Bereits seit April 2014 schwelt ein Streit zwischen der philosophischen Fakultät der Universität Rostock und ihrem Rektor darum, ob Edward Snowden die Ehrendoktorwürde verliehen werden darf. Das Schweriner Verwaltungsgericht hat sich heute gegen die Verleihung ausgesprochen.
Gemeinsam mit dem Sozialdemokraten und Bildungsminister Mathias Brodkorb wehrte sich der Rektor der Uni, Wolfgang Schareck, nach einer formalen Beanstandung auf gerichtlichem Wege gegen das Vorhaben der philosophischen Fakultät. Das Verwaltungsgericht hat heute gegen den Fakultätsrat und den damaligen Dekan der philosophischen Fakultät, Hans-Jürgen von Wensierski, entschieden, so dass der Dr. h. c. (für honoris causa, „ehrenhalber“) vorerst nicht vergeben werden darf.
Allerdings: von Wensierski lässt sich nicht beirren und kündigte an, eine Berufung anzustreben oder aber ein erneutes Ehrenpromotionsverfahren in die Wege zu leiten. Ziel der Verleihung war erklärtermaßen, ein Zeichen zu setzen:
Edward Snowden hat sich um die Wissenschaft verdient gemacht, indem er ihr eine Fülle forschungsrelevanter Daten zur Verfügung gestellt hat, die Bearbeitung neuer oder erweiterter Fragestellungen in mehreren Disziplinen ermöglicht hat und ihr die Grundlage für eine neue Standortbestimmung gegeben hat.
Dem steht allerdings das Landeshochschulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern im Wege, wie das Verwaltungsgericht heute feststellte. Dieses war im Jahr 2002 geändert worden und setzt seitdem hohe Maßstäbe für eine Verleihung eines Ehrendoktors. Der Vorsitzende des Gerichts sagte dem NDR:
In allen anderen Bundesländern wäre die Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch.
Zusammen mit dem Hochschulrecht in Berlin sei die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern die strengste in Deutschland.
