Wir hatten ja diese Woche berichtet, dass einige unserer Redaktionsmitglieder mit offenkundig gelogenen Ausreden abgespeist wurden, als sie versuchten, sich beim Europäischen Polizeikongress zu akkreditieren. Tilo Jung hat freundlicherweise dazu in der Bundespressekonferenz eine Frage gestellt und bezog sich zunächst auf die Rangliste der Pressefreiheit 2015, die „Reporter ohne Grenzen“ kürzlich veröffentlicht hatte.
Befragt nach der Zufriedenheit der Bundesregierung mit dem Platz 12 in der Rangliste für Deutschland war die lapidare Antwort:
Wir nehmen das zur Kenntnis und verhalten uns so, wie es unserer Überzeugung entspricht.
Auf die Nachfrage, ob die Bundesregierung Defizite bei der Pressefreiheit sähe, werden seitens des Innenministeriums „konkrete Defizite“ derzeit nicht gesehen.
Als Tilo konkret dann nach dem Europäischen Polizeikongress und dessen offenbar selektiver Auswahl der zugelassenen Journalisten fragte, verweist das Innenministerium erwartungsgemäß auf ihre Unzuständigkeit:
Das Bundesinnenministerium ist nicht Mitveranstalter […] Es ist eine Veranstaltung des „Behörden Spiegel“ (sic).
Aber sollte nicht ein freier Zugang für die Presse trotzdem garantiert sein?
Grundsätzlich ist das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass immer bei öffentlichen Veranstaltungen ein freier Zugang für die Presse zu gewährleisten ist. Das erstreckt sich auch natürlich auf den Europäischen Polizeikongress […], und zwar gänzlich unabhängig von der Frage, ob das Bundesinnenministerium selbst dort in tragender oder anderer Rolle als eingeladener Gast auftritt.
Dass uns das Innenminsterium den Rücken stärkt, kommt zwar unerwartet, aber freut uns natürlich. Juristen würden aber vermutlich sagen: Das Wort „grundsätzlich“ ist hier das ausschlaggebende.
Das Video von Tilo ist online, die Fragen zur Pressefreiheit beginnen bei ca. 8.50 min.
