Deutschland

  • : NSU-Terror: Wir veröffentlichen, wie der Verfassungsschutz das Mobiltelefon von V‑Mann Corelli bei sich gefunden hat
    Ein rotes Samsung-Klapphandy mit Bezug zu Corelli liegt noch beim BfV. (Symbolfoto)
    NSU-Terror: Wir veröffentlichen, wie der Verfassungsschutz das Mobiltelefon von V‑Mann Corelli bei sich gefunden hat

    Jetzt wird es eng für Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Gleich mehrere bislang unbekannte Handys mit Bezug zu V‑Mann Corelli sind aufgetaucht. Sie könnten zur Zeit des NSU genutzt worden sein.

    22. Juni 2016 13
  • : Twitter, Polizei und die Grundrechte
    Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei.
    Das "Social Media Team" der Frankfurter Polizei. Foto: Polizei Frankfurt
    Twitter, Polizei und die Grundrechte

    Twittern bei der Polizei kann mit den Grundrechten kollidieren. Das stellte gerade auch der aktuelle Grundrechte-Report fest.

    Seit der polizeilichen Twitterei bei den Blockupy-Protesten im März 2015 in Frankfurt, hat sich viel Kritik an der Art und Weise des Twitterns entzündet. Diese Kritik reicht vom Twittern von Vorverurteilungen über die notorische „Du“-Ansprache bis hin zu unerlaubten Meinungsbekundungen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Tweets teilweise Durchsagecharakter hätten und dass Persönlichkeitsrechte z.B. von Demonstrierenden verletzt würden. Polizei und Twittern bewegt sich in jedem Fall in einem grundrechtlichen Spannungsfeld, wie Zeit Online unter dem Titel „Offen, transparent, verfassungswidrig“ feststellte.

    Faz.net widmet sich der Debatte des letzten Jahres im Artikel „Twittern in der Grauzone?“ noch einmal ausführlich und stellt fest:

    Eine Regelung dazu, was die Polizei bei Twitter, Facebook und Instagram darf, gibt es in den Polizeigesetzen nicht. Dabei wäre die dringend nötig, finden einige Juristen und Politiker, die sich mit dem Thema auseinander gesetzt haben.

    22. Juni 2016 4
  • : Erstmal kein Ehrendoktor für Snowden
    Erstmal kein Ehrendoktor für Snowden

    Bereits seit April 2014 schwelt ein Streit zwischen der philosophischen Fakultät der Universität Rostock und ihrem Rektor darum, ob Edward Snowden die Ehrendoktorwürde verliehen werden darf. Das Schweriner Verwaltungsgericht hat sich heute gegen die Verleihung ausgesprochen.

    Gemeinsam mit dem Sozialdemokraten und Bildungsminister Mathias Brodkorb wehrte sich der Rektor der Uni, Wolfgang Schareck, nach einer formalen Beanstandung auf gerichtlichem Wege gegen das Vorhaben der philosophischen Fakultät. Das Verwaltungsgericht hat heute gegen den Fakultätsrat und den damaligen Dekan der philosophischen Fakultät, Hans-Jürgen von Wensierski, entschieden, so dass der Dr. h. c. (für honoris causa, „ehrenhalber“) vorerst nicht vergeben werden darf.

    Allerdings: von Wensierski lässt sich nicht beirren und kündigte an, eine Berufung anzustreben oder aber ein erneutes Ehrenpromotionsverfahren in die Wege zu leiten. Ziel der Verleihung war erklärtermaßen, ein Zeichen zu setzen:

    Edward Snowden hat sich um die Wissenschaft verdient gemacht, indem er ihr eine Fülle forschungsrelevanter Daten zur Verfügung gestellt hat, die Bearbeitung neuer oder erweiterter Fragestellungen in mehreren Disziplinen ermöglicht hat und ihr die Grundlage für eine neue Standortbestimmung gegeben hat.

    Dem steht allerdings das Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern im Wege, wie das Verwaltungsgericht heute feststellte. Dieses war im Jahr 2002 geändert worden und setzt seitdem hohe Maßstäbe für eine Verleihung eines Ehrendoktors. Der Vorsitzende des Gerichts sagte dem NDR:

    In allen anderen Bundesländern wäre die Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch.

    Zusammen mit dem Hochschulrecht in Berlin sei die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern die strengste in Deutschland.

    15. Juni 2016 11
  • : Bundeswehr spricht nunmehr von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen
    Bundeswehr spricht nunmehr von fünf bewaffnungsfähigen Drohnen

    Die Bundeswehr will nicht drei, sondern fünf Kampfdrohnen des Typs „Heron TP“ als „Übergangslösung“ beschaffen. So erklärte es der Staatssekretär des Verteidigungsministeriums, Ralf Brauksiepe, in der gestrigen Fragestunde des Bundestages. Bislang war lediglich vage von „drei bis fünf Systemen“ die Rede. Eine Unterzeichnung des endgültigen Vertrags ist in greifbarer Nähe, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erstellt laut Brauksiepe die notwendigen Unterlagen.

    Die Drohnen werden nach gegenwärtigem Stand vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries (IAI) geleast. Als Vertragspartner fungiert jedoch der europäische Rüstungskonzern Airbus. Zum Gesamtvorhaben gehört auch die Anschaffung von „notwendigem Peripheriegerät“, darunter feste und mobile Bodenstationen zur Steuerung der Drohnen sowie zur Übertragung und Auswertung der Daten. Außerdem werden breitbandige Satellitenverbindungen und – je nach Entfernung zum Einsatzort – Relaissatelliten benötigt. Welcher Hersteller hiermit beauftragt wird ist noch unklar, Airbus verfügt selbst über entsprechende Kapazitäten.

    Die Drohnen werden in Israel stationiert, als „Heimatverband“ unterstehen sie jedoch dem Taktischen Luftwaffengeschwader 51 im schleswig-holsteinischen Jagel. In Israel werden auch große Teile der praktischen Ausbildung der PilotInnen übernommen. Näheres soll eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung regeln.

    Die Auswahlentscheidung zugunsten der „Heron TP“ ist abhängig davon, ob IAI Nachweise zur Zulassungsfähigkeit der Drohne erbringt. Das Verteidigungsministerium will dann eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vornehmen. Werden die Kriterien nicht erfüllt, könnte die Bundesregierung doch noch auf das eigens für den europäischen Markt entwickelte Konkurrenzmodell „Predator CPB“ ausweichen. Hersteller ist der US-Rüstungskonzern General Atomics.

    Nach Vertragsabschluss will das Verteidigungsministerium ein Vergabeverfahren für die gewünschte Bewaffnung mit Lenkbomben und ‑raketen eröffnen. Gespräche mit Waffenherstellern gab es angeblich noch nicht, allerdings wurden entsprechende Möglichkeiten bereits mit dem israelischen Verteidigungsministerium und der israelischen Luftwaffe erörtert.

    Schließlich wird die Beschaffung der zunächst unbewaffneten Drohnen auch dem Bundestag vorgelegt. Die parlamentarische Befassung soll dem Staatssekretär zufolge spätestens im ersten Quartal 2017 erfolgen. Die „Überbrückungslösung“ könnte nach positivem Votum bis zum Jahr 2025 genutzt werden, bis dahin sollen europäische Rüstungsfirmen eine „europäische Lösung“ für bewaffnungsfähige Drohnen entwickelt haben.

    9. Juni 2016 16
  • : Positionspapier Innere Sicherheit: Grüne fordern weniger Geheimdienste, dafür viel mehr Polizei
    Ein Hubschrauber der Bundespolizei. Foto: <a ref="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC-NY-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/fn90/9926259953/sizes/l">Fabian Nelkel</a>
    Positionspapier Innere Sicherheit: Grüne fordern weniger Geheimdienste, dafür viel mehr Polizei

    Die Grünen wollen mehr Polizei als alle anderen Parteien im Bundestag. Gleichzeitig soll der skandalbehaftete Verfassungsschutz in einen neuen Geheimdienst und ein offen arbeitendes Institut zum Schutz der Verfassung überführt werden. Wir haben uns die neue Sicherheitspolitik der Grünen genauer angeschaut.

    7. Juni 2016 9
  • : Kampf um Kampfdrohnen: Entscheidet sich die Bundeswehr doch noch für die „Predator“?
    Die Produktlinie der "Predator" von 1990 bis 2014.
    Die Produktlinie der "Predator" von 1990 bis 2014.
    Kampf um Kampfdrohnen: Entscheidet sich die Bundeswehr doch noch für die „Predator“?

    Als „Überbrückungslösung“ bis zur Entwicklung einer bewaffnungsfähigen „europäischen Drohne“ entschied sich die Bundeswehr für ein Modell aus Israel. Seitens der Rüstungslobby, aber auch von der Luftwaffe wird die Auswahl heftig kritisiert. Jetzt soll der israelische Hersteller einige Nachweise erbringen, sonst käme die Konkurrenz aus den USA zum Zuge.

    1. Juni 2016 10
  • : Grundrechte-Report 2016: „Alter­nativer Verfassungsschutzbericht“ wird vorgestellt
    Grundrechte-Report 2016: „Alter­nativer Verfassungsschutzbericht“ wird vorgestellt

    Im Rahmen einer Pressevorstellung wird am Mittwoch, den 15. Juni, um 11.15 Uhr in Karlsruhe der 20. Grundrechte-Report 2016 präsentiert. Der sogenannte „alter­native Verfassungsschutzbericht“ widmet sich traditionell der Erosion und der Missachtung der Grundrechte und dokumentiert jedes Jahr den Stand der Dinge.

    Das Buch ist bereits vorbestellbar und verspricht mit Elke Steven, Johannes Feest, Timo Reinfrank, Till Müller-Heidelberg, Kathrin Mittel, Marei Pelzer, Peer Stolle, Judith Kopp, Rolf Gössner, Martin Heiming, Wilhelm Achelpöhler, Udo Kauß, Holger Niehaus und weiteren Autoren eine lesenswerte Lektüre zu werden.

    Die Klammer um alle Beiträge ist immer die Frage: Wer schützt die Verfassung? Thematisch geht es in den insgesamt dreißig Beiträgen also um Grundrechtseinschränkungen und ‑gefährdungen, beispielsweise bei Überwachungsmaßnahmen, gerichtlicher und parlamentarischer Kontrolle der Geheimdienste, Datenschutz im Gesundheitsbereich oder internationalen Datentransfers. Ein weiterer Themenschwerpunkt sind die Flüchtlingsfragen.

    Dieses Jahr wird der Grundrechte-Report von dem Schriftsteller und langjährigen Freiheitskämpfer Ilija Trojanow vorgestellt.

    Der Grundrechte-Report wird herausgegeben von der Humanistischen Union vereinigt mit der Gustav-Heinemann-Initiative, dem Komitee für Grundrechte und Demokratie, dem Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, der Internationale Liga für Menschenrechte, der Neuen Richtervereinigung, dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen sowie PRO ASYL.

    31. Mai 2016 1
  • : Politischer Streit um Autopiloten in Fahrzeugen: Wer darf ins Lenkrad greifen?
    Alexander Dobrindt
    Politischer Streit um Autopiloten in Fahrzeugen: Wer darf ins Lenkrad greifen?

    Wie ist die Sicht der Autohersteller auf die Vorschläge von Verkehrsminister Alexander Dobrindt? Wir haben mit der Firma Audi über die Zukunft automatisierter Fahrsysteme und Autopiloten gesprochen, über IT-Sicherheit, aber auch über defensive Fahrweise und „das unfallvermeidende Auto“. Außerdem sprachen wir über Veränderungen bei Unfallhäufigkeiten beim Einsatz elektronischer Assistenzsysteme.

    30. Mai 2016 13
  • : Bericht zum digitalen Fortschritt der EU: Deutschland schwächelt weiterhin bei E‑Government und Glasfaser
    Quelle: EU-Kommission
    Bericht zum digitalen Fortschritt der EU: Deutschland schwächelt weiterhin bei E‑Government und Glasfaser

    Ende April forderte Sigmar Gabriel, Deutschland solle bis 2025 die beste digitale Infrastruktur der Welt aufbauen. Der aktuelle EU-Report zum Status der digitalen Entwicklung in Europa lässt die Erfolgsaussichten seiner Pläne höchst zweifelhaft erscheinen.

    26. Mai 2016 3
  • : Fahrzeuge und Software: Minister Dobrindt will über „Algorithmen“ reden, doch im Ministerium herrscht Ahnungslosigkeit
    Verkehrsminister Alexander Dobrindt - Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/bmvi_de/26511030421/sizes/k/">BMVI.de</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">BY-ND 2.0</a>
    Fahrzeuge und Software: Minister Dobrindt will über „Algorithmen“ reden, doch im Ministerium herrscht Ahnungslosigkeit

    Dass die Sicherheit von Fahrzeugen heute in hohem Maße von Elektronik und Software abhängt, ist keine Neuigkeit. Uns hat interessiert, ob die staatlichen Behörden und Ministerien einen Überblick darüber haben, in welcher Weise sich Unfallhäufigkeiten verändert haben, seit wir in fahrenden Computern sitzen. Welche Systeme werden heute verbaut? Haben elektronische Assistenzsysteme die Sicherheit im Straßenverkehr messbar verändert? Welche Fehlfunktionen in Software tauchten dabei auf?

    Auf diese Fragen sollte Minister Alexander Dobrindt (CSU) Antworten haben, wenn er heute bei der Regierungsklausur mit seinen Kabinettskollegen seine Strategie diskutieren wird, wie zukünftig Fahrzeuge und ihre Computersysteme reguliert werden sollen und welche ethischen Probleme es dabei zu diskutieren gilt. Doch in seinem Ministerium herrscht Ahnungslosigkeit.

    robots build self-driving car

    Tesla: Roboter bauen Roboter-Autos.
    Bild: jurvetson, Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

    Fehlfunktionen bei elektronischen Assistenten

    Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Sie fahren auf der Autobahn mit Ihrem Fahrzeug der Oberklasse in eine Baustelle hinein und reduzieren die Geschwindigkeit. Die übliche Enge zwischen den Leitplanken behagt Ihnen nicht, daher geben Sie die Wunschgeschwindigkeit an und überlassen die Fahrzeugführung dem elektronischen Assistenten. Sie lehnen sich zurück, haben aber zur Sicherheit noch eine Hand am Lenker. Das Auto fährt kerzengerade, korrigiert seine Richtung nur selten entlang der Leitplanke.

    Nach zwei Kilometern beschleunigt der Fahrassistent abrupt, lenkt nach links und gibt Vollgas. Die Wucht der Beschleunigung überrascht Sie und drückt Sie hart in den Sitz, während das Auto bereits links die Leitplanke durchschlägt. Sie versuchen noch, die Richtung des Autos zu bestimmen, haben aber Mühe, mit dem Lenkrad die Fahrtrichtung zu bestimmen, während das Fahrzeug weiter beschleunigt und mit Vollgas die gegenüberliegende Fahrbahn schon passiert. Glücklicherweise kollidieren Sie nicht mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Geistesgegenwärtig steuern Sie mit aller Kraft auf einen Baum neben der Autobahn zu, der Ihr Auto zum Stehen und die Airbags mit lautem Knallen zum Explodieren bringt. Sie und Ihre Insassen überleben, tragen aber Verletzungen davon.

    Ein Alptraum-Szenario, aber kommen solche Fehlfunktionen in der Praxis vor? Wie häufig sind sie? Gibt es Fahrzeuge, deren Software bestimmte Fehlfunktionen immer wieder aufweist?

    Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetzen

    Die Abhängigkeit von Software wird in den nächsten Jahren deutlich steigen, erst recht, wenn Autos vernetzt und teilautonom werden. Schon seit 2011 fährt im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Freien Universität in der Hauptstadt sogar ein autonomes Fahrzeug mit einer Sondergenehmigung durch den Stadtverkehr. In den USA und China haben sich autonome und teilautonome Fahrzeuge bereits viele Millionen Kilometer durch den normalen Verkehr bewegt.

    Die berechtigte Hoffnung ist, dass die Unfallzahlen durch Software-Unterstützung langfristig sinken könnten. Allein in Berlin gab es im letzten Jahr 17.790 Personen, die im Straßenverkehr verletzt worden sind, ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Es gibt also viel Potential für eine Verbesserung.

    Andererseits können Fehler in Software auch Leben gefährden und zu verzweifelten Situationen führen, wenn der menschliche Fahrer die Herrschaft über sein Vehikel verliert und das Auto auf seine Befehle nicht oder nicht wie erwartet reagiert. Technische Systeme geraten zuweilen an ihre Grenzen, können versagen oder gänzlich ausfallen. Probleme, die zu Unfällen führen, verschwinden nicht, doch die Ursachen und zugehörigen Häufigkeiten müssten sich messbar verschieben.

    Wir haben daher in verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder nachgefragt – auch mit Hilfe der Informationsfreiheitsgesetze (IFG) –, ob und welche Informationen und Statistiken darüber vorliegen, wie sich Softwarekomponenten in Fahrzeugen oder Fehlfunktionen darin auf Unfallzahlen auswirken. Wir wollten konkret erfahren,

    • ob und welche statistische Angaben oder sonstige Erhebungen zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen, vorliegen (Frage 1).
    • Wir baten außerdem um statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen (Frage 2).
    • Zudem wollten wir statistische Angaben oder sonstige Erhebungen über Unfallklassen und Veränderung der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen (Frage 3).
    • Zuletzt wollten wir bestehende Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und ‑software abfragen (Frage 4).

    Polizeien

    Diejenigen, die mit Unfällen regelmäßig zu tun haben, sind die Polizeien. Entsprechend baten wir in mehreren Bundesländern um Auskunft:

    polizeiauto

    Auch Polizeiautos sind fahrende Computer. Bild: Neuwieser. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

    Die Hessische Polizei konnte inhaltlich nicht weiterhelfen, bezieht aber unsere Fragen auch nur auf die eigenen Fahrzeuge:

    Bezüglich der Polizeifahrzeuge besteht keine explizite Meldeverpflichtung für die von Ihnen genannten Fälle. Gleichwohl werden Unfälle mit Dienstfahrzeugen der hiesigen Behörde gemeldet bzw. bekannt. Aus diesen vorliegenden Daten ergeben sich keine Hinweise auf eine Verursachung von Unfällen in unmittelbaren bzw. ausschließlichem Zusammenhang mit Assistenzsystemen. Insofern sind hier keine statistische Daten zu Unfallhäufigkeiten […] verfügbar.

    Die Hamburger Polizei ließ mitteilen, sie führe „keine Statistiken zu Verkehrsunfällen im Zusammenhang mit technischen Assistenzsystemen oder Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen bzw. deren Komponenten“:

    Die diesbezüglich von Ihnen erbetenen Informationen liegen daher nicht vor und können Ihnen somit nicht zur Verfügung gestellt werden.

    Zu Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und ‑software kann Ihnen seitens der Polizei ebenfalls keine Information gegeben werden.

    Die Landespolizei Schleswig-Holstein hatte nach Rücksprache mit den zuständigen Organisationseinheiten auch keinerlei Informationen:

    Die von Ihnen erbetenen Informationen […] liegen hier nicht vor, da eine entsprechende Erhebung durch die Landespolizei Schleswig-Holstein nicht erfolgt.

    Die IT-Sicherheit der Fahrzeugelektronik und ‑software ist nicht Sache der Polizei, teilt sie zudem mit.

    Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr ließ über das Straßenbauamt Mittelthüringen in Erfurt mitteilen, dafür sei es „nicht zuständig“ und könne „keine Auskunft“ geben. Demgegenüber teilte die Thüringer Polizei mit, ihr lägen keine Informationen vor:

    Die Thüringer Polizei erhebt keine Daten, die elektronische Assistenzsysteme in Kraftfahrzeugen betreffen. Somit kann über die angefragte Unfallhäufigkeit bzw. zu Unfällen mit Personenschaden, die im Zusammenhang mit den vorgenannten Systemen stehen, keine Aussage getroffen werden.

    Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit im Hinblick auf Fahrzeugelektronik und ‑software liegen der Polizei nicht vor.

    Bei den Polizeien sind keine Informationen verfügbar. Im Saarland und in Berlin hat man sich auch nach vielen Monaten des Wartens nicht mal die Mühe gemacht, auf unsere IFG-Anfragen zu antworten.

    Man empfiehlt uns ansonsten, sich an das Bundesministerium für Verkehr oder das Kraftfahrt-Bundesamt zu wenden.

    Bundesbehörden und Landesministerien

    Kraftfahrt-Bundesamt

    Kraftfahrt-Bundesamt.
    Bild: fleno.de, Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0.

    Das hatten wir bereits Ende letzten Jahres getan. Das Kraftfahrt-Bundesamt ließ jedoch wissen, es lägen „keine Statistiken“ vor. Man gibt noch den Hinweis, wie die Bundesamt-Statistiken zustandekommen:

    Statistiken basieren in der Regel auf der Datenbasis der Zentralen Register, bzw. auf Befragungen der Gewerbetreibenden im Güterkraftverkehr. Gegebenenfalls kann Ihnen die Bundesanstalt für Straßenwesen, bzw. das Statistische Bundesamt Unfallzahlen liefern.

    Doch auch hier ist Fehlanzeige. Blindflug ebenfalls bei der IT-Sicherheit in PKWs: Dazu könne man im Kraftfahrt-Bundesamt nichts sagen.

    Staufolgeassistenten, Abstandsregeltempomaten, Abbiegeassistenten und auch die sonstigen Computersysteme in Fahrzeugen: IT-Sicherheit bei Autos ist hierzulande kein Thema, während anderswo schon harte Strafen per Gesetz für Eingriffe in die IT von Fahrzeugen als Folge der sich mehrenden Veröffentlichungen zum Auto-Hacking avisiert werden.

    In Landesministerien sieht es nicht anders aus, was bisher erhobene Zahlen und Fakten angeht. In Baden-Württemberg weiß man nichts, „die von Ihnen erbetenen Informationen sind beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur“ nämlich „nicht vorhanden“.

    Die Autobahndirektion Nordbayern leitete die Frage an das Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr weiter. Das antwortete uns zügig, hatte in der Sache aber auch nichts hinzuzufügen:

    Als Unfallursache ist lediglich allgemein das Merkmal „Technische Mängel“ recherchierbar. Hierunter fallen jedoch jegliche technische Mängel eines Fahrzeugs, z. B. auch defekte Rücklichter oder geplatzte Reifen. Eine Analyse bezüglich bestimmter Systeme ist deshalb nicht möglich.

    Bundesministerium für Verkehr

    So liegt die letzte Auskunftshoffnung gewissermaßen beim Bundesministerium für Verkehr. Schon im Februar baten wir die Pressestelle erstmals um einen Ansprechpartner aus dem Ministerium oder aber um ein Interview. Die Pressestelle antwortete noch am selben Tag ausgesprochen freundlich, man wolle einen Ansprechpartner vermitteln und man könne gern auch schon die Fragen senden.

    Das haben wir umgehend getan. Neben den schon an die Polizeien gestellten Fragen für die IFG-Auskünfte fügten wir noch folgende hinzu:

    • Welche Stellen oder Behörden des Bundes erheben statistische Angaben oder sonstige Zahlen und Fakten zu Unfallhäufigkeiten, die elektronische Assistenzsysteme betreffen?
    • Erheben Stellen des Bundes statistische Angaben oder sonstige Zahlen zu Personenschäden ohne bzw. mit Todesfolge, die mit Fehlfunktionen von Software in Fahrzeugen in Zusammenhang stehen?
    • Erheben Stellen des Bundes statistische Angaben oder sonstige Zahlen und Fakten über Unfallklassen und Veränderungen der Unfallhäufigkeit, die in Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Softwarekomponenten in Fahrzeugen stehen?
    • Welche Regularien und Vorschriften zur Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und ‑software bestehen?
    • Gibt es Pläne für gesetzliche Änderungen in Hinsicht auf die Prüfung der IT-Sicherheit in Fahrzeugelektronik und bei elektronischen Assistenzsystemen?
    • Wie bewertet das Ministerium die Pflichten nach dem neuen IT-Sicherheitsgesetz hinsichtlich der IT-Sicherheit bei Fahrzeugen?
    • Hat das Ministerium einen Überblick darüber, welche Arten von elektronischen Assistenzsystemen mit welchem Funktionsumfang heute in für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen verbaut sind?
    • Welche deutschen Fahrzeughersteller haben welche Arten von elektronischen Assistenzsystemen in welchen Fahrzeugen verbaut?
    • Ist dem Ministerium bekannt, ob und welche elektronischen Computersysteme im für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen deutscher Hersteller erfolgreich gehackt wurden?

    Über die Monate der IFG-Anfragen häuften sich Berichte über Auto-Hacking und Angriffsmöglichkeiten bei vernetzten Fahrzeugen. Betroffen war beispielsweise Nissan, die NissanConnect App erwies sich als aus der Ferne steuerbar.

    Wir haben daher gegenüber den IFG-Anfragen den Bereich der Fragen zur IT-Sicherheit noch erweitert. Im Grunde müsste man noch deutlich detaillierter fragen, wenn es denn einen Ansprechpartner im Ministerium gäbe, etwa danach, wie bei den Autoherstellern und Zulieferern die Prozeduren zur IT-Sicherheit aussehen, ob und welche Vorschriften hierzu wie umgesetzt und überprüft werden oder geplant sind.

    Aber auch nach mehrmaligen telefonischen Nachfragen über Monate hinweg fand sich bis heute im Verkehrsministerium leider kein Ansprechpartner oder jemand, der auch nur eine der Fragen beantworten wollte.

    dobrindt

    Alexander Dobrindt.
    Bild: BMVI.de, Lizenz: Creative Commons BY-ND 2.0.

    Nun aber liegt der „Welt“ ein Strategiepapier vor, über das Minister Dobrindt heute bei der Klausurtagung der Regierung diskutieren lassen will. Es soll auch um Regeln und Anforderungen an autonome Fahrzeuge gehen, wie sie bereits in den Vereinigten Staaten für die nächsten Monate angekündigt sind, um sie verkehrstüchtig im rechtlichen Sinne zu machen.

    Die „Welt“ zitiert aus dem Papier, dass Dobrindt unter „Beteiligung von Wissenschaft, Automobilindustrie und Digitalwirtschaft eine Kommission“ ins Leben rufen wolle, die „klare Leitlinien für Algorithmen entwickelt, welche die Fahrzeugreaktionen in Risikosituationen bestimmen“ sollen.

    Der Minister will also über „Algorithmen“ reden. Dass sich in seinem Ministerium niemand in der Lage sieht, wenigstens ein paar Basisinformationen zu bereits heute massenhaft in Fahrzeugen verbauten Computersystemen zu geben und damit zusammenhängende Fragen zu IT-Sicherheitsanforderungen zu beantworten, oder Erhebungen und Fakten benennen kann, welche Auswirkungen auf Unfallhäufigkeiten heutige elektronische Assistenten eigentlich haben, macht die Dobrindtsche „Strategie“ nicht sehr glaubwürdig.

    Hinweis: Wir haben auch mit Autoherstellern und Zulieferern Kontakt aufgenommen sowie mit amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und werden darüber in weiteren Artikeln berichten.

    24. Mai 2016 25
  • : Parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste: „Lizenz zur Märchenstunde“
    Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Universität Bielefeld (Bildquelle: Humanistische Union)
    Parlamentarische Kontrolle deutscher Geheimdienste: „Lizenz zur Märchenstunde“

    „Verfassungsrechtliche Zweifel“, „riesige Kontrollfreiräume“, „Ausstieg aus den Grundrechten“ – Experten mahnen dringenden Handlungsbedarf bei der Reform des BND an. Ein Vorschlag der Bundesregierung könnte noch vor der Sommerpause vorliegen. Ob er grundrechtliche Anforderungen erfüllt, scheint fraglich.

    20. Mai 2016 3
  • : Verbraucherschützer kritisieren Hotspot-Pläne des Kabelanbieters Unitymedia (Update)
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/nnova/">Nicolas Nova</a>
    Verbraucherschützer kritisieren Hotspot-Pläne des Kabelanbieters Unitymedia (Update)

    Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia springt auf den WLAN-Hotspot-Zug auf. Ähnlich wie seine Mitbewerber möchte das Unternehmen ein deutschlandweites Netz an WLAN-Hotspots bei seinen Kunden aufbauen. Verbraucherschützer kritisieren die automatische Einrichtung und erteilten eine Abmahnung.

    19. Mai 2016 15
  • : Digitalisierung im Mittelstand: Wirtschaftsministerium setzt auf Information
    Mittelstand Digital auf der Hannover Messe via mittelstand-digital.de/<a href="http://www.mittelstand-digital.de/DE/Presse/fotoreihen,did=765092.html?image=17&page=2">Ralf Büchler</a>
    Digitalisierung im Mittelstand: Wirtschaftsministerium setzt auf Information

    Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) brauchen oft Hilfe bei der Umstellung auf elektronische Prozesse. Eigene IT-Abteilungen sind selten, externe Dienstleister teuer. Diesem Problem wollte sich die Initiative Mittelstand Digital des Bundeswirtschaftsministeriums widmen und Hilfen für diese Unternehmen bereitstellen. Petra Sitte von der Linksfraktion im Bundestag hat sich in einer Kleinen Anfrage nach dem Stand der Dinge erkundigt.

    Dabei zeigt sich, dass die Digitalisierung des Mittelstands primär mit Informationsveranstaltungen und ‑materialien sowie Verbundprojekten forciert werden soll, etwa „Publikationen, Schulungen und Einzeldialogen sowie Informationsveranstaltungen in den Kompetenzzentren sowie mit Transferpartnern.“ Dabei geht es zum Beispiel um den Einsatz neuer Kommunikationstechnologie für mobiles Arbeiten, IT-Sicherheit und Software-Usablity.

    Information ist wichtig und gut und viele der geschaffenen „Lotseneinrichtungen“ zur Kompetenzvermittlung bestehen auch nach Abschluss des zugehörigen Kernprojekts weiter. Die Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage Sittes offenbaren aber auch Verbesserungspotential. So ist „nicht vorgesehen, die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der partizipierenden KMUs zu erheben“. Daraus und aus einer Auswertung der sich ergebenden Veränderungen könnten jedoch wertvolle Informationen für die Fortführung einer Förderung gezogen werden. Auch Sitte sieht diesen Punkt unterrepräsentiert:

    Die Entwicklung von freien digitalen Prozesslösungen hilft gerade kleinen Unternehmen, die keine eigene IT-Abteilung unterhalten. Auch allgemeine Grundsätze für den sicheren Umgang mit eigenen, fremden und öffentlichen Daten müssen den Unternehmen an die Hand gegeben werden, damit diese in Rechtssicherheit handeln können. Nichtsdestotrotz konzentrieren sich die Förderungsbemühungen auf die Unternehmen und vernachlässigen damit Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch Fragen der Kundinnen und Kunden der KMUs an digitalisierte Arbeitsplätze und Geschäftsabläufe. Es gibt kein Interesse dies im Zuge der Förderlinie zu erforschen oder zu beeinflussen. Das BMWi zeigt keine Bemühungen Evaluierungen durchzuführen, die zeigen könnten, ob die Informationsveranstaltungen und Beratungen das Wissen und Handeln der Unternehmen beeinflussen. Die Klickzahlen für Projektseiten der Förderlinie sind in Anbetracht von 3,6 Millionen KMUs jedenfalls nicht zufriedenstellend.

    Die angesprochenen Zahlen belaufen sich für 2015 auf 10.100 Klicks pro Monat für den IT-Sicherheitsnavigator. Der IT-Sicherheitscheck wurde durchschnittlich 115 Mal aufgerufen, im aktuellen Jahr erhöhte sich die monatliche Nutzungsfrequenz auf 150. Das ist ausbaufähig. Und eine Evaluation wäre hier die naheliegende Methode, sich damit auseinanderzusetzen, ob die Angebote überhaupt auf Interesse stoßen und wie sie noch mehr Unternehmen erreichen könnten.

    17. Mai 2016 3
  • : Interview zu Störerhaftung und Abmahnungen: „Wir haben ein Problem mit der Anwendung des Gesetzes durch unsere Gerichte“
    Interview zu Störerhaftung und Abmahnungen: „Wir haben ein Problem mit der Anwendung des Gesetzes durch unsere Gerichte“

    Alle reden wieder über die Störerhaftung, seit die Bundesregierung eine Gesetzesänderung angekündigt hat. Wir sprechen in einem Interview mit Rechtsanwältin Beata Hubrig über Freifunk-Initiativen und Störerhaftung, Abmahnungen und Gegenwehr und darüber, welche Fragen noch offen sind und ob wirklich weniger Abmahnungen zu erwarten sind, wenn die Gesetzesänderung kommt.

    Freifunker und Unterlassungserklärungen

    netzpolitik.org: Sie vertreten in Vor- und Gerichtsverfahren Freifunker, die Empfänger der berüchtigten Schreiben von einer Abmahn-Kanzlei sind. Von wie vielen Freifunkern wurden denn mittlerweile erfolgreich Forderungen der auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien im Verfahren oder Vorverfahren eingetrieben?

    RAin Hubrig: Keiner meiner Freifunk-Mandanten hat einer solchen Forderung nachgegeben. Auch alle anderen meiner Mandanten, die abgemahnt wurden, zahlten die geforderten Summen nicht und unterschrieben schon gar nicht diese gefährlichen Unterlassungserklärungen – auch keine modifizierten.

    netzpolitik.org: Was ist denn das Problem mit diesen Unterlassungserklärungen? Kann man nicht einfach sagen: „Okay, ich werde nie wieder dieses Werk filesharen“, wenn man das ohnehin nicht vorhat, aber danach wenigstens seine Ruhe hat?

    RAin Hubrig: Gegenfrage: Warum unterschreiben Sie kein Dokument, dass Sie ab heute „keine Ziegen mehr begatten werden“? Ernsthaft: In der Vergangenheit haben Gerichte solche Erklärungen schon als implizites Schuldeingeständnis eingestuft. Mit der Unterlassungserklärung wird eine Urkunde erstellt, in welcher der Unterzeichner sich dazu verpflichtet, ein konkretes rechtswidriges Verhalten nicht zu wiederholen. Diese Wiederholungsgefahr setzt denklogisch eine rechtswidrige Tat voraus.

    netzpolitik.org: Sowohl die Große Koalition, die Piratenpartei als auch die Kanzlerin behaupten stolz, es gäbe nun einen Durchbruch und sie hätten die Störerhaftung abgeschafft oder abschaffen lassen. Zuerst einmal: Was ist ein Störer, warum muss er haften und was hat das mit offenen WLANs zu tun?

    RAin Hubrig: Die Störerhaftung ist ein klassisches zivilrechtliches Rechtskonstrukt, welches mit den jetzt diskutierten Ideen auch nicht abgeschafft wird. Die Störerhaftung ist und bleibt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Dort ist ein Störer jemand, der eine Gefahrenquelle in seiner Sphäre beseitigen und für den daraus entstandenen Schaden haften muss. Ich halte eine Übertragung der Störerhaftung auf das reine Zugänglichmachen von Internet schon immer für mehr als unglücklich. Schließlich soll in dieser Lesart ein Internetanschluss eine Gefahrenquelle sein.

    netzpolitik.org: Es gibt entsprechend einen Unterschied zwischen einem Täter und einem Störer, beispielsweise dem Filesharer und dem Anschlussinhaber, der das WLAN betreibt?

    RAin Hubrig: Genau, der Unterschied ist wichtig. Der Filesharer ist der sogenannte Täter, der auch schadensersatzpflichtig bleibt. Um ihn geht es derzeit aber nicht, obwohl wir diese Problematik auch dringend diskutieren müssen. Die Aufregung um das Gesetzesvorhaben, also die Novellierung des Telemediengesetzes (TMG), befasst sich allein mit dem Anschlussinhaber, also dem Störer im rechtlichen Sinne.

    Ein Mehr an Rechtssicherheit?

    netzpolitik.org: Und was genau wurde nun abgeschafft? Oder wofür gibt es nun ein Mehr an Rechtssicherheit? Haben sich die Dinge wirklich verbessert?

    RAin Hubrig: In der Vergangenheitsform können wir noch nicht sprechen. Das Vorhaben, das TMG zu verändern, auf welche Art auch immer, ist schon längere Zeit in der Mache. Was sich jetzt verändert hat, beruht auf einem Machtwort der Kanzlerin, welches aber auch nur deshalb geschah, weil wir eine für Betreiber offener Netze positive Stellungnahme des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben. Zusammengefasst lässt der EuGH-Generalanwalt deutlich erkennen, dass er erzwungene Sicherungsmaßnahmen bei WLAN für europarechtswidrig hält.

    Die Bundeskanzlerin erkennt diese politische Windrichtung und versucht, ihre Partei dahingehend zu orientieren und die Gesetzesänderung des TMG nach der Stellungnahme des EuGH-Generalanwalts auszurichten. Dahinter steckt, dass sich der EuGH in mehr als zwei Drittel der Fälle in seinen Urteilen nach der Stellungnahme der EuGH-Generanwaltes richtet.

    Meine Rechtsmeinung dazu ist unverändert, dass das aktuelle Telemediengesetz schon genug Schutz für Menschen bietet, die ihr Internet teilen möchten. Sie werden privilegiert, ohne Ausnahme bezieht sich diese Privilegierung auch auf Unterlassen, so der Wortlaut. Wir haben einzig ein Problem mit der Anwendung des Gesetzes durch unsere Gerichte, die durch die Übertragung der Störerhaftung aus dem BGB ins Internet hier wohl eine Haftungslücke schließen wollten.

    Ein lustiges Bild: Eine internationale milliardenschwere Industrie schickt ihre Anwälte reihenweise in Lumpen vor die Amts- und Landgerichte Deutschlands und überzeugt die Richter davon, wie sehr sie finanziell unter den Auswüchsen des Filesharings litten. Und um ihr Geschäftmodell bis auf den letzten Cent durchdrücken zu können, sollen die Gerichte dafür sorgen, dass das Internet vorgeblich kein rechts- oder haftungsfreier Raum mehr sei.

    Das gebetsmühlenartige Gejaule dieser Verfechter einer „Haftungslücke“ soll davon ablenken, dass in diesen und anderen gesellschaftlichen Feldern – wenn überhaupt – in zwanzig Prozent aller Haftungsfälle jemand erfolgreich in Regress genommen werden kann.

    netzpolitik.org: Das Bundeswirtschaftsministerium behauptet ja in seiner FAQ aus dem Jahr 2015, die jüngsten Entscheidungen der Gerichte seien „nur untergerichtlich“ und daher nicht maßgeblich. Was genau wurde denn in den sogenannten Freifunk-Verfahren entschieden, die hier angesprochen sind?

    RAin Hubrig: Es handelte sich um eine Kostenentscheidung, also grob gesprochen beantwortete das Gericht rein summarisch die Erfolgsaussichten der negativen Feststellungsklage eines Freifunkers positiv. Man kann immer solche erstinstanzlichen Entscheidungen als minderwertig abtun, wenn man sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht auseinandersetzen möchte – ich würde sie allerdings nie „untergerichtlich“ nennen.

    netzpolitik.org: Was ist eine solche „negative Feststellungsklage“?

    RAin Hubrig: Eine Abmahnung setzt eigentlich eine berechtigte Forderung voraus. Da meine Mandaten und ich davon ausgehen, dass sie unberechtigt ist, muss diese Forderung natürlich in einem Antwortschreiben an den Vertreter der Rechteinhaber bestritten werden, verbunden mit einer Aufforderung, die Forderung zurückzunehmen. Freifunker beispielsweise tun dies regelmäßig, auch mit einer zeitnahen Frist.

    Geht die Rücknahme der Forderung nicht innerhalb der Frist ein, kann mittels dieser negativen Feststellungsklage vor dem zuständigen Gericht (in Berlin das AG Charlottenburg) festzustellen beantragt werden, dass die ursprüngliche Forderung nicht besteht. Dies schafft Klarheit. Oft hängen die Forderungen der Abmahner bis zur Verjährung (grob drei Jahre) in der Luft, der Abgemahnte könnte in dieser Zeit jederzeit verklagt werden.

    Was ist mit den Kosten bei unberechtigter Abmahnung?

    netzpolitik.org: Kann ich denn mein WLAN zuhause nach der derzeitigen Rechtslage bedenkenlos meinen Nachbarn oder Passanten zur Verfügung stellen?

    RAin Hubrig: Mein klare Rechtsmeinung dazu: ja, aber nicht bedenkenlos. Aber was kann man heute schon noch bedenkenlos machen? Bei mir holen sich selbst Künstler inzwischen im Vorfeld rechtlichen Rat ein.

    netzpolitik.org: Wenn die Abmahnung unberechtigt war, werden dann eigentlich meine Anwaltskosten ersetzt?

    RAin Hubrig: Es gibt rechtstheoretisch die Möglichkeit, sich bei einer unberechtigten Abmahnung seine eigenen Kosten bei Einschaltung eines eigenen Anwalts ersetzen zu lassen. Nach ständiger Rechtsprechung bei Abmahnungen im gewerblichen Rechtschutz existiert ein Schadensersatzanspruch aus allgemeinem Deliktsrecht, also § 823 BGB. Hier sagt die Rechtsprechung, der Abmahnende hätte sich durch eine gewissenhafte Prüfung und aufgrund vernünftiger und billiger Überlegung die Überzeugung verschaffen müssen, dass sein Schutzrecht rechtlich besteht. Das sind sehr hohe Voraussetzungen, und dass der Abgemahnte dies auch tatsächlich beweisen kann, ist fast ausgeschlossen, da er fast nie Zugang dazu hat, wie der Abmahnende die vorgebliche Rechtsverletzung im Vorfeld prüft. Weiter ist fraglich, ob diese Rechtsprechung zum gewerblichen Rechtsschutz auch auf das Urheberrecht übertragen werden kann. Für die Übertragung auf das Urheberrecht spricht, dass sich sonst der Abmahner relativ weit mit seinen Abmahnungen bewegen kann, ohne irgendwelchen möglichen Kosten ausgesetzt zu sein, so dass auch Abmahnungen auf gut Glück möglich sind.

    netzpolitik.org: Was würden Sie denn betroffenen Bürgern auf den Weg geben?

    RAin Hubrig: Ich denke, dass jeder einzelne Betroffene diesen rechtlichen Auswüchsen – diesem Quatsch! – mit Härte begegnen muss. Dazu gehört mindestens, dass den Forderungen deutlich widersprochen wird. Faustregel ist: „Wenn ich es nicht war, bestehen gegen mich auch keine Forderungen.“

    Wichtig ist auch, dass die Tatsache als solches benannt wird, nämlich dass dieses Geschäftsmodell der im Industriemaßstab massenhaft abmahnenden Kanzleien auf der Angst vor Anwälten und Gerichtsprozessen beruht. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass durch diese Abmahnpraxis das Ansehen der Juristen erheblich leidet.

    netzpolitik.org: Vielen Dank, dass Sie uns für dieses Gespräch zur Verfügung standen.

    Beata Hubrig ist Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Datenschutz und Kommunikationsrecht. Sie unterstützt seit Jahren ehrenamtlich Freifunker in ihrem Kampf gegen urheberrechtliche Abmahnungen.

    13. Mai 2016 26
  • : Open Government Partnership: Türkei weiterhin dabei, Deutschland bald auch
    Open Government Partnership: Türkei weiterhin dabei, Deutschland bald auch

    Die Bundesregierung bewirbt sich um die Mitgliedschaft in der Open Government Partnership. Ob die Teilnahme Deutschlands an der Initiative erfolgreich wird, hängt von der Einbindung der Zivilgesellschaft ab.

    12. Mai 2016 4
  • : Nur jede zehnte Kommune nutzt auf ihrer Webseite eine sichere Verbindung
    Nur jede zehnte Kommune nutzt auf ihrer Webseite eine sichere Verbindung

    Nur 14 Prozent behördlicher und nur neun Prozent aller kommunalen Webseiten bieten eine sichere und verschlüsselte Verbindung an. Dies hat das Projekt https.jetzt automatisiert anhand des german-gov-domains Datensatzes ermittelt. Die Daten lassen sich filtern und durchsuchen.

    https-behoerden-kommunen

    Auf der Erklärungsseite von https.jetzt werden potenzielle behördliche Domaininhaber mit Informationen zu HTTPS und Zertifikaten versorgt. Dabei verweist das Projekt auch auf Let’s Encrypt und die Möglichkeit, dort kostenlose Zertifikate zu erstellen.

    11. Mai 2016 3
  • : Höchstens gemischte Gefühle: Netzpolitik und Grundrechte im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg
    Straße oder schon Datenautobahn? Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/weiterwinkel/3433985422/">WeiterWinkel</a>
    Höchstens gemischte Gefühle: Netzpolitik und Grundrechte im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg

    Der Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg ist unterzeichnet. In Sachen Breitbandausbau, moderne Bildung, Open Source und freiem WLAN enthält er viele positive Aspekte. Doch bei Grundrechten, Überwachung und Informationsfreiheit ist die Vereinbarung von Grünen und CDU eine herbe Enttäuschung.

    10. Mai 2016 22
  • : IFG-Ablehnung des Tages: Auswärtiges Amt hält Böhmermann-Gutachten unter Verschluss
    Jan Böhmermann in Rostock (Foto: Jonas Rogowski, CC BY-SA 3.0)
    IFG-Ablehnung des Tages: Auswärtiges Amt hält Böhmermann-Gutachten unter Verschluss

    Das Auswärtige Amt hält seine interne juristische Prüfung zum Fall Böhmermann weiter unter Verschluss. Das geht aus einer Antwort auf unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hervor. Um auf Nummer sicher zu gehen, dass es das offenbar neunzeilige interne Gutachten nicht herausgeben muss, macht das Amt gleich vier der über dreißig möglichen Ausschlussgründe geltend:

    Die Veröffentlichung des Gutachtens würde laut Auswärtigem Amt „nachteilige Auswirkungen auf den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren haben“.

    Zur Begründung führt das Amt aus, dass die Unschuldsvermutung staatlichen Stellen Äußerungen verbiete, wonach eine bestimmte Person eine strafbare Handlung begangen habe. Unklar ist allerdings, warum das Auswärtige Amt dann überhaupt ein solches Gutachten anfertigen ließ – wohlgemerkt, bereits bevor es eine Anklage Erdogans gegen Böhmermann gab.

    Eine Herausgabe der Informationen könnte nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen Deutschlands zur Türkei haben, da es eine Veröffentlichung des Gutachtens als „Vertrauensbruch“ werten könnte.

    Der Ausschlussgrund zu „nachteiligen Auswirkungen auf internationale Beziehungen“ ist ein viel genutzter Gummiparagraph des IFG – danach können Behörden Veröffentlichungen recht willkürlich ablehnen, wenn diese ihrer Ansicht nach negative Folgen für die Bundesrepublik nach sich ziehen könnten. Laut Bundesverwaltungsgericht ist diese Entscheidung dann „nur eingeschränkt gerichtlich nachprüfbar“.

    Nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, Ermittlungen, faires Verfahren

    Das Gutachten ist offenbar als Verschlusssache VS-Vertraulich gekennzeichnet, die dritthöchste Geheimhaltungsstufe.

    Eine Einstufung nach der Verschlusssachenanweisung sollte im Sinne der Informationsfreiheit eigentlich kein legitimer Ausschlussgrund sein. Zum einen muss bei einer Anfrage ohnehin überprüft werden, ob die Einstufung eines Dokuments weiterhin Bestand hat. Zum anderen sollten die anderen Ausschlussgründe nach dem IFG – also etwa negative Auswirkungen auf die innere Sicherheit – ausreichend sein, um eine Herausgabe zu klären. Spricht kein inhaltlicher Grund gegen eine Veröffentlichung, sollte auch die Einstufung eines Dokuments als vertraulich kein Ausschlussgrund sein.

    Die Offenlegung des Textes könnte strafrechtliche Ermittlungen beeinträchtigen.

    Laut Bundesverwaltungsgericht ist die Beeinträchtigung von Ermittlungen nur dann ein Ausschlussgrund, wenn „das Bekanntwerden der Information den Untersuchungszweck, d.h. die Sachverhaltsaufklärung und Wahrheitsfindung, beeinträchtigt“. Dies würde bedeuten, dass das Auswärtige Amt durch die Veröffentlichung seiner juristischen Einschätzung eine öffentliche Wirkung befürchtet, die die Wahrheitsfindung des Gerichts beeinträchtigt würde.

    Damit sollte recht klar sein, dass die juristische Einschätzung des Auswärtigen Amts per Informationsfreiheitsgesetz nicht das Licht der Welt erblicken wird.

    10. Mai 2016 25
  • : Es cybert bei der Bundeswehr: Digitales Aufrüsten um jeden Preis mit Gamern und Nerds
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/map/3849323864/">map</a>
    Es cybert bei der Bundeswehr: Digitales Aufrüsten um jeden Preis mit Gamern und Nerds

    Es cybert bei der Bundeswehr. Das macht der gestern vorgestellte Abschlussbericht „Aufbaustab Cyber- und Informationsraum“ des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) deutlich. Auf 53 Seiten werden „Empfehlungen zur Neuorganisation von Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Aufgaben im Cyber- und Informationsraum sowie ergänzende Maßnahmen zur Umsetzung der Strategischen Leitlinie Cyber-Verteidigung“ ausgeführt. Es geht darum, dass der Cyber- und Informationsraum neben Land, Luft, See und Weltraum für die Streiftkräfte eine „eigene Dimension“ darstellt. Doch was ist das überhaupt, dieser Cyber- und Informationsraum? Die Definition des BMVg:

    Der Cyber- und Informationsraum ist ein komplexes System und vereint in sich den Cyber-Raum, das Elektromagnetische Spektrum und das Informationsumfeld.

    Schon ab dem 1. Oktober 2016 soll es eine neue Abteilung im BMVg mit dem Namen „Cyber / IT“ (CIT) geben. Bis zum 1. April 2017 soll ein „militärischer Organisationsbereich für den Cyber- und Informationsraum“ (CIR) in der Bundeswehr folgen.

    Cyber-Krieger gesucht

    13.700 Posten wechseln zu CIR, 300 Posten werden „für die Führungsfähigkeit des KdoCIR [Kommando CIR], die Aufstellung eines Zentrum Cyber-Sicherheit der Bundeswehr und die Stärkung der Aufgabe Computer Netzwerk Operationen“ bereitgestellt. Der Großteil des Personals soll dafür aus bestehenden Kräften zusammengezogen werden. Doch das reicht längst nicht aus, denn die Bundeswehr hat ein Personalproblem – vor allem was IT-Kräfte anbelangt. Das zeigt die aggressive Rekrutierungskampagne „Digitale Kräfte“ des BMVg. 3,6 Millionen Euro wurden ausgegeben um auf etwa 18.000 Plakatflächen, mit Bannern, YouTube-Werbung und auf Facebook mit Sprüchen wie „Gegen virtuellen Terror hilft kein Dislike-Button“ und „Wie ziehst du eine Firewall um ein Feldlager?“ IT-Nachwuchs anzuwerben. 800 Zivilisten und 700 Soldaten hofft man damit pro Jahr für den IT-Bereich zu besetzen.

    Doch den Zuständigen ist bewusst, dass das nicht ausreichen wird. Daher sind im Bericht „innovative Wege der Personalgewinnung“ ausgeführt. „Cyber-Stipendien“ an der Bundeswehr-Universität München gehören zu den noch konventionelleren Ideen. Aus dem bis 2018 geplanten Studiengang „Cyber-Sicherheit“ sollen pro Jahr circa 70 Absolventen hervorgehen. Doch bis die fertig sein werden, wird es weitere Jahre dauern.

    Überraschender ist Folgendes:

    Die Durchführung von IT-Turnieren als mögliches Instrument der Personalrekrutierung (z.B. in Form von LAN-Partys für die Rekrutierung von Talenten aus der Gamer-/ E‑Sport-Szene)

    Dabei zielt die Bundeswehr explizit auch auf Menschen „ohne formalen Bildungsabschluss“ oder solche mit „informell oder nicht-formell“ erworbenen Kenntnissen. Für eine bürokratische Einrichtung wie die Bundeswehr zeugen solche Pläne von einen beträchtlichen Maß an Rekrutierungsproblemen. Die reale Umsetzung dieser Strategie wird unter den Voraussetzungen des Bundesbesoldungsgesetzes noch zu evaluieren sein. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Arnold, kommentiert:

    Die Gewinnung von Personal ist noch nicht gelöst. Das herkömmliche Laufbahnrecht ist jedenfalls nicht geeignet, die Bundeswehr als Arbeitgeber für neue IT-Spezialisten attraktiv zu machen.

    Cyber-Marketing-Rhetorik

    Nicht nur beim Absatz zur „innovativen“ Personalgewinnung mutet der Bericht teilweise an wie ein Dokument aus der Unternehmensberatung. So stolpert man darüber, dass IT-Prozesse nun agiler gestaltet werden sollen. Vom Prozessgedanken „PLAN, BUILD und RUN“ im CIT ist die Rede. Und der Eindruck kommt nicht von ungefähr. Hier spürt man deutlich die Handschrift der Verteidigungsstaatssekretärin Katrin Suder, die zuvor bei der Unternehmensberatung McKinsey arbeitete. Die Worte von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen aus dem Beginn ihrer Amtszeit 2014 – „Ich bin die Chefin eines Konzerns“ – drücken treffend aus, was der Bericht verkörpert.

    Unternehmensnah wird es auch bei den diskutierten Besetzungen für die obersten Posten in den neuen Einheiten. Klaus-Hardy Mühleck, derzeitiger Manager von ThyssenKrupp, soll voraussichtlich die Cyber-Abteilung im Ministerium leiten.

    Hau-Ruck-Mentalität verliert Probleme aus den Augen

    Dass die IT-Strukturen in der Bundeswehr veraltet sind, wird an vielen Stellen deutlich. Daher ist eine Neuaufstellung unerlässlich, doch eine übers Knie gebrochene Aufrüstung bringt auch viele Probleme mit sich, der bürokratische Aufwand ist immens. Agnieszka Brugger, Obfrau im Verteidigungsausschuss für die Grünen im Bundestag, fürchtet, dass die Bundeswehr erst einmal weniger handlungsfähig sein wird:

    Mit ihren Plänen für einen neuen Organisationsbereich sorgt die Verteidigungsministerin zudem dafür, dass die Strukturen der Bundeswehr durch noch mehr Verwaltung und Bürokratie unnötig aufgebläht werden. Gleichzeitig wird die Handlungsfähigkeit auf mittelfristige Sicht erst einmal heftig eingeschränkt, denn aus den Erfahrungen der letzten Reformen wissen wir, dass solche Umstrukturierungen lange brauchen und sich erst einmal extrem lähmend auswirken. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die neuen Fähigkeiten nicht da, wo es sie bereits gibt, gestärkt und ausgebaut werden. Statt wieder einmal auf knackige Schlagzeilen zu setzen und die militärische Logik ins Netz zu tragen, sollte Frau von der Leyen jeden Cent und jeden Menschen mit IT-Kompetenz für den Schutz und die Sicherheit der eigenen Systeme einsetzen.

    Neben dem immensen bürokratischen Aufwand steht die Frage, welche genauen Aufgaben und Kompetenzen die Bundeswehr in der Cyber-Welt haben soll. Die Auflistung im Bericht enthält einen bunten Blumenstrauß:

    • Gewährleisten von Informationssicherheit und Schutz des IT-Systems der Bundeswehr sowohl im Einsatzgebiet als auch in Deutschland im Sinne einer Dauereinsatzaufgabe,
    • Beitragen zum Schutz kritischer Cyber/ IT-Infrastrukturen im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge,
    • Erstellen einer umfassenden militärischen Nachrichtenlage sowie eines übergreifenden Cyber-Lagebildes und Beitragen zu einem gesamtstaatlichen Lagebild,
    • Durchführen von Computer Netzwerk Operationen (CNO) im Cyber-Raum sowie Maßnahmen des Elektronischen Kampfes (EK) im elektromagnetischen Spektrum,
    • Nutzen des Informationsumfeldes zur Erkennung von Propaganda und Desinformation in Krisengebieten,
    • Teilhaben an der Meinungsbildung im Informationsumfeld der Interessengebiete der Bundeswehr [Fußnote: Im Einklang mit dem grundgesetzlichen Neutralitätsgebot des Staates.] und in mandatierten Einsätzen.

    Was darf die Bundeswehr eigentlich?

    Schutz von IT-Infrastruktur ist wichtig, doch der Schutz kritischer Infrastrukturen „im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge“ umfasst mehr als nur die unmittelbare Infrastruktur der Bundeswehr selbst. Hierzu gehören neben anderen Energieversorger, Transportinfrastruktur ebenso wie Wasserversorgung. Deren besseren Schutz soll originär das IT-Sicherheitsgesetz regeln, auch wenn im Gesetz einiges fehlt, um wirklich zu einem besseren Schutzniveau zu gelangen. Die Bundeswehr hat damit erstmal nichts zu tun und es stellt sich die Frage, wie ein Einsatz der Bundeswehr im Inland hier gerechtfertigt werden kann. Die Pläne, den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu erleichtern, werfen hier ihren Schatten voraus.

    Noch schwieriger wird es, wenn es nicht mehr nur um Verteidigung, sondern auch um Angriffsoperationen geht, die unter Computer Network Operations fallen. Bisher werden diese von einer 60-Personen-Truppe in Rheinbach ausgeführt, die um 20 Posten aufgestockt werden soll. Bei Angriffen in der Cyber-Welt sind noch viele völkerrechtliche Fragen offen. Dabei spricht der Bericht selbst diese Probleme an: Die Attributierung von Angriffen zu Nationen oder Gruppen ist schwierig, die Frage der Schwelle eines bewaffneten Angriffs oft ungeklärt und was Angriff und Verteidigung ist lässt sich schwer trennen:

    Selbst die Grenze zwischen offensiver und defensiver Ausrichtung ist fließender als sonst. Hat ein Akteur die Fähigkeit zur Verteidigung, so kann er auch weltweit angreifen.

    Ergo: Man liefert eine Vielzahl an Argumenten, warum eine überstürzte Aufrüstung problematisch ist. Beim eigenen Handeln wird das nicht reflektiert. Stattdessen schweigt man sich zu den eigenen Angriffsplänen aus, beteuert aber, für jeden Einsatz sei eine Mandatierung durch den Bundestag notwendig. Ein Thema, das auch die Stellungnahmen der von uns angefragten Abgeordneten bestimmte.

    Reaktionen aus dem Bundestag

    Brugger kritisiert die Absichten für Offensiv-Einsätze:

    Ich halte es für einen fatalen Tabubruch, dass die Bundeswehr künftig auch Angriffe in fremde Netze verüben soll und auf diese Weise dann die Eskalationsdynamik im Netz befeuert. Wenn die Bundesregierung wirklich ein freies, friedliches und sicheres Netz für die Bürgerinnen und Bürger schaffen wollte, dürfte sie sich nicht selbst an virtueller Kriegsführung beteiligen. Denn wer selbst auf Sicherheitslücken in anderen Systemen spekuliert und diese ausnutzen will, hat ein großes Interesse daran, dass es auch weiterhin Sicherheitslücken gibt.

    Mit ihrer Kritik steht sie nicht allein da. Auch Alexander Neu, Obmann der Linken im Ausschuss, ist ähnlicher Meinung:

    Rein defensive Cyber-Verteidigung ist legitim, dennoch birgt das nun vorgestellt Konzept große Gefahren und öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Denn Cyber-Angriffe sind im Gegensatz zu konventionell-militärischen Angriffen nicht sichtbar und damit fast nicht kontrollierbar für Außenstehende oder das Parlament. Es liegt in der Natur einer Cyber-Attacke, dass so gut wie nie sicher nachvollziehbar ist, wer die Verantwortung dafür trägt und damit eben auch nicht, wer der eigentliche „Angreifer“ ist.

    Die Grenze zwischen der bloßen Abwehr eines Angriffes und der Vorbereitung und Durchführung eines eigenen Angriffes ist verschwommen und nicht kontrollierbar. Ein offensiver Cyber-Angriff der Bundeswehr müsste vom Parlament genehmigt werden. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, angesichts der beabsichtigten kurzen Reaktionszeiten und der Hackerangriffen inhärenten Unsicherheiten ist mir mehr als schleierhaft. Kurzum: Diese neue – auch militärische – Wirkkraft ist eine politisch höchst gefährliche Sache, da sie Operationen in einer Black Box zulässt, deren Folgen weder kalkulierbar noch völkerrechtlich geklärt sind und geradezu danach schreien die parlamentarischen Rechte auszuhebeln. Das Konzept ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unausgegoren, da es keine Antworten auf die oben genannten Gefahren liefern kann oder will.

    Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Wolfgang Hellmich aus der SPD, sieht noch offene Fragen:

    Wichtig für uns Abgeordnete ist auch, dass es keinen Einsatz von Cyber-Kräften ohne entsprechende Einsatzmandatierung durch den Deutschen Bundestag gibt. Da der Cyber-Raum weder nationale Grenzverläufe noch Strukturen kennt, verwischen die Linien zwischen kriegerischen oder rein kriminellen Angriffen. Dies macht eine politisch legitimierte Entscheidung umso notwendiger. Im Zeitalter von Industrie 4.0, dem Internet der Dinge, Big Data und der Verletzlichkeit von Staat und Gesellschaft, ist eine enge politische Begleitung dringend geboten, zumal viele Fragen – zum Beispiel des Völkerrechtes – zu klären sind.

    Ähnlich betrachtet das sein Parteikollege Arnold und wirft noch eine weitere Frage auf:

    Wir begrüßen es, dass die Verteidigungsministerin mit der neuen Organisationsstruktur auf die zunehmenden Bedrohungen der IT-Sicherheit in der Bundeswehr reagiert.
    Viele Fragen aber bleiben durch die Organisationsreform unbeantwortet. Das betrifft insbesondere die Beantwortung rechtlicher und völkerrechtlicher Fragen. Dazu gehört auch, inwieweit militärische Maßnahmen im Cyber- und Informationsraum zukünftig in die Mandate für die Auslandseinsätze der Bundeswehr aufgenommen werden müssen.

    Für uns Parlamentarier stellt sich die Frage, wie bei der zunehmenden Verzahnung mit BMI, BSI und BND die parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten ist. Wir werden hier auf ein transparentes Verfahren und die Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium drängen.

    Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Henning Otte, äußert sich hingegen zufrieden:

    Unsere Gesellschaft steht an einer Schwelle zu einer neuen technischen Revolution. Immer mehr Lebensbereiche sind von Informationstechnologien durchsetzt. Analog hierzu müssen wir uns auf eine „Sicherheitspolitik 4.0“ einstellen. Die zunehmende Digitalisierung birgt Chancen, macht uns aber auch leichter angreifbar. Nicht zuletzt die hybride Kriegsführung, die wir in aktuellen Konflikten beobachten, bedient sich IT-Angriffen als einer ihrer Erscheinungsformen. Daher unterstütze ich die vorgeschlagene Reform der Organisationstruktur zum Ausbau der Cyber-Fähigkeiten bei der Bundeswehr. Mit der Neuorganisation wird dem Thema der angemessene Rahmen verschafft, um sichtbar und schlagkräftig auf die Herausforderungen im Cyber- und Informationsraum einzustellen.

    Die Bündelung der IT-Strukturen und ‑fähigkeiten im Ministerium und in einem eigenen Organisationsbereich in der Bundeswehr sind ein wichtiger Schritt, um alles unter ein Dach zu bringen und sich selbst besser zu schützen. Über den eigenen Schutz hinaus kann die Bundeswehr aber auch in einer Gesamtstrategie der Bundesregierung Fähigkeiten zum Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stellen. Hier geht es aber nicht um Cyberkrieg.

    Yet another Cyber-Abteilung?

    Die neuen Cyber-Pläne des BMVg spiegeln die Bemühungen wieder, mit der Digitalisierung umzugehen und nicht komplett den internationalen Anschluss zu verlieren. Das darf nicht auf Kosten einer gründlichen rechtlichen Prüfung geschehen, damit kein Rüstungswettlauf nach dem Motto „Wenn die anderen das machen, müssen wir auch“ werden. Und vor allem darf die neue Bundeswehr-Cybertruppe nicht noch eine weitere Cyber-Institution werden, die in der Wirkungslosigkeit versinkt. Wie beispielsweise das Nationale Cyber-Abwehrzentrum, das vor fünf Jahren für die bessere Verteidigung vor Cyber-Angriffen errichtet wurde und dem der Bundesrechnungshof das verheerende Urteil ausstellte, einen fraglichen Nutzen zu haben. Hier ist übrigens auch die Bundeswehr involviert. Besonders interessiert war man aber wohl nicht an der gemeinsamen Cyber-Abwehr. Zu den Lagebesprechungen seien die „vorgesehenen Einrichtungen der Bundeswehr“ bis auf den Militärischen Abschirmdienst – zumindest in den ersten drei Jahren des Bestehens – nie erschienen.

    27. April 2016 19
  • : Gabriel: Deutschland soll „die beste digitale Infrastruktur der Welt“ erhalten – Wettbewerbsverzerrung befürchtet
    Wahrheit, Lüge, irgendwas dazwischen? Man weiß es nicht. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Moko1998">Moritz Kosinsky</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en">BY-SA 3.0</a>.
    Gabriel: Deutschland soll „die beste digitale Infrastruktur der Welt“ erhalten – Wettbewerbsverzerrung befürchtet

    Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel fordert einen raschen Ausbau des Glasfaser-Netzes in Deutschland. Im Handelsblatt sagte er am Montag: „Unser Ziel muss es sein, spätestens 2025 mit Gigabitnetzen die beste digitale Infrastruktur der Welt zu haben“, wie heise.de berichtet. Für dieses Vorhaben will Gabriel finanzielle Mittel aus dem 300 Milliarden Euro umfassenden Europäischen Fonds für strategische Investitionen („Juncker-Fond“) beziehen.

    Dieses Ziel scheint angesichts der Zahlen des europäischen Industrieverbandes FTTH Council sehr ambitioniert. In der Bundesrepublik, der stärksten Volkswirtschaft in Europa, verfügen gerade einmal ein Prozent aller Haushalte über einen Gigabit-Glasfaseranschluss.

    Kritiker befürchten „Re-Monopolisierung“ bei Umsetzung der umstrittenen Vectoring-Pläne

    Vor Kurzem hatte die Bundesnetzagentur beschlossen, schnellere Internetverbindungen durch sogenanntes Vectoring im bestehenden Netz von Kupferleitungen zu realisieren. Dabei kann aus technischen Gründen allerdings immer nur ein Anbieter pro Nahbereich Vectoring betreiben. Kritiker dieses Vorhabens fürchten, dass die etablierte Telekom dabei eine Art Monopolstellung einnehmen könnte. Die Konkurrenten sprachen sich deswegen gegen die Pläne aus und drohten mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Die Gegner der Vectoring-Pläne sehen den umfassenden Ausbau der zukunftsträchtigen Glasfaser-Technologie gefährdet. Der auf Kupferkabel gestützte Netzausbau entziehe dem Glasfaser-Ausbau die wirtschaftliche Grundlage. Die Telekom argumentierte dagegen, denn auch bei Vectoring kommen Glasfaserkabel zumindest bis zu einem regionalen Hauptverteiler zum Einsatz.

    „Zukunftsträchtiger Glasfaserausbau wäre nicht mehr möglich“, entgegnete der Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), Norbert Westfal, im Januar. Denn das Investitionsumfeld für Glasfaser-Netzausbau im Nahbereich würde sich stark negativ entwickeln:

    Auf Mischkalkulationen basierende Glasfaser-Ausbauvorhaben hätten durch die Freigabe der zwar billigeren, aber wenig zukunftsfesten Vectoring-Technik, die auf veralteten Kupferkabeln aufsetzt, kaum noch eine Chance.

    In einem gemeinsamen Schreiben (PDF) an Digitalkommissar Günther Oettinger haben 25 Verbände ihre Ablehnung gegenüber dem Vectoring-Monopol ausgedrückt. Sie sprachen sich für mehr Wettbewerb aus und appellierten: „Deutschland braucht Investitionsanreize für die Migration zur Gigabit-Gesellschaft“.

    Bundesregierung für Deregulierung des Wettbewerbs

    Trotz dieser berechtigten Bedenken an einer monopolistischen Praxis bei der Vergabe von Ausbaugenehmigungen, setzen Sigmar Gabriel und die Bundesregierung offenbar auf weichere Wettbewerbsregelungen. Es scheint, dass der Ex-Monopolist Telekom dabei als eine Art „europäisches Flaggschiff“ gegen außereuropäische Konkurrenz in Stellung gebracht werden soll. Intensiver innereuropäischer und vorallem innerstaatlicher Wettbewerb ist für diese Pläne eher schädlich.

    Angesichts globaler Konkurrenz sprach sich der Bundeswirtschaftsminister dafür aus, die Wettbewerbsmaßstäbe in Europa zu lockern. „Wir müssen europäische Champions zulassen“, meinte er gegenüber dem Handelsblatt und erklärte: „Unser Problem besteht doch nicht darin, dass wir zu große europäische Player haben, sondern dass die Internet-Giganten aus den USA uns immer mehr in ihre Abhängigkeit zwingen.“

    Die Bundesregierung hatte sich schon im März für eine Deregulierung des Markts für Telekommunikationsinfrastruktur eingesetzt, damit die Telekom ihre Macht ausbauen und gegen globale Konkurrenz bestehen kann. Die EU-Verantwortlichen für Regulierung sind momentan eher darauf bedacht, die Angebotsvielfalt in einzelnen Ländern zu bewahren. Die Bundesregierung befürchtet anscheinend, eine zu starke Förderung der innereuropäischen Konkurrenz könne dazu führen, dass Global-Player aus den USA bald den hiesigen Markt dominieren.

    26. April 2016 9