Ende November urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), das Netzsperren wegen Urheber- oder Leistungsschutzrechtsverletzungen erlaubt seien. Damals gab es nur die Pressemitteilung des BGH, aber keine Urteile im Wortlaut. Eine erste Einschätzung konnte aber bereits Ansgar Koreng von JBB im Netzpolitik-Interview machen: Was bedeutet das Netzsperren-Urteil?.
Der Heise-Justiziar Joerg Heidrich hat sich die beiden jetzt erschienen Urteile (BGH, Az. I ZR 3/14 und Az. I ZR 174/14) im Wortlaut durchgelesen und analysiert für die ct’, was drin steht: Etappensieg für die Musikindustrie.
Die Entscheidung ist daher nur auf den ersten Blick eine Niederlage für die Vertreter der Musikindustrie. Denn grundsätzlich ist der Einsatz von Netzsperren nunmehr zulässig und es scheint nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Zugangsanbieter gezwungen werden, ihren Kunden den Zugang zu einzelnen Angeboten zu verwehren.
Aber nicht alles ist schlecht. Immerhin haben die Bundesrichter nebenbei noch geurteilt, dass „es sich bei IP-Adressen um „personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG“ handelt, da „der Access-Provider einen Bezug zwischen den IP-Adressen und der Person des Nutzers herstellen kann“.“