Twittern bei der Polizei kann mit den Grundrechten kollidieren. Das stellte gerade auch der aktuelle Grundrechte-Report fest.
Seit der polizeilichen Twitterei bei den Blockupy-Protesten im März 2015 in Frankfurt, hat sich viel Kritik an der Art und Weise des Twitterns entzündet. Diese Kritik reicht vom Twittern von Vorverurteilungen über die notorische „Du“-Ansprache bis hin zu unerlaubten Meinungsbekundungen. Darüber hinaus wird kritisiert, dass die Tweets teilweise Durchsagecharakter hätten und dass Persönlichkeitsrechte z.B. von Demonstrierenden verletzt würden. Polizei und Twittern bewegt sich in jedem Fall in einem grundrechtlichen Spannungsfeld, wie Zeit Online unter dem Titel „Offen, transparent, verfassungswidrig“ feststellte.
Faz.net widmet sich der Debatte des letzten Jahres im Artikel „Twittern in der Grauzone?“ noch einmal ausführlich und stellt fest:
Eine Regelung dazu, was die Polizei bei Twitter, Facebook und Instagram darf, gibt es in den Polizeigesetzen nicht. Dabei wäre die dringend nötig, finden einige Juristen und Politiker, die sich mit dem Thema auseinander gesetzt haben.
