Deutschland
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: Umfrage: Zeitungsredaktionen schränken Kommentarfunktionen 2015 weiter ein
Foto: CC-BY-NC 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/write4nothing/9719183140/">Speg of the Pigs</a> : Umfrage: Zeitungsredaktionen schränken Kommentarfunktionen 2015 weiter ein 40 Prozent der Zeitungsredaktionen haben in den letzten zwölf Monaten ihre Kommentarfunktionen wegen rechter, hetzender und strafbarer Kommentare eingeschränkt. Die Fachzeitschrift „journalist“ hat dazu eine Umfrage unter allen Tageszeitungsvollredaktionen gemacht. Von den 119 angeschriebenen Redaktionen haben sich 66 an der Umfrage beteiligt.
Insgesamt fährt mehr als die Hälfte der Redaktionen die Strategie, dass sie bei bestimmten Themen auf ihren eigenen Webseiten gar keine Kommentare zulässt (53 Prozent) oder diese Themen bei Facebook nicht mehr postet (59 Prozent).
Als Grund für die Einschränkungen führen die Redaktionen unter anderem an, dass sie mit der Moderation rechtsradikaler und strafbarer Inhalte personell überfordert seien. Um gegenzusteuern hat die Rheinische Post ihr System technisch verbessert, andere Zeitungen wie der Weser-Kurier haben mehr Moderatoren angestellt.
Viele Kommentierende haben kein Interesse an Diskurs
Sowohl die Chefredakteure von Sächsischer Zeitung und FAZ.net sagen dem Fachmagazin, das Problem sei die Vielzahl der Kommentare, die kein Interesse an Diskurs und Debatte hätten. Seit zwei Jahren sei zu beobachten, dass die Zahl derer, die hasserfüllte Kommentare posten oder Andersdenkende verbal verletzen wollen, stark zunehme.
Thomas Zeller vom Trierischen Volksfreund hat gegenüber dem „journalist“ aber auch auf ein anderes Problem hingewiesen:
„Wenn wir die Inhalte nicht auf Facebook posten, machen das unsere Nutzer in ihren Timelines. Nur dort haben wir dann kaum mehr die Möglichkeit, auf eskalierende Diskussionen zu reagieren.“
Stefan Plöchinger, dessen Medium Sueddeutsche.de 2014 eines der ersten war, das die Kommentarfunktion einschränkte, hat das Problem der Hasskommentare und der durch Facebook getriebenen Emotionalisierung der Berichterstattung in seinem Blog ausführlich beschrieben:
Weil man sich außerdem recht fix mit Freunden und Gleichgesinnten vernetzen kann, findet man sich schnell in einer Gesinnungs-Filterblase wieder. Das ist gesamtgesellschaftlich kein Problem, wenn auf diese Weise Häkelgruppen zueinander kommen, aber durchaus, wenn sich Menschenfeinde effizienter organisieren und ihre Ideologie leichter verbreiten können als je zuvor.
Berichterstattung über Geflüchtete bringt besonders viele Facebook-Interaktionen
Wenn man nun das Problem mit den Hasskommentaren an den Themen der Berichterstattung spiegelt, die besonders viele Facebook-Interaktionen erhielten, fällt auf, warum rechtsradikale Hetzkommentare in letzter Zeit sichtbarer geworden sind: Gab es im Juni 2015 nur zwei Artikel in den Top 100 zum Thema Geflüchtete, wurden es in der zweiten Jahreshälfte deutlich mehr, der Höhepunkt wurde im Januar 2016 mit 64 Artikeln erreicht.
Simon Hurz hat in seinem Beitrag die Tonalität der Top100-Artikel untersucht. Dabei hat er festgestellt, dass sich die Anzahl derer, die eher negativ berichteten nach dem „Sommer der Willkommenskultur“ drastisch erhöhte. Leitmedium der Negativberichterstattung zum Thema ist demnach der Focus, vor Deutschen Wirtschafts Nachrichten, Welt und Junger Freiheit.
Legt man die Zahl der Facebook-Interaktionen zugrunde, ist Focus Online das mit Abstand erfolgreichste deutsche Nachrichtenportal. 97 Berichte zählten zwischen Juni und Februar zu den monatlichen Top 100. Davon beschäftigen sich 50 mit dem Thema Flüchtlinge – und 48 haben einen negativen Tonfall.
Die Umfrage im Fachmagazin „journalist“ gibt leider keine Auskunft darüber, wie der Focus mit Hasskommentaren umgeht und wie sich deren Anzahl in den letzten Monaten dort verändert hat.
Zurück zur Einbahnstraße?
Problematisch an der zunehmenden Beschränkung der Kommentarfunktion durch Zeitungsredaktionen bleibt, dass dabei die demokratische Möglichkeit der Leserinnen und Leser – Artikel zu berichtigen, zu ergänzen oder auf andere Pressedarstellungen hinzuweisen – wieder verloren geht. Dieses wertvolle demokratische Korrektiv geht in einem lärmenden, hasserfüllten Umfeld momentan komplett unter. Auch weil alle, die als Kommentatoren diese Funktion erfüllen könnten, in so einem Umfeld keine Lust mehr auf eine Beteiligung haben oder den Bereich unter den Artikeln aus psychischem Selbstschutz meiden.
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: Aktiv, passiv, responsiv: Cyberangriffe durch die Bundeswehr? Definitionssache.
Verteidigungsministerin von der Leyen beim Kommando Strategische Aufklärung. Bild: <a href="http://www.bmvg.de/portal/poc/bmvg?uri=ci%3Abw.bmvg.x.mediabild&de.conet.contentintegrator.portlet.current.id=3135382e33322e3135332e36313030303030303069633367386f387a2020202020">Roland Alpers, Bundeswehr</a>. : Aktiv, passiv, responsiv: Cyberangriffe durch die Bundeswehr? Definitionssache. Im Januar wurde berichtet, dass die Bundeswehr auch Cyberattacken vorbereitet. Das geht aus einem Sachstandsbericht des Verteidigungsministeriums an den Verteidigungsausschuss des Bundestages hervor, den wir hier veröffentlichen (OCR-Volltext unten).
In dem vierseitigen Papier geht es im Wesentlichen darum, wie die Bundeswehr ihre IT-Systeme schützt. Die Bestrebungen, nicht mehr nur rein passive Konzepte zu nutzen, wird in diesem Zusammenhang fast beiläufig erwähnt [Hervorhebungen von uns]:
Neue Abwehrkonzepte, die über den rein passiven, technischen Schutz und die reaktiven Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen eines Angriffes sowie die Wiederherstellung von IT-Systemen hinausgehen, wurden durch das NATO Cooperative Cyber Defence Center of Excellence (CCD CoE) […] untersucht. Die Ergebnisse zu „Responsive Cyber Defence“ werden derzeit in der NATO diskutiert und weiter untersucht. Ziel ist es, Möglichkeiten zur Unterbindung oder Beendigung eines Angriffes unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu identifizieren und, wenn im Einzelfall möglich, anzuwenden. Sobald für solche Abwehrkonzepte für den Einsatz in der Bundeswehr ein justiziabler Rahmen gefunden werden kann, ist vorgesehen, diese in der Bundeswehr auszuplanen und umzusetzen.
Was genau mit Konzepten, „die über den rein passiven, technischen Schutz“ hinausgehen gemeint ist, verschweigt der Bericht. Eine Ahnung gibt ein Artikel aus der NATO Legal Gazette „Legal Issues Related to Cyber“ mit dem Titel „From Active Cyber Defence to Responsive Cyber Defence“. Responsiv ist hier das Stichwort für „mehr als rein passiv“. Responsive Verteidigung, so der Artikel, sei eine Untergruppe von „Active Cyber Defense“:
RCD [Responsive Cyber Defense] can be seen as a subset of ACD [Active Cyber Defense], but the crucial difference is that RCD activities are only conducted in response to an actual and ongoing cyberattack […]
Und genau da liegt das Problem. Denn die Maßnahmen sind die gleichen wie bei einem aktiven Angriff, es werden Denial-of-Service-Angriffe, „Responsive Honeypots“ und „Hack Backs“ genannt.
Responsiv werden die Angriffe nur durch den Umstand der Ausführung. Doch eindeutige Regelungen fehlen, gerade im „Cyberwar“. Wann ist ein Cyberangriff eine kriegerische Handlung, wie kann zweifelsfrei zugeordnet werden, ob ein Angriff von einem staatlichen Akteur stammt und welche schwere muss ein Angriff haben, dass „responsive“ Cyberangriffe genutzt werden dürfen?
Der Sachstandsbericht erkennt selbst, dass erst ein „justiziabler Rahmen“ gefunden werden muss, bevor derlei Techniken eingesetzt werden. Doch der Wille, die Techniken so schnell wie möglich einzusetzen, ist klar erkennbar. Im letzten Jahr haben wir die Leitlinie zur „Cyber-Verteidigung“ von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen veröffentlicht, aus der deutlich hevorging, dass die Bundeswehr bereits eifrig zum Cyberwar aufrüstet, auch wenn die gesetzlichen Grundlagen noch fehlen. In den Leitlinien wurden auch die Pläne ausgeführt, „offensive Cyber-Fähigkeiten der Bundeswehr“ als „unterstützendes, komplementäres oder substituierendes Wirkmittel [im normalen Sprachgebrauch: Waffe]“ einzusetzen.
Derzeit erarbeitet der Aufbaustab „Cyber- und Informationsraum“ im Verteidigungsministerium einen Bericht zum Aufbau eines „eigenständigen Organisationselementes ‚Cyber/IT’ “ im Verteidigungsministerium und einem unterstellten Bereich „Cyber- und Informationsraum“. Laut Sachstandsbericht soll die Arbeit bis Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Darin wird auch aufgeführt sein, welche personellen und technischen Mittel das Kommando „Cyber- und Informationsraum“ haben wird. Wir sind gespannt und freuen uns wie immer über sachdienliche Informationen mittels der üblichen Kanäle.
Sachstandsbericht der Bundeswehr, Volltext aus dem PDF befreit
Deutscher Bundestag
Verteidigungsausschuss
Berlin, 6. Januar 2016
Ausschussdrucksache 18(12)603
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
in der 48. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages am 14. Oktober 2015 haben die Fraktionen das Bundesministerium der Verteidigung gebeten, eine Bestandaufnahme [sic!] möglicher Angriffsmöglichkeiten, Gefährdungen und Kompromittierungen der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur der Bundeswehr und mögliche Abwehrkonzepte in geeigneter Art und Weise vorzulegen. Des Weiteren wurde gebeten, darzulegen
- wie viele IT-Spezialisten das sogenannte „Kommando für den Cyberinforaum“ insgesamt umfassen soll und wie viele IT-Spezialisten der Bundeswehr fehlen, um das neue Kommando aufzubauen,
- welche finanziellen Mittel für einen entsprechenden Personalaufwuchs im Haushalt bereit zu stellen seien und wie besondere Anreize für die Gewinnung von hochqualifizierten IT-Spezialisten ausgestaltet sein könnten
- welche Kosten für die technische Ausstattung des „Kommandos für den Cyberraum“ zu erwarten sind.
Die Bundeswehr richtet seit 2013 den Schutz ihrer IT-Systeme an den Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aus. Dieser Standard wird „IT-Grundschutz“ genannt. Das BSI hat in seiner für Cybersicherheit in der Bundesverwaltung federführenden Rolle mit dem „IT-Grundschutz“ ein international anerkanntes und genutztes Kompendium für den gesamten IT-Sicherheitsmanagementprozess geschaffen. Der IT-Grundschutz beschreibt im Einzelnen und in allgemein gültiger Form mögliche Gefährdungen und diesen zugeordnete Abwehrmaßnahmen. Daher wendet die Bundeswehr den IT-Grundschutz auch für das IT-System der Bundeswehr an.
Bei hohem und sehr hohem Schutzbedarf für die Vertraulichkeit (Geheimschutz) und für die Verfügbarkeit und Integrität von Informationen bzw. von IT werden in der Bundeswehr Bedrohungen und Abwehrmaßnahmen berücksichtigt, die über den IT-Grundschutz hinausgehen. Diese sind in der zentralen Dienstvorschrift „IT-Sicherheit in der Bundeswehr“ beschrieben. Auch in diesem Fall richten sich die Gefährdungsanalyse und der gesamte IT-Sicherheitsmanagementprozess an der IT-Grundschutzmethodik aus. Der IT-Grundschutz des BSI befindet sich im Übrigen derzeit in der Endphase eines umfangreichen Reformprozesses. Das Verteidigungsressort, konkret das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), begleitet diesen Reformprozess eng.
Eine besondere Bedrohung stellen in zunehmender Weise zielgerichtete Angriffe und insbesondere hoch spezialisierte Angriffe, sogenannte „Advanced Persistant Threats“ (APT) dar. Diese zielen unter anderem darauf ab, dass der Angegriffene den Angriff und den erzeugten Schaden möglichst lange nicht erkennt. Es muss davon ausgegangen werden, dass nachrichtendienstliche Erkenntnisse in die Entwicklung eines APT einfließen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Hersteller von IT-Produkten an der Entwicklung von APTs mitwirken oder diese zumindest dulden. Dies bedeutet jedoch auch, dass die Entwicklung oder Beschaffung eines APT mit hohen (Erkennungs-)Risiken verbunden ist. Ein vollständiger Schutz gegen APTs ist grundsätzlich nicht möglich.
Für das IT-System der Bundeswehr bestehen Abwehrkonzepte, die weitestgehend aus den Vorgaben des IT-Grundschutzes abgeleitet sind. Abwehrkonzepte gegen Bedrohungen im Cyberraum müssen über den gesamten Lebenszyklus eines IT-Systems bzw. eines IT-Services wirken und sind daher unmittelbar bei deren Entwicklung zu berücksichtigen. Ein wichtiges Abwehrkonzept ist das sogenannte „Patchmanagement“, da nur sehr wenige schwachstellenfreie IT-Systeme existieren und im Lebenszyklus eines IT-Systems erkannte Schwachstellen zeitnah und in geeigneter Weise beseitigt bzw. abgesichert werden müssen.
Allerdings eröffnet das Patchmanagement Möglichkeiten für potenzielle Manipulationen und Angriffe bis hin zu APTs. Darüber hinaus sind Abwehrkonzepte stets mehrstufig aufgebaut (Prinzip der „Verteidigung in der Tiefe“), so dass bei erfolgreichem Umgehen eines technischen „Hindernisses“ weitere Maßnahmen wirksam und eine angemessene Sicherheit des Systems oder Services bzw. der dort verarbeiteten Informationen gewährleistet werden kann. Hierzu gehören insbesondere auch Maßnahmen einer möglichst umfassenden und lückenlosen Überwachung eines IT-Systems nach innen (anhand des definierten Normverhaltens eines Systems) sowie an den Schnittstellen nach außen (durch technische Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Gateways, Proxiserver [sic!], Intrusion Prevention, etc.). Die Abwehrkonzepte und die daraus resultierenden Maßnahmen müssen kontinuierlich mit der schnell fortschreitenden Entwicklung der Informationstechnologie auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und angepasst werden.
Neue Abwehrkonzepte, die über den rein passiven, technischen Schutz und die reaktiven Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen eines Angriffes sowie die Wiederherstellung von IT-Systemen hinausgehen, wurden durch das NATO Cooperative Cyber Defence Center of Excellence (CCD CoE) in Tallinn/Estland im Rahmen der Studie „Responsive Cyber Defence – technical and legal analysis“, „Insider Threat Detection“ und „Anti Forensic Measures“ untersucht. Die Ergebnisse zu „Responsive Cyber Defence“ werden derzeit in der NATO diskutiert und weiter untersucht. Ziel ist es, Möglichkeiten zur Unterbindung oder Beendigung eines Angriffes unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu identifizieren und, wenn im Einzelfall möglich, anzuwenden. Sobald für solche Abwehrkonzepte für den Einsatz in der Bundeswehr ein justiziabler Rahmen gefunden werden kann, ist vorgesehen, diese in der Bundeswehr auszuplanen und umzusetzen. Der Bedarf an fortgeschrittenen Abwehrkonzepten für die Bundeswehr, unter anderem unter Berücksichtigung von Security Analytics, Advanced Defence sowie der Nutzung und Verarbeitung von Big-DATA wurde identifiziert und wird in der derzeit in Erarbeitung befindlichen Umsetzung der „Strategischen Leitlinie Cyber-Verteidigung im Geschäftsbereich BMVg“ ausgeplant. Zum Teil sind solche Methoden bereits heute Bestandteil der in der Bundeswehr verwendeten Sicherheitsprodukte (Firewalls, Virenschutz, etc.) und damit Bestandteil des Gesamtabwehrkonzepts.
Um besondere Anreize für die Gewinnung von hochqualifiziertem IT-Personal auszugestalten, werden derzeit verschiedene Möglichkeiten für neue Wege der Personalgewinnung, ‑entwicklung und ‑bindung geprüft. Dabei sollen unter anderem sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Ansatzpunkte aus dem Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BwAttraktStG) in die Überlegungen einbezogen werden. Eine endgültige Entscheidung über die Realisierung dieser Personalgewinnungsmaßnahmen steht derzeit allerdings noch aus.
Die durch Frau Bundesministerin angekündigten, organisatorischen Veränderungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden derzeit durch einen Aufbaustab „Cyber- und Informationsraum“ erarbeitet, der im November 2015 in der Verantwortung von Frau Staatssekretärin Dr. Suder eingerichtet wurde. Der Aufbaustab soll seine Arbeit bis Frühjahr 2016 abschließen und Frau Bundesministerin einen Bericht zum Aufbau eines eigenständigen Organisationselementes „Cyber/IT“ im Ministerium und eines neuen Organisationsbereiches unter einem Kommando „Cyber- und Informationsraum“ in unmittelbarer Unterstellung zum Ministerium vorlegen. Einzelheiten zu Strukturen und folglich auch zu Personalumfängen werden Gegenstand der Untersuchungen sein. Dasselbe gilt für Angaben zu Finanzmitteln, die ggf. für einen Personalaufwuchs oder die technische Ausstattung des Kommandos „Cyber- und lnformationsraum“ benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Grübel
[Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung] -
: Von Storch postet Namen und Bild des Tortenwerfers auf Facebook: Auf den Pranger folgen Morddrohungen
<a href="https://tortenbefehl.wordpress.com/2016/02/28/tortaler-krieg-afd">Hier</a> wurde Beatrix von Storch "getortet". : Von Storch postet Namen und Bild des Tortenwerfers auf Facebook: Auf den Pranger folgen Morddrohungen Beatrix von Storch hat ihren mutmaßlichen Tortenwerfer mit Bild und vollem Namen am Sonntagabend an den Facebook-Pranger gestellt. Damit verstößt von Storch wohl nicht nur gegen den guten Geschmack einer Torte: Sie verletze auch die Persönlichkeitsrechte des Aktivisten vom „Peng!“-Kollektiv, so der Medienanwalt Ansgar Koreng gegenüber netzpolitik.org.
Der Aktivist bekommt seitdem zahlreiche Gewalt- und Mordrohungen und hat Anzeige bei der Staatswaltschaft erstattet. Er verlangt nach eigener Aussage auch eine Unterlassungserklärung von Frau von Storch. Nach Auskunft von Koreng stehen die Chancen hierfür gut.
„Der tortale Krieg“
Die Torte im menschlichen Antlitz sei einer der bedeutendsten Einfälle des internationalen Humors, sprach schon Loriot. Mit eben diesem Einfall haben am Sonntag zwei Aktivisten des „Peng!“-Kollektivs die Bundesprogrammkommission der AfD besucht. Zwei Tortenböden, vier Mal Sprühsahne und ein Hotelzimmer haben die Aktivisten noch gebraucht, bis die erste Torte von Storch im Gesicht trifft, begleitet von einem „Happy Birthday“. Der stellvertretende AfD-Sprecher Albrecht Glaser kann eine zweite Torte noch mit dem Arm abwehren. Der tortenwerfende Aktivist muss sich wegen Beleidigung verantworten und erklärt auf einer Aktionsseite:
Kein Aktivist will einen Politiker torten. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Sahnetorten. Und derzeit ist der Gebrauch von Torten das moralische Gebot der Stunde. Der Tortenwurf ist letztes Mittel am Grenzbaum zur Unmenschlichkeit und dringlichster Ausdruck direkter Demokratie.
Reaktionen, nicht nur der Getorteten
Von Storch kommentiert den Tortenwurf auf Facebook: „Wer keine Argumente hat, der zündet Autos an. Oder schmeißt mir Torten ins Gesicht.“ In ihrem Beitrag lädt sie auch ein Bild vom Aktivisten P. hoch und nennt dabei seinen vollen Namen (weitere Reaktionen bei Metronaut).
Zum einen dürfte dies das Namensrecht sowie das Recht am eigenen Bild des Aktivisten (§ 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz) verletzen. Nach Auskunft Korengs habe sich der Aktivist durch den Tortenwurf zwar in die Öffentlichkeit begegeben, was ihn zum Ziel der Berichterstattung macht. Eine identifizierende Berichterstattung sei jedoch unzulässig, wenn ihr eine Prangerwirkung zukommt. Dies dürfte hier der Fall sein. Damit von Storch auch das Bild und P.s Namen von ihrer Facebook-Seite löscht, hat der Aktivist nach eigenen Angaben inzwischen eine Unterlassungserklärung gefordert. Mit guten Aussichten auf Erfolg, so Koreng.
Zum anderen lassen sich mit dem Namen weitere Details herausfinden: Gestern Abend schreibt ein Unbekannter P.s Adresse sowie Telefonnummer unter das Bild. Inzwischen sind diese Kommentare nicht mehr zu sehen. Unklar ist, ob sie von Storch oder von Zuckerberg gelöscht wurden. Was bleibt, sind Foto und Name des Aktivisten auf von Storchs Facebook-Seite – und die vielen Gewalt- und Morddrohungen, die P. nun erreichen. Am Telefon werde von Hinrichtung gesprochen, auch nationalsozialistische Ausrufe muss er sich anhören sowie massenhaft per SMS und Mail lesen.
P. hat bei der Staatsanwaltschaft inzwischen Anzeige gegen die Urheber der Morddrohungen erstattet und kommentiert das Geschehen:
Torten haben immer auch etwas Demaskierendes: Man wirft eine kleine Torte auf die AfD und Morddrohungen kommen raus.
Medienanwalt Koreng dazu:
Ein Gewaltaufruf ist mit von Storchs Veröffentlichung nicht verbunden. Es mag aber sein, dass die Autorin in die Haftung für derartige Aufrufe durch Dritte gerät, wenn sie sie kennt und nicht dagegen einschreitet.
Eine Presseanfrage hierzu ließ von Storch bis zum jetzigen Zeitpunkt unbeantwortet. Wir wollten wissen, wie sie es mit den Persönlichkeitsrechten des Aktivisten P. hält und, ob von Storch die Gewaltandrohungen gegenüber P. auf ihrer Facebook-Seite nicht löschen möchte. Wir warten noch auf eine Rückmeldung.
Hinweis (02.03.; 17.12 Uhr): Anders als von Tagesspiegel (inzwischen korrigiert) und jetzt.de mit Verweis auf diesen Beitrag berichtet, ist Ansgar Koreng nicht der Anwalt des Peng!-Aktivisten. Er hat sich netzpolitik.org gegenüber lediglich zu dem Fall geäußert. Von Frau von Storch haben wir, anders als andere Medien, noch keine Rückmeldung erhalten.
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: Deutsche Kampfdrohnen: Verteidigungsministerium erläutert Zulassung und Bewaffnung
Die neue Drohne könnte mit Lenkwaffen des ebenfalls europäischen Rüstungskonzerns MBDA eingerüstet werden. (Bild: MBDA) : Deutsche Kampfdrohnen: Verteidigungsministerium erläutert Zulassung und Bewaffnung Noch in diesem Jahr will die Bundeswehr die Bewaffnung ihrer Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ bestimmen. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage beim Verteidigungsministerium hervor. Demnach soll der Hersteller dem Generalinspekteur der Bundeswehr bis Ende Juni eine Prognose für die „risikoarme Integration der Bewaffnung“ vorlegen. Auch Möglichkeiten zur Zulassung der Drohne sollen darin skizziert werden.
Im Januar hatte sich der Generalinspekteur auf die „Heron TP“ als vorläufiges Modell einer zukünftigen Kampfdrohne festgelegt. Die Drohne wird vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) gefertigt. Das Luftfahrzeug wird nicht gekauft, sondern im Leasingverfahren beschafft.
Zehn Jahre Übergangslösung, dann „Euro-Drohne“
Hauptauftragnehmer für das Leasing der „Heron TP“ ist der Airbus-Konzern, der mit dem israelischen Hersteller eine Kooperation zur Vermarktung eingeht. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht endgültig, denn vorher müssen IAI und die Airbus-Sparte Defence and Space Airborne Solutions GmbH (ADAS) die Erfüllung mehrerer Auflagen nachweisen. Auch dies soll bis Mitte 2016 erfolgen. Sowohl der Hersteller als auch das israelische Verteidigungsministerium hätten ihre Unterstützung zur Einhaltung dieses Zeitplans zugesichert.
Es handelt sich bei der Auswahlentscheidung um eine sogenannte Überbrückungslösung von zehn Jahren. Bis 2025 plant die Bundesregierung die Entwicklung einer „europäischen Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen. Nach mehreren Anläufen haben sich die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Italiens auf eine Vorstudie für eine solche Drohne mit großer Reichweite geeinigt. Der Auftrag für dieses „multilaterale Drohnenprojekt“ ging an die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Alenia Aermacchi. Mittlerweile trat auch Spanien dem Projekt bei.
Airbus erhielt den Zuschlag für die „Heron TP“, da der Konzern sich auch eine Beteiligung an der „europäischen Lösung“ gesichert hatte. Das Verteidigungsministerium lobt dies als Aufbau eines „realen industriellen Know-hows bei europäischen Unternehmen“. Ähnlich hatte bereits der Wehrbeauftragte des Bundestages argumentiert: Die Wahl der von Airbus vermarkteten „Heron TP“ wirke sich günstig auf die „europäische Drohne“ aus. Nach Entwicklung dieser „Euro-Drohne“ will die Bundeswehr ab 2025 sechzehn bewaffnungsfähige Exemplare bei den europäischen Konzernen bestellen.
Entscheidung gegen „Predator B“ nicht aus Kostengründen
Die Auswahl der „Heron TP“ fiel zu Ungunsten des Modells „Predator B“ des Konkurrenten General Atomics aus den USA. Die Bundeswehr hatte der „Predator B“ Schwierigkeiten bei der Zulassung für den deutschen Luftraum attestiert. Bemängelt werden die strikten Regelungen der US-Regierung zur Herausgabe wesentlicher Dokumente, die für Zulassungsverfahren der „Predator B“ gebraucht würden. Die israelische Regierung sei hierzu freigiebiger.
Diese Informationspolitik sei für die Entscheidung schließlich ausschlaggebend gewesen. Den Kostenaspekt der ähnlich teuren Systeme „Heron TP“ und „Predator B“ bezeichnet das Verteidigungsministerium als „nicht entscheidungsleitend“. Aus operationeller Sicht spreche auch für die israelische Drohne, dass die Bundeswehr bereits das Vorgängermodell „Heron 1“ in Afghanistan fliegt.
In der jetzigen Antwort heißt es, die Bundeswehr verhandele um die Beschaffung des neuesten Modells „Block 2“. Es handelt sich dabei um eine Weiterentwicklung der seit Jahren gebauten „Heron TP“ mit einer höheren Reichweite. General Atomics fertigt seine „Predator B” mittlerweile als Modell „Block 5“.
Verhandlungen um alternatives Verschlüsselungssystem
Im jetzigen Haushalt sind 580 Millionen Euro für die übergangsweise beschafften Kampfdrohnen reserviert. Jedoch entstehen weitere Kosten für die Infrastruktur am Boden, darunter für die Datenübertragung per Satellit sowie Infrastruktur und Technik im „Stationierungsland“.
Ab dem noch nicht erfolgten Vertragsschluss sichert IAI eine Lieferung binnen zwei Jahren zu. Dies schließe den Zulassungsprozess ein. Allerdings handelt es sich dabei um eine militärische Zulassung. Die unbeschränkte Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr ist demnach möglich, sei aber „zunächst nicht Bestandteil der Realisierung“.
Außer der Anzahl der unbemannten Luftfahrzeuge wird nun über zusätzliche Anforderungen verhandelt. Die Bundeswehr stört sich beispielsweise am Verschlüsselungssystem für die übertragenen Daten. Kürzlich wurde bekannt, dass der britische Geheimdienst GCHQ die Kommunikation der „Heron“-Drohnen abgehört hat und sogar Videodaten mitschnitt. Vermutlich wird das deutsche Verteidigungsministerium auf den Einbau einer Anlage eines deutschen Herstellers bestehen.
Stationierung in Israel?
Der US-Konkurrent General Atomics war aus einem ähnlichen Grund eine Kooperation mit dem deutschen Geheimdienstzulieferer Rohde & Schwarz eingegangen. Die Firma stellt funkgebundene Kommunikationsanlagen her, deren Verschlüsselung bereits nach NATO-Standard zertifiziert ist.
Zu den offenen Fragen gehört auch die Lieferung von Trainingsanlagen und Simulatoren. Möglich wäre, die Ausbildung an den Drohnen in Israel vorzunehmen. Dort verfügen die „Heron TP“ bereits über eine Zulassung, was beispielsweise ein Waffentraining vereinfachen könnte.
Eine „detaillierte Stationierungsentscheidung“ für die „Heron TP“ sei laut dem Verteidigungsministerium noch nicht getroffen worden. Denkbar ist also, dass die deutschen Kampfdrohnen gar nicht wie vorgesehen in Jagel/Schleswig Holstein stationiert würden, sondern ebenfalls in Israel verbleiben. Von dort könnten sie dann in die jeweiligen Einsatzgebiete verlegt werden.
Mitführen von Munition „unterschiedlicher Größe bzw. Eignung“
Schließlich wird nun die konkrete Bewaffnung festgelegt und ausgeschrieben. Neben „Informationsveranstaltungen“ mit Herstellern hat die Bundeswehr bereits entsprechende Gespräche mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe geführt. Konkrete Verhandlungen werden aber erst nach Eröffnung des Vergabeverfahrens begonnen. Dann würden auch Hersteller eingebunden.
Die Rede ist von einer „Skalierung der Bewaffnung“, also dem Mitführen von Munition „unterschiedlicher Größe bzw. Eignung“. Laut dem Verteidigungsministerium würden die Drohnen mit „angetriebenen und nicht angetriebenen Luft-Boden-Effektoren“ ausgerüstet.
Es handelt sich dabei um Lenkbomben oder Raketen, die sich ihr Ziel per GPS-Koordinaten oder per Laser suchen können. Auch die hierfür benötigten Zielbeleuchtungsgeräte könnten an der „Heron TP“ montiert werden.
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: Wir sind „Team des Jahres“ bei den „Journalisten des Jahres 2015“
(c) Wolfgang Borrs : Wir sind „Team des Jahres“ bei den „Journalisten des Jahres 2015“ Am vergangenen Montag haben wir im Rahmen der Preisverleihung „Journalisten des Jahres 2015“ des Medium Magazin den ersten Preis in der Kategorie „Team des Jahres 2015“ verliehen bekommen.
Das war die Begründung der 80-köpfigen Jury:
„Plötzlich berühmt – dank ‚Landesverrat‘-Affäre: Wie sie diesen Kampf für eine gesamtgesellschaftliche Debatte über Pressefreiheit und Datenschutz genutzt und die ganze Journalisten-Branche zur Solidarität mit den Bloggern gebracht haben: Chapeau. Dass die ‘Netzpolitiker’ dabei auch als Aktivisten mit dezidierten politischen Zielen auftreten, hat zudem eine berufsethische Diskussion über Transparenz im Journalismus initiiert. Während vor Kurzem noch diskutiert wurde, ob Blogger auch Journalisten seien, solidarisierte sich 2015 eine ganze Branche mit ihren Kollegen Markus Beckedahl, Anna Biselli, Andrea Jonjic, Constanze Kurz, Andre Meister und Tomas Rudl von netzpolitik.org.“
Auf der Preisverleihung hielt der Handelsblatt-Journalist Kai-Hinrich Renner die Laudatio. Markus Beckedahl bedankte sich im Namen der Redaktion und begründete dabei, warum wir ein Update für die Pressefreiheit benötigen und was der eigentliche Skandal sei. Daniel Bouhs hat Laudatio und die Dankesworte aufgezeichnet und auf Youtube gestellt:
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: Bundeswehr im Cyber-Traum: Böses Erwachen im Verteidigungsausschuss am Montag?
Ursula von der Cybern. (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by Global Panorama/<a href="https://www.flickr.com/photos/121483302@N02/14629926025/">flickr</a>) : Bundeswehr im Cyber-Traum: Böses Erwachen im Verteidigungsausschuss am Montag? Neben Land, Luft, See und Weltraum ist inzwischen auch der „Cyber-Raum“ ein Operationsraum der Bundeswehr, in dem man nur mit „Cyber-Waffen“ bestehen könne – „offensive Cyber-Fähigkeiten“ mit eingeschlossen. Ob der Einsatz der Bundeswehr im Internet überhaupt rechtlich zulässig und ethisch vertretbar ist, bleibt umstritten – und Thema im Verteidigungsaussschuss am kommenden Montag. Dessen Fragenkatalog an die Sachverständigen liegt uns vor und spricht die kritischen Punkte zumindest an. Eine Anmeldung zur öffentlichen Sitzung ist nur noch heute möglich, wir werden vor Ort sein und bringen einen Cyber-Zähler mit.
Bundeswehr im Internet
Wenige Stunden vor dem Landesverratsbrief vom Generalbundesanwalt a. D. haben wir die „Strategische Leitlinie Cyber-Verteidigung“ veröffentlicht und kommentiert. Der Verteidigungsausschuss selbst erfuhr von dieser Leitlinie erst aus den Medien. In der von Ursula von der Leyen „erlassenen“ Richtlinie findet sich nicht nur 137 Mal das unsägliche Wort „Cyber“, sondern auch die Definition des Internets als Kriegsschauplatz, Forderungen nach noch mehr Geld, das Erfordernis eines militärischen Lagebildes und nicht vom Grundgesetz gedeckte „Offensive Cyber-Fähigkeiten“.
Klärungsbedarf für die Sachverständigen
Damit gibt es eine große Zahl (völker-)rechtlicher Probleme, die die Verantwortlichen bisher ignorieren. Daher sollen am Montag nun sieben Sachverständige Antworten auf „verfassungs‑, völker- und sonstige nationale und internationale rechtliche Fragen“ geben. Zudem wollen auch „ethische Aspekte im Zusammenhang mit Cyberwarfare“ behandelt werden.
- Katrin Suder vom Bundesministerium der Verteidigung
- Thomas Kremer, Deutsche Telekom AG, Vorstand für Datenschutz, Recht und Compliance
- Thomas Rid, King’s College London, Professor „Security Studies“
- Staatssekretär Klaus Vitt, Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (bekannt u. a. durch seine Forderung einer VDS-Ausweitung)
- Gabi Rodosek, Universität der Bundeswehr München, Lehrstuhl für Kommunikationssysteme und Netzsicherheit
- Marcel Dickow, Stiftung Wissenschaft und Politik, Forschungsgruppenleiter „Sicherheitspolitik“
- Michael Bothe, Professor em. für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
Fragen an die Sachverständigen
Die Fragen an die Sachverständigen sprechen die kritischen Punkte an: Wo liegt die Grenze zwischen Verteidigung und Angriff (rechtlich und technisch), wo zwischen Inland und Ausland im Netz? Wie steht es um Parlamentsbeteiligung, Einsätze im Inneren und konventionelle Gegenschläge auf Angriffe im Netz? Wann kommt es zum NATO-Bündnisfall? Die Rede ist zudem von der Gefahr eines „elektronischen Rüstungswettlaufs“.
Zu klären ist außerdem die Präzision der „Cyber-Wirkmittel“ und, ob vor ihrem Einsatz alle Folgen berücksichtigt werden können. Auch der Abschnitt „Praktische Umsetzung“ ist interessant: Hat die deutsche Wirtschaft Nachholbedarf bei „verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien“? Wo ist man auf Importe von IT-Technik angewiesen, welche Hersteller sind führend? Wie ist die Lage bei der Nachwuchsgewinnung, auch beim noch nur teilstaatlichen BWI?
Wir sind gespannt auf die Antworten und werden von der Ausschusssitzung berichten!
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: Bundesregierung ernennt Cyberclown Arne Schönbohm zum BSI-Präsidenten
: Bundesregierung ernennt Cyberclown Arne Schönbohm zum BSI-Präsidenten
Die Bundesregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung den neuen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, ernannt. Erst vorgestern hatten wir erneut über den unter Kompetenzmangel- und Lobbyismusverdacht stehenden Personalvorschlag berichtet. Mit der Ernennung des als „Cyberclown“ verspotteten rüstungsnahen Betriebswirts zeigt die Bundesregierung, welchen Stellenwert das Thema IT-Sicherheit für sie hat und wo man das genau ansiedelt.Aber nach dem IT-Sicherheitsgesetz hatten wir von dieser Bundesregierung auch nicht den Anspruch erwartet, sich tatsächlich um mehr IT-Sicherheit über Lippenbekenntnisse hinaus kümmern zu wollen.
Die Personalpolitik der Bundesregierung in Sachen Netzpolitik zeigt leider kein Kompetenz-Muster: Günther Oettinger (Cyber-Kommissar), Andrea Voßhoff (Datenschutzbeauftragte) und Arne Schönbohm (BSI-Präsident).
Aus der Pressemitteilung des Innenministeriums:
Als Präsident des BSI ist er verantwortlich für ein Bundesamt mit über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Bundesamt ist der zentrale Dienstleister der Bundesregierung auf dem Gebiet der IT-Sicherheit. Zuletzt wurden dem Bundesamt im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes weitere Kompetenzen zugewiesen. Eine Schwerpunktaufgabe in den nächsten Jahren wird die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes und der entsprechenden Rechtsverordnung sein. Herr Schönbohm, Jahrgang 1969, ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Informationssicherheit tätig. Er war Mitarbeiter in einem Großunternehmen und baute eine eigene Consulting-Firma auf. Herrn Schönbohm war jeweils in führenden Positionen tätig.
Update: Erste Reaktion kommt von Konstantin von Notz, MdB der Grünen.
Durch ihr höchst fragwürdiges Vorgehen hat die Bundesregierung weiteres Vertrauen verspielt. Sie wird nicht behaupten können, nicht gewusst zu haben, wen man zum Chef der extrem sicherheitsrelevanten Behörde gemacht hat. Die heute endgültig getroffene Entscheidung fiel vorsätzlich. Auf die Frage, warum sich das Verfahren so lange hingezogen hat, verweigert die Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit weiterhin jedwede Auskunft. In den Ausschüssen des Bundestags blockieren die Regierungsfraktionen eine Aufsetzung des Themas, auf unsere parlamentarischen Fragen antwortet die Bundesregierung schlicht nicht mehr.
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: Bundesregierung schläft bei Open Data – es geht nur schleppend voran
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/notbrucelee/8016189356">justgrimes</a> : Bundesregierung schläft bei Open Data – es geht nur schleppend voran Open Data und die Bundesregierung – ein leidiges Thema. Seit Jahren geht es nur schleichend, wenn überhaupt, voran. Das bestätigen auch die Antworten auf eine aktuelle Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Dabei las sich das im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD noch so, als sei man sich der Bedeutung offener Daten bewusst:
Erste Open-Data-Projekte in Deutschland zeigen das Potenzial offener Daten.
Und auch nach einem Fachgespräch im Bundestag zum Thema zogen wir im November 2014 das Resümee, dass eigentlich alle das selbe wollen: Offene Daten zum Nutzen aller. Der Realitätscheck ernüchtert.
Gesetzliche Grundlagen
Im Koalitionsvertrag wurde angekündigt:
Die Bundesverwaltung muss auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein.
Bisher war „ein Gesetz“ noch nicht in Sicht. In der Mainzer Erklärung der CDU von Anfang Januar 2016 zeichneten sich konkretere Pläne ab, die Rede war von einem kommenden Open-Data-Gesetz:
Wir werden mit dem Open-Data-Gesetz eine starke Basis für Innovation schaffen. Der kluge und verantwortungsvolle Umgang mit Daten ist die Grundlage für wirtschaftlichen Fortschritt.
Wo bleiben die konkreten Initiativen für ein solches Gesetz? Es gibt sie nicht. Die Bundesregierung versucht nun, nur einen Monat nach der Mainzer Erklärung, sich aus der Affäre zu ziehen. Die Mainzer Erklärung sei lediglich „eine politische Stellungnahme ohne Bindungswirkung für die Bundesregierung“ – oder deutlicher: ein Papiertiger.
Dabei braucht es verbindliche Regelungen, um Open Data zum Standard zu machen. Hamburg ist dahingehend schon weiter als der Bund und hat ein eigenes Transparenzgesetz erlassen. Rheinland-Pfalz ist nachgezogen, und nun plant auch Thüringen einen Vorstoß.
Internationale Zusammenarbeit
Der Beitritt zur Open-Government-Partnership-Initiative war ein weiteres erklärtes Ziel im Koalitionsvertrag. Dort haben sich mittlerweile 69 Länder dem Ziel verschrieben, ihre Regierungen offener und transparenter zu gestalten. Besonders schwierig sollte sich der Beitritt Deutschlands nicht gestalten, schon seit längerem steht es auf der Liste der „teilnahmeberechtigten Staaten“.
Warum tut man sich also so schwer? Die Antwort kann da auch keine konkreten Gründe nennen:
Die regierungsinterne Meinungsfindung hinsichtlich einer Umsetzung des Beitritts ist noch nicht abgeschlossen.
Konstantin von Notz, einer der Fragesteller und netzpolitischer Sprecher der Grünen, kann das nicht nachvollziehen:
Die Bundesregierung lässt die Chancen von Open Data noch immer sträflich liegen. Sie geht stets einen Schritt vor und zwei zurück. So schafft sie es noch nicht einmal, die von ihr vor rund 2,5 Jahren im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte wie den überfälligen Beitritt zur Open Government Partnership umzusetzen. So verliert man endgültig den internationalen Anschluss. Insgesamt ist ihr Vorgehen beim Thema Open Data bezeichnend für ihr gesamtes netzpolitisches Agieren!
Deutschland ist im internationalen Vergleich in den Punkten Open Government und Open Data rückständig.
Investierter Aufwand überschaubar
Um Open Data voranzutreiben, ist vor allem in der Anfangszeit ein erhöhter personeller Aufwand erforderlich. Der lässt sich nicht erkennen, wenn er überhaupt konkret genannt wird. Ansprechpersonen für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Open-Data-Charta der G8 beschäftigten sich „im erforderlichen und als zweckmäßig anzusehenden Umfang mit Fragen von Open Data“.
Im Auswärtigen Amt ist die Ansprechperson „zu etwa 5 Prozent mit dem Thema befasst“. In vielen anderen Ministerien sei eine genaue Zahl nicht ermittelbar. Open Data werde als Querschnittsthema behandelt. Das ist es auch, hier wirkt es aber wie eine Ausrede für eine stiefmütterliche Behandlung.
Im Innenministerium, das für die Umsetzung von Open Data federführend ist, sind nur noch zwei Menschen mit 1,5 Planstellen – vertretungsweise – mit dem Thema befasst.
Volker Beck, innenpolitischer Sprecher der Grünen, findet das kurzsichtig:
Die Bundesregierung versteckt sicher hinter dünnen Antworten, in der Hoffnung, dass der Stillstand keinem auffällt. Diese Bundesregierung hat beim Thema Open Data längst die Segel gestrichen und keinen Ehrgeiz mehr vor den Wind zu kommen.
Besonders deutlich wird dies bei der Aufschlüsselung der Personalressourcen für dieses Thema: Gerade einmal zwei Personen, und die zumal nicht fest, befassen sich im federführenden Ministerium mit der Umsetzung. Damit verliert die Bundesrepublik wichtige Zeit in einem Wettbewerb um Wissensressourcen und die Entfaltung möglicher positiver Effekte der Öffnung. Die Bundesregierung verpasst damit die bei der Digitalen Agenda so wichtige Geschwindigkeit angesichts des internationalen Wettbewerbes.
Schritt für Schritt
Neben personellem Aufwand in der Verwaltung bedarf es öffentlichen Bewusstseins, dass offene Daten zum Teil schon vorhanden sind. Denn wenn die politische Initiative fehlt, muss die Öffentlichkeit ihr Verlangen nach mehr Offenheit und Transparenz klarmachen. Aber besonders bewerben möchte man das nicht:
Die Bundesregierung hält es für zweckmäßiger und zielführender, in der Verwaltung den notwendigen Kulturwandel einzuleiten und die Zivilgesellschaft Schritt für Schritt über die interessierten Nutzer einzubeziehen, bevor breit angelegte Informationskampagnen durchgeführt werden, die nach Auffassung der Bundesregierung ohne entsprechende Vorbereitung ihren Zweck verfehlen würden.
Dabei hat man doch gerade erst die Neugestaltung von govdata.de durchgeführt. Ohne Nutzer wird das Portal, das Verwaltungsdaten transparent, offen und frei nutzbar zur Verfügung stellen soll, leider seinen Zweck verfehlen müssen. Schade, dass daran nicht gedacht wird.
Fazit
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Potential von Open Data noch nicht ausgeschöpft ist.
So steht es in der letzten Antwort. Das finden wir auch. Und wir finden, dass man dringend aktiver daran arbeiten sollte. Daher: Wartet nicht, bis die Daten zu euch kommen! Fragt sie bei Ministerien, Behörden und Co. an und macht deutlich, dass es einen Bedarf für Offene Daten gibt. Und macht sinnvolle Dinge daraus. Wie das aussehen kann, machen Initiativen wie Code for Germany vor.
Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Chancen der Nutzung von Open Data
BT-Drucksache 18/7327
Vorbemerkung der Fragesteller
Deutschland zählt weltweit nach Einschätzung der Open-Knowledge-Foundation (http://www.heise.de/open/meldung/Stiftung-Deutschland-bei-Open-Data-nur-Schlusslicht-2679606.html) zu den Schlusslichtern bei der Zugänglichmachung von öffentlichen Datenbeständen (Open Data). Entgegen dem weltweiten Trend ist die Nutzung von E‑Government-Angeboten in Deutschland sogar rückläufig (vgl. „E‑Government in Deutschland“ Nationaler Normenkontrollrat). Die kostenfreie Bereitstellung und Verfügbarkeit von im öffentlichen Sektor anfallenden Daten für kommerzielle wie auch nichtkommerzielle Zwecke u.a. für mehr Innovation, Transparenz und Wertschöpfung zählt weltweit zu den großen Hoffnungsträgern der Digitalisierung, während sie in Deutschland seit Jahren weitgehend ignoriert wird. Bei der Umsetzung der umfassenden G8 (G7) Aktionspläne zu Open Data etwa belegt Deutschland den letzten Platz (vgl. Studie des Center für Data Innovation, https://www.datainnovation.org/2015/03/open-data-in-the-g8/). Während Staaten wie die USA oder Großbritannien dem Thema Open Data sowohl national als auch im Rahmen der G8 eine hohe Priorität einräumen (vgl. Studie der Stiftung Neue Verantwortung von 2015, http://www.stiftung-nv.de/sites/default/files/impulse_g8-open_data_charta_1.pdf) und große Fortschritte realisieren, fällt Deutschland hier weiter zurück. Weiterhin verweigert Deutschland den Beitritt zur Open Govemment Partnership Initiative (OGP), einem Zusammenschluss von derzeit mehr als 60 Staaten, die durch Open Data Aktivitäten die politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit staatlicher Stellen mit der Zivilgesellschaft fördern wollen. Das federführende Bundesministerium des Innern lässt dieses zentrale Thema der Digitalisierung und die mit dieser Entwicklung verbundenen Modernisierungs- und Wachstumsmöglichkeiten auf mehr als fahrlässige Weise ungenutzt.
Entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag und der „Digitalen Agenda“ wurde bis heute auf Bundesebene keine gesetzliche Grundlage geschaffen, mit der Verwaltungsbehörden angehalten werden können, größere Anteile ihrer Datenberge der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Stattdessen überholen einzelne Bundesländer wie Hamburg den Bund mit Transparenzgesetzen, die kluge Weiterentwicklungen der bisherigen Informationsfreiheitsgesetze der ersten Generation darstellen. Nennenswerte Aktivitäten zur Förderung des auch von der Bundesregierung stets betonten (vgl. Aktionsplan der Bundesregierung zu Open Data 2014, S. 6, „Herausforderungen“)‚ notwendigen kulturellen Wandels in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen fehlen nahezu vollständig. Die mit Open Data Ansätzen erzielbaren Gemeinwohlgewinne und Wachstumsmöglichkeiten, etwa durch darauf aufbauende Innovationen und Geschäftsmodelle einer jungen und dynamischen Digital-Wirtschaft, werden ungenutzt liegengelassen. Es fehlt im Bundesministerium des Innern nach Informationen der Antragsteller zudem an jeglichen finanziellen und personellen Ressourcen, um die notwendigen Fortschritte zu erzielen. Die Gründe für diese im Ganzen aus Sicht der Fragesteller unverständliche Blockadehaltung der Bundesregierung bleiben im Dunkeln.
Vorbemerkung der Bundesregierung:
Die Bundesregierung hat mit der Erstellung und weitest gehenden Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ihren Willen deutlich gemacht, die Bereitstellung von Daten der Verwaltung als offene Daten auf der Basis international anerkannter Open-Data-Prinzipien nachhaltig zu fördern. Sie hat dabei auch deutlich gemacht, dass dies ein langwieriger Prozess ist. Das der Open-Data-Charta der G8 zugrundeliegende Prinzip „Offene Daten als Standard“ kann nur langfristig und Schritt für Schritt umgesetzt werden. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Haushaltsbelastungen sind zudem vollständig und dauerhaft in den betroffenen Einzelplänen gegen zu finanzieren.
Soweit in den nachfolgenden Fragen die Bundesregierung oder die Ministerien angefragt werden, erfolgen die Antworten bezogen auf die Ressorts, BKM und BPA ohne Einbeziehung des jeweiligen Geschäftsbereichs. Bei der Beantwortung der Fragen 43 bis 46 wurde auch der Geschäftsbereich beteiligt.
1. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag gemachten Open-Data-Ankündigungen zum Bund als Vorreiter bei Open Data konkret umzusetzen? Und bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen?
Zu 1.
Auf die Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 21. September 2015 auf BT-Drs. 18/6027, und auf die Ausführungen im Aktionsplan wird verwiesen. Insbesondere die Umsetzung des Prinzips „Open Data als Standard“ wird auch weiterhin ein wesentlicher Aspekt bei der Förderung der Bereitstellung öffentlicher Daten als Open Data sein.2. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die in der „Digitalen Agenda“ gemachten Open-Data-Ankündigungen, unter anderem bei „Beschaffungen der Bundesverwaltung praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der Chancengleichheit“ weiter abzubauen, bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen umzusetzen?
Zu 2.
Beim Abbau praktischer Hemmnisse bei der Beschaffung von OSS geht es nicht um einen Open-Data-Ansatz (im Sinne der Bereitstellung von öffentlichen Daten). Es geht vielmehr um den Umgang mit vielen, zum Teil sehr unterschiedlichen OSS-Lizenzbedingungen, deren Rechte und Pflichten in öffentlichen Vergabeverfahren korrekt erfasst und beachtet werden müssen.Um Unsicherheiten im Umgang mit OSS zu vermeiden und besser handhabbare Lösungen zu haben, wurden seitens einer Bund-Länder-übergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern Arbeiten aufgenommen, um die Beschaffung von OSS in den sog. „EVB-IT Verträgen“ dezidiert abzubilden. Dies erfolgt auch unter Einbezug von Einschätzungen aus der IT-Wirtschaft, da Pluralismus, Wettbewerb und Preise in Vergabeverfahren maßgeblich davon abhängen, ob bestimmte Anforderungen der öffentlichen Hand überhaupt akzeptiert werden bzw. erfüllt werden können. Diese Arbeiten dauern noch an.
Im Kontext mit IT-Beschaffungen wird ferner auf den Beschluss 2015/5 des Rates der IT-Beauftragten der Ressorts vom 29. Juli 2015 zu Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten er IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung hingewiesen. Der Beschluss besagt in Ziffer 3.0.: „Soweit Cloud-Lösungen in Anspruch genommen werden, ist zur Vermeidung von „Lock-in-Effekten“ und wirtschaftlich ausnutzbaren Abhängigkeiten in möglichst hohem Maße Cloud-Lösungen auf Basis offener Standards der Vorzug zu geben.
3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass im Rechtsstaat effektive Maßnahmenkataloge zum Aufbrechen traditioneller Verwaltungsstrukturen hin zu einem offenen und transparenteren Staat am besten entsprechende, die angestrebten Ziele befördernde gesetzliche Vorgaben für die Verwaltung beinhalten?
Zu 3.
Mit Blick auf traditionelle Verwaltungsstrukturen bedarf es eines weiter voranschreitenden Wandels im Denken und Handeln, um den Prinzipien eines offenen, transparenten Staates zu genügen. Dies kann, soweit erforderlich, grundsätzlich auch durch begleitende gesetzliche Maßnahmen unterstützt werden.4. Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung neben der bereits durch Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/37/EU erfolgten Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes keine weiteren gesetzlichen Regelungen zur Stärkung und Umsetzung von Informationsfreiheit und Open Data plant bzw. welche Bedeutung kommt dem in der „Mainzer Erklärung“ der CDU vom 9. Januar 2016 (S. 3) gemachten Ankündigung zu, man werde noch ein Open Data Gesetz vorlegen?
Zu 4.
Die Annahme ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt zutreffend. Die Mainzer Erklärung ist zunächst eine politische Stellungnahme ohne Bindungswirkung für die Bundesregierung.5. Bis wann wird das genannte Open Data Gesetz dem Deutschen Bundestag vorgelegt und welche grundlegenden Fragen werden darin geregelt?
Zu 5.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.6. Bedeuten die Aussagen der Bundesregierung, man werde Open Data allenfalls „langfristig und Schritt für Schritt“ umsetzen (Nationaler Aktionsplan 2014, S. 8), dass sie Fragen der Digitalisierung, des internationalen Wettbewerbs und des damit verbundenen wettbewerblichen Zeitfaktors insgesamt eine eher nachrangige Bedeutung zumisst und wenn ja, weshalb, falls nein, mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die formulierten Ziele bis wann erreicht werden?
Zu 6.
Die Bundesregierung misst den genannten Fragestellungen im Rahmen der aktuellen politischen Situation die angemessene Bedeutung zu. Dies gilt ebenso für konkrete Maßnahmen wie auch den erforderlichen Zeitrahmen.7. Was bedeutet im Kontext der Rechtfertigung ihrer langfristig angelegten Planung die Aussage der Bundesregierung konkret, es handele sich um einen Prozess, der „eng mit der Digitalisierung verzahnt sei“? (Antwort auf kleine Anfrage Linke, S. 4 Frage 6, BT-Drs: 18/6027)
Zu 7.
Die Digitalisierung schafft die Möglichkeit, Daten maschinenlesbar und damit breit und effizient zur Verfügung zu stellen. Open Data verlangt standardisierte Formate und technische Strukturen in den Verwaltungsbehörden, die geeignet sind, große Datenmengen öffentlich zur Verfügung zu stellen. Der notwendige Anpassungsprozess kann aufgrund der heute gegebenen technischen Systeme nur langfristig und Schritt für Schritt vorgenommen werden. Der Fortschritt der Digitalisierung ist somit eng verzahnt mit dem Prinzip Open Data als Standard.8. Warum vertritt die Bundesregierung, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Diskussion um (Evaluation des Bundes-IFG von 2012, Autoren J. Ziekow/A. Debus/E. Musch, BT-IA-Drs. 17/(4) 522 B) und der Möglichkeiten der Reform der entsprechenden gesetzlichen Rahmenvorgaben die Auffassung, eine Bereitstellung von offenen Daten könne „selbstverständlich“ nur im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen (so der Aktionsplan der Bundesregierung, S. 5)?
Zu 8.
Auch im Falle einer Änderung von Rahmenvorgaben besteht das Erfordernis fort, dass die Bereitstellung offener Daten nur im Rahmen der geltenden Gesetze erfolgen kann.9. Gibt es auf Seiten der Bundesregierung wirtschaftliche Bedenken gegen die verstärkte Bereitstellung von Open Data, vergleichbar etwa den Sorgen der Bundesländer bezüglich möglicher Einnahmeausfälle durch vormals entgeltliche Datenweitergaben bei den Geodaten und wenn ja, welche?
Zu 9.
Beachtet werden müssen haushaltsrechtliche Vorgaben und Verpflichtungen. Der Möglichkeit, mit der Abgabe von Daten Einnahmen zu erzielen, setzt das novellierte Informationsweiterverwendungsgesetz jedoch enge Grenzen. Im Übrigen gilt das Informationsweiterverwendungsgesetz nicht für Geodaten, die nach den Geodatenzugangsgesetzen zugänglich sind und uneingeschränkt weiterverwendet werden dürfen. Dies ist bei den Geodaten des Bundes in der Regel der Fall (§ 11 des Geodatenzugangsgesetzes).Speziell zu Umwelt-Geodaten ist anzumerken, dass die informationspflichtigen Stellen des Geschäftsbereichs des für die Umwelt-Geodaten federführend zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) umfassende Maßnahmen gemäß § 7 Absatz 1 des Umweltinformationsgesetzes (UIG) getroffen haben, um den Zugang zu den bei ihnen verfügbaren Umweltinformationen zu erleichtern. indem sie ihre Informationen – auch Geodaten – zunehmend in elektronischen Datenbanken oder in sonstigen Formaten speichern und über Mittel der elektronischen Kommunikation abrufbar anbieten. Insoweit wird auch § 10 Absatz 3 UIG Rechnung getragen.
Diese Formen der Bereitstellung und aktiven Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgen gemäß § 12 Absatz 1 UIG frei von Gebühren und Auslagen. Damit wird den Open Data-Prinzipien bezogen auf die Umwelt-Geodaten vollumfänglich Rechnung getragen. Wirtschaftliche Bedenken vergleichbar denen der Länder bestehen hier insoweit nicht.
10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Potential der Nutzung offener Verwaltungsdaten in Deutschland und auf welcher Grundlage beruht diese Schätzung?
Zu 10.
Das wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Potential der Nutzung offener Verwaltungsdaten wurde in den vergangen Jahren in einer Reihe von Studien in Deutschland und anderen Staaten durchgängig als hoch eingeschätzt. Zuletzt hat eine Studie der EU Kommission im November 2015 das Potential offener Daten (Open Data) untersucht und Schätzungen zum voraussichtlichen Marktwert, entstehenden Arbeitsplätzen, Kostenersparnissen und weiteren möglichen Effekten für den Zeitraum 2016 bis 2020 abgegeben. Die Bundesregierung verfolgt solche Untersuchungen und teilt deren Einschätzung im Grundsatz. Eine konkrete Quantifizierung ist wegen der raschen und offenen technischen Entwicklung aber nur bedingt belastbar, wie auch die Bandbreite der Ergebnisse unterschiedlicher Studien verdeutlicht. Von einer eigenen Bezifferung sieht die Bundesregierung deshalb zurzeit ab.11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Transparenzgesetzen der Länder Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die auf diesen Gesetzen beruhenden, offenen Informationsportale den Verwaltungsaufwand zur Beantwortung von Anfragen unter Berufung auf die Informationsfreiheitsgesetze um ein Vielfaches reduzieren könnten?
Zu 11.
Die mit der Fragestellung behauptete Tatsache, dass „die auf diesen Gesetzen beruhenden, offenen Informationsportale den Verwaltungsaufwand zur Beantwortung von Anfragen unter Berufung auf die Informationsfreiheitsgesetze um ein Vielfaches reduzieren könnten“, ist der Bundesregierung nicht bekannt.12. Unter der Federführung welchen Bundesministeriums wird das von der CDU angekündigte Open-Data-Gesetz erstellt und vorgelegt werden? (siehe oben, Fragen 4 und 5)
Zu 12.
Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen.13. Wie ist der konkrete Umsetzungsstand bezüglich der im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Chan‘a der G8 verankerten Einzelpunkte (bitte tabellarisch
aufschlüsseln)?Zu 13.
Die Verpflichtungen aus dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 sind weitestgehend umgesetzt. Eine tabellarische Übersicht wird seit Beginn der Umsetzung des Aktionsplans öffentlich zugänglich im Internet unter http://www.verwaltung-innovativ.de/DE/E_Government/Open_Government/Monitoring/Monitoring_node.html gepflegt.Ergänzend dazu wird angemerkt:
Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 hat die Bundesregierung sich zur Öffnung der öffentlichen Datenbestände auf Basis anerkannter Open-Data-Prinzipien selbst verpflichtet. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Gesamtkoordination der Bereitstellung von Daten der Bundesverwaltung im Bund-Länder-übergreifenden Portal „GovData“ sowie der weiteren Open-Data-Aktivitäten in der Bundesverwaltung übernommen. Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG) wurde geändert. Eine Studie zur Bedeutung des Verkaufs von Daten für den Bund wurde in Auftrag gegeben und veröffentlicht.
In einzelnen Behörden und Ministerien wurden und werden darüber hinaus regelmäßig themenspezifische Workshops und Hackathons durchgeführt, so z. B. ein Workshop für (Daten-)Journalisten zur Nutzung der Daten des Statistischen Bundesamts oder der „Daten-Run“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veranstaltet im April 2016 eine Konferenz zum wirtschaftlichen Potential offener Daten.
Über das Datenportal für Deutschland – GovData, über das Beteiligungsportal open-data-aktionsplan.de sowie über Social-Media-Kanäle wurden darüber hinaus regelmäßig aktuelle Themen, aber auch z. B. Leitfäden zur Datenveröffentlichung kommuniziert. Technische Grundlagen wie z. B. das Metadatenformat, aber auch der Quellcode von GovData, wurden über den Online-Dienst GitHub öffentlich zur Verfügung gestellt.
Bezüglich der Datenbereitstellung fand und findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen statt. Bund und einige Länder arbeiten bereits seit dem Jahr 2011 gemeinsam am Thema, woraus u.a. GovData entstand.
Ebenso bringt Deutschland sich auf der europäischen Ebene aktiv ein und arbeitet eng mit den deutschsprachigen Nachbarstaaten in der „Kooperation OGD DACHLI“ (Kooperation Deutschland-Österreich-Schweiz-Liechtenstein) zusammen.
14. Warum ist die Mehrzahl der im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 verankerten Punkte über ein Jahr nach Inkrafttreten des Aktionsplans noch nicht umgesetzt oder erst teilweise umgesetzt?
Zu 14.
Diese Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Im Übrigen hat die Bundesregierung im Aktionsplan erklärt, dass sie damit nationale Schwerpunkte zur Förderung von Open Data gesetzt hat, der erforderliche Änderungsprozess damit aber nicht abgeschlossen ist, sondern auch über das Jahr 2015 hinausgehen wird und unter Berücksichtigung verfügbarer finanzieller wie personeller Ressourcen schrittweise weiter umgesetzt werden muss.15. Bis wann und durch welche konkreten Maßnahmen soll der Aktionsplan umfänglich umgesetzt werden?
Zu 15.
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.16. In welchem Umfang ihrer Arbeitszeit (bitte ggf. nach Bundesministerium differenzierend aufschlüsseln) sind die mit der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans benannten sogenannten Ansprechpersonen angewiesen und befugt, sich neben ihren eigentlichen Aufgaben mit Fragen von Open Data zu befassen?
Zu 16.
Die Ansprechpersonen der Ressorts und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung (BPA) für Open Data befassen sich im Rahmen der in den Geschäftsverteilungsplänen festgelegten Aufgaben im erforderlichen und als zweckmäßig anzusehenden Umfang mit Fragen von Open Data.17. Wie viele Personen arbeiten innerhalb der Bundesregierung laut Stellenbeschreibungen und gemäß tatsächlicher derzeitiger Stellenbesetzungssituation konkret an der Förderung von Open Data sowie an der Umsetzung des Aktionsplans (bitte nach Ministerium aufschlüsseln)?
Zu 17.
Auswärtiges Amt (AA)
Das AA hat eine organisatorisch in der Zentralabteilung angesiedelte Ansprechperson für Open Data, die sich neben ihren sonstigen Zuständigkeiten derzeit zu etwa 5 Prozent mit dem Thema befasst. Da es sich um ein Querschnittsthema handelt, sind weitere Arbeitseinheiten, insbesondere in der IT und der Rechtsabteilung, aber auch in den Fachreferaten, mit dem Thema befasst, deren Aufwand sich nicht genau quantifizieren lässt.Bundeskanzleramt (BKAmt)
Drei Personen in dem dafür notwendigen Umfang.BKM
Bei der BKM gibt es eine Ansprechperson zu Open-Data und zwei weitere Beschäftigte, die laut Geschäftsverteilungsplan der BKM mit Aufgaben zu Open Data betraut sind. Alle haben daneben eine Vielzahl weiterer Aufgaben zu erledigen. Ein genauer Stellenanteil für Open-Data-Aufgaben ist nicht festgelegt.Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Das Thema Open Data ist im BMAS als querschnittliches E‑Government-Thema eingestuft. Wie viele Personen mit Open Data sowie an der Umsetzung des Aktionsplans befasst sind, kann deshalb nicht konkret beziffert werden.Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans sind im BMBF zwei Personen (auf Sachbearbeitungs- und Referatsleitungsebene) als Ansprechpartner benannt. Eine weitere Person nimmt übergreifende Fragen von Open Data wahr. Darüber hinaus betrug der Arbeitsaufwand für die Bearbeitung der Datensätze, die im GovData-Portal für das BMBF bereitgestellt wurden, ca. zwei Personenmonate für einen externen Auftragnehmer.Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Da es sich bei Open Data um ein Querschnittsthema handelt, sind je nach Fragestellung verschiedene Fachreferate im BMEL und auch Mitarbeitende des Geschäftsbereichs in unterschiedlich hohem Maß beteiligt. Eine Quantifizierung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Im zuständigen Referat sind drei Personen neben anderen Aufgaben auch mit dem Thema Open Data befasst, je nach Fragestellung werden andere Fachreferate, konkret derzeit weitere 14 Personen, einbezogen.Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Im BMFSFJ gehört das Themenfeld „Open Data“ zum Aufgabenbereich des Referats DG 3 (Transparenz und Teilhabe, Informationsfreiheitsgesetz). Die Mitglieder des Referates beschäftigen sich koordinierend für das gesamte BMFSFJ mit Fragen und Konzeptionen zu Open Data. Im BMFSFJ gibt es keine Erhebungen, die die aktuellen Arbeitsanteile zu diesem Kriterium widerspiegeln.Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Das Bundesministerium für Gesundheit und die Behörden seines Geschäftsbereichs sind den ihnen aus dem Aktionsplan obliegenden konkreten Verpflichtungen nachgekommen. Die weitere Förderung von Open Data erfolgt im Rahmen der allgemeinen Aufgabenerfüllung.BMI
Zwei Personen, die diese Aufgabe gegenwärtig vertretungsweise wahrnehmen.Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Eine Person laut Stellenbeschreibung und gemäß tatsächlicher derzeitiger Stellenbesetzungssituation.Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Im BMVg sind auf den zwei Dienstposten zwei Personen mit dem Thema IFG/IWG befasst.
BMVI
Im BMVI ist eine Person involviert.BMWi
Zwei Personen zu jeweils 15 Prozent der Arbeitszeit.Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Zwei PersonenBPA
Eine Person, ggf. unterstützt durch betroffene Arbeitseinheiten des Hauses (z. B. Internetredaktion)18. lst es zutreffend, dass die im federführenden Bundesministerium des Innern bislang in „Referat O1 – Verwaltungsmodernisierung“ für das Thema Open Data fachlich zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht länger mit dem Thema betraut sind?
Zu 18.
Im Rahmen der normalen Personalentwicklung haben Mitarbeiter, die lange Zeit mit Open-Data-Themen befasst waren, neue Aufgaben übernommen. Die Stellen werden nachbesetzt.19. Wie viele Planstellen sind insgesamt im Bundesministerium des Innern mit der Bearbeitung des Themas Open Data derzeit betraut (bitte Auflistung nach Referaten und genauen Planstellen)?
Zu 19.
Im BMI sind in dem für den Bereich Open Data zuständigen Referat O 1 insgesamt 1,5 Planstellen für die Bearbeitung dieses Themas vorgesehen.20. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die derzeitige Personalsituation, sowohl im federführenden Bundesinnenministerium als auch in den Bundesministerien insgesamt ausreichend ist, um die selbstgesteckten Ziele zu erreichen?
Zu 20.
Grundsätzlich ja. Neue Schwerpunkte oder Programme können die personellen Belastungen verändern und Überprüfungen des Personalbedarfs zur Folge haben.21. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, dem Thema Open Data im Rahmen der angekündigten Kompetenzbündelung und der Schaffung einer Digitalagentur (vgl. mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz für die Fragestunde am Mittwoch, dem 13.1.2016) einen höheren Stellenwert einzuräumen als bislang? Falls ja, wie konkret soll dies sichergestellt werden?
22. Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Digitalagentur die unterschiedlichen Entwicklungen in den unterschiedlichen Ministerien (z. B. Bundesministerium des Innern mit „Open Data Aktionsplan“, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit „Modernitätsfond“ und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Umsetzung der „PSI-Richtlinie“) zu koordinieren, bzw. wird eine solche ressortübergreifende Koordinierung des Themas Open Government Data überhaupt angestrebt?
Zu 21. und 22.
Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.Das BMWi und das BMJV haben in ihrem Maßnahmenprogramm „Mehr Sicherheit, Souveränität und Selbstbestimmung in der digitalen Wirtschaft“ angekündigt, die Bündelung und Optimierung der regulatorischen und administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung in einer Behörde zu prüfen. Das Thema Open Data ist von den derzeitigen Überlegungen zur Bündelung von Kompetenzen in einer Digitalagentur nicht erfasst. Eine erforderliche Meinungsbildung zur Errichtung einer Digitalagentur und zu möglichen Inhalten hat zwischen den Ressorts noch nicht stattgefunden.
23. Welche Gesamtkosten entstehen aus Sicht der Bundesregierung durch die vollständige Umsetzung der Open Data Strategie des Bundes? Und über welchen Zeitraum fallen diese Kosten an?
Zu 23.
Die Bundesregierung hat keine isolierte Open Data-Strategie. Open Data ist vielmehr ein Prozess, der eng mit Fragen der Digitalisierung verzahnt ist und daher als Teil der von der Bundesregierung aufgestellten Digitalen Agenda verfolgt wird. Eine isolierte Betrachtung und Benennung aller Kosten der Umsetzung des Open Data Prinzips ist daher nicht möglich.24. Auf welche Weise ist die Open Data Strategie des Bundes in eine Gesamtstrategie zum produktiven und zugleich sicheren Umgang mit Daten und Informationen eingebettet und wenn ja, in welchen Dokumenten zur Digitalisierung sind diese Überlegungen niedergelegt?
Zu 24.
Die Öffnung staatlicher Datenbestände – etwa Geo-‚ Statistik- sowie anderer Datenbestände – ist als Ziel in der Digitalen Agenda genannt, das sowohl der Transparenz als auch dem Angebot neuer digitaler Dienste dient. lm Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.25. Welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung in Umsetzung der Tatsache, dass auch nicht personenbezogene Datensätze, wenn sie mit Daten aus anderen Quellen kombiniert werden, dazu beitragen können, personenbezogene Informationen zu schaffen und/oder öffentlich zugänglich zu machen?
Zu 25.
Solange Daten nicht personenbezogen sind, unterfallen Sie nicht dem Datenschutzrecht. Personenbezogene Daten sind gemäß § 3 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Erst wenn aus einer Kombination mit anderen Hinweisen Informationen ein Datum auf eine Person bezogen werden kann, gilt es als „personenbezogen“ und unterfällt vollumfänglich dem Datenschutzrecht. Insbesondere sind die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit gern. § 3a BDSG einzuhalten.Danach haben sich Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen und diese, soweit möglich und nicht unverhältnismäßig, zu pseudonymisieren oder zu anonymisieren. Unter Geltung der künftigen Datenschutzgrundverordnung werden Datenschutz durch Technik („privacy by design“) und datenschutzrechtliche Voreinstellungen („privacy by default“) weiter gestärkt, um die Entstehung personenbezogener Daten durch technische Maßnahmen auf das Erforderliche zu beschränken. Über die Einhaltung dieser Grundsätze wachen die unabhängigen Datenschutzbehörden und Gerichte. Angesichts dessen sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf.
26. Warum setzt die Bundesregierung zur Förderung des allgemein als bedeutend erkannten Themas Open Data weder auf klassische Werbemaßnahmen noch auf anderweitige Werbemaßnahmen und wie soll auf diese Weise der letztlich auch von ihr für nötig gehaltene kulturelle Wandel hin zu mehr Offenheit erreicht werden?
Zu 26.
Die Bundesregierung hält es für zweckmäßiger und zielführender, in der Verwaltung den notwendigen Kulturwandel einzuleiten und die Zivilgesellschaft Schritt für Schritt über die interessierten Nutzer einzubeziehen, bevor breit angelegte Informationskampagnen durchgeführt werden, die nach Auffassung der Bundesregierung ohne entsprechende Vorbereitung ihren Zweck verfehlen würden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf BT-Drs. 18/6027 vom 21. September 2015 verwiesen.27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach es sich bei Open Data um eine weltweite Bewegung handelt, welche weitere Anstrengungen auf europäischer Ebene sowie auch auf internationaler Ebene nach sich ziehen muss, und wenn ja, welche konkret?
Zu 27.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung, weshalb sie den internationalen Austausch zu Open Data unterstützt z. B. in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), in der Kooperation OGD DACHLI oder auch im Rahmen der Open-Data-Charta der G8.28. Weshalb beharrt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weiterhin auf einem europäisch wie international nicht an die gängigen Creative Commons-Lizenzen (https://irights.info/wp-content/uploads/2015/10/Open_Content_-_Ein_Praxisleitfaden_zur_Nutzung_von_Creative-Commons-Lizenzen.pdf) anschlussfähigen, nationalen Sonder-Lizensierungssystem?
Zu 28.
Die Datenlizenz Deutschland hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. In ihrer Version 2.0 ist sie vom Sachverständigenrat der „Open Definition“ als offene Lizenz anerkannt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf BT-Drs. 17/12616 vom 5. März 2013, sowie auf Frage 13 zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf BT-Drs. 18/6027 vom 21. September 2015 verwiesen.29. Teilt die Bundesregierung die Erkenntnisse der Open Data Bewegung, wonach nicht für jedes auftretende Problem in der Umsetzung der Open Data Prinzipien das Rad neu erfunden werden muss und deshalb der Erfahrungsaustausch zwischen den Anwenderstaaten von hervorgehobener Bedeutung sein kann?
Zu 29.
Ja30. Inwiefern findet ein Erfahrungsaustausch zwischen Deutschland und anderen Anwenderstaaten statt und welche Erkenntnisse hat dieser Austausch bereits ergeben?
Zu 30.
Deutschland bringt sich auf europäischer Ebene aktiv ein und arbeitet eng mit den deutschsprachigen Nachbarstaaten in der „Kooperation OGD DACHLI“ zusammen. Als Folge dieser Zusammenarbeit konnten z.B. Metadatenmodelle in der „Kooperation OGD DACHLI“ abgestimmt werden. Auch auf kommunaler Ebene findet ein internationaler Erfahrungsaustausch statt, worüber der Bundesregierung jedoch keine detaillierten Erkenntnisse vorliegen.31. Warum verweigert die Bundesregierung, entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag (vgl. SPD-CDU-Koalitionsvertrag zur 18. WP, S. 153) und entgegen zahlreicher Forderungen aus den Ländern sowie aus Nichtregierungsorganisationen weiterhin den Beitritt zur Open Government Partnership-Initiative?
Zu 31.
Die regierungsinterne Meinungsfindung hinsichtlich einer Umsetzung des Beitritts ist noch nicht abgeschlossen.32. Beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag gemachten Open-Data-Ankündigungen zum Beitritt Deutschlands zur Open Govemment Partnership-lnitiative noch innerhalb dieser Legislaturperiode umzusetzen? Wenn ja, wann? Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen einen baldigen Beitritt?
Zu 32.
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.33. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass sich einige Bundesländer nicht an der Finanzierung des Datenportals Govdata beteiligen werden und von Januar 2016 an die Daten dieser Länder in dem Portal nicht mehr zu finden sein werden?
Zu 33.
Die Bundesregierung bedauert es, dass nicht alle Länder der Verwaltungsvereinbarung beigetreten sind, auf dessen Grundlage das Datenportal GovData finanziert und betrieben wird. Neben dem Bund, vertreten durch das BMI, sind die folgenden Länder beigetreten:- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Schleswig-Holstein (seit 1. Dezember 2015)
Bremen ist der Verwaltungsvereinbarung nicht beigetreten, beteiligt sich aber an der Finanzierung.
34. Wird die Neuaufsetzung von Govdata zu einer Zählbarkeit von downloads führen und wenn nein, warum wird eine auch für die Akzeptanz der Plattform so zentrale Funktionalität (ggf. in Kooperation mit den Bundesländern) nicht eingeführt?
Zu 34.
Ja. Die Zahlen werden in Kürze auch auf GovData als Datensatz veröffentlicht.35. Welche Erwägungen liegen der Entscheidung der Bundesregierung zugrunde, eine dem Open Data Institute in Großbritannien vergleichbare Institution zur Entwicklung der Open Data-Kultur bislang nicht gründen zu wollen? (Antworten d. Bundesregierung auf kleine Anfrage, BT-Drs. 18/6027)
Zu 35.
Die Bundesregierung sieht den Schwerpunkt bei ihrer Förderung von Open Data gegenwärtig in anderen Bereichen.36. Welche Schritte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der G20 Anti-corruption open data princip/es unternommen bzw. welche konkreten, weiteren Schritte sind geplant, um die für 2016 festgelegten Ziele noch zu erreichen?
Zu 36.
Die G20 Anti-Corruption Open Data Principles enthalten keine „für 2016 festgelegten Ziele“. Im Übrigen wird auf die in der Antwort zu Frage 13 genannten Maßnahmen verwiesen.37. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung in Vorbereitung auf die International Open Data Conference 2016 von Madrid getroffen bzw. wird sie noch treffen (Größe der Delegation; Vorlage von Initiativen usw.), um einen sichtbaren Beitrag zu erbringen und den inzwischen international wahrgenommenen Rückstand in Sachen Open Data aufzuholen (vgl. auch Impulspapier der Stiftung Neue Verantwortung: Offene Daten ohne Deutschland, Juni 2013)?
Zu 37.
Die Bundesregierung hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreten Planungen in Vorbereitung der o.g. Veranstaltung getroffen oder beabsichtigt.38. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, wonach bedeutende Fortschritte für Open Data nicht allein von einer zentral abrufbaren Plattformlösung abhängen, sondern parallel auch durch Anreize zur dezentralen Veröffentlichung relevanter Datenbestände verwirklicht werden können? Wenn ja, welche Maßnahmen sind hierzu konkret geplant?
Zu 38.
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, dass allein von einer zentral abrufbaren Plattformlösung bedeutende Fortschritte für Open Data abhängen, sieht hier aber gegenwärtig den Schwerpunkt.39. Welcher Kosten-Aufwand entstand für die Entwicklung einer „Lizenz über die Nutzung eines europaweiten webbasierten Darstellungsdienstes, eines deutschlandweiten Ortssuchdienstes sowie eines Routingdienstes des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie für Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingslage“?
Zu 39.
Die genannten Dienste nutzen Daten und Verfahren des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG), der Vermessungsverwaltungen der Länder und von OpenStreet-Map. Die Daten der Länder werden in der Regel an Dritte nur gegen Gebühr abgegeben. Der Aufwand bei der Festlegung einer Lizenz entstand in erster Linie durch Verhandlungen mit den Ländern zur Bereitstellung ihrer Daten zu annähernd offenen Bedingungen. Für die Entwicklung der Lizenz sind keine Sachkosten entstanden. Es fanden Verhandlungen mit Vertretern der Vermessungsverwaltungen statt, die auf Seite der Bundesregierung mit ca. 5 Personentagen höherer Dienst abzuschätzen sind. Aufwände auf Seiten der Ländergremien können nicht abgeschätzt werden.40. Welche Gründe sprachen gegen die Verwendung einer existierenden Lizenz für die Dienste wms_topplus_web_refugees‚ wmts_topplus_web_refugees‚ wfs_geokodierung_refugees, gdz_geokodierung_refugees und web_routing und die dazugehörigen Daten?
Zu 40.
Der Lizenztext für die genannten Dienste wurde aus der Gebührenrichtlinie der Vermessungsverwaltungen der Länder abgeleitet und an die gegebenen Rahmenbedingungen angepasst. Die Verwendung einer international standardisierten Lizenz wie z.B. Creative Commons kam nicht in Frage, da dort die einschränkenden Bedingungen der Länder nicht abgebildet sind.41. Wie erklärt die Bundesregierung den Anspruch, Unternehmen mit der Bereitstellung des Dienstes ”TopPlus-Web-refugees“ unterstützen zu wollen
(http://www.geodatenzentrum.de/geodaten/gdz_rahmen.gdz_div?gdz_spr=deu&gdz_akt_zeile=4&gdz_anz_zeile=5&gdz_unt_zeile=0&gdz_user_id=0)‚ wenn die dazugehörigen Lizenzbedingungen genau diese Nutzung ausschließen?Zu 41.
Alle nichtkommerziellen Vorhaben von Verwaltungsstellen des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie von Nicht-Regierungsorganisationen und Unternehmen bei der Bewältigung der Flüchtlingslage sollen unterstützt werden. Darauf sind die Lizenzbedingungen ausgerichtet. Unter der Voraussetzung, dass die Anwendung nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt, wird auch den Unternehmen das Nutzungsrecht am Dienst „TopPlus-Web-Refugees“ eingeräumt.42. Aus welchen konkreten Gründen wurde darauf verzichtet, die Dienste und Daten von TopPlus-Web-Refugees als Open Data bereitzustellen?
Zu 42.
Eine Bereitstellung der Daten und Dienste als Open Data kam für die Vermessungsverwaltungen der Länder (als Inhaber der Rechte an den für die Dienste genutzten Geobasisdaten) nicht in Frage.43. Wie oft hat der Bund seit 2013 jeweils Nachnutzer von Daten des Bundes (unabhängig von der jeweiligen Lizenzierung oder Bereitstellung als Open Data) zur Einhaltung von Nutzungsbedingungen oder zum Einholen noch nicht eingeräumter Nutzungsrechte aufgefordert (bitte jeweils den Datensatz, den Nachnutzer, den entstandenen Aufwand, die Beanstandung und den Ausgang der Rechtedurchsetzung auflisten)?
Zu 43.
BMEL:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat seit dem Jahr 2013 in insgesamt drei Fällen (potentielle) Nachnutzer zur Einhaltung von Nutzungsbedingungen aufgefordert:- in Bezug auf die Nutzung von Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Verwendung für ein Bewertungssystem für Kontaminanten, Arzneimittel und Toxine in Form einer Smartphone-Anwendung, die auf den Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung beruht. Die Nutzung wurde gestattet. Eine die Nutzung im Detail regelnde Vereinbarung wurde geschlossen.
- bezüglich einer Anfrage zur Weiterverwendung von Daten zu Kupfer-Rückstandsgehalten aus der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2013“. Der Nutzer beabsichtigte, diese Daten einer eigenen Analyse zu unterziehen und in Form eines wissenschaftlichen Artikels zu veröffentlichen. Die Nutzung wurde in Abstimmung mit den für die Erhebung der Daten zuständigen Ländern unter Auflagen gestattet.
- bezüglich einer Nutzung der „Liste Milcherzeuger“ zwecks Entwicklung einer Smartphone-Anwendung. Der Nutzer wurde darauf hingewiesen, dass die beabsichtigte Nutzung als Weiterverwendung im Sinne des IWG einzustufen sei und es ggf. einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung bedürfe. Das Ansinnen wurde daraufhin aufgegeben.
BMG:
Im Geschäftsbereich gab es zwei Fälle (beide beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information), die ggf. in diesem Kontext zu nennen wären.Fall 1:
Datensatz: Ergebnismenge eines Antrags basierend auf DaTraV-Daten (s. http://www.dimdi.de/static/de/versorgungsdaten/index.htm)
Aufwand: geschätzt 4–8 Stunden
Beanstandung: Verdacht der Weitergabe einer Ergebnismenge an einen nicht nutzungsberechtigten Dritten.
Ausgang der Rechtedurchsetzung: Aufforderung zur Einhaltung von Nutzungsbedingungen aufgrund eines Verdachts.Fall 2:
Datensatz: Ergebnismenge eines Antrags basierend auf DaTraV-Daten (s. http://www.dimdi.de/static/de/versorgungsdaten/index.htm)
Aufwand: geschätzt 2 Stunden.
Beanstandung: Verdacht auf Vorhaltung und Analyse der Ergebnismenge auf einem privaten, nicht hinreichend abgesicherten Notebook.
Ausgang der Rechtedurchsetzung: Aufforderung zur Einhaltung von Nutzungsbedingungen aufgrund eines Verdachts.44. Wie oft war der Bund in gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken (unabhängig von der jeweiligen Lizenzierung oder Bereitstellung als Open Data) verwickelt (bitte jeweils das Werk, die Art der Nutzung, den Streitgegenstand, den entstandenen Aufwand und den Ausgang der Auseinandersetzung auflisten)?
Zu 44.
Die Beantwortung wird unter Berücksichtigung der Fragestellung in Frage 43 auf den Zeitraum ab dem Jahr 2013 beschränkt. Der entstandene Aufwand ist detailliert beziffert, soweit dies möglich war.AA:
Seit dem Jahr 2013 gab es für das Auswärtige Amt einen Fall:
Ein Werk war betroffen: Bericht einer Auslandsvertretung an die Zentrale
Art der Nutzung: Der Kläger wollte den Bericht im Internet veröffentlichen
Streitgegenstand: Der Kläger beantragte die gerichtliche Feststellung, dass eine Veröffentlichung zulässig sei.
Entstandener Aufwand: kein externer (kein externer RA, keine Gerichtskosten); interner nicht mehr nachzuvollziehen.
Ausgang der Auseinandersetzung: Unterliegen des Klägers.BKM und Geschäftsbereichsbehörden:
Nur das Bundesarchiv war im Bereich des audiovisuellen Archivguts insgesamt in sechs Auseinandersetzungen verwickelt, davon zwei gerichtlich:1. Auseinandersetzung. gerichtlich:
Zwei Werke waren betroffen: „Das Haus“ und „Polizei 1984“
Art der Nutzung: Fernsehen
Streitgegenstand: Beanspruchung der Nutzungsrechte durch Filmschaffenden
Entstandener Aufwand: RA-Kosten 7.769‚-€
Ausgang der Auseinandersetzung: Musterprozess. Urteil; Nutzungsrechte bei BArch2. Auseinandersetzung, gerichtlich:
Ein Werk war betroffen: NVA-Logo
Art der Nutzung: exklusive Nutzung als Wort/Bildmarke durch Dritten
Streitgegenstand: Löschung der Wort/Bildmarke
Entstandener Aufwand: selbst wahrgenommen
Ausgang der Auseinandersetzung: Wort/Bildmarke zu Gunsten BArch gelöscht3. Auseinandersetzung, außergerichtlich:
Sechs Werke (a‑f) waren betroffen: a) Neue Deutsche Wochenschau Nr. 656, Peter Fechter b) Der schwarze Kanal c) Eine Mauer klagt an d) Licht an der Mauer e) Freiheit kennt keine Mauer f) Bilanz
Art der Nutzung: a) Ausschnittverwertung b)-f) Bearbeitung/ Publikation
Streitgegenstand: a) Bestreiten der BArch-Nutzungsrechte durch Kameramann/Rechtsnachfolger b)-f) Nutzung v. Archivgut bei Miturheberschaft
Entstandener Aufwand: a)-f) selbst wahrgenommen
Ausgang der Auseinandersetzung: a) weitere Nutzung durch BArch b)-f) keine Nutzung bei fehlender Zustimmung von Miturhebern4. Auseinandersetzung, außergerichtlich:
Ein Werk war betroffen: Triumph des Willens
Art der Nutzung: nicht genehmigte Verbreitung
Streitgegenstand: strafrechtliche Verfolgung bei widerrechtlicher Nutzung im Ausland
Entstandener Aufwand: selbst wahrgenommen
Ausgang der Auseinandersetzung: Ermittlungsverfahren offen5. Auseinandersetzung, außergerichtlich:
Ein Werk war betroffen: ADN-Foto Bild 183-J14021
Art der Nutzung: Abdruckgenehmigung
Streitgegenstand: Abmahnung durch BArch
Entstandener Aufwand: selbst wahrgenommen
Ausgang der Auseinandersetzung: Schadensersatz bei fehlendem Benutzungsverhältnis durchgesetzt6. Auseinandersetzung, außergerichtlich:
Ein Werk war betroffen: ADN-Foto Bild 101l-578‑1928–23A
Art der Nutzung: Abdruckgenehmigung
Streitgegenstand: Abmahnung durch BArch
Entstandener Aufwand: selbst wahrgenommen
Ausgang der Auseinandersetzung: Schadensersatz bei fehlendem Benutzungsverhältnis durchgesetztBMEL:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine außergerichtliche sowie in der Folge gerichtliche Auseinandersetzung um die Nutzung von zwei urheberrechtlich geschützten Werken geführt, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Es handelt sich um das urheberrechtliche Nutzungsrecht an zwei wissenschaftlichen Berichten im Rahmen eines Pflanzenschutzmittelgenehmigungsverfahrens der Europäischen Union. Der Anspruchsgegner veröffentlichte diese Berichte ohne Zustimmung des BfR auf seiner Internetseite mit Download-Option. Streitgegenstand in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist der Anspruch auf Unterlassung der genannten Nutzung. Das zuständige Landgericht hat dem Antrag des BfR stattgegeben. Der Anspruchsgegner hat Widerspruch angekündigt, die Berichte aber von seiner Internetseite entfernt. Der entstandene Aufwand für das BfR lässt sich noch nicht konkret beziffern, da das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Das BfR hat eine Anwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt. Eventuelle Verfahrenskosten sind ggf. vom Unterlegenen des Rechtsstreits zu tragen.BMI:
Das BMI war zweimal in eine gerichtliche Auseinandersetzung verwickelt.
Im Jahr 2014 stellte die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. eine im Rahmen eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhaltene Informations-Ministervorlage von 2011 über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Sperrklausel im Europawahlgesetz auf ihr Internetportal www.fragdenStaat.de. Die vom BMI beantragte einstweilige Verfügung scheiterte vor Land- und Kammergericht Berlin an der Einstufung der fünfseitigen Ministervorlage als mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich schutzfähig. Es entstanden Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 7.821 Euro.Im Jahr 2015 begehrte ein lFG-Antragsteller Informationszugang zu den (in Rechtsstreitigkeiten nie veröffentlichten) Rechtsanwaltsschriftsätzen des Bundes, mit denen vor dem Bundesverwaltungsgericht um den IFG-Informationszugang zu Nachrichtendiensten gestritten wird. Das BMI hat sich auf Drängen des von ihm beauftragten Rechtsanwalts und Hochschullehrers bei der Ablehnung des Informationszugangs auf die Urheberrechte des RA an seinen Schriftsätzen berufen. Diese gehen mangels Veröffentlichung nicht in die Verfügungsbefugnis des Bundes als Mandanten über. Der verwaltungsgerichtliche Streit schwebt vor Gericht und ist noch nicht entschieden.
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA)
Das BeschA war im angefragten Zeitraum einmal in eine außergerichtliche Auseinandersetzung um die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes verwickelt:
Werk: Schnittstellenkonzept und Wortmarke „X‑Vergabe“
Art der Nutzung: Nutzung der Wortmarke im Geschäftsverkehr
Streitgegenstand: Registrierung der Marke „X‑Vergabe“ im Markenregister seitens des nutzenden Unternehmens
Aufwand: ca. 3.800 EUR Anwaltskosten
Ausgang: Außergerichtliche Einigung über die Löschung der Firmeneintragung und Registrierung der Bundesrepublik als rechtmäßiger Markeninhaberin im Register, Gewährung von Nutzungsrechten an das UnternehmenBMJV:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Ein Verfahren; das Bundespatentgericht bejahte den Anspruch eines Dritten im Verfahren der freien Akteneinsicht nach § 31 PatG auf Übersendung von Kopien bzw. Ausdrucken von Nichtpatentliteratur (NPL). Das DPMA hat sein Verfahren daraufhin umgestellt und liefert seither Kopien der NPL im Akteneinsichtsverfahren an den Antragsteller. Der Aufwand im gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Verfahren ist mit ca. 5 Personentagen im hD zu beziffern.BMUB:
Gerichtliche Auseinandersetzungen:
In einem Urheberrechtsstreit wegen Nachvergütung auf Grund der Nutzung der Figur des Luchses „Don Cato“ als Bildungsmaterial zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit (CD-ROMs, Poster, Broschüren) wurde die Klage auf Zahlung eines ergänzenden Nutzungsentgeltes gegen das BMUB vom Landgericht Berlin abgewiesen. Der Streitwert wurde auf 250.000 Euro festgelegt.
Außergerichtliche Auseinandersetzungen:- In ca. 25 Fällen macht das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegenüber den Inhabern von Sonnenstudios in
Deutschland geltend, die in ihren Geschäftsräumen wie auch auf ihrer Internetseite das Logo für das nicht mehr gültige Zertifikat des BfS „Geprüftes Sonnenstudio – Zertifiziert nach den Kriterien des Bundesamts für Strahlenschutz“ zu Werbezwecken nutzen und veröffentlichen. Das BfS ist Inhaber der Nutzungsrechte an diesem Logo. Durch Nutzung des Logos ohne die Zustimmung des BfS werden die nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützten Nutzungsrechte verletzt. Der Aufforderung zur Beseitigung des Logos wird überwiegend nachgekommen. Der entstandene Aufwand seitens des BfS kann hier nicht beziffert werden. - Im Rahmen einer Bürgeranfrage hat sich das BfS über die Einräumung von Nutzungsrechten für die Verwendung eines im Auftrag des BfS erstellten Berichtsanhangs (Auflistung radioaktiver Isotope) auseinandergesetzt. Der Bürger beabsichtigte den Anhang unter Quellenangabe auf einer Internetseite als PDF einzustellen sowie die Tabelle in den Anhang seines Buches aufzunehmen. lm Ergebnis wurde ihm vom BfS unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Der entstandene Aufwand seitens des BfS kann hier nicht beziffert werden.
- Im Auftrag eines Verlages wird gegenüber dem BfS ein Lizenzschaden wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung (Herunterladen und das zur Verfügungstellen eines Werkes) geltend gemacht und mit Klage gedroht. Von 2010 bis 2015 gingen beim BfS regelmäßig Zahlungsaufforderungen zu diesem Vorgang ein. Der Zahlungsaufforderung wird seitens des BfS nicht nachgekommen, da die Umstände der behaupteten Rechtsverletzung auf Verlangen des BfS durch den Anspruchsteller nicht näher bestimmt werden und daher eine Überprüfung der Vorwürfe nicht möglich ist. Der Ausgang der Auseinandersetzung ist ungewiss. Der entstandene Aufwand seitens des BfS kann hier nicht beziffert werden.
BMVg:
Seit dem Jahr 2013 führt die Bundesregierung gegen die Funke Medien NRW GmbH einen Zivilprozess um den Urheberrechtsschutz der vom BMVg erstellten „Unterrichtungen des Parlaments“ über die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Nachdem die Klage des Bundes in den beiden ersten Instanzen erfolgreich war, bemüht sich die Beklagte beim Bundesgerichtshof um die Zulassung der Revision.Die außergerichtliche Auseinandersetzung mit der Funke Medien NRW GmbH in der Angelegenheit war Gegenstand der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 15. März 2013 auf BT-Drs. 17/13510.
BMWi:
Auseinandersetzung: außergerichtlich
Werk: Förder-Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Art der Nutzung: Verwendung des Logos für kommerzielle Zwecke
Gegenstand der Auseinandersetzung: Unzulässige Nutzung des Logos
Entstandener Aufwand: selbst wahrgenommen
Ausgang: Beendigung der unzulässigen Nutzung45. Wie viele Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) hat der Bund seit 2013 erhalten (bitte jeweils die Behörde, das Werk und den Ausgang des IWG-Antragsverfahrens auflisten)?
Zu 45.
AA:
Insgesamt zwei Anträge
1)
Werk: die in der Bundestagsdrucksache Nr. 18/4765 (Antwort auf Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen u. a. und der Fraktion DIE LINKE. zu Visaerteilungen im Jahr 2014 vom 24. April 2015) zu Visazahlen genannten Informationen in (weiteren) maschinenlesbaren Formaten zur Veröffentlichung auf einer Website eines Vereins
Ausgang: Ablehnung, da weitere maschinenlesbare Formate nicht im Auswärtigen Amt vorlagen2)
Werk: Berichte mehrerer Botschaften in osteuropäischen Staaten zur Situation der Minderheiten (v.a. Roma) dort zur Veröffentlichung auf einer Website eines Vereins
Ausgang: Ablehnung des Antrags wegen entgegenstehenden Urheberrechts, der Antragsteller hat daraufhin ein Klageverfahren vor dem Amtsgericht Schöneberg angestrengt und verloren (siehe auch Antwort zu Frage 44). Ebenso ist er vor dem VG Berlin unterlegen.BMAS:
Es wurden zwei Anfragen als Antrag nach IWG erfasst. Diese betrafen zum einen die Videodatei einer Pressekonferenz (Weiterverwendung wurde nicht gestattet), zum anderen eine Druckvorlage (Weiterverwendung gestattet). Es handelte sich in beiden Fällen um niedrigschwellige Anfragen per E‑Mail, bei denen sich der Anfragende nicht auf das IWG berufen hat.Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):
Seit dem Jahr 2013 hat das BVL 26 Anträgen nach dem IWG stattgegeben und dementsprechende Lizenzvereinbarungen geschlossen. In 25 Fällen waren Daten der Pflanzenschutzmittel-Rohdatei und in einem Fall Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung betroffen.BMJV:
Eine Anfrage im Jahr 2015 für den Bereich Daten des Handelsregisters/Unternehmensregisters; Ausgang des Verfahrens: Verweis des Anfragenden an die jeweils zuständigen Stellen.Bundesverwaltungsgericht:
Im Jahr 2013 wurde an das Bundesverwaltungsgericht ein Antrag auf Übermittlung sämtlicher Entscheidungen in identischer Form und zu den gleichen Konditionen, wie diese an die juris GmbH weitergegeben werden, nach dem lWG gestellt. Seitens des Antragstellers wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig auf Herausgabe der geforderten Informationen erhoben. Dieses Verfahren wurde – im Zusammenhang mit dem hier anhängigen und im Jahr 2015 durch Klagerücknahme beendeten Verfahren zum gleichen Thema gegen das BVerfG (BVerwG 7 C 13.13) – durch Klagerücknahme 2015 eingestellt.Deutsches Patent- und Markenamt:
83 Anträge auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem IWG seit dem Jahr 2013. Es handelt sich um elektronische Daten zu Schutzrechtsverfahren. Von den 83 Anträgen haben 77 zu erfolgreichen Vereinbarungen geführt.Bundesamt für Justiz (BfJ):
Das BfJ hat einen Antrag nach dem IWG, und zwar im Jahr 2013, erhalten. Es wurde beantragt, regelmäßig möglichst frühzeitig über geplante Gesetzblätter und deren voraussichtliche Inhalte informiert zu werden. Der Antrag wurde abschlägig beschieden.BMI:
Ein Antrag. Die im Jahr 2015 vom BMI begehrte Nutzung richtete sich auf eine Informations-Ministervorlage von 2011 über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einer Sperrklausel im Europawahlgesetz. Diese fünfseitige Ministervorlage war jedoch von Land- und Kammergericht Berlin schon als mangels Schöpfungshöhe nicht urheberrechtlich schutzfähig eingestuft worden. Damit war der Antrag auf Einräumung von Nutzungsrechten nach dem IWG gegenstandslos, der fragliche Text ohnehin schon gemeinfrei und einschränkungslos verwendbar.BKA:
Das Bundeskriminalamt hat einen solchen Antrag erhalten. Bei dem Werk handelt es sich um das „Bundeslagebild Korruption 2014“. Der Antrag wurde positiv beschieden.46. Welche der in der Antwort zu Frage 44. genannten Werke wurden seitdem als Open Data bereitgestellt oder könnten als Open Data bereitgestellt werden?
Zu 46.
Keine, zumindest sind keine Fälle dieser Art bekannt.47. Welches Potential misst die Bundesregierung sozialen Innovationen durch Open Data bei? Und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass diese durch die Offenlegung von öffentlichen Daten bereits ausreichend ermöglicht werden?
Zu 47.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Potential von Open Data noch nicht ausgeschöpft ist. Sie misst den daraus potentiell resultierenden sozialen Innovationen u. a. auch Bedeutung für Familien, Frauen, ältere Menschen und die Jugend zu. Der Offenlegung und Nutzung von Verwaltungsdaten über das GovData-Portal kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. -
: Flüchtlingspolitik im Vordergrund: SZ analysiert Pegida-Kommentare bei Facebook
Wer sind die Menschen hinter den fast 200.000 "Likes"? (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by findyoursearch/<a href="https://www.flickr.com/photos/findyoursearch/5752433875/">flickr</a>) : Flüchtlingspolitik im Vordergrund: SZ analysiert Pegida-Kommentare bei Facebook Pegida-Anhänger reden kaum mit der „Lügenpresse“, zitieren sie aber gerne. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat ein Jahr lang Kommentare auf der Facebook-Seite von Pegida gesammelt, um mehr über die Bewegung zu erfahren. Für ein differenziertes Bild über Pegida reicht die SZ-Analyse noch nicht.
Einige Zahlen vorab: Die Pegida-Seite auf Facebook hat aktuell knapp 200.000 „Likes“. Die AfD hat mit 220.000 „Likes“ mehr als jede andere deutsche Partei, Pro Asyl hat 170.000. Im Januar 2015 haben mehr als 25.000 Nutzer(-konten) etwa 76.000 Kommentare auf der Pegida-Seite hinterlassen. Bis zum Sommer haben die Kommentare abgenommen, im September 2015 wurden Pegida-Beiträge dann wieder mehr als 108.000 Mal geteilt. Die SZ sieht mit dieser Entwicklung die These bestätigt: „Die Flüchtlingskrise hat Pegida gerettet.“
Verallgemeinernder Wortgebrauch
Bei der SZ-Analyse der am häufigsten verwendeten Wörter liegen „Deutschland“ und „Pegida“ vorn, auch „Merkel“, „Mensch“, „Land“ und „Flüchtlinge“ werden oft gebraucht. Das wäre auch zu einfach gewesen, liebe SZ. „Um ein besseres Verständnis davon zu erhalten, wie radikal Pegida-Anhänger argumentieren“, ließ die SZ eine Stichprobe von 1000 Kommentaren von zwei Forschern der FU Berlin untersuchen. Anatol Stefanowitsch und Susanne Flach ziehen Bilanz (Dokument auf GoogleDrive):
Die Wortwahl ist stark verallgemeinernd; so werden etwa die Begriffe Flüchtlinge, Migranten, Muslime usw. weitgehend synonym verwendet und führen dazu, dass die betreffenden Menschen als Teile einer homogenen, undifferenzierbaren Gruppe dargestellt werden. Die Aussagen über diese Gruppe zielen durchgängig auf Ablehnung, Delegitimation und Schuldzuweisungen ab; nur eine Minderheit der Kommentare geht einen Schritt weiter und kann klar als Hassrede charakterisiert werden […]; Auch die Sprache ist (abgesehen von der fehlenden Differenzierung) mehrheitlich neutral; in sich diskriminierende oder abwertende Begriffe kommen zwar durchgängig vor, stellen aber relativ gesehen eine Minderheit dar.
Geflüchtete und „Lügenpresse“
Dass sich in den Kommentaren nur selten Hassrede findet, könnte auch an Löschungen von Facebook oder Administratoren der Seite liegen. Interessant ist: Die politischen Diskussionen auf der Seite drehen sich fast nur um die Flüchtlingspolitik und die „Bedrohung“ durch die „Invasionsmacht“ Islam, der als „inhärent gewalttätig, terroraffin und menschenverachtend“ dargestellt wird, so die Forscher. Die Pegida-Kommentare haben zunächst vor allem Linken und die Grünen vorgeworfen, dies nicht zu erkennen. Erst später richten sie sich gegen Angela Merkel.
Die „Lügenpresse“ ist neben Geflüchteten und der Bundesregierung ein zentrales Feindbild der Pegida-Bewegung. Dies spiegelt sich nur bedingt in den Verlinkungen wieder: Die Kommentatoren verweisen am häufigsten auf Focus Online (1295 Verlinkungen) und die Welt (1246 Verlinkungen), dahinter liegen Blogs wie Politikversagen (1064) oder Epoch Times (536).
Die Ergebnisse machen eine erste Einordnung der sonst nach außen verschlossenen Bewegung möglich. Sie sind jedoch auch mit Vorsicht zu genießen, da es sich um keine repräsentative Untersuchung der Pegida-Bewegung handelt.
-
: Netzsperren-Urteil des Bundesgerichtshof: Etappensieg für die Musikindustrie
: Netzsperren-Urteil des Bundesgerichtshof: Etappensieg für die Musikindustrie Ende November urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), das Netzsperren wegen Urheber- oder Leistungsschutzrechtsverletzungen erlaubt seien. Damals gab es nur die Pressemitteilung des BGH, aber keine Urteile im Wortlaut. Eine erste Einschätzung konnte aber bereits Ansgar Koreng von JBB im Netzpolitik-Interview machen: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?.
Der Heise-Justiziar Joerg Heidrich hat sich die beiden jetzt erschienen Urteile (BGH, Az. I ZR 3/14 und Az. I ZR 174/14) im Wortlaut durchgelesen und analysiert für die ct’, was drin steht: Etappensieg für die Musikindustrie.
Die Entscheidung ist daher nur auf den ersten Blick eine Niederlage für die Vertreter der Musikindustrie. Denn grundsätzlich ist der Einsatz von Netzsperren nunmehr zulässig und es scheint nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Zugangsanbieter gezwungen werden, ihren Kunden den Zugang zu einzelnen Angeboten zu verwehren.
Aber nicht alles ist schlecht. Immerhin haben die Bundesrichter nebenbei noch geurteilt, dass „es sich bei IP-Adressen um „personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG“ handelt, da „der Access-Provider einen Bezug zwischen den IP-Adressen und der Person des Nutzers herstellen kann“.“
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: Vorhabendokumentation: An diesen Gesetzen arbeitet die Bundesregierung aktuell
Will nicht, dass die Öffentlichkeit ihre Schwerpunkte kennt: Die Regierung im Bundeskanzleramt. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Vorhabendokumentation: An diesen Gesetzen arbeitet die Bundesregierung aktuell Zur Mitte jeden Monats gibt die Bundesregierung die Vorhabendokumentation heraus, einen Bericht über den aktuellen „Planungs- und Umsetzungsstand der Regierungspolitik“. Der Bericht umfasst eine Liste von diesmal rund neunzig Gesetzen und anderen geplanten Vorhaben, die aus den Ressortmeldungen der einzelnen Bundesministerien zusammengestellt wird. Aus ihm lassen sich die Schwerpunkte der Regierungsarbeit erkennen. Dank einer anonymen Quelle können wir ihn zum wiederholten Male hier veröffentlichen.
Vor zwei Jahren hatten wir versucht, per Informationsfreiheitsanfrage Einblick in das Dokument zu bekommen, und eine Ablehnung erhalten. Die Begründung damals: Die Offenlegung der Vorhabendokumentation beeinträchtige die ungestörte interne Meinungsbildung. Allerdings erhalten neben den Mitgliedern der Bundesregierung auch Lobbyisten und ausgewählte Journalisten den Bericht. Darum veröffentlichen wir ihn hier. Wir freuen uns immer auf Zusendungen solcher Dokumente über die üblichen, sicheren Wege.
Im Folgenden eine Übersicht über die relevanten netzpolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Das Dokument ist als pdf-Datei hier einsehbar.
Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
Durch eine gesetzliche Klarstellung, dass WLAN-Betreiber als Accessprovider unter die Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) fallen, soll Rechtssicherheit für diese WLAN-Betreiber geschaffen werden. Umfassende Rechtssicherheit wird indes nur erreicht, wenn der Betreiber eines öffentlichen WLAN auch nicht länger als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um die Störerhaftung – eine Einführung in das Thema und den Gesetzesentwurf der Bundesregierung findet sich in unserem #netzrückblick 2015. Nachdem Sachverständige bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zuletzt auseinandergenommen hatten, treffen sich nun wohl die Koalitionsparteien SPD und CDU/CSU zum Nachverhandeln.
Strategie Intelligente Vernetzung
Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend im Rahmen der „Digitalen Agenda“ eine Strategie zur Unterstützung des Ausbaus von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung.
In der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung Nachholbedarf bei der „intelligenten Vernetzung“ von verschiedenen Infrastrukturbereichen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festgestellt. Zur Behebung gibt es nun eine Strategie mit 36 Maßnahmen, die wir uns schon genauer angeschaut haben.
Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz
Das Gesetzesvorhaben dient der Anpassung der gesetzlichen Normen über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Endgerätefreiheit zu gewährleisten.
Endlich mal eine gute Nachricht: Am 27. November 2015 hat der Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs mit der Abstimmung im Bundesrat seine letzte Hürde genommen und wird der Vorhabendokumentation nach noch im Februar 2016 in Kraft treten. Damit werden Verbraucher*innen endlich selbst entscheiden können, welchen Router sie einsetzen wollen, und müssen vom Netzbetreiber die dafür nötigen Zugangsdaten mitgeteilt bekommen.
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Regelungen zur zulässigen, aber auch zwingend erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung – insbesondere von personenbezogenen – Daten.
Unter dem Deckmantel der Energiewende wird von der Großen Koalition auch die Digitalisierung von Messsystemen vorangetrieben. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, könnten in einigen Jahren in jedem deutschen Haushalt Smart-Meter installiert werden. Diese sogenannten intelligenten Messsysteme können mit dem Netzbetreiber kommunizieren und werden von Datenschützer*innen kritisiert. Zum Gesetzesentwurf hat der Bundestag im Dezember eine Stellungnahme verfasst, in der er fordert, die Verbraucherrechte zu stärken. Voraussichtlich im Februar soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden, wir werden also noch häufiger von Smart-Metern hören.
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere den Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu verbessern.
Die Reform des Unterlassungsklagengesetzes ermöglicht es Verbraucherverbänden, bei Verstößen gegen den Verbraucherdatenschutz abzumahnen und zu klagen. Für diese Änderung hatten Datenschützer*innen jahrelang gekämpft, so es nicht verwunderlich, dass sie die Reform äußerst begrüßenswert finden. Das Gesetz wurde vom Bundestag im Dezember 2015 verabschiedet und wird voraussichtlich am 29. Januar 2016 den Bundesrat passieren.
VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
Hierbei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche die Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG-Wort neu regeln soll. Laut iRights.info soll das Gesetz zu mehr Transparenz und Mitbestimmung der Künstler führen sowie die Lizenzierung digitaler Werke vereinfachen. Das Gesetz hat bereits den Bundestag passiert und wird ebenfalls diese Woche im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen.
Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)
Unter Bezugnahme auf die „Digitale Agenda für Europa“ soll sichergestellt werden, dass für alle EU-Bürger bis 2020 eine Verfügbarkeit von Internet-Geschwindigkeiten von mehr als 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sichergestellt ist und mindestens 50 Prozent der Haushalte in der Europäischen Union Internetanschlüsse mit mehr als 100 Mbit/s nutzen können.
Aus der Kategorie „Warum wurde das nicht schon vor zwanzig Jahren gemacht“: Das Kabinett hat beschlossen, dass in Zukunft beim Neubau oder Sanierung von Straßen und bei allen Neubaugebieten direkt Glasfaserkabel verlegt werden sollen. Auch dieses Gesetz ist Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung sowie die Umsetzung einer EU-Richtlinie und soll den Ausbau von Breitbandverbindungen beschleunigen. Nach den Plänen der Bundesregierung wird das Gesetz in diesem Frühjahr Bundesrat und Bundestag vorgelegt und im August in Kraft treten.
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: Verlegenheitslösung? Maja Smoltczyk wird Berliner Datenschutzbeauftragte
Wird <a href="http://www.bildhauerin-berlin.de/home/lebenslauf/">sie</a> den Datenschutz in Stein meißeln? : Verlegenheitslösung? Maja Smoltczyk wird Berliner Datenschutzbeauftragte Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, wartet seit dem vergangenem Jahr darauf, dass eine Nachfolge für ihn gefunden wird. Das Problem wurde jetzt von der Großen Koalition in Berlin gelöst. Am Donnerstag soll mit Maja Smoltczyk die neue Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt werden. Das haben SPD und CDU bereits vor zwei Wochen verkündet.
Maja Smoltczyk ist Juristin und vor allem als Bildhauerin in Erscheinung getreten. Sie arbeitet bisher in der Verwaltung des Berliner Abgeordnetenhauses und leitet dort die Abteilung „Plenum und Ältestenrat“. Zu den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit konnte man von ihr bisher nichts hören, insofern fällt uns eine Einschätzung schwer. Die ungewöhnliche Nominierung klingt nach einer Verlegenheitslösung. Möglicherweise hat die SPD aber auch einfach kein Personal für das Thema.
Wir fühlen uns erstmal stark an die Besetzung von Andrea Voßhoff als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erinnert. Voßhoff bestätigt leider seit ihrer Berufung sämtliche Befürchtungen, dass ihre Besetzung vor allem ein Versorgungsfall war und damit die Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Behörde massiv eingeschränkt sind. Man kann auch Strategie der CDU-geführten Bundesregierung dahinter unterstellen.
Wir hoffen natürlich, dass das bei Maja Smoltczyk nicht der Fall sind wird und sind gespannt, ob sie es schafft, die großen Fußstapfen ihres Vorgängers Alexander Dix auszufüllen.
Dix war seit 2005 Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zukünftig wird er als stellvertretender Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) in Berlin mit dem früheren Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, zusammenarbeiten. Das ist dann die neue APO der Datenschutzbehörden.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist mit fast fünfzig Mitarbeitern eine der größten Datenschutzbehörden in Deutschland.
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: Vorratsdatenspeicherung ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Auch SPD-Verein legt Verfassungsbeschwerde ein
: Vorratsdatenspeicherung ein Verstoß gegen das Grundgesetz? Auch SPD-Verein legt Verfassungsbeschwerde ein Justizminister Heiko Maas bekommt Gegenwind aus seiner eigenen Partei. Der SPD-Verein D64 (Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V.) hält das maßgeblich von Maas und Parteichef Sigmar Gabriel verantwortete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für eine eklatante Fehlentwicklung und legt ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde ein. Der Verein spricht von einer evidenten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und beantragt die sofortige Außerkraftsetzung. Die VDS sei „exzessiv, willkürlich und wirkungslos“.
Die VDS sei auch nicht verhältnismäßig. Das gesamte Kommunikationsverhalten und alle Bewegungsprofile aufzuzeichnen, sei mit den Grundrechten nicht vereinbar.
Der D64-Vorstand verlautbart:
„Wir sind davon überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt und haben deshalb in Karlsruhe eine gründliche Prüfung beantragt.“
Die anlasslose Kommunikations- und Bewegungsdatenspeicherung ist in der SPD umstritten und führt zu parteiinternen Auseinandersetzungen. Nur sechzig Prozent der Teilnehmer hatten sich auf dem SPD-Parteikonvent für den Gesetzesentwurf ausgesprochen. Gegen „Abweichler“, also Parteigenossen mit einer anderen Haltung zur Vorratsdatenspeicherung, gingen SPD-Funktionäre mit Drohungen und Druck vor.
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: Sachverständigenrat des BMJV präsentiert Verbraucherpolitische Empfehlungen für digitale Welt
: Sachverständigenrat des BMJV präsentiert Verbraucherpolitische Empfehlungen für digitale Welt Das Bundesjustizministerium leistet sich einen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen und dieser hat heute in Berlin zwölf Empfehlungen zum Thema „Verbraucher in der Digitalen Welt – Verbraucherpolitische Empfehlungen“ vorgestellt.
Dominik Rzepka berichtet auf heute.de über die Präsentation: Peinliche Plattitüden für Heiko Maas.
Ihr Auftrag war klar: Neun Wissenschaftler sollten Verbraucherschutzminister Heiko Maas das Internet erklären, zum Beispiel wie Verbraucher online künftig sicherer Schuhe bestellen können. Herausgekommen sind nichts als Plattitüden. Am Ende waren sie sogar Maas selber peinlich. […] Doch herausgekommen ist: Nichts. Es fallen Sätze wie „Es darf keine Manipulation von Verbrauchern geben“ oder „Nur wenn es echten Wettbewerb gibt, funktionieren Märkte.“ Und eine der zwölf Empfehlungen, die Reisch und Büchel dem Justizminister in ihrem Gutachten mitgeben, lautet: „Die Digitale Welt hat aus Sicht von Verbrauchern heute schon Stärken und Schwächen und birgt auch zukünftig Chancen und Risiken.“ Na, wer hätte das gedacht?
Das soll aber nur der Auftakt sein, wir sind auf zukünftige Gutachten gespannt.
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: Wir sind für den Medienpreis Politik des Bundestages nominiert
Quelle: Deutscher Bundestag, Fotograf Steffen Unger : Wir sind für den Medienpreis Politik des Bundestages nominiert
Wir sind für den Medienpreis des Deutsches Bundestages nominiert. Eine unabhängige Jury hat entschieden, dass unsere Berichterstattung über den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss preiswürdig ist und wir sind damit unter die ersten drei Plätzen aus insgesamt 61 Einreichungen gelandet. Ob wir den mit 5000 Euro dotierten Preis auch gewinnen, erfahren wir im Rahmen einer Preisverleihung am 24. Februar im Bundestag. Also drückt uns die Daumen!Die Nominierten aus den insgesamt 61 eingereichten Beiträgen für den diesjährigen Medienpreis sind:
Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitik.org mit ihrem Live-Blog aus dem 1. Untersuchungsausschuss: „Wir wollten aus Snowden-Dokumenten lernen, ob wir das auch können“. Der eingereichte Blog dokumentiert die Zeugenvernehmung von BND-Präsident Schindler vor dem Untersuchungssauschuss.
Eckart Lohse und Matthias Wyssuwa von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit ihrem Interview mit dem Grünen-Politiker Werner Schulz: „Gegen Windmühlen reden“. Thema des Interviews ist die politische Rede.
Sandra Stalinski vom Deutschlandradio Kultur mit ihrem halbstündigen Radio-Feature „Rhetorik der Macht. Wie wird man (als) Politiker?“ Der Beitrag aus der Sendereihe „Zeitfragen“ ist ein ausführliches Portrait über eine ehemalige Klassenkameradin – heute Politikerin im Hessischen Landtag.
Im Herbst des vergangenen Jahres hatte uns die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nominiert. Die unabhängige Jury besteht aus Journalisten aus den Hauptstadtbüros großer Medien. Der Medienpreis Politik wird seit 1993 vom Bundestagspräsidenten verliehen und würdigt „hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen –, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen.“
Wir fühlen uns alleine schon durch die Nominierung geehrt und sagen Danke schön.
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: Heimliche Ausschreibungen im SIS II: Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Deutschland führen Liste an
: Heimliche Ausschreibungen im SIS II: Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien, Deutschland führen Liste an Mehrmals war hier über die sogenannten Artikel-36-Ausschreibungen im Schengener Informationssystem SIS II zu lesen. Die EU-Polizeidatenbank kann dazu genutzt werden, Personen einer verdeckten Beobachtung oder Kontrolle zu unterziehen. Die ausschreibende Polizeidienststelle erhält dann einen Hinweis, wo die Person angetroffen wurde, etwa bei Grenzübertritten oder Verkehrskontrollen. Ziel ist auch die Ausforschung von Mitreisenden, die Behörden erhoffen sich dadurch Hinweise über persönliche Netzwerke.
Die heimlichen Artikel-36-Ausschreibungen haben in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Begründet wird dies mit dem relativ neuen Phänomen „ausländischer Kämpfer“, jedoch war auch schon vor zwei Jahren ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen.
G6-Staaten prominent vertreten
In einer Kleinen Anfrage zur neuen biometrischen EU-Datenbank „Intelligente Grenzen“ hat das Bundesinnenministerium die Zahl nun nach einzelnen EU-Mitgliedstaaten differenziert. Den größten Anteil haben heimliche Ausschreibungen französischer Behörden (44%), es folgen Großbritannien (14,6%), Spanien (12%), Italien (10,1%) und Deutschland (4,6%). Zum Stichtag 30. November 2015 waren insgesamt 59.553 Personen betroffen.
Auffällig ist, dass die meisten Ausschreibungen (Österreich fällt aus der Reihe) von jenen Regierungen vorgenommen werden, die sich in der Gruppe der sogenannten G6 organisieren. Es handelt sich um die sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten, die sich halbjährlich zu informellen Treffen verabreden. Ziel ist die Einflussnahme auf anstehende EU-Maßnahmen.
Zusammen stellen die Länder rund die Hälfte der EU-Bevölkerung, verfügen also über einen hohen Anteil des Stimmrechts im Rat. Mehrmals wurde auf Ebene der G6 erörtert, wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten zur Ausweitung der Artikel-36-Fahndungen gedrängt werden könnten. An den Treffen nehmen regelmäßig auch das Heimatschutz- und Justizministerium der USA teil.
Bald Verfolgung mittels Fingerabdrücken möglich
Das erneuerte SIS II beinhaltet die Möglichkeit der Speicherung von Fingerabdrücken, es fehlt jedoch die technische Umsetzung dieses SIS-II-AFIS-Systems. Dann könnten Personen auch über hinterlassene Fingerabdrücke gemäß Artikel 36 heimlich getrackt werden. Die EU-Kommission hatte zur Einführung des AFIS ein Studie beauftragt, die im Oktober vorlag.
Außer den Schengen-Mitgliedstaaten und Softwareanbietern für automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssysteme haben mehrere US-Behörden daran mitgewirkt, darunter das Heimatschutzministerium und das FBI. Vermutlich wurden dabei auch entsprechende US-Forschungsprogramme eingebracht. Die US-Regierung plant die verstärkte Implementierung biometrischer Verfahren in ihre Einreisesysteme.
Die gemeinsame Studie kommt zu dem Schluss, dass es sogar möglich sei, den per Artikel 36 Verfolgten beim Grenzübertritt unbemerkt Fingerabdrücke abzunehmen und damit die heimliche Überwachung zu perfektionieren [mehr dazu in der Kommentarspalte].
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: CDU verspricht Verfassungsschutz den Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner
: CDU verspricht Verfassungsschutz den Zugriff auf Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner Der Bundesvorstand der CDU hat am Wochenende im Rahmen seiner Klausurtagung in Mainz eine „Mainzer Erklärung“ verabschiedet. Darin geht es auch in einigen Punkten um Netzpolitik. Die Mainzer Erklärung stellt fest, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung von den EU-Gremien beschlossen wurde und zitiert nochmal die Punkte, die der CDU dabei wichtig waren (u.a. mehr Big Data wagen). Wie in fast jedem Papier einer Partei in diesem Jahrtausend wird auch der Breitbandausbau versprochen, aber die CDU hat vergessen darauf hinzuweisen, dass man selbst an dem jahrzehntelangen Versagen Schuld ist. Dafür soll aber demnächst Glasfaser befördert werden. Das freut doch, immerhin belegt Deutschland im EU-Vergleich beim Breitbandausbau nur den letzten Platz. Da ist noch Platz nach oben.
Die wichtigste Stelle kommt aber beim Punkt „Für Sicherheit“. Die CDU rühmt sich für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und verspricht gleich noch die Ausweitung dieser durch einen Zugriff für den Verfassungsschutz und die Wiedereinführung der Onlinedurchsuchung:
Wir haben die Speicherfristen für Verbindungsdaten (sogenannte „Vorratsdatenspeicherung“) eingeführt und sorgen damit für wirkungsvollere Strafverfolgung. Künftig sollen diese Daten auch Verfassungsschutzbehörden nutzen können. Wir setzen uns mit Nachdruck für die wirksame Überwachung auch verschlüsselter Kommunikation (sogenannte „Quellen-TKÜ) ein und wollen den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis zur „Online-Durchsuchung“ zur Vorbeugung vor terroristischen Aktivitäten geben.
Wir wetten lieber nicht darauf, dass das mit der SPD nicht zu machen ist. Mehr Vorratsdatenspeicherung und mehr Staatstrojaner wagen – bei der CDU weiß man im Gegensatz zur SPD wenigstens immer, woran man ist.

