Deutschland
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: Drohung des Bundeskanzleramtes: Wir veröffentlichen den Brief, in dem uns Altmaier mit Strafanzeige droht
Kanzleramtschef Peter Altmaier. Bild: <a href="https://www.cducsu.de/abgeordnete/peter-altmaier">kuxma</a>. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0. : Drohung des Bundeskanzleramtes: Wir veröffentlichen den Brief, in dem uns Altmaier mit Strafanzeige droht Unsere Berichterstattung zur weltweiten Totalüberwachung und der Rolle des BND schadet dem Staatswohl. Das behauptet der Chef des Bundeskanzleramtes in einem Brief an den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss und droht Leakern mit Strafanzeige. Wir teilen diese Einschätzung nicht – und veröffentlichen den Brief.
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: Freitag in Berlin: Konferenz und Party zu 10 Jahre netzpolitik.org
: Freitag in Berlin: Konferenz und Party zu 10 Jahre netzpolitik.org
Am Freitag ist es soweit: Wir feiern zehn Jahre Geburtstag mit einer Konferenz und einer Party in Berlin. Das Konferenzprogramm ist fertig, die ersten Gäste reisen bald an und Freitag Morgen geht es früh los. Wir haben ein buntes Programm mit vielen spannenden Gästen zusammengestellt, was trotz aller Vielfalt leider nur einen Teil der Debatten wieder spiegeln kann, die Netzpolitik 2014 ausmachen. Tickets gibt es noch zum Preis von 50 Euro, ermäßigt für 15 Euro im Vorverkauf oder datenschutzfreundlich vor Ort an der Kasse. Wir haben auch ein 10 Euro Ticket für alle, die sich ehrenamtlich für digitale Grundrechte engagieren.
Die Party am Abend
Nach der Konferenz wollen wir mit euch feiern. Los gehts mit Spiel, Spaß, Spannung, vielleicht einer Kommentarlesung und Einblicke in den Redaktionsalltag sowie hinter die Kulissen aus zehn Jahren netzpolitik.org. Danach darf und soll bis in den Morgen getanzt werden.
Auflegen werden: Arne Bense (Stil & Bense), Barbnerdy, Fresh Meat, Musikat, Por.no, Tanith als Desastronaut und Tasmo.
Den Ort der Party geben wir kurz vorher bekannt. Dafür nutzen wir eine Party-Mailingliste, an die nur für diesen Zweck Nachrichten gesendet werden. Schickt einfach eine leere Mail an party-ml-subscribe@netzpolitik.org, um euch auf die Liste einzutragen. Einlass wird 21:00 Uhr sein, das Programm beginnt 21:30 Uhr. Auf die Party kann man auch, wenn man nicht vorher auf der Konferenz war. Vielleicht nehmen wir 5 Euro Solibeitrag zur Erstattung der Unkosten.
Stream und Hashtag
Wir planen einen Videostream und Aufzeichnung aller Talks. Und der offizielle Hashtag ist #10np!
Danke unseren Förderern:
Wir danken der Bundeszentrale für politische Bildung für eine Förderung, die es uns ermöglicht, die Eintrittspreise niedrig zu halten. Zu den weiteren Förderern gehören Wikimedia Deutschland e.V., eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., viprinet, Mailbox.org und Golem.de.
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: Why Germans Are Afraid of Google
: Why Germans Are Afraid of Google Die Tagesspiegel-Journalistin Anna Sauerbrey erklärt den US-Amerikanern in der New York Times, warum die deutsche Debatte um Google: Why Germans Are Afraid of Google.
Silicon Valley fears neither fines nor political reprimand. It invests millions in lobbying in Brussels and Berlin, but since it finds the democratic political process too slow, it keeps following its own rules in the meantime. Uber simply declared that it would keep operating in Germany, no matter what the courts ruled. Amazon is pushing German publishers to offer their books on its platform at a lower price — ignoring that, in Germany, publishers are legally required to offer their books at the same price everywhere. It is this anarchical spirit that makes Germans so neurotic. On one hand, we’d love to be more like that: more daring, more aggressive. On the other hand, the force of anarchy makes Germans (and many other Europeans) shudder, and rightfully so. It’s a challenge to our deeply ingrained faith in the state.
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: Internes Protokoll: BND-Präsident und Kanzleramts-Chef hatten „große Sorge“ vor Aufklärung zu BND-Aktivität
: Internes Protokoll: BND-Präsident und Kanzleramts-Chef hatten „große Sorge“ vor Aufklärung zu BND-Aktivität Kanzleramts-Chef Pofalla und BND-Präsident Schindler hatten „große Sorge“, dass ein Untersuchungsausschuss die Tätigkeit der Abteilung Technische Aufklärung des BND untersucht. Das geht aus einem BND-internen Protokoll hervor, das wir veröffentlichen. Damit meinen sie unter anderen zwei riesige Überwachungs-Datenbanken, die sie sogar der Datenschutzbeauftragten verschwiegen haben.
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: Deutsche Wirtschafts Nachrichten für Einsteiger
: Deutsche Wirtschafts Nachrichten für Einsteiger
Wer schon immer wissen wollte, wie die Deutschen Wirtschafts Nachrichten arbeiten und warum man als Depp dasteht, wenn man deren Inhalte weiterverteilt, findet jetzt ein schön zusammen gestelltes zehn Minuten langes Video von Rayk Anders zur Erklärung:Sehr schön gemacht.
Zusätzlich sei auf das Blog indub.io verwiesen, die bereits im April in einem ausführlichen Artikel die Arbeitsweise der DWN erklärt hat: Wer die Deutschen Wirtschafts Nachrichten liest ist doof.
Lustig ist auch der Artikel bei indub.io, wo eine Frage beantwortet wird, die auch bei uns einige Kommentatoren zu interessieren scheint: Ist die BRD eine GmbH oder ein souveräner Staat? Ist Deutschland noch besetzt? Hat Deutschland eine Verfassung?
Und wer sich immer noch fragt, warum wir sowas bloggen? Ist doch ganz einfach: Medienkompetenz für Einsteiger.
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: Running Gag: Transparenzfarce im Ausschuss für digitale Agenda. Gestern Einladung, heute Ausladung
: Running Gag: Transparenzfarce im Ausschuss für digitale Agenda. Gestern Einladung, heute Ausladung
Der Bundestagsausschuss für die Digitale Agenda tagt grundsätzlich nicht-öffentlich. Das ist bei dem Thema nicht logisch, sondern nur mit Verweis auf eine klare Ansage der CDU/CSU-Spitze erklärbar, die einfach keine Lust auf Transparenz und Öffentlichkeit bei Ausschusssitzungen hat. Der Rest hätte schon gerne mehr Transparenz und Öffentlichkeit. Es sollte aber eine Ausnahme geben: Die Anhörungen sollten öffentlich sein und bisher waren das auch drei. Heute gibt es wieder eine Anhörung und die ist: Nicht-öffentlich.Zusammen mit der „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission)“ wird der #btada um 15:30 hinter verschlossenen Türen beim Expertengespräch zum Thema „Medienkompetenz und Jugendmedienschutz. Möglichkeiten zum Schutz der Kinder“ diskutieren.
Eingeladen sind:
- Prof. Dr. Murad Erdemir, Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien(LPR Hessen)
- Alvar C.H. Freude, Diplom-Kommunikations-Designer (FH)
- Thomas-Gabriel Rüdiger, Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg – Institut für Polizeiwissenschaft
- Miriam Rassenhofer, Universitätsklinikum Ulm – Klinik für Kinder- und Jugendpsychatrie/Psychotherapie
- Dr. Ulrike Wagner, Direktorin des Institutes für Medienpädagogik in Forschung und Praxis
- Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes (angefragt)
Wir wissen nicht, warum diese Anhörung nicht-öffentlich ist. Denn gestern wurde dazu auf bundestag.de eingeladen, mit dem Hinweis auf eine öffentliche Anhörung.
Das Thema „Medienkompetenz und Jugendmedienschutz“ steht im Mittelpunkt der gemeinsamen Expertenrunde der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) und des Ausschusses Digitale Agenda am Mittwoch, 8. Oktober 2014. In der öffentlichen Sitzung werden die fünfköpfige Kinderkommission und die 17 Mitglieder des Ausschusses Digitale Agenda Möglichkeiten zum Schutz der Kinder im Netz besprechen.
Wir wunderten uns schon über die Kurzfristigkeit, haben uns aber trotzdem Zeit frei geschaufelt um für Euch heute über die Anhörung berichten zu können. Das wird jetzt aber nichts, denn die Seite mit der Einladung ist bei bundestag.de wieder gelöscht worden. Im RSS-Feed findet sich noch der Anreisser, der Rest findet sich im Google-Cache.
Auf der Ausschuss-Seite findet sich nur noch die Tagesordnung und der Hinweis auf: Nicht-öffentlich.
16. Sitzung am Mittwoch, dem 8. Oktober 2014, 14.30 Uhr – nicht öffentlich (pdf | 151 KB)
17. Sitzung am Mittwoch, dem 8. Oktober 2014, 16.00 Uhr – nicht öffentlich (pdf | 174 KB)Das ist schon etwas peinlich.
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: Regierungssprecher Seibert: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ gilt nur für die NSA
Regierungssprecher Seibert. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/36976328@N04/7165223928">Gregor Fischer</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. : Regierungssprecher Seibert: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ gilt nur für die NSA Auf der gestrigen Regierungspressekonferenz wurde Staatssekretär Steffen Seibert auch zum Überwachungsprogramm „Eikonal“ befragt. Die Antworten sind traurig: alles geheim, kein Kommentar, dazu sagen wir nichts. Ein Detail ist aber erhellend: Der Satz „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ bezog sich nur auf „Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen“:
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Bundeskanzlerin, als sie „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ gesagt hat, nicht nur auf das bezogen hat, was über die Unterlagen von Herrn Snowden berichtet wurde, sondern dass sie zu diesem Zeitpunkt ganz genau wusste, was passiert war, und sich konkret zu Informationen geäußert hat, die sie selbst hatte?
StS Seibert: Ich glaube, der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser viel zitierten Äußerung ist sehr klar. Es standen damals Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen zur Rede. Das war der Punkt, den die Bundeskanzlerin ansprach. Mit streng geheimen Verschlusssachen, die dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Dokumentform vorliegen und vorgelegt wurden, hatte das nichts zu tun.
Das ursprüngliche Statement:
Der Auszug aus der Mitschrift der Pressekonferenz:
Frage: Herr Seibert, „Auf deutschem Boden muss deutsches Recht gelten“, so die Aussage der Kanzlerin. Jetzt haben wir in den vergangenen Tagen von „Eikonal“ und den Ausleitungen vom Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt erfahren dürfen. Gilt das uneingeschränkt? Wie ist das zu bewerten? Wie ist die Sicht der Kanzlerin und der Bundesregierung auf „Eikonal“ und das damit zusammenhängende Kooperieren mit der Preisgabe von Daten deutscher Bürger an die NSA?
StS Seibert: Ihre Frage bezieht sich auf Dokumente, die die Bundesregierung dem ersten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt hat und die als Verschlusssache beziehungsweise teils als „streng geheim“ gelten. Deswegen wird die Bundesregierung zu diesem angefragten Sachverhalt nun auch nicht Stellung nehmen. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ist es ja so, dass der BND über die operativen Aspekte seiner Arbeit ausschließlich der Bundesregierung und dem dafür vorgesehenen und zuständigen Gremium des Deutschen Bundestags berichtet, insbesondere auch diesem Untersuchungsausschuss, dem ersten dieser Wahlperiode. Dem liegen die teils streng geheimen Unterlagen vor. Ich kann dazu hier nicht Stellung nehmen.
Frage: Herr Seibert, es ist ja durchaus so, dass Sie und die Kanzlerin Stellung nehmen, wenn Sie es gerne tun möchten, wie man sieht, wenn man nur einmal den Satz „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ zitiert. Würde die Kanzlerin oder würden Sie sich auch zu dem Satz „Das Schicken von Daten deutscher Bürger in enger Kooperation des BND mit der NSA in Richtung USA geht gar nicht“ hinreißen lassen?
StS Seibert: Ich glaube, Sie werden kein Beispiel dafür finden, dass ich mich hier für die Bundesregierung oder die Bundeskanzlerin schon zu streng geheimen Sachverhalten, die in Dokumenten enthalten sind, die dem Deutschen Bundestag oder seinem Untersuchungsausschuss zugeleitet worden sind, geäußert hätte. Deswegen tue ich es auch diesmal nicht.
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Bundeskanzlerin, als sie „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ gesagt hat, nicht nur auf das bezogen hat, was über die Unterlagen von Herrn Snowden berichtet wurde, sondern dass sie zu diesem Zeitpunkt ganz genau wusste, was passiert war, und sich konkret zu Informationen geäußert hat, die sie selbst hatte?
StS Seibert: Ich glaube, der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser viel zitierten Äußerung ist sehr klar. Es standen damals Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen zur Rede. Das war der Punkt, den die Bundeskanzlerin ansprach. Mit streng geheimen Verschlusssachen, die dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Dokumentform vorliegen und vorgelegt wurden, hatte das nichts zu tun. Ich werde mich aus diesem Grunde und aufgrund grundsätzlicher Erwägungen hierzu nicht äußern.
Frage: Es gab ja auch andere Äußerungen der Bundesregierung, zum Beispiel von Herrn Pofalla, der mehrfach gesagt hat, dass die Daten deutscher Bürger, bevor Daten weitergegeben wurden, ausgefiltert worden seien. Einmal ganz unabhängig vom aktuellen Fall gefragt: Würden Sie das heute noch einmal bekräftigen?
StS Seibert: Ich habe jetzt nicht zu interpretieren, was damals gesagt wurde. Ich kann zu dem aktuellen Fall aus diesen Gründen nicht sagen. Grundsätzlich ist es so, dass die operativen Angelegenheiten des Bundesnachrichtendienstes dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium mitgeteilt werden. Das ist immer so gewesen und hat, glaube ich, auch sehr viel Sinn, wenn man den Sinn einer geheimdienstlichen Tätigkeit überhaupt bedenkt.
Zusatz: Aber die Äußerung steht ja so im Raum.
StS Seibert: Ich habe auch dazu nichts zu sagen.
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: Das BMVI präsentiert: Der Bandbreitensimulator macht die Realität schöner (und das Netz schneller)
: Das BMVI präsentiert: Der Bandbreitensimulator macht die Realität schöner (und das Netz schneller)
Das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet auf seiner Seite einen Bandbreitensimulator an. Dort kann man schön visualisiert feststellen, wie schnell eine Datei heruntergeladen wurde. Einziges Problem: Es gibt drei Kategorien. Und offensichtlich ist die Beschriftung falsch oder im BMVI hat man eine vollkommen falsche Vorstellung von der heutigen Realität oder man macht sich die Welt einfacher etwas schöner.- Downloadgeschwindigkeit vor der Jahrtausendwende
- Downloadgeschwindigkeit zur Jahrtausendwende
- Downloadgeschwindigkeiten heute und zukünftig
Klickt da mal rum. Ich hab ja das Problem, dass ich zentral in einer Großstadt wohne und 2014 nicht mal die schnellste Geschwindigkeit „zur Jahrtausendwende“ erhalte. Von 20 MBit/s träume ich, stattdessen spuckt mein „bis zu 16 MBit/s“-Tarif gerade mal 12 MBit/s raus, wenn die Nachbarn sich zurückhalten.
Die animierte Grafik „Downloadgeschwindigkeiten heute und zukünftig“ ist dabei ein Witz. Nur ein Bruchteil aller Bürgerinnen und Bürger bekommt heute diese Downloadgeschwindigkeit. Und wer außerhalb einer Stadt wohnt hat häufig leider immer noch ein Netz, was man unter live vor Ort als „vor der Jahrtausendwende“ testen kann.
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: Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update)
Zeigte sich nichtmal für Bilder: Zeuge R. U. vor dem Untersuchungsausschuss. : Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update) BND-Mitarbeiter müssen dem Untersuchungsausschuss eine lange Liste an Informationen verschweigen, zum Beispiel Angaben über laufende Vorgänge. Das geht aus der Aussagegenehmigung des Bundesnachrichtendiensts hervor, die wir veröffentlichen. Die Opposition kritisiert, dass der Öffentlichkeit so praktisch alle relevanten Informationen vorenthalten werden, die Regierungsparteien kündigen an, das Protokoll der geheimen Sitzung herabstufen zu wollen.
Letzte Woche haben zwei BND-Mitarbeiter vor dem „NSA“-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Die Zeugen waren nur mit Initialen benannt und hatten den bekannten Anwalt Johannes Eisenberg als Rechtsbeistand dabei. „R. U.“, Leiter des BND-Standorts Bad Aibling, sprach zwar im öffentlichen Teil der Anhörung, verweigerte aber dort über 50 Mal die Aussage unter dem Hinweis, dass eine Beantwortung nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Sein Mitarbeiter „J. Z.“ aus dem Sachbereich, in dem X‑Keyscore genutzt wird, ist hingegen gar nicht öffentlich aufgetreten und sagte nur in nicht-öffentlicher Sitzung aus.
Jetzt haben wir die „nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Aussagegenehmigung des Bundesnachrichtendienstes erhalten und veröffentlichen sie am Ende dieses Postings im Volltext. Darin verbietet der BND den Zeugen jegliche Aussagen zu folgenden Themen:
- „die Vorlage sächlicher Beweismittel zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere von Akten“
- „Vorgänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses“ noch nicht „abgeschlossen waren“
- „Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind“
- „Angaben, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen“ (sic!)
- Informationen, die der „Wahrung des Wohls des Bundes oder eines Landes (Staatswohl)“ entgegenstehen
- „Informationen, deren Gegenstand spezifisch nachrichtendienstliche Arbeitsweisen sind“
- „Informationen, die auf die Identität nachrichtendienstlicher Verbindungen des [BND] schließen lassen“
- „Angaben zu offenkundig schutzbedürftigen militärischen Einsatzverfahren oder militärischen Fähigkeiten“
Nur unter Ausschuss der Öffentlichkeit dürfen Angaben und Erklärungen gemacht werden,
- „die unter Geheimhaltungsgrade fallen, weil besondere Gründe des Staatswohls entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind“
- „die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betreffen“
- „die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, betreffen“.
Wenn die Zeugen begründen, warum sie Informationen nicht erteilen, müssen sie die schutzbedürftigen Inhalte auch in der Antwort schützen. Falls Zweifel bestehen, ob eine Aussage gemacht werden darf oder nicht, „sind diese Angaben zu unterlassen“.
Alles in allem also eher eine Nichtaussage-Genehmigung, bei der die Nichtantworten nicht mehr überraschen. Wir haben den Vorsitzenden und die Obleute der Fraktionen des Ausschusses gefragt, ob sie diese Aussagegenehmigung im Ganzen und die Einschränkungen im Einzelnen für gerechtfertigt halten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen. Hier die Antworten:
Der Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU/CSU) sagte uns:
Die Einschränkung der Aussagegenehmigung ist nachvollziehbar, da die Zeugen weitgehend geheime Sachverhalte berichten sollen. Hierzu haben wir die Möglichkeit unsere Sitzungen als „geheim“ einzustufen. Die Zeugen können dann umfassend aussagen.
Die Bundesregierung muss dem Untersuchungsausschuss Zeugen zur Verfügung stellen, die auch aussagen. Wenn Sie bestimmte Sachverhalte nur in nicht-öffentlicher Sitzung mitteilen lassen will, erfährt die Öffentlichkeit leider nicht unmittelbar von der Aussage. Entscheidend ist aber, dass der Ausschuss alle Fragen beantwortet bekommt.
Wir werden in den nächsten Wochen vermutlich viele Zeugen des BND und anderer Dienste hören. Der BND und auch andere Behörden werden erkennen, dass wir unsere Fragen so oft stellen werden, bis wir sie beantwortet bekommen. Gerade der zweite Zeuge am vergangenen Donnerstag hat aber umfassend ausgesagt und viele neue Erkenntnisse gebracht. Ich werde nun versuchen, das Protokoll der geheimen Sitzung herabzustufen, so dass die Aussage in den wesentlichen Teilen auch öffentlich wird.
Roderich Kiesewetter, Obmann der CDU/CSU, sagte uns:
Ihre Anfrage schildert die Aussagegenehmigungen und die davon aufgeworfenen Fragen nicht vollständig. Auch unsere Fraktion hat mit den ersten dem Ausschuss übermittelten Aussagegenehmigungen Probleme gesehen – alle Fraktionen gemeinsam haben diese Probleme angesprochen, in diesen Punkten wurde die Aussagegenehmigung geändert.
Die von Ihnen zitierten Stellen betreffen das in allen bisherigen Untersuchungsausschüssen Übliche und für den BND als Dienstherrn rechtlich grundsätzlich auch Gebotene. Wenn öffentlich Bedienstete als Zeugen – welche Überlegung Ihre Fragen nahelegen – gar keine Aussagegenehmigung hätten, könnten Sie gar nicht aussagen.
Aus meiner Sicht haben die Befragungen der beiden Zeugen in der letzten Sitzung wichtige Aufschlüsse und Erkenntnisse und auch Ansatzpunkte für weitere Befragungen erbracht. Meine Konsequenz ist: wir werden daran weiterarbeiten. Vier Stunden Befragung eines Mitarbeiters des BND ohne herausgehobene Leitungsfunktion in öffentlicher Sitzung sind ein Erfolg für den Ausschuss, der nicht klein geredet werden sollte.
Wir haben im Untersuchungsausschuss sicher Probleme festgestellt mit ungerechtfertigten Unkenntlichmachungen in Akten. Die Aussagegenehmigungen dagegen stellen – mit der oben genannten, aber korrigierten Ausnahme – aus meiner Sicht kein Problem dar.
Christian Flisek, Obmann der SPD, sagte uns:
In der Praxis werden die Bedingungen der Aussagegenehmigungen im Zweifel eher großzügig zugunsten des Aufklärungsinteresses handhabt. Bspw. hätten die Zeugen aus dem BND eigentlich nicht zu der aktuell praktizierten Zusammenarbeit mit der NSA aussagen müssen, da dies bei strenger Lesart ein laufender Vorgang ist. Die wesentlichen Fragen der Ausschussmitglieder hierzu wurden dennoch, wenn auch größtenteils in geheimer Sitzung, beantwortet.
Das gesetzliche Leitbild des grundsätzlich verschwiegenen Beamten- und Behördenapparats steht in einem Spannungsverhältnis zur berechtigten Forderung nach mehr Transparenz des staatlichen Handelns und der öffentlichen Aufklärung mutmaßlicher Missstände durch einen Untersuchungsausschuss. Hier muss in jedem Einzelfall eine Abwägung stattfinden. Sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Aussagegenehmigung bestehen, kann diese notfalls auch gerichtlich überprüft werden.
In der Vernehmung der beiden ersten Zeugen aus dem BND gab es jedoch keine Anhaltspunkte für eine unangemessene Beschränkung der Aussagegenehmigung. Vielmehr wurden alle Fragen des Untersuchungsausschusses beantwortet. Sensible und sicherheitsrelevante Fragen zur nachrichtendienstlichen Arbeitsweise konnten zwar nur in geheimer Sitzung erörtert werden, ich werde mich aber dafür einsetzen, dass das Protokoll alsbald und soweit wie rechtlich möglich herabgestuft und veröffentlicht wird.
Aus meiner Sicht war es ein Erfolg, dass wir den Dienststellenleiter aus Bad Aibling mehrere Stunden in öffentlicher Sitzung befragt haben. Dies zeigt, dass es sich lohnt hartnäckig zu bleiben und auf öffentliche Aufklärung zu drängen. Für den BND wäre es sicher angenehmer gewesen, wenn diese Befragung hinter verschlossenen Türen stattgefunden hätte.
Konstantin von Notz, Obmann von Bündnis 90/Die Grünen, sagte uns:
Zunächst ist festzuhalten: Die Aussagegenehmigungen der BND-Zeugen sind, wie viele andere Dokumente auch, NfD eingestuft, so dass ich nicht über den konkreten Inhalt informieren darf. Gleiches gilt für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurde aber ja bereits deutlich, wie sehr die vorliegende Aussagegenehmigung die Aufklärungsbemühungen des Parlaments erschwert hat. Sowohl der enge Zuschnitt der Aussagegenehmigung als auch ihre sehr kurzfristige Änderung im Vorfeld der Sitzung haben dazu geführt, dass der Öffentlichkeit praktisch alle relevanten Informationen zur Abhörstation in Bad Aibling und der Kooperation von deutschen und amerikanischen Diensten vorenthalten wurden.
Das Vorgehen der Bundesregierung, die Aussagegenehmigung möglichst eng zu fassen und die öffentliche Diskussion über die Vorgänge in Bad Aibling so zu erschweren, reiht sich nahtlos in das bisherige Agieren ein: Man hintertreibt die Aufklärung durch das Parlament, wo es nur geht. Das reicht von der Nicht-Ladung von Edward Snowden vor den Untersuchungsausschuss, über die Nicht- oder verspätete Zusendung von Akten, den weitreichenden Herausnahmen ganzer Akten-Teile, den umfangreichen Schwärzungen, den zahlreichen Einstufungen der übersandten Dokumente, der Versuch einer Beschneidung der Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden bis eben zu den aus unserer Sicht zu eng gefassten Aussagegenehmigungen, die das Bundesverfassungsgericht bereits bei zurückliegenden Untersuchungsausschüssen moniert hatte.
Kurz: Die Bundesregierung wird ihrer aus Artikel 44 GG abzuleitenden Verpflichtung, dem Ausschuss Amtshilfe zu leisten und bei seinen Aufklärungsbemühungen aktiv zu unterstützen, auch weiterhin nicht gerecht. Es scheint fast so, als läge sie es darauf an, dass wir ein weiteres Mal in Karlsruhe für unsere Rechte klagen. Insgesamt verfestigt sich das Bild einer Bundesregierung, die keinerlei Interesse daran hat, die bekannt gewordenen Überwachungspraktiken auf den Prüfstand zu stellen und ihre Verfassungskonformität nachzuweisen.
Martina Renner, Obfrau von Die Linke, konnte leider noch nicht antworten, ihre Aussage werden wir nachtragen, sobald wir sie haben.
Update: Jetzt ist auch die Antwort von Martina Renner da:
Für die inhaltliche Ausgestaltung einer Aussagegenehmigung – wie der von Ihnen bei Ihrer Anfrage übermittelten – gelten allgemein verfassungsrechtliche Grenzen. Anerkannt sind insoweit nach der Rechtsprechung des BVerfG u.a. der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung und innerhalb enger Grenzen auch das Staatswohl. Auch können Persönlichkeitsrechte Dritter und auch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse (vgl. § 9 KWG) im EINZELFALL eine verfassungsrechtliche Einschränkung einer Aussagegenehmigung rechtfertigen. Dazu hat das BVerfG in seinem sogenannten BND-Urteil (BVerfGE 124, 78, 124 ff.) entschieden, dass Einschränkungen zu den Themen und Inhalten zulässiger Aussagen nicht pauschal und ohne substantiierte, auf die konkrete Fragestellung bezogene Begründung, weshalb einer der Einschränkungsgründe einschlägig sein soll, erfolgen dürfen. Die aussageerteilende Behörde, die eine solche Einschränkung vor nimmt, trifft vielmehr eine Begründungs- und Darlegungspflicht. Ohne entsprechende Begründungen und Darlegungen sind Einschränkungen einer Aussagegenehmigung unzulässig und die Berufung eines Zeugen hierauf mithin eine Aussageverweigerung.
Da die Aussagegenehmigung für den Einzelfall keine tragfähige Begründung enthielt und im Ergebnis auch für den Zeugen selbst gar nicht erkennbar war, wie weit die ihm erteilte Genehmigung reicht, stellt es sich jedenfalls auf den ersten Blick als eine Nicht-Aussagegenehmigung dar. Bezeichnenderweise versuchte die Bundesregierung anlässlich der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche dann die Angelegenheit in ein diskursives Monitoring zu verlagern, in dem die Zeugen letztlich immer wieder verunsichert schienen, ob sie eine Frage überhaupt und auch inwieweit beantworten dürfen und sich jeweils mit ihrem Rechtsbeistand und Regierungsvertretern beraten mussten. Es ist zu begrüßen, dass der Ausschussvorsitzende und andere Obleute auf diesem Wege mitteilen, sich für die Herabstufung des Sitzungsprotokolls einsetzen zu wollen. Allerdings führte dies schon in früheren Fällen dazu, dass die Öffentlichkeit ein mit Schwärzungen verstümmeltes Protokoll zu sehen bekam. Zumindest könnte die Öffentlichkeit dann einen weiteren Eindruck davon erhalten, mit welchen Schwierigkeiten der Ausschuss angesichts geschwärzter und vorenthaltener Akten und der Verhinderung der Vernehmung von Edward Snowden zu kämpfen hat und welches Maß an öffentlicher Aufklärung seitens der Verantwortlichen überhaupt ermöglicht wird.
Bei fortgesetzter Praxis drängt sich allerdings wie auch im Falle der massenhaften Aktenschwärzungen der Rechtsweg zum BVerfG auf, was allerdings zunächst keine Änderung der Praxis der Bundesregierung und ihrer Behörden bewirken dürfte. Zumal die Praxis der Aussagegenehmigungen und der Aktenschwärzungen bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen in Karlsruhe waren.
Im Ergebnis ist hier auch ein weiterer öffentlicher Druck erforderlich, der den Verantwortlichen auch vor Augen führt, dass die Menschen nicht gewillt sind, sich mit jeder billigen Erklärung zufrieden zu geben. Zumal solche Erklärungen naturgemäß mit größter Skepsis begegnet werden muss.
Hier die Aussagegenehmigung im Wortlaut (Hervorhebungen von uns):
Sehr geehrter Herr Z
der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat Sie mit Beschluss vom 11.09.2014 zu einer Zeugenvernehmung am 25.09.2014 geladen.
Hiermit wird ihnen gemäß § 67 Bundesbeamtengesetz die Genehmigung erteilt, als Zeuge auszusagen. Grundlage Ihrer Vernehmung ist der Untersuchungsauftrag gemäß Einsetzungsbeschluss vom 20.03.2014 (Bundestags-Drucksache 18/843, Anl. 2) in Verbindung mit dem Beweisbeschluss Z‑40 vom 11.09.2014 (Anl. 3) sowie dem Beweisantrag (Ausschussdrucksache 190) vom 01.09.2014 (Anl. 4).
Bei Ihrer Vernehmung als Zeuge treten Sie gegenüber dem Untersuchungsausschuss zum Schutz Ihrer nachrichtendienstlichen Einsatzfähigkeit ausschließlich unter einem Arbeitsnamen auf. Um weiterhin operativ tätig sein zu können, treten Sie identitätswahrend ausschließlich in nicht-öffentlicher Sitzung auf. Benannt wurden Sie im Vorfeld lediglich mit den Initialen Ihres Namens. Im Rahmen der Erfüllung des Beweisbeschlusses BND-10 hat der Bundesnachrichtendienst zudem erklärt, dass Sie die von Ihrer Zeugenladung betroffene Funktion wahrnehmen.
Für Ihre Zeugenaussage gelten im Übrigen die nachstehenden Maßgaben:
1. Von der Aussagegenehmigung ist die Vorlage sächlicher Beweismittel zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere von Akten, nicht erfasst.
2. Die Aussagegenehmigung erstreckt sich nur auf Vorgänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses bereits abgeschlossen waren. Sie ist beschränkt auf Ihre eigenen Wahrnehmungen, die Sie während Ihrer Tätigkeit als Angehöriger der Dienststelle 3D30 in Bad Aibling gemacht haben.
Zu Themen, die vom durch den Einsetzungsbeschluss vom 20.03.2014 konkretisierten Untersuchungsgegenstand nicht umfasst sind, dürfen Sie keine Angaben machen.
3. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Angaben über Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind, wenn nach den konkreten Umständen die Gefahr der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung das parlamentarische Informationsinteresse überwiegt. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung können im Einzelfall insbesondere Angaben über die Willensbildung der Bundesregierung, Erörterungen im Kabinett oder ressortübergreifende und ‑interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen gehören.
4. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Angaben, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Greifen Angaben in Persönlichkeitsrechte und damit Grundrechte Dritter ein, sind sie nur zulässig, wenn in einer Abwägung nach den konkreten Umständen das Informationsinteresse des Parlamentes die betroffenen Grundrechte überwiegt.
5. Angaben und Erklärungen,
- die unter Geheimhaltungsgrade fallen, weil besondere Gründe des Staatswohls entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind oder
- die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betreffen oder
- die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, betreffen,
dürfen nur in nicht-öffentlicher Sitzung, erforderlichenfalls in Anwendung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages, erfolgen. Sollten sich Ihrerseits Zweifel ergeben, ob die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, sind Sie gehalten, eine gestellte Frage zunächst nicht zu beantworten, sondern sich mit ihrem Rechtsbeistand sowie den bei der Vernehmung anwesenden Vertretern der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzleramtes, abzustimmen.
6. Soweit nach Abwägung im Einzelfall die Wahrung des Wohls des Bundes oder eines Landes (Staatswohl) aufgrund ganz besonderer Umstände einer Erörterung eines Sachverhalts im Rahmen der Beweisaufnahme durch den Untersuchungsausschuss in Gänze oder in Teilen entgegensteht, dürfen zu diesem Sachverhalt keine Angaben und Erklärungen erfolgen. Hiervon umfasst sind im gegebenen Falle
- Informationen, deren Gegenstand spezifisch nachrichtendienstliche Arbeitsweisen sind (Methodenschutz). Würden diese Arbeitsweisen bekannt, wären die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes zur operativen Informationsbeschaffung der Aufklärung durch fremde Mächte preisgegeben; gleichzeitig wäre Leib und Leben der eingesetzten Mitarbeiter gefährdet. Hierdurch wäre die Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes als geheimer Auslandsnachrichtendienst insgesamt beeinträchtigt.
- Informationen, die auf die Identität nachrichtendienstlicher Verbindungen des Bundesnachrichtendienstes schließen lassen (Quellenschutz). Würden diese Informationen bekannt, wären Leib und Leben der nachrichtendienstlichen Verbindungen („Quellen“) konkret gefährdet. Darüber hinaus würde dies eine konkrete und erhebliche Gefährdung der Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes bedeuten.
- Informationen, die einen Bezug zu einem ausländischen Nachrichtendienst enthalten und über die der Bundesnachrichtendienst nicht uneingeschränkt verfügen kann und die als Verschlusssache eingestuft oder erkennbar geheimhaltungsbedürftig sind (AND-Material), oder sonstiges Material, bezüglich dessen der Bundesnachrichtendienst nicht uneingeschränkt verfügen kann. Ein Bekanntwerden solcher Informationen würde einen Verstoß gegen die bestehenden Geheimschutzabkommen mit den betreffenden Staaten (USA, Vereinigtes Königreich, Australien) oder gegen sonstige Geheimhaltungsverpflichtungen (Kanada, Neuseeland) bedeuten. Die Nichtbeachtung völkervertraglicher Vereinbarungen würde die internationale Kooperationsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland stark beeinträchtigen und gegebenenfalls andere Staaten dazu veranlassen, ihrerseits völkervertragliche Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland in Einzelfällen zu ignorieren und damit deutschen Interessen zu schaden. Im Rahmen der Aktenvorlage an den l. Untersuchungsausschuss ist die Bundesregierung mit den vorgenannten Staaten in ein Konsultationsverfahren eingetreten, um die Zustimmung zur Freigabe von Informationen an den Ausschuss zu erwirken. Diese Freigaben liegen gegenwärtig noch nicht vor.
Das Staatswohl kann auch durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger militärischer, nachrichtendienstlicher oder nachrichtendienstlich gewonnener Informationen gefährdet werden. So sind etwa Angaben zu offenkundig schutzbedürftigen militärischen Einsatzverfahren oder militärischen Fähigkeiten, die konkret die Durchführung von militärischen Operationen oder den Schutz von eingesetztem Personal gefährden würden, von der Aussagegenehmigung ausgenommen.
7. Die Verweigerung der Aussage nach Maßgabe eines oder mehrerer der vorgenannten Gründe bedarf einer substantiierten Begründung gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Hierbei ist darauf zu achten, dass durch die Begründung nicht schutzbedürftige Inhalte preisgegeben werden.
8. Wenn und soweit bei ihrer Vernehmung Zweifel über die Zulässigkeit bestimmter Angaben nach den vorgenannten Maßgaben bestehen, sind diese Angaben zu unterlassen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass zur Klärung der Reichweite Ihrer Aussagegenehmigung zunächst eine Rücksprache mit Ihrer Dienststelle bzw. den Beauftragten der Bundesregierung sowie Ihrem Rechtsbeistand erforderlich ist.
Im Übrigen weise ich Sie auf die Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) hin, insbesondere §§ 23 ff. PUAG.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Dr. P
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: Wirtschaftsminister Gabriel: „Programmiersprachen gehören zu den Sprachen des 21. Jahrhunderts“
Programmiersprachen, nicht erst seit dem 21. Jahrhundert - via oreilly.com : Wirtschaftsminister Gabriel: „Programmiersprachen gehören zu den Sprachen des 21. Jahrhunderts“ Wirtschaftsminister Gabriel ließ in einem Gespräch mit der Rheinischen Post verlauten, er sähe die Möglichkeit, „Programmiersprachen als zweite Fremdsprache in Schulen anzubieten“. Damit soll das Hinterherhinken Deutschlands in der Digitalisierung aufgeholt werden. Auf selbiges Ziel hatte Gabriel auch schon in seiner Rede auf dem Parteikonvent der SPD hingewiesen:
Technische und digitale Kompetenzen gehören ganz oben auf den Lehrplan. Vernetzte Bildungsangebote, Programmiersprache als Schulfach – alle diese Aspekte gilt es zu diskutieren.
Das Thema soll auch auf dem Nationalen IT-Gipfel zu „Arbeiten und Leben im digitalen Wandel“ weitergeführt werden, der in gewohnter Weise mit primärer Wirtschafts- denn Gesellschaftspräsenz stattfindet.
Starke Wirtschaftspräsenz dürfte dem Ziel Gabriels, Anreize zur besseren Schulung und Förderung von Programmierkenntnissen zu schaffen, nicht entgegenstehen. Die Wirtschaft leidet stark unter dem Mangel an IT-Kräften, der nicht zuletzt der Unausgegorenheit des Informatikunterrichts an deutschen Schulen zuzuschreiben ist. Einheitliche Lehrpläne gibt es kaum, in den meisten Bundesländern ist Informatikunterricht fakultativ und in Hamburg wurde vormals verpflichtender Informatikunterricht sogar wieder abgeschafft.
Der Präsident der Gesellschaft für Informatik kommentierte gegenüber golem.de:
Aufgrund unnötig langwieriger Diskussionen um Stundentafeln in den Ländern und aus Ignoranz bezüglich der Bedeutung und Zukunftsrelevanz informatischer Bildung auch im Primär- und Sekundärbereich wird am IT-Standort Deutschland der Anschluss verpasst. Wir müssen aufwachen und die Informatik als wichtiges Bildungsgut für Kinder und Jugendliche endlich wirklich fördern.
Ein alleiniger Fokus auf technischen Fertigkeiten, wie er für die Wirtschaft relevant ist, vernachlässigt aber in schmerzlicher Weise die Vermittlung allgemeiner Medienkompetenz im Rahmen informatischer Grundbildung. Und die umfasst eben mehr als das Programmieren. Sie muss heute auch miteinschließen, verantwortlich mit den Möglichkeiten umzugehen, die uns Computer und Internet eröffnen. Dazu zählt eine Aufklärung über die Konsequenzen von Urheberrechtsgesetzen genauso wie die über die Folgen sozialer Medien für die eigene Privatsphäre.
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: Zügelloses Scoring – Kaum Kontrolle über Bewertung der Kreditwürdigkeit
: Zügelloses Scoring – Kaum Kontrolle über Bewertung der Kreditwürdigkeit Christiane Schulzki-Haddouti berichtet in der ct’ über „Zügelloses Scoring – Kaum Kontrolle über Bewertung der Kreditwürdigkeit.“
Aufsichtsbehörden sind weitgehend machtlos gegenüber Auskunfteien, die die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern per Scoring bewerten. Der Gesetzgeber gibt den Kontrolleuren nur wenige Werkzeuge an die Hand. Verbraucherschützer sehen dringenden Handlungsbedarf für eine gesetzliche Neuregelung.
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: #digitalLeben: Die SPD entdeckt die Netzpolitik
: #digitalLeben: Die SPD entdeckt die Netzpolitik
Die SPD startet eine große Netzpolitik-Debatte innerhalb der Partei. Das wirkt zwar sehr komplex, aber auch ambitioniert. Wir sind gespannt, ob auch was Gutes dabei rauskommt und wünschen viel Erfolg.Netzpolitik in der SPD ist eine Geschichte voller Missverständnisse. In den 90er Jahren gab es dort den ersten Virtuellen Ortsverband, während Rot-Grün lief wenig und aus der Zeit der ersten Großen Koalition bleibt auch nur die Erinnerung an Vorratsdatenspeicherung, die Online-Durchsuchung, das Zugangserschwerungsgesetz und die Frage „Browser? Was sind nochmal Browser?“ Aber spätestens nach der Rückkehr in die Opposition im Jahre 2009 und einer neuen Generation von Bundestagsabgeordneten wie Lars Klingbeil oder jetzt Christina Kampmann ist ein Aufbruch zu bemerken. Zudem finden sich im SPD-Kosmos viele Initiativen wie spd-netzpolitik.de oder D64 als Vorfeldorganisation, die sich von innen heraus beharrlich für eine Veränderung einsetzen und noch nicht aufgegeben haben. Und jetzt haben auch die neuen SPD-Minister wie Sigmar Gabriel oder Heiko Maas Netzpolitik als Profilierungsthema entdeckt.
Jetzt soll Netzpolitik endlich größer innerhalb der SPD werden. Und dazu wurde ein Programmprozess angestossen. Dieser ist hinter den Kulissen schon gestartet und morgen wird es offziell mit dem 5. Parteikonvent der SPD, dem kleinen Parteitag. Der Parteivorsitzende Sigmar Gabriel hält eine Grundsatzrede und anschließend wird darüber diskutiert. Das kann man sich im Livestream ab 12:30 anschauen. Die Debatte über TTIP im Anschluß findet dann leider ohne Livestream hinter verschlossenen Türen statt.
Beim großen Tanker SPD wird so ein Programmprozess natürlich erstmal vor allem eines: Komplex.
Es braucht etwas länger, um das als Außenstehender halbwegs zu überblicken. Das liegt auch daran, dass es zwar Infos im Netz gibt, aber man erstmal wissen muss, wo die genau sind. Der Parteikonvent am Wochenende beschließt einen Fragenkatalog mit Präambeln (PDF), der inhaltlich den Prozess strukturiert. Der Entwurf wurde vom Parteivorstand vorformuliert, dann an einen anscheinend nach Proporz besetzten Programmbeirat mit Steuerungskreis übergeben, der seine Änderungen wiederum an den Parteivorstand übergabe, der diesen dann dem Parteikonvent zur Abstimmung übergibt. Parteien können manchmal bürokratisch sein.
Wer jetzt genau in dem Programmbeirat bzw. Steuerungskreis sitzt, ist uns noch unklar. Diese Info haben wir noch nicht gefunden und bei der Pressestelle angefragt. Aber die haben uns nach vier Stunden noch nicht geantwortet. Es sollen rund 70 Personen drin sitzen. Bei SPD-Netzpolitik.de findet sich zumindest die Proporz-Verteilung:
Dem Programmbeirat sitzt ein Steuerungskreis vor. Dieser besteht aus Gesche Joost, Lars Klingbeil, Brigitte Zypries sowie Yasmin Fahimi als Generalsekretärin der Partei. Der Programmbeirat seinerseits setzt sich wie folgt zusammen:
drei Mitgliedern des Parteivorstands (Olaf Scholz, Ute Vogt, Thorsten Schäfer-Gümbel)
je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Landes– und Bezirksverbände
drei Vertreter/innen der SPD-Bundestagsfraktion
externen Vertretern/innen
Vertretern von Think Tanks und netzpolitischen Arbeitsstrukturen in der SPD
Leiterinnen der Abteilungen I, II und III des WBHDer Programmbeirat soll noch wenige Male tagen und zum Schluß gibts wohl ein Papier, was auf einem richtigen Parteitag dann als Position der SPD beschlossen wird.
Das Papier enthält sieben Themen, die in entsprechenden Programmforen diskutiert werden sollen. Die Zahl „7“ erinnert dabei an die sieben Handlungsfelder der Digitalen Agenda und auch die Themen sind fast identisch:
1. Gute Arbeit in der digitalen Gesellschaft
2. Digitale Wirtschaft
3. Digitale Bildung, Familie, Generationen, Gleichstellung und Teilhabe
4. Digitaler Staat und Gesellschaft
5. Kultur, Medien und Öffentlichkeit
6. Infrastruktur, Städtebau, ländliche Räume und Umwelt
7. Europäische und globale DatenpolitikParallel dazu hat Sigmar Gabriel 10 Fragen an 100 Köpfe verschickt, bei mir kam so ein Brief an und ich werde ihn die Tage noch beantworten und hier bloggen. Zuerst muss ich erstmal die zehn Fragen abtippen.
Bis zum Parteitag mit dem Schwerpunkt Netzpolitik soll es noch eine Menge Debatten geben. Die SPD möchte das Thema „in die Fläche“ bringen und dezentral diskutieren. Das ist ausdrücklich zu loben, andere Parteien könnten sich hier ein Vorbild nehmen und die Debatte nicht nur ihren Experten überlassen. Wir wünschen viel Erfolg und lassen uns von den Ergebnissen überraschen.
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: Wer ist eigentlich für Netzpolitik zuständig? Bundesregierung so: „Keine Ahnung, ist eben Querschnittsthema“
: Wer ist eigentlich für Netzpolitik zuständig? Bundesregierung so: „Keine Ahnung, ist eben Querschnittsthema“ Schon oft haben wir uns gefragt, wer in der Bundesregierung eigentlich für Netzpolitik und Digitale Agenda zuständig ist. Schlau sind wir nicht geworden. Angefragte Ministerien haben zunächst verwirrend, dann gar nicht mehr geantwortet. Der eigens eingerichtete Ausschuss trägt zwar die Digitale Agenda im Namen, durfte aber nicht am Entwurf des gleichnamigen Vorhabendokuments mitarbeiten.
Bezeichnend ist, dass nicht nur wir nicht herausbekommen, wer eigentlich was tut bzw. tun soll, sondern auch die Bundestagsabgeordneten von den Kompetenzen und Nichtkompetenzen verwirrt sind. Halina Wawzyniack, netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, und weitere Mitglieder ihrer Fraktion haben eine Kleine Anfrage gestellt, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Ein großer Teil ihrer Fragen beschäftigte sich damit, welche Abteilungen jeweils jedes Ministeriums in welcher Personalstärke mit netzpolitischen Themen befasst sind. Die Antwort für alle 15 Ministerien sowie für das Bundeskanzleramt fiel kurz und gleich aus – man weiß es nicht und beruft sich auf den beliebten Euphemismus „Querschnittsthema“:
Netzpolitische bzw. IT-Themen sind Querschnittsthemen in allen Bundesressorts.
Abteilungen der Ressorts sind mehrmals im Jahr mit solchen Themen befasst. Eine Erhebung der mit netzpolitischen Themen befassten Vollzeitäquivalenten ist der Bundesregierung nicht möglich, da grundsätzlich keine thematische Statistik über Arbeitszeitanteile der Mitarbeiter in den Ressorts geführt wird.Ähnlich inhaltsfrei antwortet die Bundesregierung auch darauf, welche Ministerien bei der Umsetzung der sieben Handlungsfelder der Digitalen Agenda federführend und unterstützend sind.
In allen Handlungsfeldern der Digitalen Agenda 2014 – 2017 sind mehrere Bundesressorts betroffen. Die Digitale Agenda 2014 – 2017 ändert dabei nichts an den bestehenden Ressortzuständigkeiten. Die Frage, welche Bundesministerien zu beteiligen sind, ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme und ergibt sich aus Anlage 6 zu § 45 Absatz 1, § 74 Absatz 5 GGO.
Erhofft man sich Klarheit von einem Blick in die zitierte GGO – Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien – wird man enttäuscht. Die Bundesministerien sind zuständig, wo sie eben zuständig sind. Also das Landwirtschaftsministerium, wenns um Landwirtschaft geht, das Justizministerium, wenns um die Prüfung von Rechtsnormen geht und so weiter.
Greift man sich konkrete Maßnahmen aus der Digitalen Agenda heraus, merkt man schnell, dass diese allgemeine Formulierung schnell zu einer Zuständigkeitwucherung führt und an dieser Stelle nicht hilfreich ist. Am Beispiel „Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten“ erschließt sich intuitiv, dass die Liste der Ministerien, die nichts mit dem Thema zu tun haben, eher kurz ausfällt. Und wer dann die Federführung hat, lässt sich nicht ohne Weiteres und eine gewisse Willkür erraten. Diese Ratlosigkeit spiegelt sich in der Antwort allzu deutlich wieder, das findet auch Wawzyniack:
Auf die Fragen, wer in der Bundesregierung genau mit der Umsetzung der digitalen Agenda betraut ist, zeigt sich die Bundesregierung mutwillig oder fahrlässig ahnungslos. Offensichtlich weiß nicht mal die Bundesregierung, wer genau sich bei ihr mit netzpolitischen Themen beschäftigt. Es zeigt sich, dass die gewählte Variante, weder ein eigenständiges Ministerium noch einen koordinierenden Staatsekretär im Bundeskanzleramt einzusetzen, die denkbar schlechteste war. Ob die digitale Agenda angesichts dieses Kompetenz-Wirrwarrs mehr als Ankündigungspolitik wird, darf getrost bezweifelt werden.
Im letzten Frageblock wollen die Abgeordneten wissen, warum noch kein Bundesminister an einer Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen hat. Das ist bei regulären Sitzungen an sich kein ungewöhnliches Verhalten, mit Ausnahme der Vorstellung von „Vorhabenplanungen“. So wie die „Digitale Agenda“ eines sein sollte. Dass sich auch hier niemand der Herren Minister blicken ließ, begründet man schließlich damit, „dass der Ausschuss Digitale Agenda nicht federführend tätig wird.“ Wawzyniack bringt das Signal, das von dieser Aussage ausgeht, auf den Punkt:
Deutlicher kann man kaum sagen, dass dieser Ausschuss nichts zu sagen hat.
Die Antwort in maschinenlesbar kopierfreundlichem Format
Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Andre Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE betreffend
„Netzpolitische Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen innerhalb der Bundesregierung“
- Drucksache 18/2463
Frage 1: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 2: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium des Innern mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 3: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit netzpolitischen Themen [sic]
Frage 4: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 5: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 6: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Bildung und Forschung mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 7: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium der Finanzen mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 8: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 9: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 10: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium der Verteidigung mit netzpolitischen Themen befasst?
Fragen 11: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Gesundheit mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 12: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 13: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 14: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Auswärtigen Amt mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 15: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundeskanzleramt mit netzpolitischen Themen befasst?
Antwort:
Die Fragen 1 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.Netzpolitische bzw. IT-Themen sind Querschnittsthemen in allen Bundesressorts.
Abteilungen der Ressorts sind mehrmals im Jahr mit solchen Themen befasst. Eine Erhebung der mit netzpolitischen Themen befassten Vollzeitäquivalenten ist der Bundesregierung nicht möglich, da grundsätzlich keine thematische Statistik über Arbeitszeitanteile der Mitarbeiter in den Ressorts geführt wird.Frage 16: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „I. Digitale Infrastruktur genannten Maßnahmen der Digitalen Agenda“ und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?
Frage 17: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „II. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“ und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu— oder Vorarbeiten leisten?
Frage 18: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „III. Innovativer Staat“ genannten Maßnahmen der Digitalen Agenda und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?
Frage 19: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „IV. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“?
Frage 20: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „V. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“ und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?
Frage 21: Welches Ministerium ist jeweils federführend fitr die unter Punkt „VI. Sicherheit,
Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft genannten Maßnahmen der Digitalen Agenda“ und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?Frage 22: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „VII. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda“ genannten Maßnahmen und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?
Antwort:
Die Fragen 16 bis 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.In allen Handlungsfeldern der Digitalen Agenda 2014 – 2017 sind mehrere Bundesressorts betroffen. Die Digitale Agenda 2014 – 2017 ändert dabei nichts an den bestehenden Ressortzuständigkeiten. Die Frage, welche Bundesministerien zu beteiligen sind, ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme und ergibt sich aus Anlage 6 zu § 45 Absatz 1, § 74 Absatz 5 GGO.
Frage 23: Warum hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen?
Frage 24: Warum hat der Bundesminister des Innern bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen?
Frage 25: Warum hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen?
Antwort
Die Fragen 23 bis 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.In den Sitzungen des Ausschusses ist regelmäßig die Leitung der Bundesressorts, insbesondere der Kernressorts Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie präsent. In der Regel sind die jeweiligen Bundesminister nicht persönlich in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags anwesend, sondern lassen sich durch die zuständigen Parlamentarischen Staatssekretäre vertreten. Ausnahmen sind beispielsweise die Vorstellung einer Vorhabenplanung. Hinzu kommt in diesem Fall, dass der Ausschuss Digitale Agenda nicht federführend tätig wird.
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: Ferienlager 2.0: Jugend hackt 12–14 September in Berlin
: Ferienlager 2.0: Jugend hackt 12–14 September in Berlin Das Mooresche Gesetz – es scheint auch hier zu greifen: Mit mehr als 120 Teilnehmer/innen findet Jugend hackt, das Camp für junge Programmiertalente, vom 12. bis 14. September mit doppelt so vielen Teilnehmern wie bei letzten Mal statt.
Das etwas andere Ferienlager für programmierbegeisterte Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren wird von der Open Knowledge Foundation Deutschland und Young Rewired State aus Großbritannien organisiert. Ein Wochenende lang treffen sich Jugendliche aus ganz Deutschland, um gemeinsam mit ehrenamtlichen Mentor/innen offene Daten in Apps, Visualisierungen und andere Formen von Civic Tech zu verwandeln.
Was haben Entwicklungsgelder mit Migrationszahlen zu tun? Welchen Einfluss haben Besuche des Schularztes auf die Kariesrate in Berlin? Und wo ist der sauberste Badesee meiner Region?
Öffentliche Projektpräsentation
Antworten zu Fragen wie diesen präsentieren die Jugendlichen am Sonntag, 14. September, um 11.30 Uhr im Jugendhaus Königstadt (Saarbrücker Straße 24, 10405 Berlin). Der Eintritt ist frei. Alles weitere findet ihr auf der offiziellen Website.
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: Viel Netzpolitik, leider wenig Inhaltliches: Angela Merkels Rede zur Generaldebatte im Bundestag
: Viel Netzpolitik, leider wenig Inhaltliches: Angela Merkels Rede zur Generaldebatte im Bundestag
Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat heute im Bundestag im Rahmen der Haushaltsdebatte auch über Netzpolitik gesprochen. Der Inhalte bestand dabei zu weiten Teilen aus Textbausteinen aus der Digitalen Agenda und der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dazu. Positiv gesehen ist es schön, dass in ihrer Rede Netzpolitik einen so großen Raum eingenommen hat. Allerdings hat sie dabei trotz Quantität nicht viel Inhaltliches gesagt und ihre Rede entspricht der Qualität der Digitalen Agenda. Hier sind die netzpolitisch-relevanten Stellen aus dem Vorläufigen Protokoll, der Ausschrift des Stenografischen Dienstes des Bundestages. Hier gibts auch ein Video.[…]
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, solides Haushalten ist kein Selbstzweck, sondern es ist die Voraussetzung für politische Handlungsmöglichkeiten in der Zukunft. Erstens für eine aktive Begleitung des digitalen Wandels. Der digitale Wandel ist zentrale Gestaltungsaufgabe für die Wirtschaft, die Wissenschaft, aber eben auch – das ist unser Part – für die Politik. Wie sich Deutschland und wie sich die Europäische Union in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts hier weltweit positionieren, das wird über unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit auch über unseren zukünftigen Wohlstand entscheiden. Das Bundeswirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Ministerium für digitale Infrastruktur haben eine digitale Agenda erarbeitet, die am 20. August im Kabinett beschlossen wurde. Sie ist ein erster Schritt, um die technische Revolution, die sich durch die Digitalisierung in nahezu allen Lebensbereichen ergibt, aktiv zu begleiten und politisch mitzugestalten.Wir setzen dabei als Bundesregierung drei Schwerpunkte: Impulse für weiteres Wachstum und Beschäftigung – die Informations- und Technologiebranche ist entscheidender Innovations- und Wachstumsmotor -, Zugang und Teilhabe durch leistungsstarke Netze – unser Land braucht flächendeckende Breitbandinfrastruktur – und Vertrauen und Sicherheit im Internet; das reicht von der Datensicherheit für Privatpersonen und Unternehmen bis zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur. Der Kabinettsbeschluss vom 20. August umreißt den Handlungsrahmen. Die gemeinsame Umsetzung erfolgt im Dialog mit den relevanten Gruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Aber es wird auch etliche Punkte geben, bei denen die Politik nach diesem Dialog auch kritische Entscheidungen fällen muss und fällen wird.
Nach dem Kabinettsbeschluss am 20. August ist der nächste Schritt der IT-Gipfel am 21. Oktober in Hamburg. Er wird die zentrale Plattform sein und wird auch die Handlungsfelder der digitalen Agenda widerspiegeln. Mit den drei federführenden Bundesministern ist verabredet, dass bis dahin erste wesentliche Punkte vorangekommen sind, zum Beispiel beim Thema Netzneutralität oder beim konkreten Zeitplan für die Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen, die sehr wichtig dafür sind, dass wir den Ausbau der Netze voranbringen. Wir müssen verstehen, dass die Digitalisierung nicht nur schnelles Internet, IT-Sicherheit oder Innovationen auf dem Feld der Telekommunikation bedeutet, sondern dass es sich dabei um eine industrielle Revolution handelt, diesmal nicht so, wie wir sie aus der Geschichte kennen, mit rauchenden Schloten von Fabriken oder Maschinenlärm, sondern in einer völlig anderen Art und Weise, aber mit ebenso faszinierenden Veränderungen.
Das Schlagwort ist „Industrie 4.0“. Was heißt das? Es wird mehr und mehr Produktionsabläufe geben, die sich selbst organisieren können, wo die Maschinen miteinander kommunizieren. Das hat natürlich wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt, über die wir im Übrigen mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften gerade vor wenigen Tagen in Meseberg gesprochen haben. Es werden durch kleine Softwareanwendungen ganze Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten auf den Kopf gestellt, und Dienstleistungen und Produktionsprozesse werden sich immer weiter annähern und ineinandergreifen. Der Computer als Gerät, wie er uns heute bekannt ist, wird immer mehr in den Alltagsgegenständen verschwinden und aufgehen. Das ist das Internet der Dinge, von dem so viel die Rede ist. Wir sind also in einer Entwicklung, in der Internetunternehmer, App-Entwickler und alle übrigen Unternehmer auf dem Feld der digitalen Dienstleistungen zu einem neuen Mittelstand werden, und der Mittelstand war ja immer das Rückgrat Deutschlands. Deshalb geht es darum, dass wir diesen Teil des Mittelstandes dabei begleiten, damit er gute Entwicklungschancen hat. Das geschieht einmal durch Open Innovation, wie es heutzutage so schön heißt, also durch den Zugang zu den notwendigen Quellen. Es geht ferner darum, dass wir junge Unternehmer, ganz besonders durch den Wirtschaftsminister, fördern, bessere Finanzierungsbedingungen entwickeln. So werden wir zum Beispiel den Invest-Zuschuss für Wagniskapital von der Ertragsteuer befreien. Schließlich arbeiten wir an weiteren Möglichkeiten, wie wir gerade solchen Start-ups gute Bedingungen in Deutschland geben können. Eine gleichmäßige Entwicklung von Stadt und Land wird in Zukunft nur möglich sein – wir dürfen nicht vergessen, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung im ländlichen Raum lebt -, wenn beide gleichermaßen Zugang zum schnellen Internet haben. Es geht hier nicht nur um Teilhabe an den wirtschaftlichen Möglichkeiten; es geht um Teilhabe an Bildung und vielen anderen Dingen, um gleichwertige Lebensbedingungen im weiteren Sinn. Deshalb konkretisieren wir jetzt Schritt für Schritt unser Ziel, den Breitbandhochgeschwindigkeitsausbau voranzubringen, sodass das Ziel, 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde, erreicht werden kann.
Wir wollen die Dinge voranbringen. Deshalb hat Bundesminister Dobrindt eine „Netzallianz Digitales Deutschland“ gegründet, in der die einzelnen Schritte festgelegt werden. Neben dem Aufbau der Infrastruktur geht es in Zukunft auch und ganz besonders – das wird uns sehr herausfordern, die wir damit beschäftigt sind, Sicherheit auf der einen Seite und Zukunftsfähigkeit auf der anderen Seite gleichermaßen zu vereinen – um das Management von riesigen Datenmengen; denn Big Data wird der Ausgangspunkt von neuen Wertschöpfungsketten sein. Wer daran nicht teilnimmt, weil er schon Furcht hat, bevor das Wort gefallen ist, wird nicht zu diesen Wertschöpfungsketten vorstoßen. Deshalb werden wir zwei Big-Data-Kompetenzzentren in Berlin und in Dresden einrichten und damit Erfahrungen sammeln, wie Wertschöpfungsketten der Zukunft möglich gemacht werden können.
Meine Damen und Herren, der Innenminister Thomas de Maizière hat zu Recht davon gesprochen, dass wir eine Debatte um einen neuen digitalen Ordnungsrahmen führen müssen. Die Grundsatzfrage lautet hierbei immer wieder: Wie können wir Freiheit und Sicherheit im Netz in Einklang bringen? Deshalb arbeitet die Bundesregierung unter Federführung des Innenministeriums gerade am ersten IT-Sicherheitsgesetz. Es wird einen besonderen Schwerpunkt auf die Sicherung unserer Infrastruktur setzen. Wir werden auch die entsprechenden Geschäftsmodelle fördern, die dann in der Wirtschaft die Entwicklungen möglich machen. Deutschland ist führend in der Sicherheitstechnik im digitalen Bereich. Das soll weiter ausgebaut werden: Initiativen wie „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und die „Allianz für Cyber-Sicherheit“ werden ausgebaut.
Natürlich kann das alles nicht allein national geregelt werden. Deshalb brauchen wir einen einheitlichen Datenschutz in Europa. Hierfür steht die Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verabschiedung ist von überragender Bedeutung; ich habe das hier schon öfter angesprochen. Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir unseren eigenen Datenschutz dabei nicht schwächen. Deshalb sind die Verhandlungen nicht ganz einfach. Aber: Wenn wir die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen inklusive des Datenschutzes in Europa nicht vereinheitlichen, wird der Binnenmarkt in diesem Bereich nicht zur Entfaltung kommen. Deshalb ist es eine Angelegenheit, die die 28 Mitgliedstaaten betrifft.
Die Weiterentwicklung der Digitalen Agenda muss nicht nur in Deutschland erfolgen, sondern auch im europäischen Maßstab. Unser Ziel muss sein – gerade auch in der Arbeit der neuen Kommission -, dass wir mit amerikanischen Digitaldienstleistern genauso wie mit chinesischen Netzwerkfirmen auf Augenhöhe agieren können. Die Frage ist dann: Sind wir so gut wie die anderen, und können wir hier wirklich in Zukunft Wertschöpfung und Wachstum und Arbeitsplätze für Deutschland, aber auch für ganz Europa generieren?
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: Ausschuss Digitale Agenda hat bei der Digitalen Agenda wenig zu sagen
: Ausschuss Digitale Agenda hat bei der Digitalen Agenda wenig zu sagen Gestern tagte der Bundestagsausschuss Digitale Agenda. Hauptpunkt auf der Tagesordnung war die Digitale Agenda, über die das Gremium von der Bundesregierung unterrichtet werden sollte. Wir erinnern uns: Da der Ausschuss nicht federführend ist, sondern die Ministerien für Wirtschaft, Inneres und Verkehr/Digitale Infrastruktur die Zügel in der Hand haben, hat dieser nurmehr beratende Wirkung und bekommt das, was dem Namen nach seine Sache wäre, von anderen Stellen vorgesetzt.
Konstantin von Notz, grüner Obmann im Ausschuss, berichtet auf gruen-digital.de von den vergeblichen Mühen, im Vorfeld an Informationen zu kommen:
Obwohl in der „Agenda“ selbst anders angekündigt, wurde der Bundestag im Vorfeld nicht an der Erarbeitung der „Digitalen Agenda“ beteiligt. Gleiches gilt für die Zivilgesellschaft. Beide hatten erst die Gelegenheit, sich inhaltlich mit der Agenda zu beschäftigen, nachdem diese letztendlich geleakt wurde. Wir hatten, auch über das Ausschusssekretariat, mehrfach versucht, an aktuelle Entwürfe der „Digitalen Agenda“ zu gelangen – ohne Erfolg. Während diese anderen Ausschüssen offenbar zugeleitet wurden, vergaß man auf Seiten der Regierung offenbar den neu eingerichteten „Internet-Ausschuss“ gleichen Namens.
Auch der Wunsch des Ausschusses, während der nun beendeten Sommerpause eine Sondersitzung zur Digitalen Agenda durchzuführen, um gemeinsam diskutieren zu können, wurde seitens der Bundesregierung ignoriert. Die taz bezeichnete den Ausschuss heute als „Ausschuss der Frustrierten“. Halina Wawzyniack von den Linken fasst zusammen:
Es ist einfach ärgerlich, dass hier ein Ausschuss eingerichtet wurde, der quasi nichts zu sagen hat. Wenn es um klassische netzpolitische Themen geht – etwa um Netzneutralität oder die Störerhaftung bei WLANs – ist der Ausschuss außen vor. Selbst wenn wir etwas kritisieren wollen: Auswirkungen hat es eigentlich keine.
Doch nicht nur die Ausschussmitglieder blieben außen vor, auch die netzpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen und der „Digital Champion“ der Bundesregierung Gesche Joost, die Deutschland als „Internetbotschafterin“ bei der EU-Kommission vertritt, wurden nicht gefragt. Ebenso wie die breite Bevölkerung. Alexander Sander von Digitale Gesellschaft e.V. fordert einen Neuanfang:
Während die Bundesregierung beim Entwurf der Agenda die für die Netzpolitik zuständigen parlamentarischen Stellen ebenso wie die Zivilgesellschaft vollständig übergangen hat, sollen die Leerstellen in dem Papier nun im Wege von Multistakeholderprozessen geschlossen werden. Wollte die Bundesregierung den digitalen Wandel tatsächlich gestalten statt ihn lediglich zu verwalten, hätte sie bereits in der Entwurfsphase die Beteiligung kompetenter Akteure in der Netzpolitik gesucht. Dass die heutige [gestrige] Ausschusssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, belegt erneut, dass der Bundesregierung an einem echten Dialog mit der Zivilgesellschaft nicht gelegen ist. Die Digitale Agenda ist mit fundamentalen inhaltlichen und methodischen Mängeln behaftet. Dieser untaugliche Versuch eines Fahrplans für den digitalen Wandel muss daher verworfen und unter Einbindung von Parlament und Zivilgesellschaft von Grund auf neu erarbeitet werden.
Im Rahmen solcher Intransparenz ist es nur logisch, dass auch die gestrige Sitzung des Ausschusses wie gewohnt nicht öffentlich stattfand. Von Notz berichtet davon, dass die Vorstellung der Agenda ähnlich verlief wie bei der offiziellen Präsentation von Dobrindt, Gabriel und de Maizière und zwar mit vielen Buzzwords, jedoch wenig zu konkreten Handlungs- oder Zeitplänen aufgewartet wurde. Ein Mitglied der Linken nannte das „folgenlose Ankündigungpolitik“.
Der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) drückte sich anders aus und statuierte, die Digitale Agenda sei „kein Sofort- oder Investitionsprogramm“ und Dorothee Bär sprach davon, dass man mit der Agenda prüfen müsse, „ob wir über das Gleiche reden“. Sie war auch sonst nicht um kreative Euphemismen verlegen und verwandelte die wenig ehrgeizigen Pläne, den „Breitbandausbau“ bis 2018 zu bewerkstelligen, in ein Hinausblicken über den Tellerrand, da man nicht nur auf die Legislaturperiode bis 2017, sondern darüber hinaus blicken wolle.
Zumindest ein wenig verstimmt zeigte sich der Ausschussvorsitzende Jens Koeppen von der CDU, relativiert seinen Unmut aber im gleichen Atemzug:
Es nützt jetzt nichts mehr, über vergossene Milch zu reden. Wichtiger als über Kinkerlitzchen zu streiten, ist jetzt eine schnelle Umsetzung der Digitalen Agenda.
Dass der Ausschuss die Federführung in wichtigen Netzpolitik-Themen erhält, wie er seinen Wunsch formuliert, ist utopisch, da in der Vergangenheit deutlich wurde, dass dies seitens der Bundesregierung unerwünscht ist.
Es zeigt sich mit der gestrigen Sitzung deutlich, wohin die Reise für den Ausschuss Digitale Agenda geht: In die Bedeutungslosigkeit. Es ist das eingetreten, was zu befürchten war. Nämlich dass das „Querschnittsthema“ Netzpolitik in so viele kleine Stücke zerschnitten und die Zuständigkeiten zerfasert wurden, bis am Ende kein effizientes Handeln und Gestalten mehr möglich ist.
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: Marcus Wiebusch: Der Tag wird kommen
: Marcus Wiebusch: Der Tag wird kommen Wir bringen hier selten Musik-Videos, machen aber immer wieder gerne bei herausragenden Stücken eine Ausnahme. „Der Tag wird kommen“ von Marcus Wiebusch ist eine solche Ausnahme und wahrscheinlich das beste politische Lied des Jahres in deutscher Sprache. Der Song thematisiert Homophobie im Fussball und spricht damit sehr eindringlich ein wichtiges gesellschaftliches Thema an. Und es gibt auch eine netzpolitische Komponente. Ein Kurzvideo zum Song wurde über eine Crowdfunding-Plattform finanziert. Innerhalb von fünf Tagen kamen die veranschlagten 30.000 Euro zusammen, zum Ablauf der Kampagne waren es über 54.000 Euro. Das ist ein schöner Erfolg und zeigt, dass Crowdfunding im Musikbereich auch funktionieren kann.
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: #OERde14 – Konferenz zu freien Bildungsmaterialien in Berlin
: #OERde14 – Konferenz zu freien Bildungsmaterialien in Berlin F
ast auf den Tag genau ein Jahr nach seiner Premiere veranstaltet Wikimedia Deutschland am 12. und 13. September 2014 die zweite Konferenz zu Open Educational Resources (OER) in Berlin. Mit dem Umzug von der Kalkscheune in die Urania geht auch ein Aufwuchs im Programm einher. Auf teilweise sieben gleichzeitigen Tracks werden sowohl die politischen, wirtschaftlichen wie auch die technischen Aspekte Freier Lerninhalte erläutert und diskutiert. Den Blick über den deutschen Tellerrand liefern drei Vorträge über OER-Vorhaben in Polen, Schweden und Schottland. Die Konferenz findet unter der Schirmherrschaft der Deutschen UNESCO-Kommission statt, die Keynote des ersten Tages hält Prof. Dirk Van Damme, Leiter der Abteilung für Innovation im Bildungsdirektorat der OECD in Paris.Eine Anmeldung zur Konferenz ist noch möglich, die Teilnahme kostet für beide Tage 50€, reduziert 30€. Lehrerinnen und Lehrer können in der FAQ nachlesen, ob diese Veranstaltung nach den Regeln des eigenen Bundeslandes für Fortbildungen sonderurlaubsfähig ist.
Offenlegung: Mathias Schindler ist Projektmanager im Bereich Politik und Gesellschaft beim Konferenzveranstalter Wikimedia Deutschland.
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: Interne Papiere: AfD Sachsen fordert „Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zur Gefahrenabwehr“ (Updates)
: Interne Papiere: AfD Sachsen fordert „Überwachung des Telekommunikationsverkehrs zur Gefahrenabwehr“ (Updates) Mitglieder der AfD Sachsen betrachten die Internetkriminalität als „Schwerpunkt bei der Beobachtung und Verfolgung von Straftätern“. Das geht aus internen Papieren hervor, die Anonymous Austria teilweise veröffentlicht und aus denen wir weitere Zitate erhalten haben. Auch wenn die Papiere keine offizielle Parteimeinung sind, wurde die Echtheit mittlerweile bestätigt.
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: Hightech-Strategie des Bundeskabinetts – ‚Innovation made in Germany’
: Hightech-Strategie des Bundeskabinetts – ‚Innovation made in Germany’ Die „Hightech-Strategie“ (HTS) des Bundeskabinetts wurde heute beschlossen und sogleich auf einer Pressekonferenz von Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) vorgestellt. 2014 sollen 11 Milliarden Euro in die Initiative investiert werden. Neben Nachhaltigkeit, erneuerbaren Energien und CO2-Emmissionsreduktion finden sich natürlich auch Inhalte aus der Digitalen Agenda wieder. Die besagt zum Thema:
Die Hightech-Strategie bauen wir zu einer umfassenden, ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland aus und verleihen so auch den zentralen Forschungsthemen Industrie 4.0, IT-Sicherheitsforschung, Mikroelektronik und Dienstleistungsforschung wichtige Impulse.
Als „Prioritäre Zukunftsaufgaben“ nennt die HTS „Digitale Wirtschaft und Gesellschaft“:
Es gibt kaum noch Lebens- und Wirtschaftsbereiche, in denen digitale Geräte, vor allem Computer und Smartphones, nicht Einzug gehalten haben. Wie wollen wir in einer digitalen Welt leben, lernen und arbeiten? Wie können wir die neuen Chancen in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft nutzen? Deshalb ist „digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ eine der sechs Zukunftsaufgaben der neuen Hightech-Strategie.
Die Unterthemen, die dann genannt werden, kennen wir zum Teil bereits aus dem Buzzword-Bingo zur Digitalen Agenda. Industrie 4.0, ein Lieblingsthema des Wirtschaftsministeriums, soll unterstützt werden, vor allem auch in Sachen IT-Sicherheit, was an Deutschland als „Verschlüsselungsstandort Nr. 1″ erinnert. Daneben sollen Smart Services, „neuartige Dienstleistungen“, ausgebaut werden.
In der aktuellen Diskussion darf natürlich auch das Cloud-Computing nicht fehlen. Die Cloud, das sind laut HTS, „irgendwo auf der Welt stehende, über das Internet erreichbare Rechner, die kostengünstig von vielen Betrieben und Privatpersonen genutzt werden“. Das ermöglicht laut HTS auch kleineren Unternehmen, innovative Technologien zu nutzen. Damit könne dann auch das Potential des weiteren Punktes „Smart Data“ genutzt werden. Für alle, die sich darunter nichts vorstellen können: Das ist anscheinend so ähnlich wie „Big Data“, nur eben smart und für den Mittelstand.
Es folgen weitere „Digitale *“-Wortzusammensetzungen. Lebenswelten, Vernetzung, Wissenschaft, Bildung und Agenda. Alles stellt vor neue Herausforderungen und soll mit Hightech gelöst werden, damit Deutschland zum „digitalen Wachstumsland Nr. 1 in Europa“ werden kann.
Ähnliche Ziele hat Bundeskanzlerin Merkel gestern auf der Pressekonferenz zu den Meseberger Zukunftsgesprächen geäußert.
Unsere Chance in der Industrie 4.0 liegt darin, die digitalen Kenntnisse in die produzierende Wirtschaft hinüberzunehmen.
Auch BDI-Präsident Grillo gab sich optimistisch:
Wenn wir in Europa mit den 500 Millionen Einwohnern eine gemeinsame digitale Agenda und eine gemeinsame Agenda bezüglich der Energieversorgung hinbekommen, dann, glaube ich, haben wir eine gute Zukunft vor uns.
Wir hoffen, Grillo meint damit nicht eine Digitale Agenda, wie sie vor zwei Wochen vorgestellt wurde, denn dann hätten wir eine Zukunft voller Prüfungen von Sachverhalten und wenig Konkretem vor uns. Insgesamt können wir nicht schlecht heißen, wenn in die „Digitale Wirtschaft“ investiert werden soll. Wir müssen jedoch fordern, dass nicht der Gewinn, sondern die tatsächliche Innovation im Vordergrund steht. Denn liest man die Broschüre und Mittelungen zur HTS, bekommt man zu allererst den Eindruck, als wäre der Plan im Wirtschaftsministerium entstanden und nicht unter der Führung von Bildung und Forschung. Echte Innovation erreicht man nicht durch die Förderung proprietärer Sicherheitstechnologien, sondern von Open-Source-Lösungen und offener Forschung, mit freiem Zugang zu Wissen und Bildung. Das sollte nicht unter den Tisch fallen.