In Deutschland fehlt es an geeigneten Regelungen zum Schutz von Whistleblowern. Aus einer Antwort auf eine Frage von Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz geht hervor, dass sich das auch in absehbarer Zeit nicht ändern wird. Dieser zufolge werde immer noch geprüft, ob die deutsche Gesetzeslage „internationalen Übereinkommen oder Empfehlungen entspricht“. Dass man ständig in einer Prüfung der Sachlage feststeckt anstatt zu handeln ist symptomatisch. Von Notz dazu auf gruen-digital.de:
[Im Koalitionsvertrag] schreibt die schwarz-rote Koalition nicht mehr davon, den Whistleblowerschutz ausbauen zu wollen, vielmehr einigte man sich darauf, die Frage, ob beim Hinweisgeberschutz internationale Vorgaben hinreichend umgesetzt sind, prüfen zu wollen.
Das ist umso peinlicher, denn bereits seit 2010 sind neue arbeitsrechtliche Gesetze zum Schutz von Whistleblower – oder zu Deutsch: Hinweisgebern – geplant. 2011/12 legten sowohl die Grünen nach einer Onlinekonsultation, die SPD als auch die Linke je einen Gesetzentwurf zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgebern für mehr Transparenz in Betrieben und Institutionen vor. Alle wurden von Schwarz-Gelb abgelehnt.
Im letzten November veröffentlichte Transparency International einen Vergleich von Regelungen zum Whistleblowerschutz in den EU-Mitgliedstaaten. Die Organisation kam zum Schluss, dass in Deutschland einiges im Argen liegt. Die Vorsitzende Edda Müller fasste zusammen:
Arbeitnehmer, die in Deutschland auf Missstände hinweisen, begeben sich auf Glatteis. Es gibt keine klaren rechtlichen Regelungen, so dass sie die Konsequenzen ihres Tuns nicht abschätzen können. Wir fragen die künftige Kanzlerin Angela Merkel: Wollen wir so mit Menschen umgehen, die auf Missstände hinweisen? Wir erwarten gleichzeitig von der SPD, dass sie sich in den Koalitionsverhandlungen für einen verbesserten Whistleblowerschutz einsetzt, so wie sie es in ihrem Wahlprogramm angekündigt hat.
Von Notz prangert gegenüber heise online die Verzögerung an, da es nur mit Hilfe von Whistleblowern „eine offene Debatte über den notwendigen Schutz von Demokratie und Rechtsstaat“ geführt werden könne. Er kündigte an, die Grünen planten eine erneute Initivative für besseren Whistleblowerschutz in den Bundestag einzubringen. Ob das Erfolg zeigt, bleibt ob der blockierenden Rolle der Bundesregierung abzuwarten, die damit den Mut von Whistleblowern wie Manning, Binney und Snowden mit Füßen tritt und das Auftreten neuer Whistleblower konterkariert. Dabei bräuchten wir diese dringender denn je.
Hier Frage und Antwort im Volltext:
Hat die Bundesregierung — auch vor dem Hintergrund der im Rahmen der Verabschiedung des Antikorruptionsaktionsplan der G20-Staaten vom November 2010 getätigten Ankündigung, man werde „bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblowerschutz erlassen und umsetzen” (vgl. Annex II zur Erklärung des G20-Gipfels von Seoul, Punkt 7) die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung der Frage, ob beim Hinweisgeberschutz internationale Vorgaben hinreichend umgesetzt sind, bereits vorgenommen, und was ist das Ergebnis dieser Prüfung? Plant die Bundesregierung derzeit die Vorlage einer gesetzlichen Regelung, die das Ziel verfolgt, den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zu verbessern?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält folgende Vereinbarung zum Hinweisgeberschutz: „Beim Hinweisgeberschutz prüfen wir, ob die internationalen Vorgaben hinreichend umgesetzt sind.” Zur Klärung eines möglichen Handlungsbedarfs wird untersucht, ob das deutsche Recht internationalen Übereinkommen oder Empfehlungen entspricht. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
