaviewer/Datei:Jens_Koeppen.jpg">Frank Nürnberger</a> : Netzpolitik: Deutschland hat 15 Jahre lang einen Dornröschenschlaf geschlafen – CDU ist aber unschuldig Im Deutschlandfunk gab es heute ein Interview mit Jens Koeppen von der CDU, dem Vorsitzenden des Bundestagsausschusses Digitale Agenda: „Die deutsche Politik war zu zaghaft“. Dabei ging es auch darum, weshalb Deutschland in Sachen Netzpolitik nicht so aktiv war. Zuerst ist Koeppen noch ehrlich und gibt die Durchhalteparole raus, dass jetzt alles besser wird:
Schulz: Ja, aber wenn Sie das jetzt immer wieder betonen, dass Sie ja jetzt gerade erst anfangen zu arbeiten und sich auf das Thema zu konzentrieren, dann lese ich daraus zwischen den Zeilen zu Recht, dass das Thema bisher vom Gesetzgeber und auch von der Bundesregierung komplett verschlafen wurde?
Koeppen: Sagen wir mal so: Wir haben ja generell in Deutschland 15 Jahre lang einen Dornröschenschlaf geschlafen, gerade bei der IT, bei dem Internet, bei der Digitalisierung. Das muss man ganz deutlich sagen.
Das hören wir nun schon seit 15 Jahren von Seiten der Politik und der Bundesregierung. Aber wer trägt nun eine Mitschuld? Da gibts erstmal eine nichtssagende Antwort, dass die ganze Gesellschaft Schuld sei und wieder Durchhalteparolen. Aber die Moderatorin lässt nicht locker und der Höhepunkt ist dann:
Schulz: Ja, aber sagen Sie uns noch mal: Ihre Partei, die CDU, die ist ja nun schon seit langer Zeit an der Regierung – das hat Ihre Partei dann verschlafen?
Koeppen: Wenn Sie das so interpretieren – ich sehe das nicht so.
Wir sehen das schon so.
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: ARD-Plusminus: Die Google Republik
: ARD-Plusminus: Die Google Republik Gestern Abend berichtete das ARD-Magazin Plusminus über „Die Google-Republik: Wie der US-Konzern Deutschland im Griff hat“. Das gibts in der Mediathek und auf Youtube.
Google ist für viele das Tor zum Internet. So erfolgreich wie in Deutschland ist der US-Konzern fast nirgends auf der Welt. Doch das bringt auch Nachteile. Einige deutsche Unternehmen sind von Google regelrecht abhängig. Und für Nutzer sind die praktischen Dienste nur auf den ersten Blick kostenlos. Sie zahlen mit ihren privaten Daten – und die Politik schaut zu.
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: Courage Foundation wendet sich an Politiker: Schützt Edward Snowden!
Ströbele beim Empfang des Briefes an die deutsche Regierung (via couragefound.org) : Courage Foundation wendet sich an Politiker: Schützt Edward Snowden! Als das Asyl von Edward Snowden letzten Freitag auslief, hat die zur Unterstützung von Whistleblowern gegründete Courage Foundation angekündigt, Briefe an Politiker der USA, Großbritannien, Deutschlands und Russlands zu überreichen. Diese Briefe wurden nun veröffentlicht.
Die Botschaft für die amerikanische Regierung ging an Senator Ron Wyden, der sich in der Vergangenheit vergleichsweise kritisch gegenüber der NSA und deren Überwachungspraktiken geäußert hatte. Er wird gebeten, diese weiterzuleiten.
Edward Snowden würde gern nach Hause in die USA zurückkehren, aber der missbräuchliche Espionage Act und amerikanische Politiker, die in Verlegenheit gebracht wurden und nun Ängste schüren, machen es ihm unmöglich, in diesem Falle einen fairen Prozess zu bekommen. Es würde Edward Snowden vor einer Verurteilung schützen und zukünftigen Snowdens zeigen, dass es gewissenhaft und anerkannt ist Missstände aufzuzeigen, wenn die Anklage unter dem Espionage Act gegen ihn fallen gelassen würde und offiziell anerkannt würde, dass er Unschätzbares zum Verständnis der Amerikaner über ihre eigene Regierung beigetragen hat.
Der Brief an Großbritannien plädiert dafür, Snowden Schutz zu gewähren und andere Länder ebenso dazu aufzufordern. Russlands Präsident Putin wird dazu bestärkt, Snowdens Asyl zu verlängern.
In Deutschland ging der Brief mit Bitte um Weiterleitung an die Bundesregierung an Hans-Christian Ströbele, der Snowden als erster Politiker in Russland besucht hatte.
Dadurch, dass ihm die deutsche Regierung Asyl anbietet, zeigt sie, dass sie den Wunsch der deutschen Bevölkerung [Snowden Asyl zu bewähren] respektiert.
Dies würde ein starkes Signal zur Notwendigkeit eines entschlossenen Durchgreifens senden, um den europäischen Datenschutz und die damit verbundenen Rechte zu verteidigen. Es würde außerdem zukünftigen Edward Snowdens zeigen, dass Deutschland hinter den Menschen steht, die in dieser Weise im Interesse der Öffentlichkeit handeln.
Wir bitten die deutsche Regierung alles in ihrer Macht stehende zu tun, um sicherzustellen, dass Edward Snowden vor realen und beträchtlichen Gefahren geschützt ist: Ihm Asyl anzubieten, ein sicheres Geleit, um vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags auszusagen und andere Staaten dazu zu ermutigen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.
Wir fordern von der deutschen Regierung, das Richtige zu tun: Edward Snowden jetzt zu schützen.
Dem können wir uns nur anschließen.
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: Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises
CC-BY-SA <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:J%C3%BCrgenMatern">Jürgen Matern / Wikipedia</a> : Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises Im Februar diesen Jahres gab es eine kleine Meinungsverschiedenheit mit der Pressestelle des Deutschen Bundestages, ob ich eine Presse-Jahresakkreditierung bekomme oder nicht. Letztendlich hab ich nach einem Monat Debatte in den Medien und im Ältestenrat diesen erhalten. Die eher willkürliche Ablehnung ohne richtige Kriterien hat aber interessante verfassungsrechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Dr. Jonas Kahl, LL.M, Berlin, beschäftigt sich in der Zeitschrift „Kommunikation & Recht“ mit dem Thema „Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises“ und unserem Fall. Konkret geht es um die Rechtmäßigkeit verschiedener Zugangskriterien und Möglichkeiten, wie eine verfassungskonforme Zukunft des Presseausweises aussehen könnte. Der Artikel baut dabei auf seinem Telemedicus-Beitrag „Darf der Bundestag von Bloggern einen Presseausweis verlangen?“ auf.
Kurzzusammenfassung: Ist alles etwas kompliziert, aber möglich.
Ein Kriterium des Deutschen Bundestages (was ich erfülle), ist der Besitz eines Presseausweises. Davon gibt es diverse in Folge eines Urteils des VG Düsseldorf. Aber, so Kahl, sollte ein Presseausweis lediglich einen Nachweis vereinfachen:
„Einen Presseausweis als alleiniges Kriterium dafür heranziehen zu wollen, ob jemand Presse ist oder nicht, stellt ein willkürliches Differenzierungsmerkmal dar. Ein Presseausweis kann lediglich dazu dienen, den Nachweis einer journalistischen Tätigkeit zu vereinfachen. Er hat aber keine andere Kriterien ausschließende Wirkung.“
Die Unterscheidung Blogger vs Journalisten wäre auch nicht in Ordnung:
„Allerdings sind grundsätzlich auch Blogger Journalisten und unterliegen der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Denn als Presse ist jede Form des lesbaren Wortes anzusehen, die massenkommunikative Wirkung hat, ob dies gedruckt oder digitale geschieht, macht keinen Unterschied. Daraus folgt für sie neben diversen Pflichten vor allem auch Rechte und Garantien des Staates. Zu diesem zählt auch das Recht auf Zugang zu Information. […] Gerade staatliche Institutionen haben bei der Zugangsgewährung darauf zu achten, dass der Neutralitätsgrundsatz gegenüber Pressevertretern gewahrt bleibt und es zu keinem Ungleichbehandlungen kommt.
Blogs sind keine Presse zweiter Klasse.
Blogs sind keine Presse zweiter Klasse. Blogger sind genauso wie Print‑, Fernseh- und Radio-Journalisten durch die Pressefreiheit geschützt. Ein genereller Ausschluss von Bloggern ist als genauso rechtswidrig anzusehen, wie es eine Differenzierung zwischen Fernseh- und Zeitungsjournalisten wäre.
Erfordernis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit?
Nur sechs Presseverbände halten an der Hauptberuflichkeit als Kriterium bei der Vergabe von Presseausweisen fest, die anderen erlauben auch eine Nebenberuflichkeit. Allerdings dürfe man mit Bezug auf das Urteil des VG Düsseldorf nicht zwischen den Presseausweisen verschiedener Verbände differenzieren.
Und:
„In der Debatte um die Hauptberuflichkeit ist bisher zudem unberücksichtigt geblieben, dass sich die Medienwelt in den vergangenen Jahrzehnten massiv gewandelt hat. […] Deren [Blogger] Publikationen müssen in Quantität und Qualität jenen hauptberuflichen Journalisten keineswegs nachstehen. Im Gegenteil: Im Einzelfall kann ein nebenberuflicher Journalist, der auf ein bestimmtes Thema spezialisiert ist, eine höhere Gewähr für eine umfassende und qualitativ hochwertige Berichterstattung zu einem Thema bieten, als ein hauptberuflicher Journalist, der den Sach- und Kostenzwängen einer Redaktion unterliegt. Insofern stellt sich eine Unterschiedung zwischen haupt- und nebenberuflich heute als nicht mehr zeit- und sachgerecht dar.“
Spannend ist der Punkt, ob nicht ein Stream schon als Zugang ausreicht:
„Soweit als Kriterium herangezogen wird, ob ein Zugang für die beabsichtigte Berichterstattung tatsächlich erforderlich ist oder ob sich der Journalist dazu nicht auch andere Quellen, wie Pressemitteilungen oder TV-Übertragungen bedienen könne, ist dem entgegenzuhalten, dass derartige Erwägungen bereits als Eingriff in die Souveränität der journalistischen Arbeit und damit als Eingriff in die Pressefreiheit angesehen werden können. Besonders wegen der staatlichen Informationspflicht kann jedenfalls eine staatliche Stelle eine solche Unterscheidung nicht ohne sachwidrigen Eingriff in die Neutralitätspflicht vornehmen.“
Wie sieht ein verfassungskonformer Presseausweis aus?
Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag einen bundeseinheitlichen Presseausweis angekündigt. Kahl ist skeptisch, ob diese Umwandlung gelingen kann, da die Verbände Abstand nehmen müssten von „Aussteller-Exklusivität“ und auch dem Merkmal der Hauptberuflichkeit. Er schlägt das Modell eines „neutralen“ Presseausweises vor:
„In Anbetracht der Neutralitätspflicht des Staats wäre es vorstellbar, dass die Neuauflage eines Presseausweises in ihrer Zielgruppe nicht mehr nur einen begrenzten Teil von Journalisten gerichtet ist. Er könnte vielmehr künftig allen Journalisten zustehen, dafür aber verschiedene Kategorien journalistischer Tätigkeiten beinhalten, die später Akkreditierungsstellen als Anhaltspunkte bei der Kriterienprüfung dienen können. Vorstellbar wäre beispielsweise Kategorien für Print, Hörfunk, Fernsehen, Internet, Blogs einzuführen; die Relevanz des Mediums, d.h. die Auflage/Zugriff oder auch eine Einordnung als hauptberuflich oder nebenberuflich darzustellen.“
Sein Fazit ist:
Zusammenfassung lässt sich festhalten, dass die Akkreditierungsverfahren staatlicher Institutionen strengeren Maßstäben unterliegen solle, als jene privater. Aufgrund der Bindung an Art. 5 Abs. 1 S. 2 i.V. m. Art. 3 Abs. 1 GG dürfen Differenzierungen nur anhand sachgerechter Kriterien, nicht aber willkürlich oder steuernd erfolgen. Aber auch eine sachgerechte Differenzierung setzt zunächst voraus, das im Einzelfall überhaupt ein Kapazitätsengpass besteht. Gibt es diesen nicht, ist eine Differenzierung unzulässig. Als sachgerechtes Kriterium wird es allgemein angesehen, auf die thematische Erfahrung eines Journalisten abzustellen. […] Weitere Möglichkeiten im Umgang mit Kapazitätsengpässen können zudem die insbesondere im Rahmen der Gerichtsberichterstattung erprobten Möglichkeiten von Poollösungen, Platzauslosungen oder die Anwendung des Prioritätsprinzips sein“.
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: So geht Aufrüstung von Spionageabwehr in Deutschland: Einfach mal beim BSI sparen?
Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. : So geht Aufrüstung von Spionageabwehr in Deutschland: Einfach mal beim BSI sparen? Man muss zwei Mal hinschauen, um zu glauben, was das Handelsblatt heute morgen berichtet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dürfe auf angesparte Ausgabenreste von rund 28 Millionen Euro nicht mehr zugreifen. Zum Vergleich: Das gesamte Jahresbudget betrug 2013 in etwa 88 Millionen Euro. Außerdem sei die Behörde angewiesen, keine Ausgaben mehr zu tätigen, die über die Aufrechterhaltung des Betriebs hinausgingen. Das betreffe besonders solche mit Beteiligung externer Auftragnehmer. Unter Berufung auf „das Umfeld des BSI“ heißt es, man müsse als Folge Verbesserung der Datensicherheit oder die Aktualisierung von Schutzstandards für Unternehmen einstellen.
Das BSI ist mit seiner Lage nicht allein, auch alle weiteren Behörden des Bundes dürfen nicht mehr auf ihre übriggebliebenen Mittel der vergangenen Jahre zugreifen. Im Fall des BSI ist dies aber besonders brisant, denn vor Kurzem hatte man noch vollmundig verkündet, man wolle die Spionageabwehr stärken und in dem Entwurf der Digitalen Agenda verspricht man:
Wir stärken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese Stärkung drückt sich auch in einer Verbesserung der Ressourcenausstattung des BSI aus.
Das passt offensichtlich nicht zusammen und wenn man so bedacht darauf ist, sich selbst vor der Überwachung durch ausländische Geheimdienste schützen zu wollen und durch das BSI zum Beispiel eigene Funkmasten im Regierungsviertel aufstellen lässt, könnte man widersprüchlicher kaum handeln. Das Handelsblatt bekam auf Nachfrage im Bundesinnenministerium jedoch keine Antwort oder Bestätigung auf „die pauschale Aussage, dass das Geld im BSI knapp wird“.
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: Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft (Update)
Die Bundesregierung verschleppt die Klärung der Frage nach Asyl für Edward Snowden seit mehreren Jahren. : Snowdens Asyl ist ausgelaufen – Reaktionen aus Politik und Gesellschaft (Update)
Seit dem 23. Juni 2013 befindet sich Edward Snowden nach seiner Flucht aus Hong Kong in Russland, er hatte dort ab dem 1. August 2013 Asyl für ein Jahr gewährt bekommen. Dieses Asyl ist mit dem heutigen Tag ausgelaufen. Verlängerung hat Snowden beantragt, eine Entscheidung steht noch aus und wird aber in Kürze erwartet. Russland ist mitnichten das einzige Land, in dem Snowden um Aufnahme gebeten hat. Während seines vorübergehenden Aufenthaltes am Moskauer Flughafen bat er 21 Ländern um Zuflucht. Es hatten sich auch Ecuador, Bolivien, Nicaragua und Venezuela angeboten, Snowden waren jedoch seine Papiere weggenommen worden, was eine Reise unmöglich machte.Auch an Deutschland richtete Snowden einen Asylantrag, der aufgrund nicht vorliegender Gründe abgelehnt worden war. Immer noch sind die Debatten kontrovers und vor allem die Oppositionsparteien fordern eine Anhörung Snowdens vor NSA-Untersuchungsausschuss und zwar mit der Garantie auf eine sichere Aufnahme in Deutschland. Andere verweigern sich, teils um die deutsch-amerikanischen Beziehungen nicht zu belasten, teils mit der Ausrede, Snowden habe nichts Relevantes mehr zu erzählen. Zum heutigen Tag wird es wieder viele Stellungnahmen und Aussagen zu der Asylfrage geben, wir werden versuchen, hier einen Überblick zu erstellen.
Bereits Anfang der Woche hat Justizminister Maas bevormundend erklärt, Snowden solle am besten in die USA zurück gehen, denn:
Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.
Heribert Prantl kommentiert dazu und zum generellen passiven Verhalten innerhalb der EU bei der SZ:
Die EU, die sich „Raum des Rechts, der Sicherheit und der Freiheit“ nennt, ist auch ein Raum der Feigheit; sie traut sich nicht, Snowden irgendeinen Schutz angedeihen zu lasse […] Minister Maas verlangt von Snowden ein Vielfaches des Mutes, den er, Maas, selbst nicht aufbringt, um sich für Schutz und Sicherheit Snowdens einzusetzen. Es wächst offenbar das politische Phlegma gegenüber dessen Schicksal.
Maas hat bei der Opposition, die in der Vergangenheit immer wieder versuchte, Snowden die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, einen merklichen Aufschrei ausgelöst. Sie drohte damit, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, wenn die Regierung sich weiter einer Aufnahme von Snowden verweigere. Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, sagt dazu:
Das ist ein notwendiger Schritt, um nochmal Druck aufzubauen. [Ich hoffe,] dass hier die Rechtsstaatlichkeit gegenüber den taktischen und meiner Ansicht nach illegitimen Interessen der Bundesregierung obsiegt.
In ihrer gestrigen Pressemitteilung zum Anlass des Asyl-Auslaufens bestätigen von Notz und Katrin Göring-Eckart dieses Vorhaben und berichten, eine Klageschrift liege bereits vor.
Jan Korte von den Linken attestiert der Bundesregierung Zynismus:
Anderen würde für einen solchen Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie das Bundesverdienstkreuz verliehen – für Snowden gibt es seitens der Bundesregierung nur den Rat, sein Glück doch in einem US-amerikanischen Gefängnis zu suchen. Dieser Zynismus ist kaum noch auszuhalten.
Die Aufnahme Snowdens sei eine politische Entscheidung und die Regierung müsse ihren Schutzpflichten nachkommen. Das tue sie derzeit nicht und er fasst das Verhalten von Bundeskanzlerin Merkel knapp zusammen:
Ignorieren, Abwiegeln, Blockieren.
Maas überwiegend negativ rezipierte Aussage hielt SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann nicht davon ab, heute ins gleiche Horn zu blasen und ebenso gegen ein Asyl für Snowden in Deutschland zu plädieren, da er sonst Zeit seines Lebens verfolgt bliebe. Man müsse eine humanitäre Lösung in den USA finden. Dabei gibt Oppermann immerhin zu, dass es in Deutschland darum geht, die amerikanischen Freunde nicht zu verärgern und man am liebsten ignorant zur Tagesordnung zurückkehren will, als sei nichts geschehen:
Wir müssen jetzt zunächst damit leben, dass wir in einer wichtigen Bündnisfrage nicht einer Meinung sind. Es geht nun darum, verlorenes Vertrauen wieder herzustellen und das bewährte Bündnis mit den Amerikanern fortzusetzen.
Diese Duckmäuserstellung kritisiert Hans-Christian Ströbele, der Snowden im letzten Jahr in Moskau besucht hat und dementiert auch Behauptungen, Snowden wolle überhaupt nicht nach Deutschland kommen:
Die Bundesregierung behauptet, Herr Snowden wolle nicht nach Deutschland kommen. Das stimmt nachweislich nicht […] Snowden hat ein Dutzend Mal versichert, dass er sehr gerne als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss nach Deutschland kommen würde. [Die Bundesregierung lehnt seine Einreise] in Wahrheit nur deshalb ab, weil sie Angst vor der US-Regierung hat.
[Update]
Auch die Piratenpartei findet den Vorschlag, in die USA zurückzukehren, untragbar:
Natürlich würde Edward Snowden ganz sicher gerne wieder in seine Heimat zurückkehren. Er möchte allerdings auch nicht als Landesverräter verurteilt ins Gefängnis. Das Dilemma ist offensichtlich. Ihn in dieser Situation auch noch dazu zu ermuntern, sich in die Hände der US-amerikanischen Justiz zu begeben, ist einer Regierung in einem demokratischen und den Grund- und Menschenrechten verpflichteten Staat wie Deutschland und auch dessen Justizminister unwürdig.
[/Update]
Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg von der CDU-Fraktion, bleibt undeutlich und proklamiert gegenüber dem RBB Inforadio Mitleid:
Ein 31-jähriger Mann, der sich in Russland aufhalten muss , nicht frei reisen kann, natürlich leid tut und dass eine Lösung für die Person Edward Snowden kommen muss. Deshalb sage ich auch: es muss möglich sein, dass Edward Snowden sich in einigen Jahren wieder frei bewegen kann – nicht nur in den USA, nicht nur in Russland, sondern auch da, wo er hinreisen möchte. Dass er für das, was er getan hat möglicherweise die Verantwortung übernimmt, dass die aber gemäßigt ist in einer Höhe, die auch seiner Tat gerecht wird, kein Exempel statuiert wird – das ist ganz wichtig.
Selber dazu bei trägt Sensurg nicht, er verweist auf die Bundesregierung und weist die Verantwortung für sein Nichtstun von sich:
Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie Edward Snowden ein Aufenthaltsrecht gewährt […] Die Bundesregierung hat eine Abwägung vorgenommen – auf der einen Seite das berechtigte Interesse des Untersuchungsausschusses neben vielen Zeugen auch diesen Zeugen zu hören und auf der anderen Seite, dass Edward Snowden in den Vereinigten Staaten strafrechtlich gesucht wird – es besteht ein Haftbefehl – und das wir natürlich ein Auslieferungsübereinkommen mit den Vereinigten Staaten haben. Und bei dieser Abwägung hat die Bundesregierung gesagt: Wir können hier keine Ausnahmen machen, ihm ein Bleiberecht gewähren, und hat dieses bisher abgelehnt.
[Update]
Die Courage Foundation, die Geld für Snowdens Strafverteidigung sammelt, hat Briefe an Staatsvertreter aus den USA, Großbritannien, Russland und Deutschland gesendet, um sie dazu aufzufordern endlich aktiv zu werden. Sarah Harrison, Wikileaks-Journalistin und stellvertretende Geschäftsführerin, kritisierte:
Es tut gut zu sehen, dass so viele Menschen sich für die Unterstützung Snowdens stark machen. Im Gegensatz dazu haben die meisten Regierungen auf der Welt, mit Ausnahme Russlands, wenig getan um diesen Asylsuchenden zu schützen. Ich hoffe dass in dieser Zeit, in der das Asyl erneuert werden muss, mehr den Mut und das Gewissen haben werden, das zu tun, was ihre Bürger richtig finden.
Die Courage Foundation hatte zuvor die „Stand with Snowden“-Kampagne gestartet, bei der man man Fotos seine Unterstützung für Snowden mit einer Botschaft ausdrücken konnte.
Glenn Greenwald zog Konsequenzen aus der fortwährenden Ablehnung der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren und verweigert seine Aussage vor dem NSA-Untersuchungsausschuss, bis sie diese Haltung aufgeben:
Leider haben deutsche Politiker mit ihrer Ablehnung, den Schlüsselzeugen Edward Snowden persönlich anzuhören, gezeigt, dass sie sich viel mehr darum kümmern, die USA nicht zu verärgern als ernsthafte Nachforschungen zu unternehmen.
Deshalb bin ich nicht gewillt, an diesem Ritual teilzunehmen, dass die Illusion einer Untersuchung erzeugen soll, dass aber tatsächlich dafür durchgeführt wird, echte Untersuchungen zu verhindern und die deutsche Bevölkerung mit leeren Symbolen zu beschwichtigen und die Schuldigen – die US-Regierung – bei Laune zu halten.
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Und was will Snowden? Er will selbst tatsächlich auch in die USA zurückkehren, er hat während des letzten Jahres mehrmals betont, Russland sei nicht sein Wunschziel gewesen. Dabei ist er sich aber wohl dessen bewusst, dass es unwahrscheinlich ist, einen fairen Prozess zu bekommen. Die Whistleblowerin Chelsea Manning ist ein gutes Beispiel dafür, dass ein Verfahren zwar dazu führen würde, dass Snowden nicht mehr verfolgt würde. Stattdessen könnte er den Rest seines Lebens wegen Geheimnisverrat im Gefängnis verbringen.
Ich bin hier in Russland wesentlich glücklicher als ich es mit einem unfairen Verfahren wäre, in dem ich nicht einmal vor Geschworenen die Verteidigung vorbringen kann, in öffentlichem Interesse gehandelt zu haben. Wir haben die Regierung wieder und wieder gebeten, ein faires Verfahren zu ermöglichen und sie haben abgelehnt.
Er erklärt, er hoffe im Zweifel darauf, dass sein Fall vor einem Geschworenengericht verhandelt werden würde. Denn dann wäre er nicht von der Meinung eines einzelnen Richters abhängig, sondern von der Einigung von zwölf Geschworenen.
Am liebsten, das ist klar, wäre Snowden jedoch wieder ein freier Mensch:
Ich würde liebend gern wieder in der Lage sein, Westeuropa zu besuchen. Aber das ist nicht meine Entscheidung. Darüber müssen die Öffentlichkeit und die Regierungen der jeweiligen Länder entscheiden.
Das wird nicht ohne weiteres möglich sein. Aber wir müssen trotzdem dafür Verantwortung übernehmen, Snowden so gut es geht dabei zu helfen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Denn ohne ihn hätten wir vermutlich nie von den Ausmaßen der beispiellosen Geheimdienstmaschinerie erfahren. Und lassen wir zu, dass er wie ein Verbrecher behandelt wird, ersticken wir zukünftige Whistleblower und opfern die Möglichkeit, Einblick in freiheitsverhindernde, intransparente Strukturen zu bekommen.
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Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch digitalcourage e.V.:
Wenn wir wollen, dass auch zukünftig Menschen ihr eigenes Leben riskieren, um der Gemeinschaft solchen Nutzen zukommen zu lassen, müssen wir deutlich machen, dass wir sie hinterher nicht im Regen stehen lassen. Wir müssen klare gesetzliche Regeln formulieren, unter denen Whistleblowing angebracht ist und geschützt wird. Nach dem, was Snowden derzeit erleben muss, werden es sich andere gut überlegen, ob sie einen ähnlichen Schritt wagen, bzw. es möglicherweise nur aus den falschen Gründen (Ruhm, Verehrung) tun.
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Weitere Stimmen werden wir im Laufe des Tages sammeln und am Abend aktualisieren. Hinweise dürft ihr gern in den Kommentaren hinterlassen!]







