Deutschland

  • : Bild warnt: Bei den Snowden-Enthüllungen arbeiten Aktivisten mit!
    Bild warnt: Bei den Snowden-Enthüllungen arbeiten Aktivisten mit!

    „Der Spiegel“: Zweifel an Unabhängigkeit der NSA-Autoren - Politik Inland - Bild.de 2015-01-20 10-03-46Bild.de, das Zentralorgan westlicher Sicherheitsbehörden, warnt in einem Beitrag vor dem Spiegel, denn dort schreiben Aktivisten mit!11 Konkret geht es um Artikel über Snowden-Enthüllungen und am Sonntag haben sie unter der letzten Enthüllung diverse Namen von Nicht-Spiegel-Festangestellten wie Jacob Appelbaum und Andy Müller-Maguhn gefunden.

    Gleich NEUN Autoren stehen unter der neuesten NSA-Enthüllung im aktuellen „Spiegel“. Was der „Spiegel“ seinen Lesern verschweigt: Nur drei von ihnen sind unabhängige „Spiegel“-Journalisten. Sechs sind Aktivisten, die öffentlich erklären, wie sehr sie die US-Geheimdienste hassen und teilweise mit Datensicherheit ihr Geld verdienen, also von der Angst vor der NSA profitieren.

    Bleibt die Frage: Was ist überhaupt ein Journalist und was unterscheidet Kai Diekmann von Jacob Appelbaum bei ihrer publizistischen Tätigkeit? Immerhin verdient die Bild ihr Geld damit, durch Angst und Schrecken (u.a. vor Terroranschlägen) ihre Auflage zu verkaufen.

    20. Januar 2015 46
  • : Fact-Checking Günther Oettinger: „Deutschland liege beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im „vorderen Mittelfeld“.
    Fact-Checking Günther Oettinger: „Deutschland liege beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im „vorderen Mittelfeld“.

    Am Mittwoch hat sich unser Digitalkommissar Günther Oettinger in Berlin mit Verkehrsminister Alexander Dobrindt und der Netzallianz getroffen. Die Netzallianz ist ein Zusammenschluß der Telekommunikationsindustrie-Lobby, die zusammen mit dem, Verkehrsministerium über den Breitbandausbau diskutiert. Laut Agenturangaben hat Günther Oettinger in der anschließenden Pressekonferenz folgendes erklärt:

    Deutschland liege beim Ausbau der digitalen Infrastruktur im „vorderen Mittelfeld“.

    Das wollten wir etwas genauer wissen und haben uns Donnerstag Vormittag an seine Pressesprecherin per Mail gewandt und um die Quelle dafür bis zum frühen Abend gebeten. Eine Antwort haben wir nicht erhalten. Also haben wir die Pressestelle der EU-Kommission für diesen Arbeitsbereich angeschrieben, wurden aber an die Pressesprecherin von Günther Oettinger zurück gewiesen. Dort angerufen, SMS bekommen, dass sie gerade nicht kann, per SMS zurückgeschrieben, an die Mail erinnert und nochmal um Antwort gebeten. Ihr könnt Euch das vorstellen: Wir haben nichts mehr gehört.

    Also mussten wir alleine nach der Quelle suchen. Und Ihr könnt Euch das vorstellen: Wir haben leider keinen Beleg gefunden. Es gibt diverse Rankings zum Breitbandausbau in der EU, aber uns ist keines bekannt, wo Deutschland im vorderen Mittelfeld liegt.

    Es gibt die Webseite broadbandforall.eu, die von der EU-Kommission unterstützt wird. Dort kommt Deutschland auf „97% der deutschen Haushalte haben Zugang zu Breitband Internet“. Klingt super, immerhin 97%, aber damit liegt Deutschland im hinteren Mittelfeld, mehr als die Hälfte der EU-Staaten schneidet noch besser ab.

    Bitkom sah Deutschland im Januar in der Spitzenklasse beim Breitbandausbau (auch kein vorderes Mittelfeld), nutzte dafür aber die deutlich unterambitionierte Breitband-Definition von 1 MBit/s (Im letzten Jahrtausend war das echt schnell…).

    Nimmt man eine ambitioniertere Definition von 30 MBit/s, dann kommt Deutschland laut EU-Kommission auf Platz 16 im EU-Vergleich, wieder hinteres Mittelfeld. Die Quelle halten wir für seriös, immerhin arbeitet Günther Oettinger dort.

    infografik_2516_Bevoelkerungsanteil_mit_schnellem_Breitbandtarif_in_der_EU_n-e1407573867865

    Aber war da nicht was mit Glasfaser?

    Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) legten TNS Infratest und das ZEW im Dezember 2014 den Monitoring-Report Digitale Wirtschaft vor. Dort liegen wir beim Glasfaserausbau auf dem letzten Platz:

    Der Standort Deutschland verfügt über eine gut entwickelte technische Infrastruktur und erreicht einen soliden sechsten Platz im internationalen Vergleich. Der Standort stabilisiert sich bei der Breitbandpenetration in der Bevölkerung mit 34,6 Prozent. Allerdings bleibt die Geschwindigkeit der Netze weiter das zentrale Thema, denn gemessen an der Verbreitung von superschnellen Glasfaseranschlüssen hinkt Deutschland deutlich hinterher. Mit einer Glasfaser-Quote von lediglich einem Prozent liegt Deutschland weit abgeschlagen auf dem letzten Platz der europäischen Länder.

    Für eine nachhaltige digitale Infrastruktur dürfte aber Glasfaserkabel eine große Rolle spielen, immerhin gilt das als die Zukunft.

    (Den sechsten Platz erreichten wir im internationalen Vergleich von 15 Staaten, nicht innerhalb der EU)

    Dafür sind wir weltweit schon auf Platz 31 der Rangliste der Länder mit den schnellsten Internetzugängen angekommen. Das kann man durchaus als Spitzengruppe bezeichnen!

    infografik_1064_Top_10_Laender_mit_dem_schnellsten_Internetzugang_n

    Wir würden uns ja freuen, wenn wir in Deutschland so schnelles Internet hätten, um im vorderen Mittelfeld mitspielen zu können. Möglicherweise erhalten wir irgendwann noch eine Antwort von Günther Oettinger mit einer seriöseren Quelle als von der EU-Kommission. Bis dahin können wir aber nur sagen: Knapp vorbei ist leider auch vorbei.

    16. Januar 2015 27
  • : GMX und Web.de planen Verschlüsselung für alle
    GMX und Web.de planen Verschlüsselung für alle

    Heise berichtet mit Verweis auf dpa, dass United-Internet (Unternehmen hinter GMX und Web.de) an einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung arbeitet: GMX und Web.de: Web-Mail-Dienste wollen Verschlüsselung für alle.

    Die United-Internetgruppe, die unter anderem die E‑Mail-Anbieter Web.de und GMX betreibt, will bis Ende des Jahres „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung massenmarktfähig machen.“ Das erklärte deren Geschäftsführer Jan Oetjen gegenüber der dpa. Seinen Angaben zufolge haben seine Dienste hierzulande 34 Millionen Nutzer. Details zu den Verschlüsselungsplänen habe er nicht genannt, aber eingestanden, „es wird eine große Herausforderung sein, Dienste mit einer einfachen Nutzung dafür anzubieten.“ Trotzdem arbeite man daran, weil Datenschutz und Verschlüsselung im Zuge der Snowden Enthüllungen deutlich wichtiger geworden seien.

    Danke Edward Snowden! Bisher bieten in Deutschland kleine e‑Mailanbieter wie mailbox.org oder Tutanota Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an einen begrenzten Nutzerkreis an. Sollten GMX & Web.de dieses Jahr mit einer einfach zu nutzenden Verschlüsselung starten, könnte das Krypto für die Massen bringen.

    Aber wie bereits bei Whatsapp muss man sich dann sicher im Detail anschauen, wie die Krypto funktioniert, wo der Schlüssel liegen und wer Zugriff auf die Schlüssel haben könnte.

    12. Januar 2015 20
  • : DDoS-Attacke: Bundestag.de und bundeskanzlerin.de werden vermisst
    DDoS-Attacke: Bundestag.de und bundeskanzlerin.de werden vermisst

    КиберБеркут | CyberBerkut 2015-01-07 12-17-49Die Webseiten bundestag.de und bundeskanzlerin.de sind seit mindestens zwei Stunden verschwunden und sehr wahrscheinlich Opfer einer massiven DDoS-Attacke, d.h. die Server oder der Router davor werden mit ganz vielen Paketen beschossen. Tageschau.de spricht von einer „Hackerattacke“ und nennt eine ukrainische Gruppe namens Cyber-Berkut: Hackerattacke auf Kanzlerin und Bundestag.

    „Zu der Attacke bekannte sich eine ukrainische Hackergruppe mit Namen CyberBerkut. Sie begründete dies mit dem Besuch des ukrainischen Ministerpräsidenten Arseni Jazenjuk heute in Berlin. Dieser wolle neue Gelder, um damit den Konflikt in der Ost-Ukraine fortzusetzen.“

    Mal was anderes als Nordkorea.

    Ein Bekennerschreiben dieser Gruppe findet sich im Netz.

    The Ukrainian government wants to review national budget by the 15 of February, 2015. The Prime Minister Arseniy Yatsenyuk hopes to obtain multi-billion credits from the EU and the IMF. It is obvious how this money will be wasted. Yatsenyuk needs money to extend the war and not to restore collapsed infrastructure of our country.This war has already taken thousands of lives, and Yatsenyuk will kill more for your money! That’s why we appeal all people and government of Germany to stop financial and political support of criminal regime in Kiev, which unleashed a bloody civil war.

    In Anonymous-Wording „We will not forget. We will not forgive.“ beschwert man sich über Einschränkungen von Meinungsfreiheit – da passt natürlich das Mittel einer DDoS-Attacke, um anderen auch die Meinungsfreiheit zu verbieten.

    Wir haben den Artikel gegenüber der Kurzmeldung, dass bundestag.de verschwunden ist, umgebaut.

    7. Januar 2015 28
  • : Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht
    Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht

    Im Tagesspiegel schreibt Jost Müller-Neuhof über Informationsfreiheit: Das Wissen bleibt bei der Macht.

    Ein Gesetz ist am Ende nur wert, was sein Vollzug leisten kann. Viele schrecken schon zurück, wenn sie erfahren, dass für ihren IFG-Antrag Gebühren fällig werden. Dann kommt ein Ablehnungsbescheid, weil es laut Gesetz eine Fülle von Verweigerungsgründen gibt und die Behörden davon rituell Gebrauch machen. Für einen förmlichen Widerspruch fehlt Geduld, für eine Klage das Geld. So wichtig war’s dann doch nicht. Das IFG ist damit zu einer Spezialmaterie geworden. Politische Initiativen machen sich über ihre Gegner schlau, Anwälte, die etwa eine Staatshaftung einklagen wollen, Hobby-Aufklärer, die das als Sport betrachten; zuweilen Journalisten, die mit dem Stoff Recherchen unterfüttern. Doch das behördliche Verfahren dauert. Und den Weg durch drei Instanzen über zwei bis vier Jahre gehen im Streitfall die wenigsten. Hinzu kommt, dass Gerichte in abgelehnten IFG-Anfragen keinen Eilfall erkennen möchten, der zu einem verkürzten Prozess berechtigen würde. Weniges bleibt so interessant, dass darum langer Kampf lohnen würde.

    Dazu passt auch der #31c3-Vortrag „IFG – Mit freundlichen Grüßen“ von Stefan Wehrmeyer.

    5. Januar 2015
  • : Pressekonferenz zum IT-Sicherheitsgesetz – Mit anonymer Meldepflicht gegen Premiumangriffe
    Namentlcih gemeldet wird erst, wenns sowieso jeder merkt und das Licht aus ist - CC BY-SA 3.0 via wikimedia
    Pressekonferenz zum IT-Sicherheitsgesetz – Mit anonymer Meldepflicht gegen Premiumangriffe

    Nach der Abstimmung des IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SG) im Kabinett am Morgen, fand eine Pressekonferenz mit Innenminister de Maizière und BSI-Präsident Michael Hange statt, auf der es auch um die Lage der IT-Sicherheit der Nation gehen sollte.

    Thematisch passend, denn die „weiterhin angespannte“ Lage zur IT-Sicherheit in Deutschland stellt eine willkommene Legitimation für ein IT-SG dar. Und so begann de Maizière auch damit, auf die Risiken durch das Internet hinzuweisen, darunter die täglich 2000–3000 Angriffe auf Regierungsnetze. Hange setzte mit Beispielen fort und beschrieb, jeder Laie könne „zum Preis von 300 Dollar“ einen Trojanerkoffer kaufen und 2 Promille aller Softwarezeilen seien „mit Schadcode infiziert“ (sic). Außerdem beschwor er die zunehmende Relevanz von Advanced Persistence Threads, zielgerichteten und professionellen Angriffen auf kritische IT-Infrastrukturen, die er als „Premiumangriffe“ bezeichnete. Sie stellten das Hauptangriffsszenario für Unternehmen dar, währenddessen Bürger primär Opfer von Identitätsdiebstahl würden. Darüberhinaus sprach er noch diejenigen Bedrohungen an, die ein Problem für das gesamte Internet darstellten, wie etwa Heartbleed, das als „Open Source Software-Tool“ bezeichnet wurde…

    Was klar wurde: Die Bundesregierung hat erkannt, dass IT-Sicherheit ein Problem ist, dass das Internet längst zu einer kritischen Infrastruktur geworden ist und hat deshalb das IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg gebracht. Doch leider ist das nur ein sehr schwammig formulierter Katalog von Mindestkriterien. Während der Pressekonferenz wurde deutlich, dass man das aber seitens der Ministerien gar nicht als Bug, sondern als Feature anzusehen scheint und sich darauf verlässt, dass die Branchen intern Dinge schon näher regeln würden.

    Es gibt aber eine ganze Menge, das unklar bleibt und das schon im Vorgängerartikel angesprochen wurde: Wie wird geprüft, ob ein System sicher ist? Was ist dieser „Stand der Technik“, der zum Mindestmaß für alle Betreiber von Telemediendiensten werden soll? Was ist ein „erheblicher Vorfall“, der einer Meldung bedarf? Dass das in der Eigenverantwortung der Betreiber liegen soll, da laut Hange „jeder für sich selbst entscheiden muss, wie er Sicherheit gestaltet“, befriedigt nicht. Auch nicht, dass der Innenminister es als Erfolg verbucht, die anonyme Meldepflicht von erheblichen Sicherheitsvorfällen weniger Anforderungen an Unternehmen stelle als beispielsweise Produktrückrufe in der Lebensmittelindustrie.

    Man braucht keine weitere Sicherheitssimulation, die nur die Interessen der Industrieverbände schützt. Es sind wirksame Mindestrahmenbedingungen notwendig und – vor allem – Transparenz gegenüber dem Verbraucher.

    Und man kann sich vorstellen, was in zwei Jahren passieren wird: Die Anzahl der Meldungen an Sicherheitsvorfällen wird sich vermutlich durch den Meldemechanismus im IT-SG erhöhen, damit wäre eines der ausgesprochenen Ziele erreicht, um einen besseren Blick auf das Lagebild zu bekommen. Das wird dann im nächsten Lagebericht zur IT-Sicherheitslage oder zur Cybersicherheit oder irgendeinem anderen Bericht zu den bösen Seiten des Internets auffallen. Und bietet dann eine gute Argumentationsgrundlage, Ermittlungsbehörden weitere Kompetenzen und Ermittlungsmethoden zu geben.

    17. Dezember 2014 6
  • : IT-Sicherheitsgesetz im Kabinett beschlossen – Die kritischen Punkte zusammengefasst
    Nicht wie im Bild: Die Bürger werden weiterhin bei den meisten Vorfällen im Dunkeln gelassen - via bsi-fuer-buerger.de
    IT-Sicherheitsgesetz im Kabinett beschlossen – Die kritischen Punkte zusammengefasst

    Heute wurde im Kabinett das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Beim Bundesinnenministerium war zuvor nur ein Gesetzesentwurf aus dem August verfügbar, wir haben Anfang November den aktuellsten uns vorliegenden Entwurf veröffentlicht. Ein Vergleich der beiden Versionen findet sich bei dem IT-Sicherheitsbeauftragten der Max-Planck-Gesellschaft Rainer Gerling.

    Es gibt viele Punkte im IT-Sicherheitsgesetz, die problematisch sind. Die wesentlichen, die sich auch in der heute verabschiedeten Version finden, sind hier noch einmal zusammengefasst:

    • Das BSI bekommt die Aufgabe, Sicherheitslücken zu sammeln und auszuwerten [§8b], muss sie aber nicht zwingend veröffentlichen – zumindest nicht gegenüber der breiten Bevölkerung.
    • Es gibt eine Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle bei Unternehmen, aber keine konsequente. Standardfall sind anonyme Meldungen [§8b(4)], bei denen die Information der Betroffenen nicht sichergestellt ist, nicht einmal das BSI erfährt den Namen des betroffenen Unternehmens. Darüberhinaus greift jegliche Meldepflicht erst bei der Bereitstellung „Kritischer Infrastrukturen“, also Wasser, Energie, Telekommunikation [§8c].
    • Namentliche Meldung muss erst ab dem Ausfall kritischer Infrastruktur erfolgen, nicht bei einem Angriff oder Schaden im Allgemeinen. Also dann, wenn großflächig das Licht ausgeht und sowieso jeder mitbekommen würde, dass etwas nicht in Ordnung ist. Das bedeutet auch, dass beispielsweise ein massenhafter Datenabfluss aus einem Energieunternehmen gar nicht von Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes betroffen wäre, da der Betrieb dennoch funktioniert. Aus Ministeriumskreisen hieß es, die Unternehmen hätten diese Vereinbarung „sehr goutiert.“
    • Was letztlich ein „kritischer Vorfall“ und eine „erhebliche Störung“ sind, die zu einer anonymen Meldung verpflichten, wird diskutiert werden müssen. Angeblich sollen das Betreiber und BSI zusammen festlegen, da die Betreiber am besten wüssten, welches ihre kritischen Betriebsprozesse seien.
    • Durch anonyme Meldungen entsteht auch kein öffentlicher Druck für die Unternehmen, ihre Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern, Sanktionen sind ebenso nicht vorgesehen. Hier hofft man darauf, dass bereits andere gesetzliche Regelungen greifen und die Branchen selbst derartige Regelungen treffen. Branchen könnten eigene Standards erarbeiten und vom BSI anerkennen lassen.
    • In Zukunft soll das BKA für sogenannte „Hackertools“ und deren Verfolgung zuständig sein und mehr Kompetenzen im Bereich Internetstraftaten bekommen. Damit würde vor der Erforschung und Veröffentlichung von Sicherheitslücken und Exploits weiter abgeschreckt [Artikel 7].
    • BKA, BBK und Verfassungsschutz sollen neben dem BSI mehr Mittel Kompetenzen bekommen, vor allem bei Eingriffen in Systeme des Bundes und kritische Infrastrukturen [Artikel 7].

    Was verspricht man sich von einem IT-Sicherheitsgesetz, dass nur wenig konkrete Konsequenzen haben wird und dem man den Druck der Industrie, so wenig wie möglich zur Verantwortung gezogen werden zu können, überdeutlich anmerkt?

    Die Antwort: Ein „verbessertes Bild zur IT-Sicherheitslage“ in Deutschland. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht davon, dass bei 2000 Betreibern kritischer Infrastruktur vermutlich maximal sieben Meldungen pro Betreiber und Jahr anfallen. Bekommt man so also mehr Meldungen über IT-Sicherheitsvorfälle als in den vergangenen Jahren, hat das nebenbei den Effekt, dass man in Lageberichten noch besser die Gefahren aus dem Internet beschwören kann, um Maßnahmen zu dessen Überwachung und Regulierung zu rechtfertigen.

    Einen Teilerfolg in der abgestimmten Entwurfsversion gibt es jedoch zu verzeichnen, um nicht alles schwarz zu malen. Die Speicherberechtigung von Telemedienanbietern, Nutzerdaten bis zu sechs Monate lang zu protokollieren, um Fehler zu erkennen und zu beheben, ist aus der jetzigen Gesetzesfassung gestrichen worden [Artikel 4]. Wir hatten zuvor darüber berichtet, dass es in den Ressorts Diskussionen dazu gab, ob das eine neue Form von Vorratsdatenspeicherung sein könnte. Unseren Informationen zufolge verschwand die Berechtigung wieder, da man sich innerhalb der Bundesregierung nicht einigen konnte. Ganz vom Tisch sei das Thema aber noch nicht, die Industrie mache großen Druck in diese Richtung – natürlich nur, um sich besser präventiv vor Angriffen schützen zu können…

    Unserer Einschätzung nach greift das IT-Sicherheitsgesetz an vielen Stellen zu kurz. Vor allem was die Meldepflichten, aber auch was die überhaupt betroffenen Unternehmen angeht. Ob das Gesetz also nicht nur eine Simulation von IT-Sicherheit generieren wird, werden wir beobachten. Zunächst aber einmal die Pressekonferenz von Innenminister de Maizière verfolgen, der das Gesetz der Öffentlichkeit präsentieren will, zusammen mit einem Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland, der durch BSI-Präsident Michael Hange präsentiert werden wird.

    17. Dezember 2014 3
  • : Jugend hackt 2014 – „Die werden etwas verändern“
    Jugend hackt 2014 – „Die werden etwas verändern“

    Vor einigen Wochen fand in Berlin das Jugend hackt – Festival statt. Ein Video blickt jetzt darauf zurück: Jugend hackt 2014 – „Die werden etwas verändern“.

    Nach einem sehr erfolgreichen Jugend hackt im Jahr 2013 haben wir im September 2014 erneut Jugendliche aus ganz Deutschland eingeladen, sich ein Wochenende lang auszutauschen und vor allem: sehr viel zu programmieren. Eine der Teilnehmerinnen war Zora. Sie und andere Jugendliche erzählen hier, was Jugend hackt für sie ausmacht.

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    11. Dezember 2014
  • : Unbelehrbar: CDU fordert Vorratsdatenspeicherung und Quellen-TKÜ (Update)
    Unbelehrbar: CDU fordert Vorratsdatenspeicherung und Quellen-TKÜ (Update)

    cdubt14Die CDU fordert mal wieder in einem Parteitags-Antrag zum Thema „Mit einem starken Staat für Freiheit und Sicherheit“ die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

    Über die IT-Sicherheit hinaus gilt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Um Kriminellen, welche die Anonymität des Internets für ihre Straftaten nutzen, das Handwerk zu legen, wollen wir einen ausgewogenen Rechtsrahmen schaffen. Dies gilt sowohl für Täter, die das Internet für den Missbrauch von Kindern und Heranwachsenden nutzen, als auch für solche, die kriminelle oder terroristische Vereinigungen bewerben oder andere schwere Straftaten begehen. Oft sind die bei der Internetnutzung ohnehin beim Provider anfallenden Verbindungsdaten die einzigen Spuren, mit denen die Täter überführt werden können. Diese Daten liefern sehr wertvolle, ja notwendige Erkenntnisse etwa bei der Bekämpfung der Kinderpornographie oder zur Verhinderung von terroristischen Anschlägen. Die Wiedereinführung von Speicherfristen für Verbindungsdaten und die effektive Möglichkeit der Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sind deshalb essentiell und auch nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts legitim und möglich. Wir werden uns mit Nachdruck für diese in der polizeilichen Ermittlungsarbeit unverzichtbaren Werkzeuge einsetzen, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann.

    Update: Der Antrag wurde beschlossen.

    9. Dezember 2014 55
  • : Die Story im Ersten: Die geheime Macht von Google
    Die Story im Ersten: Die geheime Macht von Google

    googlefooIn der ARD läuft um 22:45 Uhr die 45 Minuuten lange Dokumentation „Die Story im Ersten: Die geheime Macht von Google“. Diese ist bereits in der Mediathek online.

    Update: Jetzt auch bei Youtube.

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    Ich bin dafür über die Datenschutzaspekte der Debatte interviewt worden. Das ist aber leider nur ein Randthema mittendrin. Die meiste Zeit konzentriert sich die Dokumentation auf die Frage, welche Shops denn noch in der Suche angezeigt werden soll. Das ist meiner Meinung nach aber eine eher nachgelagerte Debatte um die Frage, welche Macht Google hat und wie die missbraucht wird. Wenn man sein Geschäftsmodell auf SEO und e‑Commerce aufgebaut hat, wird man das vielleicht anders sehen. Aber ich frag mich immer, wie man zu dem Denken kommt, nur weil man viel Geld in SEO investiert, müsste man doch auch überall vorne stehen. Hier konnte aber die von Microsoft seit Jahren finanzierte und von Burson-Marsteller betreute Lobbygruppe ICOMP erfolgreich zwei Protagonisten in der Dokumentation platzieren, um die sich dann letztendlich die meiste Zeit drehte.

    Jonas Rest bringt es bei der Berliner Zeitung auf den Punkt: High Heels statt Enthüllung.

    Völlig ausgeblendet bleibt so die Frage, ob die Klage der Manager von Ladenzeile bis Hot Maps überhaupt im Interesse der Verbraucher ist: Was sollten sie davon haben, zweitklassige bis irrelevante Angebote eingeblendet zu bekommen, nur damit Konzerne wie Axel Springer mehr Profit machen? Selbst scharfe Google-Kritiker sehen das anders. Anstatt der Frage nachzugehen, was es bedeutet, wenn ein Konzern so viele Daten anhäuft wie noch kein Konzern oder Staat zuvor, reduziert die Dokumentation den gesamten Themenkomplex im Wesentlichen auf die Frage, wie Produktbilder von pinken High Heels angeordnet sind. Eine merkwürdige Entscheidung.

    Das ist eigentlich schade, denn so macht sich die ARD-Dokumentation leicht angreifbar, indem man einer Konkurrenz-Lobby von Google soviel Platz einräumt. Kann man sich trotzdem anschauen, wir haben schließlich dafür bezahlt. Man bekommt auch noch einige Innenansichten aus Google-Büros zu sehen.

    Prädikat: Könnte besser sein.

    1. Dezember 2014 31
  • : Zurück in die Zukunft? Neues Präsidium bei Wikimedia Deutschland [Update]
    Logo von Wikimedia Deutschland
    Zurück in die Zukunft? Neues Präsidium bei Wikimedia Deutschland [Update]

    200px-Wikimedia_Deutschland-Logo.svgIm Zuge einer über 13-stündigen Marathonmitgliederversammlung hat Wikimedia Deutschland, offizielles Chapter der US-Wikimedia Foundation, ein neues Präsidium gewählt. Vorsitzender blieb Tim-Moritz Hector, ebenfalls wiedergewählt wurden Anja Ebersbach als stellvertrende Vorsitzende und Jürgen Friedrich als Beisitzer. [Update, 30.11., 23.30 Uhr] Mittlerweile hat Anja Ebersbach ihren Rücktritt als stellvertretende Vorsitzende bekanntgegeben (Forum-Link, erfordert Anmeldung). [/Update]

    Im übrigen kam es aber zu einem Comeback von Wikimedia-Veteranen. So kehren u.a. mit dem Gründungsvorsitzenden Kurt Jansson, seinem Nachfolger Sebastian Moleski und dem Vorgänger von Tim-Moritz-Hector, Nikolas Becker, gleich drei ehemalige Vorsitzende ins Präsidium zurück – und zwar als stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister und Beisitzer.

    Diese Entscheidung ist deshalb brisant, weil sich Jansson und Moleski öffentlich gegen die Absetzung von Pavel Richter als geschäftsführendem Vorstand ausgesprochen hatten und Becker seine Funktion aus Protest gegen diese Entscheidung niedergelegt hatte (vgl. „Freiwillige vor! Strategiedebatte und Vorstandswechsel bei Wikimedia Deutschland“). Die Suche nach einem Nachfolger für Richter läuft derzeit noch.

    30. November 2014 64
  • : Warum wir keine Interviews für Russia Today (RTdeutsch) geben
    Warum wir keine Interviews für Russia Today (RTdeutsch) geben

    Wir bekommen regelmäßig Interview-Anfragen von Russia Today und dem Partner-Radiosender. Wir haben uns aber dafür entschieden, Propaganda-Sendern keine Interviews zu geben, um uns nicht instrumentalisieren zu lassen. Außerdem möchten wir mit unseren Themen und Positionen nicht neben irgendwelche Rechtsaußen einsortiert werden. Wir bitten auch darum, uns keine Links von RTdeutsch als Quellen zu schicken. Wie wir zu unserem Urteil kommen? Gesunder Menschenverstand und Quellenrecherche. Wie z.B. diese aktuellen Quellen:

    Der Deutschlandfunk hat den Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen zu RTdeutsch interviewt: „Dahinter steht ja der Kreml“.

    Bernhard Pörksen: Na, ich glaube, man muss es schon ernst nehmen, aber weniger im Sinne der Medienmacher. Denn es geht ja darum, dass RT Deutsch ja eigentlich das Schüren von Medienverdrossenheit als journalistisches Programm verkauft. Und das ist ein durchaus hochinteressanter Versuch, weil hier – dahinter steht ja der Kreml – staatlich gelenkte Öffentlichkeit den Schulterschluss mit der Gegenöffentlichkeit, der Medienverdrossenen gegen Öffentlichkeit sucht. Also es ist die Inszenierung von Staatsöffentlichkeit als Gegenöffentlichkeit und die Entdeckung von aktueller Medienverdrossenheit als publizistische Marktlücke. Und das macht RT Deutsch, das ja sonst journalistisch wenigen Ansprüchen nur zu genügen vermag, durchaus dann interessant als Zeitindiz, als Symptom.

    Stefan Niggemeier hat für die Krautreporter einen RTdeutsch-Jorunalisten interviewt: „Ich glaube nicht, dass wir jedem Verrückten ein Podium bieten“.

    Man spricht deutsch: Der staatliche russische Auslandssender RT positioniert sich jetzt auch hierzulande mit einem eigenen Programm als Gegenöffentlichkeit zu den etablierten Medien. Was bringt einen jungen Studenten aus den USA dazu, hier anzuheuern?

    Mehr zu dem Weltbild des jungen RTdeutsch-Journalisten findet man in seinem Twitter-Account:

    Nicolaj Gericke (@Nicolaj_Gericke) | Twitter 2014-11-17 10-32-13

    Das homophobe Weltbild kann man direkt neben Beatrix von Storch einordnen.

    Etwas mehr Einordnung gibt es von Frank Lübberding im Altpapier: Werte und Normen im Journalismus .

    Bei Zapp berichtete Steffen Grimberg zum Start: Russia Today jetzt auch auf Deutsch.

    Als weiteren Kronzeugen schleppt RT Manuel Ochsenreiter, den Chefredakteur des Rechtsaußen-Blattes „Zuerst“, vor die Kamera. „Zuerst“ erscheint in der Verlagsgruppe Lesen und Schenken des alten ZAPP Bekannten Dieter Munier, Ochsenreiter selbst hat seine Karriere bei der „Jungen Freiheit“ und der „Deutschen Militärzeitschrift“ gemacht. Da alle diese Publikationen weiter unbehelligt erscheinen, mutet Ochsenreiters Behauptung, in Deutschland gebe es doch schon lange keine Pressefreiheit mehr, umso kruder an.

    Es ist uns echt egal, ob jetzt jemand das Zeug von denen glauben möchte. Wir tuns einfach nicht und halten das nicht für überzeugende Quellen, denen wir vertrauen können. Fans von Verschwörungstheorien werden sicherlich anmerken, dass diese Berichte alle aus Mainstreammedien kommen und somit eher die Glaubwürdigkeit von RTdeutsch gesteigert wird. Menschen, die diese Meinung vertreten dürften auch überdurchschnittlich an Chemtrails glauben.

    Und ja, wir halten Themen wie Ukraine oder andere weltpolitische Entwicklungen von großen Medien in Deutschland öfters etwas unterkomplex und einseitig behandelt. Das reicht uns trotzdem nicht, plötzlich dem Propaganda-Sender eines repressiven Regimes zu glauben. Und ja, wir brauchen echt mehr Medienkompetenz und mehr politische Bildung.

    17. November 2014 284
  • : Rechts Gegen Rechts – Der Film zum unfreiwilligsten Spendenlauf Deutschlands
    Rechts Gegen Rechts – Der Film zum unfreiwilligsten Spendenlauf Deutschlands

    Wahrscheinlich die beste Anti-Nazi-Aktion der letzten Zeit: Rechts gegen Rechts.

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    Am 15. November 2014 gingen die Neonazis in Wunsiedel auf die Straße. Wir konnten sie nicht stoppen – aber wir konnten sie für was Sinnvolles laufen lassen: Und so wurde erstmals in der Geschichte ein rechter Trauermarsch in einen Spendenlauf umfunktioniert – ohne Wissen der Beteiligten. Für jeden gelaufenen Meter gingen 10 € an EXIT-Deutschland – das Aussteigerprogramm für Neonazis.

    17. November 2014 1
  • : IT-Sicherheit oder Unsicherheit? BSI kauft Erkenntnisse zu Sicherheitslücken von VUPEN
    Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    IT-Sicherheit oder Unsicherheit? BSI kauft Erkenntnisse zu Sicherheitslücken von VUPEN

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hatte bis vor zwei Monaten einen Vertrag mit der umstrittenen Firma VUPEN. Die Behörde bestätigte uns einen Bericht im Spiegel. Weitere Nachfragen will man aber nicht beantworten.

    10. November 2014 7
  • : Was „Polizeiruf 110“ mit Netzpolitik zu tun hat
    Was „Polizeiruf 110“ mit Netzpolitik zu tun hat

    polizeiruf110

    Sonntags Abends um 20:15 Uhr heißt für viele, sich mal mehr, mal weniger über Klischees des deutschen Polizeiermittlungsalltags zu amüsieren und nicht selten aufzuregen. Alle wissen, dass die Polizeiarbeit, die es im Tatort oder Polizeiruf 110 zu sehen gibt, mitnichten die Realität repräsentiert, doch die Prägung der öffentlichen Wahrnehmung durch die Urgesteine der deutschen Krimis ist nicht zu verleugnen. Schon einige Themen wurden durch die sonntagabendliche, nicht immer unfallfrei ablaufende Thematisierung in den öffentlichen Fokus gerückt.

    Auch netzpolitisch warten Tatort und Polizeiruf immer wieder mit Diskussionsmaterial auf. Funkzellenabfragen, Quellen-TKÜ, IP-Adressen-Abfrage – Ermittlungsinstrumente auf die auch die Sonntagsermittler nicht verzichten wollen. Oftmals hört man es schimpfen auf die rechtlichen Auflagen und Einschränkungen, der gestrige Polizeiruf „Eine mörderische Idee“ bildete da keine Ausnahme. Ein lieber Leser hat sich die Mühe gemacht und bezeichnende Dialoge transkribiert (Danke!).

    (21:05) Kriminaloberst: Ich versuch da gerade herauszufinden wer sich auf der Webseite von Max Hoelzl alles rumgetrieben hat. Aber ich weiß nicht wie ich das mit dem Datenschutzbiblablubb da machen …

    Da wo früher in Schimanski-Manier die Notwendigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses durch Charme oder alternativ Gewalt gegen Türen ignoriert wurde, wird heute schonmal am Richterbeschluss vorbei nach IP-Adressen gefragt:

    35:30 HK Drexler: Sie haben was für mich?
    Vorgesetzter: Hier, die IP Adressen von allen, die auf der Seite der Max Hoelzl Genossen waren.
    Kollege Mautz sucht jetzt nach geeigneten Treffern im Raum Magdeburg.
    HK Drexler: Konnten Sie den Ermittlungsrichter überzeugen?
    Vorgesetzter: Nicht direkt. Ein alter Freund vom Verfassungsschutz hat uns die Daten besorgt.
    HK Drexler (überrascht): Verfassungsschutz? Aber der Weg ist illegal.
    Vorgesetzter: Der Gerichtsbeschluss ist bestellt, ich hab den beantragt und er kommt gleich.
    HK Drexler: Wann?
    Vorgesetzter (gereizt): Drexler, jetzt bitte! Er ist beantragt und ich warte drauf. Jede Minute wird er kommen. Stellen Sie sich mal nicht so an. ER KOMMT GLEICH!
    (Hauptkommissar Drexler verlässt das Zimmer mit den Unterlagen)

    47:50
    Bibliothekar: Also ich weiß nicht, ob ich Ihnen diese Info jetzt so einfach geben kann.
    HK Drexler: Ja, ich kann das sehr, sehr gut verstehen, das Sie da … natürlich Schwierigkeiten haben mit dem … (er lenkt ab und beginnt den Bibliothekar über sein Hemd auszufragen. Der Mitarbeiter wird weich.)
    Bibliothekar: Am 23. Mai um 21:27 sagen Sie?
    HK Drexler: Genau, Sie können das doch rausfinden oder?
    Bibliothekar: Natürlich, jeder Student hat sein eigenes Login, aber … (stockt) … brauchen Sie denn nicht einen …
    HK Drexler: Genau, sehr klug beobachtet! Brauch ich, hab ich aber nicht. Ich würde Sie nicht drum bitten, wenn es nicht wirklich wichtig wär.
    Bibliotheksmitarbeiter: Ich schau was ich machen kann.

    Vielleicht sollte man sich öfters bewusst machen, dass die öffentliche Wahrnehmung nicht nur von Forderungen Zierckes nach Vorratsdatenspeicherung und den Äußerungen anderer Behörden- und Regierungsvertreter geprägt wird. Die sonntägliche Massenunterhaltung trägt auch ihren Teil dazu bei, wie die Haltung gegenüber polizeilichen Überwachungsinstrumenten in der Bevölkerung gesehen wird. Und es wäre schön, wenn das bisweilen in der Fiktion amüsante Grundrechte-Rowdytum der Ermittler nicht unkritisch vorbei- und in die Realnormalität einzieht.

    10. November 2014 18
  • : Onlinejournalismus-Fail: Wie aus einem gescheiterten No-Spy-Erlass ein Gesetz wird
    Quellcode offenlegen per Gesetz? Schön wär's - via moviecode.tumblr.com
    Onlinejournalismus-Fail: Wie aus einem gescheiterten No-Spy-Erlass ein Gesetz wird

    Seit ein paar Tagen geistert, initiiert vom Wall Street Journal, die Nachricht durch englischsprachige Medien, dass in Deutschland ein „Internetsicherheitsgesetz“ debattiert würde, dass „US-Technologie-Firmen aus Deutschlands digitaler Wirtschaft ausschließen könnte.“

    Es sieht neue Bedingungen vor, etwa Quellcode oder andere proprietäre Daten offenzulegen. Es soll für Firmen gelten, die Informationstechnologie an die deutsche Regierung verkaufen oder an private Unternehmen, die Teil von Industriebereichen sind, die Berlin als kritisch für die Sicherheit des Landes einschätzt.

    Daraufhin fingen wir an, im IT-Sicherheitsgesetz zu suchen, dessen neuesten Entwurf wir gestern veröffentlicht haben – negativ. Aber welches andere Gesetz könnte es sein? Wir kontaktierten Journalisten, die die Meldung brachten, aber die wussten es interessanterweise auch nicht so genau. Klarheit brachte uns erst ein Anruf bei Gerold Reichenbach, dem SPD-Abgeordneten, der mit dem Wall Street Journal gesprochen hatte.

    Das Ergebnis: Grundlage für das „Gesetz“, das in der Meldung zitiert wurde, war das „No-Spy-Abkommen“, das schon im Januar für gescheitert erklärt wurde. Im April hatten Bund und Länder stattdessen dennoch einen No-Spy-Erlass verabschiedet, der die Auftragsvergabebedingungen für Software erweitern sollte, um sich vor verdeckter Datenweitergabe zu schützen. Aber auch diesen kann man als gescheitert betrachten, er wurde von der Vergabekammer des Bundes in einem konkreten Fall im Juni für rechtswidrig erklärt.

    Also keine Vorlage, „von der weithin erwartet wird, dass sie zum Gesetz wird.“ Schade eigentlich, vor allem der Punkt mit der Offenlegung von Quellcode wäre ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.

    7. November 2014 8
  • : Bundesregierung will Snowden nicht in Deutschland und versteckt sich hinter Selbstgefälligkeit und Ignoranz
    Die Bundesregierung verschleppt die Klärung der Frage nach Asyl für Edward Snowden seit mehreren Jahren.
    Bundesregierung will Snowden nicht in Deutschland und versteckt sich hinter Selbstgefälligkeit und Ignoranz

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    Jan Korte von den Linken hat bei der Bundesregierung nachgefragt, wie es mit der Aufenthaltserlaubnis für Edward Snowden aussieht. Die Antworten sind zynisch.

    Die erste Frage bezieht sich zunächst ganz allgemein darauf, welchen Nutzen die Enthüllungen Snowdens für die deutsche Politik und Gesellschaft aus Sicht der Bundesregierung gehabt hätten und man antwortet so arrogant wie ignorant:

    Dass die Digitalisierung sowohl Chancen als auch potentielle Gefahren birgt, stellt für
    Politik und Gesellschaft ebenso keine grundlegend neue Erkenntnis dar, wie die Tatsache, dass die Informationsbeschaffung von Sicherheitsbehörden generell auch Maßnahmen der strategischen Aufklärung umfassen kann.

    Es wird überdeutlich, dass die Bundesregierung die Bedeutung von Snowdens Handlungen massiv herunterspielt. Den einzigen Verdienst, den man ihm zugesteht ist, dass die Medienberichterstattung eine „intensivere öffentliche Debatte“ geschaffen habe und das Bewusstsein für Informationssicherheit geschärft worden sei. Kein Wunder, dass die Bundesregierung mit einem derartig verzogenen Weltbild auch keine „entsprechenden Überlegungen“ angestellt habe, wie man den Verdienst Edward Snowdens würdigen sollte.

    Man wird nicht müde zu betonen, dass die Erkenntnisse nun wirklich nicht Neues seien und wiegt sich in Selbstgefälligkeit:

    Daten‑, Netz- und Informationssicherheit stellten daher bereits vor der durch Edward Snowden ausgelösten Medienberichterstattung einen Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung dar. […] Bereits geraume Zeit vor den Enthüllungen von Edward Snowden hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Informations- und Kommunikationstechnik in Deutschland zu gewährleisten und auszubauen.

    Dass man im folgenden das bereits vom Bundesrechnungshof für untauglich erklärte „Nationale Cyber-Abwehrzentrum“ als Beispiel seiner guten Arbeit anbringt, zeigt umso deutlicher, auf welcher Schein-Argumentationsbasis sich die Bundesregierung hier befindet. Und auf die Informationsplattform www.bsi-fuer-buerger.de hinzuweisen, um sich über den Schutz der Internetkommunikation zu informieren, grenzt an Lächerlichkeit. Denn der Bundestag ist selbst nicht in der Lage, sich gegen die Überwachung der NSA zu wehren und mit ein paar Sicherheitstipps à la „Ein Passwort sollte mehr als 8 Zeichen haben“ als öffentliches Besänftigungspflaster ist es da sicher nicht getan. Jan Korte kommentiert:

    Die Art und Weise, wie die Bundesregierung versucht, die Bedeutung von Edward Snowden herunterzuspielen, ist durchschaubar und armselig. Sie versucht, mit einer unglaublichen Chuzpe, uns weiszumachen, dass die von Snowden enttarnte globale Kommunikationsüberwachung nicht viel schlimmer als die tägliche Phishing-Mail ist. Dass die Bundesregierung uns erklärt, Snowdens Informationen seien belanglos und die Kommunikationsinfrastruktur in der Bundesrepublik sicher, ist plumpe Desinformation mit Blick auf den NSA-Untersuchungsausschuss. Diesen arroganten, undemokratischen und falschen Umgang mit der Wahrheit erleben wir leider immer häufiger.

    Die Kleine Anfrage will auch wissen, inwiefern die Bundesregierung geprüft hat, welche Aufnahmemöglichkeiten es für Edward Snowden gebe und welche Konsequenzen ihm bei einer Rückkehr in die USA drohen könnten. Aber als Antwort wird nur pauschal auf die Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes vom 2. Mai verwiesen. Derzufolge wäre ein Einreise Snowdens allerdings möglich und das Innenministerium wäre nach den dortigen Ergebnissen womöglich sogar verpflichtet, eine Zeugenaussage zu ermöglichen. Das wird an dieser Stelle jedoch gekonnt ignoriert.

    Und auch sonst hat man sich mit der Recherche keine große Mühe gegeben. Man ruht sich weiterhin auf dem vorläufigen Festnahmegesuch aus den USA aus, dass im Juli 2013 bei der Bundesregierung eingegangen sei. Auf dieses Schreiben habe man im Mai 2014, zehn (!) Monate später, „ergänzende Fragen“ an die US-Regierung geschickt, die auch im September beantwortet worden seien. Aber was in der Antwort steht, will die Bundesregierung nicht verraten, …

    …, da andernfalls die noch nicht abgeschlossene Meinungs- und Willensbildung innerhalb der Bundesregierung zu der Frage des Umgangs mit dem Ersuchen der USA zur vorläufigen Festnahme von Edward Snowden beeinträchtigt werden könnte.

    Dabei gebe es ganz konkrete Möglichkeiten, Snowden nach Deutschland zu holen, wie in der oben von der Bundesregierung selbst erwähnten Untersuchung bereits steht. Korte dazu:

    Es gibt die Möglichkeit, Snowden in der Bundesrepublik anzuhören. Und mit Edward Snowdens Aussage muss die dauerhafte Aufnahme in der Bundesrepublik gewährleistet sein. Der Innenminister sollte es als selbstverständlich ansehen, ihn nach §22 Aufenthaltsgesetz hier aufzunehmen.

    Auf die Frage, welchen Schaden man eigentlich für das deutsch-amerikanische Verhältnis fürchtet, wenn Snowden vor dem NSA-Untersuchungsausschuss würde, äußert sich die Bundesregierung nicht weiter.

    Die gesamte Antwort stimmt traurig und wütend zugleich: Die Bundesregierung hat ganz offensichtlich keine Ahnung, was sie tun soll und beruft sich daher auf nicht abgeschlossene Prozesse, die man nicht „beeinträchtigen“ wolle. Angesichts der bisherigen Geschwindigkeit bei der Aufklärung und Untersuchung der NSA-Affäre, die mehr wie eine Lähmung als ein Prozess daherkommt, kommt beim Leser aber auch bei bestem Willen keine Hoffnung auf, dass es seitens der Bundesregierung jemals zu einem Ergebnis kommen wird beziehungsweise dass überhaupt eine derartige Absicht besteht.

    Aber ist ja auch nicht so schlimm oder? Eigentlich muss man sich ja gar nicht mehr mit der Frage beschäftigen, ob, wie und wann man Snowden Aufenthalt gewähren kann, denn die Anfrage verrät auch:

    Edward Snowden hat kein erneutes Asylgesuch an die Bundesrepublik Deutschland
    gerichtet.

    Dass die großen Medien genau diese Zeile als Aufhänger nutzen und den Rest der Anfrage vollständig ignorieren, spielt der Haltung der Bundesregierung dabei leider in die Hände. Die Berichterstattung zeigt sich ignorant gegenüber den Umständen, die erst dazu geführt haben, dass Snowden aktuell kein Asyl beantragt hat, denn er kann das nur auf deutschem Boden tun.

    Noch frustrierender und schlichtweg faktisch falsch an der Berichterstattung ist, dass getitelt wird, „Edward Snowden will kein Asyl in Deutschland mehr“. Das ist in der Anfrage und ihrer Antwort mit keinem Wort erwähnt und Jan Korte ist enttäuscht, dass die Antworten auf seine Anfrage so missinterpretiert wurden:

    Wie der Tagesspiegel heute auf die Idee kommt, Edward Snowden wolle „kein Asyl in Deutschland mehr“ und offenbar nicht „nach Deutschland kommen“, ist mir ein Rätsel. In dem Dokument, was mir gestern 15:36 Uhr aus dem Bundesinnenministerium zugemailt wurde, steht das nicht.

    5. November 2014 18
  • : #btada: Der Ausschusses Digitale Agenda bekommt jetzt ein Forum – aber nicht mehr Transparenz
    #btada: Der Ausschusses Digitale Agenda bekommt jetzt ein Forum – aber nicht mehr Transparenz

    KP1817354658-20141030142356 - wp18-19-data.pdf 2014-11-04 11-31-48Der Ausschuss Digitale Agenda im Deutschen Bundestag hat jetzt ein Onlinebeteiligungstool bekommen. Das Forum versprüht den Charme der 90er und ist auch nur gedacht, die wenigen öffentlichen Anhörungen zu begleiten. Der Rest macht ja auch wenig Sinn, denn der Ausschuss tagt sonst grundsätzlich und immer hinter verschlossenen Türen. Die Schuld liegt laut der anderen Fraktionen alleine an der CDU/CSU, die sich gegen mehr Transparenz und Öffentlichkeit wehrt und dank ihrer Fraktionsgröße diese auch verhindern kann.

    Heute stellt sich dort übrigens unser neuer EU-Digitalkommissar Günther Oettinger vor. Das muss natürlich geheim bleiben.

    Besser als nichts?

    Die positive Lesart ist: Besser als nichts und wenigstens gibt es irgendeine Art von Bürgerbeteiligung. Die negative Lesart ist: Das ist so traurig.

    Die Einrichtung des Forums fällt noch hinter die Arbeit der vergangenen Internetenquete zurück, wo es mit Adhocracy ein moderneres Onlinebeteiligungstool gab. Das ist aber wieder Vergangenheit und selbst während der Enquete hat sich die Bundestagsverwaltung lange Zeit gegen moderne Werkzeuge gewehrt und wollte damals schon ein Forum unterbringen.

    Wer sich in dem Forum beteiligen will, sollte die Öffnungszeiten berücksichtigen:

    Bitte beachten Sie, dass Ihre Beiträge erst nach einer Überprüfung auf Einhaltung der Verhaltensregeln durch Mitarbeiter des Ausschusssekretariats freigeschaltet werden. Die üblichen Büroarbeitszeiten (Regelarbeitszeit) sind Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:15 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr.

    4. November 2014 3
  • : Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung seit dem Sommer entwickelt – oder gestrichen
    Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler.
    Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung seit dem Sommer entwickelt – oder gestrichen

    Die Bundesregierung hat seit der Sommerpause 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, insgesamt steigt die Anzahl wichtiger Projekte auf 118. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir veröffentlichen. Eigentlich wollte die Regierung diese Liste geheim halten, um ihre „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden.

    22. Oktober 2014 6
  • : Oberbürgermeister muss zurückrudern – München bleibt bei Freier Software
    Oberbürgermeister muss zurückrudern – München bleibt bei Freier Software

    Am Dienstag reagierte der Münchner Oberbürgermeister mit fast dreiwöchiger Verspätung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen, in der die Zukunft von GNU/Linux in der Stadt München thematisiert wird. In den vergangenen Monaten haben Äußerungen der neuen Münchner Bürgermeister Reiter und Schmid wiederholt Verwirrung über den künftigen IT-Kurs der Stadt ausgelöst. Ihre Äußerungen deuteten auf ein mögliches Ende des beispielhaften Freien-Software-Kurses der Stadt hin. Die Antwort der Stadtspitze auf die Anfrage der Grünen im Stadtrat klärt nun einige Punkte. In den Antworten zeigt sich, dass der Oberbürgermeister und der zweite Bürgermeister Münchens ihre Kritik an Freier Software nicht mit Fakten belegen können.

    Bisherige Kritik wurde nicht belegt

    So bezog sich die Mitarbeiterumfrage “Great Place to Work” von Ende 2013 – auf die sich Reiter und Schmid in ihrer Kritik berufen hatten – laut Reiters neuen Aussagen auf diverse Facetten der IT-Struktur, wie z.B. Hardware, Support, oder Telearbeit. Die Umfrage lässt aber ungeklärt, ob und wie die Probleme der Nutzer überhaupt etwas mit Freier Software zu tun haben: Dies sei “zum aktuellen Zeitpunkt nicht erhoben”, so Reiter. In einem Interview mit der Stadtbild – einer Zeitschrift für Münchner Behörden und Institutionen – hatte er im Juli auf die Frage “Sie gelten als Fan von Microsoft. Wird München von Linux auf Microsoft umsteigen?” geantwortet:

    Ich gebe zu, die Entscheidung der Stadt, Linux einzuführen, hat mich überrascht. Wir sind auf den Open-Source-Zug aufgesprungen, doch Open-Source-Anwendungen hinken gelegentlich den Microsoft-Anwendungen hinterher. Ich kann ein Lied davon singen… Auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das ein großes Thema. Das haben die Kommentare im “Great Place to Work”-Formu gezeigt. […] (Hervorhebung vom Autor)

    Die Computerwoche hat zu der behaupteten Mitarbeiterunzufriedenheit eigene Recherchen betrieben und Mitarbeiter befragt. Die Ergebnisse wiederlegen Reiters und Schmids Behauptungen.

    Die oft zitierte Wartezeit auf die dienstlichen Mobiltelefone stehe “in keinem Zusammenhang” mit dem “Betriebssystem LiMux”, erklärt Reiter. Stattdessen sei der Hauptgrund, dass “bislang keine Smartphones mit iOS-Betriebssystem in der Verwaltung eingesetzt wurden”. Schmid hatte dazu im Juli noch in der Münchner Abendzeitung gesagt:

    Es ist ärgerlich. […] Da werden Vorurteile, die man als Normalbürger gegenüber der Verwaltung hat, bestätigt. Da ist das ganze Thema Limux, den Anwender-Programmen fehlen zahlreiche Funktionen, die sonst gängig sind und vieles ist nicht kompatibel mit den Systemen außerhalb der Verwaltung. Ich habe vier Wochen auf mein Smartphone gewartet und als ich es endlich hatte Glückwünsche vom Oberbürgermeister bekommen – denn bei ihm hat es noch länger gedauert.

    Bezüglich der laut Schmid fehlenden einheitlichen Software zur E‑Mail- und Kalender-Verwaltung stellte sich ferner heraus, dass die Einführung der Freie-Software-Lösung Kolab überhaupt erst Anfang 2014 in Auftrag gegeben wurde und diese frühestens 2015 in den produktiven Betrieb gehen soll.

    Breite Unterstützung für Freie Software in München

    Im Antwortschreiben zeigt sich nun, dass sowohl die städtische IT-Verwaltung als auch die dritte Bürgermeisterin Christine Strobl hinter der Münchner Freie Software-Strategie stehen. Damit distanzieren sie sich von den vorherigen Äußerungen Reiters und Schmids. So ist Bürgermeisterin Strobl “nach gründlicher Prüfung” weiterhin der Ansicht, dass die Umstellung auf Freie Software richtig war. Bezüglich des Stadtrats hatte Stefan Krempl bereits im Juli in seinem Artikel “Linux in München: Stadtrat verteidigt LiMux gegen Bürgermeister” (Heise) über die Unterstützung des Stadtrats für Freie Software geschrieben. Dessen Position ist seit dem unverändert.

    Wirtschaftlich gesehen ist dies nachvollziehbar: Reiter beziffert die durch wegfallende Lizenzkosten entstandenen Einsparungen auf 11 Millionen Euro. Allein die Hardware-Kosten bei einer Migration zu Windows 7 würden sich laut der Antwort auf ca. 3,15 Millionen Euro belaufen, und bei “einem Umstieg auf Windows 8 wären die Kosten noch wesentlich höher”. Dazu würden noch weitere Kosten anfallen, die derzeit nicht bezifferbar seien. Neben dem Kostenargument werden in der Antwort die Erfolge bei der Unterstützung Offener Standards durch die Umstellung erwähnt.

    Herstellerunabhängigkeit und Interoperabilität mit einbeziehen

    In München soll nun eine Arbeitsgruppe die städtische IT-Strukturen und ‑Prozesse evaluieren und Vorschläge für deren Verbesserung erarbeiten. Die Kriterien hierfür sind aufgrund ihrer allgemein gehaltenen Formulierung schwer einzuschätzen. Für eine umfassende Bewertung muss München, aus Sicht der Free Software Foundation Europe, bei der anstehenden Überprüfungen der IT neben Benutzerfreundlichkeit und Kosten auch Herstellerunabhängigkeit- und Interoperabilitäts-Aspekte einbeziehen, letztendlich waren dies zentrale Argumente für die Entscheidung zugunsten Freie Software im jahr 2002. Dies ermöglicht der Stadt die Hoheit über die eigenen Daten und stellt den diskriminierungsfreien Zugang zu städtischen IT-Diensten sicher.

    Bund und Länder müssen Offene Standards unterstützen

    Bezüglich der Problemen beim Dokumentenaustausch – die kurz im Antwortschreiben angesprochen werden – müssen Bund und Länder klar nachbessern, damit öffentliche Einrichtungen keine Hürden beim Einsatz Freier Software in den Weg gestellt bekommen. Andere europäische Länder haben Freie Software und Offene Standards in den vergangenen Jahren zum Kernbestandteil ihrer IT-Strategien für den öffentlichen Sektor gemacht, so etwa Großbritannien, Frankreich, Italien und Schweden. In Deutschland hinkt der öffentliche Sektor in dieser Hinsicht hinterher.

    17. Oktober 2014 20