Deutschland

  • : „Herausforderungen im Cyber- und Informationsraum“: Bundeswehr sucht Tips für Aufbau einer „Cyber-Reserve“ [Update]
    Motiv der Kampagne "Digitale Kräfte".
    Motiv der Kampagne "Digitale Kräfte".
    „Herausforderungen im Cyber- und Informationsraum“: Bundeswehr sucht Tips für Aufbau einer „Cyber-Reserve“ [Update]

    Mitte März hat die Bundeswehr ihr „Projekt Digitale Kräfte“ gestartet. Mit dem Ziel der Nachwuchsgewinnung will sich die Armee als Arbeitgeber präsentieren.

    Slogans wie „Gegen virtuellen Terror hilft kein Dislike-Button“ und „Deutschlands Freiheit wird auch im Cyberraum verteidigt“ sollen aber auch die Akzeptanz der digitalen Aufrüstung fördern. Militärische Maßnahmen würden demzufolge also auch gegen „Terror“ im Cyberraum in Erwägung gezogen.

    Nach einem Bericht des Spiegel will die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kommende Woche ein neues Konzept für die digitale Kriegsführung vorstellen. Eine neue Abteilung „Cyber- und Informationsraum“ (CIR) im Verteidigungsministerium würde demnach verschiedene Bereiche zusammenführen. Dies beträfe Aufklärung, Schutz, Erkennung und Abwehr von Cyberstörungen gleichermaßen.

    Neue Cyber-Truppe von derzeitigem Manager geführt

    Laut einem vom Spiegel zitierten Konzeptpapier würde der virtuelle Raum die „Konflikte der Zukunft maßgeblich bestimmen“, deshalb brauche die Bundeswehr einen „Fähigkeitszuwachs für Cyber-Operationen“. Zu Ende gedacht werden auch die Cyber-Angriffsfähigkeiten im neuen CIR gebündelt. Die Einheit aus 300 SoldatInnen soll ab April 2017 bereitstehen, rund 13.500 SoldatInnen mit Informationstechnik stünden unter ihrem Befehl. Geleitet wird die Truppe von dem derzeitigen Manager von ThyssenKrupp, Klaus-Hardy Mühleck.

    Geplant ist auch der Aufbau einer „Cyber-Reserve“. Dies hatte die Bundeswehr-Webseite im Gespräch über „Herausforderungen im Cyber- und Informationsraum“ mit der Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder bereits im Februar angekündigt, Details jedoch offen gelassen.

    Ähnlich nebulös klingt ein Schreiben, das kürzlich vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) an alle Reservedienstleistenden im Amtsbereich versandt wurde. Die Behörde in Koblenz bittet darin, die ehemaligen SoldatInnen mögen dem BAAINBw „Namen zukommen lassen, die Ihnen aus dem Bereich IT bekannt sind“. So jedenfalls schreibt es der „Newsletter Verteidigung“ in seiner heutigen PDF-Ausgabe. Das Lobbyblatt nennt das Schreiben einen „Hilferuf ohne konkrete Angaben, welche Art IT-Bewerber eigentlich gesucht werden“.

    „Nun bitte wir Sie darum, dass Sie einmal über den Sachverhalt nachdenken“

    Möglich wären demnach „Hacker, IT-Programmierer, IT-Sicherheitsfachleute, Penetrationstester, Systemadministratoren oder IT-Entwickler“. Diese hätten jedoch häufig Ausbildungsgänge beschritten, die eine „Beorderung als Reserveoffizier“ nicht ermöglichten. Haupthinderungsgrund sei jedoch, dass die Soldatenlaufbahnverordnung im höheren Dienstgrad nur studierte BewerberInnen zulässt.

    Auszüge des Schreibens im Wortlaut:

    […] dass man sich in der Bundeswehr dazu entschlossen hat, einen neuen Bereich Cyber aufzubauen. Vor diesem Hintergrund denkt man auch ‚vollkommen frei’ über den Aufbau einer Cyber-Reserve nach.

    […] Es ist beabsichtigt, im OrgBer AIN (Organisationsbereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung) ein Netzwerk zu entwickeln, um sich dem gestellten Thema langsam zu nähern. Nun bitten wir Sie darum, dass Sie einmal über den Sachverhalt nachdenken und uns Namen zukommen lassen, die Ihnen aus dem Bereich IT bekannt sind. Wir wollen folgend mit dem Kommando Streitkräftebasis in Verbindung treten und uns vor allem mit dem FüUstgKdoBw (Führungsunterstützungskommando der Bundeswehr) austauschen […].

    Update: Die Abteilung Abteilung „Cyber- und Informationsraum“ (CIR) wurde heute durch von der Leyen vorgestellt. Ein Bericht gibt Empfehlungen zur Neuorganisation von Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Aufgaben und enthält entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der „Strategischen Leitlinie Cyber-Verteidigung“.

    26. April 2016 8
  • : Sollte #Landesverrat die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ausschalten?
    Foto: CC-BY-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/bmvi_de/14948987847/sizes/l">BMVI</a>
    Sollte #Landesverrat die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ausschalten?

    Recherchen des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv zeigen, dass es bei den Ermittlungen nicht nur um einen Einschüchterungsversuch in unsere Richtung ging, sondern man auch auf das Parlament zielte.

    Im vergangenen Sommer waren wir Opfer von Ermittlungen wegen Landesverrats gegen uns und unsere Quellen. Nachdem wir das Schreiben des Generalbundesanwalts direkt nach Erhalt am 30. Juli 2015 veröffentlichten, gab es eine massive Solidarisierungswelle und eine große öffentliche Debatte. Diese führte innerhalb von zehn Tagen zur Entlassung des Generalbundesanwaltes und zur Einstellung des Verfahrens.

    Bis heute ist nicht wirklich klar, warum es zu diesen Ermittlungen kam, wer genau darin verwickelt war und vor allem, warum zum dritten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik mit Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Journalisten vorgegangen wurde und warum wir damit in unserer Existenz und unserer Arbeit bedroht wurden.

    Eine Erklärung ist, dass die Ermittlungen ein Einschüchterungsversuch gegenüber allen Journalisten und ihren Quellen waren, die Licht ins Dunkeln bringen, wie tief BND und Verfassungsschutz ins Überwachungsnetzwerk von NSA & Co eingebunden sind, was durch die Snowden-Enthüllungen sichtbar wurde. Gerade für Whistleblower, die unter weniger Schutz stehen als wir Journalisten, ist der Wink mit dem Landesverrats-Zaunpfahl eine noch größere Einschüchterung. Immerhin stehen bei einer Verurteilung Haftstrafen ab mindestens einem Jahr bis lebenslänglich im Raum.

    Sollte #Landesverrat die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ausschalten?

    Correctiv hat eine neue These aufgestellt: Demnach war alles bewusst so inszeniert, um mittels Ermittlungen gegen uns und einem daraus folgenden Gerichtsverfahren bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht nebenbei die parlamentarische Kontrolle auszuschalten. Damit wollte man zukünftig verhindern, dass man Dokumente an Parlamentarier weiterleiten muss. Das sei auch im Kontext des Rechtsstreits um die Selektorenliste zu sehen. Dahinter sollen Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen und der Nachrichtendienst-Beauftragte im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, stehen. Dieser Plan sei dadurch gescheitert, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel die Ermittlungen habe stoppen lassen.

    „Maaßen wollte über den Netzpolitik-Fall vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen, dass der Geheimschutz der Regierung nicht derselbe sei wie der Geheimschutz des Parlaments“, sagte der Ex-BND-Präsident August Hanning gegenüber Correctiv.

    Diese Informationen sind neu. Falls daran etwas dran ist, ist das deshalb pikant, weil Angela Merkel Ermittlungen im Fall Böhmermann wegen § 103 Majestätsbeleidigung ausdrücklich damit begründet hatte, dass man als Bundesregierung in einem Rechtsstaat nicht in Verfahren eingreifen dürfte. Das Kanzleramt dementierte zwar, aber Correctiv beruft sich auf Aussagen des ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning.

    Correctiv hat auch herausgefunden, dass das Bundesinnenministerium seit 2014 ein eigenes Referat für „Spionageabwehr, Landesverrat und Co.“ hat. Das Referat wurde aus einer Stabsstelle heraus offensichtlich als Reaktion auf Leaks bei Wikileaks & Co. gegründet. Zeitlich passt die Einrichtung auch zu dem Schreiben des Kanzleramtsministers Peter Altmaier, der im Herbst 2014 den Bundestagsabgeordneten im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss mit Strafanzeige und Ermittlungen drohte, wenn diese weiterhin Dokumente an den Spiegel, die Süddeutsche Zeitung und uns weiterleiten würden.

    Verfassungsschutzpräsident Maaßen sieht ganz klar die Whistleblower im Parlament, obwohl sein Amt zugeben musste, dass dort eine dreistellige Zahl an Mitarbeitern Zugriff auf die Dokumente hatte. Dazu kommt noch eine dreistellige Zahl in Ministerien und weiteren Behörden. Der Kreis möglicher Quellen ist daher nicht so einfach eingrenzbar. Das sehen auch die Ermittler so, die schrieben, dass „der tatsächliche Kreis derer, die das Konzept ‚EFI‘ im BfV erhalten haben könnten, im Grunde nicht einschränkbar“ sei. Dafür wurde letztes Jahr bekannt, dass Hans-Georg Maaßen gern auch als Whistleblower auftritt, um für positive PR in eigener Sache auch mal geheime Informationen an befreundete Medien weiterzuleiten.

    Wie glaubwürdig ist das Dementi vom Bundesinnenministerium?

    Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage von Correctiv: „Die Sachverhaltsannahme ist unzutreffend.“ Wir können den Aussagen des Innenministeriums in der Sache nicht mehr vertrauen, nachdem dieses seinerzeit gegenüber Medien mehrfach die Unwahrheit gesagt hatte, nämlich dass man nur von den Strafanzeigen und nicht von den Ermittlungen gewusst habe. Das musste man später korrigieren, als es nicht mehr zu halten war und rauskam, dass einige Abteilungen im Ministerium darin involviert und über alle Schritte der Ermittlungen im Bilde waren.

    Es spricht einiges dafür, dass die These von Correctiv stimmt. Falls das so ist, dann haben Bundesregierung und Geheimdienste mit dem Angriff auf uns unsere Existenz als Privatpersonen und als unabhängiges Medium aufs Spiel gesetzt, um darüber auch eine Ausschaltung demokratischer Kontrollgremien zu erreichen. Das wäre dann der noch größere Skandal.

    Aber möglicherweise ist der Hintergrund noch viel größer und komplexer. Wir sind weiterhin an Inneneinsichten und Dokumenten zum Fall auf den üblichen Kanälen interessiert.

    Unsere Arbeit wird über Spenden unserer Leserinnen und Leser finanziert. Ein Dauerauftrag hilft uns, weiter unabhängig zu bleiben und weiter zu recherchieren.

    26. April 2016 32
  • : Verfassungsschutz soll massiv wachsen und wünscht sich 1.000 neue Agenten
    Verfassungsschutz soll massiv wachsen und wünscht sich 1.000 neue Agenten

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz wünscht sich mehr als 1.000 neue Mitarbeiter. Laut dem aktuellen SPIEGEL hat Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen die Stellen beantragt, um die „Bereiche Terrorismus- und Spionageabwehr sowie der Schutz vor Cyberattacken“ zu verstärken. Derzeit hat das Bundesamt für Verfassungsschutz 2.700 Stellen, 1.000 zusätzliche würden eine Aufrüstung des Inlandsgeheimdienstes um rund ein Drittel bedeuten.

    In einem Interview mit dem Focus hatte Maaßen sich vergangene Woche darüber beschwert, dass zuviele seiner Mitarbeiter durch die zahlreichen Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene beschäftigt seien, die Licht ins Dunkel der diversen Verfassungsschutz-Affären bringen wollen. Wahrscheinlich könnte der Verfassungsschutz also noch Personal einsparen, wenn man weniger Skandale produzieren würde.

    Der Wunsch nach mehr Personal für den intransparenten und zu wenig kontrollierten Verfassungsschutz kann man neben dem neuen Anti-Terror-Paket der Bundesregierung einsortieren, was wir hier analysiert haben.

    23. April 2016 32
  • : Gute Ideen: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz
    Ruine Löwenburg: Gibt es hier bald Breitband? Foto: < <a href="https://www.flickr.com/photos/poly-image/">Polybert49 unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0"</a>
    Gute Ideen: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz

    Im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP in Rheinland-Pfalz zeigt sich, welche Bedeutung Netzpolitik mittlerweile hat. Der Vertrag verspricht mehr WLAN-Hotspots, den flächendeckenden Breitbandausbau und mehr offene Daten. Auf den ersten Blick sehen wir einige gute Ideen – die Hautpunkte in der Zusammenfassung.

    Vor wenigen Tagen stellte bereits die zukünftige schwarz-rot-grüne Regierung von Sachsen-Anhalt ihren Koalitionsvertrag vor. Die wichtigsten netzpolitischen Pläne haben wir in ein einer kurzen Analyse zusammengefasst.

    Bei Koalitionsverträgen ist zu beachten, dass die Parteien bis zum Schluss der Verhandlungen um die genauen Formulierungen ringen. Statt konkreter Pläne findet sich in einem Koalitionsvertrag daher oft eher die grobe Stoßrichtung. Trotzdem macht es einen großen Unterschied, ob von „wollen“, „sollen“ oder „werden“ die Rede ist. Die ersten beiden Formulierungen stellen eine reine politische Absichtserklärung dar, letzteres weist auf konkretere Pläne hin.

    Digitalisierungskabinett

    Gleich der zweite Absatz des Kapitels „Digitale Zukunft – Chancen der Gigabitgesellschaft“ erwähnt die Einrichtung eines „Digitalisierungskabinetts“ unter Leitung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Die Aufgaben dieses Gremiums sind nur vage beschrieben, es soll eine „klare, abgestimmte und umfassende Digitalisierungspolitik“ sicherstellen. Über Teilnehmer, Budget oder Befugnisse ist im kurzen Absatz nichts zu finden. Erwähnung findet das Digitalisierungskabinett nur ein weiteres Mal, im Abschnitt über die Digitalisierung der Verwaltung: Es soll die Reformen verabschieden.

    Breitbandausbau

    Die Ampel-Koalition verspricht „bis 2018 flächendeckend 50 Mbit/s“ in der Stadt und auf dem Land zur Verfügung zu stellen. Es handele sich dabei um einen Zwischenschritt hin zur „Gigabitgesellschaft“, der nur durch den Komplettwechsel von Kupfer- auf Glasfaserkabel erreicht werden könne. Dabei hat die Bundesnetzagentur gerade erst der Telekom Vectoring erlaubt, welches auf Kupferkabeln aufbaut. Der Breitbandausbau soll durch ein neues „Netzbündnis für Rheinland-Pfalz“ koordiniert werden und durch Landes‑, Bundes- und EU-Gelder gefördert werden.

    Freie Software

    Im Koalitionsvertrag heißt es zum Einsatz von freier Software:

    Bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen wollen wir offene und freie Software und lizenzpflichtige Produkte gleichwertig einsetzen, wenn fachliche Eignung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit dem nicht entgegenstehen.

    Das ist, nur mit minimalen Änderungen, der gleiche Satz, der schon im Koalitionsvertrag 2011 stand. Ein klares Bekenntnis zu Open-Source-Lösungen sieht freilich anders aus – werden sie doch bei gleicher Eignung nicht bevorzugt, sondern nur gleichwertig mit proprietären Anwendungen gestellt. Auch das Wörtchen „wollen“ lässt nicht darauf hoffen, dass alsbald in den Verwaltungen von Rheinland-Pfalz LibreOffice statt Word genutzt wird. Trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber auch Taten folgen sollten – sind doch noch immer Windows-Computer in der Mehrzahl in den Behörden von Rheinland-Pfalz.

    Offene Daten & Offene WLANs

    Schon im Wahlkampf sprach die SPD davon 1.000 WLAN-Hotspots errichten zu wollen. Dieses Forderung findet sich jetzt auch im Koalitionsvertrag. In mindestens 1.000 Kommunen sollen 1.000 WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Wann? „Zeitnah.“ Konkreter klingt da schon der Plan für WLAN-Hotspots in öffentlichen Gebäuden:

    Jedes mit Internet versorgte, öffentliche Gebäude soll einen freien WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellen. In einem ersten Schritt werden alle Gebäude in Landeseigentum, die über einen Internetanschluss verfügen, mit kostenlosem öffentlichen WLAN ausgestattet.

    Die Einbindung der Freifunk-Initiativen solle „geprüft“ werden und eine Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig geschehen. Wie auch in Sachsen-Anhalt plant die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz auch in Zügen WLAN-Hotspots einzuführen. Die vielen WLAN-Zugänge sind aber nur möglich, wenn es keine Störerhaftung mehr gibt. Konsequenterweise fordert die Koalition daher die Abschaffung dieser. Damit schließt sie sich der immer stärker werdenden Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung an.

    Auch offene Daten soll es in Zukunft mehr aus Rheinland-Pfalz geben. Im Koalitionsvertrag findet sich ein klares Bekenntnis zum freien Zugang zu Informationen. Das Open-Data-Portal des Landes soll ausgebaut werden. Leider haben wir kein Bekenntnis zu Open-Acess-Angeboten an Schulen und Universitäten gefunden – hier besteht klar Nachholbedarf.

    Grundrechte

    Der Koalitionsvertrag sagt:

    Unbeobachtete Kommunikation ist ein Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Deswegen werden wir Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterstützen und deren Verbreitung aktiv fördern.

    Wie die Nutzung von Verschlüsselung verbreitet werden soll, bleibt aber unklar. Hier könnten öffentliche Behörden eine Vorreiterrolle übernehmen.

    Es finden sich außerdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im Herbst von SPD und CDU/CSU verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung:

    Gegenüber massenhaften und anlasslosen Datenspeicherungen wie der Vorratsdatenspeicherung gibt es erhebliche rechtspolitische Bedenken.

    Datenschutz

    Hier findet sich eine netzpolitische Forderung der Liberalen wieder. Die Koalition plant die Einrichtung einer Zentralstelle für Datenschutzverstöße bei der Staatsanwaltschaft. Weiter heißt es, dass bei der Umsetzung der EU-Datenschutzreform „hohe Standards“ angesetzt werden sollen, ohne dass diese näher erläutert werden. Die Koalition bekennt sich zum Datenschutz, möchte aber die Nutzung von Daten für gewerbliche Zwecke mit dem Schutz personenbezogener Daten vereinen:

    Ziel unserer Digitalpolitik ist aber auch, die unterschiedlichsten Daten für innovative Geschäftsmodelle und für Analysen oder Start-ups nutzbar zu machen und dies mit dem Prinzip der informationellen Selbstbestimmung zu vereinen.

    Fazit

    Im Vergleich mit dem Koalitionsvertrag von 2011 wird deutlich, im welchem Maße Netzpolitik an Bedeutung gewonnen hat. Vor fünf Jahren gab es weniger als vier Seiten zu Digitalisierung, Breitband und Freier Software. Heute sind es doppelt so viele.

    Die Bekenntnisse zu offenen WLANs, Breitband-Ausbau und Verschlüsselung senden positive Signale. Wir begrüßen außerdem die klare Ablehnung der Störerhaftung und die, leider etwas leiseren, Bedenken gegenüber der Vorratsdatenspeicherung. Letztendlich werden aber die nächsten fünf Jahre zeigen, was von den Versprechungen im Koalitionsvertrag auch umgesetzt wird. Es handelt sich schließlich nur um eine Absichtserklärung, mit viel „wollen“ und „sollen“.

    22. April 2016 4
  • : Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt
    Viel zu tun beim Breitbandausbau auf dem Land. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/stephaneollivier/14412140966/">stephane333</a>
    Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt

    Der Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt ist öffentlich. Er bringt in Sachen Netzpolitik, Informationsfreiheit und Grundrechte einige positive Entwicklungen.

    In Koalitionsverträgen ist erfahrungsgemäß Vorsicht bei den Formulierungen geboten: es macht einen großen Unterschied, ob da „wollen“, „sollen“ oder „werden“ steht. Die ersten beiden Formulierungen haben mehr den Charakter von Absichtserklärungen, während ein „werden“ schon deutlicher ist, aber auch nicht garantiert, dass ein Vorhaben umgesetzt wird.

    Freie Netze, WLAN, Störerhaftung

    Der Koalitionsvertrag (PDF) erwähnt „Freifunk“ mehrfach als förderungswürdig. In weiten Teilen entsprechen die Erwähnungen aber dem einstimmig angenommenen Landtags-Antrag (PDF) vom September 2015.

    Weiter heißt es: „Die Koalitionspartner wollen die umfassende Abdeckung des öffentlichen Raums und öffentlicher Verkehrsmittel mit W‑LAN.“ Bezahlt werden soll dies aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen. Und weiter: „Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.“

    Die große Frage wird sein, ob sich die Erwähnungen im Koalitionsvertrag auch in konkreten Projekten und vor allem Haushaltsmitteln niederschlagen werden.

    Zudem will man sich für Rechtssicherheit und gegen die Störerhaftung einsetzen: „Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.“ Die sachsen-anhaltinische CDU stellt sich als Teil der Regierungskoalition damit gegen die noch vorherrschende Linie der Bundes-CDU. Das ist positiv: Unaufhaltsam zerbröselt die Störerhaftung und wird hoffentlich demnächst Geschichte sein.

    Informationsfreiheit

    „Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden“, sagt der Koalitionsvertrag.

    Das klingt konkret. Es ist aber unklar, was der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist. Dass die Gebühren für IFG-Anfragen gesenkt werden, ist überfällig, sie sind momentan die höchsten in ganz Deutschland. Wohlwollend ist die Passage im Koalitionsvertrag als Ausbau der Informationsfreiheit zu deuten. Eine wirkliche Weiterentwicklung wäre ein Transparenzgesetz gewesen, wie es beispielsweise in Hamburg existiert.

    Breitbandausbau / Netzausbau

    Im Koalitionsvertrag heißt es zu diesem Thema: „Deswegen werden wir die Kommunen unterstützen, Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit schnellen Internetanschlüssen – mindestens 50 Mbit/s möglichst auf symmetrischer Basis und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s zu ertüchtigen.“ Dabei setze man auf einen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor Kupfer und Funk. Und man unterstütze zudem Freifunk.

    Auch hier gilt: symmetrisch, Glasfaser, schnelles Internet – das klingt alles gut. Bis aber feststeht, wieviel Geld im Haushalt dafür eingestellt wird, bleibt auch dies erstmal eine Absichtserklärung.

    Internetüberwachung

    Über das gemeinsame Telekommunikationsüberwachungszentrum heißt es:
    „Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.“ In diesem Absatz kommt auch der etwas unklare Satz: „Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.“ Er bezieht sich vermutlich auf §4, Absatz 6 des Staatsvertrages zum Dienstleistungszentrum.

    In Sachen „Hasskriminalität“ sagt der Koalitionsvertrag:
    „Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.“

    Falls es sich dabei tatsächlich nur um anlassunabhängiges Surfen von Polizeibeamten (Internetstreife) handelt, so das Bundesverfassungsgericht, sei das grundsätzlich kein Grundrechtseingriff. Sobald aber „kreative“ Methoden, Fake-Accounts oder automatische Datenauswertungen hinzukommen, scheint der Begriff der „Streife“ fehl am Platze.

    Freie Software und freie Lizenzen

    Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen freie und offene Software fördern und umfassend in der Verwaltung einsetzen und prüfen, ob dies in die Vorgaben für die öffentliche Vergabe aufgenommen werden kann.“

    Der Knackpunkt hier ist das Wort „wollen“. Bis daraus konkrete Projekte werden, ist das eine Absichtserklärung. Das Wort „prüfen“ birgt auch noch sehr viele Stolpersteine. Dennoch gut, dass freie und offene Software Erwähnung finden.

    Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und freien Lizenzen sagt der Koalitionsvertrag:
    „Hierzu gehört, dass öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte online abrufbar bleiben; wir werden uns für das Ende der Depublikationspflicht einsetzen. Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben.“

    Verschlüsselung

    Der Koalitionsvertrag sagt: „Um die Sicherheit der Daten und unserer IT-Systeme zu erhöhen, wird flächendeckend zur verwaltungsinternen Kommunikation und zum Datenaustausch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingesetzt, und alle Kommunikationswege der Bürger mit öffentlichen Stellen müssen auch Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen können.“

    Hier stellt sich die Frage, ob damit Systeme wie DE-Mail gemeint sind oder echte Mailverschlüsselung mit GPG.

    Vorläufiges Fazit

    Der Koalitionsvertrag enthält gleich mehrere positive Bezüge zu einer zukunftsgewandten Netzpolitik, die dem Land Chancen eröffnen wird. Das ist insbesondere bemerkenswert, weil die CDU als größte Fraktion an der Koalition beteiligt ist. Dass die CDU in Sachsen-Anhalt durchaus offen für Änderungen ist, zeigt nicht nur im netzpolitischen Bereich das Bekenntnis gegen die Störerhaftung oder für freie Software und Lizenzen, sondern auch die Bereitschaft, die langjährige Forderung von Bürgerrechtlern nach Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

    Es bleibt spannend, was von den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren Wirklichkeit wird.

    21. April 2016 3
  • : Analyse: Das neue Anti-Terror-Paket der Großen Koalition
    Anti-Terror-Paket (Symbolbild) Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/archivalproject/3355176148/sizes/l">Angela Rutherford</a>
    Analyse: Das neue Anti-Terror-Paket der Großen Koalition

    Die Große Koalition plant ein weiteres umfangreiches Anti-Terror-Paket. Vor lauter Böhmermann-Debatte ist dieses Projekt in der Berichterstattung der letzten Woche fast komplett unter den Tisch gefallen. Wir haben uns den Katalog jetzt im Hinblick auf Grundgesetzkonformität, Verhältnismäßigkeit und Privatsphäre mal genauer angeschaut.

    21. April 2016 25
  • : Überwachungskritisches Urteil zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner
    Staatstrojaner.
    Überwachungskritisches Urteil zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner

    Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum BKA-Gesetz verkündet und es in Teilen als verfassungswidrig befunden.

    Die beiden Beschwerden (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) waren einerseits von Ärzten, Juristen und Journalisten eingereicht worden, besonders im Hinblick auf ihre Rechte als Berufsgeheimnisträger, und andererseits von Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion der vorvergangenen Legislaturperiode. Die Beschwerdeführer und ihre Anwälte Gerhart Baum, Burkhard Hirsch und Sönke Hilbrans können das Urteil als Erfolg verbuchen, ihre Kritik an den erweiterten Überwachungsbefugnissen des BKA, am mangelnden Kernbereichsschutz und am zu wenig beschränkten Datenaustausch fand überwiegend Gehör.

    Nur einige der verfassungswidrigen Paragraphen sind allerdings auch sofort nichtig, andere gelten mit einigen Beschränkungen weiterhin, müssen aber bis längstens zum 30. Juni 2018 nachgebessert werden.

    Insbesondere die Verhältnismäßigkeit und der Kernbereichsschutz, also der Schutz der höchstpersönlichen Sphäre eines Menschen gemäß Art. 1 Abs 1 GG, der unantastbar bleiben soll, werden im Urteil betont.

    Das Urteil ist (ohne die Sondervoten) 118 Seiten lang, hier aber ein erster Überblick zum staatlichen Infiltrieren von informationstechnischen Systemen.

    Staatstrojaner

    Das Urteil behandelt die Probleme bei der verdeckten Datenerhebung nach § 20k BKA-Gesetz, der „verdeckte Eingriffe in informationstechni­sche Systeme“ erlaubt. Diese Erlaubnis zur sog. „Onli­ne-Durchsuchung“ wurde bereits kurze Zeit nach dem Urteil des BVerfG zum Staatstrojaner im Jahr 2008 geschaffen und im Grunde wörtlich aus der Entscheidung in das Gesetz übernommen.

    In das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werde laut Urteil „mit besonderer Intensität“ eingegriffen. Daher sei der Eingriff „seinem Gewicht nach mit dem Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung vergleichbar“. Das BKA müsse beim Einsatz eines Trojaners aber aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten, dass „ein offener Zugang auf die Datenbestände einer Zielperson vor einer heimlichen Infiltration grundsätzlich Vorrang“ habe.

    Zum § 20k BKA-Gesetz heißt es im Urteil:

    Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen […] die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

    Es fehlen insbesondere ausdrückliche „Vorkehrungen“ zum Kernbereichsschutz. Wie bei der Wohnraumüberwachung werde „wegen des spezifischen Charakters des Zugriffs“ dieser Schutz nicht so sehr bei der Erhebung erfolgen, sondern auf die nachgelagerte Auswertung und Verwertung verschoben. Im Urteil heißt es schlicht, dass eben „weitgehend die Alternativen von ganz oder gar nicht“ bestünden.

    Trotzdem müsse das Erfassen von Höchstpersönlichem so weit wie möglich unterbleiben. Passiert es aber doch, solle eine „unabhängige Stelle“ eine Sichtung vornehmen und rausfiltern, und zwar durch „von dem Bundeskriminalamt gegenüber unabhängigen Personen“.

    Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern, ebenso bei der Aufbewahrung der Löschprotokolle des Trojaners. Eine „übermäßig kurze Dauer“ der Aufbewahrung sei verfassungswidrig.

    Eine „Onli­ne-Durchsuchung“ sollte laut Gesetz nur dann unterbleiben, wenn dabei „allein“ Informationen aus dem höchstpersönlichen Kernbereich des Betroffenen erlangt werden. Das aber dürfte praktisch so gut wie nie der Fall sein. Dazu wird im Urteil nochmal betont:

    Hierbei ist die Vorschrift von Verfassungs wegen allerdings so auszulegen, dass eine Kommunikation nicht schon deshalb aus dem strikt zu schützenden Kernbereich herausfällt, weil sich in ihr höchstvertrauliche mit alltäglichen Informationen vermischen.

    Die Weiternutzung und Zweckänderung von durch Trojaner erlangten Informationen werden durch das Urteil beschränkt. Dazu soll der „Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung“ gelten, der sich am Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter oder aufzudeckenden Straftaten orientiert.

    Was die Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) nach § 20l Abs. 2 BKA-Gesetz angeht, also der Staatstrojaner, der nur Kommunikationsvorgänge überwachen darf, heißt es im Urteil, dass hier nicht das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme betroffen sei, sondern das Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG. Man hätte keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn wie das technisch hinzubekommen sei, den Trojaner in dieser Weise zu beschränken, sei schließlich nicht das Problem von Juristen:

    Ob oder wie sich durch technische Maßnahmen sicherstellen lässt, dass ausschließlich die laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet wird, betrifft die Anwendung der Norm, nicht aber ihre Gültigkeit. Insoweit ist es nicht Aufgabe des vorliegenden Verfahrens, hierüber eine Klärung herbeizuführen. Das Gesetz lässt jedenfalls keinen Zweifel, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur bei einer technisch sichergestellten Begrenzung der Überwachung auf die laufende Telekommunikation erlaubt ist. Andernfalls kommt allein ein Vorgehen auf der Grundlage des § 20k Abs. 1 BKAG in Betracht. Sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese Anforderungen nicht erfüllbar sein, liefe die Vorschrift folglich bis auf weiteres leer.

    Ein Vorgehen nach § 20k Abs. 1 BKAG heißt schlicht, dass die weit höheren rechtlichen Anforderungen einer „Onli­ne-Durchsuchung“ gelten würden, wenn die Erfassung nicht auf Telekommunikation beschränkt wird.

    Fazit

    Natürlich stärkt das Urteil diejenigen, die sich gegen immer mehr Überwachungsausweitungen seit Jahren wehren. Es reiht sich ein in viele überwachungskritische Urteile der letzten Dekade. Dennoch wird es wohl zunächst dabei bleiben, dass der Einsatz von Staatstrojanern legal möglich ist.

    Mehrfach wird betont, dass es nicht nur um einzelne Überwachungsvorgänge ginge, sondern dass sich Maßnahmen addieren können. Es muss also immer auch eine Gesamtüberwachungsrechnung aufgemacht werden.

    Dass das Urteil auch politisch Wirkung zeigen wird, können wir wohl nur hoffen.

    Für die Trojaner wie auch für andere heimliche Überwachungsmaßnahmen wird es jedenfalls zukünftig „regelmäßige Berichte des Bundeskriminalamts gegenüber Parlament und Öffentlichkeit“ auf gesetzlicher Grundlage geben. Sie sollen sogar „hinreichend gehaltvoll“ sein, denn sonst sei „eine öffentliche Diskussion über Art und Ausmaß der auf diese Befugnisse gestützten Datenerhebung, einschließlich der Handhabung der Benachrichtigungspflichten und Löschungspflichten“ ja nicht möglich.

    Bereits seit Jahren fordern Ermittler in Deutschland und in verschiedenen europäischen Ländern, Trojaner einsetzen zu dürfen, und sie haben sich auch bei den kommerziellen Anbietern solcher Spionagesoftware umgesehen. Der CDU-Bundesvorstand hat sich zuletzt nicht nur für Staatstrojaner ausgesprochen, sondern kürzlich auch die geheimdienstliche Spionage auf Festplatten „mit Nachdruck“ gefordert. Für beide Versionen des Staatstrojaners, also „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“ gedenke man, auch „den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis“ zu erteilen.

    Wie das mit dem aktuellen Urteil zu vereinbaren wäre, müssen die Christdemokraten noch begründen.

    Full Disclosure: Ich war als technische Sachverständige in der Anhörung zum BKA-Gesetz und habe aus einer ganzen Reihe von Gründen gegen den Einsatz von Staatstrojanern argumentiert (pdf).

    20. April 2016 37
  • : Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz
    Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz

    Seit zu der Suchfunktion als Add-on mit „Cliqz“ auch ein eigenständiger Browser vorgestellt wurde, sind einige Wochen vergangen. Wir haben Marc Al-Hames von der Cliqz GmbH aus München einige Fragen gestellt, uns über hinterlistiges Fingerprinting unterhalten und sprechen außerdem über die Studie „Tracking the trackers“, die jüngst von Cliqz vorgestellt wurde. Die Studie dürfte die bisher größte empirische Untersuchung über das Tracking sein.

    Die Ergebnisse zeigen, dass beispielsweise Google etwa fünfzig Prozent aller Aktivitäten eines Nutzers im Web sieht, auch Facebook noch deutlich über zwanzig Prozent. Die Untersuchung weist zudem nach, dass Facebook auch dann trackt, wenn man nicht eingeloggt ist.

    Im Ergebnis von „Tracking the trackers“ kommen die Cliqz-Forscher zu dem Schluss, dass Tracking in sehr hohem Ausmaß betrieben wird und dadurch die Privatsphäre der Nutzer gefährdet ist. Der Schutz vor Tracking sei technisch keine einfache Aufgabe und immer auch ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach konsequenter Verhinderung des Trackings und der Benutzbarkeit von Websites.

    Cliqz bietet mit seinem Script-zähmenden Browser und mit dem Add-on technische Lösungen, um das Tracking weitgehend zu unterbinden. Tracking bezeichnet die Auswertung von Informationen, die beim Surfen im Netz hinterlassen werden, um eine Wiedererkennung von Website-Besuchern zu ermöglichen: Neben der IP-Adresse des Rechners können beispielsweise Angaben dazu ausgewertet werden, welche Browsereinstellungen und welches Betriebssystem genutzt wurden. Allein die Profilierung eines Browsers kann einen Benutzer verfolgbar machen, auch wenn er keine Cookies im Browser akzeptiert. Daraus kann über den Nutzer nachvollzogen werden, welche Websites er wann und wie oft besucht hat und wohin dort geklickt wurde.

    Anti-Tracking-Ansätze, die Blockadelisten nutzen, helfen nicht immer, auch weil sie regelmäßig und zeitnah aktualisiert und gewartet werden müssen. Solche Blockadelisten nutzen zum Filtern meist Domain-Namen. Das aber sei zu grobkörnig, wie in „Tracking the trackers“ an Beispielen untersucht wurde. Statt nur Domain-Namen zu filtern, sollten zusätzlich URLs und reguläre Ausdrücke verwendet werden.

    Our empirical evidence shows […] that about 78 % of requests to 3rd parties blocked by Disconnect’s blocklist exhibit a mixed behavior, meaning that sometimes the content should be blocked and sometimes not. Domain name does not offer the proper resolution for an accurate classification. While the 78 % figure is novel, the problem was known. In fact it is the underlying reason why blocklist based systems are evolving to offer a finer resolution control by extending blocklists to accept regular expressions and other case based exceptions.

    Dass die Werbeindustrie in Kooperation mit Seitenbetreibern und anderen interessierten Dritten Tracking-Daten millionenfach auswertet, hat sich mittlerweile leider eingebürgert, wie Konark Modi und Josep M. Pujol von Cliqz in Data Collection without Privacy Side-Effects (pdf) schreiben:

    The industry modus operandi can be described as collect-all-you-can, and this behavior is not only accepted but encouraged.

    Deswegen ist das aber noch kein Naturgesetz. Die Nutzung von Cliqz ist ein einfacher Weg, das Tracking weitgehend zu verhindern. Integriert ist zusätzlich eine Schnell-Suche direkt im Browser.

    Das Interview haben wir mit Dr.-Ing. Marc Al-Hames von Cliqz geführt, neben Jost Schwaner und Jean-Paul Schmetz einer der Geschäftsführer. Die Studie „Tracking the trackers“, die von Cliqz erstellt wurde, ist zwar noch nicht in Gänze veröffentlicht, aber die Slides von der WWW-Konferenz in Montreal kann man sich schon ansehen.

    Wie viel Nutzer hat denn Cliqz zur Zeit?

    Wir haben ja mehrere Produkte: Es gibt den Cliqz-Browser für Windows und Mac und für Linux zum selbst Kompilieren, dazu die Versionen für iOS und Android und nicht zuletzt das Firefox-Add-On, mit dem alles vor zwei Jahren begonnen hat. Über alle diese Produkte sehen wir ca. eine Million monatliche aktive Nutzer.

    Und was wird am meisten genutzt?

    Historisch bedingt ist natürlich das Add-On am größten. Am schnellsten wachsen jetzt die Browser, weil wir uns darauf auch fokussieren.

    Die Mission des Start-ups ist ja nicht eben tiefgestapelt: Der Plan sei die „Umgestaltung des Informationskonsums“. Wie ist das gemeint?

    Wir wollen das Internet grundsätzlich verändern.

    Mit einem Browser und der Suchfunktion?

    Ja. Das sind die beiden Kernfunktionen eines offenen Webs: Die Suche entscheidet häufig, was wir wie schnell zu sehen bekommt. Es lenkt die Nutzerströme. Daneben ist es zum Großteil auch das Geschäftsmodell und finanziert dann wiederum andere Dinge, beispielsweise die meisten Browser. Der Browser ist der Einstiegspunkt.

    Deswegen haben wir auch beides verbunden, denn Browser und Suche gehören eigentlich zusammen. Die Suche ist einfach notwendig, um die Nutzer selbstbestimmt lenken zu können und den Browser wirklich intelligent zu machen. Bisher waren die beiden Dinge (bis auf die wirtschaftlichen Verzahnungen) leider getrennt.

    Wie funktioniert das Anti-Tracking?

    Was den Browser für viele Nutzer sexy macht, dürfte die Anti-Tracking-Technologie sein, die integriert ist und automatisch per Standardeinstellung vorkonfiguriert ist. Wie funktioniert das technisch?

    Wir haben dazu gerade auf der WWW-Konferenz in Montreal die wissenschaftliche Grundlage präsentiert : „Tracking the trackers“. Zuerst haben wir gemessen und waren geschockt: Die größten Tracker sehen teilweise zehn, zwanzig, sechzig Prozent des Internetverkehrs– unabhängig davon, ob der Nutzer eingeloggt ist oder nicht. Wir haben dann gemessen, ob dabei persönliche Daten übertragen werden: Cookies natürlich, aber viel weitergehend jede Form von Fingerprinting. Das ist leider meistens der Fall. Damit kann ein Nutzer umfassend und über Websites hinweg von den großen Anbietern identifiziert und letztendlich ein Profil erzeugt werden. Was damit dann passiert, ist Glücksache.

    Im zweiten Schritt haben wir überlegt, was man dagegen tun kann. Es gibt teilweise gute technische Möglichkeiten, wie ein sauber konfiguriertes Firefox mit NoScript oder den Tor-Browser. Aber für den normalen Anwender ist das oft zu kompliziert, viele fügen Ausnahmeregeln hinzu – am Ende ist man ungeschützt. Wir haben daher einen Ansatz gewählt, der vollautomatisch ist: Wir schauen auf Basis von k‑Anonymität, welche Werte im Tracker geeignet sind, eine Person zu identifizieren, beispielsweise über eine ungewöhnliche Bildschirmgröße. Wann immer ein Wert potentiell geeignet ist, jemanden zu verfolgen, verändern wir ihn. Unkritische Werte, im Sinne von genügend statistische Größe, um in der Masse zu verschwinden, lassen wir durch. So zerstören wir zwar das Verfolgen, genaugenommen sorgen wir für ziemliche Konfusion bei den Trackern, machen aber andererseits nicht alle Funktionen kaputt und ermöglichen dem Nutzer damit ein möglichst konfigurationsfreies Benutzen.

    Vermeidet das jede Art von Fingerprinting?

    Das ist unser Anspruch, aber einhundertprozentigen Schutz kann ich nicht garantieren. Wir freuen uns über jedes Feedback, an welchen Stellen wir eventuell nacharbeiten müssten. Letztendlich versuchen wir, die Grenze so zu ziehen, dass eine Identifikation sehr schwer, idealerweise wirklich unmöglich wird, ohne dabei das tägliche Surfen zu kompliziert zu machen.

    Wo immer wir können, hauen wir technisch auf jede Form von Fingerprinting drauf.

    Und wir meinen das wirklich ernst, über Feedback und Verbesserungsanregungen freuen wir uns sehr!

    Gibt es technische Einschränkungen für Cliqz-Nutzer aufgrund der Anti-Tracking-Technologie, also müssen sie etwa damit rechnen, von Website-Betreibern beispielsweise Gegenwehr-Maßnahmen zu erfahren?

    Wir haben gemessen, dass wir nur halb so viele ungewollte Seitenfunktionalitäten (beispielsweise Abstürze) hervorrufen wie ein klassischer kompletter Scriptblocker. Das war ja auch das Ziel, es möglichst alltagstauglich zu machen. Bisher sehen wir auch noch keine „technischen“ Gegenreaktionen von Tracking-Betreibern oder den Websites bzw. Performanceverluste für den Nutzer. Aber in einem Horizont-Interview im März hat die Industrie einen Anti-Anti-Tracker angekündigt – was auch immer das heißt.

    Ja, da warten wir auch gespannt.

    Cliqz vs. Burda?

    Wie verteilen sich die Cliqz-Nutzer auf der Welt, aus welchen Ländern kommen sie?

    Unsere Nutzer sind überwiegend aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz); unsere Suche ist auch bisher auf diesen Markt optimiert. Die Tracker sind vornehmlich nicht-deutsch: In den Top-10 sind acht US-Firmen und zwei EU-Firmen. In den Top-100 der Tracker, die am meisten Nutzer überwachen, findet sich ein hübscher globaler Mix. Die Europäer spielen da aber nur eine kleinere Rolle.

    Wie viele wissen, gehört Cliqz zum Hause Burda. Gibt es Interessenkonflikte, wenn das Tracking blockiert wird?

    Ich kann nur für Cliqz sprechen. Aber: Ja, Burda hat teilweise – übrigens gar nicht so viele – Geschäftsmodelle, die Tracking betreiben, wie fast alle im Internet. Da hilft die Dezentralität des Hauses Burda: Wir sind eine eigenständige GmbH, und unser Anspruch ist es eben, ein besseres Netz zu gestalten. Für mich gehört Tracking, sofern es nicht eine klare Funktion für den Nutzer hat, einfach nicht zu einem guten Netz.

    Offenbar gibt es aber auf jeden Fall in anderer Hinsicht Interessenkonflikte. Wie ist der Stand der Dinge bei den Abmahnungen, mit denen Cliqz zu kämpfen hatte?

    Es gab natürlich aus der Tracking-Industrie Versuche, Druck auf uns auszuüben. Wir sehen das aber als eine sportliche Bestätigung, dass wir wohl das Richtige tun.

    Kam es zu tatsächlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen?

    Es gab tatsächlich Abmahnungen, wir haben aber natürlich keine Unterlassungen abgegeben und planen das auch nicht.

    Das war nicht die Frage.

    Nein, keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, nur Abmahnungen.

    „Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt.“

    Wie kommt es eigentlich zu einem Start-up mit der expliziten Zielsetzung, dieser ganzen Werbeverfolgung ein Schnippchen zu schlagen? Das ist ja nicht unbedingt typisch für Start-ups.

    Man muss die Historie sehen: Gegründet worden ist die Firma von Jean-Paul Schmetz als Nachrichtenaggregator und Suche. Ich selbst bin damals mit dem Mehrheitsinvestment von Burda mit an Bord gekommen. Und damals haben wir erstmal gefragt: Wie können wir Suche und Browser eigentlich besser machen? Welches Produkt wollen wir nutzen? Zuerst haben wir ja den Web-Index gebaut, also die eigentliche Suche. Dabei mussten wir selbst viele Daten sammeln, das braucht man einfach, um eine Suche zu bauen. Wir hatten aber von Tag eins den Anspruch, niemals persönliche Daten zu sammeln. Wir haben erhebliche Ressourcen investiert, um es für uns unmöglich zu machen, Nutzer zu identifizieren und trotzdem statistische Informationen zu bekommen.

    Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt. Dann ist uns aber bewusst geworden: Jetzt schützen wir den Nutzer zwar vor uns, aber wir ignorieren, wie viel Daten alle anderen im Netz über den Nutzer absaugen. Ganz ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass man, nur weil man eine Nachrichtenseite liest, über einhundert potentiell persönliche Informationen an teilweise über fünfzig verschiedene Firmen weitersendet – ohne dass der Nutzer sich darüber im Klaren ist. Und dann war das für uns eigentlich recht klar: Wenn wir den Nutzer wirklich ernstnehmen, müssen wir das kaputtmachen.

    Das ist übrigens auch der Grund, warum wir uns sehr schweren Herzens entschieden haben, derzeit keine Add-Ons zuzulassen. Wir lieben unglaublich viele Funktionalitäten von Add-ons und wollen da auch eine Lösung. Aber wenn man mal sieht, wie viel Daten die potentiell übertragen können, und niemand kann sehen oder prüfen, was dann damit passiert: Das beunruhigt schon sehr. Uns wurden schon ganze Profile von Nutzern im Markt angeboten. Wir wollen da mittelfristig eine Lösung, wie wir sie für uns selbst anwenden: Persönliche Daten, was übrigens auch so etwas Einfaches wie der Verlauf von mehreren Websites sein kann, dürfen einfach nicht im Backend landen.

    Reduziert das eigentlich auch den Traffic, etwa auf dem Smartphone?

    Unsere iOS- und Android-Entwicklung hinkt derzeit ein paar Wochen hinter dem Desktop her, daher gibt es da noch kein Anti-Tracking. Das kommt aber. Daten spart das aber auf allen Plattformen erst einmal nicht ein. Wir verändern ja tatsächlich nur Parameter, meistens in Javascript.

    Whut? Hrm.

    Genau das Gleiche sage ich intern auch immer. :)

    Also insgesamt reduziert das nicht den Traffic, wenn die Tracker blockiert werden?

    So ganz pauschal kann man das nicht beantworten: Natürlich werden zum Teil keine Tracker mehr nachgeladen. Tracker laden sich normal gern selbst wieder ein. Es wird eventuell auch weniger Werbung ausgeliefert, weil man als Nutzer nicht mehr gezielt angesprochen oder identifiziert werden kann und damit weniger „wert“ ist. Aber unser Hauptaugenmerk liegt mit dem Anti-Tracking darauf, den Nutzer für die Tracker zu verschleiern.

    2015 wurde von Cliqz ein erstes „proof of concept“ gezeigt: Es wurde ein Verfahren basierend auf k‑Anonymität entwickelt, das Tracker „zerwürfelt“. Cliqz blockiert keine Tracker, die keine persönlichen Daten sammeln, wenn aber ein Tracker individuelle Daten sammelt, erhält er „zerwürfelte“ Resultate zurück. Neben der Entwicklung wurde auch stets Forschung betrieben. „Tracking the trackers“ dürfte die bisher größte Feldstudie zum Tracking sein: 200.000 Cliqz-Nutzer haben das Verhalten aller Tracker beobachtet, die ihnen beim Surfen im Netz unterkamen. Wer weitergehendes Interesse hat, kann sich auch die Demo Privacy Preserving Tracking ansehen, aber: „If your business is to really track users, then move along, nothing to see here.“ :}

    14. April 2016 15
  • : Daten auf Mobiltelefonen: Was dürfen deutsche Ermittler?
    Daten auf Mobiltelefonen: Was dürfen deutsche Ermittler?

    sperrzone

    Alle Welt berichtete in den letzten Wochen über den Streit zwischen dem FBI und der Firma Apple um den Zugang zu Daten auf dem iPhone eines Verbrechers. Das Hickhack um Verschlüsselung auf Mobiltelefonen ist zwar nur ein weiterer Fall in einer schon lange währenden Diskussion, für uns aber Anlass, einen Blick auf die deutsche Rechtslage zu werfen. Wann dürfen hierzulande Computer und Telefone beschlagnahmt und ausgewertet werden, darf die Verschlüsselung umgangen werden?

    Für Ermittler ist die Auswertung der Daten aus Mobiltelefonen besonders attraktiv, zum einen weil sie als gerichtsfest gelten, zum anderen weil die Fülle an Informationen wie Anrufdaten, Chat-Protokolle, Fotos und Lokationsangaben eine präzise Profilierung über das Verhalten und den zeitlichen Verlauf der Handlungen von Verdächtigen versprechen. Die Tatsache, dass mehr und mehr Geräte Daten standardmäßig verschlüsselt ablegen, erschwert jedoch Ermittlungen.

    Technische Probleme beim Auswerten der Speicher von beschlagnahmten Systemen können wie im Fall von FBI vs. Apple die versehentliche Zerstörung oder Rücksetzung von Passwörtern sein sowie die Sicherung nachweislich unveränderter Beweismittel, um belegen zu können, dass beim Auswerten keine Daten verändert, gelöscht oder manipuliert worden sind.

    Grundsätzlich gilt, dass informationstechnische Geräte als potentielle Beweismittel beschlagnahmt oder eingezogen werden dürfen, um digitale Spuren zu sichern, die darauf vorliegen. Man unterscheidet dabei:

    • Repressiv, also zur Aufklärung bereits begangener Straftaten: Die Rechtsgrundlagen hierzu sind in der Strafprozessordnung (StPO),
    • Präventiv, also zur Abwendung von Gefahren, unter anderem auch Straftaten: Hier gelten die Landespolizeigesetze und das BKA-Gesetz.

    Grundrechte

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Staatstrojaner 2008 ausführte, ist die Auswertung solcher beschlagnahmten Geräte ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre des Benutzers:

    „Eine staatliche Datenerhebung aus komplexen informationstechnischen Systemen weist ein beträchtliches Potential für die Ausforschung der Persönlichkeit des Betroffenen auf. Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme […]“

    Die Begründung ist naheliegend, denn die Fülle an darauf gespeicherten Informationen übertrifft…

    „…herkömmliche Informationsquellen an Umfang und Vielfältigkeit bei weitem […] Dies liegt an der Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten, die komplexe informationstechnische Systeme bieten und die mit der Erzeugung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten verbunden sind. Insbesondere werden solche Geräte nach den gegenwärtigen Nutzungsgepflogenheiten typischerweise bewusst zum Speichern auch persönlicher Daten von gesteigerter Sensibilität, etwa in Form privater Text‑, Bild- oder Tondateien, genutzt. Der verfügbare Datenbestand kann detaillierte Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Lebensführung des Betroffenen, die über verschiedene Kommunikationswege geführte private und geschäftliche Korrespondenz oder auch tagebuchartige persönliche Aufzeichnungen umfassen.“

    Leider ist nach dem Urteil die Übertragung des Schutzkonzepts, das im Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen dargelegt ist und eigentlich auf alle Systeme mit Massenspeichern zwingend anzuwenden wäre, vom Gesetzgeber nicht umgesetzt worden. Da aber die Vertraulichkeit und Integrität technisch nur durch Verschlüsselung herzustellen ist, wird deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Staatstrojaner kryptographische Methoden explizit als legitimes Mittel zum digitalen Selbstschutz erkannt hat.

    Verschlüsselung überwinden oder umgehen

    Wenn keine Verschlüsselungsmaßnahmen verwendet wurden, sind die Daten auf den Mobiltelefonen technisch sehr einfach auszulesen, auch zuvor gelöschte Daten können wiederhergestellt werden. Sofern sie dazu technisch in der Lage sind, dürfen Ermittler auf Daten von SIM-Karten zugreifen oder eine Verschlüsselung umgehen oder überwinden, wenn die Beschlagnahme oder Einziehung des Geräts erfolgt ist. Dafür wird eine ganze Reihe von Werkzeugen zur „Password Recovery“ verwendet. Das ist vergleichbar mit dem Vorgehen bei einem Durchsuchungsbeschluss für ein Haus: Ist die Tür verschlossen, kann sich die Polizei mitunter auch mit brachialen Mitteln und unter Zerstörung der Tür Zutritt verschaffen oder auch etwa einen unter der Fußmatte gefundenen Schlüssel zum Öffnen nutzen, ohne den Hausbesitzer zu fragen.

    Hersteller von Betriebssystemen und Verschlüsselungssoftware sind in Deutschland jedoch nicht dazu verpflichtet, Hintertüren in ihre Technologien einzubauen, die die Verschlüsselung der Nutzer umgeht.

    Ob die Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden eine solche Hintertür überhaupt benötigen würden, steht aber auf einem anderen Blatt. Die Aussagen von Polizisten hinsichtlich ihrer Fähigkeiten bei der Entschlüsselung sind mitunter widersprüchlich. André Schulz, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, führte letztes Jahr über die Verschlüsselungsproblematik beispielsweise aus (Wortprotokoll des Videos):

    „Es gibt so gut wie keine Verschlüsselung, die wir nicht knacken könnten – aus verschiedenen Gründen. […] Abgesehen davon du hast ein normales iPhone 6, was ja heute schon verschlüsselt, von sich aus, von der Hardware aus, [das] uns dann schon vor ernste Probleme stellt.“

    Grundsätzlich gilt: Jede Beschlagnahme als Beweismittel setzt einen hinreichenden Verdacht voraus und ist bei schweren Straftaten immer möglich. Schließlich dient das der Sicherstellung von Beweismitteln. Die Durchsuchung des beschlagnahmten Geräts muss allerdings richterlich angeordnet werden. Nur in Eilfällen darf ausnahmsweise der Staatsanwalt die Durchsuchung anordnen.

    Für Durchsuchungen von beschlagnahmten Geräten gibt es allerdings keinen Katalog an Straftaten wie etwa bei Abhörmaßnahmen. Das entscheidende Kriterium ist die Verhältnismäßigkeit.

    Wenn es allerdings zu einer Durchsuchung und Auswertung eines informationstechnischen Systems kommt, die unrechtmäßig war, existiert kein generelles Verwertungsverbot, das es verbieten würde, die erlangten Daten gegen den Gerätbesitzer zu verwenden. Beweisverwertungsverbote greifen auch dann nicht, wenn beispielsweise ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis vorliegt. Ein Verwertungsverbot ist hierzulande nur bei Folterfällen oder vergleichbar schweren Missbräuchen zwingend gegeben.

    Massenhafte Beschlagnahmungen

    beschlagnahme umstehende

    Dass sämtliche elektronische Systeme im Umkreis eines Verdachts einer Straftat einkassiert werden, ist keine Seltenheit. Bei einer einzigen Demonstration in Leipzig waren das etwa hundertfünfzig Mobiltelefone, drei Laptops, sechs SIM-Karten, drei iPods sowie vier SD- und zwei externe Mini-SD-Karten. Denn wer aus dem Polizeikessel in Leipzig raus wollte, musste seine Geräte und Speicherkarten abgeben. Die Verhältnismäßigkeit und damit Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme ist allerdings umstritten.

    Was vielen außerdem nicht bewusst ist: Von Mobiltelefonen oder auch Geräten wie Fotokameras mit GSM-Modul, Tablets, eBook-Readern oder Navigationsgeräten kann auch auf Daten zugegriffen werden, die etwa über Cloud-Dienste (oder andere „remote services“) entfernt abgelegt wurden. Solche Dienste werden mittlerweile sehr verbreitet genutzt. Einschlägig ist hier § 110 StPO, Absatz 3:

    Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden.

    Und in Zukunft?

    Natürlich muss immmer abgewogen werden zwischen den Grundrechten von Betroffenen und der jeweiligen Rechtfertigung für die Beschlagnahme und Durchsuchung. Das Beschlagnahmen und die Durchsuchung aller elektronischen Geräte bei Ermittlungen ist aber alltäglich geworden, obwohl mittlerweile jeder von uns sehr persönliche Daten darauf speichert. Es drängt sich zu oft der Eindruck auf, dass die Strafverfolgungsbehörden und auch die Gerichte die Tiefe des Eingriffs nicht ausreichend würdigen und deshalb zu leichtfertig und teilweise formelhaft Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse durchwinken.

    Das Urteil zum Staatstrojaner aus dem Jahr 2008, das der Gesetzgeber bisher zu wenig umgesetzt hat, misst dem Kernbereich privater Lebensgestaltung eine hohe Bedeutung bei, wenn es um die Durchsuchung von informationstechnischen Systemen geht – zumal die heimliche. Vielleicht kann das lange erwartete Urteil zum BKA-Gesetz am 20. April, das sich wieder mit diesem „Kernbereich“ und dem Staatstrojaner auseinandersetzt, neue Denkanstöße geben, wie man in Zukunft angemessener mit unseren ausgelagerten Gehirnen umgehen kann.

    Bildlizenz:
    Polizei-Sperrzone: CC BY 2.0, via flickr/swiss-truth.

    5. April 2016 20
  • : Fluggastdatenspeicherung: Noch nicht beschlossen, aber Pilotprojekte laufen schon
    Auch Essensauswahl wird gespeichert. Foto: CC-BY 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/lwy/6833034606/sizes/l"> LWYang</a>
    Fluggastdatenspeicherung: Noch nicht beschlossen, aber Pilotprojekte laufen schon

    Die Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten (PNR) ist noch nicht vom EU-Parlament beschlossen, der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt heute über die Zulässigkeit des PNR-Abkommens zwischen Kanada und der EU – aber die EU-Kommission hat schon millionenschwere Pilotprojekte für den Datenaustausch aufgesetzt, berichtet Zeit Online:

    Möglicherweise wird die PNR-Richtlinie im April endgültig beschlossen, möglicherweise aber auch nicht. Die Mitgliedstaaten sind sich aber offenbar sicher, dass es früher oder später so kommen wird. Statewatch.org hat ein vertrauliches Ratspapier veröffentlicht, in dem ein Passenger Name Record Data Exchange Pilot (PNRDEP) beschrieben wird. In diesem Pilotprojekt, größtenteils finanziert von der EU-Kommission und geleitet vom ungarischen Innenminister, erproben zunächst einmal 14 Mitgliedstaaten den Austausch der PNR.

    In diesem Pilotprojekt ist Deutschland nicht dabei, aber in einem anderen:

    Es gibt parallel noch ein zweites, größeres Pilotprojekt, das die Einführung eines neuen Standards für den Datenaustausch (Universal Message Format, kurz UMF 3) vorbereiten soll. Es wird geleitet vom deutschen Bundeskriminalamt.

    Über dieses Pilotprojekt haben wir zuletzt ausführlich berichtet.

    Der Termin für die Abstimmung der PNR-Richtlinie steht jedoch noch nicht fest. Nach dem Anschlag von Brüssel hatten mehrere Innenminister gefordert, dass die Richtlinie schnell beschlossen – also durchgewunken – werden solle. Bürgerrechtsorganisationen wie die Digitale Gesellschaft wehren sich seit Jahren gegen diese neue Vorratsdatenspeicherung, welche die Mobilität der Menschen anlasslos und verdachtsunabhängig erfasst.

    Update:
    Digitale Gesellschaft e.V. hat eine erste Einschätzung zur heutigen Verhandlung der PNR am Europäischen Gerichtshof veröffentlicht.

    5. April 2016
  • : BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“
    Die neue BND-Zentrale in Berlin lädt zum Besuch. Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/thornet/14837869483/sizes/o/">thornet_ (Flickr)</a> [<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>]
    BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“

    Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird heute 60 Jahre alt. Eine Reform des Auslandsgeheimdienstes hat das Bundeskanzleramt jedoch unlängst auf Eis gelegt, wie die Welt am Sonntag berichtete.

    Das stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Unverständnis. Christian Flisek (SPD) sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die BND-Reform ist überfällig. Ein weiteres Spiel auf Zeit ist angesichts der eklatanten Missstände innerhalb des Bundesnachrichtendienstes nicht zu akzeptieren. Bestimmte Kreise innerhalb der Union versuchen offenbar den laufenden Reformprozess aufzuhalten.“ Flisek ist überzeugt davon, dass die gemeinsam mit der CDU angekündigte Reform dennoch umgesetzt wird. Als Vertreter der Regierungskoalition sieht er die Verantwortung für die Verzögerung allein bei der CDU. Es sei bedauerlich, wenn die Reform „zum Zankapfel innerhalb der Union“ werde.

    Finanzminister Schäuble hat offenbar interveniert

    Laut Informationen der Welt am Sonntag hat vor allem Finanzminister Schäuble gegenüber Angela Merkel Kritik an der BND-Reform geäußert. Aus Schäubles Ministerium hieß es auf unsere Nachfrage nur lapidar, dass man zu regierungsinternen Abstimmungen keine Auskunft gebe.

    Auch in der Opposition herrscht Unverständnis darüber, dass die BND-Reform verzögert wird. Konstantin von Notz (Grüne) sagt:

    Dieses Vorgehen von CDU/CSU und SPD ist angesichts der Bedeutung des Themas für den Grundrechtsschutz, aber auch im Sinne der Notwendigkeit eines auf klaren rechtlichen Vorgaben arbeitenden, demokratisch legitimierten und effektiv kontrollierten Geheimdienstes unverantwortlich. Dass die Reform ausgerechnet auf Druck des Finanzministers beerdigt wurde, ist bezeichnend. Ein Übergehen zur Tagesordnung, wie offensichtlich derzeit von einigen gewünscht, darf es nicht geben.

    Die BND-Reform soll nach den Abhöraffären der vergangenen Monate die Arbeit des BND auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Unter anderem soll dem Dienst verboten werden, andere EU-Staaten auszuspionieren. Gleichzeitig ist eine bessere parlamentarische Kontrolle des Auslandsgeheimdienstes vorgesehen. Dabei ist noch unklar, welches Gremium den BND kontrollieren soll.

    Offiziell befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung, er sollte noch im Sommer 2016 beschlossen werden und 2017 in Kraft treten. Bei der bislang geplanten Reform soll es sich um die größten Änderungen beim BND seit 20 Jahren handeln. In Bürgerrechtskreisen gibt es allerdings die Sorge, dass die BND-Reform vor allem dafür genutzt werde, illegale Praktiken des Geheimdienstes zu legalisieren.

    Über sachdienliche Hinweise, insbesondere zur aktuellen Fassung der BND-Reform, freuen wir uns. Wie immer über die üblichen Kanäle.

    1. April 2016 3
  • : Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
    (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/foto_db/13837300983">Reckmann</a>/<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

    Der Deutsche Bundestag hat auf seiner Website mittlerweile über 2000 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht. Wir haben den Aktenberg gesichtet und empfehlen Gutachten zu Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung und anderen netzpolitischen Themen.

    Grund für die Öffnung der Aktenschränke ist der Erfolg von #FragDenBundestag. Die Webseite koordinierte zahlreiche Nutzeranfragen, die den Bundestag laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dazu verpflichten entsprechende Gutachten freizugeben.

    Um den zahlreichen Anfragen Herr zu werden und zeitliche sowie finanzielle Ressourcen einzusparen, entschied sich der Bundestag für eine generelle Veröffentlichung der Gutachten. Diese erfolgte allerdings durch eine bloße Linksammlung. Wie wir berichteten, hat die Website sehrgutachten.de die bis dato gut 2000 veröffentlichten Dokumente sortiert, sodass sie nun strukturiert und durchsuchbar vorliegen.

    Wir haben die Gutachten der letzten 5 Jahre näher betrachtet und einer netzpolitischen Analyse unterworfen. Es folgen Leseempfehlungen zu folgenden Themenbereichen:

    Wir wünschen viel Spaß.

    Cyberaußenpolitik

    • Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Computernetzwerkooperationen und digitale Kriegsführung (WD 2 – 3000 – 038/15 | 24.02.2015)
    • Die Anwendung der Regeln des Völkerrechts auf Computernetzwerkooperationen stellt weder prinzipiell noch methodisch ein unüberwindbares Hindernis dar. So können die hier erörterten Fragen der Kennzeichnungspflicht sowie die Unterscheidung zwischen Perfidie und Kriegslist im Cyberraum auch mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium zufriedenstellend gelöst werden.

    • Militärische, völkerrechtliche und rüstungskontrollpolitische Aspekte der Cyber-Sicherheit
      (WD 2 – 3000 – 099/11 | 17.05.2011)
    • Handlungsnotwendigkeit der Staatengemeinschaft für Cyber-Sicherheit wird sichtbar zum einen durch die Erkenntnis, dass „jeder politische, wirtschaftliche oder militärische Konflikt einen Nebenschauplatz im Internet (hat).“ Und zum anderen auch durch das Bekenntnis der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, dass „die Bedrohung nicht weniger gefährlich als klassische militärische Angriffe (sei).“ Für Deutschland hat daher ab 1. April 2011 das Nationale Cyber-Abwehrzentrum und der Nationale Cyber-Sicherheitsrat seine Tätigkeit aufgenommen.

    • Nationale und internationale Maßnahmen zur militärischen Cyber-Sicherheit
      (WD 2 – 3000 – 076/11 | 14.04.2011)
    • Die Diskussion in München hätte aber gezeigt, „dass eine internationale Übereinkunft zur Veröffentlichung von Sicherheitslücken, mit der dann die Entwicklung digitaler Angriffswaffen verhindert werden könnte, nicht in Sicht ist.“ Stattdessen scheine den Staaten „ein digitales Wettrüsten mit Cyberwaffen bevorzustehen, das eine gefährliche Dynamik anzunehmen verspricht.“

    Weitere Gutachten zu Cyberaußenpolitik: WD 2 – 3000 – 037/11, WD 2 – 3000 – 065/11

    Datenschutz

    • Zur Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes auf Internet-Dienstleister
      (WD 3 – 3000 – 138/15 | 18.6.2015)
    • Das Kammergericht Berlin hat in Bezug auf Facebook die Anwendung des deutschen Datenschutzrechts gemäß § 1 Abs. 5 S. 2 BDSG bejaht. Nach dieser Regelung ist das Bundesdatenschutzgesetz anzuwenden, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht in der EU oder dem EWR belegen ist, personenbezogene Daten in Deutschland erhebt, verarbeitet oder nutzt.

    • Datenschutzrecht der Europäischen Union, Deutschlands und der USA
      (WD 3 – 3000 – 064/15 | 25.3.2015)
    • Als unabhängige Kontrollinstanz zum Schutz gegen rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehen die Europäische Union sowie Deutschland Datenschutzbeauftragte vor. Eine solche Datenschutzaufsichtsbehörde ist in der US-amerikanischen Rechtsordnung nicht vorgesehen. Vielmehr können die Betroffenen in privatrechtlichen Streitigkeiten Beschwerde bei der „Federal Trade Commission“ einlegen.

    Weitere Gutachten zu Datenschutz: WD 3 – 3000 – 047/15, WD 3 – 3000 – 227/14

    Digitaler Staat und E‑Governance

    • Öffentlichkeitsarbeit von Polizeibehörden in sozialen Medien (WD 3 – 3000 – 157/15 | 21.7.2015)
    • Bei der Frage, ob für polizeiliches Handeln in Gestalt des Echtzeittwitterns eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist, kommt es also maßgeblich auf die Qualität dieses polizeilichen Handelns selbst, genauer darauf an, ob das Handeln geeignet ist, in Grundrechte von Privatpersonen einzugreifen.

    • Aktuelle Informationen zum Thema „Digitaler Staat“ (WD 10 – 3000 – 011/14 | 19.2.14)
    • In Deutschland wird E‑Government seit dem Jahr 2000 als „zentrale Regierungsaufgabe“ angesehen. Seitdem wurden die gesetzlichen Grundlagen für elektronisch basierte Verwaltungsabläufe und –verfahren geschaffen und neue Strukturen und Gremien für die Umsetzung der „Nationalen E‑Government-Strategie“ (NEGS) der Bundesregierung vom 24. September 2010 eingerichtet.

    • Internet Governance im Rahmen internationaler Organisationen (WD 10 – 3000/40–12 | 16.5.2012)
    • Die seit einigen Jahren intensiver werdenden Auseinandersetzungen um Kontrolle und Einfluss im Internet rühren an die Grundfesten des bislang gewachsenen World Wide Web. […] Daher gehen Kontrollbestrebungen über das Netz keineswegs nur von den Regierungen aus, die politische Opposition oder kritische Einflussnahme von außen unterdrücken wollen.

    • Internet als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge (WD 10 – 3000/115–11 | 3.2.2012)
    • Angesichts der eminenten und weiter wachsenden Bedeutung des Internets für Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft rückt immer dringlicher die Frage in den Mittelpunkt des Interesses, wie die Nutzung des digitalen Netzwerks möglichst allen Menschen überall in Deutschland ermöglicht werden kann. Ziel ist es, die heute noch vorhandene Spaltung der Gesellschaft in „Onliner“ und „Offliner“, die auch „Digital Divide“ genannt wird, zu überwinden.

    • Social Media und politische Teilhabe (WD 10 – 3000/026‑2011 | 12.4.2011)
    • „Die Befunde [mehrerer Studien] verdeutlichen, dass Social Networking Sites in erster Linie sozialen Charakter haben… Sie erfüllen damit grundlegende menschliche Bedürfnisse nach sozialer Interaktion und sozialer Beziehung.“ Grundsätzlich kommt politischen Themen in sozialen Netzwerken demnach eher untergeordnete Bedeutung zu.

    Weitere Gutachten zu Digitaler Staat und E‑Government: WD 1 – 3000 – 008/15, WD 3 – 3000 – 327/11,
    WD 10 – 3000 – 037/11

    Drohnen

    • Unbemannte Drohnen und Beobachtungssatelliten – Unterschiede und Gemeinsamkeiten der technologischen Leistungsprofile in der zivilen und militärischen Anwendung
      (WD 8 – 3000 – 007/14; WD 2 – 3000 – 016/14 | 07.03.2014)
    • Völkerrechtliche Grundlagen für Drohneneinsätze unter Berücksichtigung der Rechtsauffassungen Deutschlands, der USA und Israels (WD 2 – 3000 – 002/14 | 30.01.2014)
    • Die völkerrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes bewaffneter Drohnen, insbesondere zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen, ist hoch umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion um Drohneneinsätze steht weniger das (unbemannte) Waffensystem als solches, sondern vor allem die Art und Weise seiner Verwendung.

    • Der Einsatz von Kampfdrohnen aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 118/1212 | 27.09.2012)
    • Die rechtliche Bewertung von Drohneneinsätzen spitzt bestehende Rechtsprobleme zu, ist aber an den gleichen völkerrechtlichen Kategorien und Maßstäben zu messen wie der Einsatz bemannter Waffensysteme. Das humanitäre Völkerrecht erweist sich bei der Regelung des Einsatzes unbemannter Waffensysteme im bewaffneten Konflikt als erstaunlich zeitgemäß; ein völkerrechtliches Sonderregime für Drohnen ist daher nicht angezeigt.

    Weitere Gutachten zu Drohnen: WD 2 – 3000 – 213/11, WD 2 – 3000 – 016/13

    EU und Internationales

    • Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (PE 6 – 3000 – 108/14 | 2.6.2014)
    • Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist zunächst grundsätzlich dann zulässig, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a). Die Einwilligung rechtfertigt eine Datenverarbeitung aber Ausnahmsweise dann nicht, wenn zwischen dem Betroffenen und dem Verarbeiter ein „erhebliches Ungleichgewicht“ besteht […].

    • Die Vereinbarkeit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta (WD 11 – 3000 – 12/11 | 7.2.2011)
    • Die Richtlinie weist eine erhebliche Grundrechtsrelevanz auf. Da sie sich aber auf die Anordnung der Datenspeicherung auf Vorrat beschränkt und im Übrigen die wirklich sensiblen Bereiche, wie den Zugang zu und die Verwendung der Daten, den Mitgliedstaaten überlässt, liegt kein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundrechtecharta vor.

    • Durchsuchungs- und Vernichtungsaktion bei der britischen Tageszeitung „The Guardian“ durch britischen Geheimdienst, u.A. Vernichtung von SnowdenLeaks – Verstoß gegen die Europäische Grundrechtecharta? (PE 6 – 3000 – 92/13 | 23.8.2013)
    • Pressemeldungen zufolge hat der britische Geheimdienst die Geschäftsräume der Zeitung „The Guardian“ durchsucht und den Chefredakteur zur Zerstörung von Festplatten unter Aufsicht von Regierungsbeamten gezwungen, auf denen Daten des US-Enthüllers Edward Snowden gespeichert waren. Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die Frage, inwiefern ein solches Vorgehen der Britischen Regierung gegen die Europäische Grundrechte-Charta verstoßen könnte.

    • Fragen zur Anwendung der Safe Harbor Grundsätze zwischen der EU und den USA
      (PE 6 – 3000 – 74/13 | 12.7.2013)
    • Seit Inkrafttreten der Adäquanzentscheidung haben mitgliedstaatliche und europäische Datenschutzaufsichtsbehörden wiederholt Bedenken geäußert, dass trotz der Implementierung der Safe Harbor Grundsätze kein adäquates Datenschutzniveau in den USA bestehe.

    • Vereinbarkeit des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) mit europäischem Recht
      (WD 11 – 3000 – 279/10 | 31.1.2011)
    • Grundrechtlich besonders sensibel wird der Bereich des Datenschutzes bei der Weitergabe von Informationen an andere Vertragsparteien außerhalb der EU sein, wobei das ACTA grundsätzlich die Notwendigkeit eines hohen Datenschutzniveaus akzeptiert und die individuellen Datenschutzvorschriften der Vertragsparteien respektiert.

    Weitere Gutachten zu EU- und internationalen Themen: WD 2 – 3000–032/12

    Informationsfreiheitsgesetz

    • Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes (WD 3 – 3000 – 157/14 | 7.8.2014)
    • Insbesondere schützt die Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Grundgesetz (GG)4 als
      Abwehrrecht lediglich den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen gegen staatliche Beschränkungen, verschafft aber kein Recht auf Eröffnung einer Informationsquelle. Erst die Entscheidung des Staates, amtliche Informationen allgemein zur Verfügung zu stellen, eröffnet den Schutzbereich.

    • Parlamentarische Informationsrechte über den Haushalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes (WD 3 – 3000 – 047/14 | 3.3.2014)
    • Wie lange geheime Dokumente (Verschlusssachen) der Geheimhaltung unterliegen, richtet sich nach den Regeln der Behörde, die das betreffende Dokument erarbeitet und in diesem Zuge auch der Geheimhaltung unterstellt („herausgebende Stelle“). Die Wirtschaftspläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes werden von der Bundesregierung erstellt, die auch die jeweilige Geheimhaltungsstufe dafür festlegt.

    • Informationszugangsfreiheit als Grundrecht (WD 3 – 3000 – 322/11 | 14.11.2011)
    • Während auf unionsrechtlicher Ebene ein Grundrecht auf Informationszugangsfreiheit seinen Ausdruck in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union findet, enthält das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) kein gegen den Staat gerichtetes Recht auf freien Informationszugang.

    Weitere Gutachten zum Informationsfreiheitsgesetz: WD 3 – 3000 – 158/15, WD 3 – 3000 – 226/14

    Juristische Unklarheiten im Internet

    • Digitaler Nachlass – Zum Umgang mit digitaler Hinterlassenschaft (WD 10 – 3000 – 029/12 | 24.4.2012)

      Daten und Accounts im Internet bleiben nach dem Tod des Nutzers bestehen. Wem die Rechte und Pflichten aus dieser digitalen Hinterlassenschaft zustehen, richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts […]. Es gilt also der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge aus § 1922 Abs. 1 BGB, wonach das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht.

    • Digitale Welt und Gewerberecht (WD 3 – 3000 – 217/12 | 7.8.2012)

      In der gerichtlichen Praxis werden je nach Bundesland unterschiedliche Einordnungen praktiziert. Während bspw. das KG Berlin und das OLG Frankfurt „Online-Auktionen“ nicht dem Gewerberecht unterordnen und daher keine Erlaubnispflicht annehmen, sondern von einer generellen Genehmigungsfreiheit ausgehen, hat das LG Hamburg eine Einordnung unter das Gewerberecht vorgenommen und grundsätzlich eine Erlaubnispflicht angenommen.

    • Verfassungsrechtliche Aspekte des IT-Sicherheitsgesetzes (WD 3 – 3000 – 087/15 | 17.4.2015)

      Wesentliche Elemente des Gesetzes sind die Verpflichtung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Einhaltung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheitsvorkehrungen nach dem Stand der Technik (Sicherungspflicht) sowie die Verpflichtung dieser Betreiber, IT-Sicherheitsvorfälle den zuständigen Bundesbehörden zu melden (Meldepflicht).

    • Fragmentierung des Internets und Netzneutralität – Zur Weltkonferenz der internationalen Telekommunikation
      (WD 10 – 3000 – 100/12 | 6.12.2012)

      Die vorstehenden Strukturen, insbesondere die Verwaltungstätigkeit der auf US-amerikanischen Boden befindlichen ICANN, gewährleisten derzeit noch für einen großen Teil der Erde jedenfalls die Möglichkeit, unter gleichen Voraussetzungen Zugang zum Internet zu erhalten. […] Aus dieser Kritik [an der stark US-amerikanisch/ westlich geprägten Internetstruktur und ‑verwaltung] könnte sich […] die Gefahr einer Fragmentierung des Internets in viele verschiedene Netze ergeben.

    Überwachung und Vorratsdatenspeicherung

    • Einsatz und Rechtfertigung der „stillen SMS“ im Strafprozess- und Polizeirecht
      (WD 7 – 3000 – 008/12 | 20.01.2012)
    • Als grundrechtsrelevante Maßnahme bedarf die Ortung per „stiller SMS“ grundsätzlich einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in der Strafprozessordnung (StPO) […]. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt im Einzelfall gesetzliche Befugnisse, eine fehlende Ermächtigungsgrundlage kann er nicht ersetzen.

    • Die Strafbarkeit des Lesens und Verbreitens fremder, vertraulicher Briefe
      (WD 7 – 3000 – 227/11 | 30.09.2011)
    • „Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]“

    • Zulässigkeit der Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus nach deutschem Recht (WD 3 – 3000 – 074/11 | 10.3.2011)
    • Es gibt bereits aktuell die Verpflichtung für deutsche Fluggesellschaften, PNR-Daten bereitzustellen. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur Richtlinie 2004/82/EG2 sieht vor, dass Beförderungsunternehmen auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flügen aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bestimmte Passagierdaten übermitteln müssen. […] Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf.

    • Maßnahmen des Bundes zur Terrorismusbekämpfung seit 2001: Gesetzgebung und Evaluierung
      (WD 3 – 3000 – 044/15 | 6.3.2015)
    • Mit der vorliegenden Ausarbeitung werden die vom Bundesgesetzgeber seit 2001 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassenen Gesetze zusammengestellt, die Vorschriften über eine Evaluation aller oder eines Teils ihrer Bestimmungen enthalten. Dabei werden sowohl die Evaluationsbestimmungen selbst als auch die – insbesondere gesetzgeberischen – Konsequenzen betrachtet, die aus den Ergebnissen einer durchgeführten Evaluation gezogen wurden.

    • Polizeiliche Datenbanken der Bundesländer (WD 3 – 3000 – 153/11 | 10.6.2011)
    • Diese Ausarbeitung befasst sich mit Datenbanken der Polizei auf Landesebene. Es wird für ausgewählte Bundesländer dargestellt, in welchen Datenbanken der Polizei Daten von Bürgern gespeichert bzw. verarbeitet werden. Außerdem werden die beim BKA geführten Verbunddateien dargestellt, auf die die Polizeibehörden der Länder Zugriff haben. Ferner wird das Auskunfts und Löschungsverfahren skizziert.

    • Zulässigkeit einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (WD 3 – 3000 – 088/15 | 27.3.2015)
    • 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. 2014 wurde die zugrunde liegende Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Vor diesem Hintergrund wird gefragt, […] welcher rechtliche Rahmen nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für eine Regelung der Vorratsdatenspeicherung durch den deutschen Gesetzgeber besteht.

    • Gewinnung von Telekommunikationsinformationen durch ausländische Nachrichtendienste aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 083/13 | 11.11.2013)
    • Die Gewinnung von Telekommunikationsdaten durch Nachrichtendienste befreundeter Staaten wirft vielfältige Fragen auf. Im folgenden soll geklärt werden, ob und inwieweit Spionagetätigkeiten befreundeter Staaten völkerrechtswidrig sind und welche Reaktionsmaßnahmen ggf. zulässig wären.

    Weitere Gutachten zu Überwachung und Vorratsdatenspeicherung: WD 7 – 3000 – 013/16, WD 3 – 3000 – 071/15

    Urheberrecht

    • Urheberrechtliche Regelungen in ACTA, CETA und TTIP (WD 7 – 3000 – 210/10 | 20.05.2014)
    • In einem ersten Schritt soll die auf einer summarischen Sichtung beruhende Gegenüberstellung wortlautidentischer oder inhaltlich ähnlicher Passagen erfolgen. Sodann soll schlaglichtartig aufgezeigt werden, welche Auswirkungen CETA und TTIP auf das einschlägige EU-Urheberrecht zukommen könnte.

    • Rechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf „Internetpiraterie“ – Betrachtung im Hinblick auf „Streaming-Websites“ (WD 10 – 3000/103–12 | 14.11.2012)
    • Ein gewerbliches Streaming-Portal, welches sein gesamtes Geschäftsmodell auf die Verletzung von Urheberrechten ausgerichtet hat, ist nach derzeitigen Maßstäben als „illegal“ zu bezeichnen. Sein Verbot kann vor Gericht erstritten werden, die Initiatoren können strafrechtlich und schadensersatzrechtlich belangt werden. Die Frage der Durchsetzbarkeit derartiger Vorhaben bleibt aber auch im Zusammenhang mit Streaming-Portalen virulent.

    Weitere Gutachten zum Urheberrecht: WD 7 – 3000 – 152/11

    Weitere Gutachten netzpolitischer Themenbereiche:

    • Infrastruktur:
    • Bildung:
      • Entwicklung und Bedeutung der ehrenamtlich im Internet eingestellten Wissensangebote insbesondere im Hinblick auf die Wiki-Initiativen (WD 10 – 3010–140/10 | 01.07.2011)
      • Open Access Konzeptionelle Grundlagen und Entwicklungsstand in ausgewählten Schwellenländern (WD 10 – 3000 – 097/11 | 24.10.2011)
    31. März 2016 7
  • : BKA veröffentlicht Liste mit elf vereitelten Terroranschlägen
    Symbolbild. Foto: CC-BY-NC 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/dkshots/5331436372/sizes/o/">dkshots</a>
    BKA veröffentlicht Liste mit elf vereitelten Terroranschlägen

    Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), hat heute im Radiosender Bayern 2 gesagt, dass deutsche Sicherheitsbehörden elf Terroranschläge seit dem Jahr 2000 verhindert hätten. Wir haben beim BKA nachgefragt und eine Liste der vereitelten Anschläge bekommen.

    Die Liste ist mitunter sehr unpräzise, zudem werden keine Angaben gemacht, wie die Anschläge und von welcher Behörde/Polizei sie verhindert wurden. Alle vereitelten Anschläge aus der BKA-Liste haben einen islamistischen Hintergrund. Die fetten Überschriften in der nachfolgenden Aufzählung sind die Angaben des BKA, die Ergänzungen darunter sind das, was wir in Presseberichten zu den einzelnen Vorfällen gefunden haben. Sie zeigen unter anderem, dass in mindestens vier Fällen die Hinweise von ausländischen Geheimdiensten kamen. In zwei Fällen funktionierten die Zünder der Bomben nicht bzw. waren nicht in der Bombe vorhanden:

    • 2000: geplanter Anschlag auf Straßburger Weihnachtsmarkt (Meliani-Gruppe).
      Die vier Täter wurden am 26.12.2000 in Frankfurt nach Hinweisen eines ausländischen Geheimdienstes festgenommen, wie der Spiegel 2003 berichtete.
    • 2002: geplante Anschläge auf das Jüdische Gemeindezentrum in Berlin sowie zwei Lokale in Düsseldorf (Al-Tawhid-Gruppe).
      Die Rheinische Post berichtete 2003, dass es Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt zu verdanken sei, dass die Anschläge verhindert wurden.
    • 2003: geplante Anschläge auf israelische und US-amerikanische Ziele (Ihsan Gernaoui)
      V‑Leute des Berliner Landeskriminalamtes richteten den Fokus der Ermittlungsbehörden auf Ihsan G. Er plane eine „Aktion“. Bei der Razzia in seiner Wohnung am 20. März 2003 fand man Chemikalien und Düngemittel, die zur Herstellung von Sprengstoff geeignet waren. Auf seinem Laptop waren Baupläne und Listen mit elektronischen Bauteilen für Zündeinrichtungen gespeichert, er besaß ein Fernglas mit integrierter Digitalkamera, mehrere Casio-Uhren, die in Sprengzündern verwendet werden können, sowie eine Waffe. Ihsan G. wurde festgenommen und vor Gericht gestellt. Die Berliner Zeitung berichtete: „Ein Beweis für die Vermutung, Garnaoui habe wirklich eine Terrorgruppe gründen wollen und einen Anschlag geplant, konnte in der Hauptverhandlung nicht gefunden werden.“ Am Ende wurde Ihsan G. wegen unerlaubter Einreise, Urkundenfälschung, unerlaubten Besitzes einer Waffe und Steuerhinterziehung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
    • 2004: geplanter Anschlag auf irakischen Ministerpräsidenten Allawi in Berlin (Ansar Al Islam)
      Ein Anschlag der Terrorgruppe Ansar al Islam auf den irakischen Ministerpräsidenten Allawi wurde bei dessen Besuch in Berlin vereitelt. Die deutschen Sicherheitsbehörden hörten Telefongespräche ab und verhafteten drei Iraker, berichtet die SZ.
    • 2005: Verhinderung eines Selbstmordattentates (Al Qaida)
      Zu diesem vereitelten Anschlag haben wir keine Presseberichte gefunden.
    • 2006: geplante Anschläge auf Regionalzüge in Hamm und Koblenz
      Wegen eines Baufehlers explodierten die Koffer der „Kölner Kofferbomber“ nicht – Glück für die Passagiere in zwei Regionalzügen nach Hamm und Koblenz. Mit Bildern aus Überwachungskameras fahndeten die Behörden nach den Tätern. Der entscheidende Hinweis kam vom libanesischen Geheimdienst, der Telefonate abgehört hatte. Für die Tat werden zwei Libanesen verantwortlich gemacht, die gegen Mohammed-Karrikaturen „protestieren“ wollten.
    • 2007: geplante Anschläge der „Sauerland-Gruppe“
      2007 kamen die Behörden der „Sauerland-Gruppe“ auf die Schliche, einem deutschen Ableger der Islamistischen Jihad-Union. Erste Hinweise auf die vier Männer kamen von der NSA, die abgefangene E‑Mails an den BND weiterleitete. Schließlich wurden auch noch Experten der CIA eingeflogen, um deutsche Behörden bei der Überwachung der Gruppe zu unterstützen. Der Stern berichtete, dass „der Chef“ der Sauerlandgruppe ein CIA-Informant gewesen sei.
    • 2011: geplanter Sprengstoffanschlag
      Hierbei handelt es sich laut unserer Rückfrage beim BKA um die „Düsseldorfer Zelle“. Verfassungsschutz-Chef Maaßen sagte kurz nach den Snowden-Enthüllungen, dass Hinweise der NSA die Aktivitäten der Gruppe haben auffliegen lassen. Im FAZ-Artikel heißt es weiter: „Ursprünglich hatte es geheißen, der Wuppertaler Islamist Emrah E. habe die Ermittler auf die Fährte gebracht. Er hatte sich telefonisch aus Pakistan als „Herr Schmitz“ beim Bundeskriminalamt gemeldet und von den Tatplänen berichtet.“ Der damalige Innenminister Friedrich sprach davon, dass auffällige Flugdaten verdächtig gewesen seien und dass ein ausländischer Dienst dies weitergeleitet habe. Nach Spiegel-Informationen sei die „Düsseldorfer Zelle“ auch auf dem Schirm der CIA und des marokkanischen Geheimdienst gewesen. Die taz berichtet 2012 zum Fall: „Gegen die mutmaßliche Al-Qaida-Zelle in Bilk setzte das Bundeskriminalamt die Sonderkommission „Komet“ ein, sie schöpfte zum ersten Mal die neuen Befugnisse des BKA voll aus. Telefone wurden abgehört und Wohnungen verwanzt, E‑Mails mitgelesen und Spähtrojaner auf Computern installiert.“ Spannend in diesem Zusammenhang sind auch die Versäumnisse deutscher Sicherheitsbehörden, bevor sie den Tipp aus dem Ausland bekamen.
    • 2011: geplantes Schusswaffenattentat
      Hierbei handelt es sich laut unserer Rückfrage beim BKA auch um die „Düsseldorfer Zelle“.
    • 2012: geplanter Anschlag am Bonner Hauptbahnhof
      Bekannt auch als „Sprengsatzfund am Bonner Hauptbahnhof“. Hier entdeckte eine Reisender am 10. Dezember 2012 eine herrenlose Tasche mit einem Sprengsatz – ohne Initialzünder. Über die Existenz dieses Initialzünders herrscht bis heute Unklarheit. Eine These geht davon aus, dass es nie einen gab, die andere davon, dass die Polizei den Initialzünder bei der Entschärfung zerstörte.

      Nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich zog, ermittelte auch das Bundeskriminalamt. Tatverdächtiger ist Marco G., der auch wegen des geplanten Anschlages auf den NRW-Vorsitzenden von pro NRW in Haft sitzt.

    • 2013: geplanter Anschlag auf den Vorsitzenden der Partei pro NRW
      Vier Salafisten wurden in diesem Zusammenhang festgenommen, einer von ihnen war Marco G., der auch für den versuchten Anschlag am Bonner Hauptbahnhof verantwortlich gemacht wird. Nach Informationen des Spiegel seien die Verdächtigen wochenlang von Polizei und Verfassungsschutz observiert worden.
    29. März 2016 34
  • : BKA-Gesetz: Urteil zum Staatstrojaner am 20. April
    BKA-Gesetz: Urteil zum Staatstrojaner am 20. April

    Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, den 20. April 2016, um zehn Uhr, seine Entscheidung zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner verkünden. Es geht dabei um zwei Verfassungsbeschwerden gegen das BKA-Gesetz, die zum einen von Gerhart Baum und Burkhard Hirsch für verschiedene Beschwerdeführer und zum anderen von Sönke Hilbrans für Mitglieder der grünen Bundestagsfraktion vertreten werden.

    Anders als bei einer Telefon- oder Internetüberwachung, wo die Leitung angezapft wird, greift man mit dem Trojaner direkt die informationstechnischen Geräte von Verdächtigen an. Man infiltriert sie hinter dem Rücken des Computerbesitzers mit einer Spionagesoftware. Der Staatstrojaner soll bei einem eingeschränkten Katalog von Delikten zur Anwendung kommen.

    Seit der von Behörden in Deutschland verwendete Staatstrojaner vom Chaos Computer Club analysiert worden war und zudem herauskam, dass auch das BSI bei der Entwicklung des Staatstrojaners mitgemischt hat, kam neuer Streit um die technischen Funktionen und rechtlichen Schranken dieser Spionagesoftware auf. In Karlsruhe ging es bei der mündlichen Anhörung vornehmlich darum, was verfassungsrechtlich erlaubt sein soll und was nicht.

    Seit die Diskussion um staatliche Spionagesoftware vor zehn Jahren begann, sind für die meisten Menschen ein oder mehrere Computer zum täglichen Begleiter geworden. Der Streit um das heimliche Spionieren auf diesen Geräten dreht sich längst nicht mehr um ein paar Mails, Bilder oder SMS, sondern um eine vielschichtige Spiegelung unseres gesamten digitalen Lebens. Deswegen war die Frage des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der unangetastet zu bleiben hat, ein wesentlicher Streitpunkt während der Anhörung des Gerichts im letzten Sommer.

    Wir werden vor Ort sein und berichten.

    29. März 2016 2
  • : BND-Chef Schindler: „Das machen dürfen, was sonst verboten ist“
    Hackerraum beim BND in der ehemaligen Zentrale in Pullach
    Raum für IT-Fachkräfte des BND: Die ehemalige Kommunikationszentrale in Pullach. Aus dem <a href="https://netzpolitik.org/2014/rezension-nachts-schlafen-die-spione-letzte-ansichten-des-bnd-in-pullach/">Buch „Nachts schlafen die Spione“</a>.
    BND-Chef Schindler: „Das machen dürfen, was sonst verboten ist“

    Bei der Eröffnung der Fotoausstellung „Unheimlich – Der Bundesnachrichtendienst 1956 – 2016“ hat BND-Chef Gerhard Schindler verraten, mit welcher Strategie der Geheimdienst IT-Fachkräfte anwerben will:

    „Bei den ITlern ist es oft so, dass sie deshalb gerne zu uns kommen, weil sie das machen dürfen, was sonst gesetzlich verboten ist.“

    Das gesamte Eröffnungsinterview mit Schindler gibt es auf dem Periscope-Kanal von Andreas Petzold, dem Herausgeber des Stern. Wir haben den betreffenden Ausschnitt auch als MP3.

    .

    Die Aussage ist auch deshalb pikant, weil im NSA-Untersuchungsausschuss schon in mehreren Fällen festgestellt wurde, dass der BND rechtswidrig handelt.

    BND-Chef Schindler steht mit seiner Aussage nicht alleine. Im Dezember hatte der Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen gesagt:

    Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und ich kann sagen, in manchen Bereichen unseres Hauses kann man all das machen, was man schon immer machen wollte, aber man ist straflos, z.B. Telekommunikationsüberwachung.

    Unter Punks würde man zu dieser Haltung wohl sagen: Legal. Illegal. Scheißegal.

    24. März 2016 26
  • : Meldedaten an die Bundeswehr: Widerspruch als öffentlicher Protest
    Meldedaten an die Bundeswehr: Widerspruch als öffentlicher Protest

    Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. fordert Jugendliche zum Widerspruch und öffentlichen Protest gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr auf. Zwar deckt die Armee ihren Personalbedarf nicht mehr über Wehrpflichtige, denn durch das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG) wurde seit dem Jahr 2011 der Wehrdienst ausgesetzt und kein Mann mehr zur Musterung bestellt. Sofern kein Verteidigungsfall eintritt, bleiben alle 17-jährigen Männer vom Kreiswehrersatzamt unbehelligt. Alte Musterungsakten müssen nach Ende der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden.

    Allerdings schicken die Meldeämter dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr seit Oktober 2011 jedes Jahr Meldedaten zur Anwerbung Freiwilliger. Die Bundeswehr verwendet diese Meldedaten, um Werbematerial an junge Leute zu senden. Zeit- und Berufssoldaten und ziviles Personal akquiriert die Bundeswehr seit der Aussetzung der Wehrpflicht über die sogenannten Karriere-Center, darf die von den Meldeämtern erlangten Daten aber nur für den vorgesehenen Zweck verwenden, nämlich das Versenden von Informationsmaterial. Die Daten müssen zwölf Monate nach der Erstspeicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht werden.

    Die Meldeämter sind verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Adresse, Familienname und Vorname von allen deutschen Staatsangehörigen zu überlassen, die im Folgejahr volljährig werden. Der Datenübermittlung kann man aber entkommen, wenn man nach dem Bundesmeldegesetz widerspricht. (Das Bundesmeldegesetz trat am 1. November 2015 in Kraft und ersetzt seitdem das Melderechtsrahmengesetz.) Zudem sind die Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jeweils zu löschen, wenn ein Betroffener dies verlangt.

    Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. ruft zur friedenspolitischen Aktion gegen die Bundeswehr auf, die im Jahr 2017 übrigens einen Etat von 36.612 Millionen Euro haben soll:

    Mit dem Widerspruch können Jugendliche ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden setzen.

    Ein Vorschlag ist dabei, daraus auch einen öffentlichen Protest zu machen:

    Statt die Widersprüche mit der Post zu schicken, könnten die widersprechenden Jugendlichen die Schreiben gemeinsam persönlich in der zuständigen Behörde abgeben und dies mit einer öffentlichkeitswirksamen Kundgebung vor dem jeweiligen Gebäude verbinden. Das könnten sowohl diejenigen tun, deren 18. Geburtstag bevorsteht, als auch diejenigen, die nachträglich die Löschung ihrer Daten bei der Bundeswehr verlangen.

    Man könnte auch eine Demo mit ganzen Familien draus machen:

    Eltern bzw. gesetzliche Vertreter [können] für minderjährige Jugendliche den Widerspruch einlegen.

    Bitte lasst uns wissen, wenn jemand seinen Widerspruch öffentlichkeitswirksam kundtut. Wer nicht gleich vor den Dienstsitz von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, CDU, ziehen will: Es kann ja auch ein Blogbeitrag sein.

    Ehemalige Soldaten sollten auch das Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr in Andernach im Blick haben: Dort werden die Gesundheitsdaten über die Dienstfähigkeit von Soldaten jahrzehntelang zentral gespeichert, bei Wehrpflichtigen bis zur Vollendung des 45. bzw. 60. Lebensjahres, bei Berufssoldaten sogar bis zum Ablauf des 90. Lebensjahres. Wer vor dem 30. Juni 2011 gemustert worden ist, für den gelten außerdem die Aufbewahrungsfristen nach der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige (WPersAV) von 1998. Danach kann die Personalakte von Wehrpflichtigen höchstens bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, aufbewahrt werden. Bei Auskünften hilft der Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr (BfDBw).

    Die Liga stellt praktischerweise vorformulierte Schreiben für Widerspruch und Löschung sowie ein Flugblatt (pdf) zur Verfügung.

    Widerspruch ist möglich und nötig!

    23. März 2016 14
  • : Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“
    Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“

    Gestern fand in der Heinrich-Böll-Stiftung eine Buchvorstellung mit Diskussion zum Thema Zukunft der Partizipation statt. Anlass war die Veröffentlichung eines kleinen Bandes beim Wagenbach-Verlag mit dem Titel „Die Konsultative. Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung“ von Patrizia Nanz und Claus Leggewie. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte es morgens zusammen mit den Autoren im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt.

    Aber was ist diese „Konsultative“?

    Der Kern der Idee konsultativer Partizipation fußt darauf, Gremien zu bilden, die sich in Kooperation mit bestehenden demokratischen Institutionen Gedanken über Zukunftsfragen machen und Lösungswege erarbeiten. Die Beteiligung soll möglichst von Anfang an, nicht erst am Ende einer politischen Entscheidung beginnen. Die Gewaltenteilung wird dabei nicht aufgehoben, sondern Legislative, Exekutive und Judikative vielmehr durch die Konsultative ergänzt werden.

    Dazu schlagen die Autoren vor, „Zukunftsräte“ zu bilden, dessen Mitglieder in einem Tombola-Verfahren ausgelost werden. Um die zwanzig Personen, die auf diese Weise zufällig ausgewählt wurden, sollen so die Wahlbevölkerung repräsentieren. Der Zukunftsrat soll sich zwei Jahre lang treffen und Lösungen erarbeiten, die danach verbindlich umzusetzen sind. Niemand der zufällig Ausgewählten wäre natürlich zur Mitwirkung gezwungen, weswegen man mit Sicherheit mehr Anfragen verschicken als Zusagen bekommen wird.

    Natürlich entsteht dadurch das altbekannte Problem, dass man wieder nur diejenigen zum Mitmachen bewegt, die Leggewie eine „demokratische Elite“ nennt, vergleichbar mit den Menschen, die sich in ihrer Freizeit engagieren oder in Ehrenämtern arbeiten. Dem soll zumindest teilweise dadurch entgegengewirkt werden, dass man einige Mitglieder gezielt besetzt, um die Repräsentativität zu erhöhen.

    Es gibt bereits verschiedene Projekte regionaler Art, die nach ähnlichen Prinzipien arbeiten. Patrizia Nanz betonte aber, dass sich solche konsultativen Gremien auch den großen Zukunftsfragen widmen können und sollen, so dass sie auch politische Langfristziele mitbestimmen. Die Wahl der Themen für die Zukunftsräte dürften über den Erfolg mitbestimmen, wenn etwa in einer Großstadt ein konsultativer Versuch gestartet wird.

    Nicht zu Unrecht sind viele Menschen, die verschiedene Testprojekte in den letzten Jahren ausprobiert haben, zu der Ansicht gekommen sind, dass Partizipationsverfahren zu einer Art „Particitainment“ (Klaus Selle) verkommen sind. Man könne ganz viel mitreden, aber tatsächliche Entscheidungen werden woanders getroffen. (Ich könnte davon ein ganzes Lied singen, das im Jahr 2010 beginnt.) Leggewie betonte, das sei aber kein Grund, Partizipation als Idee verloren zu geben.

    Die Etablierung einer „vierten Gewalt“

    Das Buch soll keine Blaupause oder Roadmap für den Königsweg demokratischer Partizipation sein, auch kein Theorie-Schinken. Nanz und Leggewie haben eher eine Handreichung geschrieben, die auf wenigen Seiten ziemlich anregenden Denkstoff liefert. Man kommt als Leser nicht umhin, über Wege zu einer „alternativen demokratischen Republik“ (Leggewie) nachzudenken.

    Wir fordern in diesem Buch die Etablierung einer „vierten Gewalt“: die Konsultative. Dazu soll eine breite und tiefgehende Konsultation der Bürgerschaft dem Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren vorangestellt und nachgeordnet werden. Wir sind überzeugt, dass eine solche Einbettung positiv auf den oft überfordert wirkenden Politikbetrieb zurückwirkt. (S. 9)

    Das diskussionsfreudige Publikum stellte auch Fragen nach der rechtlichen Ausformung, etwa wie der verbindliche Charakter solcher Zukunftsräte innerhalb der demokratischen Entscheidungsebenen festgeschrieben werden soll. Die beiden Autoren verwiesen auf verschiedene Modellprojekte im In- und Ausland, wo solche rechtlichen Fragen der Kooperation bereits praktisch angegangen worden sind. Es geht Nanz und Leggewie aber um das Ausprobieren neuer Verfahren, weniger um formale juristische Fragen.

    Dass ein Beteiligungsmanko besteht, darin war sich das Podium mit dem Publikum erkennbar einig. Dass im politischen Diskurs immer weniger inhaltliche Argumente ausgetauscht werden, stattdessen mit Sachzwängen, vermeintlicher Alternativlosigkeit, Parteitaktik oder schlicht mit Hohlphrasen „argumentiert“ wird, ist Politikbeobachtern kein neues Phänomen. Die Hoffnung ist natürlich, dass diese und andere Defizite der repräsentativen Demokratie mit konsultativen Beteiligungsverfahren angegangen werden können.

    Norbert Lammert mochte sich am Morgen mit dieser Idee übrigens nicht recht anfreunden und rabulierte sich folgende Argumentation zurecht: Die Konsultative sei entweder eine Konkurrenz zum Parlament und damit abzulehnen oder aber keine Konkurrenz zum Parlament und damit überflüssig. Dass er das Buch gelesen hat, ist zu bezweifeln, denn es wird gerade die Kooperation mit den bestehenden demokratischen Institutionen darin vielfach betont und an Beispielen erklärt.

    Die beiden Autoren wissen natürlich, dass ihr Vorschlag „naiv im Kantschen Sinne“ ist, also idealistisch, und sagen das auch ganz offen. Aber das ist ja kein Grund, es nicht mal auszuprobieren.

    Wie kommt aber nun die Digitalisierung ins Spiel? Leggewie erwähnte am Rande, dass seit dem Niedergang der Piraten zu wenig über politische Partizipation diskutiert wird. Diesen Gedanken dürften viele politische Beobachter wohl teilen. Er räumte auf Nachfrage allerdings ein, dass die Verbindung neuer partizipativer Ideen mit digitalen Werkzeugen noch eine „Blindstrecke“ im neuen Buch sei. Er kündigte aber an, die Fragen der Digitalisierung in einem zweiten Band aufnehmen zu wollen. Derzeit steht noch das Diskutieren von Angesicht zu Angesicht im Mittelpunkt und eine gewisse Entschleunigung. Man könnte aber zumindest im Nachgang mit digitalen Mitteln dokumentieren und den Online-Zugriff anbieten.

    Hätte jemand Lust, den zweiten Band hier in den Kommentaren schon mal vorzubereiten? :}

    16. März 2016 7
  • : Sachsen-Anhalt: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016
    Sachsen-Anhalt: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016

    Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am 13. März statt. Welche Partei will welche Netzpolitik? Welche Positionen werden bei Grund- und Bürgerrechten vertreten?

    Um das herauszufinden, haben wir uns die Wahlprogramme jener Parteien genauer angesehen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder in den Umfragen der letzten zwei Monate im Schnitt mindestens bei drei Prozent liegen. Schwerpunkte beim Parteiencheck waren die Themen Netzpolitik, Grund- und Bürgerrechte, Polizei und Geheimdienste.

    Dieser Artikel ist Teil einer Serie: Die anderen Analysen beschäftigen sich mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

    In der vereinfachten Infografik mit den Positionen haben wir die Piraten als Referenzpartei hinzugenommen, weil diese explizit als Partei der untersuchten Themen auftritt:

    20160310-infografik-ltw-lsa-2016-2

    Die vollständigen Wahlprogramme zum Download

    Übersicht über die Kategorien

    Foto: CC-BY-NC-ND RvMWillich (Flickr)Foto: RvMWillich (flickr; CC-BY-NC-ND 2.0)

    Transparenz/Informationsfreiheit/Open Data/eGovernment

    Die CDU möchte

    einen klaren Fahrplan in den Bereichen Infrastruktur, Datensicherheit, E‑Government,Schulung sowie Aus- und Weiterbildung erarbeiten.

    und

    .. das Rathaus als Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen etablieren und Onlineportale für die öffentliche Verwaltung ausbauen.

    Die CDU äußert sich aber nicht zu Aspekten, wie Informationsfreiheit. Einzelne Prozesse – z.B. die Missverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen – sollen für die Bürger transparenter werden. Ebenso die Umsetzung von Freihandelsabkommen, wie TTIP und CETA.

    Die Linke sagt zum Themenbereich:

    Mobile Bürgerbüros können den Bürgerinnen und Bürgern lange Anfahrtswege ersparen. Wir setzen uns für die Einführung eines E‑Government-Gesetzes ein, um die elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgerinnen, Bürgern und Räten zu erleichtern und einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anbieten zu können. Zum Teil erschweren hohe Gebühren den gesetzlich garantierten Zugang zu Behörden informationen. Wir fordern als einen ersten Schritt zu einem modernen Transparenzgesetz in Sachsen-Anhalt den kostenlosen Zugang zu Informationen der Landesbehörden. Dabei gilt für uns: »Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen«. Wir wollen im Transparenzgesetz ein Open-Data-Portal festschreiben und damit einen Kulturwandel in den öffentlichen Verwaltungen einleiten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll dafür gestärkt werden. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich für eine stärkere Nutzung von freier und quelloffener Software in den Einrichtungen der Landesverwaltung ein.

    Bei der SPD heißt es:

    Die SPD will durch eine kluge Digitalisierungs- und Netzpolitik die Chancen nutzen: für intelligente Produktionsprozesse und gute Arbeit, für Teilhabe und Demokratisierung, für Transparenz und Zugang zu öffentlichen Daten. [..] Mit einem Transparenzgesetz wollen wir Informationen der Verwaltung – im Sinne von Open Data – unmittelbar der Allgemeinheit „von Amts wegen“ zugänglich machen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen jederzeit die Kontrolle über ihre bei Behörden und Ämtern gespeicherten Informationen haben können.

    Die Grünen wollen,

    dass in der öffentlichen Verwaltung alle Entscheidungsstrukturen dahingehend überprüft werden, ob sie Korruption oder Vorteilsgewährung begünstigen. Hierbei setzen wir uns für ein Maximum an Transparenz ein.

    Vor allem im Bereich der Vergabe von Fördergeldern. Im Bereich Open Data schildern die Grünen mehrere Vorhaben:

    Wir wollen, dass Verwaltung und Politik die Transparenz des Netzes stärker nutzen. Hierzu gehört, dass Gutachten, Studien etc., die im Auftrag von Ministerien, Landesbehörden oder Landtagsfraktionen angefertigt wurden, frei zur Verfügung gestellt werden. Denn was mit öffentlichem Geld bezahlt wird, muss auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Gremiendatenbanken und Liveübertragungen ins Internet.

    Die AfD fordert

    Durch Transparenz im staatlichen Handeln werden Potentiale für eine politische, gesellschaftliche und soziale Gemeinschaftsarbeit freigesetzt. Wir fordern, dass Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dialogorientiert in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

    Mit Hilfe eines elektronischen Bürgerkontos soll zukünftig jeder Bürger Sachsen-Anhalts in der Lage sein, mit dem Dienstleistungsportfolio der Behörden zeitunabhängig in virtuellen Räumen zu interagieren.

    Bei der FDP finden sich keine Angaben dazu im Wahlprogramm.

    Foto: CC-NY-NC D. Clow Maryland (flickr)Foto: D. Clow Maryland (flickr; CC BY-NC 2.0)

    Infrastruktur: Breitbandausbau/Netzausbau / freies WLAN/ Netzneutralität

    Die CDU will…

    für einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur bis zum Jahr 2018 mit 50 Mbit/s und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s sorgen.

    Die Linke äußert zur Umsetzung:

    Um den Netzausbau voranzutreiben, wollen wir den Landkreisen zinsfreie Kredite für zehn Jahre zur Kofinanzierung der Eigenanteile aus den EU-Strukturfonds der Periode 2014 bis 2020 zur Verfügung stellen. Wir wollen landesrechtliche Möglichkeiten nutzen, um öffentliche Förderung an die Bedingungen der Netzneutralität zu koppeln. DIE LINKE.Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, Internetangebote über kostenfreies WLAN im öffentlichen Raum, in öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Personennahverkehr durch gezielte Förderung zu stärken.

    Die SPD will das Breitbandnetz ausbauen und hat auch Freifunkinitiativen im Blick:

    Freifunkinitiativen in Sachsen-Anhalt sollen stärker gefördert und beraten werden. Ebenso werden die Kommunen bei Einrichtung öffentlicher WLAN-Netze unterstützt. Dafür setzen wir einen Teil der Mittel aus der sogenannten Digitalen Dividende II ein. Zur Herstellung von Rechtssicherheit setzen wir uns auf Bundesebene
    für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.

    Die Grünen wollen eine Breitbandgarantie und…

    … diesen Rückstand aufholen und in Sachsen-Anhalt schnellstmöglich flächendeckend leitungsgebundene Anschlüsse mit mindestens 100 Mbit/s. Außerdem wollen wir die Lücken
    im Mobilfunknetz endlich schließen.

    Die AfD schreibt:

    Eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandtechnologie zur Gewährleistung
    stabiler, schneller Internetverbindungen ist als Voraussetzung für moderne
    Heimarbeitsplätze auf dem Lande kurzfristig herzustellen.

    Die FDP setzt sich ebenfalls für den Ausbau ein, denn:

    Zahlreiche Unternehmen erleiden durch den fehlenden Anschluss an das High-Speed-Internet erhebliche Wettbewerbsnachteile. Aber schnelles Internet ist auch gerade für junge Menschen eine Voraussetzung, um auch den ländlichen Lebensraum lebenswert zu machen.

    Foto: CC-BY-SA Boegh (Flickr)Foto: Boegh (flickr; CC BY-SA 2.0)

    Digitale Zukunft/Freie Software/eHealth/Medienkompetenz

    Die CDU schreibt:

    Wir werden an allen Schulen zeitgemäße IT-Infrastrukturen mit ausreichenden Netzanbindungen entwickeln, die zu intensivem Lernen anregen. Digitalgestützter Unterricht und E‑Learning können dabei den traditionellen Unterricht ergänzen und teilweise ersetzen. Bei der Anschaffung der notwendigen technischen Mittel für die einzelnen Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang werden wir die Eltern finanziell entlasten. Im Bereich der Lehrerfortbildung sind moderne Medien weiterhin ein Schwerpunkt.

    Zum Bereich eHealth will die CDU

    den Prozess der Digitalisierung im Sinne der Gesundheitswirtschaft und einer flächendeckenden Versorgungsstruktur fördern.

    Die Linke

    macht sich für eine Landesinitiative zur digitalen Schulregion als ersten Schritt auf dem Weg zur vernetzten Schule stark…

    … und will für eine langfristige Grundfinanzierung der Träger der Medienkompetenzvermittlung sorgen.

    Die SPD schreibt:

    Wir werden die Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation quer durch alle Altersgruppen fördern. Das soll auch für die schulische Ausbildung gelten und schließt den Umgang mit freier Software ausdrücklich ein. Wir unterstützen Initiativen auf Bundesebene, die die Nutzung privater digitaler Daten durch Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen beschränken.Wir werden die Nutzung von Open-Source-Software in der Landesverwaltung prüfen, um die Unabhängigkeit von großen IT-Konzernen zu erhöhen und die Landesfinanzen langfristig zu entlasten.

    Die Grünen setzen sich…

    für die Förderung von freier und offener Software sowohl in der Verwaltung, den Bildungseinrichtungen als auch im privaten Bereich ein. Sie ermöglicht die uneingeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger und fördert Innovationen in Sachsen-Anhalt. Bei der Entwicklung von Software aus staatlichen Mitteln sind deshalb offene Lösungen erste Wahl.

    Die AFD schreibt:

    Um den hohen Sicherheitsanforderungen in den Verwaltungen gerecht zu werden, setzt sich die AfD dafür ein, bei der Beschaffung von IT-Technologie vorrangig auf offene Lizenzmodelle zu setzen.

    Die FDP behandelt diese Themen im Wahlprogramm nicht.

    Foto: CC-BY-NC-SA Netzpolitik.orgFoto: netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0)

    Sicherheitspolitik im Netz / Datenschutz

    Die CDU will sich…

    für eine Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung einsetzen.

    Zum Thema Datenschutz heißt es im CDU-Wahlprogramm:

    Um die Chancen des Internet nutzen zu können, wollen und müssen wir umfassenden Datenschutz gewährleisten. Dazu gehört, dass jeder Urheber von Inhalten auch in Zukunft als solcher erkennbar bleibt. Persönliche Daten sollen auch weiterhin nur auf der Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung genutzt werden dürfen. Das Recht auf Löschen eigener Daten bleibt unser Ziel.

    Die Linke schreibt:

    DIE LINKE spricht sich landes- und bundesweit gegen den Einsatz der Quellen-Telekommunikations­überwachung (Quellen-TKÜ) durch sogenannte Staatstrojaner aus.
    DIE LINKE lehnt die Vorratsdaten­speicherung konsequent ab.

    Die SPD verbindet das Thema Datenschutz hauptsächlich mit Medienkompetenz:

    Im Zeitalter von Internet und sozialen Medien sind Kenntnisse über Datenschutz, informationellen Selbstschutz und Selbstbestimmung sowie über unkontrollierte Profilbildung durch Big-Data-Algorithmen wesentlich für das Berufsleben und den persönlichen Alltag. Wir setzen uns daher für verstärkte Medienbildung und Aufklärung ein.

    Die Grünen sprechen sich im Wahlprogramm gegen die VDS aus:

    Vorratsdatenspeicherung lehnen wir als krassen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit ab.

    Datenschutz wollen die Grünen über den Landesdatenschutzbeauftragten stärken:

    Die informationelle Selbstbestimmung muss aber auch gegen die ungerechtfertigte staatliche Überwachung und ausufernde Verwertung durch kommerzielle Interessen verteidigt
    werden. Eine erste Möglichkeit dazu ist, den Landesdatenschutzbeauftragten weiter zu stärken und entsprechend personell auszustatten.

    In den Programmen der FDP und der AfD finden sich keine Äußerungen zu Datenschutz oder Vorratsdatenspeicherung.

    Foto: CC-BY-ND Konrad LembckeFoto: Konrad Lembcke (flickr; CC BY-ND 2.0)

    Grund- und Bürgerrechte / Polizei und Geheimdienste

    Die CDU will:

    [sich] dafür einsetzen, dass ein eigener Straftatbestand für Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten geschaffen wird [Schutzparagraf 112] [..] die von Grün-Rot geplante Kennzeichnungspflicht [von Polizisten] verhindern, [..] durch den Einsatz von Body-Cams den Schutz unserer Polizeibeamten verbessern. [..] das Landesamt für Verfassungsschutz operativ und personell so ausstatten, dass es schlagkräftig bleibt, [..] am Einsatz von Vertrauenspersonen (V‑Leute) festhalten.

    Die Linke schreibt

    Wir wollen eine bürgernahe und demokratisch strukturierte Polizei. Wir setzen auf eine Personalpolitik,die garantiert, dass Polizei in der Fläche und vor Ort präsent ist.

    und setzt sich dafür ein:

    Die Polizeibeschwerdestelle muss wirklich unabhängig – also vom Innenministerium herausgelöst – arbeiten. Nur so können Betroffene polizeilicher Gewalt sowie die Beamtinnen und Beamten selbst offen und diskriminierungsfrei agieren. Die Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einsätzen muss kommen. Polizistinnen und Polizisten üben das Gewaltmonopol des Staates aus. Diese verantwortungsvolle und herausfordernde Arbeit muss kontrollierbar sein – ohne die individuelle Zuordnung polizeilichen Fehlverhaltens ist dies nicht möglich.

    Die SPD hat einige Änderungen bei der Polizei auf dem Plan:

    Mehr Transparenz stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei. Polizistinnen und Polizisten im Einzeldienst tragen schon heute Namensschilder. Wir werden auch eine individuelle Kennzeichnung von Polizeivollzugsbeamtinnen und beamten in geschlossenen Einsätzen einführen, die jedoch deren Sicherheit und Persönlichkeitsrechte wahrt. Wir wollen nicht, dass den Menschen in Sachsen-Anhalt die Polizei „hoch zu Ross“ gegenübertritt. Deshalb werden wir das Dienstpferd als Einsatzmittel aus dem Katalog des SOG LSA streichen. Wir werden die Polizeibehörden in die Lage versetzen, schneller und konsequenter gegen Verbrechen im Internet, wie zum Beispiel Mobbing, Stalking,
    Volksverhetzung, Beleidigungen und Drohungen, vorzugehen.

    Die Grünen setzen sich für die Abschaffung des Verfassungsschutzes ein. Auch im Bereich der Polizei wollen sie tätig werden:

    Die Polizei ist als Teil des demokratischen Rechtsstaats selbstverständlich auch Gegenstand von Kontrolle, Kritik und gesellschaftlicher Auseinandersetzung. Wir wollen die Hinterfragung der Polizei verbessern und transparenter machen, indem die auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Innenministerium eingerichtete Polizeibeschwerdestelle zu einer unabhängigen Behörde mit umfassenden Untersuchungsrechten umgebaut wird.

    Die AfD will:

    – die Rasterfahndung nach Straftätern auf richterlichen Beschluss zulassen,
    – Herkunft und Nationalität von Straftätern veröffentlichen.
    – dass Kommunen mit besonderen Kriminalitätsbrennpunkten das Recht erhalten, eine freiwillige Bürgerwehr auf kommunaler Ebene einzuführen. Die freiwillige Bürgerwehr
    soll dem Ordnungsamt unterstehen. Sie bildet eine Hilfspolizei, die der Landespolizei zuarbeitet und sie von Aufgaben entlastet, die nicht zwingend von Polizeibeamten durchgeführt werden müssen.

    Die FDP will eine effektivere Polizei:

    Sicherheit in allen Landesteilen ist unser Ziel. Dafür brauchen wir Polizei vor Ort. Eine Polizei, die ihre Prioritäten klar auf die Verbrechensbekämpfung legen kann. Gemeinsam mit den Polizeigewerkschaften setzen wir Freie Demokraten auf Verbrechensaufklärung statt Blitzermarathon, Polizisten vor Ort statt Videoüberwachung und die Bekämpfung von Drogenbanden statt der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten. Die Erhöhung der Polizistenanzahl, der Präsenz an Kriminalitätsschwerpunkten und der Kriminalbeamten sind genauso unsere Mittel wie eine Ausstattung, die den Schutz und den effektiven Arbeitseinsatz gewährleistet – von der Schutzweste über das Funkgerät bis zum modernen PC.

    11. März 2016 12
  • : Rheinland-Pfalz: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016
    Rheinland-Pfalz: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016

    Für die CDU widersprechen sich Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung nicht, die SPD fängt mit 1.000 freien WLAN-Hotspots an, die AfD wünscht sich Breitband für moderne Heimarbeitsplätze auf dem Lande. Zentralstellen für Datenschutzverstöße bei der Staatsanwaltschaft fordert die FDP, die Grünen sind für die Freifunk-Community und die Linke will die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, bei Versammlungen und Demonstrationen verbieten.

    Am kommenden Sonntag sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Dieser Artikel ist Teil unserer Serie „Netzpolitischer Check der Wahlprogramme“: Auch erschienen ist unsere Analyse zu Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. [Update: Die dazugehörige Infografik sowie eine aktualisierte Version unter Berücksichtigung der Piraten finden sich nun am Ende des Artikels.]

    Wir haben uns die Wahlprogramme aller Parteien genauer angesehen, die entweder bereits im Landtag in Rheinland-Pfalz vertreten sind oder in den Umfragen der letzten zwei Monate im Schnitt mindestens bei drei Prozent liegen. Damit ist die Piratenpartei nicht in unserer Analyse, auch wenn sie positiv zu den untersuchten Themenschwerpunkten äußert (komplettes Programm). Zunächst führen wir jeweils die bereits im Landtag vertretenen Parteien auf, dann die verbleibenden Parteien nach ihren Umfragewerten. Unsere Schwerpunkte sind die Themen Netzpolitik, Grund- und Bürgerrechte, Polizei und Geheimdienste.

    Die vollständigen Wahlprogramme zum Download (jeweils als PDF)

    SPD || CDU || Grüne || AfD || FDP || Linke

    Übersicht über unsere Themenschwerpunkte

    Foto: CC-BY-NC-ND RvMWillich (Flickr)Foto: RvMWillich (flickr; CC-BY-NC-ND 2.0)

    Transparenz

    Was sagen die Parteien zum bereits beschlossenen Transparenzgesetz? Welche weitere Pläne haben sie für eine elektronische Verwaltung?

    Informationsfreiheit und Open Data

    Die SPD hat das rot-grüne Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz verabschiedet und erklärt dazu:

    Eine offene und transparente Verwaltung ist keine gläserne. Sie legt aber den interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen, wie sie regiert, welche Entscheidungen sie warum getroffen hat. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr wie bisher einen Antrag auf Information stellen. Künftig werden online auf einer Transparenzplattform im Internet alle Daten einsehbar sein. […] Wir wollen im Landtag ein Beteiligungsportal einrichten, über das sich Bürgerinnen und Bürger nicht nur kompakt informieren, sondern sich mit ihrer Meinung und ihrem Sachverstand auch aktiv in die parlamentarische Gesetzgebungsarbeit einbringen können. […] Künftig werden online auf einer Transparenzplattform im Internet alle Daten einsehbar sein. Wir erweitern damit die Open-Data-Plattform.

    Die CDU macht hierzu keine Aussage im Wahlprogramm. Die CDU-Spitzenkandidatin Julia Klöckner hat jedoch angekündigt, das rot-grüne Transparenzgesetz bei einem Wahlsieg wieder abzuschaffen.

    Die Grünen rühmen sich ebenfalls, das Transparenzgesetz und einen Informationsfreiheitsbeauftragten eingeführt zu haben:

    Schon der Prozess der Entstehung des Transparenzgesetzes ist vorbildlich in Sachen Transparenz und Beteiligung. […] Dafür hat die Landesregierung eine Online-Beteiligung, Workshops und andere Beteiligungsformen durchgeführt. Diese Art von Beteiligung soll als Beispiel für kommende wichtige Gesetzgebungsverfahren dienen. Die Umsetzung des Transparenzgesetzes werden wir intensiv begleiten. Darüber hinaus werden wir uns für weitere Schritte hin zu mehr staatlicher Transparenz einsetzen. Nach und nach wollen wir die Aufbereitung und Veröffentlichung von mehr Daten und eine bessere Nutzerfreundlichkeit des Portals erreichen. […] Damit die Bürgerinnen und Bürger sich über ihre konkreten Informationsrechte kundig machen können, haben wir die Einsetzung eines Informationsfreiheitsbeauftragten durchgesetzt. Diese Funktion ist nun beim Datenschutzbeauftragten angesiedelt, der nur dem Parlament gegenüber verantwortlich ist. Er nimmt eine unabhängige und vermittelnde Position zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Behörden andererseits ein und garantiert so mehr staatliche Transparenz. […] Dem muss die Ausstattung Rechnung tragen.

    Die Linke fordert diesbezüglich:

    • Das Transparenzgesetz muss daher verbessert, der Katalog der nichtöffentlichen Daten überarbeitet und die Veröffentlichungspflicht auch auf Kommunen ausgeweitet werden.
    • Entscheidungsgrundlagen sollen den Menschen kostenlos zugänglich gemacht werden.
    • mehr Transparenz und Öffentlichkeit in allen Phasen der Entscheidungsvorbereitung sowie Teilhabe an Entscheidungen im Rahmen der repräsentativen Demokratie oder in Form direkter Demokratie.
    • das Konzept der »gläsernen Rathäuser und Kreisverwaltungen« zu intensivieren, denn mehr Demokratie, Transparenz und Öffentlichkeit sind eine wesentliche Voraussetzung für die tatsächliche kommunale Selbstverwaltung.

    AfD und FDP äußern sich nicht zum Themenbereich Transparenzgesetz/Open Data.

    eGovernment

    Die SPD will Verwaltungsabläufe…

    durch die Einführung der elektronischen Akte in der Landesverwaltung mittelfristig kostengünstiger und schneller gestalten. Kommunen begleiten wir auf dem Weg in die Digitalisierung, zum Beispiel in der Modellkommune e‑Government, der virtuellen Kommune Mendig.

    Unter der CDU soll Rheinland-Pfalz…

    zum Beispiel eine erforderliche Plattform für die digitale Aktenführung, abgestimmte und kompatible Hardwaresysteme und Kommunikationsschnittstellen für den Datenaustausch untereinander entwickeln und den Kommunen und Verbänden zur Nutzung oder Beschaffung zur Verfügung stellen. […] Die beschränkte Anzahl heute verfügbarer Bürger-Online-Dienste reicht nicht aus. Kontinuierlich sollen die Möglichkeiten und Online-Angebote mit dem Ziel ausgebaut werden, dass ein Großteil der Antrags- und Anfrageverfahren online durchgeführt und bearbeitet werden kann. Gleiches gilt für Vergabeverfahren, für die eine einheitliche und für alle Teilnehmer brauchbare Plattform eingeführt werden soll. […] Im Bereich der digitalen Signatur braucht es ein einfaches und rechtssicheres Verfahren; die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises muss dazu weiter optimiert und die Nutzung vereinfacht werden.

    Die Grünen erklären:

    An der Schnittstelle von Unternehmen und Verwaltung bietet die Digitalisierung überdies neue Chancen zum Bürokratieabbau. Hierzu wollen wir E‑Government Ansätze weiter verbessern und ausbauen.

    Die AfD stellt fest:

    Nur mit einer umfassenden Digitalisierung wird die Verwaltung die Herausforderungen der Zukunft vor dem Hintergrund der demografischen Rahmenbedingungen, der veränderten Kommunikationsgewohnheiten der Bürger und der verfassungsmäßigen „Schuldenbremse” meistern. Die von der Landesregierung in Mainz kürzlich beschlossene Einführung der elektronischen Akte ist nicht ausreichend und kann nur ein erster Schritt sein. Eine generelle Beschleunigung der Verwaltungsverfahren ist notwendig, auch um den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz weiter zu stärken.

    Hierzu soll es für Bürgerbegehren…

    bei entsprechenden technischen Voraussetzungen ermöglicht werden, online Unterschriften zu sammeln. [Die AfD will sich] über formale Verfahren hinaus ganz allgemein für mehr Transparenz der politischen Prozesse und Themen, bessere Information der Bürger und intensive Diskussion mit den Bürgern schon im Vorfeld von Entscheidungen einsetzen. Dabei sollten insbesondere interaktive Verfahren und die neuen Medien genutzt werden.

    Die FDP setzt auf ein…

    funktionierendes E‑Government-System, damit der Bürger Leistungen von zu Hause aus in Anspruch nehmen kann.

    Die Linken erklären nur Gemeinplätze:

    Die Digitalisierung des Lebens ist ein fundamentaler Baustein für die Zukunft unseres Landes. Private und geschäftliche Beziehungen werden heute zu großen Teilen über das Internet gepflegt.

    Foto: CC-NY-NC D. Clow Maryland (flickr)Foto: D. Clow Maryland (flickr; CC BY-NC 2.0)

    Infrastruktur

    Alle sechs Parteien fordern den Ausbau der Netzinfrastruktur. SPD, Grüne und Linke sprechen sich zudem für freie WLAN-Netze aus.

    Breitbandausbau / Netzausbau

    Die SPD unterstützt das Ausbauziel der Bundesregierung, bis 2018 flächendeckend 50MBit/s bereitzustellen, und will weiter zur Glasfaser:

    In Zukunft werden aber noch größere Bandbreiten benötigt. Industrie 4.0 oder auch Telearbeit von zu Hause, Video- und Streaming-Angebote erfordern immer höhere Datenmengen. Deshalb hat die Landesregierung eine 300-Mbit/s‑Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse und Handlungsempfehlungen jetzt vorliegen. Wir werden den Weg in die Gigabit-Gesellschaft konsequent weiter beschreiten. Dafür ist ein kompletter Netzinfrastrukturwechsel notwendig. Wir müssen weg von der Kupferleitung, hin zur Glasfaser. Dies kann vor dem Hintergrund der Kosten nur schrittweise und bedarfsorientiert erfolgen. Klar ist aber auch: Wollen wir den Netzinfrastrukturwechsel angehen, müssen wir in den nächsten zehn bis 15 Jahren weiter jährlich Landesmittel im mehrstelligen Millionenbereich zur Verfügung stellen und bestehende Fördermöglichkeiten konsequent nutzen.

    Mit der CDU wird neben dem Ausbauziel…

    • in Wohngebieten, an Bildungseinrichtungen und in Gewerbegebieten flächendeckend Glasfaserleitungen mit höchsten Bandbreiten zur Verfügung gestellt.
    • durch den Ausbau von Glasfaser bis zu den Kabelverzweigungen, den Einsatz von Vectoring, die Bereitstellung von modernen Funktechnologien (UMTS-HSDPA/LTE), also mit Hilfe eines Technologiemixes, der Breitbandausbau den nötigen Schub erhalten.
    • in weniger dicht besiedelten Regionen, in Ergänzung zur kabelgebundenen Lösung leistungsfähige Funklösungen auf der Basis des neuen 5‑G Standards erprobt werden. Funklösungen werden bereits in vielen Ländern angewendet und sind deutlich günstiger als kilometerlange Glasfaserkabel.
    • in diesem Zusammenhang mehrere Modellregionen geben, in denen dieser neue Standard flächendeckend realisiert wird. Das soll in Zusammenarbeit mit rheinland-pfälzischen Unternehmen geschehen.

    Zur Finanzierung will die CDU auch weitere Modelle prüfen:

    • Profit-Sharing-Modell: Dabei wird eine entsprechende Infrastruktur gemeinsam von Telekommunikationsanbietern, Tiefbauunternehmen und Energieversorgern aufgebaut und betrieben. Die erwirtschafteten Gewinne werden anteilsmäßig an die Beteiligten ausgezahlt.
    • Betreibermodell: Dabei treten die Kommunen – mit Unterstützung von Bund und Land – bei der Schaffung einer erforderlichen Infrastruktur in Vorleistung und refinanzieren die getätigten Investitionen durch die Vermietung des Netzes an interessierte Telekommunikationsanbieter.
    • „Public Private Partnership“
    • Europäische Förderprojekte und Richtlinien: Rheinland-Pfalz muss auch die Investitionsmöglichkeiten im Bereich digitale Infrastruktur nutzen, die sich mit dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen („Juncker-Plan“) ergeben.

    Die Grünen unterstützen das Ausbauziel der Bundesregierung und erklären:

    In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das vom Land bereitgestellte Geld für den Ausbau von Breitbandanschlüssen mehr als verdoppelt und konnten die Grundversorgung deutlich verbessern. […] Auch wenn auf diesem Weg zunächst ein Mix aus verschiedenen Technologien zum Einsatz kommen wird, ist unser langfristiges Ziel, dass der flächendeckende Glasfaserausbau bis zum Gebäude (fibre to the building) so normal wird wie ein Stromanschluss.

    Auch die AfD bekennt sich zum Ausbau und nennt Gründe:

    Der Ausbau des Breitbandnetzes ist eine wirksame Infrastrukturmaßnahme für Stadt und Land. Durch einen flächendeckenden, zuverlässigen und sicheren Internetzugang in den ländlichen Räumen werden auch verkehrsmäßig abgelegene Standorte attraktiver für Gewerbebetriebe und als Wohnorte. Darüber hinaus ist diese Vernetzung Voraussetzung für moderne Heimarbeitsplätze auf dem Lande und für die Verbesserung des Bildungsangebotes.

    Die FDP fordert die Bundesregierung auf, die zum Ausbau erforderlichen Mittel bereitzustellen:

    Bei geschätzten Ausbaukosten von bis über 90 Mrd. Euro (FTTH-Ausbau) muss das Ziel darin bestehen, einen möglichst großen Anteil über markt-getriebene Prozesse aufzubringen. Für die Erschließung der strukturschwachen Regionen, die auf diesem Wege nicht erreicht werden können, ist erforderlich, die Erlöse des Bundes aus der Versteigerung der Übertragungsfrequenzen vollständig zu nutzen. Bei dem Ausbau der Breiband-Infrastruktur ist der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt zu erhalten und zu fördern. Sollte die Zahl der DVB‑T Haushalte weiter sinken und der Umstieg auf DVB-T2 vom Zuschauer nicht angenommen werden, sollte der terrestrische Verbreitungsweg für TV eingestellt werden und die Frequenzen vielmehr langfristig für mobile Breitbanddienste (Internet) zur Verfügung gestellt werden.

    Die Linke warnt beim Ausbau vor gewinnorientierten Unternehmen. Sie fordert eine…

    leistungsfähige Versorgung des Landes mit Breitbandnetzen […] und damit sowohl Handwerk und Gewerbe als auch privaten Nutzern den Zugang zu den Informationstechnologien zu ermöglichen. […] Dabei darf der Breitbandausbau nicht alleine gewinnorientierten Unternehmen überlassen werden, denn sonst bleiben dünn besiedelte Gebiete mit niedrigen Renditeaussichten dauerhaft ohne ausreichende Internetversorgung.

    Freies WLAN / Netzneutralität

    Die SPD

    verfolgt eine Änderung des Telemediengesetzes mit dem Ziel, die Störerhaftung abzuschaffen. Im Land wollen wir den ersten Schritt tun und für mehr freies WLAN sorgen. Dies unterstützt im Besonderen den Tourismus und die Feriengäste. Viele Städte verfügen schon über Free-WiFi-Zonen. Die SPD wird als ersten Schritt ein kommunales Programm für kleinere Gemeinden starten: 1.000 freie WLAN-Hotspot – in 1.000 Kommunen. Wir werden darüber hinaus konsequent prüfen, wo öffentliche Einrichtungen und Behörden WLAN-Hotspots zur Verfügung stellen können.

    Die Linke geht es gemäßigter an, fordert aber auch freies Internet für Auszubildende:

    Auch die Verbreitung von offenen und freien WLAN-Zugängen wollen wir fördern. Daher will DIE ­LINKE in Landesbehörden freie WLAN-Netze einrichten. […] [Sie fordert] kostenlose Zugangsmöglichkeiten für alle jungen Menschen zum Internet im Rahmen der Ausbildung.

    Die Grünen setzen sich außerdem für die Netzneutralität ein:

    Die Gleichbehandlung von Daten im Sinne der Netzneutralität ist für uns ein wichtiges Ziel. Wir wollen freie, öffentlich zugängliche Internetzugänge fördern und uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese rechtssicher genutzt und betrieben werden können. Die Freifunk-Initiativen im Land wollen wir bei ihrer Arbeit für frei zugängliche Netze unterstützen. […] Zur Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern gehört, dass sie an allen Schulen kostenlose Internetzugänge nutzen können.

    Kein Wort zu freiem WLAN oder Netzneutralität kommt von CDU, AfD und FDP.

    Foto: CC-BY-SA Boegh (Flickr)Foto: Boegh (flickr; CC BY-SA 2.0)

    Digitale Zukunft / Freie Software

    Mit Blick auf die Zukunft stellt die SPD fest:

    In einem Netzwerk mit den Wirtschaftsverbänden und den wissenschaftlichen Einrichtungen werden wir die vorhandenen Technologiezentren des Landes schwerpunktbezogen ausbauen. Mit dem Aufbau eines landesweiten Kompetenzzentrums „Smart Services“ für produktionsnahe Dienstleistungen zur Digitalisierung und eines landesweiten Netzwerks „Handel Digital“ schaffen wir Angebote für mittelständische Handelsunternehmen und Einzelhändler für die Herausforderung der digitalen Wirtschaft. […] Wir stehen dafür, dass Rheinland-Pfalz Innovationsstandort bleibt und für die junge, internetaffine Gründerszene noch attraktiver wird („Start-up-Land“).

    Im Bereich der Arbeitswelt will die SPD…

    die Chancen der Digitalisierung für gute Arbeit nutzen und drohende Risiken wie die Entgrenzung von Arbeit klar benennen und ihnen entgegentreten. Deshalb werden wir in einem Handlungsprogramm „Digitale Arbeit“ regional und branchenspezifische Entwicklungsziele schaffen. Hier gilt besonders: Wir suchen den Schulterschluss mit den Gewerkschaften, um zu minimieren und Chancen zu nutzen. Unser Ziel ist, dass auch die Digitalisierung mithilft, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

    Weitere Digital-Themen aus dem SPD-Wahlprogramm:

    Seniorinnen und Senioren sollen am digitalen Wandel aktiv teilhaben können. Deswegen fördern wir weiterhin Projekte wie etwa „Silver Surfer“, die den Älteren das erforderliche Rüstzeug für (ihren sicheren Weg durch) das Internet vermitteln. […] Patienten mit chronischen Erkrankungen können mittels digitaler Technik ärztlich rund um die Uhr betreut werden, je nach Erfordernis. Die SPD hat dies im Projekt „Digitale Dörfer“ (englisch: „smart rural area“) und mit wissenschaftlicher Begleitung auf den Weg gebracht.

    Laut CDU brauchen wir…

    einen „Chief Information Officer“ für das Land Rheinland-Pfalz, einen IT-Beauftragten, der seinen Titel verdient, mit Sachverstand ausübt, sich darauf konzentrieren kann und mit den nötigen sachlichen und personellen Mitteln hierfür ausgestattet ist. […] Darüber hinaus fördern wir Start-Ups durch den Ausweisen und Aufbau von Gewerbeflächen und Start-Up-Zentren im Umfeld von Universitäten. […] Des Weiteren wollen wir die anwendungsorientierte Forschung stärken. Hierfür bedarf es zum einen der regelmäßigen Aus- und Weiterbildung und zum anderen einen damit einhergehenden Ausbau der Medienkompetenz des Hochschulpersonals sowie der Lehrerinnen und Lehrer, die an den Schulen, den Einsatz von digitalen Medien im Unterricht vermitteln.

    Im Gesundheitsbereich soll…

    durch den Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln, durch Telemedizin oder Lösungen […] eine zentralisierte Spezialversorgung den Menschen in dünner besiedelten Teilen des Landes unmittelbar zur Verfügung stehen. […] Eine umfassende Vernetzung von Patientendaten bietet wichtige Synergien, ist jedoch gleichfalls mit datenschutzrechtlichen Risiken verbunden. […] Elektronische Patientenakten in der alleinigen Verfügungsgewalt der Versicherten sichern die notwendigen Informationen über den Lebenszyklus – von den ersten Vorsorgeuntersuchungen bis hin zur altersbedingten Pflege – und können vom Inhaber der Akte jedem Behandler verfügbar gemacht werden, unabhängig von Ort und Zeit.

    Die Grünen wollen…

    die Umstellung auf digitale Lernmittel begleiten. Die Digitalisierung soll für alle Schülerinnen und Schüler offen sein und sich nicht auf kommerzielle Angebote beschränken. Digitale Lernmittel sollen interaktiv sein.

    Sie fordern – als einzige der Parteien – den vermehrten Einsatz von Freier Software und eine längere Speicherdauer in öffentlich-rechtlichen Mediatheken:

    Um unabhängig von großen Softwareherstellern zu werden, wollen wir in der öffentlichen Verwaltung verstärkt auf freie und offene Software (Open Source Software) setzen. Insbesondere an Schulen wollen wir eine konsequentere Umstellung von kommerzieller auf freie Software. Damit ermöglichen wir Schülerinnen und Schülern auch eine Vertiefung des Unterrichtsstoffes zu Hause, ohne dass sie hierfür teure Lizenzen erwerben müssen. […] Die Pflicht, öffentlich-rechtliche Angebote nach kurzer Zeit wieder aus dem Online-Angebot zu löschen, führt dies jedoch ad absurdum. Wir wollen das 7‑Tage-Limit für öffentlich-rechtliche Angebote im Netz abschaffen.

    Laut AfD-Wahlprogramm sollen…

    bessere Rahmenbedingungen für innovative Gründer und Unternehmen geschaffen werden, beispielsweise durch kompetente Gründerberatung und gezielte Förderprogramme für erfolgversprechende Neuerungen.

    Die FDP setzt sich risikofreudig dafür ein,…

    dass in allen Schulen die Nutzung moderner Kommunikations- und Medientechnologien fächerübergreifend intensiver als bisher gelehrt wird. […] Die Gesellschaft muss den Wert und die Notwendigkeit technologischer Entwicklungen stärker thematisieren, angefangen im frühkindlichen Bereich, über die stärkere Förderung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer an den Schulen bis zur stärkeren Zusammenarbeit der Schulen und Hochschulen mit den Unternehmen. Technologische Entwicklungen werden zu häufig zunächst als Risiken wahrgenommen und durch überzogene Regulierung behindert. Es gilt aber, technologische Entwicklungen zunächst als Chance zu begreifen.

    Auch für die Bereiche „Start-Ups“ und „eHealth“ liefert sie Vorschläge:

    Ziel ist, die technologische Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Rheinland-Pfalz zu erhalten und weiter auszubauen. Dazu sind in den technologischen Zukunftsfeldern Technologiecluster als institutionalisierte Austauschplattform für Unternehmen einzurichten bzw. zu intensivieren. Das Ziel der Wirtschaftspolitik in Rheinland-Pfalz muss es zukünftig sein, die Gründungsdynamik erheblich zu verstärken und die Wirtschaft für das digitale Zeitalter fit zu machen. […] Vereinfachung von Gründungen durch Schaffung einer One-Stop-Agency. Gründer brauchen für alle Fragen und Formalien eine Anlaufstelle. […] Die neuen technischen Möglichkeiten bringen mehr Zeit für die Pflegekräfte und helfen, Missverständnisse zu vermeiden, die zu einer Gefährdung der Gesundheit führen könnten. Beim Einsatz neuer Medien muss der Datenschutz für die Patienten gewährleistet bleiben.

    Mit der Linken soll der…

    offene Austausch von digitalen Lehr- und Lernmitteln nach »Open-Educational-Ressources«-Standards […] sicher­gestellt werden.

    Foto: CC-BY-NC-SA Netzpolitik.orgFoto: netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0)

    Sicherheitspolitik im Netz / Datenschutz

    Die SPD gibt sich kämpferisch – auch wenn sie im Bundesrat nicht für einen Vermittlungsausschuss zur Vorratsdatenspeicherung votiert hat.

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat für die SPD einen hohen Stellenwert. […] Besonders schutzbedürftig sind hier Kinder, Jugendliche und die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Freiheit des Einzelnen, sich in der digitalen Welt frei zu bewegen und dabei möglichst selbstbestimmt über seine Daten zu verfügen, muss durch wirksame Schutzmechanismen und deren effektive Durchsetzung gesichert werden.

    Zur Vereinbarkeit von Datenschutz und der Vorratsdatenspeicherung stellt die CDU fest:

    Datenschutz genießt in Zeiten der Digitalisierung hohe Priorität. Deswegen ist es auch richtig, dass der Bundestag jetzt die Vorratsdatenspeicherung beschlossen hat. […] Um insbesondere rassistische und fremdenfeindliche Kommentare in sozialen Medien wie Facebook besser bekämpfen zu können, fordern wir neben einer ausreichenden Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden die Speicherpflicht der Verkehrsdaten bei Straftaten der Volksverhetzung.

    Auch „Cyber“ darf nicht fehlen:

    Von zentraler Bedeutung bei allen Überlegungen im Digitalisierungssektor ist die Sicherheit. Durch die Erweiterung der personellen und technischen Ausstattung bei Polizei und Staatsanwaltschaften wollen wir die Unternehmen vor CyberCrime, insbesondere vor Wirtschaftsspionage, schützen. Aber auch Privatpersonen werden wir durch den Schutz von kritischer Infrastruktur – etwa Krankenhäuser, Wasserwerke, Energieversorger, ÖPNV – absichern und diese konsequent ausbauen. […] Um den mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehenden neuen Deliktsformen besser gerecht zu werden, werden wir die Ermittlungskapazitäten auch in der „Landeszentralstelle CyberCrime“ verstärken.

    Für die Grünen

    stellen Datenschutz und Datensicherheit jedoch keine Hindernisse, sondern Chancen und Voraussetzungen von Innovation, Wohlstand und Sicherheit dar.

    Sie haben zwar mit der SPD nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung votiert (gemeinsame Stimmabgabe im Bundesrat), erklären jedoch:

    Das Instrument der Vorratsdatenspeicherung lehnen wir ab. […] Eine unbegründete Speicherung personenbezogener Daten lehnen wir strikt ab. Internetsperrlisten und dem Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage, da sie rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich sind. Wirkungslose sowie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger übermäßig einschränkende Eingriffsbefugnisse wie die Online-Durchsuchung und die Telekommunikationsüberwachung wollen wir zurücknehmen.

    Für die FDP ist es nicht akzeptabel,…

    dass der Staat die Kommunikation seiner Bürger überwacht und belauscht. Gerade die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – von der Kfz-Kennzeichenerfassung bis zur Vorratsdatenspeicherung – ist Beleg für die stets präsente Datensammelwut des Staates und für das nicht immer erfolgreiche Eintreten der Parlamente für den Datenschutz. Dabei sind Datenschutz und Innere Sicherheit keine Gegensätze. Um Verstöße gegen den Datenschutz kompetenter und konsequenter verfolgen und bestrafen zu können, sollen bei den Staatsanwaltschaften Zentralstellen für Datenschutzverstöße (für Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten) eingerichtet werden und bei den Gerichten eine Konzentration der Zuständigkeit erfolgen, ergänzt um geeignete Fortbildungsangebote. Dadurch kann Spezialwissen zur Bearbeitung der immer komplexer werdenden Materie gebündelt und eine einheitliche Rechtsprechung gewährleistet werden.

    Doch nicht nur der Staat überwache und belausche:

    Bei der Videoüberwachung des öffentlichen Raumes sind es inzwischen hauptsächlich Private und nicht mehr staatliche Stellen, die unsere Persönlichkeitsrechte einschränken. Die rasanten technischen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation haben uns vor Augen geführt, dass auch der Arbeitgeber, der internationale IT-Konzern oder der Telekommunikationsdienstleister zum „Datenkraken“ werden kann, insbesondere wenn Daten verknüpft werden. Diese können sich zwar ihrerseits zurecht auf die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung berufen, gefährden die Persönlichkeitsrechte der Verbraucher aber zumindest ebenso intensiv wie staatliche Behörden: Hier droht der „Supergau des Datenschutzes“.

    Aufgabe der Politik sei es…

    für eine tragfähige Abgrenzung der Freiheitsbereiche zu sorgen. Es geht nicht an, dass Daten eines Menschen ohne sein Wissen und Wollen beliebig zu den unterschiedlichsten Zwecken gespeichert, genutzt und verknüpft werden und der Bürger dadurch für den Staat oder Private zum „gläsernen Menschen“ wird. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, durch verständliche, rechtsstaatlich einwandfreie und vor allem praktikable Vorgaben den Umgang mit persönlichen Daten zu regeln. […] Für einige Bereiche – etwa der Verfolgung von Kriminalität im Internet – sind zentrale Kompetenz-Cluster ratsam, die über Spezialisten verfügen und die einen Überblick über die aktuellen Ermittlungsverfahren im Land haben.

    Auch die Linke spricht sich gegen Vorratsdatenspeicherung aus:

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht der Aushöhlung durch Landesgesetze und Rechtsverordnungen preiszugeben. […] Um auch in Zukunft das Internet als freien Raum gestalten zu können, lehnt DIE ­LINKE den weiteren Ausbau der staatlichen Überwachungsinfrastruktur ab. Wir wollen den Schutz privater Daten sicherstellen […]. Kinder und Jugendliche sind vor Rechtsextremismus, Rassismus, Hetz- und Hassschriften sowie vor Konsumterror und Pornografisierung im Internet und in den so­ genannten sozialen Netzwerken zu schützen.

    Die AfD äußert sich im Wahlprogramm nicht zu diesem Themenfeld.

    Foto: CC-BY-ND Konrad LembckeFoto: Konrad Lembcke (flickr; CC BY-ND 2.0)

    Grund- und Bürgerrechte / Polizei und Geheimdienste

    Wir verfolgen auch die Entwicklungen im Bereich Grund- und Bürgerrechte, nicht nur im Netz. Was sagen die Parteiprogramme zur wirksamen Kontrolle der Polizei? Zur Kontrolle von Geheimdiensten wie dem Verfassungsschutz?

    Polizei und Videoüberwachung

    Die SPD spricht sich für Body-Cams aus, stellt aber nicht klar, wer über deren Aufzeichnungen verfügen wird:

    Mit Sorge sehen wir, dass die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten zunimmt. Deshalb wurden Schutzausstattung, Bewaffnung und Einsatztrainings optimiert. In einem Pilotversuch werden sogenannte Bodycams eingesetzt, um der steigenden Gewalt gegen Einsatzkräfte der Polizei entgegenzuwirken.

    Der CDU reicht es:

    Wir werden Schluss machen mit einem strukturellen Misstrauen gegenüber der Polizei. Sie werden mit Nummern markiert. Mittlerweile gibt es zudem eine Beschwerdestelle gegen Polizisten. Wir Christdemokraten hingegen stehen für Respekt und Rückendeckung für unsere Polizei, für diejenigen, die jeden Tag ihren anspruchsvollen, aufreibenden und mitunter gefährlichen Dienst tun. Wir schaffen die Kennzeichnung der Polizisten mit Nummern ab.

    Laut CDU brauchen wir eine „brennpunktorientierte sichtbare Videoüberwachung“ und Polizisten sollen mit Body-Cams ausgestattet werden – unkonkret wie bei der SPD –

    das gibt ihnen die Sicherheit, ihr einwandfreies Verhalten nachweisen zu können. Wir wollen einen eigenen Straftatbestand für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte schaffen. Zudem wollen wir eine „Anti-Gewalt-Strategie“ für den Öffentlichen Dienst entwickeln. […] Wir halten daher unsere Forderung aufrecht, zur Förderung der Transparenz und der Vereinheitlichung der Strafverfolgungsentscheidungen bei allen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate zur Verfolgung von Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzurichten.

    Die Grünen lehnen eine „anlasslose Videoüberwachung“ ab:

    Auch in Zeiten der Angst vor besonderen Bedrohungen muss der Staat einen wirksamen Schutz bieten, ohne die Bürgerrechte zu beschneiden und Freiheitsrechte immer weiter einzuschränken. Auch deshalb gilt für uns der Grundsatz: Prävention ist besser als Repression.

    Sie sind auch froh,…

    dass durch eine erweiterte Kennzeichnungspflicht in allen Einsatzlagen das Verhalten einzelner Polizistinnen und Polizisten aufgeklärt werden kann. Rheinland-Pfalz ist zudem, ebenfalls auf GRÜNE Initiative, das erste Bundesland, das einen Beauftragten für die Landespolizei eingesetzt hat. Gegen den Widerstand der Opposition, jedoch am Ende auch mit Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei, haben Bürgerinnen und Bürger wie auch Polizistinnen und Polizisten einen Ansprechpartner, wenn es darum geht, mögliches Fehlverhalten oder Anliegen und Missstände im Zusammenhang mit der Polizeiarbeit vorzutragen.

    Die AfD

    fordert die Einführung eines Mindeststrafmaßes von einem Jahr bei tätlichen Angriffen gegen Polizei und Rettungskräfte.

    Auch solle es mehr „Ehrlichkeit“ in Kriminalitätsstatistiken geben:

    Um realistische Bewertungen der Kriminalitätsentwicklung und von Täterprofilen zu gewährleisten und daraus erfolgreiche Bekämpfungsmaßnahmen abzuleiten, sind umfassende und ehrliche Angaben zu Tat und Tätern in der Kriminalstatistik notwendig. Die AfD erkennt das Recht der Bürger an, über Verbrechensentwicklungen ohne politische influssnahme statistisch korrekt und hinreichend informiert zu werden.

    Die Linke will ein…

    Verbot von Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, bei Versammlungen und Demonstrationen. [Und stattdessen:] mehr Personal bei Polizei und kommunalen Ordnungsdiensten, um gesellschaftlich notwendige öffentliche Ordnung und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

    Nötig sei auch…

    die Gewährleistung unabhängiger, umfassender, unmittelbarer und unparteiischer Untersuchungen, wenn Polizisten Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

    Die FDP äußert sich nach dem Plädoyer für Freiheitsrechte nur zu Personal- und Ausstattungsfragen beim Thema Polizei.

    Geheimdienste

    Für die SPD ist der Verfassungsschutz…

    ein wichtiges Instrument im Kampf gegen politisch und religiös motivierten Extremismus und Terrorismus. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen modernisieren und dabei auch den Einsatz von V‑Leuten normieren sowie die parlamentarische Kontrolle unterstützen.

    Die CDU bekennt sich…

    zur Notwendigkeit nachrichtendienstlicher Maßnahmen zur Erkennung von Gefahren für die freiheitliche-demokratische Grundordnung. Der Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürger, aber auch ihrem Recht auf Sicherheit, muss immer wieder neu gefunden werden.

    Die Grünen hingegen fordern…

    eine umfassende, tief greifende Reform des rheinland-pfälzischen Landesverfassungsschutzes. Wir wollen die Aufgaben des Verfassungsschutzes reduzieren: Wir wollen erreichen, dass das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zukünftig nicht in einem Geheimdienst, sondern in einer transparent arbeitenden öffentlichen Stelle erfolgt. Dadurch wird diese Arbeit nachvollziehbarer und es wird klarer, warum was dokumentiert wird.

    Dazu brauche es auch eine effektive parlamentarische Kontrolle:

    Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) soll daher künftig durch eine hauptamtliche Geschäftsstelle mit Fachleuten aus dem rechtlichen und dem IT-Bereich in ihrer Arbeit unterstützt werden. Die bereits bestehenden Kompetenzen der Kontrollkommission wie das Recht auf Einsicht in Akten und Dateien sowie das Betretungsrecht für die Räume des Verfassungsschutzes sollen erhalten bleiben. Die Kommission soll dem Landtag künftig einmal jährlich in Form eines Berichts Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.

    V‑Leute seien problematisch, aber…

    Nur in besonders begründeten Fällen soll künftig der Einsatz von V‑Leuten möglich sein, wenn die für den Verfassungsschutz zuständige Parlamentarische Kontrollkommission hierzu die Genehmigung erteilt. Als Teil der Vorbereitung der Verfassungsschutzreform soll in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die sämtliche personenbezogenen Datenbestände des Landesverfassungsschutzes überprüft.

    Mit Blick auf den Verfassungsschutz stellt die FDP fest:

    Aufgaben und Handeln der Mitarbeiter müssen einer gewissenhaften demokratischen Kontrolle unterliegen. Der Einsatz von Spitzeln, den so genannten V‑Leuten, ist genau zu regeln und ebenfalls durch die Parlamentarische Kontrollkommission zu überprüfen. Die Freien Demokraten fordern, das rheinland-pfälzische Landesverfassungsschutzgesetz entsprechend zu ändern, um Auswüchse, wie sie im Rahmen der NSU-Aufarbeitung bekannt geworden sind, zu verhindern.

    Die Linke fordert…

    die Auflösung der Verfassungsschutzbehörde, stattdessen den Aufbau einer Landesstelle für Demokratie und Bürgerrechte. […] V‑Leute wollen wir abschalten, Geheimdienste wie der Verfassungsschutz sollen nicht an Bildungseinrichtungen werben dürfen.

    Die AfD bezieht hierzu im Wahlprogramm nicht Stellung.

    Infografiken

    20160310-infografik-ltw-rlp-2016-3.001

    [Update 16:20 Uhr] Wir haben uns auf vielfachen Wunsch – ebenso wie bei Baden-Württemberg – auch das Wahlprogramm der Piratenpartei Rheinland-Pfalz angesehen und eine weitere Grafik hierzu erstellt.

    20160310-infografik-ltw-rlp-2016-piraten-3.001

    [/Update]

    10. März 2016 15
  • : Baden-Württemberg: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016
    Baden-Württemberg: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016

    Welche Partei im „Ländle“ ist für Breitbandausbau, welche gegen Vorratsdatenspeicherung? Wer fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten? Wer tritt für Netzneutralität ein? Welche Partei sagt, dass sie Open Source fördern will? Wer will ein richtiges Transparenzgesetz? Und wer will Mautdaten für die Polizei nutzen oder gar Merkmale wie „Migrationshintergrund“ in Kriminalstatistiken aufnehmen?

    Diese Fragen können wichtig für die Wahlentscheidung sein. Wir haben uns die Wahlprogramme aller Parteien genauer angesehen, die entweder bereits im Landtag in Baden-Württemberg vertreten sind oder in den Umfragen der letzten zwei Monate im Schnitt mindestens bei drei Prozent liegen. Schwerpunkte beim Parteiencheck waren die Themen Netzpolitik, Grund- und Bürgerrechte, Polizei und Geheimdienste.

    Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 13. März statt. Dieser Artikel ist Teil einer Serie: Die anderen Analysen beschäftigen sich mit Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

    2016-03-infografik-checkliste-ltw-bw-2016-7

    Die vollständigen Wahlprogramme zum Download (jeweils PDF):

    Übersicht über die Kategorien

    Foto: CC-BY-NC-ND RvMWillich (Flickr)Foto: RvMWillich (flickr; CC BY-NC-ND 2.0)

    Transparenz / Informationsfreiheit / Open Data / eGovernment

    Die CDU vertritt die Position:

    Transparenz von Verwaltungshandeln erhöhen, indem möglichst viele Daten, die ohnehin vorliegen und keine schutzwürdigen Interessen tangieren, in offenen, maschinenlesbaren Formaten öffentlich zur Verfügung gestellt werden (‚Open Data‘).

    Die regierenden Grünen, haben in ihrer Regierungszeit ein viel kritisiertes Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet und wollen in Zukunft Geo-Daten der Landesbehörden als Open-Data-Portal für alle online veröffentlichen, darüber hinaus werde ein gemeinsames Open-Data-Portal von Land und Kommunen angestrebt. Hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes steht im Wahlprogramm:

    Wir werden es in den nächsten Jahren gezielt weiterentwickeln, insbesondere durch eine weitere Stärkung der aktiven Veröffentlichungspflicht der Verwaltungen.

    Zudem sagen die Grünen:

    […] setzen wir uns für die Einführung eines öffentlich einsehbaren Lobbyregisters ein, in das sich alle eintragen müssen, die als Interessenvertreter*innen von Landtag und Landesregierung gehört werden wollen.

    Die SPD stellt in ihrem Wahlprogramm rückblickend fest:

    Wir haben die Verwaltung in Baden-Württemberg modernisiert und sowohl mehr „Open Government“ – also mehr Transparenz – als auch mehr „E‑Government“ – also eine moderne, digitale Kommunikation mit staatlichen Stellen – verwirklicht.

    Die FDP fordert im Wahlprogramm…

    …E‑Government und Open Data ausbauen: Durch Zugriffsmöglichkeiten für die Bürger wird Transparenz im staatlichen Regierungshandeln geschaffen. […] Behördenkommunikation ist zu verschlüsseln.

    Im Wahlprogramm der Linken steht:

    Wir fordern ein umfassendes und bürgerfreundliches Informations- und Transparenzgesetz nach dem Vorbild der Bundesländer Hamburg und Rheinland-Pfalz. Verfassungsschutz soll nicht ausgenommen sein aus dem IFG.

    Im Hinblick auf Wissen heißt es bei der Linken:

    Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde, muss allen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund setzen wir uns für verpflichtende Open-Access-Veröffentlichungen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse nach dem Prinzip von Open Data ein.

    Keine Aussage zum Themenkomplex Transparenz, Informationsfreiheit, Open Data und E‑Government macht die AfD in ihrem Wahlprogramm.

    Foto: CC-NY-NC D. Clow Maryland (flickr)Foto: D. Clow Maryland (flickr; CC BY-NC 2.0)

    Infrastruktur: Breitbandausbau/Netzausbau / freies WLAN / Netzneutralität

    Breitbandausbau

    Die CDU will…

    …die flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband

    und…

    …für einen Breitbandpakt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

    Die Grünen wollen mit den Erlösen der weiteren Privatisierung der Telekom…

    …den Ausbau der Breitbandversorgung auch dort forcieren, wo der Markt versagt.

    Die SPD strebt…

    …einen glasfaserkabel-gebundenen flächendeckenden Internet-Breitband-Ausbau von mindestens 100 Mbit/s an.

    Die FDP will…

    …für eine flächendeckende symmetrische Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen sorgen. […] Damit zeitnah alle Haushalte und Unternehmen über mind. 50 Mbit/s verfügen, wollen wir Mittel aus der geplanten Zukunftsoffensive nutzen, mit der insgesamt 1 Mrd. Euro aus der Landesstiftung in die Infrastruktur investiert werden soll.

    Die AfD schreibt:

    Die AfD lehnt Vectoring und die damit einhergehende Re-Monopolisierung des Internetzugangs ab. Die AfD fordert den Ausbau von Glasfaseranschlüssen unter Beibehaltung marktwirtschaftlicher Strukturen.

    Die Linke kombiniert als einzige Partei den Breitbandausbau mit einer sozialen Komponente:

    Das Land muss besonders einkommensschwachen Haushalten eine subventionierte Grundversorgung mit kostenlosem Breitband-Internet zur Verfügung stellen. […] Wir fordern deswegen einen öffentlich finanzierten Netzausbau, bei dem die Netze in öffentlichem Eigentum bleiben und von kommunalen Versorgern verwaltet werden. […] Teilhabe am Internet unabhängig vom Einkommen. Dafür wollen wir Anschlüsse und den Zugriff auf Zugangsgeräten ermöglichen. Der Internetzugang als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge muss in der Gemeindeordnung verankert werden.

    Freies WLAN

    Die CDU will…

    …die Bereitstellung von kostenlosen WLAN-Hotspots in möglichst vielen Städten und Gemeinden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln fördern.

    Die Grünen wollen…

    …freies WLAN in und um staatliche Einrichtungen […] Wir unterstützen Freifunk-Initiativen und fordern vom Bund die Abschaffung der Störerhaftung in diesem Bereich.

    Die SPD schreibt im Wahlprogramm:

    Weiter werden wir eine Bundesratsinitiative für Änderungen im Haftungsrecht starten, um Kommunen dabei zu unterstützen, offenes WLAN umzusetzen und Freifunk zu fördern.

    Die Linke will…

    …Netzausbau im Land, insbesondere von Hochgeschwindigkeitszugängen. Hierfür suchen wir die Kooperation mit Bürgerinitiativen wie z. B. FreiFunk.

    Die Parteien FDP und AfD äußern sich nicht zu WLAN in ihrem Wahlprogramm.

    Netzneutralität

    Die Grünen sagen:

    Für ein freies und demokratisches Internet ist die Gleichbehandlung aller Daten vorausgesetzt. Wir setzen uns deshalb für Netzneutralität und gegen ein „Zwei-Klassen-Internet“ ein.

    Die AfD sagt, dass Netzneutralität „wesentliches Bürgerrecht“ sei und fordert:

    Die AfD ist dafür, allen Nutzern Daten mit gleicher Übertragungspriorität zur Verfügung zu stellen. Eine Diskriminierung, z. B. über Bezahlmodelle für bestimmte Inhalte, lehnen wir ab.

    Die Linke will Netzneutralität sichern:

    Der diskriminierungsfreie Zugang bei der Übertragung von Daten im Internet muss gewährleistet werden. Festschreibung der Netzneutralität im Landesmediengesetz.

    CDU, SPD und FDP äußern sich nicht zum Thema Netzneutralität.

    Foto: CC-BY-SA Boegh (Flickr)Foto: Boegh (flickr; CC BY-SA 2.0)

    Digitale Zukunft / Freie Software

    In diesem Bereich will die CDU:

    - ein Landeszentrum zur Start-up-Förderung schaffen,
    – mehr Venture-Capital für Unternehmensgründungen bereitstellen,
    – Einrichtung eines Trendforschungszentrum.

    Die Grünen sagen:

    Wir wollen, dass freie, quelloffene Software, Formate und Standards gefördert werden.

    Die Linke will…

    …den Einsatz von Open-Source-Software und Open Access zu Informationen fördern.

    SPD, FDP und AfD äußern sich nicht zu diesem Themenkomplex in ihren Wahlprogramm.

    Foto: CC-BY-NC-SA Netzpolitik.orgFoto: netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0)

    Sicherheitspolitische Forderungen bezügl. Netz / Datenschutz

    Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung ausweiten und sich…

    …beim Bund dafür einsetzen, dass zur Bekämpfung des bandenmäßigen Wohnungseinbruchs auf die Vorratsdatenspeicherung zugegriffen werden darf.

    Zudem will die CDU

    …das vorhandene automatische Kennzeichenlesesystem an Autobahnen nutzen und die Polizei mit moderner IT-Prognosesoftware ausstatten.

    Die von den Grünen angeführte Landesregierung hat im Bundesrat nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Im Wahlprogramm heißt es jedoch, man lehne…

    …die Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. […] setzen wir uns für Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken und einen starken, einheitlichen europäischen Datenschutzrahmen ein.

    Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm nichts zur Vorratsdatenspeicherung, sondern will…

    …modernste Technologien und Methoden wie das sogenannte „predictive policing“. Mit Hilfe der Software „precops“ (sic!) können die Beamtinnen und Beamten Einbrüchen besser vorbeugen und die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden bewahren.

    Die FDP will…

    …gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung, insbesondere bei Telekommunikations‑, Maut- und Fluggastdaten eintreten.

    Die AfD fordert unter anderem eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf E‑Mails:

    Bei der Bekämpfung dieser ausländischen Banden kommt […] der Nutzung aller verfügbarer Daten eine wesentliche Rolle zu. Dazu muss die Gesetzgebung entsprechend angepasst werden, wobei auf den Datenschutz der rechtstreuen Bürger Rücksicht zu nehmen ist […] Dazu gehört, dass Daten von Verdächtigen, jedoch nur mit Richterbeschluss, über einen längeren Zeitraum, z. B. auch bei den privaten Telefon- und Internetfirmen, gespeichert werden können, um im Einzelfall und unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze – wie dem Richtervorbehalt – für Ermittlungszwecke verwendet zu werden. Bei der Datenspeicherung werden bei den Providern Informationen darüber aufbewahrt, wer wann mit wem telefoniert oder E‑Mails geschrieben hat. Mit den erfassten Daten können Täterstrukturen erkannt, Bewegungsprofile erstellt und Beweismittel länger erhoben werden. Datenschutz darf kein Täterschutz sein.
    […] Der Staat darf auf die Daten seiner Bürger nur zugreifen, wenn es um den Erhalt von Freiheit und Sicherheit geht und selbst dann nur unter Richtervorbehalt sowie unter strengster Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots.

    Zudem sollen laut Wahlprogramm der AfD Jugenschutzkennzeichnungen im Netz Pflicht werden und…

    …Verkehrsüberwachungsdaten (Maut, Verkehrsflussdaten usw.) sollen unter Richtervorbehalt zur Verbrechensaufklärung genutzt werden können.

    Die Linke lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab und sagt:

    Entwicklung von Verschlüsselungstechnologie wollen wir fördern. Die Strafbarkeit der Nutzung von Verschlüsselungstechnologie lehnen wir ab. Das Betreiben von Tor-Exit-Nodes durch oder an Universitäten oder durch Privatpersonen darf nicht strafbar sein. […] Baden-Württemberg muss sich klar gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen von Überwachung aussprechen. Hierfür soll Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht werden. Wir fordern das Recht auf Anonymität. […] Zensurversuche und Überwachungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung oder eine Kennzeichnungspflicht für Webseiten lehnen wir entschieden ab.

    Foto: CC-BY-ND Konrad LembckeFoto: Konrad Lembcke (flickr, CC BY-ND 2.0)

    Grund- und Bürgerrechte / Polizei und Geheimdienste

    Die CDU will:

    [sich] dafür einsetzen, dass ein eigener Straftatbestand für Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten geschaffen wird [Schutzparagraf 112] […] die von Grün-Rot geplante Kennzeichnungspflicht [von Polizisten] verhindern, […] durch den Einsatz von Body-Cams den Schutz unserer Polizeibeamten verbessern. […] das Landesamt für Verfassungsschutz operativ und personell so ausstatten, dass es schlagkräftig bleibt, […] am Einsatz von Vertrauenspersonen (V‑Leute) festhalten.

    Die Grünen wollen in Sachen Polizei, nachdem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht nicht umgesetzt wurde, die…

    …Einrichtung eines unabhängigen Bürgerbeauftragten beim Landtag. Dazu zählen insbesondere auch Anregungen zur Arbeit der Landespolizei oder Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten. […] In der nächsten Legislaturperiode werden wir deshalb eine individualisierte und anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei Demonstrationen und Großlagen einführen.

    Zudem soll laut Wahlprogramm der Grünen „ein bürgerfreundliches Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg“ verabschiedet und die Bannmeile um den Landtag aufgehoben werden. In Sachen Verfassungsschutz wollen die Grünen „auf V‑Leute weitestgehend verzichten“ und streben an, …

    …dass der Verfassungsschutz auf der Basis einer umfassenden Aufgabenkritik von Grund auf neu aufgestellt wird. Die Arbeit des Verfassungsschutzes muss sich künftig auf gewaltorientierte Gruppen, insbesondere den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus, konzentrieren. Die nachrichtendienstliche Beobachtung von nicht-gewaltorientierten Organisationen und Personen ist somit zu beenden.

    Nachdem SPD-Innenminister Gall sich in der grün-roten Regierung gegen eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten durchgesetzt hatte, will die SPD laut Wahlprogramm in Sachen Polizei nun…

    …eine Body Cam für Polizistinnen und Polizisten einführen […] Bei Demonstrationen oder anderen Großereignissen werden wir die anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einführen.

    Die FDP will…

    …das Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Analysefähigkeit stärken, […] in das Polizeigesetz eine Regelung aufnehmen, die Videoaufnahmen in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen präzisen Regeln unterwirft und damit praktikabel macht. Eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir aus Datenschutzgründen ab.

    Die AfD will nicht nur Bodycams bei der Polizei einführen, sie fordert die…

    …Einführung von Merkmalen wie „Migrationshintergrund“ in der Kriminalitätsstatistik […] Die Strafandrohung bei tätlichen Angriffen und Beleidigungen gegen Polizeibeamte muss zudem verschärft werden. [Schutzparagraf 112] […] Es ist zu prüfen, ob dies mit den bisherigen Strukturen am besten zu erreichen ist oder ob die Ämter für Verfassungsschutz auf Landesebene mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer Behörde mit Außenstellen in den Bundesländern zusammengefasst werden sollen.

    Die Linke fordert ein Verbot von Racial Profiling bei der Polizei und sagt:

    Wir wenden uns gegen eine Law-and-Order-Politik mit immer noch stärkeren Polizeikontrollen. Sie schränken die Freiheitsrechte aller Menschen ein. Die Polizei darf nicht selber zum Problem werden! […] Die Forderung nach mehr Transparenz muss besonders für den Landesverfassungsschutz gelten.

    Zudem fordert die Linke als einzige Partei in unserer Checkliste eine Umwandlung/Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz:

    Der Schutz des Grundgesetzes vor Verfassungsfeinden und antidemokratischen Bewegungen kann nicht durch geheimdienstliche, intransparente Methoden geleistet werden. Deshalb fordern wir, das Landesamt für Verfassungsschutz in eine unabhängige Beobachtungsstelle zu neonazistischen, rassistischen, antisemitischen und anderen verfassungsfeindlichen Gruppen umzuwandeln. Das dient auch dem Schutz der Verfassung. Die verfassungswidrige Arbeitsweise des Verfassungsschutzes muss vollständig aufgeklärt und geahndet werden.

    Update:
    Wir haben nach Zuschriften folgendes ergänzt und korrigiert: Auch die SPD will den WLAN-Ausbau. Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten wurde trotz Festschreibung im Koalitionsvertrag von der grün-roten Regierung nicht umgesetzt. Beide Änderungen haben auch eine Änderung in der Infografik zur Folge.

    Wir haben uns aus Neugier und auf vielfachen Wunsch auch das Wahlprogramm der Piraten in Baden-Württemberg angeschaut und unsere Grafik nach den redaktionell angesetzten Bewertungskriterien ergänzt. Überraschend war an der Analyse, dass die Piraten weder die Vorratsdatenspeicherung noch die Netzneutralität (zumindest im Hinblick auf das Internet) explizit in ihrem Wahlprogramm nennen – auch wenn die grundsätzlichen Positionen der Partei hier eindeutig sein dürften.

    2016-03-infografik-checkliste-ltw-bw-2016-piraten.001

    9. März 2016 43