Deutschland
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: Strafanzeige: Geheimnisverrat im Kanzleramt
<p class="wp-caption-text">In den USA erfolgreich: Protest für Netzneutralität. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/wolfgangstaudt/2768559676/sizes/z/">Wolfgang Staudt</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">BY-NC 2.0</a>.</p> : Strafanzeige: Geheimnisverrat im Kanzleramt Die Staatsanwaltschaft Berlin soll wegen des Verdachts des Verrats von dienstlichen Geheimnissen gegen die Bundesregierung ermitteln. Diese Forderung wird in einer Strafanzeige erhoben, die im Nachgang der Äußerungen von BND-Präsident Gerhard Schindler und Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche gegenüber den Obleuten im BND-NSA-Untersuchungsausschuss gestellt wurde.
Schindler und Fritsche berichteten über eine gemeinsame, natürlich geheime Operation des BND mit dem GCHQ, über die nichts nach außen dringen dürfe. Beide hatten den Politikern Mittwochabend, also kurz vor der Ausschuss-Sitzung am 5. Februar, gedroht, die britischen Partner beim GCHQ würden die Zusammenarbeit aufkündigen, falls der BND die vom Ausschuss angeforderten Akten zur Kooperation herausgebe oder Details an die Öffentlichkeit gelangten.
Die Obleute waren nicht amüsiert und witterten auch die Unterstellung, die Indiskretionen würden auf ihre Kappe gehen. Focus-Online berichtete brühwarm von der geheimen Operation sowie von der Drohung gegenüber den Obleuten, noch bevor die Sitzung am Donnerstag überhaupt begann.
Auf diese Berichterstattung bezieht sich die Strafanzeige, in der argumentiert wird, die Durchstecher für den Artikel des Focus seien bei der Bundesregierung selbst oder im Kanzleramt zu suchen. Anhaltspunkt dafür sei neben dem zeitlichen Verlauf auch der Focus-Journalist Josef Hufelschulte, der in den neunziger Jahren enge Kontakte zum BND pflegte. Er und andere Medienvertreter waren Teil des Berichts im damaligen parlamentarischen BND-Untersuchungsausschuss, in dem es um BND-Observationen von Journalisten, aber auch um Informanten in Redaktionen ging.
By the way: Was macht eigentlich Generalbundesanwalt Harald Range, ob er zu Hilfe eilen wird?
Wir dürfen jedenfalls gespannt sein, ob die Staatsanwaltschaft Berlin nun Ermittlungen wegen Geheimnisverrats aufnimmt. Die dafür drohenden Strafen sind nicht unbeträchtlich:
§ 353b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.
(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als
- Amtsträger,
- für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
- Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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: CSC verliert Vergabeverfahren, aber ist wirklich eine No-Spy-Klausel der Grund? [Update: CSC-Statement]
Deutschland-Zentrale der CSC, Wiesbaden. : CSC verliert Vergabeverfahren, aber ist wirklich eine No-Spy-Klausel der Grund? [Update: CSC-Statement] Für vier Bundesländer – Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – wird CSC Deutschland derzeit keine neuen Dienstleistungen übernehmen. Das berichten SZ und NDR unter Berufung auf Dataport, der gemeinsamen IT-Plattform der vier Länder, zum aktuellen Vergabefahren für IT-Projekte. Das Unternehmen habe keinen Zuschlag für eine Ausschreibung bekommen, als möglicher Grund wird über verschärfte Bedingungen im Zuge eines No-Spy-Erlasses spekuliert.
CSC Deutschland ist ein alter Bekannter, wenn es um Regierungssoftware geht. So trat man als Sponsor des Europäischen Polizeikongresses in Erscheinung, arbeitet am Staatstrojaner mit sowie an De-Mail, dem elektronischen Personalausweis und vielen anderen wichtigen IT-Vorhaben der Bundesregierung.
Besonders kritisch ist die Beziehung von CSC Deutschland und seiner amerikanischen Mutter, da deren enge Zusammenarbeit und Partnerschaft mit NSA und CIA in der Vergangenheit immer wieder sichtbar wurde. Besonders im Licht der NSA-Affäre wurde deshalb in Deutschland die Diskussion um eine No-Spy-Klausel angestoßen, die IT-Dienstleister nur dann zulassen würde, wenn diese sich der Geheimhaltung von Informationen gegenüber Dritten und damit auch ausländischen Geheimdiensten gegenüber verwehrten.
Da dies amerikanischer Rechtspraxis widerspricht, sollte es für Unternehmen wie CSC quasi unmöglich sein, deutsche IT-Vergabeverfahren zu gewinnen. Auch wenn von deren Seite immer wieder einer Datenweitergabe in die USA widersprochen wird. In der Realität sah dies jedoch anders aus und CSC gewann neue Verträge mit deutschen Behörden dazu.
Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt haben eigene Richtlinien erlassen, die festlegen, dass ein Auftragnehmer sensible Daten nicht an ausländische Sicherheitsbehörden oder an verbundene Unternehmensteile weitergeben darf. Ausgeschlossen ist auch eine Zusammenarbeit mit Dritten, bei denen der Verdacht naheliegt, sie würden die Vertraulichkeit und Sicherheit von Daten gefährden. Ob wirklich dieser Faktor, wie von SZ und NDR lanciert, ausschlaggebend für die Entscheidung gegen CSC und für ein französisches Unternehmen namens Capgemini war, ist nicht bekannt, auch Dataport äußerte sich nicht. Aber in der Vergangenheit ist das Unternehmen auch trotz bundesweiter No-Spy-Klausel problemlos an eine Vielzahl anderer Aufträge gekommen.
[Update netzpolitik.org gegenüber kommentierte CSC:
Da sich die CSC Deutschland GmbH strikt an deutsches Recht und Gesetz hält, können wir Ihnen aufgrund der uns vertraglich obliegenden Vertraulichkeitsverpflichtungen keine Informationen darüber zukommen lassen, in welchen Bereichen wir andere öffentliche Aufträge in Deutschland erhalten haben. Wir können Ihnen allerdings bestätigen, dass uns in den vergangenen 12 Monaten eine Vielzahl an anderen öffentlichen Aufträgen in Deutschland erteilt wurde.
Warum könnte der Auftrag dann an eine andere Firma gegangen sein? Der erste Gedanke: Wirtschaftlichkeit. So behauptet auch CSC, dass es keine Beanstandungen hinsichtlich Datenweitergabe gegeben haben könne:
Dataport hat in der Ausschreibung ein Umsetzungskonzept bzgl. Datenschutz und Vertraulichkeit gefordert. Diesen Teil der Ausschreibung war ein Muss-Kriterium im Angebot und wäre im Zuschlagsfall Vertragsbestandteil geworden. Offene Fragen wurden in einem eigens für diesen Punkt anberaumten Verhandlungstermin geklärt.
Der Zuschlag ging an einen anderen Bieter, weil wir nicht das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Details werden durch die ausschreibende Stelle nicht veröffentlicht und auch den Bietern nicht.]
Dennoch scheint es Erleichterung, besonders unter den Datenschutzbeauftragten der Länder, zu geben. Ob die nicht nur auf einen einmaligen Zufall gestützt ist, wird sich aber erst noch zeigen müssen.
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: Polizei und Justiz in Bund und Ländern überlegen Abwehrmaßnahmen gegen privat genutzte Drohnen
Die Drohnen sollen die Arbeit der Polizei erleichtern : Polizei und Justiz in Bund und Ländern überlegen Abwehrmaßnahmen gegen privat genutzte Drohnen Auch die Staatssekretäre aus den Justizressorts deutscher Bundesländer stellen Überlegungen zur Abwehr kleiner Drohnen an. Das berichtet das Magazin Airliners auf seiner Webseite. Demnach planen die BeamtInnen, das Thema im Mai auf einer Konferenz in Bremen zu behandeln. Zur Vorbereitung wurde eine Länderumfrage gestartet, um den Bedarf nach neuen Regelungen zur Kontrolle oder Abwehr von Drohnen auszuloten. Interessierte Bundesländer können darin auch ihre Erfahrungen mitteilen.
Zuerst hatten sich die Innenminister der Länder mit „Möglichkeiten zur Abwehr von Unmanned Aerial Vehicles“ befasst. Im April vergangenen Jahres hatte die bundesweite Innenministerkonferenz (IMK) hierzu im Unterausschuss „Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung“ eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet. Sie soll unter anderem Handlungsempfehlungen erarbeiten, ein Abschlussbericht ist für das Frühjahr angekündigt.
Austausch mit französischen Behörden
Die allgemeine polizeiliche und justizielle Verfolgung von Straftaten ist in Deutschland zunächst Ländersache. Allerdings werden Drohnen in anderen Ländern immer mehr auch als staatliches Sicherheitsrisiko angesehen. In Frankreich flogen kleine Drohnen bereits dutzendfach über Atomkraftwerke, angeblich hat die Polizei keine Spur zu den UrheberInnen. Gestern sind nach Medienberichten erneut mindestens fünf Drohnen über „bekannte Orte im Zentrum“ von Paris aufgetaucht.
Derart „ungenehmigte Drohnenüberflüge von Kernkraftwerken oder anderen kerntechnischen Anlagen“ sind laut Bundesregierung noch nicht vorgekommen. In Deutschland (und vermutlich auch in Frankreich) sind rund um die Anlagen Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet, Flüge mit bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen sind dort also komplett untersagt.
Die Vorkommnisse in Frankreich sind mehrfach in der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen thematisiert worden. Eine abschließende Bewertung war bis Dezember allerdings nicht erfolgt. In Deutschland wird aber geprüft, auf welche Weise Drohnen bzw. eine von ihnen transportierte explosive Nutzlast die Sicherheit von Kernkraftwerken überhaupt gefährden könnten (die sogenannten „Lastannahmen“). Diese Prüfung erstreckt sich auch auf „andere einschlägige kerntechnische Anlagen“.
Unbeliebt: Drohnen gegen die „Frau Bundeskanzlerin“
Bislang waren derartige Suchbewegungen lediglich vom Bundeskriminalamt (BKA) bekannt. Außer in der Bund-Länder-Projektgruppe ist das BKA auch selbst mit der Untersuchung einer „potenziellen Schadwirkung und der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen“ befasst. Hintergrund waren Aktionen wie bei der Wahlkampfabschlussveranstaltung der CDU in Dresden 2013, als AktivistInnen eine Hobby-Drohne „im unmittelbaren Nahbereich von Frau Bundeskanzlerin Merkel und Herrn Minister de Maizière“ flogen und landeten. Beim BKA steht der Personenschutz im Vordergrund.
Das BKA ist aber auch international in der Angelegenheit aktiv. Laut dem Bundesinnenministerium hat die Wiesbadener Behörde das Phänomen im „European Network for the Protection of Public Figures“ thematisiert. Dort organisieren sich jene europäischen Behörden, die mit Personen- und Objektschutz befasst sind.
Laut der Auskunft des BMI werde zunächst der „Sachstand zu möglichen Gefährdungsszenarien“ erhoben. Das BKA nimmt aber auch eine Marktsichtung zur verfügbaren Drohnen-Technologie vor. Dabei stehen auch Verfahren zur „kontrollierten Zwangslandung“ im Fokus. Viel ist über die konkreten Anstrengungen des BKA nicht bekannt. Jedoch haben sich die Bundeskriminalisten mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu Verfahren des „Jamming“, also des Störens von Funkverbindungen, ausgetauscht.
Drohnen-Abwehr boomt
Angeblich hatte es 2011 in den USA tatsächlich einen versuchten Anschlag aus der Luft gegeben, allerdings mit einem Modellflugzeug. Der mutmaßliche Urheber wurde verhaftet. Inzwischen hat sich eine kleine Industrie zur Abwehr kleiner Drohnen entwickelt. Eine Firma aus Nordhessen bietet Bewegungsmelder an, die Drohnen angeblich von Vögeln unterscheiden. Ein französischer Anbieter zeigte unlängst eine Drohne, die mit einem großen Netz behängt ist und damit andere Drohnen einfangen kann.
Nachdem eine Drohne des populären Herstellers DJI über das Weiße Haus geflogen war, will die Firma die Gegend um das Kapitol genauso wie Flughäfen weiträumig als „No Fly“-Zone auf der Firmware programmieren. Für bereits verkaufte Drohnen ist das Einspielen der Software allerdings freiwillig. Zunächst hat DJI das Firmware-Update allerdings wegen technischer Probleme wieder zurückgerufen.
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: CDU-Politiker fragt: Wann gibt es endlich freies WLAN? Innenministerium antwortet mit Störerhaftung auf Steroiden
: CDU-Politiker fragt: Wann gibt es endlich freies WLAN? Innenministerium antwortet mit Störerhaftung auf Steroiden
Der CDU-Politiker und Mitglied des CDU-Präsidiums, Jens Spahn, ruft laut Spiegel-Vorabmeldung zu Kurskorrekturen in der Großen Koalition auf:Die CDU müsse stattdessen die Partei sein, die die digitale Umwälzung unserer Wirtschaft entschieden als Chance begreife. Spahn: „Wann gibt es endlich freies WLAN, wann die bessere Förderung von Wagniskapital? Im Jahr 2015 muss da mal was passieren!“
Parallel berichtet Spiegel-Online über einen noch nicht abgestimmten Entwurf zur Störerhaftung (TMG §8), wo Parteikollegen von Spahn aus dem Bundesinnenministerium die passende Antwort haben: Internetzugang: Was die Regierung unter offenem W‑Lan versteht.
Die Haftungsbefreiung für Hotspot-Anbieter würde dem Entwurf zufolge allerdings an Bedingungen geknüpft. „Zumutbare Maßnahmen“ müssten die Betreiber ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. So soll „in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen“ verhindert werden, dass sich „außenstehende Dritte“ unberechtigten Zugriff auf das jeweilige W‑Lan verschaffen. Der Entwurf sieht also vor, dass ein offenes W‑Lan nur der nutzen kann, der sich in irgendeiner Form anmeldet. Diese angemeldeten Nutzer sollen zudem einwilligen, „im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“.
Im Moment ist noch ungeklärt, ob in das Gesetz auch eine Art Vorratsdatenspeicherung kommen soll:
Mit eckigen Klammern als noch zu diskutieren markiert ist ein weiterer möglicher Absatz für Paragraf 8 – und der könnte sich als kritisch erweisen. Er bezieht sich auf Anbieter, die einen Zugang nicht „anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen“. Mit anderen Worten: Vor allem auf alle Privatleute, die ihren W‑Lan-Zugang mit anderen teilen möchten. Für all diese „anderen Diensteanbieter“ sieht der Text in eckigen Klammern vor, dass zu den „zumutbaren Maßnahmen“ zur Sicherung des Anschlusses auch gehört, dass sie „den Namen des Nutzers kennen“.
Das wird so nichts…
Dabei wäre alles so einfach, wenn man diesen Paragrafen 8 im Telemediengesetz einfach anders regeln würde. Dann gäbe es mehr offene WLANs, so wie fast überall außerhalb Deutschlands.
Wir freuen uns jedenfalls über Einsendungen des genauen Wortlauts dieses Entwurfes über die üblichen Kanäle.
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: Zugang zum Europäischen Polizeikongress: Innenministerium stärkt uns den Rücken!
Der Europäische Polizeikong findet im bcc am Alexanderplatz statt. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/teezeh/">Thomas Cloer</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. : Zugang zum Europäischen Polizeikongress: Innenministerium stärkt uns den Rücken! Wir hatten ja diese Woche berichtet, dass einige unserer Redaktionsmitglieder mit offenkundig gelogenen Ausreden abgespeist wurden, als sie versuchten, sich beim Europäischen Polizeikongress zu akkreditieren. Tilo Jung hat freundlicherweise dazu in der Bundespressekonferenz eine Frage gestellt und bezog sich zunächst auf die Rangliste der Pressefreiheit 2015, die „Reporter ohne Grenzen“ kürzlich veröffentlicht hatte.
Befragt nach der Zufriedenheit der Bundesregierung mit dem Platz 12 in der Rangliste für Deutschland war die lapidare Antwort:
Wir nehmen das zur Kenntnis und verhalten uns so, wie es unserer Überzeugung entspricht.
Auf die Nachfrage, ob die Bundesregierung Defizite bei der Pressefreiheit sähe, werden seitens des Innenministeriums „konkrete Defizite“ derzeit nicht gesehen.
Als Tilo konkret dann nach dem Europäischen Polizeikongress und dessen offenbar selektiver Auswahl der zugelassenen Journalisten fragte, verweist das Innenministerium erwartungsgemäß auf ihre Unzuständigkeit:
Das Bundesinnenministerium ist nicht Mitveranstalter […] Es ist eine Veranstaltung des „Behörden Spiegel“ (sic).
Aber sollte nicht ein freier Zugang für die Presse trotzdem garantiert sein?
Grundsätzlich ist das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass immer bei öffentlichen Veranstaltungen ein freier Zugang für die Presse zu gewährleisten ist. Das erstreckt sich auch natürlich auf den Europäischen Polizeikongress […], und zwar gänzlich unabhängig von der Frage, ob das Bundesinnenministerium selbst dort in tragender oder anderer Rolle als eingeladener Gast auftritt.
Dass uns das Innenminsterium den Rücken stärkt, kommt zwar unerwartet, aber freut uns natürlich. Juristen würden aber vermutlich sagen: Das Wort „grundsätzlich“ ist hier das ausschlaggebende.
Das Video von Tilo ist online, die Fragen zur Pressefreiheit beginnen bei ca. 8.50 min.
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: Wort des Tages! „Wir sind ja kein Communitybespaßungsausschuss“
: Wort des Tages! „Wir sind ja kein Communitybespaßungsausschuss“
Jens Koeppen (CDU) ist Vorsitzender des Bundestagsausschusses für die Digitale Agenda, der gerade einjähriges Jubiläum feiert. (Wir haben schon gratuliert.) Für Netzpiloten hat ihn Tobias Schwarz ausführlich zu dem Ausschuss interviewt. Dabei offenbart sich, dass Jens Koeppen offensichtlich ein Problem mit einer diffusen „Community“ zu haben scheint, was auch immer das sein soll. Vielleicht ist das ja behandelbar – oder nur ein Fetisch? Hier sind nur die Sätze aus diesem Interview, in denen diese „Community“ von ihm erwähnt wird:
„Da ist so ein bisschen unsere Aufgabe, nicht nur die Community im Auge zu haben, wie das die vergangenen Jahre war. Wir sind ja kein Communitybespaßungsausschuss, sag ich immer.“
„Also je komplizierter ich spreche, desto schicker ist das in der – ich sag mal – Community.“
„Davon sollten wir abkommen, weil: Wir sind ja auch dazu da, gerade als Politiker, den Menschen etwas zu erklären und nicht nur der Community zu gefallen.“
„Viele aus der Community und die netzaffinen Leute haben mir gesagt, das wissen wir alles, ihr habt einfach nur gesagt, wie es ist.“
„Wird aber kaum genutzt, weil es nicht das ist, was die Opposition wollte, weil es nicht das ist, was die Community wollte, weil es nicht das ist, was sich Leute, die zum Beispiel Adhocracy kennen, wollten.“
„Es sollen ja mehr werden und es soll auch nicht nur die Community sein.“
„Nicht nur für die Community, sondern ich bin der Bundestag für alle.“
Nennen die Vorsitzenden anderer Ausschüsse Bürgerinnen und Bürger eigentlich auch immer „diese Community“? Wir erklären einfach mal „Communitybespaßungsausschuss“ zum Wort des Tages. Die Domain ist sogar noch frei. Herzlichen Glückwunsch.
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: „Politikwäsche“ bei innerer Sicherheit: Nach der „Gruppe der 6“ kam die „Gruppe der 9“, die sind aber auch schon 12
Jetzt auch "impulsgebend" mit dabei: Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. (Bild: BMI) : „Politikwäsche“ bei innerer Sicherheit: Nach der „Gruppe der 6“ kam die „Gruppe der 9“, die sind aber auch schon 12 Gesetzesvorhaben oder Willensbekundungen im Bereich der inneren Sicherheit können auf EU-Ebene entweder von den Mitgliedstaaten oder der Kommission auf den Weg gebracht werden. Mehrmals im Jahr treffen sich die Innenministerien aller 28 Mitgliedstaaten deshalb in Luxemburg, in Brüssel oder im Land der jeweiligen Ratspräsidentschaft.
Bevor sie dem Parlament vorliegen werden entsprechende Maßnahmen in den Ratsarbeitsgruppen diskutiert, wo alle Regierungen Vorschläge oder Änderungen einbringen können. Ratsarbeitsgruppen existieren beispielsweise zu den Themen „Grenzen“, „Terrorismus“, „Informationsaustausch und Datenschutz“, „Zusammenarbeit in Strafsachen“. Aus Deutschland entsendet das Innenministerium Delegierte.
Alle Ratsarbeitsgruppen arbeiten bei Bedarf mit den EU-Agenturen zusammen, etwa Europol (organisierte Kriminalität und Terrorismus), Frontex (Grenzüberwachung), Eurojust (Vernetzung der Staatsanwaltschaften). Nach dem Vertrag von Lissabon hat die EU den „Ständigen Ausschuss des Rates für die innere Sicherheit“ (COSI) eingerichtet, der vorwiegend Themen der organisierten Kriminalität behandelt und nun vermehrt auch zu „Terrorismus“ arbeiten könnte.
„Gedankenaustausch im kleinen Kreis“
Genug Möglichkeiten also, um im demokratischen Verfahren neue Gesetze auf den Weg zu bringen. Trotzdem versuchen die ohnehin starken Mitgliedstaaten, ihre Vorstellungen zunächst in informellen Strukturen vorzuverdauen und schließlich durchzudrücken. Die Innenminister der sechs größten EU-Mitgliedstaaten treffen sich hierzu im Format der „G6“ (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Spanien). Zusammen repräsentieren sie die Hälfte der EU-Bevölkerung.
Auf Betreiben des früheren deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) nehmen seit 2007 auch der Justizminister und der Heimatschutzminister der USA regelmäßig teil. Die Gruppe firmiert seitdem als „G6+1“. Das ist insofern bedenklich, als dass sensible Vorhaben im Bereich der inneren Sicherheit besprochen werden, etwa eine EU-Fluggastdatensammlung, mehr Grenzkontrollen mit Fingerabdrücken für alle Reisenden, mehr Überwachung des Internet oder die bessere Zusammenarbeit mit „Industrie und Providern“. Die Treffen der „G6+1“ sind informell. Das Bundesinnenministerium lobt das sogar:
Das Format soll den freien Gedankenaustausch im kleinen Kreis ermöglichen, insbesondere bei Themen, bei denen noch kein unmittelbarer Entscheidungsbedarf besteht.
„Gruppe der 9“ nun auch mit Österreich, Polen und Italien
Seit 2013 gibt es auf Initiative Belgiens mit der „Gruppe der 9“ einen weiteren, ähnlich informellen Zusammenhang (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden und Spanien). Die Gruppe tauscht sich seit zwei Jahren zum Phänomen „Ausländische Kämpfer“ aus und erörtert entsprechende Maßnahmen. Mittlerweile gehören Österreich, Polen und Italien ebenfalls zur „Gruppe der 9“. Mehrmals waren auch weitere Regierungen eingeladen, darunter die USA, Kanada und Australien, Jordanien, Marokko, Tunesien und die Türkei.
Laut der Bundesregierung finden Treffen gewöhnlich „im Vorfeld oder am Rande“ von Ratssitzungen der Justiz- und Innenminister statt. Außer Migration stehen etwa die gleichen sensible Themen wie bei der „Gruppe der 6“ auf der Agenda. Offiziell wird die Vernetzung als die „übliche exekutive zwischenstaatliche Zusammenarbeit“ bezeichnet. Dass es aber um Meinungsbildung für EU-Vorhaben geht bestreitet das Bundesinnenministerium nicht:
Die Treffen haben sich als impulsgebend für Aktivitäten erwiesen, die auf Ebene der Europäischen Union (EU) weiterverfolgt werden.
EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung hat Schlüsselrolle
Stets anwesend ist neben der Europäische Kommission auch der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung Gilles de Kerchove. Der ist so etwas wie der Visionär für Gesetzesverschärfungen und gibt mehrmals jährlich Berichte heraus, in denen er neue Maßnahmen vorschlägt. Eigentlich soll er nur beratende Funktion haben, mit der „Gruppe der 9“ hat er sich aber einen Zusammenhang geschaffen der seinen Forderungen stets aufgeschlossen gegenüber steht.
Vergangenen Sommer hatte die „Gruppe der 9“ Schlussfolgerungen verabschiedet, die sich der Rat der Europäischen Union auf seinem letzten Treffen zu 100% zu eigen machte (und die Kerchove zuvor vorschlug): Aushebelung des Schengener Grenzkodex mit mehr Grenzkontrollen, mehr Datentausch im Schengener Informationssystem, Ausbau von Europol sowie Zusammenarbeit mit Internetdienstleistern für leichteres Löschen unerwünschter Inhalte.
Die informellen Netzwerke europäischer und amerikanischer Innenministerien dienen also dazu, Druck auf die EU-Innenpolitik auszuüben. Über die Ebene der EU werden Maßnahmen eingefädelt, die in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht durchsetzbar sind. Die Bürgerrechtsorganisationen Statewatch, Privacy International und ACLU hatten hierfür den Ausdruck „Policy Laundering“ („Politikwäsche“) geprägt: Ein undurchsichtiges Agieren der Regierungen unter Umgehung demokratischer Gremien.
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: Beißreflex Vorratsdatenspeicherung
Verbindungsdaten sind noch aussagekräftiger als Kommunikations-Inhalte. : Beißreflex Vorratsdatenspeicherung Nach den Attentaten in Kopenhagen drängt sich der Eindruck auf, dass mal wieder der Täter bereits vorher behördlich bekannt war. Das hält natürlich notorische Überzeugungstäter und Innenpolitiker nicht davon ab, anlässlich eines Attentats die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Diesmal entblödet sich der CSU-Generalsekretär
Dr.Andreas Scheuer nicht, diese Forderung anzubringen.Zum Realitätsabgleich hier daher eine kleine, chronologische Zusammenstellung von politischen Reaktionen und jeweils vorhandenen Ermittlungserkenntnissen zu Anschlägen in der westlichen Welt der letzten Jahre: Die Auswahl gilt exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Zeiten in MEZ.
Aufdeckung der „Zwickauer Terrorzelle“ (NSU)
19. Nov. 2011, 8:59 Uhr: Erkenntnisse über die ersten drei V‑Leute des Verfassungsschutzes im Umfeld
26. Nov. 2011, 14:38 Uhr: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), unbeirrt: „Vorratsdatenspeicherung“
Später wird sich die „Zwickauer Terrorzelle“ als „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) entpuppen, der sehr gut und auch auf fragwürdige Weise Sicherheitsbehörden, allen voran Stellen des Verfassungsschutzes, bekannt gewesen ist.
Anschläge in Norwegen
25. Juli 2011, 11:26 Uhr: Hans-Peter Uhl (CSU): „Vorratsdatenspeicherung“
25. Juli 2011, 19:07 Uhr: Der norwegische Geheimdienst PST wusste seit über vier Monaten von auffälligen Aktionen des Täters.
29. Nov. 2011: Sigmar Gabriel (SPD): „Vorratsdatenspeicherung“ [Ergänzung]
[Ergänzung] In Norwegen gab es zum Zeitpunkt des Anschlags zwar den Parlamentsbeschluss für eine Vorratsdatenspeicherung, aber noch keine Umsetzung (Danke, mw238).
Mutmaßlicher Bombenanschlag in Berlin vereitelt
8. Sep. 2011, 10:48 Uhr: Wolfgang Bosbach, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU: „Vorratsdatenspeicherung“
Der mutmaßliche Anschlagsversuch konnte jedoch offenbar auch ohne Vorratsdatenspeicherung vereitelt werden.
Bombenanschlag auf Boston-Marathon
16. Apr. 2013, 13:04 Uhr: Hans-Peter Uhl (CSU): „Vorratsdatenspeicherung“
25. Apr. 2013: Ein Tatverdächtiger war seit 18 Monaten auf der CIA-„Terroristenliste“ TIDE.
Anschlag auf Charlie Hebdo, Paris
8. Jan. 2015, 15:57 Uhr: Innen- und Rechtsexperten der CSU-Bundestagsgruppe, u. a. Hans-Peter Uhl: „Vorratsdatenspeicherung“
9. Jan. 2015, 2:04 Uhr: Französischer Innenminister: Beide Täter wurden vorher überwacht
9. Jan. 2015, 8:45 Uhr: NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), unbeirrt: „Vorratsdatenspeicherung“
9. Jan. 2015, 10:25 Uhr: Die Täter standen in CIA-„Terroristenliste“ TIDE und auf US-No-Fly-Listen. Laut Medienberichten war bekannt, dass einer in einem Ausbildungslager von al-Qaida war.
9. Jan. 2015, 10:43 Uhr: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), unbeirrt: „Vorratsdatenspeicherung“
9. Jan. 2015, 16:02 Uhr: Der algerische Geheimdienst gab am Tag vor dem Anschlag eine akute Warnung.
9. Jan. 2015, 16:18 Uhr: Das Vereinte Königreich hat beide Täter „seit einiger Zeit“ auf ihrer „Terroristen“-Liste.
12. Jan. 2015, ca. 22:30 Uhr: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), unbeirrt: „Vorratsdatenspeicherung“
15. Jan. 2015, 9:34 Uhr: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), unbeirrt: „Mindestspeicherfristen“ (Neusprech für „Vorratsdatenspeicherung“)
In Frankreich gab es zum Zeitpunkt des Anschlags eine Vorratsdatenspeicherung.
Anschläge von Kopenhagen
15. Feb. 2015, 15:04 Uhr: CSU-Generalsekretär
Dr.Andreas Scheuer: „Vorratsdatenspeicherung“15. Feb. 2015, 17:08 Uhr: Chef des dänischen Inlandsgeheimdienst PET: Täter war zuvor bekannt
Es gibt seit Juni 2014 in Dänemark keine Vorratsdatenspeicherung mehr.Korrektur: Die Dänische Regierung kündigte im Juni 2014 an ihre Vorratsdatenspeicherung zu beenden, bezog dies aber nur auf nationale Maßnahmen, welche weiter gingen als die EU-Richtlinie forderte und hat die Vorratsdatenspeicherung beibehalten.In Reaktion auf einen Anschlag argumentieren Innenpolitiker also auch dann noch für die Vorratsdatenspeicherung, wenn sich bereits herausstellte, dass die Täter im Vorfeld von Sicherheitsbehörden überwacht wurden oder ihnen zumindest bekannt geworden sind – oder sie warten schlichtweg erste Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden respektive der Medien nicht ab.
Die Forderung nach der Totalprotokollierung der Kommunikationsrahmendaten aller Bürger wirkt in diesen Situationen angesichts der Verfügbarkeit des äußerst weitreichenden Ermittlungsinstruments der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) doch eher unangebracht. Diese ermöglicht es der Polizei und den Geheimdiensten hierzulande bereits seit 2002, eine vollständige Kopie der Telekommunikation bei Verdacht auf schwere Straftaten einzuholen. Im Jahr 2013 gab es in Deutschland 22.917 TKÜV-Anordnungen (Statistik (pdf)).
Innenpolitiker scheinen die Nutzung dieser Maßnahme vermehrt zu ignorieren und fordern – wie seitens der CSU und SPD im Fall Charlie Hebdo – hierzulande die Vorratsdatenspeicherung sogar auch, wenn diese im betroffenen Land existierte und wenn Hinweise anderweitig vorlagen. In den betrachteten Fällen lagen Erkenntnisse zu den Tätern oft weit im Vorfeld vor. Gelegentlich gab es Hinweise von ausländischen Behörden. Häufig führten aber nicht einmal diese klassischen Erkenntnisse der Ermittlungsarbeit zu einem Erfolg.
Nüchtern betrachtet stellt sich also die Frage, ob eine Totalüberwachung nach dem Mantra „viel hilft viel“ die Ermittler nicht überfordern denn ihnen helfen würde – und ob es der hiesigen Politik in ihren Forderungen mehr an einer gefühlten denn einer wirksamen Sicherheitspolitik gelegen ist.
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: Wir brauchen klare rechtliche Vorgaben für den Einsatz polizeilicher „Body-Cams“
via Innenministerium Hessen : Wir brauchen klare rechtliche Vorgaben für den Einsatz polizeilicher „Body-Cams“ Immer mehr Landespolizeien in Deutschland führen die Nutzung von Bodycams ein, die auf den Schultern des Polizisten filmen, was sich vor ihm abspielt. Das bringt Datenschutzprobleme mit sich, die von Anfang an bedacht und in der Regulierung berücksichtigt werden müssen, damit aus der Body-Cam kein weiteres ausuferndes Überwachungsauge wird.
Dieser Gastbeitrag von Dennis-Kenji Kipker ist eine aktualisierte Kurzfassung des Aufsatzes „Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Einsatz polizeilicher ‚Body-Cams’ “ von Dennis-Kenji Kipker und Hauke Gärtner, erstmalig erschienen im Januar 2015 in der Neuen Juristischen Wochenschrift, S. 296 ff.
Dennis-Kenji Kipker ist Jurist und wissenschaftlicher Assistent am Institut für Informations‑, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) an der Universität Bremen und Mitglied in der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Im Rahmen seiner Forschungstätigkeit beschäftigt er sich mit Fragen und Problemen des Datenschutz- und Datensicherheitsrechts, dort schwerpunktmäßig im Polizei- und Nachrichtendienstrecht sowie im Recht der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen.
Seit 2013 werden in Deutschland Body-Cams eingesetzt. Was bei der hessischen Polizei mit einem Pilotprojekt in Frankfurt a. M. begann, wird sich jetzt und in den kommenden Jahren wohl auf das gesamte Bundesgebiet ausdehnen: So prüfen auch Hamburg, Bremen, Berlin und Baden-Württemberg die Einführung der Miniatur-Körperkameras, die Polizisten auf ihren Schultern tragen, teils sind entsprechende Gesetzgebungsvorhaben bereits auf den Weg gebracht. Die Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Bayern haben sich zumindest schon einmal über den Stand des technisch Machbaren informiert. Die Wahrscheinlichkeit ist deshalb hoch, dass die Körperkameras in Zukunft ein Standardinstrument im polizeilichen Einsatz bilden werden. Um den Bürger dabei vor übermäßigen Eingriffen in sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen, müssen deshalb von Anfang an klare und transparente rechtliche Vorgaben an den Einsatz dieser Überwachungsinstrumente gestellt werden. Nur so kann künftigen Fehlentwicklungen vorgebeugt werden, die dazu führen, dass im Verhältnis Bürger – Polizei eine technische Drohkulisse aufgebaut wird, die allein einseitigen Interessen zu dienen bestimmt ist.
In den USA schon seit Jahren praktiziert – jedoch mit anderer Zwecksetzung
Die Idee, Body-Cams im Polizeidienst einzusetzen, ist keineswegs neu: In den USA werden schon seit Jahren spezielle Schulterkameras verwendet, um konkrete Einsätze zu filmen. Die Zwecksetzung ist in Deutschland jedoch eine völlig andere: Während in den Vereinigten Staaten die Body-Cam in erster Linie den Bürger vor rechtswidrigen Übergriffen von Polizeibeamten schützen soll, dienen die Filmaufnahmen hierzulande primär dem Selbstschutz der Polizeibeamten vor körperlichen Beeinträchtigungen – oder auch nur vor Beleidigungen getreu dem Motto: Nur wer sich als Bürger gegenüber der Polizei stets erwartungsgemäß und widerspruchslos verhält, braucht nichts zu befürchten. Dass dabei letztlich der Polizist aufgrund seiner Gesetzesbindung derjenige ist, der seine Handlungen vor dem Bürger rechtfertigen muss, gerät dabei schnell in Vergessenheit.
Erfordernis für hinreichend bestimmte Eingriffsvorschriften
Ob es zum flächendeckenden Einsatz von Body-Cams im Alltagsbetrieb kommt, ist eine politische Entscheidung. Soweit sich die Länder jedoch dazu entschließen sollten, sind durch den jeweiligen Landesgesetzgeber klare gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für ihren Einsatz zu schaffen. Zuvorderst ist dabei eine strikte Begrenzung der technischen Aufzeichnungsmittel vorzunehmen. So muss ausgeschlossen sein, dass über den Einsatz von Kameras am Körper hinaus weitere Geräte die Videoaufzeichnung vornehmen können, wie beispielsweise Flugdrohnen, die teils ebenfalls schon von den Landespolizeien eingesetzt werden. Jedes Aufzeichnungsmittel bedarf einer eigenständigen, hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage.
Deutliche Begrenzung des Einsatzzweckes
Nicht nur die technischen Einsatzmittel, sondern auch die Einsatzbereiche für Body-Cam-Aufzeichnungen sind klar zu umreißen. Grundvorgabe ist hier, im Sinne der Datensparsamkeit die Videoaufnahme auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken. Das Einschalten der Kamera darf daher nicht nur dann erfolgen, wenn eine Gefahrensituation vorliegt, sondern es muss darüber hinaus tatsächlich ein erheblicher Nutzen als Abschreckungs- oder Beweismittel erkennbar sein. Eine solche strikte Anlassbezogenheit ist auch deshalb unabdingbar, um einer durch Einschüchterung drohenden Verschlechterung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur Polizei vorzubeugen. Auch in der Zukunft muss es noch möglich sein, Polizeibediensteten gegenüber Kritik zu äußern, ohne allein deshalb mit Ton und Bild aufgenommen zu werden. Der durch Body-Cams vermittelte zusätzliche Schutz auf Seiten der Polizei darf langfristig nicht dazu führen, dass sich Beamte in Konfliktsituationen geringer um verbale Deeskalation als vorrangiges Einsatzmittel bemühen, als dieses sonst der Fall wäre. Gegenseitiges Vertrauen zwischen Bürgern und Behörden stellt trotz der immer größeren Verfügbarkeit moderner Überwachungstechnologien immer noch die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Kooperation dar.
Sicherstellung der Beweisfunktion durch ganzheitliche Aufzeichnung
Dem Grundgedanken einer „Waffengleichheit“ zwischen Polizei und Bürgern beim Einsatz von Body-Cams folgend, ist es zu einer weiteren Voraussetzung zu machen, dass die Polizei nicht nur den ihr gegenüberstehenden Bürger, sondern ebenso das Einsatzverhalten der Beamten selbst mit aufzeichnet. Nur durch eine solche ganzheitliche Aufnahme kann garantiert werden, dass die Kamera ihrer objektiven Beweisfunktion nachkommt. Ein eingeschränktes Aufnahmefeld hingegen, bei dem wesentliche Handlungen der Polizeibeamten nicht dokumentiert werden, kann die Reaktion des gefilmten Bürgers möglicherweise in einem gänzlich anderen Licht erscheinen lassen. Nicht zuletzt wird durch die ganzheitliche Aufzeichnung der Situation der handelnde Beamte ebenfalls zu einem rechtskonformen Verhalten bestimmt.
Bürgertransparenz schon während der Videoaufzeichnung
Der Bürger muss sich grundsätzlich darauf einstellen können, dass er von Polizeibeamten gefilmt wird. Hierzu ist es notwendig, dass er eine stattfindende Videoaufzeichnung deutlich erkennt. Das Wissen um die Aufnahme bildet zugleich den Ausgangspunkt zur Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten im Hinblick auf das durch die Polizei gewonnene Videomaterial. Zwingende Voraussetzung zur Transparenzherstellung ist zunächst der verbale Hinweis an den Aufgenommenen, dass eine Aufzeichnung stattfindet. Allein ausreichend ist dieser aber nicht, um dem Transparenzgedanken voll zu genügen: So sind Polizisten mit Warnwesten auszustatten, die bereits auf Entfernung deutlich machen, dass hier ein Videoteam im Einsatz ist. Die Kameras sollen über eine auffällige Aufnahmeleuchte verfügen. Damit die vorgenannten Transparenzanforderungen tatsächlich einheitlich in der Praxis realisiert werden, sind sie präzise in den polizeilichen Ermächtigungsgrundlagen festzuschreiben, welche den Einsatz von Body-Cams ermöglichen.
Besondere Transparenzanforderungen für die Phase der Datenauswertung
Die Auswertung der durch Body-Cams aufgezeichneten Videodaten stellt für den betroffenen Bürger die kritischste Phase der polizeilichen Datenverarbeitung dar, denn hier entscheidet sich, ob ihm möglicherweise weitere rechtliche Konsequenzen drohen. Daher sind an die Datenauswertung besonders hohe Transparenzmaßstäbe anzulegen. Die Transparenz schlägt sich dabei in zweierlei Weise nieder:
- Erstens ist rechtsverbindlich sicherzustellen, dass an den Aufnahmen keine nachträglichen, unter Umständen unbefugten Veränderungen vorgenommen werden, die später womöglich nicht mehr nachweisbar sind. Die Datenintegrität muss also gesichert sein. Hierfür besteht auch deshalb ein besonderer Bedarf, weil es in der Vergangenheit schon verschiedene Vorfälle gegeben hat, in denen beispielsweise Polizeigewalt belegendes Videomaterial abhandenkam oder an den entscheidenden Stellen Aufnahmelücken aufwies.
- Zweitens ist es dem Betroffenen zu ermöglichen, seine ihm zustehenden Datenschutzrechte wahrzunehmen. Die jeweiligen Landespolizeigesetze wie auch die allgemeinen Landesdatenschutzgesetze räumen ihm Möglichkeiten zur Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten ein, darüber hinaus verfügt er auch über einen Auskunftsanspruch. Diese allgemeinen Vorschriften sollten speziell auf den Einsatz polizeilicher Body-Cams zugeschnitten werden.
Unabhängige Treuhandstelle als Transparenzgarant
Um den erhöhten Transparenzanforderungen in der Phase der Datenauswertung von Body-Cams gerecht zu werden, ist für das Videomaterial eine unabhängige Treuhandstelle einzurichten. Dieses Organisationskonzept sollte langfristig auf weitere Formen öffentlicher, nicht verdeckt erfolgender Überwachung ausgedehnt und verbindlich in den Landespolizeigesetzen festgeschrieben werden.
Dieser Treuhandstelle kommen dabei vorrangig fünf Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit polizeilicher Datenverarbeitung zu:
- Vertraulichkeit: Nur Befugte dürfen von den Daten einer polizeilichen Videoüberwachung Kenntnis erlangen.
- Integrität: Die erhobenen Daten müssen während ihrer Verarbeitung unverfälscht, vollständig und widerspruchsfrei bleiben.
- Verfügbarkeit: Wenn Daten erhoben werden sollen, müssen diese zumindest auch zeitgerecht zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß verarbeitet werden können – und das für alle Beteiligten.
- Authentizität: Jedes einmal erhobene Datum muss zweifelsfrei seinem Ursprung zugeordnet werden können.
- Revisionsfähigkeit: Es muss ebenso überprüfbar sein, wer wann welche Daten in welcher Weise verarbeitet und damit einhergehend unter Umständen auch verändert hat.
Die Gewährleistung all dieser Datensicherheitsanforderungen durch die Treuhandstelle setzt voraus, dass diese eine von den Polizeibehörden unabhängige Kontrollfunktion wahrnehmen kann. Hierzu bedarf es nicht nur der Weisungsfreiheit der mit dieser Aufgabe befassten Mitarbeiter, sondern auch der institutionellen Unabhängigkeit der Einrichtung in ihrer Gesamtheit. Die Treuhandstelle darf daher den Polizeibehörden nicht untergeordnet sein. Denkbare Alternativen sind hier, die Stelle den Landesdatenschutzbeauftragten oder den Fach- und Dienstaufsichtsbehörden über den Vollzugspolizeidienst zuzuordnen.
Gesicherte Datenverarbeitung der Treuhandstelle von Beginn an
Damit die Treuhandstelle ihrer Aufgabe zur Gewährleistung der Datensicherheit nachkommen kann, muss bereits während des Aufzeichnungsvorgangs garantiert sein, dass der Zugriff auf das Datenmaterial ausgeschlossen ist. Ausschließlich der Treuhandstelle darf es ermöglicht werden, Videoaufnahmen aus den Kameras auszulesen und abzuspielen. Daher ist schon die Aufzeichnung mit einer Verschlüsselung zu versehen, die nur durch die Treuhandstelle rückgängig gemacht werden kann. Den Polizeidienst muss die gesetzliche Verpflichtung treffen, die verschlüsselten Aufnahmen der Treuhandstelle unmittelbar und unverzüglich zuzuleiten. Dort werden die Aufnahmen anschließend gespeichert und stehen für den weiteren Abruf sowohl durch die Polizeibehörden als auch den durch die Aufzeichnung Betroffenen zur Verfügung, die hier zentral ihre gesetzlichen Rechte wie Auskunfts‑, Berichtigungs- und Löschungsansprüche geltend machen können. Nicht mehr zu Beweiszwecken benötigte Videos sind unverzüglich zu löschen, wobei eine Mindestspeicherdauer vorzusehen ist, damit der Bürger seinen Auskunftsanspruch geltend machen kann. Der interne Zugriff auf die Daten ist darüber hinaus zu protokollieren.
Die Treuhandstelle als zentraler Anlaufpunkt für Betroffenenrechte
Dem unmittelbar durch einen Body-Cam-Einsatz Betroffenen dürfte es im Regelfall unklar sein, ob und wie er Einsicht in Videomaterial nehmen kann, auf welchem er aufgezeichnet wurde. Deshalb empfiehlt es sich, ebenfalls gesetzliche Regelungen zu treffen, die dem Bürger nicht nur die Kenntnis über den Überwachungsvorgang vermitteln, sondern ihm ebenso Aufschluss darüber geben, an welche Stelle er sich später wenden kann, um die ihm zustehenden Rechte geltend zu machen. Soweit die Videodaten zentral bei einer Treuhandstelle verarbeitet werden, liegt es nahe, diese auch zum Anlaufpunkt für Betroffene zu machen. Hierzu kann der kameraführende Beamte, soweit es die Situation zulässt, dem Bürger eine „Kontaktkarte“ mit Angaben zur Treuhandstelle und Betroffenenrechten unaufgefordert aushändigen. Eine solche Regelung kann als Wegweiser zur effektiven Wahrnehmung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verstanden werden.
Wenn schon Body-Cams, dann nur mit einem klaren Regelungsregime
Die zurzeit stattfindende rechtspolitische Entwicklung macht deutlich, dass das Überwachungsinstrument „Body-Cam“ mit großer Wahrscheinlichkeit und in naher Zukunft von zahlreichen Polizeibehörden eingesetzt wird. In ihrer derzeitigen rechtlichen Ausgestaltung jedoch mangelt es der Body-Cam an flankierenden Verfahrensregelungen, die in ausreichender Weise dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung betroffener Bürger nachkommen. Die Folge wäre ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff. Aus diesem Grunde heraus ist es zwingend notwendig, noch vor dem flächendeckenden Body-Cam-Einsatz klare, transparente und vor allem verbindliche Regularien zu bestimmen, welche die Benutzung polizeilicher Body-Cams nur unter engen Voraussetzungen ermöglichen und dabei zugleich die Datenschutzrechte des Bürgers angemessen berücksichtigen. Alles andere wäre wieder einmal der Beginn einer neuerlichen Fehlentwicklung im Bereich staatlicher Sicherheitspolitik.
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: #btada – Ein Jahr Hauptausschuss für Digitale Agenda im Bundestag: Chance verpasst
: #btada – Ein Jahr Hauptausschuss für Digitale Agenda im Bundestag: Chance verpasst
Heute vor einem Jahr wurde der Hauptausschuss Digitale Agenda im Bundestag konstituiert. Bereits vorher fragten wir uns, ob dabei ein zahnloser Tiger herauskommt oder die Chance genutzt wird, als Fortführung der Enquête-Kommission Netzpolitik stärker im Bundestag zu verankern. Nach einem Jahr müssen wir leider sagen: Chance verpasst. Für unsere Arbeit spielt der Ausschuss kaum eine Rolle. Alle Sitzungen finden hinter verschlossenen Türen statt, bis auf wenige öffentliche Anhörungen. Uns ist keine einzige parlamentarische Initiative bekannt, die aus diesem Ausschuss gekommen ist. Stattdessen erscheint er uns als Blackbox, wo man über Initiativen diskutiert, die federführend in den anderen Ausschüssen gemacht werden. Für eine solche Gesprächsrunde braucht man keinen Hauptausschuss.Die Online-Bürgerbeteiligung mit einem Forum zur Begleitung weniger öffentlicher Anhörungen ist eher ein Witz, zumindest wenn man sich im Jahr 2015 befindet und nicht 2005. Insofern ist es auch kein Wunder, dass das niemanden interessiert. 35 Forum-Beiträge zu drei Anhörungen sagen schon alles. Wahrscheinlich wird die geringe Beteiligung irgendwann auch noch als Indiz aufgefasst, dass das mit der Online-Beteiligung generell nicht funktioniere.
Ich kann mir schon vorstellen, dass alle Beteiligten in diesem Hauptausschuss unglücklich mit der Situation sind, nirgends federführend zu sein und lediglich als Feigenblatt für die langweilige Digitale Agenda der Bundesregierung fungieren zu müssen. Die Schuldigen sitzen auch nicht dort, sondern in den Fraktionsführungen der Großen Koalition.
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: Wegen Fehler beim E‑Mail-Test: Stiftung Warentest muss aktuelles Heft korrigieren (Update)
: Wegen Fehler beim E‑Mail-Test: Stiftung Warentest muss aktuelles Heft korrigieren (Update) Die Stiftung Warentest hat für die aktuelle Ausgabe E‑Mail-Anbieter untersucht. Dabei sind zahlreiche handwerkliche Fehler gemacht worden, so dass das Heft nicht mehr verkauft wird. Problematisch ist aber, dass 400.000 Test-Abonnenten bereits ein Heft zugeschickt bekommen haben. Patrick Beuth hat bei Zeit-Online die Zusammenfassung: Stiftung Warentest zieht aktuelles Heft zurück.
Besonders peinlich für die Stiftung Warentest sind einige offensichtliche Fehler. Dazu gehört die Aussage, Apple habe laut seinen Transparenzberichten noch nie Kundendaten herausgegeben. Ein Blick in die veröffentlichten Berichte zeigt, dass dem keineswegs so ist. Für Posteo und Mailbox.org bedeuten solche Patzer, dass sie sich jetzt Testsieger nennen dürfen, aber an der Kompetenz der Tester beziehungsweise deren Redaktion zweifeln müssen. Eine Posteo-Sprecherin sagt: „Ehrlich gesagt werben wir im Moment nicht mit dem Testsieg, weil uns das peinlich wäre.“
Offenlegung: Posteo spendet uns jeden Monat Geld, ohne dafür eine Gegenleistung haben zu wollen, und Mailbox.org war Sponsor unserer #10np-Konferenz.
Update: Die Stiftung Warentest hat uns darauf hingewiesen, dass unsere Überschrift falsch war, die wir von Zeit-Online übernommen haben. Man habe 400.000 Hefte nicht zurückgeholt, werde aber Korrektur mit nächstem Heft mitteilen.
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: Auftakt zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz
Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/95213174@N08/">blu-news.org</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. : Auftakt zum Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz Gute Nachrichten in Sachen Informationsfreiheit kommen heute aus dem rot-grün regierten Rheinland-Pfalz, wo die neue Offenheit zum Gesetz werden soll: Der Entwurf für das neue rheinland-pfälzische Transparenzgesetz wird vor der Sommerpause in den Mainzer Landtag eingebracht. Bevor das Mitte Juli geschieht, wird nun ein Partizipationsverfahren freigeschaltet, das demnächst hier zu finden sein wird: http://transparenzgesetz.rlp.de.
Ab nächste Woche, genauer gesagt ab 19. Februar, kann man sich bis Mai online beteiligen. Am 25. März findet eine Veranstaltung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Edgar Wagner, in Kooperation mit der Ministerpräsidentin, zum Thema in Mainz statt: „Transparenz – Gründe und Grenzen“ (pdf). Ab 18 Uhr geht es im Plenarsaal des Landtags Rheinland-Pfalz los. (Eine Anmeldung wird empfohlen und ist bis 18. März möglich.) Um das Wissen um das Transparenzgesetz unter die Leute zu bringen, folgt diesem Auftakt in den darauffolgenden Wochen eine Bürgerwerkstatt und einige Workshops.
Kommt das Transparenzgesetz, wird fast alles im Internet zugänglich sein, was die rheinland-pfälzische Verwaltung zuvor (nach dem Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz) nur nach Antrag herausgegeben hat.
Das erste Transparenzgesetz in Deutschland war ja das in Hamburg. Die gesetzliche Transparenzpflicht ist dort in Kraft und die technische Umsetzung bereits erfolgt. Wer sich für technischen Aufbau und die Architektur des dort bereits gestarteten Transparenzportals interessiert, kann sich den Vortrag von Lothar Hotz vom 31C3 zu Gemüte führen.
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: Chaos Communication Camp 2015 angekündigt
Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/karl_moor/">Karl Moor</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. : Chaos Communication Camp 2015 angekündigt Der Chaos Computer Club hat heute bekanntgegeben, dass es im Sommer diesen Jahres wieder ein Chaos Communication Camp geben wird. Der Veranstaltungsort wird der Ziegeleipark Mildenberg sein, wo vom 13. bis 17. August die Hacker zusammenkommen wollen.
Die Preise für die Camp-Tickets stehen noch nicht fest, ein Vorverkauf ist aber angekündigt. Aber der CCC weisst darauf hin, sich den Sommertermin schon mal vorzumerken und sich auf großes Nerd-Spielzeug gefasst zu machen:
Save the date für den Sommerurlaub unter Gleichgesinnten, inklusive funktionierender Draisinen und Lokomotiven!
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: Kiesewetter im Visier der BND-Vorfeldorganisation
: Kiesewetter im Visier der BND-Vorfeldorganisation
Nachdem die BND-Kontakte zu Reservisten durch die BND-Verstrickungen der Kiesewetter-Affäre (mp3) aktuell diskutiert werden, haben wir mal einen Blick auf die potentiellen BND-Zuträger geworfen, die den MdB Kiesewetter im Arbeitsalltag sonst noch umzingeln. Koalitionär SPD sowie Linke und Grüne möchten ja nun gern wissen, welche Kontakte es zwischen BND und Reservisten noch so gibt. Wir hätten da ein paar Hinweise.Man kann dafür neben seinem Amt im Reservistenverband auch seine Bundestagsarbeit heranziehen. Kiesewetter ist ja nicht nur Mitglied und Obmann im BND-Untersuchungsausschuss, sondern auch im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags. Dort sitzen ausweislich ihrer Viten soviele Reservisten, dass die Quote der potentiellen Kandidaten als Inoffizielle Mitarbeiter des BND erklecklich sein könnte:
- Ingo Gädechens, CDU/CSU, Berufssoldat, Deutscher Bundeswehrverband,
- Dr. Michael Fuchs, CDU/CSU, Stabsapotheker der Reserve,
- Robert Hochbaum, CDU/CSU, Reserveoffizier,
- Wilfried Lorenz, CDU/CSU, Oberstleutnant a. D.,
- Dr. Joachim Pfeiffer, CDU/CSU, Hauptmann der Reserve, Atlantikbrücke e. V., Reserveoffiziersgesellschaft Stuttgart,
- Henning Otte, CDU/CSU, Reserveoffizier,
- Oswin Veith, CDU/CSU, Oberst der Reserve,
- Klaus-Peter Willsch, CDU/CSU, Hauptmann der Reserve,
- Dr. Dr. h.c. Karl A. Lamers, CDU/CSU, seit Mai 2005 Vorsitzender der Gruppe der Konservativen, Christdemokraten und Assoziierten in der NATO PV,
- Peter Beyer, CDU/CSU, selbsternannter Atlantiker.
Muss man sich das eigentlich so vorstellen, dass die Herren bei Beginn der Sitzungen immer erstmal alle die Hacken zusammenklappen und sich gemäß Offiziershierarchie grüßen? Wie dem auch sei, wieviele der Reservisten in ihrer Militärkarriere zum BND abkommandiert wurden, ist bisher nicht bekannt. Wer hier Informationen hat, kann uns gern Hinweise senden.
Kiesewetter ist zudem als Multifunktionär auch Mitglied des Auswärtigen Ausschusses. Die offizielle Begründung für das Ende seines Engagements im BND-Untersuchungsausschuss war insbesondere, dass er sich verstärkt seinen außenpolitischen Pflichten widmen wolle. Wir empfehlen da Vorsicht, denn auch im Auswärtigen Ausschuss könnte der BND mit Dr. Johann Wadephul, CDU/CSU, Major der Reserve, einen potentiellen Verbindungsmann plaziert haben.
Update:
Der Reservistenverband hat sich zu den Verstrickungen in einer Pressemitteilung (pdf) erklärt. Namentlich meldet sich Bernhard Brinkmann, Stellvertreter des Präsidenten Kiesewetter, zu Wort, denn der Präsident ist in dieser Sache vielleicht etwas befangen. Der Verbandschef sieht sich zu folgender Klarstellung genötigt:
Eine Tätigkeit für den BND ist nichts Verwerfliches.
Da auch Fragen danach aufkamen, was der BND im Inland zu suchen hätte, nimmt der Verband wie folgt Stellung:
Fakt ist, dass der BND für die äußere Sicherheit zuständig ist und nicht nach innen wirkt. Die Befürchtung, dass der Reservistenverband vom BND ausgespäht werden könnte, entbehrt jeder Grundlage.
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: Präsident des Bundesnachrichtendienstes droht Geheimdienst-Untersuchungsausschuss
: Präsident des Bundesnachrichtendienstes droht Geheimdienst-Untersuchungsausschuss Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler, drohte gestern dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag, dass dieser sich nicht zu sehr mit den kriminellen Machenschaften des britischen Geheimdienstes GCHQ beschäftigen sollte. Denn sonst wäre der Bundesnachrichtendienst blind. Das wiederum berichtet fleißig Focus.de mit einer unkritischen Schreibweise, die an die PR-Abteilung von Geheimdiensten erinnert und von dort auch mit den Informationen versorgt wurde, um Stimmung zu machen.
Der britische GCHQ ist der größte Handlanger der NSA und sich in dieser Tätigkeit auch nicht zu schade, die Infrastrukturen der europäischen Partner mit Schadsoftware zu manipulieren und flächendeckend alles abzuhören und wegzuspeichern, was nur geht.
Die heutige öffentliche Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses verzögerte sich dadurch um eine Stunde, weil die Mitglieder über den Erpressungsversuch wütend sind und gemeinsam einen Brief an den Bundestagspräsidenten Lammert schrieben, in dem sie sich über Schindler beschweren. Wir berichten aus der Sitzung mit einem Live-Blog.
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: Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Bundesregierung seit Oktober geplant – oder gestrichen
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Bundesregierung seit Oktober geplant – oder gestrichen Zum 15. Tag eines jeden Monats gibt die Bundesregierung einen internen Bericht heraus, der eine aktuelle Auswahl sogenannter bedeutsamer Vorhaben beinhaltet. Den Bericht erhalten neben den Mitgliedern der Bundesregierung regelmäßig auch ausgewählte Journalisten – der Öffentlichkeit wird der Zugang zu diesem Dokument jedoch verwehrt. Wir haben dazu in der Vergangenheit eine Informationsfreiheitsanfrage gestellt und stießen auf Ablehnung - Begründung: Die Offenlegung der Vorhabendokumentation beeinträchtige die ungestörte interne Meinungsbildung.
Zum Glück sieht das nicht jeder so: In unregelmäßigen Abständen wird uns dieser monatliche Bericht zugespielt, wir machen uns daraufhin ans Werk und veröffentlichen eine Liste mit den Änderungen seit unserem letzten Datenstand.
Im aktuellen Bericht vom 15. Januar 2015 hat die Bundesregierung nach unserem Stand
- 62 Vorhaben seit unserem letzten Stand (Oktober 2014) gestrichen oder erledigt, während
- 41 neue hinzugefügt wurden.
Insgesamt wurden also eine ganze Reihe von Vorhaben wieder gestrichen oder verabschiedet, die Anzahl der Vorhaben auf der Liste hat sich auf insgesamt 82 verringert.
Neu hinzugekommen und netzpolitisch Relevant sind folgende Vorhaben:
Forschungsrahmenprogramm IT-Sicherheit “Selbstbestimmt in der digitalen Welt 2015–2020″
Mit der Vorlage des Forschungsrahmenprogramm setzt das Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“. Mit dem Forschungsprogramm investiert die Bundesregierung in die vorausschauende Gestaltung technischer Systeme und die Rahmenbedingungen ihrer Nutzung, um vor Cyberangriffen zu schützen und das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Das Programm richtet sich an Hochschulen, an Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen und andere Anwender und bündelt die Forschungsaktivitäten der Bundesregierung zur IT-Sicherheit.
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
Erschließen der Vorteile elektronischer Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen auf Basis der im Aufbau befindlichen sicheren Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen. Im Einzelnen:
- Versichertenstammdaten online überprüfbar machen
- Notfalldaten nutzbar machen
- elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern ermöglichen
- Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Datenaustausch für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement im Krankenhausbereich ermöglichen
- Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme abbauen und Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördern
- telemedizinische Leistungen fördern und angemessen vergüten.
Bei allen Maßnahmen muss ein hoher Datenschutz beachtet werden.
Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz
Das Gesetzesvorhaben dient der Anpassung der gesetzlichen Normen über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Endgerätefreiheit zu gewährleisten. Dazu wird festgelegt, dass die TK-Diensteanbieter dem Teilnehmer den Anschluss und die Nutzung bestimmter Telekommunikationsendeinrichtungen nicht zwingend vorschreiben dürfen. Der Netzzugang ist als passiver Netzabschlusspunkt auszugestalten.
Stellungnahme zur Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für Datenschutz – Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013
Die Stellungnahme der Bundesregierung befasst sich im ersten und zweiten Teil allgemein mit der Bewertung der Anwendung des IFG und der Bewertung der Entwicklung der Informationsfreiheit national und international im Tätigkeitsbericht. Im dritten Teil wird die Auffassung der Bundesregierung zu bedeutsamen Einzelfällen dargestellt wie z. B. dem Informationszugang zu Kabinettsprotokollen, dem Zugang zu Informationen über die Ursachen von Bauverzögerungen bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und zur Frage der IFG-Gebührenkappung bei höherem Personalaufwand.
Die Vorhabendokumentation von Januar 2015 kann hier als PDF eingesehen werden, auch lohnt ein Blick in unsere letzte Auflistung von Oktober 2014.
Hinweise und interessante Fundstücke nehmen wir wie immer gerne in den Kommentaren entgegen und aktualisieren unsere Liste dementsprechend.
Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl)
Stand: 15. Januar 2015
Legende:
- seit dem 15. Januar gestrichen
- zum 15. Januar hinzugekommen
- unverändert
- netzpolitisch relevant
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
- Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (28. BtMÄndV)
- Allianz für Fachkräfte
- Änderung des Gentechnikrechts
- Änderung Frequenzverordnung (FreqVO)(Arbeitstitel)
- Änderung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016
- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage es Artikels 51 der
Satzung der Vereinten Nationen - Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs
- Bundesbesoldungs- und ‑versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015
- Deutschlands Positionierung bei Verhandlungen der Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung (Bericht der Bundesregierung)
- Beschluss über die Erreichung der im Stromsteuer- und im Energiesteuergesetz sowie in der Energieeffizienzvereinbarung festgelegten Reduktionsziele zur Energieintensität
durch die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes als Voraussetzung für die Fortgeltung des Spitzenausgleichs im Antragsjahr 2015 - Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
- eHealth-Gesetz (Arbeitstitel)
- Einführung einer Infrastrukturabgabe für Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht (Arbeitstitel)
- Eisenbahnregulierungsgesetz (Arbeitstitel)
- Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA)
- Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf
kollektive Selbstverteidigung sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 - Erstes Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVVersorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)
- Forschungsrahmenprogramm IT-Sicherheit „Selbstbestimmt in der digitalen Welt 2015–2020“
- Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
- Erste Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)
- Fortschrittsbericht „Energie der Zukunft“
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter DEU Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan
(UNMISS) - Fortschrittbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB
XI-ÄndG) - Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Gesetzentwurf zur besseren
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Artikelgesetz) - Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
- Gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit
- Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 sowie Finanzplan
- Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
- Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
- Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als
Gaststaat internationaler Einrichtungen ( Gaststaatgesetz, GstG) Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen
Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine anderseits Gesetz zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union - Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Gesetz zum Abschluss der Unterstützungsleistungen an ehemalige politische Häftlinge und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
- Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen
auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge - Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- Gesetz zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
- Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
- Gesetz zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Art. 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
- Gesetz zur Änderung des Aktienrechts (Aktienrechtsnovelle 2014)
- Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
- Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
- Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
- Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
- Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
- Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes, Einführung eines Ersatz-Personalausweises und des Passgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
- Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
- Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
- Gesetz zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus
- Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union
- Gesetz zur Auswahl und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
- Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz
- Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
- Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)
- Gesetz zur des ElterngeldPlus und weiterer Regelungen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes und der Elternzeit
- Gesetz zur einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
- Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
- Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
- Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
- Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetztes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
- Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldaten- und einkommensteuerrechtlicher Regelungen soldatenrechtlicher Vorschriften
- Gesetz zur Regulierung der Prostitution (Arbeitstitel)
- Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienste in der Bundeswehr (Artikelgesetz)
- Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PräwG)
- Gesetz zur Stärkung Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
- Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung
- Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens von §47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr (Arbeitstitel)
- Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung vom 19. September 2014
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum
Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur
Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung
von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU,
2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates - Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
- Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
- Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
- Indikatorenbericht 2014 zur nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
- Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2014
- Jahreswirtschaftsbericht (JWB) 2015
- Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber
- Migrationsbericht 2013
- Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
- Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
- Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben
- Novelle Luftverkehrsgesetz (Arbeitstitel)
- Novellierung des Kulturgutsschutzes
- Novellierung des Rechts der Unterbringung
- Präventionsgesetz Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015
- Regelung zum Carsharing (Arbeitstitel)
- Resolute Support – Folgemission zu ISAF Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
- Stellungnahme zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Berichtsjahr 2013
- Stellungnahme zur Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für Datenschutz – Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013
- Strategie Intelligente Vernetzung Strommarktdesign (Arbeitstitel)
- Umsetzung des Koalitionsvertrages zur Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes nach kurzer Beschäftigungsdauer
- Umsetzungsgesetz zur Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme
- V0 zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV)
- Verordnung über Datenschutz und Marktkommunikation im intelligenten Energienetz
- Verordnung über den Einbau und die Administration intelligenter Messsysteme
- Verordnung über die Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung
- Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015
- Verordnung über technische Anforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektromobile
- Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV)
- Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
- Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung und zur Änderung von
Arbeitsschutzverordnungen - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung
- Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach §6 Abs. 5 Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedsstaaten über die
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 – SBBFestV 2014) - Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
- Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
- Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
- Verordnung zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms
- Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- XX. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung
- Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
- Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz
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: Rückt unsere Bundesdatenschutzbeauftragte in den Bundestag nach? (Update)
"Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch" findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll. : Rückt unsere Bundesdatenschutzbeauftragte in den Bundestag nach? (Update) Möglicherweise verläßt uns demnächst unsere Bundesdatenschutzbeauftragte und wird wieder Bundestagsabgeordnete, weil eine CDU-Kollegin Lobbyistin wird.
Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff war bis zu dieser Legislaturperiode CDU-Abgeordnete aus Brandenburg. Bei der letzten Wahl verlor sie ihren Wahlkreis gegen Frank-Walter Steinmeier und da ihre CDU-Kollegen zuviele Wahlkreise direkt holten, zog sie nicht über die Landesliste ein. Dort steht sie auf Platz vier.
Direkt in den Bundestag zog ihre Parteikollegin Katherina Reiche. Diese ist aktuell Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, möchte aber demnächst in die Wirtschaft wechseln und als Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Lobbyistin werden. Soweit so gut. Spannend wird es, weil Reiche als Direktkandidatin zurücktritt, in diesem Fall aber die Landesliste greift. Dort sind aber von zehn Menschen schon neun im Bundestag – einzig Andrea Voßhoff fehlt. Die ist aber noch vier Jahre als Bundesdatenschutzbeauftragte gewählt.
Preisfrage: Verzichtet die CDU jetzt dank Katharina Reiche auf ein Mandat im Bundestag oder rückt Andrea Voßhoff nach und wir bekommen eine neue Bundesdatenschutzbeauftragte? Und wird sich die Meinung von Andrea Voßhoff zur Vorratsdatenspeicherung ändern, sollte sie wieder Bundestagsabgeordnete werden?
Und wieso haben wir keine Regelungen um zu verhindern, dass Katherina Reiche direkt vom Posten einer Staatssekretärin Lobbyistin eines Verbandes werden darf, was ihren früheren Arbeitsbereich tangiert?
Update: Annett Meiritz berichtet auf Twitter, dass Voßhoff in dieser Legislaturperiode nicht zurückwechseln wird.
Falls sich jemand mit Staatsrecht besser auskennt: Gibt es noch einen anderen Weg, wie die CDU-Brandenburg diesen Platz neu füllen könnte, muss der Wahlkreis neu gewählt werden oder bleibt das Mandat leer?
Nochmal Update: Die CDU verzichtet auf ein Mandat, da man noch ausreichend habe.
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: Bundestag: Geschäftsordnungsausschuss mag unsere Berichterstattung aus NSA-Ausschuss nicht
: Bundestag: Geschäftsordnungsausschuss mag unsere Berichterstattung aus NSA-Ausschuss nicht
Der Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (GO) mag offensichtlich unsere ausführliche Berichterstattung aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss nicht.Das geht aus einem Schreiben hervor (PDF), das der Vorsitzende des GO-Ausschuss Johann Wadephul an den Vorsitzenden des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, Patrick Sensburg, geschickt hat. Sensburg hatte sich als Vorsitzender an den GO-Ausschuss gewandt und darum gebeten, dass die stenographischen Protokolle der öffentlichen Beweisaufnahmen im Internet veröffentlicht werden dürfen. Bisher gibt es außer unseren ausführlichen Liveblogs keinerlei Dokumentation aus diesem Untersuchungsauschuss. Protokolle werden zwar angefertigt und an die Mitglieder verteilt, aber nicht veröffentlicht. Der GO-Ausschuss argumentiert mit der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, für die dieser auch zuständig ist.
Öffentlichkeit ist hergestellt durch Saalöffentlichkeit!
„Auch aus der Möglichkeit, im Einzelfall Ausnahmen vom Aufzeichnungs- und Übertragungsverbot nach § 13 Absatz 1 PUAG zuzulassen, folge keine andere Rechtsauffassung. Das Untersuchungsauschussgesetz gehe bei öffentlichen Sitzungen von dem Grundsatz der Verhandlungs- und Saalöffentlichkeit aus, wonach die Öffentlichkeit zunächst auf die im Sitzungssaal Anwesenden begrenzt ist. Ausnahmen hiervon sollten nicht als Grundlage für eine generell Regelung über die unbegrenzte Verteilung von Protokollen dienen.“
Höhepunkt des Schreibens ist übrigens ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass unsere Liveberichterstattung aus dem Ausschuss eher nicht so gerne gesehen wird:
„Ihr Hinweis, dass aus öffentlichen Ausschusssitzungen bereits jetzt ausführlich durch „Bloggen oder „Twittern“ berichtet werde, gebe eher Veranlassung dazu, diese Art von Berichterstattung möglichst einzuschränken als eine generelle Veröffentlichung der amtlichen Protokolle zu befürworten.“
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke waren wohl im GO-Ausschuss für die Veröffentlichung der Protokolle und eine Anpassung der Geschäftsordnung. Aber SPD und CDU/CSU haben eine andere Mehrheit.
Wir sehen das eher als Motivation und Antrieb, weiterhin dafür zu sorgen, dass eine bestmögliche Öffentlichkeit aus der öffentlichen Beweisaufnahme dieses Geheimdienst-Untersuchungsauschuss hergestellt werden kann. Mit einer Spende könnt Ihr unsere Arbeit unterstützen.
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: Chronisch unterversorgt: Die netzpolitische Dimension des Breitbandausbaus
: Chronisch unterversorgt: Die netzpolitische Dimension des Breitbandausbaus
Dieser Beitrag „Chronisch unterversorgt: Die netzpolitische Dimension des Breitbandausbaus“ von Christian Heise, Christian Herzog und Jan Torge Claussen vom Center for Digital Cultures an der Leuphana Universität Lüneburg ist zuerst in unserem „Jahrbuch Netzpolitik 2014 erschienen.Chronisch unterversorgt: Die netzpolitische Dimension des Breitbandausbaus
Erkannt hat die deutsche Bundesregierung die Wichtigkeit des Breitbandausbaus schon lange. Drei Bundesminister, Thomas de Maizière, Alexander Dobrindt und Sigmar Gabriel beschäftigen sich mit dem Thema. Zusammen haben sie die Digitale Agenda der Bundesregierung veröffentlicht. Darin wird die Bedeutung „flächendeckend verfügbarer leistungsstarker Breitbandnetze […] für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung“ hervorgehoben.[1] Auch die Bedeutung von Breitband für die bisher unterversorgten ländlichen Regionen wird betont.[2] Bisher sind das nicht viel mehr als Lippenbekenntnisse, vor allem im ländlichen Raum herrscht nämlich nahezu Funkstille. Im Zeitalter von Cloud-Computing, Video-Streaming und Social Web verfügen nur 5,5 Prozent der Deutschen zum Anfang des Jahres 2014 über einen Internetanschluss mit mindestens 30 Mbit/s.[3] Die BRD nimmt damit Platz 13 der 26 europäischen Mitgliedsstaaten bei der Verfügbarkeit von neuen Zugangstechnologien,[4] allerdings nur Platz 17 bei der Verbreitung schneller Internetzugänge ein. Das ist unter Mittelmaß und führt dazu, dass Privatpersonen, sowie kleine und mittlere Betriebe in ländlichen Regionen, von der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung abgeschnitten sind – ein Armutszeugnis für Deutschland. Was hier versäumt wird, kann netzpolitisch anderswo nicht mehr aufgefangen werden.
Der Plan: Subventionierter Ausbau auf Kosten der Netzneutralität und Frequenzverkauf
Im Oktober 2014 hat die erst im März desselben Jahres gegründete Netzallianz einen Plan für den flächendeckenden Breitbandausbau vorgelegt. Bereits 2015 sollen dafür acht Milliarden Euro ausgegeben werden, insgesamt sind laut TÜV-Studie[5] 20 Milliarden Euro nötig, um bis 2018 das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit von schnellem (50 Mbit/s) Internet zu gewährleisten. Allein die Kosten für die Erschließung der letzten 5 Prozent der Haushalte summieren sich auf knapp 8 Milliarden Euro.
Eine Möglichkeit diese Lasten zu schultern, stellt die bundesweite finanzielle Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel über die Einrichtung eines Sonderfinanzierungsprogramms durch die größte nationale Förderbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dar. Das gilt aber nur für den Anschluss an das Internet. Den Ausbau von Mobilfunknetzen muss der Markt weiterhin selber finanzieren, dafür werden in Deutschland keine Fördermittel an unterversorgte Kommunen bereitgestellt. In Großbritannien wird ein Teil des ländlichen Breitbandkabelausbaus – so eine Auflage aus der letzten Festsetzung der Rundfunkgebühren – von der BBC bezahlt. Parallel beteiligen sich die Kommunen. Allgemein gilt, dass es sich in ländlichen Gebieten ob der weiten Wege und wenigen Kunden für Kabelbetreiber nicht lohnt, den Breitbandausbau voranzutreiben. Um dies zu bewirken, bedarf es entweder positiver Regulierungsanreize oder Auflagen. Immerhin – so eine EU-Richtlinie zum Breitbandausbau – sind bis zu 30 Prozent Kostenersparnis zu erzielen, wenn vorhandene Infrastruktur und Leerrohre genutzt werden sowie zukünftige Bauvorhaben den Ausbau berücksichtigen.[6]
Ihren hehren Zielen zum Trotz begegnet die Bundesregierung eigenen Investitionen beim Breitbandausbau bisher eher verhalten. Stattdessen privilegiert sie Kabelanbieter mit weniger Regeln zur Einhaltung der Netzneutralität. So wird im Gegenzug für die privatwirtschaftlichen Investitionen in den ländlichen Breitbandausbau ein essentielles Grundprinzip des Internets neu ausverhandelt: Die Netzneutralität. Man stelle sich vor, auf einer vielbefahrenen öffentlichen Straße gäbe es eine Überholspur, die nur von den Menschen benutzt werden dürfte, die dafür extra zahlten. Ist das fair, wenn doch alle durch Ihre Steuern für klassische Daseinsvorsorgepflichten der öffentlichen Hand – also die grundlegende Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern und Dienstleistungen durch den Staat – bezahlt haben? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie weit oder eng Daseinsvorsorge ausgelegt wird. Im Rahmen einer weiter gefassten Auslegung, wie sie mitunter von den Autoren vertreten wird, ist das Prinzip der Netzneutralität zentral. Es über Bord zu werfen, würde die Chancen für die Entwicklungen in Deutschland durch den Breitbandausbau konterkarieren. Grundlage für Netzneutralität ist ein offenes Netz und offene Infrastruktur insgesamt. Offen muss es für das größtmögliche Angebot an Medien und Diensten sein, aus denen der Internetnutzer wählt – und nicht der Endkunden-Provider aufgrund seiner Schlüsselposition.[7]
Die Hürden: Technologie-Mix, politische Versäumnisse und Störerhaftung
Die letzte große Verkabelung in der Bundesrepublik fand unter Bundespostminister Christian Schwarz-Schilling (1982–1989) statt. Damals ging es um parteipolitische Differenzen. Die Konservativen wollten private Rundfunkveranstalter zulassen und die SPD suchte dies zu verhindern beziehungsweise zu verzögern, um die Frequenzknappheit und damit das öffentlich-rechtliche Rundfunkoligopol aufrechtzuerhalten. Schwarz-Schilling setzte damals gegen viele Widerstände durch, dass rund 21 Milliarden DM in den Ausbau eines Kupferkoaxialkabelnetzes investiert wurden.[8] Ein gewichtiger Einwand gegen diese Investition bestand damals darin, dass die Nachfrage ungeklärt war. Niemand konnte verlässlich sagen, ob Kabelfernsehen ein Erfolg werden würde und damit die Nachfrage privater Haushalte nach den Kabelverbindungen die Investitionen des Bundes refinanzieren würde. Ironischerweise garantieren heute eben diese Leitungen für das Kabelfernsehen mancherorts Übertragungsgeschwindigkeiten von 100 Mbit/s, während veraltete Telefonleitungen nur geringe Bandbreiten liefern können. Dies liege – so ein Mitarbeiter der Telekom zu einem der Autoren – am geringen Kabeldurchmesser sowie an der Entfernung zum nächsten Knotenpunkt.
Bei den Möglichkeiten für den Ausbau wird zwischen kabelgebundenen und funkgebundenen Maßnahmen unterschieden. Die zum Einsatz kommende (Glasfaseranschluss-)Technologie unterscheidet an welcher Stelle das Signal über Glasfaser auf die vorhandene Telefonnetz (Kupferinfrastruktur) übertragen wird z.B. direkt am Haus, in der Wohnung oder wie am häufigsten eingesetzt zum jeweiligen Hauptverteiler. Eine weitere Option, anstelle der Verwendung der Kupferleitungen, stellen die rückkanalfähigen Kabel-TV-Netze dar. Da diese in ländlichen Regionen oftmals nicht vorhanden sind, bleiben nur Funktechnologien als letzte Alternative gegenüber der Verkabelung. Dabei werden über Richtfunk Verbindungen zwischen einem bereits mit Glasfaserkabel versorgten Verzweiger zu einem unterversorgten Verteiler aufgebaut. Zunehmend werden auch hybride Formen eingesetzt, die beide Technologien vereinen und bereits erfolgreich in den nördlichen Flächenländern wie Norwegen und Schweden eingesetzt werden. (Mobil-)Funk‑, reine Kupfer- und Satellitenlösungen sind nicht zukunftsfähig und trotzdem in Einzelfällen in Erwägung zu ziehen. Langfristig kann man dem Breitbandbedarf aber nur mit einer flächendeckenden Anbindung an Glasfaser gerecht werden.
Ein weiterer Hoffnungsträger ist die Versteigerung der 700-MHz-Frequenzen (ehemals DVB‑T). Diese haben eine größere Reichweite als höhere Frequenzen und eignen sich vor allem zum kostengünstigen Aufbau der Netzabdeckung in Flächenländern. Bisher war der von den Mobilfunkbetreibern begonnene Ausbau allerdings keine Erfolgsgeschichte. Zu hohe Kosten und unzuverlässige Bereitstellung der Dienste haben dem LTE-Netz ein eher fragwürdiges Image beim Breitbandausbau beschert. Hinzu kommt die technische Einschränkung, dass beim Einsatz von mobilen Technologien wie LTE (Advanced)[9] zwar faktisch über 50 Mbit/s erreicht werden können, im Gegensatz zu Glasfaser, sich diese Bandbreite aber alle Teilnehmer einer Funkzelle teilen müssen.
Eine weitere Hürde: Der Ausbau von Breitband-Kommunikationsnetzen und die daraus resultierenden Investitionen gehören nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Kommunen. Hier besteht zu wenig verwaltungspolitischer Druck. Die Lösung von staatlicher Seite kann also nur in einer stärkeren Zusammenarbeit in interkommunalen Verbünden mit Unterstützung der Landkreise, Länder und des Bundes liegen. Leider gibt es in vielen Kommunen auch heute noch keine direkt ausgewiesenen Verantwortlichkeiten für das Thema Breitband.
Dabei ist der fehlende Zugang zum Breitband nicht ausschließlich auf fehlenden Leitungen zurückzuführen. Viele Zugänge ließen sich zumindest innerhalb von Ballungsräumen oder häuserübergreifend durch die gemeinsame Nutzung von privaten WLAN-Netzen mit Internetzugang herstellen. Solidarität unter privaten Internetnutzern wird jedoch durch den Gesetzgeber verhindert. Das Gesetz zur Störerhaftung[10] sorgt dafür, dass private Anschlußinhaber für eine rechtswidrige Nutzung von Dritten, z.B. Urheberrechtsverletzungen, haften. Auch wenn im Bundestag schon darüber debattiert wird, ist noch keine Lösung in Sicht. Damit behindert der Gesetzgeber mögliche Experimente freie und offene Netzinfrastrukturen auf kooperativer Basis aufzubauen und zu betreiben. Die Verbreitung von offenen Netzen sowie vom Internet unabhängigen Netzwerken wie Freifunk wird nicht nur behindert, sondern auch gegenüber gewerblicher Provider stark benachteiligt, die für das Nutzungsverhalten Ihrer Kunden sinnvollerweise nicht haften müssen.
Die traurige Realität im Jahr 2014: DSL Lite mit 0,3 MBit/s
Ländliche Regionen sind vielerorts besonders attraktiv für Familien mit Kindern. Home-Office und Telearbeit sind keine Seltenheit mehr und machen die ständige physische Präsenz am Arbeitsplatz zumindest in einigen Berufen obsolet. Solange auf deutschen Datenautobahnen außerhalb von Städten aber Geschwindigkeiten auf DSL-Lite (0,3 Mbit/s) oder weniger sinken, werden ebendiese Entwicklungen gebremst oder sogar verhindert. Zwei der drei Autoren waren am 7. November 2014 auf einer Veranstaltung organisiert vom Wahlkreisbüro der MdB Hiltrud Lotze (SPD) in Lüchow im niedersächsischen Wendland. Diskutiert wurde die Digitale Agenda. Im Rahmen der Vorträge und bei der anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie viele weiße Flecken, also von der Breitbandversorgung ausgeklammerte Gebiete, der Landkreis Lüchow verzeichnet. Die davon betroffenen Bürger – die Mehrzahl der Anwesenden – waren vornehmlich am Breitbandausbau interessiert. Mitunter wurden von ihnen Strategien und (genossenschaftliche) Modelle angesprochen, diesen in Eigenregie zu finanzieren. Ohne die Bereitstellung von Breitband, so wurde bei der Diskussion mehr als deutlich, gehören viele Netzpolitikthemen weiterhin in den Elfenbeinturm. Für Bürger ohne schnelle Internetverbindung bleiben Themen wie Medienkonvergenz, Netzneutralität oder digitale Persönlichkeitsrechte einer digitalen Bohème vorbehalten. Transparenz, Partizipation und Teilhabe in Bezug auf digitale Medien sind ohne die entsprechenden Infrastrukturen nicht vermittelbar.
[1] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Hrsg.) (2014) Digitale Agenda 2014–2017, S. 3.
[2] Vgl. Digitale Agenda 2014–2017, S. 10.
[3] Vgl. EU Kommission (2014) Digital Agenda Scoreboard. Online: http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/digital-agenda-scoreboard. Abruf 24.11.2014.
[4] Vgl. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2014) Kursbuch Netzausbau, S. 4.
[5] Szenarien und Kosten für eine kosteneffiziente flächendeckende Versorgung der bislang noch nicht mit mindestens 50 Mbit/s versorgten Regionen. Studie im Auftrag des BMWi.
[6] Vgl. Council of the European Union (2014) Council adopts new measures to cut broadband costs, 8 May, 9499/14. Brussels.
[7] Vgl. Eumann, Marc Jan und Lischka, Konrad (2014) Wir müssen über Peering reden – sieben Thesen zur Netzneutralität. Online:https://netzpolitik.org/2014/wir-muessen-ueber-peering-reden-sieben-thesen-zur-netzneutralitaet/. Abruf 24.11.2014.
[8] Vgl. Deutscher Bundestag (1984) Stenographischer Bericht, 10. Wahlperiode, 78. Sitzung. Bonn, Freitag, den 29. Juni 1984, S.5734–5736; Potschka, Christian (2012) Towards a Market in Broadcasting: Communications Policy in the UK and Germany. Basingstoke: Palgrave Macmillan, S. 189–190.
[9] Long Term Evolution Advanced bezeichnet eine Funktechnologie für mobile Breitbanddatenübertragung mit deutlich erhöhter Leistungsfähigkeit in den Funkzellen unter Einsatz eines weiteren Frequenzspektrums (unterhalb 1000 MHz).
[10] Vgl. Digitale Gesellschaft (kein Datum) Störerhaftung beseitigen. Online: https://digitalegesellschaft.de/portfolio-items/storerhaftung-beseitigen/. Zugriff: 24.11.2014; Beckedahl, Markus (2014) Live-Blog aus dem Bundestag: Alle wollen die WLAN-Störerhaftung abschaffen, außer CDU/CSU. Online: https://netzpolitik.org/2014/jetzt-live-im-bundestag-debatte-ueber-stoererhaftung/. Zugriff:25.11.2014.
