Deutschland
-
: IFG-Ausrede des Tages: Pressemitteilungen stellen doch ausreichend Transparenz her
Credit: <a href="http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Fotoreihen/Bilder/Presse-und-Leitungstermine/2014/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild/140307-netzallianz-ankunft-gruppenbild-02.jpg?__blob=poster">BMVI</a> : IFG-Ausrede des Tages: Pressemitteilungen stellen doch ausreichend Transparenz her Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veranstaltet zusammen mit „Vertretern der investitions- und innovationswilligen Unternehmen“ der Telekommunikations- und Netzwirtschaft die „Netzallianz Digitales Deutschland“. Die Netzallianz schreibt zusammen ein „Kursbuch“, um den Breitbandausbau in Deutschland zu bewältigen. Praktischerweise können hier direkt die großen Lobbys der Telekom-Industrie dem Verkehrsministerium ihre Wünsche aufschreiben. Die Schnittchen zahlt der Steuerzahler.
Wir wollten etwas mehr über die Arbeit der Netzallianz erfahren und haben per Informationsfreiheitsgesetzanfrage Protokolle und Kosten angefragt. Die Antwort ist jetzt gekommen (PDF). Zuerst zum Erfolg der Netzallianz:
Der Minister konnte bei diesem Treffen die Unternehmen davon überzeugen, die Breitbandziele der Bundesregierung, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s, mitzutragen.
Herzlichen Glückwunsch! 50 MBit/s bis 2018 in ganz Deutschland! Dabei wurde leider die Hoffnung auf unambitionierten Breitbandausbau gegen die Netzneutralität eingetauscht.
Die Kosten der „Netzallianz Digitales Deutschland“, für Logo, Key Visual, Kursbuch, Catering sowie Ausstattung, Veranstaltungstechnik, Personal für drei High-Level- und sechs Sherpa-Sitzungen belaufen sich auf insgesamt rund 39.300 Euro.
Leider konnte man uns keine Protokolle mitschicken. Denn:
Da es sich bei der „Netzallianz Digitales Deutschland“ um einen hochrangigen und vertraulichen Meinungsaustausch der Teilnehmer handelt, werden bewusst keine Protokolle erstellt. Die Öffentlichkeit wird aber durch Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, das Kursbuch und weitere Veröffentlichungen, die Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finden können, informiert.
Das ist aber ein freundlicher Service des BMVI für die teilnehmenden Unternehmen, die hier auf höchster Ebene lobbyieren dürfen und dafür vor zuviel Öffentlichkeit geschützt werden. Ich hab mal eine neue IFG-Anfrage gestellt und explizit sämtliche Korrespondenz im Rahmen der Netzallianz angefragt und lass mich mal überraschen, wie die Antwort ausfallen wird.
-
: Gabriel fordert die Vorratsdatenspeicherung: Diesmal wegen der NSU-Morde
: Gabriel fordert die Vorratsdatenspeicherung: Diesmal wegen der NSU-Morde
Sigmar Gabriel bekräftigte gestern erneut seine Entschlossenheit, ein „verfassungskonformes Gesetz“ für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorlegen zu wollen. Als Begründung führt er nun die Morde des National-sozialistische Untergrund (NSU) an. -
: Ende April findet in Halle das „Swap:Netzkultur 2015“ statt
: Ende April findet in Halle das „Swap:Netzkultur 2015“ statt Am 24. und 25. April 2015 findet in Halle an der Saale an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit „Swap:Netzkultur 2015″ ein „Bürgerforum zu netzpolitischen Themen“ statt. Die Veranstaltung wird von der Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt mit Partnern organisiert. Der Eintritt scheint frei zu sein. Von uns wird Anna Biselli dabei sein.
-
: Forderungen nach VDS im nationalen Alleingang jetzt auch in Österreich
Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Johanna_Mikl-Leitner#/media/File:WahlN%C3%962013_MiklLeitner_5003.jpg">Ailura</a> : Forderungen nach VDS im nationalen Alleingang jetzt auch in Österreich Nicht nur in Deutschland müssen wir uns beständig mit Politikern herumschlagen, die unbelehrbar immer wieder die Einführung der Vorratsdatenspeicherung, auch im nationalen Alleingang, fordern. In Österreich sieht es nicht besser aus. Dabei – wir erinnern uns – war Österreich eines der ersten Länder, in denen der Verfassungsgerichtshof im Juni nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs feststellte, dass auch die eigene nationale Umsetzung grundrechtswidrig ist.
Aber Innenministerin Johanna Mikl-Leitner von der konservativen ÖVP ist unbelehrbar und fordert die Wiedereinführung mit dem immer gleichen, nicht stichfesten Argument der Verbesserung von Ermittlungsmöglichkeiten. Im Dezember 2014 hatte sie dies noch auf dem Treffen der EU-Innenminister für die europäische Ebene gefordert, nun spricht sie von einem möglichen nationalen Alleingang. Bulgarien hat das im März vorgemacht. Mikl-Leitner fände es „klug, wenn wir hier in Österreich diese Diskussion starten würden“. Das traurige, zitierte Vorbild: Deutschland.
Liberale und Grüne lehnen den Vorstoß ab, der Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser bezeichnete ihn als Resultat der „Osterlochdebatte“. Hoffen wir mal, dass er Recht behält.
-
: Konsultation zur freien Endgerätewahl beendet
: Konsultation zur freien Endgerätewahl beendet Im Anschluss an die Vorstellung ihres Gesetzentwurfes zur Freien Endgerätewahl hat die Bundesregierung zu einer öffentlichen Konsultation für Verbände und Unternehmen aufgerufen. Mit dem Gesetzesentwurf soll der „Routerzwang“ abgeschafft werden und Kunden sollen selbst entscheiden, mit welchem Gerät sie als Zugangspunkt ins Netz gehen.
An der Konsultation haben sich 24 Verbände und Unternehmen beteiligt, die Stellungnahmen kann man auf Seiten des Wirtschaftsministeriums nachlesen. Die Reaktionen sind gemischt, aber es fällt auf, dass Netzbetreiber sich mehrheitlich gegen die freie Gerätewahl aussprechen – kein Wunder, denn so können sie den Kunden nicht mehr ihre eigenen Router aufzwingen.
-
: Transparenz und Kontrolle: Frag doch mal den Staat
: Transparenz und Kontrolle: Frag doch mal den Staat Das Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“, das von der Open Knowledge Foundation betrieben wird, war hier schon öfters Thema. Es dient vor allem der Vereinfachung der Nutzung der Informationsfreiheitsgesetze des Bundes (IFG) und der Länder, durch die jedem ein Anspruch auf Zugang zu Bundes- oder Landesinformationen zusteht, ohne dass man Voraussetzungen erfüllen muss. Damit man sich im Dschungel der Paragraphen nicht verirrt, kann man seine inhaltliche Forderung einfach bei „Frag den Staat“ einkippen, ohne sich intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen zu müssen. Dann wartet man auf Antwort, die in der Regel binnen Monatsfrist kommen soll.
Erstaunlicherweise wird das recht wirkungsvolle Mittel der IFG-Anfragen weder von Journalisten noch in der Bevölkerung viel benutzt, wie aus vergangenen Tätigkeitsberichten des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hervorgeht. Damit der Zweck des IFG, nämlich die Kontrolle von Behörden und anderen staatlichen Akteuren zu verbessern und die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit der Verwaltung zu erhöhen, aber erfüllt wird, braucht es Nutzer. Sonst wird Informationsfreiheit noch lange und in vielen Bundesbehörden ein Fremdwort bleiben.
Bei netzpolitik.org sind IFG-Anfragen nach amtlichen Informationen mittlerweile Teil der normalen Redaktionsarbeit geworden. Hinsichtlich der Anzahl der Anfragen ist Andre ganz klar vorne, vor allem seit er mit Beginn des NSA-BND-Untersuchungsausschusses regelmäßig Dokumente anfordert, auf die dort die Sprache kommt oder deren Existenz erwähnt wird, gefolgt von Anna. Markus betreibt mit unserem Anwalt zudem eine von mehreren gerichtlichen Klärungen von abgelehnten IFG-Anfragen, aktuell in Sachen ACTA.
Wer bis hierhin gelesen hat: Man kann so eine IFG-Anfrage bequem vom Sofa aus stellen, sozusagen Clicktivism deluxe. Man muss es nur tun. Deswegen bitte alle Anfragen, die vor Ostern gestellt werden, in den Kommentaren vermerken. Die beste Anfrage kriegt eine Preis. Wer aber bestimmte Dokumente nicht bekommen hat oder gern bekommen würde und Schwierigkeiten damit hat, kann sich auch an uns wenden, wenn es einen netzpolitischen Bezug gibt.
-
: CDU gründet Netzwerke zu Digitalisierung sowie „Medien und Regulierung“
: CDU gründet Netzwerke zu Digitalisierung sowie „Medien und Regulierung“ Die Pressestelle der CDU Deutschlands teilt heute mit, dass sich das Netzwerk Digitalisierung konstituiert habe.
Dem Gremium gehören politische Vertreter aus Europa, dem Bund und den Ländern sowie externe Fachleute aus dem Bereich der Digitalisierung an. Aufgabe des Netzwerkes ist es, Positionen im Bereich der Digitalisierung auszuarbeiten und aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen zu begleiten. Bis zum Ende der Legislaturperiode will das Netzwerk sich intensiv mit einzelnen Themen der Digitalisierung wie zum Beispiel der Industrie 4.0 befassen und sich mit Experten austauschen.
Ich weiß jetzt nicht genau, inwiefern sich dieses Netzwerk vom bereits im Dezember konstituierten Netzwerk „Medien und Regulierung“ abgrenzt. Damals hieß es:
Dem rund 50-köpfigen Gremium gehören politische Vertreter aus Europa, dem Bund und den Ländern sowie externe Fachleute aus der Medienbranche an. Aufgabe des Netzwerkes ist es, Positionen im Bereich der Medienpolitik auszuarbeiten und aktuelle medienpolitische Entwicklungen zu begleiten. Dabei stehen Fragen der Medienregulierung im digitalen Zeitalter, insbesondere mit Blick auf die Bund-Länder-Kommission, wie auch Fragen im Bereich des Kartellrechts, Urheberrechts oder des Jugendmedienschutzes im Mittelpunkt.
Wahrscheinlich ist das Netzwerk Digitalisierung für die Netzpolitiker und das Netzwerk „Medien und Regulierung“ für die Medienpolitiker. Eigentlich schade, dass das 2015 immer noch zwei getrennt diskutierte Bereiche mit unterschiedlichen Kulturen für teilweise dieselben Fragestellungen sind.
Die CDU Deutschland gibt leider nur die Vorsitzenden bekannt, aber teilt nicht mit, wer auch die berufenen Mitglieder der Netzwerke sind. Nicht zu verwechseln ist das Netzwerk Digitalisierung mit der CDU-Vorfeldorganisation cnetz. Allerdings dürfte es da große personelle Überschneidungen geben.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben jeweils Bundesarbeitsgemeinschaften zum Thema Netzpolitik. Die SPD wiederum hat eine Vielzahl an Kommissionen zu den Themen Medien und Netzpolitik, da hab ich aber irgendwann den Überblick verloren.
-
: Facebook-Abmahnung zu den Akten gelegt
Die Welt braucht mehr Whistleblower. CC BY 2.0 via flickr/stevendepolo : Facebook-Abmahnung zu den Akten gelegt Wir hatten am Dienstag kurz über den Hype berichtet, der um eine Facebook-Abmahnung gemacht wurde: „Abmahnung für Facebook-Share-Button ist Anwalt-Bullshit-PR“. Es ging um eine Abmahnung für ein Foto, das auf einer Facebook-Seite geteilt wurde, ohne den Namen des Fotographen bei diesem Post zu nennen. Allgemein gesprochen ist eine Abmahnung eine Aufforderung, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, die meistens seitens einer Anwaltskanzlei verfasst wird. So auch in diesem Fall.
Der Hype kam deswegen auf, weil angesichts der Abmahnindustrie bei Urheberrechtsverletzungen über die Gefahr einer drohenden Massenabmahnungswelle spekuliert wurde und von Facebook-Buttons abhängige Privatpersonen in Panik gerieten, das Teilen von Bildern nun unterlassen zu müssen. Es wurde sogar vorgeschlagen, besser ganz auf die Share-Funktion zu verzichten. Dass es durchaus schon seit Jahren Fälle von Abmahnungen wegen nicht erlaubter Fotonutzung auf allen möglichen Werbeplattformen gab, scheint sich noch nicht rumgesprochen zu haben, allenfalls bei gewerblichen Facebook-Nutzern ist das ab und an ein Thema.
Der BILD-Fotograph hat unterdessen laut einer Meldung von golem die Abmahnung zurückgezogen. Eine Sprecherin des Springer-Konzerns gab gegenüber golem zu Protokoll:
In den aktuellen Regelungen mit unseren Fotografen ist die Social-Media-Nutzung explizit geklärt, hier wird die Erlaubnis für die Sharing-Funktion abgedeckt. Bild stellt die Inhalte in den sozialen Netzwerken damit so zur Verfügung, dass sie geteilt werden dürfen.
-
: Über 325.000 offene Kulturdateien sind erst der Anfang – News zum Kultur-Hackathon Coding da Vinci 2015
: Über 325.000 offene Kulturdateien sind erst der Anfang – News zum Kultur-Hackathon Coding da Vinci 2015 von Bela Seeger, Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
CC-BY Coding da Vinci, Volker Agueras GaengÜber 325.000 offen lizensierte Dateien wurden 2014 bei dem Kultur-Hackathon Coding da Vinci zu verschiedenen Themen zur Verfügung gestellt – darunter Bilder, Sounds, Karten, Videos und Metadaten.
Vom 25./26. April 2015 werden alle kulturaffinen Bastler_innen eingeladen, um in Kooperation mit Kultureinrichtungen aus offenen Daten und eigener Kreativität neue Anwendungen, mobile Apps, Spiele und Visualisierungen umzusetzen. Die besten Projekte in verschiedenen Kategorien werden am 5.Juli 2015 in Berlin prämiert.
Stehen Kulturdaten unter offenen Lizenzen zur Verfügung, entsteht ein Freiraum, der es den Kulturinstitutionen ermöglicht, mit neuen Zielgruppen zu kooperieren und dabei das kreative Potenzial ihrer digitalen Sammlungen zu entdecken. Das kulturelle Erbe wird dadurch vom Ausstellungsobjekt zu einer Quelle von kulturellem und auch wirtschaftlichem Mehrwert.
CC-BY Coding da Vinci, Volker Agueras GaengUnter den 17 umgesetzten Kulturprojekten des letzten Jahres befand sich unter anderem Verbrannte-und-Verbannte.de, ein Projekt, das die Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Publikationen und Autor_innen visualisiert und Alt-Berlin, eine App, die eine Erkundung der historischen Entwicklung Berlins ermöglicht. Die Browser-App Mnemosyne, die auch als museums-/archivinterne Installation konzipiert ist, ermöglicht es den Besuchern eine Symbiose aus digitaler und analoger Wirklichkeit herzustellen, indem es das Moment des stöbernden Flanierens ermöglicht.
Dieses Jahr nehmen über 25 Kulturinstitutionen aus verschiedenen Sparten an Coding da Vinci teil, darunter u.a. die Deutsche Nationalbibliothek, das Jüdische Museum, SLUB Dresden, Deutsche Museum, und das Deutsche Zentrum des internationalen Theaterinstituts. Neben den bereits nachnutzbaren Daten werden neue Datensets am 15. April auf codingdavinci.de/daten veröffentlicht.
Die Registrierung ist geöffnet. Teilnehmer_innen können sich um Stipendien für Reise und Unterkunft bewerben.
Übersicht:
Website & Anmeldung: www.codingdavinci.de
Twitter: @codingdavinciAuftakt: 25./26. April 2015, Wikimedia Deutschland, Tempelhofer Ufer 23–24, Berlin
Abschluss: 5. Juli 2015, Ort wird auf codingdavinci.de bekannt gegebenKontakt: Helene Hahn, Projektleiterin Coding da Vinci, stellvertretend für alle Veranstalter (helene.hahn AT okfn.org)
Coding da Vinci – Der Kultur-Hackathon ist ein Gemeinschaftprojekt der Deutschen Digitalen Bibliothek, der Open Knowledge Foundation Deutschland, der Servicestelle Digitalisierung Berlin und Wikimedia Deutschland.
-
: Debatte zum IT-Sicherheitsgesetz im Bundestag: Eigenlob und Frust
Geplante Cybersicherheitsstrategie für Deutschland - noch will sich die Regierung nicht äußern. : Debatte zum IT-Sicherheitsgesetz im Bundestag: Eigenlob und Frust Heute fand anlässlich der 1. Lesung des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes (ITSG) – dem „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ – eine Debatte im Bundestag statt. Sie schwankte je nach Fraktionszugehörigkeit zwischen Selbstlob auf der einen und massiver Kritik auf der anderen Seite. Wir verfolgen das IT-Sicherheitsgesetz schon lange kritisch und auch diesmal bestätigten sich unsere Eindrücke.
Lediglich eine Einigkeit gab es: Es ist an der Zeit, sich endlich mit IT-Sicherheit auseinanderzusetzen.
Im Bereich der IT-Sicherheit brennt in Deutschland die Hütte lichterloh.
So beschrieb Konstantin von Notz von den Grünen die Situation. Auch wenn sein Vergleich der mit Abstand am drastischsten ausgemalte war, betonten alle Abgeordneten und Innenminister de Maizière die Schlüsselfunktion digitaler Infrastrukturen für das Funktionieren der heutigen Gesellschaft. Stephan Mayer von CDU/CSU:
IT-Sicherheit ist mittlerweile das Gerüst, ohne dass die Gesellschaft kaum existieren könnte.
Ob mit dem aktuellen Gesetzesentwurf ein ausreichender Schutz dieser Infrastrukturen geschaffen werden kann, ist strittig. „Wir wollen die deutschen IT-Systeme zu den sichersten der Welt machen“, versprach de Maizière, „Wir haben geliefert!“, verkündete Gerold Reichenbach von der SPD. Aber dass gehalten werden kann, was versprochen wird, bezweifeln vor allem die Oppositionspolitiker.
Begriffliche Unklarheiten
Im Entwurf des ITSG befinden sich viele begriffliche Unklarheiten. Schon bei der Bestimmung der Unternehmen, für die das Gesetz gilt, geht das los: Betreiber kritischer Infrastrukturen. Das sind zum Beispiel Wasser, Energie, Telekommunikation. Aber ab wann wird es kritisch? Laut Clemens Binninger von der CDU/CSU wird geschätzt, dass etwa 2.000 Unternehmen unter „kritisch“ fallen. Aber wo festgemacht wird, ob ein Stadtwerk groß genug ist, um als solches zu gelten, bleibt im Dunkeln.
Weitere schwammige Formulierungen sind „kritischer Vorfall“ und „erhebliche Störung“. Wenn die vorliegen, muss gemeldet werden. Angeblich sollen Betreiber und BSI zusammen festlegen, wann was vorliegt, da die Betreiber am besten wüssten, welches ihre kritischen Betriebsprozesse seien. Das lässt viel Spielraum für Interpretationen und Rechtsunsicherheiten.
Nadine Schön von der CDU/CSU formulierte die Begriffsunklarheiten jedoch einfach als Feature statt als Bug: „Man muss sich die Begriffe alle nochmal anschauen. Aber Digitalisierung ist schnellebig“, deshalb brauche man ein flexibles Gesetz.
Meldebürokratie
Die vorgesehene Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle gilt für Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben. Im Standardfall sind anonyme Meldungen vorgesehen. Das freut die Unternehmen, da kein Imageschaden zu befürchten ist. „Die Prangerwirkung ausschließen“, nennt das Mayer.
Für alle anderen, nicht-kritischen Unternehmen gibt es keine Meldepflicht. Genauso wenig wie für Bundes- und Länderverwaltungen und Behörden. Das sei „nicht ganzheitlich“, kritisierte von Notz. Noch weiter gehen sogar Bedenken des Juristen Christoph Althaus, der laut tagesschau.de darin eine Hinderung der Effektivität und sogar ein Problem mit der Verfassungskonformität sieht.
Aber auch wenn gemeldet werden muss, ist erst einmal unklar, was mit diesen Meldungen passiert. Ein „Lagebild“ soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) daraus erstellen.
Namentliche Meldung muss erst ab dem Ausfall kritischer Infrastruktur erfolgen. Dann, wenn es sowieso jeder merkt, weil das Licht ausgeht. Große Datenlecks dürften damit nie namentlich meldepflichtig werden, denn sie beeinträchtigen nur selten direkt die Funktionalität eines Systems.
Wirksamkeit
Ob das ITSG wirklich dazu führt, dass Unternehmen höhere Sicherheitsstandards einführen, muss in der derzeitigen Form bezweifelt werden. „Keine positiven Anreize für die Wirtschaft, aber auch keine negativen“, so lässt sich von Notz zusammenfassen. Denn Haftungsfragen oder gar Bußgeldregelungen sollen im Gesetz nicht festgelegt werden. Das Gesetz setzt auch keine Anreize, den Umgang mit kritischer Software grundlegend zu überdenken. In der Enquête-Kommission Internet wurde empfohlen, dass Open-Source-Software gefördert werden solle. Halina Wawzyniak von den Linken ist enttäuscht:
Die Berichte der Enquête werden ignoriert.
Sie fordert, sich das Kerckhoff-Prinzip zu Herzen zu nehmen und die Sicherheitsmechanismen von kritischen Infrastrukturen offenzulegen. Außerdem möchte sie Regelungen, die bei „responsible disclosure“ den Veröffentlicher von Sicherheitslücken vor Strafverfolgung schützen.
Rolle von BSI, BKA, BfV und Co.
Vor allem im Schatten der letzten Aufklärungen bezüglich der Rolle des BSI bei der Entwicklung des Staatstrojaners und seinem Erwerb von Sicherheitslücken ist dessen Vertrauenswürdigkeit stark beschädigt. „So kann es kein Vertrauen bei den Bürgern geben“, meint Jan Korte von den Linken. Man müsse das BSI unter anderem vom Innenministerium lösen und zu einer unabhängigen Stelle machen.
Auch Christina Kampmann von der SPD scheint mit dem BSI nicht ganz glücklich zu sein. Es habe eine klare Rolle in der Cybersicherheit des Bundes – und zwar defensiv. Aktiv zur Ermöglichung von Sicherheitslücken beizutragen, schade der Glaubwürdigkeit des BSI sowie der Politik:
Wir müssen IT-Sicherheit für Bürger schaffen und nicht gegen sie.
Mayer dementiert die Vorwürfe: „Wir machen uns nicht zu Hehlern von Sicherheitslücken“, das Innenministerium habe keine Sicherheitslücken angekauft.
Auch der Verfassungsschutz und andere Ermittlungsbehörden spielen im IT-Sicherheitsgesetz eine Rolle. Es soll aufgerüstet werden bei den Geheimdiensten, und das gefällt nicht allen. Korte moniert, ein Grundproblem des Gesetzesentwurfes sei, dass „zuviel aus Perspektive des staatlichen Sicherheitsapparates“ gesehen wird. „Bei Geheimdiensten soll aufgerüstet werden, die für Unsicherheit stehen“, bei der Bundesdatenschutzbeauftragten belaufen sich die geplanten Stellenerweiterungen auf eine einstellige Nummer.
Fazit
Was ist jetzt zu halten von der Debatte? Es zeigt sich primär, dass die einen finden, der Entwurf greife viel zu kurz. „Kein großer Wurf“, „konsequente Fortsetzung des Klein-Kleins der digitalen Agenda“, „Gesetz zur Simulation von IT-Sicherheit“, so die Vorwürfe Janeceks. „Der Entwurf des ITSG ist eines der wichtigsten und größten Vorhaben aus der Digitalen Agenda. Die Cyber-Sicherheitsstrategie wird konsequent fortgesetzt“, findet dagegen Mayer. Er und andere optimistische Abgeordnete sehen das kommende deutsche ITSG sogar als „Blaupause“ und „Vorbild“ für eine ähnliche Regelung in der EU, die geplante „Network and Information Security“-Direktive. Viele sind sich jedoch bewusst, dass das ITSG nur ein Anfang sein kann, so wie Kampmann. Und auch Lars Klingbeil (SPD) fordert vor allem die Opposition dazu auf, konstruktive Vorschläge zur Verbesserung zu bringen, nur „nicht ganz so krawallig wie heute“.
Unsere Einschätzung hat sich seit dem letzten Mal nicht geändert. Der Entwurf greift zu kurz und in der jetzigen Form wäre er zum Papiertiger verurteilt.
-
: Medienhack: Neo Magazin Royale und der Varoufakis-Stinkefinger
: Medienhack: Neo Magazin Royale und der Varoufakis-Stinkefinger TV kann doch noch subversiv sein. Das Neo Magazine Royale behauptet, den Stinkefinger von Varoufakis als Medienhack bei Günther Jauch platziert zu haben.
Am Sonntag echauffierte sich Günther Jauch über einen Stinkefinger, den der griechische Finanzminister Yanis Varoufakis vor zwei Jahren uns Deutschen gezeigt haben soll. Varoufakis erklärte noch in der Sendung, dass das ein Fake sei, was ihm aber kaum jemand glaubte. Die Macht der Bilder eben. Es folgten mehrere Tage voller Skandalisierung, vor allem durch die BILD-Zeitung in Richtung Griechenland. Jan Böhmermann erklärt jetzt in einem Youtube-Video als Vorab-Ausschnitt des kommenden Neo Magazin Royale, dass seine Redaktion das Video gefälscht und den Stinkefinger eingebaut habe. Und zeigt einen Stinkefinger in Richtung Günther Jauch und Co.
Wir wissen nicht, ob das stimmt. Kann sein, kann aber auch wiederum gefakt sein. Das werden die kommenden Tage zeigen. Und auch wenn das nur ein Medienhack ist: Diese zehn Minuten Ausschnitt sind das Subversivste, das seit langem aus dem deutschen Fernsehen ins Netz gekommen ist. Ganz groß erzählt:
Was denkt Ihr? Sachdienliche Hinweise, Belege und Vermutungen könnt Ihr gerne in den Kommentaren ergänzen.
Update:
Einen Monat vor Jauch gab es im deutschen Fernsehen bereits den Finger zu sehen: Im Neo Magazine Royale. Am Ende einer epischen Hymne auf Varoufakis.
Vor einem Jahr hatte sich das damalige Neo Magazin mit Stefan Raab auseinandergesetzt:
-
: Was tut die Bundesregierung zur Medienbildung? An die Länder verweisen.
CC-BY-SA 2.0 via flickr/lupuca : Was tut die Bundesregierung zur Medienbildung? An die Länder verweisen. Viele Schüler in Deutschland haben Defizite in ihren Fertigkeiten, mit Computern umzugehen. Das stellte die International Computer and Information Literacy Study (ICLIS) Ende 2014 fest. Was hat die Bundesregierung seitdem unternommen, welche Konsequenzen hat sie gezogen? Das fragte Bundestagsabgeordneter Özcan Mutlu von den Grünen und bekam ernüchternde Antworten.
Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage an, dass sie die Ergebnisse von ICLIS in einer Strategie „Digitales Lernen“ aufgreifen wolle. Die Entwicklung einer solchen Strategie war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden und solle nun im Bildungsministerium und mit den Ländern gemeinsam entwickelt werden, um „den pädagogisch sinnvollen Einsatz digitaler Medien in den verschiedenen Bildungsbereichen zu stärken“.
Klassische Ankündigungspolitik, das wird klar, wenn es um konkrete Initiativen geht. Welche Forschung gibt es zu dem Thema, wie man Computerkompetenzen im schulischen Lernen fördern kann, fragt Mutlu und die Antwort ist einfach: Keine. Lediglich Einzelaspekte werden im Rahmen anderer Projekte aufgegriffen. Wie etwa der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“.
Auch wenn es nicht um die Lehrer und Lehrpläne, sondern um die technische Ausstattung der Schulen geht, keine konkreten Aktivitäten. Was aber auch nicht weiter verwunderlich ist, denn das Bildungswesen liegt immer noch in primärer Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, wohinter sich die Regierung bereitwillig versteckt. Unabhängig davon gibt man jedoch mit auf den Weg:
Die Bundesregierung teilt die in der Wissenschaft inzwischen weitgehend anerkannte Einschätzung, dass eine digitale Spaltung der Gesellschaft heute weniger durch die Qualität der jeweiligen technischen Ausstattung beeinflusst wird, als von der Art, wie diese genutzt wird.
Richtig. Wenn aber weder technische Ausstattung vorhanden ist, noch geschulte Lehrer, die den Umgang mit selbigem vermitteln können, scheitern die hehren Ziele der digitalen Mündigkeit trotzdem. Und dennoch startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung 1996 die Initiative „Schulen ans Netz“, die alle deutschen allgemein- und berufsbildenden Schulen mit Internetanschluss versorgen sollte und dieses Ziel 2001 erreicht habe. Aber weiter darum gekümmert habe man sich nicht, es gebe „keine Kenntnis darüber, inwieweit die damalige Infrastrukturförderung sowie die anschließend durchgeführten Modellprojekte und erstellten digitalen Unterrichtsmaterialien noch auf das digitale Lernen sowie die Verkleinerung der Spaltung entlang der sozialen Herkunft der Schülerschaft wirken.“
Es zeigt sich, wie kurzsichtig hier Bildungs- und Infrastrukturpolitik verläuft, denn aus einem LAN-Kabel allein erwächst noch keine Medienkompetenz. Aber darum mag man sich nicht kümmern, weil Ländersache. Genau wie wenn es um die Gründung von Schulen mit einem IT-Schwerpunkt oder andere Fördermaßnahmen geht.
Lediglich, wenn das Thema auf den Hochschulbereich fällt, scheint sich die Bundesregierung einbringen zu wollen. Mehr Menschen sollen MINT-Studiengänge wählen, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik. Vor allem Mädchen und junge Frauen wolle man begeistern, dafür führe man Wettbewerbe, Girls Day und Co. durch. Mit dem Hochschulpakt 2020 zwischen Bund und Ländern habe man sich auf das Ziel geeinigt, die Studienanfängerzahlen in diesem Bereich zu erhöhen und die Abbrecherquoten zu senken, denn bislang beenden nur etwa zwei Drittel der Studienanfänger in MINT-Studiengängen ihr Bachelorstudium.
Die Bundesregierung macht es sich einfach mit ihrer Antwort. Viel Begeisterung für das Thema Digitale Bildung lässt sich nicht erkennen. Verantwortlichkeiten werden abgewiesen, vorzugsweise in Länderrichtung. Komisch, dass die Regierung da erst Geld in die Durchführung einer Studie zu den Medienkompetenzen deutscher Schüler steckt, dann aber kaum Konsequenzen zieht, obwohl offensichtlich ist, dass mit den aktuellen Gegebenheiten kaum ein Anschluss an ein angemessenes Niveau von Medienkompetenz zu machen ist. Vielleicht Zeit, aus dem Kooperationsverbot auch für Schulen ein Stück weit auszubrechen und dem Thema die Wichtigkeit zuzumessen, die ihm innewohnt. Auch wenn man sich dann nicht mehr ganz so einfach herausreden kann.
Mutlu kommentiert dazu:
Der Bund hat offenbar kein Interesse, Konsequenzen aus der ICILS-Studie zu Computerkompetenzen von Achtklässlern zu ziehen. die sie (mit) in Auftrag gegeben und in die sie 1,14 Mio. € investiert hat. Ob Kenntnisse in der Textverarbeitung, Internetrecherche oder der Umgang mit Risiken im Netz – digitale Grundbildung für alle muss das Ziel sein! Mit der Vogel-Strauß-Methode der Bundesregierung werden wir den Herausforderungen der digitalen Bildung, vor der unsere Gesellschaft steht, sicherlich nicht fertig. Die digitale Schere geht immer mehr auseinander und ein großer Teil unserer Jugendlichen sind digitale Analphabeten, während sich die Bundesregierung hinter Zuständigkeiten versteckt.
-
: Nein zur Netzneutralität: Merkel auf der CeBIT
: Nein zur Netzneutralität: Merkel auf der CeBIT Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich bei der Eröffnungsveranstaltung der CeBIT unter dem diesjährigen unaussprechlichen Motto „d!conomy“ mit einer Rede die Ehre gegeben, in der sie die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung angepriesen hat.
Dass es mit der Umsetzung des netzpolitischen Programms nicht weit her ist, räumt die Bundesregierung zwar selbst ein. Dennoch stellte Merkel in zehn Punkten die geplanten Vorhaben dar.
Sie bekräftigt ihre Position: Merkel spricht sich erneut gegen Netzneutralität aus und möchte diese Haltung weiterhin auch in Europa durchsetzen.
Die Bundesregierung vertritt hierbei eine Position, die nicht einfach nur auf Best Effort abstellt, sondern die auch bestimmte Dienste, die sicher funktionieren müssen, genau im Blick hat. Ich glaube, mit dieser Position gibt es gute Möglichkeiten, auch in Europa einen Abschluss zu finden.
Sie verweist außerdem auf den Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, dessen Grundsätze sie ebenfalls auf der europäischen Ebene umsetzen möchte:
Ich glaube, dass dieses IT-Sicherheitsgesetz damit auch die Blaupause dafür liefert, wie wir uns dann in Brüssel bei den entsprechenden Themen aufstellen.
Soweit also nicht viel Neues oder Spannendes von Seiten Merkels. Aber Günther Oettinger ist ja auch auf der CeBIT. :}
-
: IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich
Visualisierung aller IFG-Anfragen an Bundesbehörden : IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich Klammheimlich hat das Bundesinnenministerium vor zwei Wochen die Statistik für IFG-Anfragen an Bundesbehörden im Jahr 2014 (pdf) veröffentlicht.
Die Zahlen zeigen: Zwar verzeichneten die Bundesbehörden (ohne die Jobcenter und Sozialversicherungsbehörden) mit 8.673 IFG-Anfragen knapp doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. Das liegt aber vor allem am Bundesfinanzministerium, an das etwa 4.000 Anfragen mehr als im Vorjahr gestellt wurden. Wie das BMF auf Anfrage mitteilt, sind das vor allem serielle IFG-Anträge im Hinblick auf mögliche Ansprüche aus Insolvenzen.
Nimmt man das BMF aus der Rechnung, stieg die Antragszahl nur geringfügig um etwa 4 Prozent. Top-Anfragestellen sind mit 849 Anfragen das Wirtschaftsministerium mit seinem Geschäftsbereich und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit 614 Anfragen.
Ein großer Teil der Anträge wurden ganz oder zumindest teilweise erfüllt. Beim Kanzleramt, dem Bundespräsidialamt und dem Bundesamt fällt jedoch die hohe Anzahl der Absagen auf: Die Behörden gaben nur einem Drittel oder weniger der IFG-Anträge statt.
Auch in einer weiteren Negativ-Statistik ist das Kanzleramt weit vorne: Wie auch das Auswärtige Amt und das Gesundheitsministerium erhob es für jede sechste IFG-Anfrage Gebühren. Das Landwirtschaftsministerium bat inklusive seiner Behörden sogar ganze zwei Drittel der Anfragesteller zur Kasse.Dazu die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf Anfrage:
Die Erfahrungen bei den Kontroll- und Beratungsbesuchen der BfDI in den Behörden zeigen, dass von der Festsetzung von Gebühren und Auslagen überwiegend sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird und dass hohe Gebühren nur vereinzelt gefordert werden.
Die Statistik zeige, dass das IFG greife.
Bürgerinnen und Bürger machen rege von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch.
Im selben Zeitraum wurden über FragDenStaat.de übrigens 1.628 Anfragen an Bundesbehörden gestellt. Ignoriert man dabei die Serienanfragen ans Finanzministerium, würde das fast die Hälfte aller IFG-Anfragen ausmachen – wobei man davon ausgehen kann, dass die Behörden nicht alle Anfragen über FragDenStaat.de ordnungsgemäß registrieren.
-
: Teststrecke für selbstfahrende Autos
: Teststrecke für selbstfahrende Autos Die Bundesregierung bestätigt, dass ein Teil der Autobahn A9 in Bayern noch in diesem Jahr als Teststrecke für selbstfahrende Autos eingerichtet werden soll. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung zum „Digitalen Testfeld Autobahn“ (BT-Drucksache 18/4239, pdf) hervor. Die voraussichtlichen Kosten für das Testfeld sind noch nicht ausgewiesen, die „Finanzierung der erforderlichen Straßengrundausstattung wird mit entsprechenden Haushaltmitteln“ erfolgen, also aus Steuermitteln.
Nachdem Google Inc. angekündigt hatte, man werde das selbstfahrende Google-Gefährt in etwa zwei Jahren zum Kauf anbieten, und unterdessen auch Baidu aus China noch in diesem Jahr in den Markt einzusteigen plant, sieht Verkehrsminister Alexander Dobrindt das bayerische „Digitale Testfeld Autobahn“ als Teil einer Strategie, um die digitale Souveränität Deutschlands voranzubringen.
Einige Parlamentarier der Fraktion der Linken hatten sich nach den Aussagen des Ministers im Februar bei der Regierung nach den Bedingungen und Anforderungen an Fahrer und Versicherungen erkundigt (BT-Drucksache 18/3957, pdf), wenn Pkws mit unterschiedlichen Automatisierungsgraden bei Erprobungsfahrten auf öffentlichen Straßen unterwegs seien. Die Regierung gibt dazu nur die knappe und wenig überraschende Auskunft, dass die Pkws „entweder übersteuerbar oder abschaltbar ausgestaltet sein“ müssen.
Für Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit stehen die Ergebnisse der „High Level Group Cars & Data“ noch aus. Auch auf die spannende Frage nach der Haftung im Falle eines Unfalls lässt sich der Regierung nichts Aussagekräftiges entlocken.
Es gelten unverändert die allgemeinen haftungsrechtlichen Regelungen.
Auf die Frage, wie man die anderen Fahrer vom Beginn des Testabschnitts für autonome oder teilautonome Autos informieren wird, antwortet die Bundesregierung:
Informationen zum digitalen Testfeld Autobahn werden über verschiedene Kommunikationskanäle und Hinweistafeln erfolgen.
Da konnten wir natürlich nicht umhin, uns schon mal eins auszudenken. Wer eine bessere Idee hat, wir nehmen gern Vorschläge entgegen. :}
-
: Bundesländer verschweigen Details zu gemeinsamen Abhörzentren
Telekommunikationsüberwachung am Gerät (Bild: Polizei Sachsen). : Bundesländer verschweigen Details zu gemeinsamen Abhörzentren Auch der Berliner Innensenat hält sich mit Details zum geplanten Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zurück. Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Antwort auf eine Anfrage des Ex-
PiratenChristopher Lauer zurück (hier als PDF).Zwar wird bestätigt, dass sich Berlin mit Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bereits vor fünf Jahren einer „Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwachung“ angeschlossen hat. Inwiefern diese Kooperation in ein gemeinsames Abhörzentrum münden soll, bleibt jedoch unklar. Auch ob das Zentrum für Abhörmaßnahmen von Polizei und Verfassungsschutz gleichermaßen zuständig sein soll, ist nicht bekannt.
Anfang Februar hatte die dpa berichtet, die fünf Bundesländer würden die Einrichtung eines „Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums“ zur Telekommunikationsüberwachung beraten. Der Prozess sei aber laut einem Sprecher von Innensenator Frank Henkel (CDU) noch nicht abgeschlossen. Für den Fall, dass Henkel nicht diese Woche weitere Auskünfte nachliefert, droht Lauer eine Klage an.
Die Federführung der Initiative liege laut Henkel beim sächsischen Innenministerium. Dort hatte bereits der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann Genaueres wissen wollen, war aber ebenfalls am wenig auskunftsfreudigen Innenministerium gescheitert. Antworten wurden laut Lippmann verweigert, da der Willensbildungsprozess der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen wäre. Trotzdem sind bereits rund 4,2 Millionen Euro an Haushaltsmitteln für ein TKÜ-Zentrum angesetzt worden. Der Abgeordnete war erst über den Entwurf des Haushaltsplanes auf die Pläne aufmerksam geworden.
Wettlauf der „hockspezialisierten technischen Systeme“
Es ist unklar, was ein solches Zentrum überhaupt leisten soll. Denkbar wäre es als Standort für die Ausleitung von TKÜ-Daten der Telekommunikationsanbieter. Möglich wäre auch der Versand von „Stillen SMS“, um Mobiltelefone heimlich zu orten und deren BesitzerInnen zu verfolgen. Schließlich ist auch die Bündelung von Ressourcen zum Einsatz von Trojaner-Software denkbar.
Berlin begründet die Notwendigkeit einer Kooperation mit dem „rasanten technologischen Fortschritt der Telekommunikation“. So seien in den nächsten Jahren „erhebliche Anstrengungen“ erforderlich, um die „hockspezialisierten technischen Systeme“ den neuen Technologien anzupassen. Eine weitere Aufrüstung wird bereits vorweggenommen: Denn dieses „Erfordernis der technischen Erneuerung“ werde sich laut dem Berliner Innensenat in den nächsten Jahren „weiter beschleunigen“.Die „Arbeitsgruppe Telekommunikationsüberwachung“ war auf Ebene der Staatssekretäre vereinbart worden und ist Teil einer breiter angelegten „Sicherheitskooperation“. Berlin hatte sich allerdings erst einen Monat später angeschlossen. Im Oktober 2010 nahm die AG schließlich ihre Arbeit auf. Treffen finden drei bis vier Mal im Jahr statt.
Bedarfsweise würden laut dem Berliner Senat die TKÜ-Stellen in den Landeskriminalämtern hinzugezogen. Allerdings sei bereits „externer Sachverstand“ einbezogen worden, um etwaige Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren. Um welche Personen, Firmen oder Institute es sich handelt, bleibt aber offen. Floskelhaft wird lediglich mitgeteilt, es seien „rechtliche Möglichkeiten, wirtschaftliche Effekte, technische Machbarkeiten und zulässige Kooperationsformen“ geprüft worden.
„TKÜ-Zentrum Nord“ ab 2016
Das TKÜ-Zentrum Ost kommt offensichtlich deutlich langsamer voran als sein Pendant im Norden. Schon 2008 hatte die Konferenz der Innenminister der norddeutschen Küstenländer (Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen) den Bericht einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zur „Prüfung der Möglichkeit einer Bildung eines regionalen TKÜ-Zentrums“ zur Kenntnis genommen. Die Innenminister beschlossen die weitere Prüfung von „Kooperations- bzw. Zentralisierungsmöglichkeiten“. Auch Sachsen-Anhalt war mit im Boot.
Ende 2011 hatten die Bundesländer schließlich die Einrichtung von gemeinsamen „Rechen- und Dienstleistungszentren“ in Hannover und Hamburg verabredet. Die Inbetriebnahme ist für 2016 geplant. Eine „erste Phase“ hat jedoch bereits begonnen: Laut dem Unabhängigen Datenschutzbeauftragten (ULD) des Landes Schleswig-Holstein würden sich die Bundesländer bei einem Ausfall oder Überlastung ihrer TKÜ-Anlagen gegenseitig in Überwachungsmaßnahmen unterstützen.
Der ULD hat gegen ein gemeinsames Zentrum übrigens grundsätzlich nichts einzuwenden, außer dass dessen rechtliche Konstruktion und Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung durch einen Staatsvertrag geregelt werden möge. Im Tätigkeitsbericht 2013 hieß es außerdem, die „erforderliche und vertraglich zugesicherte Datensicherheit“ sei nicht gewährleistet. Dem Landeskriminalamt Schleswig-Holstein sei deshalb geraten worden, zunächst keine Einzelaufträge für TKÜ-Maßnahmen an die Kooperationspartner zu erteilen.
Anfangs sollen die beiden zentralisierten Einrichtungen in Hannover und Hamburg nach polizeilichen und geheimdienstlichen Auftraggebern getrennt operieren. Die Innenminister der norddeutschen Küstenländer wünschten sich aber bereits 2011 ein später „einheitliches TKÜ Zentrum Verfassungsschutz / Polizei“.
-
: Vizekanzler klärt via BILD auf: TTIP bringt Frieden!
Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/spd-sh/">SPD Schleswig Holstein</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a> : Vizekanzler klärt via BILD auf: TTIP bringt Frieden! Sigmar Gabriel lässt uns heute via BILD-Namensartikel wissen, warum wir alle unsere Meinung zum Freihandelsabkommen TTIP ändern sollten. Stilistisch und inhaltlich wird das übliche BILD-Niveau nicht übertroffen.
Dieses Abkommen soll ein Vertrag zwischen der Europäischen Union und den USA werden. Das hindert Gabriel aber nicht, mit anderen Ländern (Russland, Indien, China) und auch noch mit „den Terroristen“ in nahen Osten und im Maghreb zu argumentieren.
Das Wichtigste klärt Gabriel gleich zu Anfang: TTIP bringt Frieden!
Auf einmal ist der Krieg zurück in Europa. Die Ukraine ist nur eineinhalb Flugstunden von uns entfernt. Und die Terroristen aus dem Irak oder Libyen sind nur durch ein paar Seemeilen von uns getrennt. Was können wir also tun, um stark und sicher zu bleiben?
Ihr werdet es ahnen. Was wir tun können: TTIP umsetzen, schon weil wir Europäer gemäß Gabriel ein Problem mit diesen ganzen Indern und Chinesen haben, denn „2050 werden es 3 Milliarden sein“. Doch nicht nur das, der Friedensvizekanzler erklärt uns, wie genau TTIP einen Krieg mit Russland verhindern wird.
Freier Handel mit Russland schafft neue Bindungen und Wohlstand auf beiden Seiten. Und das hilft, Krieg zu verhindern.
(Wenn irgendwann die Sanktionen aufgehoben werden.)
Auf inhaltliche Argumente gegen die Kritik am Abkommen geht Gabriel in seinem BILD-Text nicht ein, wenn man mal von einigen oft wiederholten Phrasen absieht. Dass etablierte transparente und demokratische Verfahren und nationale verbraucherfreundliche Gesetze hintenrum aufgeweicht werden, ist ihm keinen Satz wert. Die Kritikpunkte bei den Sozial‑, Verbraucherschutz- und Umweltregeln in Europa werden nicht weiter adressiert.
Aber Gabriel hat die Chuzpe, folgende Forderung in der BILD zu ventilieren:
4. Geheime Verhandlungen verhindern!
Er bezieht sich zwar auf die Schiedsgerichte, aber angesichts der TTIP-Geheimniskrämerei, ist diese Forderung wohl ein Schuss in den Ofen. Selbst der Vizekanzler kennt ja den aktuellen Stand der Verhandlungen nicht.
Zwischen den Zeilen und mit der Bebilderung schwingt in dem Artikel mit, dass sich grundlegende Änderungen im Volumen des deutschen Handels ergeben würden, wenn TTIP nicht zustande käme. Was dafür die Anhaltspunkte sein sollen und warum das negative Folgen für den „Exportweltmeister“ haben könnte, bleibt aber offen, außer den vielzitierten „Handelsbarrieren“ und „Doppelregulierungen“ bringt Gabriel keine neuen Argumente.
