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: „Herausforderungen im Cyber- und Informationsraum“: Bundeswehr sucht Tips für Aufbau einer „Cyber-Reserve“ [Update]
Motiv der Kampagne "Digitale Kräfte". : „Herausforderungen im Cyber- und Informationsraum“: Bundeswehr sucht Tips für Aufbau einer „Cyber-Reserve“ [Update] Mitte März hat die Bundeswehr ihr „Projekt Digitale Kräfte“ gestartet. Mit dem Ziel der Nachwuchsgewinnung will sich die Armee als Arbeitgeber präsentieren.
Slogans wie „Gegen virtuellen Terror hilft kein Dislike-Button“ und „Deutschlands Freiheit wird auch im Cyberraum verteidigt“ sollen aber auch die Akzeptanz der digitalen Aufrüstung fördern. Militärische Maßnahmen würden demzufolge also auch gegen „Terror“ im Cyberraum in Erwägung gezogen.
Nach einem Bericht des Spiegel will die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) kommende Woche ein neues Konzept für die digitale Kriegsführung vorstellen. Eine neue Abteilung „Cyber- und Informationsraum“ (CIR) im Verteidigungsministerium würde demnach verschiedene Bereiche zusammenführen. Dies beträfe Aufklärung, Schutz, Erkennung und Abwehr von Cyberstörungen gleichermaßen.
Neue Cyber-Truppe von derzeitigem Manager geführt
Laut einem vom Spiegel zitierten Konzeptpapier würde der virtuelle Raum die „Konflikte der Zukunft maßgeblich bestimmen“, deshalb brauche die Bundeswehr einen „Fähigkeitszuwachs für Cyber-Operationen“. Zu Ende gedacht werden auch die Cyber-Angriffsfähigkeiten im neuen CIR gebündelt. Die Einheit aus 300 SoldatInnen soll ab April 2017 bereitstehen, rund 13.500 SoldatInnen mit Informationstechnik stünden unter ihrem Befehl. Geleitet wird die Truppe von dem derzeitigen Manager von ThyssenKrupp, Klaus-Hardy Mühleck.
Geplant ist auch der Aufbau einer „Cyber-Reserve“. Dies hatte die Bundeswehr-Webseite im Gespräch über „Herausforderungen im Cyber- und Informationsraum“ mit der Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder bereits im Februar angekündigt, Details jedoch offen gelassen.
Ähnlich nebulös klingt ein Schreiben, das kürzlich vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) an alle Reservedienstleistenden im Amtsbereich versandt wurde. Die Behörde in Koblenz bittet darin, die ehemaligen SoldatInnen mögen dem BAAINBw „Namen zukommen lassen, die Ihnen aus dem Bereich IT bekannt sind“. So jedenfalls schreibt es der „Newsletter Verteidigung“ in seiner heutigen PDF-Ausgabe. Das Lobbyblatt nennt das Schreiben einen „Hilferuf ohne konkrete Angaben, welche Art IT-Bewerber eigentlich gesucht werden“.
„Nun bitte wir Sie darum, dass Sie einmal über den Sachverhalt nachdenken“
Möglich wären demnach „Hacker, IT-Programmierer, IT-Sicherheitsfachleute, Penetrationstester, Systemadministratoren oder IT-Entwickler“. Diese hätten jedoch häufig Ausbildungsgänge beschritten, die eine „Beorderung als Reserveoffizier“ nicht ermöglichten. Haupthinderungsgrund sei jedoch, dass die Soldatenlaufbahnverordnung im höheren Dienstgrad nur studierte BewerberInnen zulässt.
Auszüge des Schreibens im Wortlaut:
[…] dass man sich in der Bundeswehr dazu entschlossen hat, einen neuen Bereich Cyber aufzubauen. Vor diesem Hintergrund denkt man auch ‚vollkommen frei’ über den Aufbau einer Cyber-Reserve nach.
[…] Es ist beabsichtigt, im OrgBer AIN (Organisationsbereich Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung) ein Netzwerk zu entwickeln, um sich dem gestellten Thema langsam zu nähern. Nun bitten wir Sie darum, dass Sie einmal über den Sachverhalt nachdenken und uns Namen zukommen lassen, die Ihnen aus dem Bereich IT bekannt sind. Wir wollen folgend mit dem Kommando Streitkräftebasis in Verbindung treten und uns vor allem mit dem FüUstgKdoBw (Führungsunterstützungskommando der Bundeswehr) austauschen […].
Update: Die Abteilung Abteilung „Cyber- und Informationsraum“ (CIR) wurde heute durch von der Leyen vorgestellt. Ein Bericht gibt Empfehlungen zur Neuorganisation von Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Aufgaben und enthält entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der „Strategischen Leitlinie Cyber-Verteidigung“.
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: Sollte #Landesverrat die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ausschalten?
Foto: CC-BY-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/bmvi_de/14948987847/sizes/l">BMVI</a> : Sollte #Landesverrat die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ausschalten? Recherchen des gemeinnützigen Recherchezentrums Correctiv zeigen, dass es bei den Ermittlungen nicht nur um einen Einschüchterungsversuch in unsere Richtung ging, sondern man auch auf das Parlament zielte.
Im vergangenen Sommer waren wir Opfer von Ermittlungen wegen Landesverrats gegen uns und unsere Quellen. Nachdem wir das Schreiben des Generalbundesanwalts direkt nach Erhalt am 30. Juli 2015 veröffentlichten, gab es eine massive Solidarisierungswelle und eine große öffentliche Debatte. Diese führte innerhalb von zehn Tagen zur Entlassung des Generalbundesanwaltes und zur Einstellung des Verfahrens.
Bis heute ist nicht wirklich klar, warum es zu diesen Ermittlungen kam, wer genau darin verwickelt war und vor allem, warum zum dritten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik mit Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Journalisten vorgegangen wurde und warum wir damit in unserer Existenz und unserer Arbeit bedroht wurden.
Eine Erklärung ist, dass die Ermittlungen ein Einschüchterungsversuch gegenüber allen Journalisten und ihren Quellen waren, die Licht ins Dunkeln bringen, wie tief BND und Verfassungsschutz ins Überwachungsnetzwerk von NSA & Co eingebunden sind, was durch die Snowden-Enthüllungen sichtbar wurde. Gerade für Whistleblower, die unter weniger Schutz stehen als wir Journalisten, ist der Wink mit dem Landesverrats-Zaunpfahl eine noch größere Einschüchterung. Immerhin stehen bei einer Verurteilung Haftstrafen ab mindestens einem Jahr bis lebenslänglich im Raum.
Sollte #Landesverrat die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ausschalten?
Correctiv hat eine neue These aufgestellt: Demnach war alles bewusst so inszeniert, um mittels Ermittlungen gegen uns und einem daraus folgenden Gerichtsverfahren bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht nebenbei die parlamentarische Kontrolle auszuschalten. Damit wollte man zukünftig verhindern, dass man Dokumente an Parlamentarier weiterleiten muss. Das sei auch im Kontext des Rechtsstreits um die Selektorenliste zu sehen. Dahinter sollen Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen und der Nachrichtendienst-Beauftragte im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, stehen. Dieser Plan sei dadurch gescheitert, weil Bundeskanzlerin Angela Merkel die Ermittlungen habe stoppen lassen.
„Maaßen wollte über den Netzpolitik-Fall vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen, dass der Geheimschutz der Regierung nicht derselbe sei wie der Geheimschutz des Parlaments“, sagte der Ex-BND-Präsident August Hanning gegenüber Correctiv.
Diese Informationen sind neu. Falls daran etwas dran ist, ist das deshalb pikant, weil Angela Merkel Ermittlungen im Fall Böhmermann wegen § 103 Majestätsbeleidigung ausdrücklich damit begründet hatte, dass man als Bundesregierung in einem Rechtsstaat nicht in Verfahren eingreifen dürfte. Das Kanzleramt dementierte zwar, aber Correctiv beruft sich auf Aussagen des ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning.
Correctiv hat auch herausgefunden, dass das Bundesinnenministerium seit 2014 ein eigenes Referat für „Spionageabwehr, Landesverrat und Co.“ hat. Das Referat wurde aus einer Stabsstelle heraus offensichtlich als Reaktion auf Leaks bei Wikileaks & Co. gegründet. Zeitlich passt die Einrichtung auch zu dem Schreiben des Kanzleramtsministers Peter Altmaier, der im Herbst 2014 den Bundestagsabgeordneten im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss mit Strafanzeige und Ermittlungen drohte, wenn diese weiterhin Dokumente an den Spiegel, die Süddeutsche Zeitung und uns weiterleiten würden.
Verfassungsschutzpräsident Maaßen sieht ganz klar die Whistleblower im Parlament, obwohl sein Amt zugeben musste, dass dort eine dreistellige Zahl an Mitarbeitern Zugriff auf die Dokumente hatte. Dazu kommt noch eine dreistellige Zahl in Ministerien und weiteren Behörden. Der Kreis möglicher Quellen ist daher nicht so einfach eingrenzbar. Das sehen auch die Ermittler so, die schrieben, dass „der tatsächliche Kreis derer, die das Konzept ‚EFI‘ im BfV erhalten haben könnten, im Grunde nicht einschränkbar“ sei. Dafür wurde letztes Jahr bekannt, dass Hans-Georg Maaßen gern auch als Whistleblower auftritt, um für positive PR in eigener Sache auch mal geheime Informationen an befreundete Medien weiterzuleiten.
Wie glaubwürdig ist das Dementi vom Bundesinnenministerium?
Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage von Correctiv: „Die Sachverhaltsannahme ist unzutreffend.“ Wir können den Aussagen des Innenministeriums in der Sache nicht mehr vertrauen, nachdem dieses seinerzeit gegenüber Medien mehrfach die Unwahrheit gesagt hatte, nämlich dass man nur von den Strafanzeigen und nicht von den Ermittlungen gewusst habe. Das musste man später korrigieren, als es nicht mehr zu halten war und rauskam, dass einige Abteilungen im Ministerium darin involviert und über alle Schritte der Ermittlungen im Bilde waren.
Es spricht einiges dafür, dass die These von Correctiv stimmt. Falls das so ist, dann haben Bundesregierung und Geheimdienste mit dem Angriff auf uns unsere Existenz als Privatpersonen und als unabhängiges Medium aufs Spiel gesetzt, um darüber auch eine Ausschaltung demokratischer Kontrollgremien zu erreichen. Das wäre dann der noch größere Skandal.
Aber möglicherweise ist der Hintergrund noch viel größer und komplexer. Wir sind weiterhin an Inneneinsichten und Dokumenten zum Fall auf den üblichen Kanälen interessiert.
Unsere Arbeit wird über Spenden unserer Leserinnen und Leser finanziert. Ein Dauerauftrag hilft uns, weiter unabhängig zu bleiben und weiter zu recherchieren.
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: Verfassungsschutz soll massiv wachsen und wünscht sich 1.000 neue Agenten
: Verfassungsschutz soll massiv wachsen und wünscht sich 1.000 neue Agenten Das Bundesamt für Verfassungsschutz wünscht sich mehr als 1.000 neue Mitarbeiter. Laut dem aktuellen SPIEGEL hat Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen die Stellen beantragt, um die „Bereiche Terrorismus- und Spionageabwehr sowie der Schutz vor Cyberattacken“ zu verstärken. Derzeit hat das Bundesamt für Verfassungsschutz 2.700 Stellen, 1.000 zusätzliche würden eine Aufrüstung des Inlandsgeheimdienstes um rund ein Drittel bedeuten.
In einem Interview mit dem Focus hatte Maaßen sich vergangene Woche darüber beschwert, dass zuviele seiner Mitarbeiter durch die zahlreichen Untersuchungsausschüsse auf Landes- und Bundesebene beschäftigt seien, die Licht ins Dunkel der diversen Verfassungsschutz-Affären bringen wollen. Wahrscheinlich könnte der Verfassungsschutz also noch Personal einsparen, wenn man weniger Skandale produzieren würde.
Der Wunsch nach mehr Personal für den intransparenten und zu wenig kontrollierten Verfassungsschutz kann man neben dem neuen Anti-Terror-Paket der Bundesregierung einsortieren, was wir hier analysiert haben.
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: Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt
Viel zu tun beim Breitbandausbau auf dem Land. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/stephaneollivier/14412140966/">stephane333</a> : Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt Der Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt ist öffentlich. Er bringt in Sachen Netzpolitik, Informationsfreiheit und Grundrechte einige positive Entwicklungen.
In Koalitionsverträgen ist erfahrungsgemäß Vorsicht bei den Formulierungen geboten: es macht einen großen Unterschied, ob da „wollen“, „sollen“ oder „werden“ steht. Die ersten beiden Formulierungen haben mehr den Charakter von Absichtserklärungen, während ein „werden“ schon deutlicher ist, aber auch nicht garantiert, dass ein Vorhaben umgesetzt wird.
Freie Netze, WLAN, Störerhaftung
Der Koalitionsvertrag (PDF) erwähnt „Freifunk“ mehrfach als förderungswürdig. In weiten Teilen entsprechen die Erwähnungen aber dem einstimmig angenommenen Landtags-Antrag (PDF) vom September 2015.
Weiter heißt es: „Die Koalitionspartner wollen die umfassende Abdeckung des öffentlichen Raums und öffentlicher Verkehrsmittel mit W‑LAN.“ Bezahlt werden soll dies aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen. Und weiter: „Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.“
Die große Frage wird sein, ob sich die Erwähnungen im Koalitionsvertrag auch in konkreten Projekten und vor allem Haushaltsmitteln niederschlagen werden.
Zudem will man sich für Rechtssicherheit und gegen die Störerhaftung einsetzen: „Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.“ Die sachsen-anhaltinische CDU stellt sich als Teil der Regierungskoalition damit gegen die noch vorherrschende Linie der Bundes-CDU. Das ist positiv: Unaufhaltsam zerbröselt die Störerhaftung und wird hoffentlich demnächst Geschichte sein.
Informationsfreiheit
„Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden“, sagt der Koalitionsvertrag.
Das klingt konkret. Es ist aber unklar, was der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist. Dass die Gebühren für IFG-Anfragen gesenkt werden, ist überfällig, sie sind momentan die höchsten in ganz Deutschland. Wohlwollend ist die Passage im Koalitionsvertrag als Ausbau der Informationsfreiheit zu deuten. Eine wirkliche Weiterentwicklung wäre ein Transparenzgesetz gewesen, wie es beispielsweise in Hamburg existiert.
Breitbandausbau / Netzausbau
Im Koalitionsvertrag heißt es zu diesem Thema: „Deswegen werden wir die Kommunen unterstützen, Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit schnellen Internetanschlüssen – mindestens 50 Mbit/s möglichst auf symmetrischer Basis und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s zu ertüchtigen.“ Dabei setze man auf einen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor Kupfer und Funk. Und man unterstütze zudem Freifunk.
Auch hier gilt: symmetrisch, Glasfaser, schnelles Internet – das klingt alles gut. Bis aber feststeht, wieviel Geld im Haushalt dafür eingestellt wird, bleibt auch dies erstmal eine Absichtserklärung.
Internetüberwachung
Über das gemeinsame Telekommunikationsüberwachungszentrum heißt es:
„Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.“ In diesem Absatz kommt auch der etwas unklare Satz: „Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.“ Er bezieht sich vermutlich auf §4, Absatz 6 des Staatsvertrages zum Dienstleistungszentrum.In Sachen „Hasskriminalität“ sagt der Koalitionsvertrag:
„Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.“Falls es sich dabei tatsächlich nur um anlassunabhängiges Surfen von Polizeibeamten (Internetstreife) handelt, so das Bundesverfassungsgericht, sei das grundsätzlich kein Grundrechtseingriff. Sobald aber „kreative“ Methoden, Fake-Accounts oder automatische Datenauswertungen hinzukommen, scheint der Begriff der „Streife“ fehl am Platze.
Freie Software und freie Lizenzen
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen freie und offene Software fördern und umfassend in der Verwaltung einsetzen und prüfen, ob dies in die Vorgaben für die öffentliche Vergabe aufgenommen werden kann.“
Der Knackpunkt hier ist das Wort „wollen“. Bis daraus konkrete Projekte werden, ist das eine Absichtserklärung. Das Wort „prüfen“ birgt auch noch sehr viele Stolpersteine. Dennoch gut, dass freie und offene Software Erwähnung finden.
Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und freien Lizenzen sagt der Koalitionsvertrag:
„Hierzu gehört, dass öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte online abrufbar bleiben; wir werden uns für das Ende der Depublikationspflicht einsetzen. Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben.“Verschlüsselung
Der Koalitionsvertrag sagt: „Um die Sicherheit der Daten und unserer IT-Systeme zu erhöhen, wird flächendeckend zur verwaltungsinternen Kommunikation und zum Datenaustausch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingesetzt, und alle Kommunikationswege der Bürger mit öffentlichen Stellen müssen auch Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen können.“
Hier stellt sich die Frage, ob damit Systeme wie DE-Mail gemeint sind oder echte Mailverschlüsselung mit GPG.
Vorläufiges Fazit
Der Koalitionsvertrag enthält gleich mehrere positive Bezüge zu einer zukunftsgewandten Netzpolitik, die dem Land Chancen eröffnen wird. Das ist insbesondere bemerkenswert, weil die CDU als größte Fraktion an der Koalition beteiligt ist. Dass die CDU in Sachsen-Anhalt durchaus offen für Änderungen ist, zeigt nicht nur im netzpolitischen Bereich das Bekenntnis gegen die Störerhaftung oder für freie Software und Lizenzen, sondern auch die Bereitschaft, die langjährige Forderung von Bürgerrechtlern nach Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Es bleibt spannend, was von den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren Wirklichkeit wird.
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: Analyse: Das neue Anti-Terror-Paket der Großen Koalition
Anti-Terror-Paket (Symbolbild) Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/archivalproject/3355176148/sizes/l">Angela Rutherford</a> : Analyse: Das neue Anti-Terror-Paket der Großen Koalition Die Große Koalition plant ein weiteres umfangreiches Anti-Terror-Paket. Vor lauter Böhmermann-Debatte ist dieses Projekt in der Berichterstattung der letzten Woche fast komplett unter den Tisch gefallen. Wir haben uns den Katalog jetzt im Hinblick auf Grundgesetzkonformität, Verhältnismäßigkeit und Privatsphäre mal genauer angeschaut.
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: Überwachungskritisches Urteil zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner
Staatstrojaner. : Überwachungskritisches Urteil zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum BKA-Gesetz verkündet und es in Teilen als verfassungswidrig befunden.
Die beiden Beschwerden (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) waren einerseits von Ärzten, Juristen und Journalisten eingereicht worden, besonders im Hinblick auf ihre Rechte als Berufsgeheimnisträger, und andererseits von Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion der vorvergangenen Legislaturperiode. Die Beschwerdeführer und ihre Anwälte Gerhart Baum, Burkhard Hirsch und Sönke Hilbrans können das Urteil als Erfolg verbuchen, ihre Kritik an den erweiterten Überwachungsbefugnissen des BKA, am mangelnden Kernbereichsschutz und am zu wenig beschränkten Datenaustausch fand überwiegend Gehör.
Nur einige der verfassungswidrigen Paragraphen sind allerdings auch sofort nichtig, andere gelten mit einigen Beschränkungen weiterhin, müssen aber bis längstens zum 30. Juni 2018 nachgebessert werden.
Insbesondere die Verhältnismäßigkeit und der Kernbereichsschutz, also der Schutz der höchstpersönlichen Sphäre eines Menschen gemäß Art. 1 Abs 1 GG, der unantastbar bleiben soll, werden im Urteil betont.
Das Urteil ist (ohne die Sondervoten) 118 Seiten lang, hier aber ein erster Überblick zum staatlichen Infiltrieren von informationstechnischen Systemen.
Staatstrojaner
Das Urteil behandelt die Probleme bei der verdeckten Datenerhebung nach § 20k BKA-Gesetz, der „verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme“ erlaubt. Diese Erlaubnis zur sog. „Online-Durchsuchung“ wurde bereits kurze Zeit nach dem Urteil des BVerfG zum Staatstrojaner im Jahr 2008 geschaffen und im Grunde wörtlich aus der Entscheidung in das Gesetz übernommen.
In das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werde laut Urteil „mit besonderer Intensität“ eingegriffen. Daher sei der Eingriff „seinem Gewicht nach mit dem Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung vergleichbar“. Das BKA müsse beim Einsatz eines Trojaners aber aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten, dass „ein offener Zugang auf die Datenbestände einer Zielperson vor einer heimlichen Infiltration grundsätzlich Vorrang“ habe.
Zum § 20k BKA-Gesetz heißt es im Urteil:
Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen […] die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.
Es fehlen insbesondere ausdrückliche „Vorkehrungen“ zum Kernbereichsschutz. Wie bei der Wohnraumüberwachung werde „wegen des spezifischen Charakters des Zugriffs“ dieser Schutz nicht so sehr bei der Erhebung erfolgen, sondern auf die nachgelagerte Auswertung und Verwertung verschoben. Im Urteil heißt es schlicht, dass eben „weitgehend die Alternativen von ganz oder gar nicht“ bestünden.
Trotzdem müsse das Erfassen von Höchstpersönlichem so weit wie möglich unterbleiben. Passiert es aber doch, solle eine „unabhängige Stelle“ eine Sichtung vornehmen und rausfiltern, und zwar durch „von dem Bundeskriminalamt gegenüber unabhängigen Personen“.
Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern, ebenso bei der Aufbewahrung der Löschprotokolle des Trojaners. Eine „übermäßig kurze Dauer“ der Aufbewahrung sei verfassungswidrig.
Eine „Online-Durchsuchung“ sollte laut Gesetz nur dann unterbleiben, wenn dabei „allein“ Informationen aus dem höchstpersönlichen Kernbereich des Betroffenen erlangt werden. Das aber dürfte praktisch so gut wie nie der Fall sein. Dazu wird im Urteil nochmal betont:
Hierbei ist die Vorschrift von Verfassungs wegen allerdings so auszulegen, dass eine Kommunikation nicht schon deshalb aus dem strikt zu schützenden Kernbereich herausfällt, weil sich in ihr höchstvertrauliche mit alltäglichen Informationen vermischen.
Die Weiternutzung und Zweckänderung von durch Trojaner erlangten Informationen werden durch das Urteil beschränkt. Dazu soll der „Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung“ gelten, der sich am Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter oder aufzudeckenden Straftaten orientiert.
Was die Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) nach § 20l Abs. 2 BKA-Gesetz angeht, also der Staatstrojaner, der nur Kommunikationsvorgänge überwachen darf, heißt es im Urteil, dass hier nicht das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme betroffen sei, sondern das Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG. Man hätte keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn wie das technisch hinzubekommen sei, den Trojaner in dieser Weise zu beschränken, sei schließlich nicht das Problem von Juristen:
Ob oder wie sich durch technische Maßnahmen sicherstellen lässt, dass ausschließlich die laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet wird, betrifft die Anwendung der Norm, nicht aber ihre Gültigkeit. Insoweit ist es nicht Aufgabe des vorliegenden Verfahrens, hierüber eine Klärung herbeizuführen. Das Gesetz lässt jedenfalls keinen Zweifel, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur bei einer technisch sichergestellten Begrenzung der Überwachung auf die laufende Telekommunikation erlaubt ist. Andernfalls kommt allein ein Vorgehen auf der Grundlage des § 20k Abs. 1 BKAG in Betracht. Sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese Anforderungen nicht erfüllbar sein, liefe die Vorschrift folglich bis auf weiteres leer.
Ein Vorgehen nach § 20k Abs. 1 BKAG heißt schlicht, dass die weit höheren rechtlichen Anforderungen einer „Online-Durchsuchung“ gelten würden, wenn die Erfassung nicht auf Telekommunikation beschränkt wird.
Fazit
Natürlich stärkt das Urteil diejenigen, die sich gegen immer mehr Überwachungsausweitungen seit Jahren wehren. Es reiht sich ein in viele überwachungskritische Urteile der letzten Dekade. Dennoch wird es wohl zunächst dabei bleiben, dass der Einsatz von Staatstrojanern legal möglich ist.
Mehrfach wird betont, dass es nicht nur um einzelne Überwachungsvorgänge ginge, sondern dass sich Maßnahmen addieren können. Es muss also immer auch eine Gesamtüberwachungsrechnung aufgemacht werden.
Dass das Urteil auch politisch Wirkung zeigen wird, können wir wohl nur hoffen.
Für die Trojaner wie auch für andere heimliche Überwachungsmaßnahmen wird es jedenfalls zukünftig „regelmäßige Berichte des Bundeskriminalamts gegenüber Parlament und Öffentlichkeit“ auf gesetzlicher Grundlage geben. Sie sollen sogar „hinreichend gehaltvoll“ sein, denn sonst sei „eine öffentliche Diskussion über Art und Ausmaß der auf diese Befugnisse gestützten Datenerhebung, einschließlich der Handhabung der Benachrichtigungspflichten und Löschungspflichten“ ja nicht möglich.
Bereits seit Jahren fordern Ermittler in Deutschland und in verschiedenen europäischen Ländern, Trojaner einsetzen zu dürfen, und sie haben sich auch bei den kommerziellen Anbietern solcher Spionagesoftware umgesehen. Der CDU-Bundesvorstand hat sich zuletzt nicht nur für Staatstrojaner ausgesprochen, sondern kürzlich auch die geheimdienstliche Spionage auf Festplatten „mit Nachdruck“ gefordert. Für beide Versionen des Staatstrojaners, also „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“ gedenke man, auch „den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis“ zu erteilen.
Wie das mit dem aktuellen Urteil zu vereinbaren wäre, müssen die Christdemokraten noch begründen.
Full Disclosure: Ich war als technische Sachverständige in der Anhörung zum BKA-Gesetz und habe aus einer ganzen Reihe von Gründen gegen den Einsatz von Staatstrojanern argumentiert (pdf).
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: Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz
: Studie und Interview: Tracking und Anti-Tracking mit Cliqz Seit zu der Suchfunktion als Add-on mit „Cliqz“ auch ein eigenständiger Browser vorgestellt wurde, sind einige Wochen vergangen. Wir haben Marc Al-Hames von der Cliqz GmbH aus München einige Fragen gestellt, uns über hinterlistiges Fingerprinting unterhalten und sprechen außerdem über die Studie „Tracking the trackers“, die jüngst von Cliqz vorgestellt wurde. Die Studie dürfte die bisher größte empirische Untersuchung über das Tracking sein.
Die Ergebnisse zeigen, dass beispielsweise Google etwa fünfzig Prozent aller Aktivitäten eines Nutzers im Web sieht, auch Facebook noch deutlich über zwanzig Prozent. Die Untersuchung weist zudem nach, dass Facebook auch dann trackt, wenn man nicht eingeloggt ist.
Im Ergebnis von „Tracking the trackers“ kommen die Cliqz-Forscher zu dem Schluss, dass Tracking in sehr hohem Ausmaß betrieben wird und dadurch die Privatsphäre der Nutzer gefährdet ist. Der Schutz vor Tracking sei technisch keine einfache Aufgabe und immer auch ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach konsequenter Verhinderung des Trackings und der Benutzbarkeit von Websites.
Cliqz bietet mit seinem Script-zähmenden Browser und mit dem Add-on technische Lösungen, um das Tracking weitgehend zu unterbinden. Tracking bezeichnet die Auswertung von Informationen, die beim Surfen im Netz hinterlassen werden, um eine Wiedererkennung von Website-Besuchern zu ermöglichen: Neben der IP-Adresse des Rechners können beispielsweise Angaben dazu ausgewertet werden, welche Browsereinstellungen und welches Betriebssystem genutzt wurden. Allein die Profilierung eines Browsers kann einen Benutzer verfolgbar machen, auch wenn er keine Cookies im Browser akzeptiert. Daraus kann über den Nutzer nachvollzogen werden, welche Websites er wann und wie oft besucht hat und wohin dort geklickt wurde.
Anti-Tracking-Ansätze, die Blockadelisten nutzen, helfen nicht immer, auch weil sie regelmäßig und zeitnah aktualisiert und gewartet werden müssen. Solche Blockadelisten nutzen zum Filtern meist Domain-Namen. Das aber sei zu grobkörnig, wie in „Tracking the trackers“ an Beispielen untersucht wurde. Statt nur Domain-Namen zu filtern, sollten zusätzlich URLs und reguläre Ausdrücke verwendet werden.
Our empirical evidence shows […] that about 78 % of requests to 3rd parties blocked by Disconnect’s blocklist exhibit a mixed behavior, meaning that sometimes the content should be blocked and sometimes not. Domain name does not offer the proper resolution for an accurate classification. While the 78 % figure is novel, the problem was known. In fact it is the underlying reason why blocklist based systems are evolving to offer a finer resolution control by extending blocklists to accept regular expressions and other case based exceptions.
Dass die Werbeindustrie in Kooperation mit Seitenbetreibern und anderen interessierten Dritten Tracking-Daten millionenfach auswertet, hat sich mittlerweile leider eingebürgert, wie Konark Modi und Josep M. Pujol von Cliqz in Data Collection without Privacy Side-Effects (pdf) schreiben:
The industry modus operandi can be described as collect-all-you-can, and this behavior is not only accepted but encouraged.
Deswegen ist das aber noch kein Naturgesetz. Die Nutzung von Cliqz ist ein einfacher Weg, das Tracking weitgehend zu verhindern. Integriert ist zusätzlich eine Schnell-Suche direkt im Browser.
Das Interview haben wir mit Dr.-Ing. Marc Al-Hames von Cliqz geführt, neben Jost Schwaner und Jean-Paul Schmetz einer der Geschäftsführer. Die Studie „Tracking the trackers“, die von Cliqz erstellt wurde, ist zwar noch nicht in Gänze veröffentlicht, aber die Slides von der WWW-Konferenz in Montreal kann man sich schon ansehen.
Wie viel Nutzer hat denn Cliqz zur Zeit?
Wir haben ja mehrere Produkte: Es gibt den Cliqz-Browser für Windows und Mac und für Linux zum selbst Kompilieren, dazu die Versionen für iOS und Android und nicht zuletzt das Firefox-Add-On, mit dem alles vor zwei Jahren begonnen hat. Über alle diese Produkte sehen wir ca. eine Million monatliche aktive Nutzer.
Und was wird am meisten genutzt?
Historisch bedingt ist natürlich das Add-On am größten. Am schnellsten wachsen jetzt die Browser, weil wir uns darauf auch fokussieren.
Die Mission des Start-ups ist ja nicht eben tiefgestapelt: Der Plan sei die „Umgestaltung des Informationskonsums“. Wie ist das gemeint?
Wir wollen das Internet grundsätzlich verändern.
Mit einem Browser und der Suchfunktion?
Ja. Das sind die beiden Kernfunktionen eines offenen Webs: Die Suche entscheidet häufig, was wir wie schnell zu sehen bekommt. Es lenkt die Nutzerströme. Daneben ist es zum Großteil auch das Geschäftsmodell und finanziert dann wiederum andere Dinge, beispielsweise die meisten Browser. Der Browser ist der Einstiegspunkt.
Deswegen haben wir auch beides verbunden, denn Browser und Suche gehören eigentlich zusammen. Die Suche ist einfach notwendig, um die Nutzer selbstbestimmt lenken zu können und den Browser wirklich intelligent zu machen. Bisher waren die beiden Dinge (bis auf die wirtschaftlichen Verzahnungen) leider getrennt.
Wie funktioniert das Anti-Tracking?
Was den Browser für viele Nutzer sexy macht, dürfte die Anti-Tracking-Technologie sein, die integriert ist und automatisch per Standardeinstellung vorkonfiguriert ist. Wie funktioniert das technisch?
Wir haben dazu gerade auf der WWW-Konferenz in Montreal die wissenschaftliche Grundlage präsentiert : „Tracking the trackers“. Zuerst haben wir gemessen und waren geschockt: Die größten Tracker sehen teilweise zehn, zwanzig, sechzig Prozent des Internetverkehrs– unabhängig davon, ob der Nutzer eingeloggt ist oder nicht. Wir haben dann gemessen, ob dabei persönliche Daten übertragen werden: Cookies natürlich, aber viel weitergehend jede Form von Fingerprinting. Das ist leider meistens der Fall. Damit kann ein Nutzer umfassend und über Websites hinweg von den großen Anbietern identifiziert und letztendlich ein Profil erzeugt werden. Was damit dann passiert, ist Glücksache.
Im zweiten Schritt haben wir überlegt, was man dagegen tun kann. Es gibt teilweise gute technische Möglichkeiten, wie ein sauber konfiguriertes Firefox mit NoScript oder den Tor-Browser. Aber für den normalen Anwender ist das oft zu kompliziert, viele fügen Ausnahmeregeln hinzu – am Ende ist man ungeschützt. Wir haben daher einen Ansatz gewählt, der vollautomatisch ist: Wir schauen auf Basis von k‑Anonymität, welche Werte im Tracker geeignet sind, eine Person zu identifizieren, beispielsweise über eine ungewöhnliche Bildschirmgröße. Wann immer ein Wert potentiell geeignet ist, jemanden zu verfolgen, verändern wir ihn. Unkritische Werte, im Sinne von genügend statistische Größe, um in der Masse zu verschwinden, lassen wir durch. So zerstören wir zwar das Verfolgen, genaugenommen sorgen wir für ziemliche Konfusion bei den Trackern, machen aber andererseits nicht alle Funktionen kaputt und ermöglichen dem Nutzer damit ein möglichst konfigurationsfreies Benutzen.
Vermeidet das jede Art von Fingerprinting?
Das ist unser Anspruch, aber einhundertprozentigen Schutz kann ich nicht garantieren. Wir freuen uns über jedes Feedback, an welchen Stellen wir eventuell nacharbeiten müssten. Letztendlich versuchen wir, die Grenze so zu ziehen, dass eine Identifikation sehr schwer, idealerweise wirklich unmöglich wird, ohne dabei das tägliche Surfen zu kompliziert zu machen.
Wo immer wir können, hauen wir technisch auf jede Form von Fingerprinting drauf.
Und wir meinen das wirklich ernst, über Feedback und Verbesserungsanregungen freuen wir uns sehr!
Gibt es technische Einschränkungen für Cliqz-Nutzer aufgrund der Anti-Tracking-Technologie, also müssen sie etwa damit rechnen, von Website-Betreibern beispielsweise Gegenwehr-Maßnahmen zu erfahren?
Wir haben gemessen, dass wir nur halb so viele ungewollte Seitenfunktionalitäten (beispielsweise Abstürze) hervorrufen wie ein klassischer kompletter Scriptblocker. Das war ja auch das Ziel, es möglichst alltagstauglich zu machen. Bisher sehen wir auch noch keine „technischen“ Gegenreaktionen von Tracking-Betreibern oder den Websites bzw. Performanceverluste für den Nutzer. Aber in einem Horizont-Interview im März hat die Industrie einen Anti-Anti-Tracker angekündigt – was auch immer das heißt.
Ja, da warten wir auch gespannt.
Cliqz vs. Burda?
Wie verteilen sich die Cliqz-Nutzer auf der Welt, aus welchen Ländern kommen sie?
Unsere Nutzer sind überwiegend aus der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz); unsere Suche ist auch bisher auf diesen Markt optimiert. Die Tracker sind vornehmlich nicht-deutsch: In den Top-10 sind acht US-Firmen und zwei EU-Firmen. In den Top-100 der Tracker, die am meisten Nutzer überwachen, findet sich ein hübscher globaler Mix. Die Europäer spielen da aber nur eine kleinere Rolle.
Wie viele wissen, gehört Cliqz zum Hause Burda. Gibt es Interessenkonflikte, wenn das Tracking blockiert wird?
Ich kann nur für Cliqz sprechen. Aber: Ja, Burda hat teilweise – übrigens gar nicht so viele – Geschäftsmodelle, die Tracking betreiben, wie fast alle im Internet. Da hilft die Dezentralität des Hauses Burda: Wir sind eine eigenständige GmbH, und unser Anspruch ist es eben, ein besseres Netz zu gestalten. Für mich gehört Tracking, sofern es nicht eine klare Funktion für den Nutzer hat, einfach nicht zu einem guten Netz.
Offenbar gibt es aber auf jeden Fall in anderer Hinsicht Interessenkonflikte. Wie ist der Stand der Dinge bei den Abmahnungen, mit denen Cliqz zu kämpfen hatte?
Es gab natürlich aus der Tracking-Industrie Versuche, Druck auf uns auszuüben. Wir sehen das aber als eine sportliche Bestätigung, dass wir wohl das Richtige tun.
Kam es zu tatsächlichen gerichtlichen Auseinandersetzungen?
Es gab tatsächlich Abmahnungen, wir haben aber natürlich keine Unterlassungen abgegeben und planen das auch nicht.
Das war nicht die Frage.
Nein, keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, nur Abmahnungen.
„Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt.“
Wie kommt es eigentlich zu einem Start-up mit der expliziten Zielsetzung, dieser ganzen Werbeverfolgung ein Schnippchen zu schlagen? Das ist ja nicht unbedingt typisch für Start-ups.
Man muss die Historie sehen: Gegründet worden ist die Firma von Jean-Paul Schmetz als Nachrichtenaggregator und Suche. Ich selbst bin damals mit dem Mehrheitsinvestment von Burda mit an Bord gekommen. Und damals haben wir erstmal gefragt: Wie können wir Suche und Browser eigentlich besser machen? Welches Produkt wollen wir nutzen? Zuerst haben wir ja den Web-Index gebaut, also die eigentliche Suche. Dabei mussten wir selbst viele Daten sammeln, das braucht man einfach, um eine Suche zu bauen. Wir hatten aber von Tag eins den Anspruch, niemals persönliche Daten zu sammeln. Wir haben erhebliche Ressourcen investiert, um es für uns unmöglich zu machen, Nutzer zu identifizieren und trotzdem statistische Informationen zu bekommen.
Ich glaube, die einzig sicheren persönlichen Daten sind Daten, die man gar nicht erst sammelt. Dann ist uns aber bewusst geworden: Jetzt schützen wir den Nutzer zwar vor uns, aber wir ignorieren, wie viel Daten alle anderen im Netz über den Nutzer absaugen. Ganz ehrlich: Es kann doch nicht sein, dass man, nur weil man eine Nachrichtenseite liest, über einhundert potentiell persönliche Informationen an teilweise über fünfzig verschiedene Firmen weitersendet – ohne dass der Nutzer sich darüber im Klaren ist. Und dann war das für uns eigentlich recht klar: Wenn wir den Nutzer wirklich ernstnehmen, müssen wir das kaputtmachen.
Das ist übrigens auch der Grund, warum wir uns sehr schweren Herzens entschieden haben, derzeit keine Add-Ons zuzulassen. Wir lieben unglaublich viele Funktionalitäten von Add-ons und wollen da auch eine Lösung. Aber wenn man mal sieht, wie viel Daten die potentiell übertragen können, und niemand kann sehen oder prüfen, was dann damit passiert: Das beunruhigt schon sehr. Uns wurden schon ganze Profile von Nutzern im Markt angeboten. Wir wollen da mittelfristig eine Lösung, wie wir sie für uns selbst anwenden: Persönliche Daten, was übrigens auch so etwas Einfaches wie der Verlauf von mehreren Websites sein kann, dürfen einfach nicht im Backend landen.
Reduziert das eigentlich auch den Traffic, etwa auf dem Smartphone?
Unsere iOS- und Android-Entwicklung hinkt derzeit ein paar Wochen hinter dem Desktop her, daher gibt es da noch kein Anti-Tracking. Das kommt aber. Daten spart das aber auf allen Plattformen erst einmal nicht ein. Wir verändern ja tatsächlich nur Parameter, meistens in Javascript.
Whut? Hrm.
Genau das Gleiche sage ich intern auch immer. :)
Also insgesamt reduziert das nicht den Traffic, wenn die Tracker blockiert werden?
So ganz pauschal kann man das nicht beantworten: Natürlich werden zum Teil keine Tracker mehr nachgeladen. Tracker laden sich normal gern selbst wieder ein. Es wird eventuell auch weniger Werbung ausgeliefert, weil man als Nutzer nicht mehr gezielt angesprochen oder identifiziert werden kann und damit weniger „wert“ ist. Aber unser Hauptaugenmerk liegt mit dem Anti-Tracking darauf, den Nutzer für die Tracker zu verschleiern.
2015 wurde von Cliqz ein erstes „proof of concept“ gezeigt: Es wurde ein Verfahren basierend auf k‑Anonymität entwickelt, das Tracker „zerwürfelt“. Cliqz blockiert keine Tracker, die keine persönlichen Daten sammeln, wenn aber ein Tracker individuelle Daten sammelt, erhält er „zerwürfelte“ Resultate zurück. Neben der Entwicklung wurde auch stets Forschung betrieben. „Tracking the trackers“ dürfte die bisher größte Feldstudie zum Tracking sein: 200.000 Cliqz-Nutzer haben das Verhalten aller Tracker beobachtet, die ihnen beim Surfen im Netz unterkamen. Wer weitergehendes Interesse hat, kann sich auch die Demo Privacy Preserving Tracking ansehen, aber: „If your business is to really track users, then move along, nothing to see here.“ :}
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: Daten auf Mobiltelefonen: Was dürfen deutsche Ermittler?
: Daten auf Mobiltelefonen: Was dürfen deutsche Ermittler? Alle Welt berichtete in den letzten Wochen über den Streit zwischen dem FBI und der Firma Apple um den Zugang zu Daten auf dem iPhone eines Verbrechers. Das Hickhack um Verschlüsselung auf Mobiltelefonen ist zwar nur ein weiterer Fall in einer schon lange währenden Diskussion, für uns aber Anlass, einen Blick auf die deutsche Rechtslage zu werfen. Wann dürfen hierzulande Computer und Telefone beschlagnahmt und ausgewertet werden, darf die Verschlüsselung umgangen werden?
Für Ermittler ist die Auswertung der Daten aus Mobiltelefonen besonders attraktiv, zum einen weil sie als gerichtsfest gelten, zum anderen weil die Fülle an Informationen wie Anrufdaten, Chat-Protokolle, Fotos und Lokationsangaben eine präzise Profilierung über das Verhalten und den zeitlichen Verlauf der Handlungen von Verdächtigen versprechen. Die Tatsache, dass mehr und mehr Geräte Daten standardmäßig verschlüsselt ablegen, erschwert jedoch Ermittlungen.
Technische Probleme beim Auswerten der Speicher von beschlagnahmten Systemen können wie im Fall von FBI vs. Apple die versehentliche Zerstörung oder Rücksetzung von Passwörtern sein sowie die Sicherung nachweislich unveränderter Beweismittel, um belegen zu können, dass beim Auswerten keine Daten verändert, gelöscht oder manipuliert worden sind.
Grundsätzlich gilt, dass informationstechnische Geräte als potentielle Beweismittel beschlagnahmt oder eingezogen werden dürfen, um digitale Spuren zu sichern, die darauf vorliegen. Man unterscheidet dabei:
- Repressiv, also zur Aufklärung bereits begangener Straftaten: Die Rechtsgrundlagen hierzu sind in der Strafprozessordnung (StPO),
- Präventiv, also zur Abwendung von Gefahren, unter anderem auch Straftaten: Hier gelten die Landespolizeigesetze und das BKA-Gesetz.
Grundrechte
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Staatstrojaner 2008 ausführte, ist die Auswertung solcher beschlagnahmten Geräte ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre des Benutzers:
„Eine staatliche Datenerhebung aus komplexen informationstechnischen Systemen weist ein beträchtliches Potential für die Ausforschung der Persönlichkeit des Betroffenen auf. Dies gilt bereits für einmalige und punktuelle Zugriffe wie beispielsweise die Beschlagnahme oder Kopie von Speichermedien solcher Systeme […]“
Die Begründung ist naheliegend, denn die Fülle an darauf gespeicherten Informationen übertrifft…
„…herkömmliche Informationsquellen an Umfang und Vielfältigkeit bei weitem […] Dies liegt an der Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten, die komplexe informationstechnische Systeme bieten und die mit der Erzeugung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten verbunden sind. Insbesondere werden solche Geräte nach den gegenwärtigen Nutzungsgepflogenheiten typischerweise bewusst zum Speichern auch persönlicher Daten von gesteigerter Sensibilität, etwa in Form privater Text‑, Bild- oder Tondateien, genutzt. Der verfügbare Datenbestand kann detaillierte Informationen über die persönlichen Verhältnisse und die Lebensführung des Betroffenen, die über verschiedene Kommunikationswege geführte private und geschäftliche Korrespondenz oder auch tagebuchartige persönliche Aufzeichnungen umfassen.“
Leider ist nach dem Urteil die Übertragung des Schutzkonzepts, das im Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen dargelegt ist und eigentlich auf alle Systeme mit Massenspeichern zwingend anzuwenden wäre, vom Gesetzgeber nicht umgesetzt worden. Da aber die Vertraulichkeit und Integrität technisch nur durch Verschlüsselung herzustellen ist, wird deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Staatstrojaner kryptographische Methoden explizit als legitimes Mittel zum digitalen Selbstschutz erkannt hat.
Verschlüsselung überwinden oder umgehen
Wenn keine Verschlüsselungsmaßnahmen verwendet wurden, sind die Daten auf den Mobiltelefonen technisch sehr einfach auszulesen, auch zuvor gelöschte Daten können wiederhergestellt werden. Sofern sie dazu technisch in der Lage sind, dürfen Ermittler auf Daten von SIM-Karten zugreifen oder eine Verschlüsselung umgehen oder überwinden, wenn die Beschlagnahme oder Einziehung des Geräts erfolgt ist. Dafür wird eine ganze Reihe von Werkzeugen zur „Password Recovery“ verwendet. Das ist vergleichbar mit dem Vorgehen bei einem Durchsuchungsbeschluss für ein Haus: Ist die Tür verschlossen, kann sich die Polizei mitunter auch mit brachialen Mitteln und unter Zerstörung der Tür Zutritt verschaffen oder auch etwa einen unter der Fußmatte gefundenen Schlüssel zum Öffnen nutzen, ohne den Hausbesitzer zu fragen.
Hersteller von Betriebssystemen und Verschlüsselungssoftware sind in Deutschland jedoch nicht dazu verpflichtet, Hintertüren in ihre Technologien einzubauen, die die Verschlüsselung der Nutzer umgeht.
Ob die Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden eine solche Hintertür überhaupt benötigen würden, steht aber auf einem anderen Blatt. Die Aussagen von Polizisten hinsichtlich ihrer Fähigkeiten bei der Entschlüsselung sind mitunter widersprüchlich. André Schulz, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, führte letztes Jahr über die Verschlüsselungsproblematik beispielsweise aus (Wortprotokoll des Videos):
„Es gibt so gut wie keine Verschlüsselung, die wir nicht knacken könnten – aus verschiedenen Gründen. […] Abgesehen davon du hast ein normales iPhone 6, was ja heute schon verschlüsselt, von sich aus, von der Hardware aus, [das] uns dann schon vor ernste Probleme stellt.“
Grundsätzlich gilt: Jede Beschlagnahme als Beweismittel setzt einen hinreichenden Verdacht voraus und ist bei schweren Straftaten immer möglich. Schließlich dient das der Sicherstellung von Beweismitteln. Die Durchsuchung des beschlagnahmten Geräts muss allerdings richterlich angeordnet werden. Nur in Eilfällen darf ausnahmsweise der Staatsanwalt die Durchsuchung anordnen.
Für Durchsuchungen von beschlagnahmten Geräten gibt es allerdings keinen Katalog an Straftaten wie etwa bei Abhörmaßnahmen. Das entscheidende Kriterium ist die Verhältnismäßigkeit.
Wenn es allerdings zu einer Durchsuchung und Auswertung eines informationstechnischen Systems kommt, die unrechtmäßig war, existiert kein generelles Verwertungsverbot, das es verbieten würde, die erlangten Daten gegen den Gerätbesitzer zu verwenden. Beweisverwertungsverbote greifen auch dann nicht, wenn beispielsweise ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis vorliegt. Ein Verwertungsverbot ist hierzulande nur bei Folterfällen oder vergleichbar schweren Missbräuchen zwingend gegeben.
Massenhafte Beschlagnahmungen
Dass sämtliche elektronische Systeme im Umkreis eines Verdachts einer Straftat einkassiert werden, ist keine Seltenheit. Bei einer einzigen Demonstration in Leipzig waren das etwa hundertfünfzig Mobiltelefone, drei Laptops, sechs SIM-Karten, drei iPods sowie vier SD- und zwei externe Mini-SD-Karten. Denn wer aus dem Polizeikessel in Leipzig raus wollte, musste seine Geräte und Speicherkarten abgeben. Die Verhältnismäßigkeit und damit Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme ist allerdings umstritten.
Was vielen außerdem nicht bewusst ist: Von Mobiltelefonen oder auch Geräten wie Fotokameras mit GSM-Modul, Tablets, eBook-Readern oder Navigationsgeräten kann auch auf Daten zugegriffen werden, die etwa über Cloud-Dienste (oder andere „remote services“) entfernt abgelegt wurden. Solche Dienste werden mittlerweile sehr verbreitet genutzt. Einschlägig ist hier § 110 StPO, Absatz 3:
Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden.
Und in Zukunft?
Natürlich muss immmer abgewogen werden zwischen den Grundrechten von Betroffenen und der jeweiligen Rechtfertigung für die Beschlagnahme und Durchsuchung. Das Beschlagnahmen und die Durchsuchung aller elektronischen Geräte bei Ermittlungen ist aber alltäglich geworden, obwohl mittlerweile jeder von uns sehr persönliche Daten darauf speichert. Es drängt sich zu oft der Eindruck auf, dass die Strafverfolgungsbehörden und auch die Gerichte die Tiefe des Eingriffs nicht ausreichend würdigen und deshalb zu leichtfertig und teilweise formelhaft Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse durchwinken.
Das Urteil zum Staatstrojaner aus dem Jahr 2008, das der Gesetzgeber bisher zu wenig umgesetzt hat, misst dem Kernbereich privater Lebensgestaltung eine hohe Bedeutung bei, wenn es um die Durchsuchung von informationstechnischen Systemen geht – zumal die heimliche. Vielleicht kann das lange erwartete Urteil zum BKA-Gesetz am 20. April, das sich wieder mit diesem „Kernbereich“ und dem Staatstrojaner auseinandersetzt, neue Denkanstöße geben, wie man in Zukunft angemessener mit unseren ausgelagerten Gehirnen umgehen kann.
Bildlizenz:
Polizei-Sperrzone: CC BY 2.0, via flickr/swiss-truth. -
: Fluggastdatenspeicherung: Noch nicht beschlossen, aber Pilotprojekte laufen schon
Auch Essensauswahl wird gespeichert. Foto: CC-BY 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/lwy/6833034606/sizes/l"> LWYang</a> : Fluggastdatenspeicherung: Noch nicht beschlossen, aber Pilotprojekte laufen schon Die Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten (PNR) ist noch nicht vom EU-Parlament beschlossen, der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt heute über die Zulässigkeit des PNR-Abkommens zwischen Kanada und der EU – aber die EU-Kommission hat schon millionenschwere Pilotprojekte für den Datenaustausch aufgesetzt, berichtet Zeit Online:
Möglicherweise wird die PNR-Richtlinie im April endgültig beschlossen, möglicherweise aber auch nicht. Die Mitgliedstaaten sind sich aber offenbar sicher, dass es früher oder später so kommen wird. Statewatch.org hat ein vertrauliches Ratspapier veröffentlicht, in dem ein Passenger Name Record Data Exchange Pilot (PNRDEP) beschrieben wird. In diesem Pilotprojekt, größtenteils finanziert von der EU-Kommission und geleitet vom ungarischen Innenminister, erproben zunächst einmal 14 Mitgliedstaaten den Austausch der PNR.
In diesem Pilotprojekt ist Deutschland nicht dabei, aber in einem anderen:
Es gibt parallel noch ein zweites, größeres Pilotprojekt, das die Einführung eines neuen Standards für den Datenaustausch (Universal Message Format, kurz UMF 3) vorbereiten soll. Es wird geleitet vom deutschen Bundeskriminalamt.
Über dieses Pilotprojekt haben wir zuletzt ausführlich berichtet.
Der Termin für die Abstimmung der PNR-Richtlinie steht jedoch noch nicht fest. Nach dem Anschlag von Brüssel hatten mehrere Innenminister gefordert, dass die Richtlinie schnell beschlossen – also durchgewunken – werden solle. Bürgerrechtsorganisationen wie die Digitale Gesellschaft wehren sich seit Jahren gegen diese neue Vorratsdatenspeicherung, welche die Mobilität der Menschen anlasslos und verdachtsunabhängig erfasst.
Update:
Digitale Gesellschaft e.V. hat eine erste Einschätzung zur heutigen Verhandlung der PNR am Europäischen Gerichtshof veröffentlicht. -
: BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“
Die neue BND-Zentrale in Berlin lädt zum Besuch. Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/thornet/14837869483/sizes/o/">thornet_ (Flickr)</a> [<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>] : BND-Reform: „Spiel auf Zeit inakzeptabel“ Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird heute 60 Jahre alt. Eine Reform des Auslandsgeheimdienstes hat das Bundeskanzleramt jedoch unlängst auf Eis gelegt, wie die Welt am Sonntag berichtete.
Das stößt auch beim Koalitionspartner SPD auf Unverständnis. Christian Flisek (SPD) sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die BND-Reform ist überfällig. Ein weiteres Spiel auf Zeit ist angesichts der eklatanten Missstände innerhalb des Bundesnachrichtendienstes nicht zu akzeptieren. Bestimmte Kreise innerhalb der Union versuchen offenbar den laufenden Reformprozess aufzuhalten.“ Flisek ist überzeugt davon, dass die gemeinsam mit der CDU angekündigte Reform dennoch umgesetzt wird. Als Vertreter der Regierungskoalition sieht er die Verantwortung für die Verzögerung allein bei der CDU. Es sei bedauerlich, wenn die Reform „zum Zankapfel innerhalb der Union“ werde.
Finanzminister Schäuble hat offenbar interveniert
Laut Informationen der Welt am Sonntag hat vor allem Finanzminister Schäuble gegenüber Angela Merkel Kritik an der BND-Reform geäußert. Aus Schäubles Ministerium hieß es auf unsere Nachfrage nur lapidar, dass man zu regierungsinternen Abstimmungen keine Auskunft gebe.
Auch in der Opposition herrscht Unverständnis darüber, dass die BND-Reform verzögert wird. Konstantin von Notz (Grüne) sagt:
Dieses Vorgehen von CDU/CSU und SPD ist angesichts der Bedeutung des Themas für den Grundrechtsschutz, aber auch im Sinne der Notwendigkeit eines auf klaren rechtlichen Vorgaben arbeitenden, demokratisch legitimierten und effektiv kontrollierten Geheimdienstes unverantwortlich. Dass die Reform ausgerechnet auf Druck des Finanzministers beerdigt wurde, ist bezeichnend. Ein Übergehen zur Tagesordnung, wie offensichtlich derzeit von einigen gewünscht, darf es nicht geben.
Die BND-Reform soll nach den Abhöraffären der vergangenen Monate die Arbeit des BND auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Unter anderem soll dem Dienst verboten werden, andere EU-Staaten auszuspionieren. Gleichzeitig ist eine bessere parlamentarische Kontrolle des Auslandsgeheimdienstes vorgesehen. Dabei ist noch unklar, welches Gremium den BND kontrollieren soll.
Offiziell befindet sich der Entwurf in der Ressortabstimmung, er sollte noch im Sommer 2016 beschlossen werden und 2017 in Kraft treten. Bei der bislang geplanten Reform soll es sich um die größten Änderungen beim BND seit 20 Jahren handeln. In Bürgerrechtskreisen gibt es allerdings die Sorge, dass die BND-Reform vor allem dafür genutzt werde, illegale Praktiken des Geheimdienstes zu legalisieren.
Über sachdienliche Hinweise, insbesondere zur aktuellen Fassung der BND-Reform, freuen wir uns. Wie immer über die üblichen Kanäle.
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: Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
(Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/foto_db/13837300983">Reckmann</a>/<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags Der Deutsche Bundestag hat auf seiner Website mittlerweile über 2000 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht. Wir haben den Aktenberg gesichtet und empfehlen Gutachten zu Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung und anderen netzpolitischen Themen.
Grund für die Öffnung der Aktenschränke ist der Erfolg von #FragDenBundestag. Die Webseite koordinierte zahlreiche Nutzeranfragen, die den Bundestag laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dazu verpflichten entsprechende Gutachten freizugeben.
Um den zahlreichen Anfragen Herr zu werden und zeitliche sowie finanzielle Ressourcen einzusparen, entschied sich der Bundestag für eine generelle Veröffentlichung der Gutachten. Diese erfolgte allerdings durch eine bloße Linksammlung. Wie wir berichteten, hat die Website sehrgutachten.de die bis dato gut 2000 veröffentlichten Dokumente sortiert, sodass sie nun strukturiert und durchsuchbar vorliegen.
Wir haben die Gutachten der letzten 5 Jahre näher betrachtet und einer netzpolitischen Analyse unterworfen. Es folgen Leseempfehlungen zu folgenden Themenbereichen:
- Cyberaußenpolitik
- Datenschutz
- Digitaler Staat und E‑Governance
- Drohnen
- EU und Internationales
- Juristische Unklarheiten im Internet
- Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
- Urheberrecht
Wir wünschen viel Spaß.
Cyberaußenpolitik
- Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Computernetzwerkooperationen und digitale Kriegsführung (WD 2 – 3000 – 038/15 | 24.02.2015)
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Militärische, völkerrechtliche und rüstungskontrollpolitische Aspekte der Cyber-Sicherheit
(WD 2 – 3000 – 099/11 | 17.05.2011) -
Nationale und internationale Maßnahmen zur militärischen Cyber-Sicherheit
(WD 2 – 3000 – 076/11 | 14.04.2011)
Die Anwendung der Regeln des Völkerrechts auf Computernetzwerkooperationen stellt weder prinzipiell noch methodisch ein unüberwindbares Hindernis dar. So können die hier erörterten Fragen der Kennzeichnungspflicht sowie die Unterscheidung zwischen Perfidie und Kriegslist im Cyberraum auch mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium zufriedenstellend gelöst werden.
Handlungsnotwendigkeit der Staatengemeinschaft für Cyber-Sicherheit wird sichtbar zum einen durch die Erkenntnis, dass „jeder politische, wirtschaftliche oder militärische Konflikt einen Nebenschauplatz im Internet (hat).“ Und zum anderen auch durch das Bekenntnis der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, dass „die Bedrohung nicht weniger gefährlich als klassische militärische Angriffe (sei).“ Für Deutschland hat daher ab 1. April 2011 das Nationale Cyber-Abwehrzentrum und der Nationale Cyber-Sicherheitsrat seine Tätigkeit aufgenommen.
Die Diskussion in München hätte aber gezeigt, „dass eine internationale Übereinkunft zur Veröffentlichung von Sicherheitslücken, mit der dann die Entwicklung digitaler Angriffswaffen verhindert werden könnte, nicht in Sicht ist.“ Stattdessen scheine den Staaten „ein digitales Wettrüsten mit Cyberwaffen bevorzustehen, das eine gefährliche Dynamik anzunehmen verspricht.“
Weitere Gutachten zu Cyberaußenpolitik: WD 2 – 3000 – 037/11, WD 2 – 3000 – 065/11
Datenschutz
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Zur Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes auf Internet-Dienstleister
(WD 3 – 3000 – 138/15 | 18.6.2015) -
Datenschutzrecht der Europäischen Union, Deutschlands und der USA
(WD 3 – 3000 – 064/15 | 25.3.2015)
Das Kammergericht Berlin hat in Bezug auf Facebook die Anwendung des deutschen Datenschutzrechts gemäß § 1 Abs. 5 S. 2 BDSG bejaht. Nach dieser Regelung ist das Bundesdatenschutzgesetz anzuwenden, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht in der EU oder dem EWR belegen ist, personenbezogene Daten in Deutschland erhebt, verarbeitet oder nutzt.
Als unabhängige Kontrollinstanz zum Schutz gegen rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehen die Europäische Union sowie Deutschland Datenschutzbeauftragte vor. Eine solche Datenschutzaufsichtsbehörde ist in der US-amerikanischen Rechtsordnung nicht vorgesehen. Vielmehr können die Betroffenen in privatrechtlichen Streitigkeiten Beschwerde bei der „Federal Trade Commission“ einlegen.
Weitere Gutachten zu Datenschutz: WD 3 – 3000 – 047/15, WD 3 – 3000 – 227/14
Digitaler Staat und E‑Governance
- Öffentlichkeitsarbeit von Polizeibehörden in sozialen Medien (WD 3 – 3000 – 157/15 | 21.7.2015)
- Aktuelle Informationen zum Thema „Digitaler Staat“ (WD 10 – 3000 – 011/14 | 19.2.14)
- Internet Governance im Rahmen internationaler Organisationen (WD 10 – 3000/40–12 | 16.5.2012)
- Internet als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge (WD 10 – 3000/115–11 | 3.2.2012)
- Social Media und politische Teilhabe (WD 10 – 3000/026‑2011 | 12.4.2011)
Bei der Frage, ob für polizeiliches Handeln in Gestalt des Echtzeittwitterns eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist, kommt es also maßgeblich auf die Qualität dieses polizeilichen Handelns selbst, genauer darauf an, ob das Handeln geeignet ist, in Grundrechte von Privatpersonen einzugreifen.
In Deutschland wird E‑Government seit dem Jahr 2000 als „zentrale Regierungsaufgabe“ angesehen. Seitdem wurden die gesetzlichen Grundlagen für elektronisch basierte Verwaltungsabläufe und –verfahren geschaffen und neue Strukturen und Gremien für die Umsetzung der „Nationalen E‑Government-Strategie“ (NEGS) der Bundesregierung vom 24. September 2010 eingerichtet.
Die seit einigen Jahren intensiver werdenden Auseinandersetzungen um Kontrolle und Einfluss im Internet rühren an die Grundfesten des bislang gewachsenen World Wide Web. […] Daher gehen Kontrollbestrebungen über das Netz keineswegs nur von den Regierungen aus, die politische Opposition oder kritische Einflussnahme von außen unterdrücken wollen.
Angesichts der eminenten und weiter wachsenden Bedeutung des Internets für Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft rückt immer dringlicher die Frage in den Mittelpunkt des Interesses, wie die Nutzung des digitalen Netzwerks möglichst allen Menschen überall in Deutschland ermöglicht werden kann. Ziel ist es, die heute noch vorhandene Spaltung der Gesellschaft in „Onliner“ und „Offliner“, die auch „Digital Divide“ genannt wird, zu überwinden.
„Die Befunde [mehrerer Studien] verdeutlichen, dass Social Networking Sites in erster Linie sozialen Charakter haben… Sie erfüllen damit grundlegende menschliche Bedürfnisse nach sozialer Interaktion und sozialer Beziehung.“ Grundsätzlich kommt politischen Themen in sozialen Netzwerken demnach eher untergeordnete Bedeutung zu.
Weitere Gutachten zu Digitaler Staat und E‑Government: WD 1 – 3000 – 008/15, WD 3 – 3000 – 327/11,
WD 10 – 3000 – 037/11Drohnen
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Unbemannte Drohnen und Beobachtungssatelliten – Unterschiede und Gemeinsamkeiten der technologischen Leistungsprofile in der zivilen und militärischen Anwendung
(WD 8 – 3000 – 007/14; WD 2 – 3000 – 016/14 | 07.03.2014) - Völkerrechtliche Grundlagen für Drohneneinsätze unter Berücksichtigung der Rechtsauffassungen Deutschlands, der USA und Israels (WD 2 – 3000 – 002/14 | 30.01.2014)
- Der Einsatz von Kampfdrohnen aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 118/1212 | 27.09.2012)
Die völkerrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes bewaffneter Drohnen, insbesondere zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen, ist hoch umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion um Drohneneinsätze steht weniger das (unbemannte) Waffensystem als solches, sondern vor allem die Art und Weise seiner Verwendung.
Die rechtliche Bewertung von Drohneneinsätzen spitzt bestehende Rechtsprobleme zu, ist aber an den gleichen völkerrechtlichen Kategorien und Maßstäben zu messen wie der Einsatz bemannter Waffensysteme. Das humanitäre Völkerrecht erweist sich bei der Regelung des Einsatzes unbemannter Waffensysteme im bewaffneten Konflikt als erstaunlich zeitgemäß; ein völkerrechtliches Sonderregime für Drohnen ist daher nicht angezeigt.
Weitere Gutachten zu Drohnen: WD 2 – 3000 – 213/11, WD 2 – 3000 – 016/13
EU und Internationales
- Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (PE 6 – 3000 – 108/14 | 2.6.2014)
- Die Vereinbarkeit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta (WD 11 – 3000 – 12/11 | 7.2.2011)
- Durchsuchungs- und Vernichtungsaktion bei der britischen Tageszeitung „The Guardian“ durch britischen Geheimdienst, u.A. Vernichtung von SnowdenLeaks – Verstoß gegen die Europäische Grundrechtecharta? (PE 6 – 3000 – 92/13 | 23.8.2013)
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Fragen zur Anwendung der Safe Harbor Grundsätze zwischen der EU und den USA
(PE 6 – 3000 – 74/13 | 12.7.2013) -
Vereinbarkeit des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) mit europäischem Recht
(WD 11 – 3000 – 279/10 | 31.1.2011)
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist zunächst grundsätzlich dann zulässig, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a). Die Einwilligung rechtfertigt eine Datenverarbeitung aber Ausnahmsweise dann nicht, wenn zwischen dem Betroffenen und dem Verarbeiter ein „erhebliches Ungleichgewicht“ besteht […].
Die Richtlinie weist eine erhebliche Grundrechtsrelevanz auf. Da sie sich aber auf die Anordnung der Datenspeicherung auf Vorrat beschränkt und im Übrigen die wirklich sensiblen Bereiche, wie den Zugang zu und die Verwendung der Daten, den Mitgliedstaaten überlässt, liegt kein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundrechtecharta vor.
Pressemeldungen zufolge hat der britische Geheimdienst die Geschäftsräume der Zeitung „The Guardian“ durchsucht und den Chefredakteur zur Zerstörung von Festplatten unter Aufsicht von Regierungsbeamten gezwungen, auf denen Daten des US-Enthüllers Edward Snowden gespeichert waren. Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die Frage, inwiefern ein solches Vorgehen der Britischen Regierung gegen die Europäische Grundrechte-Charta verstoßen könnte.
Seit Inkrafttreten der Adäquanzentscheidung haben mitgliedstaatliche und europäische Datenschutzaufsichtsbehörden wiederholt Bedenken geäußert, dass trotz der Implementierung der Safe Harbor Grundsätze kein adäquates Datenschutzniveau in den USA bestehe.
Grundrechtlich besonders sensibel wird der Bereich des Datenschutzes bei der Weitergabe von Informationen an andere Vertragsparteien außerhalb der EU sein, wobei das ACTA grundsätzlich die Notwendigkeit eines hohen Datenschutzniveaus akzeptiert und die individuellen Datenschutzvorschriften der Vertragsparteien respektiert.
Weitere Gutachten zu EU- und internationalen Themen: WD 2 – 3000–032/12
Informationsfreiheitsgesetz
- Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes (WD 3 – 3000 – 157/14 | 7.8.2014)
- Parlamentarische Informationsrechte über den Haushalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes (WD 3 – 3000 – 047/14 | 3.3.2014)
- Informationszugangsfreiheit als Grundrecht (WD 3 – 3000 – 322/11 | 14.11.2011)
Insbesondere schützt die Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Grundgesetz (GG)4 als
Abwehrrecht lediglich den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen gegen staatliche Beschränkungen, verschafft aber kein Recht auf Eröffnung einer Informationsquelle. Erst die Entscheidung des Staates, amtliche Informationen allgemein zur Verfügung zu stellen, eröffnet den Schutzbereich.Wie lange geheime Dokumente (Verschlusssachen) der Geheimhaltung unterliegen, richtet sich nach den Regeln der Behörde, die das betreffende Dokument erarbeitet und in diesem Zuge auch der Geheimhaltung unterstellt („herausgebende Stelle“). Die Wirtschaftspläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes werden von der Bundesregierung erstellt, die auch die jeweilige Geheimhaltungsstufe dafür festlegt.
Während auf unionsrechtlicher Ebene ein Grundrecht auf Informationszugangsfreiheit seinen Ausdruck in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union findet, enthält das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) kein gegen den Staat gerichtetes Recht auf freien Informationszugang.
Weitere Gutachten zum Informationsfreiheitsgesetz: WD 3 – 3000 – 158/15, WD 3 – 3000 – 226/14
Juristische Unklarheiten im Internet
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Digitaler Nachlass – Zum Umgang mit digitaler Hinterlassenschaft (WD 10 – 3000 – 029/12 | 24.4.2012)
Daten und Accounts im Internet bleiben nach dem Tod des Nutzers bestehen. Wem die Rechte und Pflichten aus dieser digitalen Hinterlassenschaft zustehen, richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts […]. Es gilt also der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge aus § 1922 Abs. 1 BGB, wonach das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht.
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Digitale Welt und Gewerberecht (WD 3 – 3000 – 217/12 | 7.8.2012)
In der gerichtlichen Praxis werden je nach Bundesland unterschiedliche Einordnungen praktiziert. Während bspw. das KG Berlin und das OLG Frankfurt „Online-Auktionen“ nicht dem Gewerberecht unterordnen und daher keine Erlaubnispflicht annehmen, sondern von einer generellen Genehmigungsfreiheit ausgehen, hat das LG Hamburg eine Einordnung unter das Gewerberecht vorgenommen und grundsätzlich eine Erlaubnispflicht angenommen.
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Verfassungsrechtliche Aspekte des IT-Sicherheitsgesetzes (WD 3 – 3000 – 087/15 | 17.4.2015)
Wesentliche Elemente des Gesetzes sind die Verpflichtung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Einhaltung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheitsvorkehrungen nach dem Stand der Technik (Sicherungspflicht) sowie die Verpflichtung dieser Betreiber, IT-Sicherheitsvorfälle den zuständigen Bundesbehörden zu melden (Meldepflicht).
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Fragmentierung des Internets und Netzneutralität – Zur Weltkonferenz der internationalen Telekommunikation
(WD 10 – 3000 – 100/12 | 6.12.2012)Die vorstehenden Strukturen, insbesondere die Verwaltungstätigkeit der auf US-amerikanischen Boden befindlichen ICANN, gewährleisten derzeit noch für einen großen Teil der Erde jedenfalls die Möglichkeit, unter gleichen Voraussetzungen Zugang zum Internet zu erhalten. […] Aus dieser Kritik [an der stark US-amerikanisch/ westlich geprägten Internetstruktur und ‑verwaltung] könnte sich […] die Gefahr einer Fragmentierung des Internets in viele verschiedene Netze ergeben.
Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
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Einsatz und Rechtfertigung der „stillen SMS“ im Strafprozess- und Polizeirecht
(WD 7 – 3000 – 008/12 | 20.01.2012) -
Die Strafbarkeit des Lesens und Verbreitens fremder, vertraulicher Briefe
(WD 7 – 3000 – 227/11 | 30.09.2011) - Zulässigkeit der Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus nach deutschem Recht (WD 3 – 3000 – 074/11 | 10.3.2011)
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Maßnahmen des Bundes zur Terrorismusbekämpfung seit 2001: Gesetzgebung und Evaluierung
(WD 3 – 3000 – 044/15 | 6.3.2015) - Polizeiliche Datenbanken der Bundesländer (WD 3 – 3000 – 153/11 | 10.6.2011)
- Zulässigkeit einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (WD 3 – 3000 – 088/15 | 27.3.2015)
- Gewinnung von Telekommunikationsinformationen durch ausländische Nachrichtendienste aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 083/13 | 11.11.2013)
Als grundrechtsrelevante Maßnahme bedarf die Ortung per „stiller SMS“ grundsätzlich einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in der Strafprozessordnung (StPO) […]. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt im Einzelfall gesetzliche Befugnisse, eine fehlende Ermächtigungsgrundlage kann er nicht ersetzen.
„Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]“
Es gibt bereits aktuell die Verpflichtung für deutsche Fluggesellschaften, PNR-Daten bereitzustellen. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur Richtlinie 2004/82/EG2 sieht vor, dass Beförderungsunternehmen auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flügen aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bestimmte Passagierdaten übermitteln müssen. […] Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf.
Mit der vorliegenden Ausarbeitung werden die vom Bundesgesetzgeber seit 2001 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassenen Gesetze zusammengestellt, die Vorschriften über eine Evaluation aller oder eines Teils ihrer Bestimmungen enthalten. Dabei werden sowohl die Evaluationsbestimmungen selbst als auch die – insbesondere gesetzgeberischen – Konsequenzen betrachtet, die aus den Ergebnissen einer durchgeführten Evaluation gezogen wurden.
Diese Ausarbeitung befasst sich mit Datenbanken der Polizei auf Landesebene. Es wird für ausgewählte Bundesländer dargestellt, in welchen Datenbanken der Polizei Daten von Bürgern gespeichert bzw. verarbeitet werden. Außerdem werden die beim BKA geführten Verbunddateien dargestellt, auf die die Polizeibehörden der Länder Zugriff haben. Ferner wird das Auskunfts und Löschungsverfahren skizziert.
2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. 2014 wurde die zugrunde liegende Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Vor diesem Hintergrund wird gefragt, […] welcher rechtliche Rahmen nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für eine Regelung der Vorratsdatenspeicherung durch den deutschen Gesetzgeber besteht.
Die Gewinnung von Telekommunikationsdaten durch Nachrichtendienste befreundeter Staaten wirft vielfältige Fragen auf. Im folgenden soll geklärt werden, ob und inwieweit Spionagetätigkeiten befreundeter Staaten völkerrechtswidrig sind und welche Reaktionsmaßnahmen ggf. zulässig wären.
Weitere Gutachten zu Überwachung und Vorratsdatenspeicherung: WD 7 – 3000 – 013/16, WD 3 – 3000 – 071/15
Urheberrecht
- Urheberrechtliche Regelungen in ACTA, CETA und TTIP (WD 7 – 3000 – 210/10 | 20.05.2014)
- Rechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf „Internetpiraterie“ – Betrachtung im Hinblick auf „Streaming-Websites“ (WD 10 – 3000/103–12 | 14.11.2012)
In einem ersten Schritt soll die auf einer summarischen Sichtung beruhende Gegenüberstellung wortlautidentischer oder inhaltlich ähnlicher Passagen erfolgen. Sodann soll schlaglichtartig aufgezeigt werden, welche Auswirkungen CETA und TTIP auf das einschlägige EU-Urheberrecht zukommen könnte.
Ein gewerbliches Streaming-Portal, welches sein gesamtes Geschäftsmodell auf die Verletzung von Urheberrechten ausgerichtet hat, ist nach derzeitigen Maßstäben als „illegal“ zu bezeichnen. Sein Verbot kann vor Gericht erstritten werden, die Initiatoren können strafrechtlich und schadensersatzrechtlich belangt werden. Die Frage der Durchsetzbarkeit derartiger Vorhaben bleibt aber auch im Zusammenhang mit Streaming-Portalen virulent.
Weitere Gutachten zum Urheberrecht: WD 7 – 3000 – 152/11
Weitere Gutachten netzpolitischer Themenbereiche:
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Infrastruktur:
- Bereitstellung kommunaler Infrastruktur für die Breitbandversorgung und Benutzungsgebühren (WD 5 – 3000 – 058/11 | 03.06.2011)
- Telekommunikativer Breitbandausbau in Form des Universaldienstes
(WD 5 – 3000 – 065/2011 | 29.03.2011)
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Bildung:
- Entwicklung und Bedeutung der ehrenamtlich im Internet eingestellten Wissensangebote insbesondere im Hinblick auf die Wiki-Initiativen (WD 10 – 3010–140/10 | 01.07.2011)
- Open Access Konzeptionelle Grundlagen und Entwicklungsstand in ausgewählten Schwellenländern (WD 10 – 3000 – 097/11 | 24.10.2011)
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: BKA veröffentlicht Liste mit elf vereitelten Terroranschlägen
Symbolbild. Foto: CC-BY-NC 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/dkshots/5331436372/sizes/o/">dkshots</a> : BKA veröffentlicht Liste mit elf vereitelten Terroranschlägen Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), hat heute im Radiosender Bayern 2 gesagt, dass deutsche Sicherheitsbehörden elf Terroranschläge seit dem Jahr 2000 verhindert hätten. Wir haben beim BKA nachgefragt und eine Liste der vereitelten Anschläge bekommen.
Die Liste ist mitunter sehr unpräzise, zudem werden keine Angaben gemacht, wie die Anschläge und von welcher Behörde/Polizei sie verhindert wurden. Alle vereitelten Anschläge aus der BKA-Liste haben einen islamistischen Hintergrund. Die fetten Überschriften in der nachfolgenden Aufzählung sind die Angaben des BKA, die Ergänzungen darunter sind das, was wir in Presseberichten zu den einzelnen Vorfällen gefunden haben. Sie zeigen unter anderem, dass in mindestens vier Fällen die Hinweise von ausländischen Geheimdiensten kamen. In zwei Fällen funktionierten die Zünder der Bomben nicht bzw. waren nicht in der Bombe vorhanden:
- 2000: geplanter Anschlag auf Straßburger Weihnachtsmarkt (Meliani-Gruppe).
Die vier Täter wurden am 26.12.2000 in Frankfurt nach Hinweisen eines ausländischen Geheimdienstes festgenommen, wie der Spiegel 2003 berichtete. - 2002: geplante Anschläge auf das Jüdische Gemeindezentrum in Berlin sowie zwei Lokale in Düsseldorf (Al-Tawhid-Gruppe).
Die Rheinische Post berichtete 2003, dass es Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt zu verdanken sei, dass die Anschläge verhindert wurden. - 2003: geplante Anschläge auf israelische und US-amerikanische Ziele (Ihsan Gernaoui)
V‑Leute des Berliner Landeskriminalamtes richteten den Fokus der Ermittlungsbehörden auf Ihsan G. Er plane eine „Aktion“. Bei der Razzia in seiner Wohnung am 20. März 2003 fand man Chemikalien und Düngemittel, die zur Herstellung von Sprengstoff geeignet waren. Auf seinem Laptop waren Baupläne und Listen mit elektronischen Bauteilen für Zündeinrichtungen gespeichert, er besaß ein Fernglas mit integrierter Digitalkamera, mehrere Casio-Uhren, die in Sprengzündern verwendet werden können, sowie eine Waffe. Ihsan G. wurde festgenommen und vor Gericht gestellt. Die Berliner Zeitung berichtete: „Ein Beweis für die Vermutung, Garnaoui habe wirklich eine Terrorgruppe gründen wollen und einen Anschlag geplant, konnte in der Hauptverhandlung nicht gefunden werden.“ Am Ende wurde Ihsan G. wegen unerlaubter Einreise, Urkundenfälschung, unerlaubten Besitzes einer Waffe und Steuerhinterziehung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. - 2004: geplanter Anschlag auf irakischen Ministerpräsidenten Allawi in Berlin (Ansar Al Islam)
Ein Anschlag der Terrorgruppe Ansar al Islam auf den irakischen Ministerpräsidenten Allawi wurde bei dessen Besuch in Berlin vereitelt. Die deutschen Sicherheitsbehörden hörten Telefongespräche ab und verhafteten drei Iraker, berichtet die SZ. - 2005: Verhinderung eines Selbstmordattentates (Al Qaida)
Zu diesem vereitelten Anschlag haben wir keine Presseberichte gefunden. - 2006: geplante Anschläge auf Regionalzüge in Hamm und Koblenz
Wegen eines Baufehlers explodierten die Koffer der „Kölner Kofferbomber“ nicht – Glück für die Passagiere in zwei Regionalzügen nach Hamm und Koblenz. Mit Bildern aus Überwachungskameras fahndeten die Behörden nach den Tätern. Der entscheidende Hinweis kam vom libanesischen Geheimdienst, der Telefonate abgehört hatte. Für die Tat werden zwei Libanesen verantwortlich gemacht, die gegen Mohammed-Karrikaturen „protestieren“ wollten. - 2007: geplante Anschläge der „Sauerland-Gruppe“
2007 kamen die Behörden der „Sauerland-Gruppe“ auf die Schliche, einem deutschen Ableger der Islamistischen Jihad-Union. Erste Hinweise auf die vier Männer kamen von der NSA, die abgefangene E‑Mails an den BND weiterleitete. Schließlich wurden auch noch Experten der CIA eingeflogen, um deutsche Behörden bei der Überwachung der Gruppe zu unterstützen. Der Stern berichtete, dass „der Chef“ der Sauerlandgruppe ein CIA-Informant gewesen sei. - 2011: geplanter Sprengstoffanschlag
Hierbei handelt es sich laut unserer Rückfrage beim BKA um die „Düsseldorfer Zelle“. Verfassungsschutz-Chef Maaßen sagte kurz nach den Snowden-Enthüllungen, dass Hinweise der NSA die Aktivitäten der Gruppe haben auffliegen lassen. Im FAZ-Artikel heißt es weiter: „Ursprünglich hatte es geheißen, der Wuppertaler Islamist Emrah E. habe die Ermittler auf die Fährte gebracht. Er hatte sich telefonisch aus Pakistan als „Herr Schmitz“ beim Bundeskriminalamt gemeldet und von den Tatplänen berichtet.“ Der damalige Innenminister Friedrich sprach davon, dass auffällige Flugdaten verdächtig gewesen seien und dass ein ausländischer Dienst dies weitergeleitet habe. Nach Spiegel-Informationen sei die „Düsseldorfer Zelle“ auch auf dem Schirm der CIA und des marokkanischen Geheimdienst gewesen. Die taz berichtet 2012 zum Fall: „Gegen die mutmaßliche Al-Qaida-Zelle in Bilk setzte das Bundeskriminalamt die Sonderkommission „Komet“ ein, sie schöpfte zum ersten Mal die neuen Befugnisse des BKA voll aus. Telefone wurden abgehört und Wohnungen verwanzt, E‑Mails mitgelesen und Spähtrojaner auf Computern installiert.“ Spannend in diesem Zusammenhang sind auch die Versäumnisse deutscher Sicherheitsbehörden, bevor sie den Tipp aus dem Ausland bekamen. - 2011: geplantes Schusswaffenattentat
Hierbei handelt es sich laut unserer Rückfrage beim BKA auch um die „Düsseldorfer Zelle“. - 2012: geplanter Anschlag am Bonner Hauptbahnhof
Bekannt auch als „Sprengsatzfund am Bonner Hauptbahnhof“. Hier entdeckte eine Reisender am 10. Dezember 2012 eine herrenlose Tasche mit einem Sprengsatz – ohne Initialzünder. Über die Existenz dieses Initialzünders herrscht bis heute Unklarheit. Eine These geht davon aus, dass es nie einen gab, die andere davon, dass die Polizei den Initialzünder bei der Entschärfung zerstörte.Nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich zog, ermittelte auch das Bundeskriminalamt. Tatverdächtiger ist Marco G., der auch wegen des geplanten Anschlages auf den NRW-Vorsitzenden von pro NRW in Haft sitzt.
- 2013: geplanter Anschlag auf den Vorsitzenden der Partei pro NRW
Vier Salafisten wurden in diesem Zusammenhang festgenommen, einer von ihnen war Marco G., der auch für den versuchten Anschlag am Bonner Hauptbahnhof verantwortlich gemacht wird. Nach Informationen des Spiegel seien die Verdächtigen wochenlang von Polizei und Verfassungsschutz observiert worden.
- 2000: geplanter Anschlag auf Straßburger Weihnachtsmarkt (Meliani-Gruppe).
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: BKA-Gesetz: Urteil zum Staatstrojaner am 20. April
: BKA-Gesetz: Urteil zum Staatstrojaner am 20. April Das Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, den 20. April 2016, um zehn Uhr, seine Entscheidung zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner verkünden. Es geht dabei um zwei Verfassungsbeschwerden gegen das BKA-Gesetz, die zum einen von Gerhart Baum und Burkhard Hirsch für verschiedene Beschwerdeführer und zum anderen von Sönke Hilbrans für Mitglieder der grünen Bundestagsfraktion vertreten werden.
Anders als bei einer Telefon- oder Internetüberwachung, wo die Leitung angezapft wird, greift man mit dem Trojaner direkt die informationstechnischen Geräte von Verdächtigen an. Man infiltriert sie hinter dem Rücken des Computerbesitzers mit einer Spionagesoftware. Der Staatstrojaner soll bei einem eingeschränkten Katalog von Delikten zur Anwendung kommen.
Seit der von Behörden in Deutschland verwendete Staatstrojaner vom Chaos Computer Club analysiert worden war und zudem herauskam, dass auch das BSI bei der Entwicklung des Staatstrojaners mitgemischt hat, kam neuer Streit um die technischen Funktionen und rechtlichen Schranken dieser Spionagesoftware auf. In Karlsruhe ging es bei der mündlichen Anhörung vornehmlich darum, was verfassungsrechtlich erlaubt sein soll und was nicht.
Seit die Diskussion um staatliche Spionagesoftware vor zehn Jahren begann, sind für die meisten Menschen ein oder mehrere Computer zum täglichen Begleiter geworden. Der Streit um das heimliche Spionieren auf diesen Geräten dreht sich längst nicht mehr um ein paar Mails, Bilder oder SMS, sondern um eine vielschichtige Spiegelung unseres gesamten digitalen Lebens. Deswegen war die Frage des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der unangetastet zu bleiben hat, ein wesentlicher Streitpunkt während der Anhörung des Gerichts im letzten Sommer.
Wir werden vor Ort sein und berichten.
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: BND-Chef Schindler: „Das machen dürfen, was sonst verboten ist“
Raum für IT-Fachkräfte des BND: Die ehemalige Kommunikationszentrale in Pullach. Aus dem <a href="https://netzpolitik.org/2014/rezension-nachts-schlafen-die-spione-letzte-ansichten-des-bnd-in-pullach/">Buch „Nachts schlafen die Spione“</a>. : BND-Chef Schindler: „Das machen dürfen, was sonst verboten ist“ Bei der Eröffnung der Fotoausstellung „Unheimlich – Der Bundesnachrichtendienst 1956 – 2016“ hat BND-Chef Gerhard Schindler verraten, mit welcher Strategie der Geheimdienst IT-Fachkräfte anwerben will:
„Bei den ITlern ist es oft so, dass sie deshalb gerne zu uns kommen, weil sie das machen dürfen, was sonst gesetzlich verboten ist.“
Das gesamte Eröffnungsinterview mit Schindler gibt es auf dem Periscope-Kanal von Andreas Petzold, dem Herausgeber des Stern. Wir haben den betreffenden Ausschnitt auch als MP3.
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Die Aussage ist auch deshalb pikant, weil im NSA-Untersuchungsausschuss schon in mehreren Fällen festgestellt wurde, dass der BND rechtswidrig handelt.
BND-Chef Schindler steht mit seiner Aussage nicht alleine. Im Dezember hatte der Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen gesagt:
Wir sind ein attraktiver Arbeitgeber und ich kann sagen, in manchen Bereichen unseres Hauses kann man all das machen, was man schon immer machen wollte, aber man ist straflos, z.B. Telekommunikationsüberwachung.
Unter Punks würde man zu dieser Haltung wohl sagen: Legal. Illegal. Scheißegal.
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: Meldedaten an die Bundeswehr: Widerspruch als öffentlicher Protest
: Meldedaten an die Bundeswehr: Widerspruch als öffentlicher Protest Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. fordert Jugendliche zum Widerspruch und öffentlichen Protest gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr auf. Zwar deckt die Armee ihren Personalbedarf nicht mehr über Wehrpflichtige, denn durch das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG) wurde seit dem Jahr 2011 der Wehrdienst ausgesetzt und kein Mann mehr zur Musterung bestellt. Sofern kein Verteidigungsfall eintritt, bleiben alle 17-jährigen Männer vom Kreiswehrersatzamt unbehelligt. Alte Musterungsakten müssen nach Ende der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden.
Allerdings schicken die Meldeämter dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr seit Oktober 2011 jedes Jahr Meldedaten zur Anwerbung Freiwilliger. Die Bundeswehr verwendet diese Meldedaten, um Werbematerial an junge Leute zu senden. Zeit- und Berufssoldaten und ziviles Personal akquiriert die Bundeswehr seit der Aussetzung der Wehrpflicht über die sogenannten Karriere-Center, darf die von den Meldeämtern erlangten Daten aber nur für den vorgesehenen Zweck verwenden, nämlich das Versenden von Informationsmaterial. Die Daten müssen zwölf Monate nach der Erstspeicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht werden.
Die Meldeämter sind verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Adresse, Familienname und Vorname von allen deutschen Staatsangehörigen zu überlassen, die im Folgejahr volljährig werden. Der Datenübermittlung kann man aber entkommen, wenn man nach dem Bundesmeldegesetz widerspricht. (Das Bundesmeldegesetz trat am 1. November 2015 in Kraft und ersetzt seitdem das Melderechtsrahmengesetz.) Zudem sind die Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jeweils zu löschen, wenn ein Betroffener dies verlangt.
Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. ruft zur friedenspolitischen Aktion gegen die Bundeswehr auf, die im Jahr 2017 übrigens einen Etat von 36.612 Millionen Euro haben soll:
Mit dem Widerspruch können Jugendliche ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden setzen.
Ein Vorschlag ist dabei, daraus auch einen öffentlichen Protest zu machen:
Statt die Widersprüche mit der Post zu schicken, könnten die widersprechenden Jugendlichen die Schreiben gemeinsam persönlich in der zuständigen Behörde abgeben und dies mit einer öffentlichkeitswirksamen Kundgebung vor dem jeweiligen Gebäude verbinden. Das könnten sowohl diejenigen tun, deren 18. Geburtstag bevorsteht, als auch diejenigen, die nachträglich die Löschung ihrer Daten bei der Bundeswehr verlangen.
Man könnte auch eine Demo mit ganzen Familien draus machen:
Eltern bzw. gesetzliche Vertreter [können] für minderjährige Jugendliche den Widerspruch einlegen.
Bitte lasst uns wissen, wenn jemand seinen Widerspruch öffentlichkeitswirksam kundtut. Wer nicht gleich vor den Dienstsitz von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, CDU, ziehen will: Es kann ja auch ein Blogbeitrag sein.
Ehemalige Soldaten sollten auch das Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr in Andernach im Blick haben: Dort werden die Gesundheitsdaten über die Dienstfähigkeit von Soldaten jahrzehntelang zentral gespeichert, bei Wehrpflichtigen bis zur Vollendung des 45. bzw. 60. Lebensjahres, bei Berufssoldaten sogar bis zum Ablauf des 90. Lebensjahres. Wer vor dem 30. Juni 2011 gemustert worden ist, für den gelten außerdem die Aufbewahrungsfristen nach der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige (WPersAV) von 1998. Danach kann die Personalakte von Wehrpflichtigen höchstens bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, aufbewahrt werden. Bei Auskünften hilft der Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr (BfDBw).
Die Liga stellt praktischerweise vorformulierte Schreiben für Widerspruch und Löschung sowie ein Flugblatt (pdf) zur Verfügung.
Widerspruch ist möglich und nötig!
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: Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“
: Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“ Gestern fand in der Heinrich-Böll-Stiftung eine Buchvorstellung mit Diskussion zum Thema Zukunft der Partizipation statt. Anlass war die Veröffentlichung eines kleinen Bandes beim Wagenbach-Verlag mit dem Titel „Die Konsultative. Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung“ von Patrizia Nanz und Claus Leggewie. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte es morgens zusammen mit den Autoren im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Aber was ist diese „Konsultative“?
Der Kern der Idee konsultativer Partizipation fußt darauf, Gremien zu bilden, die sich in Kooperation mit bestehenden demokratischen Institutionen Gedanken über Zukunftsfragen machen und Lösungswege erarbeiten. Die Beteiligung soll möglichst von Anfang an, nicht erst am Ende einer politischen Entscheidung beginnen. Die Gewaltenteilung wird dabei nicht aufgehoben, sondern Legislative, Exekutive und Judikative vielmehr durch die Konsultative ergänzt werden.
Dazu schlagen die Autoren vor, „Zukunftsräte“ zu bilden, dessen Mitglieder in einem Tombola-Verfahren ausgelost werden. Um die zwanzig Personen, die auf diese Weise zufällig ausgewählt wurden, sollen so die Wahlbevölkerung repräsentieren. Der Zukunftsrat soll sich zwei Jahre lang treffen und Lösungen erarbeiten, die danach verbindlich umzusetzen sind. Niemand der zufällig Ausgewählten wäre natürlich zur Mitwirkung gezwungen, weswegen man mit Sicherheit mehr Anfragen verschicken als Zusagen bekommen wird.
Natürlich entsteht dadurch das altbekannte Problem, dass man wieder nur diejenigen zum Mitmachen bewegt, die Leggewie eine „demokratische Elite“ nennt, vergleichbar mit den Menschen, die sich in ihrer Freizeit engagieren oder in Ehrenämtern arbeiten. Dem soll zumindest teilweise dadurch entgegengewirkt werden, dass man einige Mitglieder gezielt besetzt, um die Repräsentativität zu erhöhen.
Es gibt bereits verschiedene Projekte regionaler Art, die nach ähnlichen Prinzipien arbeiten. Patrizia Nanz betonte aber, dass sich solche konsultativen Gremien auch den großen Zukunftsfragen widmen können und sollen, so dass sie auch politische Langfristziele mitbestimmen. Die Wahl der Themen für die Zukunftsräte dürften über den Erfolg mitbestimmen, wenn etwa in einer Großstadt ein konsultativer Versuch gestartet wird.
Nicht zu Unrecht sind viele Menschen, die verschiedene Testprojekte in den letzten Jahren ausprobiert haben, zu der Ansicht gekommen sind, dass Partizipationsverfahren zu einer Art „Particitainment“ (Klaus Selle) verkommen sind. Man könne ganz viel mitreden, aber tatsächliche Entscheidungen werden woanders getroffen. (Ich könnte davon ein ganzes Lied singen, das im Jahr 2010 beginnt.) Leggewie betonte, das sei aber kein Grund, Partizipation als Idee verloren zu geben.
Die Etablierung einer „vierten Gewalt“
Das Buch soll keine Blaupause oder Roadmap für den Königsweg demokratischer Partizipation sein, auch kein Theorie-Schinken. Nanz und Leggewie haben eher eine Handreichung geschrieben, die auf wenigen Seiten ziemlich anregenden Denkstoff liefert. Man kommt als Leser nicht umhin, über Wege zu einer „alternativen demokratischen Republik“ (Leggewie) nachzudenken.
Wir fordern in diesem Buch die Etablierung einer „vierten Gewalt“: die Konsultative. Dazu soll eine breite und tiefgehende Konsultation der Bürgerschaft dem Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren vorangestellt und nachgeordnet werden. Wir sind überzeugt, dass eine solche Einbettung positiv auf den oft überfordert wirkenden Politikbetrieb zurückwirkt. (S. 9)
Das diskussionsfreudige Publikum stellte auch Fragen nach der rechtlichen Ausformung, etwa wie der verbindliche Charakter solcher Zukunftsräte innerhalb der demokratischen Entscheidungsebenen festgeschrieben werden soll. Die beiden Autoren verwiesen auf verschiedene Modellprojekte im In- und Ausland, wo solche rechtlichen Fragen der Kooperation bereits praktisch angegangen worden sind. Es geht Nanz und Leggewie aber um das Ausprobieren neuer Verfahren, weniger um formale juristische Fragen.
Dass ein Beteiligungsmanko besteht, darin war sich das Podium mit dem Publikum erkennbar einig. Dass im politischen Diskurs immer weniger inhaltliche Argumente ausgetauscht werden, stattdessen mit Sachzwängen, vermeintlicher Alternativlosigkeit, Parteitaktik oder schlicht mit Hohlphrasen „argumentiert“ wird, ist Politikbeobachtern kein neues Phänomen. Die Hoffnung ist natürlich, dass diese und andere Defizite der repräsentativen Demokratie mit konsultativen Beteiligungsverfahren angegangen werden können.
Norbert Lammert mochte sich am Morgen mit dieser Idee übrigens nicht recht anfreunden und rabulierte sich folgende Argumentation zurecht: Die Konsultative sei entweder eine Konkurrenz zum Parlament und damit abzulehnen oder aber keine Konkurrenz zum Parlament und damit überflüssig. Dass er das Buch gelesen hat, ist zu bezweifeln, denn es wird gerade die Kooperation mit den bestehenden demokratischen Institutionen darin vielfach betont und an Beispielen erklärt.
Die beiden Autoren wissen natürlich, dass ihr Vorschlag „naiv im Kantschen Sinne“ ist, also idealistisch, und sagen das auch ganz offen. Aber das ist ja kein Grund, es nicht mal auszuprobieren.
Wie kommt aber nun die Digitalisierung ins Spiel? Leggewie erwähnte am Rande, dass seit dem Niedergang der Piraten zu wenig über politische Partizipation diskutiert wird. Diesen Gedanken dürften viele politische Beobachter wohl teilen. Er räumte auf Nachfrage allerdings ein, dass die Verbindung neuer partizipativer Ideen mit digitalen Werkzeugen noch eine „Blindstrecke“ im neuen Buch sei. Er kündigte aber an, die Fragen der Digitalisierung in einem zweiten Band aufnehmen zu wollen. Derzeit steht noch das Diskutieren von Angesicht zu Angesicht im Mittelpunkt und eine gewisse Entschleunigung. Man könnte aber zumindest im Nachgang mit digitalen Mitteln dokumentieren und den Online-Zugriff anbieten.
Hätte jemand Lust, den zweiten Band hier in den Kommentaren schon mal vorzubereiten? :}



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