Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. fordert Jugendliche zum Widerspruch und öffentlichen Protest gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr auf. Zwar deckt die Armee ihren Personalbedarf nicht mehr über Wehrpflichtige, denn durch das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG) wurde seit dem Jahr 2011 der Wehrdienst ausgesetzt und kein Mann mehr zur Musterung bestellt. Sofern kein Verteidigungsfall eintritt, bleiben alle 17-jährigen Männer vom Kreiswehrersatzamt unbehelligt. Alte Musterungsakten müssen nach Ende der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden.
Allerdings schicken die Meldeämter dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr seit Oktober 2011 jedes Jahr Meldedaten zur Anwerbung Freiwilliger. Die Bundeswehr verwendet diese Meldedaten, um Werbematerial an junge Leute zu senden. Zeit- und Berufssoldaten und ziviles Personal akquiriert die Bundeswehr seit der Aussetzung der Wehrpflicht über die sogenannten Karriere-Center, darf die von den Meldeämtern erlangten Daten aber nur für den vorgesehenen Zweck verwenden, nämlich das Versenden von Informationsmaterial. Die Daten müssen zwölf Monate nach der Erstspeicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht werden.
Die Meldeämter sind verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Adresse, Familienname und Vorname von allen deutschen Staatsangehörigen zu überlassen, die im Folgejahr volljährig werden. Der Datenübermittlung kann man aber entkommen, wenn man nach dem Bundesmeldegesetz widerspricht. (Das Bundesmeldegesetz trat am 1. November 2015 in Kraft und ersetzt seitdem das Melderechtsrahmengesetz.) Zudem sind die Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jeweils zu löschen, wenn ein Betroffener dies verlangt.
Die Internationale Liga für Menschenrechte e. V. ruft zur friedenspolitischen Aktion gegen die Bundeswehr auf, die im Jahr 2017 übrigens einen Etat von 36.612 Millionen Euro haben soll:
Mit dem Widerspruch können Jugendliche ein Zeichen gegen Krieg und für Frieden setzen.
Ein Vorschlag ist dabei, daraus auch einen öffentlichen Protest zu machen:

Statt die Widersprüche mit der Post zu schicken, könnten die widersprechenden Jugendlichen die Schreiben gemeinsam persönlich in der zuständigen Behörde abgeben und dies mit einer öffentlichkeitswirksamen Kundgebung vor dem jeweiligen Gebäude verbinden. Das könnten sowohl diejenigen tun, deren 18. Geburtstag bevorsteht, als auch diejenigen, die nachträglich die Löschung ihrer Daten bei der Bundeswehr verlangen.
Man könnte auch eine Demo mit ganzen Familien draus machen:
Eltern bzw. gesetzliche Vertreter [können] für minderjährige Jugendliche den Widerspruch einlegen.
Bitte lasst uns wissen, wenn jemand seinen Widerspruch öffentlichkeitswirksam kundtut. Wer nicht gleich vor den Dienstsitz von Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen, CDU, ziehen will: Es kann ja auch ein Blogbeitrag sein.
Ehemalige Soldaten sollten auch das Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr in Andernach im Blick haben: Dort werden die Gesundheitsdaten über die Dienstfähigkeit von Soldaten jahrzehntelang zentral gespeichert, bei Wehrpflichtigen bis zur Vollendung des 45. bzw. 60. Lebensjahres, bei Berufssoldaten sogar bis zum Ablauf des 90. Lebensjahres. Wer vor dem 30. Juni 2011 gemustert worden ist, für den gelten außerdem die Aufbewahrungsfristen nach der Personalaktenverordnung Wehrpflichtige (WPersAV) von 1998. Danach kann die Personalakte von Wehrpflichtigen höchstens bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, aufbewahrt werden. Bei Auskünften hilft der Beauftragte für den Datenschutz in der Bundeswehr (BfDBw).
Die Liga stellt praktischerweise vorformulierte Schreiben für Widerspruch und Löschung sowie ein Flugblatt (pdf) zur Verfügung.
Widerspruch ist möglich und nötig!