BKA
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: Grundrechteabbau im Eilverfahren: Große Koalition verschärft Anti-Terror-Paket nochmal
Foto: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Georg_Maa%C3%9Fen#/media/File:Hans-Georg_Maa%C3%9Fen_01.jpg"> Sandy Thieme</a> [<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY SA 3.0</a>] : Grundrechteabbau im Eilverfahren: Große Koalition verschärft Anti-Terror-Paket nochmal Kurz vor der finalen Abstimmung haben Abgeordnete von Union und SPD heute einen Änderungstrag beschlossen, der eine Ausweitung der Überwachung von Minderjährigen vorsieht. Verfassungsschutz-Präsident Maaßen bedankte sich dafür bereits am Montag und entlarvt damit das undemokratische Verfahren.
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: Erst Kinderpornografie, jetzt „Extremismus“: Unternehmen sollen Uploadfilter von Microsoft installieren
Microsoft PhotoDNA. : Erst Kinderpornografie, jetzt „Extremismus“: Unternehmen sollen Uploadfilter von Microsoft installieren Ins Internet hochgeladenes Material könnte demnächst mit einem Uploadfilter von Microsoft auf „extremistische“ oder „radikalisierende“ Inhalte gescannt werden. Der Filter würde bei Internetunternehmen installiert, die nötigen Datenbanken könnten aber bei Polizeibehörden liegen.
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: Bundestagsanhörung zu Anti-Terror-Paket: Eklat und verfassungsrechtliche Bedenken (Updates)
CC by 2.0 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UEFA_Euro_2012_qualifying_-_Austria_vs_Germany_2011-06-03_(16).jpg : Bundestagsanhörung zu Anti-Terror-Paket: Eklat und verfassungsrechtliche Bedenken (Updates) In drei Tagen will die Große Koalition ein weitreichendes Überwachungsgesetz beschließen. Sachverständige bezeichneten das Gesetz im Innenausschuss heute als verfassungswidrig. Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen verließen die Anhörung aus Kritik am undemokratischen Hauruckverfahren.
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: Eklat im Innenausschuss: Opposition verlässt Sitzung zu Anti-Terror-Paket unter Protest
Alle "unabhängigen" Experten der großen Koalition sind dem Innenministerium unterstellt. Foto: <a herf="https://www.flickr.com/photos/cbmd/2417687306/sizes/l">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/cbmd/2417687306/sizes/l">cbmd</a> : Eklat im Innenausschuss: Opposition verlässt Sitzung zu Anti-Terror-Paket unter Protest Die Große Koalition setzt dem federführenden Ausschuss im Bundestag bei einer Anhörung drei Präsidenten von Sicherheitsbehörden als unabhängige Sachverständige vor – und provoziert damit einen Eklat.
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: Spitzeln durch Europa: Kaum Auskunft über Tarnidentitäten von Polizeien und Geheimdiensten
Den britischen verdeckten Ermittler Mark Kennedy nennt der Berliner Senat nun Mr. "X". Im Auftrag der Metropolitan Police spitzelte "X" in mindestens zehn europäischen Ländern sowie in den USA. : Spitzeln durch Europa: Kaum Auskunft über Tarnidentitäten von Polizeien und Geheimdiensten Urteile gegen Polizeispitzel, die vor der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht ihre wahre Identität geheim halten, haben Bestand. Diese Einschätzung vertritt der Berliner Senat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer. Gegenstand war der Einsatz des britischen verdeckten Ermittlers Mark Kennedy, den der Senat als Mr. „X“ bezeichnet.
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Quellen-TKÜ: Konferenz der Justizminister fordert Ausweitung von Staatstrojaner-Einsätzen (Update: Koalitionskrach in Thüringen)
Gruppenbild der Justizminister:innen auf ihrer Frühjahrskonferenz. Quellen-TKÜ: Konferenz der Justizminister fordert Ausweitung von Staatstrojaner-Einsätzen (Update: Koalitionskrach in Thüringen) Der Einsatz von Staatstrojanern soll auf mehr Behörden und mehr Straftaten ausgeweitet werden. Dazu fordern die Justizminister der Bundesländer einstimmig eine Rechtsgrundlage vom Bundesjustizminister. Der Berliner Justizsenator freut sich über „weniger faktisch rechtsfreie Räume“.
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: Positionspapier Innere Sicherheit: Grüne fordern weniger Geheimdienste, dafür viel mehr Polizei
Ein Hubschrauber der Bundespolizei. Foto: <a ref="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC-NY-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/fn90/9926259953/sizes/l">Fabian Nelkel</a> : Positionspapier Innere Sicherheit: Grüne fordern weniger Geheimdienste, dafür viel mehr Polizei Die Grünen wollen mehr Polizei als alle anderen Parteien im Bundestag. Gleichzeitig soll der skandalbehaftete Verfassungsschutz in einen neuen Geheimdienst und ein offen arbeitendes Institut zum Schutz der Verfassung überführt werden. Wir haben uns die neue Sicherheitspolitik der Grünen genauer angeschaut.
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: Polizeilicher Informations- und Analyseverbund: Regierung hat keinen Überblick über Kosten
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en">CC-BY 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Je_suis_Charlie,_Hamburg_(5).jpg">Konrad Lembcke</a> : Polizeilicher Informations- und Analyseverbund: Regierung hat keinen Überblick über Kosten Die Datenlandschaften der Polizei sind inhomogen und behindern die Ermittlungsarbeit. Abhilfe soll der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund schaffen, doch dessen Fertigstellung verzögert sich. Mittlerweile kann die Bundesregierung nicht einmal mehr absehen, wie viel das System kosten wird.
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Wir veröffentlichen das Anti-Terror-Paket: Der Ausweis-Zwang für Mobilfunk kommt
Bald nur noch mit Personalausweis: SIM-Karten. Bild: <a href="https://www.flickr.com/people/mroach/">mroach</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. Wir veröffentlichen das Anti-Terror-Paket: Der Ausweis-Zwang für Mobilfunk kommt Mobilfunk-Anschlüsse dürfen nicht mehr pseudonym genutzt werden, ab jetzt soll Ausweiszwang für SIM-Karten gelten. Das ist Teil des neuen Anti-Terror-Pakets, das die Bundesregierung heute beschlossen hat. Schon jetzt werden diese Daten millionenfach abgefragt.
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: Ineffizient, teuer und peinlich: Die Datenlandschaften der Polizeibehörden
via Twitter/<a href="https://twitter.com/h4uk3/status/577444145243021312">h4uk3</a> : Ineffizient, teuer und peinlich: Die Datenlandschaften der Polizeibehörden Wollen Polizeibehörden Daten austauschen, scheitern sie meist nicht – wie gern behauptet – am Datenschutz, sondern an technischen Inkompatibilitäten. Rola Security Solutions verdient daran eine Menge Geld.
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Frühjahrskonferenz: Justizminister fordern Ausweitung von Staatstrojanern auf mehr Behörden und mehr Straftaten
Staatstrojaner: Reinkommen oder draußen bleiben? Bild: <a href="https://www.flickr.com/people/maha-online/">Martin Haase</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>. Frühjahrskonferenz: Justizminister fordern Ausweitung von Staatstrojanern auf mehr Behörden und mehr Straftaten Die Landes-Justizminister fordern eine Legalisierung und Ausweitung von Staatstrojanern. Auf Vorschlag von Berlin soll die Frühjahrskonferenz eine gesetzliche Grundlage für die Quellen-TKÜ fordern. Bereits heute darf damit internationaler Terrorismus abgewehrt werden – jetzt folgt die Ausweitung.
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: „Terroristisches Material“ im Internet: Noch mehr Löschanträge von Europol erfolgreich
: „Terroristisches Material“ im Internet: Noch mehr Löschanträge von Europol erfolgreich Die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol ist aktiver als bisher bekannt. Die Partnerschaft mit der „Internetbranche“ soll nun weiter ausgebaut werden. Ziel ist die Einrichtung einer gemeinsamen, polizeilich-privaten Meldeplattform und die Entwicklung von „Gegendiskursen“.
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: EU prüft Erweiterung des Prüm-Verfahrens auf Gesichtsbilder
Wie umgehen mit immer mehr Gesichtserkennungssystemen? Das BMBF-Projekt "FeGeb" erforscht bereits die "Fälschungserkennung". (Bild: BMBF-Broschüre) : EU prüft Erweiterung des Prüm-Verfahrens auf Gesichtsbilder Der „Lichtbildvergleich“ in Polizeidatenbanken nimmt stetig zu. Wegen immer besserer Algorithmen soll die Bildersuche nun grenzüberschreitend möglich werden. In Deutschland könnte dies die INPOL-Datei betreffen.
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: Mit dem BKA ins hacktivistische Dunkelfeld
Cover der BKA-Studie. Seriöslich. : Mit dem BKA ins hacktivistische Dunkelfeld In einer dritten Studie zum Phänomen „Hacktivismus“ findet das Bundeskriminalamt als Bedrohungspotential vor allem „Shitstorms“ sowie Informationskampagnen – und damit in der Regel legitime Meinungsäußerungen.
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: An Bahnhöfen lieber nicht rennen oder herumlungern: Bundespolizei erprobt Videoüberwachung mit Mustererkennung
Möglicherweise Vorbild: Projekt "Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster" zur freiwilligen Überwachung in bestimmten Zonen. : An Bahnhöfen lieber nicht rennen oder herumlungern: Bundespolizei erprobt Videoüberwachung mit Mustererkennung Die Bundespolizei will auch auf einem Berliner Bahnhof „intelligente Videotechnik“ erproben. Dies berichtet die Berliner Zeitung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Videoüberwachung in Berlin und dem Umland durch die Deutsche Bahn AG. Es soll sich dabei um ein Pilotprojekt handeln. Welche Station mit der Technik ausgestattet wird stehe aber noch nicht fest, allerdings sei der S- und Fernbahnhof Südkreuz mit seinen großzügigen Bahnsteigen „eine Möglichkeit“. Das Projekt startet noch in diesem Jahr.
Dem Bericht zufolge kommt eine Software zur Mustererkennung zum Einsatz. Auf diese Weise können verdächtige Bewegungen von Personen aufgespürt werden, ohne dass die anfallenden Videoströme permanent von menschlichen BedienerInnen beobachtet werden müssen. Als Beispiele nennt die Zeitung Personen, die sich auffällig lange auf einem Bahnsteig aufhalten und immer wieder dieselbe Strecke gehen. Möglich ist auch die Beobachtung von Gegenständen. Laut dem Vizepräsidenten der Bundespolizeidirektion löse die Anlage einen Alarm aus, „wenn sie feststellt, dass ein Koffer seit längerem nicht bewegt worden ist“.
Den Ausbau der Videoüberwachung mit „guter Auswertung der Bilder“ hatte der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach den Anschlägen beim Marathon in Boston/ USA vor drei Jahren angekündigt. Das Bundesinnenministerium hat sich hierzu mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) sowie Landeskriminalämtern bereits an mehreren Forschungsprojekten beteiligt. Von Interesse war unter anderem die Suche nach Personen über den Abgleich von Lichtbildern mit Echtzeit-Videodaten.
„Rückwärts- und vorwärtsgerichtete“ Überwachung
Eines der Projekte trug den Namen „Analyse von Personenbewegungen an Flughäfen mittels zeitlich rückwärts- und vorwärtsgerichteter Videodatenströme“ (APFeL) und wurde an Flughäfen getestet. „Auffällig erscheinende Personen“ können auf Bildschirmen markiert und auf diese Weise automatisch verfolgt werden. Das Verfahren funktioniert in Echtzeit, aber auch für die Rückverfolgung in archivierten Videodaten. Ähnlich forschten die Beteiligten des Vorhabens „Automatische Situationseinschätzung für ereignisgesteuerte Videoüberwachung“ (ASEV) an einer Plattform, die einen Alarm auslöst wenn „Personen, Gegenstände, Flugzeuge oder Fahrzeuge sich außerhalb des ihnen erlaubten Bereiches aufhalten“. Genutzt wurden „Übersichtsaufnahmen mit herkömmlichen Videokameras“. Die Erkennung „potenzieller Gefährdungssituationen“ wurden zudem im Projekt „Verteilte, vernetzte Kamerasysteme zur in situ-Erkennung personeninduzierter Gefahrensituationen“ (CAMINSENS) erprobt.
Nicht zufriedenstellend verlief bislang die Erkennung einer „sich anbahnenden Situation mit Bedrohungspotential“, wie es im Projekt „Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen“ (MuViT) untersucht wurde. Die ForscherInnen wollten die „Detektion von aggressiven Akten“ möglichst in Echtzeit automatisieren. Unklar blieb, welches Verhalten als „aggressiv“ definiert wurde. Bis 2014 forschte das Bundespolizeipräsidium mit der Polizei Hamburg zur „Multi-Biometriebasierten Forensischen Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten“ (MisPel). Getestet wurden Verfahren der „Bildinhaltsanalyse“ zum Auffinden von Personen in Daten aus der öffentlichen Videoüberwachung. Das Verfahren wird inzwischen zum Lichtbildvergleich in Polizeidatenbanken genutzt.
Bleiben überwachungsfreie Räume?
Die nun in Berlin erprobte „intelligente Videotechnik“ könnte auf dem Projekt „Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster“ (ADIS) basieren. Es wurde speziell für den Einsatz an Bahnhöfen entwickelt. Vorgesehen war die Einrichtung spezieller Zonen für die Überwachung, während gleichzeitig nicht überwachte Räume beibehalten und speziell gekennzeichnet würden. Indem Reisende also selbst entscheiden können, ob sie von einer Kamera beobachtet werden wollen, soll die Akzeptanz der teilautomatisierten Überwachung gesteigert werden.
Viele der Forschungen wurden von Universitäten mit Instituten des Fraunhofer-Verbunds durchgeführt. Das Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) ist beispielsweise auf „Videoauswertesysteme“ spezialisiert. Das Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) ist mit Forschungen zu „Visual Analytics“ befasst, etwa um biometrische Gesichtsbilder zur Identifikation oder Verifizierung von Personen zu nutzen. Nach den Anschlägen in Paris hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der französischen nationalen Forschungsagentur ein Programm „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“ gestartet. Von den Forschungen sollten auch Verkehrsbetriebe profitieren.
#DB sendet deutliches Signal an Straftäter und will rund 5 Mio Euro in den Ausbau von Videoüberwachung investieren. pic.twitter.com/mI0FAIkXLS
— rbb Abendschau (@rbbabendschau) 11. Mai 2016
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: EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung
Forschungsprojekt GES-3D von BKA und BSI mit Herstellern biometrischer Software. : EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung Die EU plant erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten sowie einen Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung.
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: Banken und Finanzdienstleister nutzen soziale Netzwerke zum Aufspüren verdächtiger Überweisungen
: Banken und Finanzdienstleister nutzen soziale Netzwerke zum Aufspüren verdächtiger Überweisungen Kredit- und Zahlungsinstitute sowie Finanzdienstleister nutzen zum Aufspüren von verdächtigen Transaktionen auch Daten aus dem Internet. Darauf wies der Staatssekretär des Innern, Günter Krings, in der Antwort auf eine Schriftliche Frage hin. Zur „weiteren Erkenntnisverdichtung zu den tatsächlich zweifelhaften bzw. ungewöhnlichen Transaktionen“ würden demnach auch „frei verfügbare Informationen wie z. B. Daten aus den sozialen Netzwerken“ herangezogen.
Der Abgeordnete Alexander Ulrich wollte wissen, über welche technischen Mittel zum Monitoring von Terrorismusfinanzierung Institute wie SWIFT, Western Union, Monreygram, Ria nutzen, um die über sie abgewickelten Finanzströme zu überwachen. Die beteiligten Personen bzw. ihre Konten werden mit Personen abgeglichen, die mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Verbindung stehen könnten. Solche Sanktionslisten werden von der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen geführt.
Firmen erstellen eigene Risikoindikatoren
Die Dienstleister erstellen zudem eigene Risikoindikatoren, die laut Krings auf Basis einer „institutsinternen Gefährdungsanalyse“ erstellt werden. Unklar ist, auf welche Weise Strafverfolgungs- oder Zollbehörden an der Festlegung dieser Parameter beteiligt sind. Der belgische Anbieter SWIFT hat sein Verfahren zum Monitoring beispielsweise vor drei Wochen erneuert.
Über SWIFT können internationale Zahlungen abgewickelt werden. Dort hinterlassene Daten enthalten Name, Adresse und Ort von SenderInnen und EmpfängerInnen sowie die Höhe der Beträge. Alle Angaben werden in einer Datenbank „SWIFTNet FIN“ gespeichert. Nach dem EU-US TFTP-Abkommen (Terrorist Finance Tracking Program) muss SWIFT die Informationen an Ermittlungsbehörden in den USA weitergeben. Dort werden sie mit anderen Daten in Beziehung gesetzt. Dabei setzen die Behörden Verfahren zur Analyse der Netzwerke der Beteiligten ein („used for link analysis or social network analysis“). So sollen Verbindungen unter verdächtigen Personen, Konten, Orten, Sachen oder Ereignissen herausgefiltert werden.
Allerdings dürfen laut einer Studie des Innenausschusses im Europäischen Parlament keine Data Mining-Methoden oder andere Verfahren zur Rasterung eingesetzt werden. Auch die Suche mit Algorithmen oder andere Formen des computergestützten Profilings sind verboten. Vorhersagende Prognosen sind ebenfalls nicht erlaubt. Allerdings ist unklar inwiefern die soziale Netzwerkanalyse (SNA) überhaupt von der prädiktiven Analyse zu trennen ist. Denn auch die bei ErmittlerInnen beliebte Software Analysts’ Notebook von IBM verfügt über entsprechende Funktionen zur Ausgabe von Mutmaßungen.
„Hilfsorgane der Ermittlungsbehörden“?
Bei den Verfahren handele es sich laut Krings nicht um eine „Rasterfahndung“, denn die Finanzinstitute und ‑dienstleister seien kein „Hilfsorgan der Ermittlungsbehörden“. Vielmehr würden ihre getroffenen Sicherungsmaßnahmen dem „Selbstschutz“ dienen und zur Minimierung von „Rechts‑, Reputations- oder operationellen Risiken“ beitragen.
Allerdings ist den Instituten die Einführung von „Monitoringsystemen“ nach der europäischen Geldwäsche-Richtlinie und den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) vorgeschrieben. Verdachtsfälle sind meldepflichtig, im Falle von Ermittlungen durch Strafverfolgungsbehörden müssen die Firmen ihre Erkenntnisse herausgeben.
Zuständige deutsche Meldestellen sind die „Zentralstellen Finanzermittlungen“ der Landeskriminalämter. Beim Bundeskriminalamt wurde eine „Financial Intelligence Unit” (FIU) eingerichtet, die als internationale Ansprechstelle fungiert. Laut den FATF-Empfehlungen sollen die FIUs über den „größtmöglichen Zugang“ zu Informationen verfügen. Hierzu gehören demnach auch solche aus „offenen oder öffentlichen Quellen“ sowie zu kommerziellen Zwecken gespeicherte Angaben. Zur Analyse der Daten sollen die FIUs ebenfalls eine Analysesoftware einsetzen.
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: Gemeinsame Polizeiaktion: Internetaufräumer lassen 3.500 „schädliche” und „illegale” Postings entfernen
: Gemeinsame Polizeiaktion: Internetaufräumer lassen 3.500 „schädliche” und „illegale” Postings entfernen Unter Führung der britischen Polizei ging am vergangenen Samstag eine 36stündige Operation gegen „Online-Terrorismus und ‑Extremismus“ zu Ende. Unterstützt von der Polizeiagentur Europol nahmen daran laut einer Mitteilung der Metropolitan Police weitere internationale Strafverfolgungsbehörden teil, außerdem „Industriepartner“ und andere Organisationen.
Insgesamt seien rund 3.500 „schädliche” und „illegale” Postings gefunden und den Seitenbetreibern zur Entfernung gemeldet worden. 1.953 stammten demnach von britischen Strafverfolgern, 1.622 von Europol. Zu den Inhalten zählten „Propagandafilme, Handbücher zum Terror-Training“ sowie Videos, die Terrorismus und Extremismus unterstützen oder „glorifizieren“.
Es handelte es sich nicht nur um Material von Organisationen wie Daesh/ ISIS und Boko Haram. Die Pressemitteilung spricht von Inhalten weiterer „internationaler Terrororganisationen“ sowie „extrem rechter Gruppen“. Außerdem seien Accounts in Sozialen Medien festgestellt worden, die Bezüge zu „Terroristen und Extremisten“ aufwiesen.
Vorbild für Europol
Die Operation wurde angeführt von der „Police Counter Terrorism Internet Referral Unit“ (CTIRU), die seit ihrer Gründung in 2010 nach eigener Darstellung bereits 162.447 Inhalte „entfernt“ hat. Die CTIRU war Vorbild für die Abteilung „EU Internet Referral Unit“ (EU IRU), die bei Europol in Den Haag angesiedelt ist. Der Aktionsradios der Europol-Meldestelle hat sich seit ihrer Gründung im Juli 2015 drastisch erweitert: Zunächst eingeführt gegen „terroristische und extremistische“ Inhalte werden nun auch Fluchthilfe-Webseiten und in Russland vermutete „hybride Bedrohungen“ beobachtet.
Anders als Europol verfügt britische Polizei über einen Meldebutton für anstößige Inhalte. Unter dem Motto „Stop Terrorists’ & extremists’ Online Presence“ sollte die Aktion von letztem Wochenende den Button in der Öffentlichkeit bekannt machen. Unter Federführung der Niederlande hat es ein ähnliches Projekt unter dem Namen „Europäische gemeinsame Initiative zu Internet und Terrorismusbekämpfung“ (EJI-ICT) mittlerweile auf EU-Ebene geschafft. Verfolgt wird die Bekämpfung der Nutzung des Internets „durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung, Kommunikation und Planung von Anschlägen“. Die Gruppe soll „gemeinsame Strategien gegenüber der Wirtschaft“ ausarbeiten. Sie dürfte auch verantwortlich sein für die Gründung des „Forums der Internetdienstleister“, in dem europäische Innenministerien die Firmen wie Google, Microsoft und Facebook für die verstärkte Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden gewinnen wollen.
Ähnliche Operation in Spanien
Welche Polizeibehörden am Wochenende mit den britischen Internetaufräumern kooperierten ist unklar. Auf ähnliche Weise geht die spanische Polizei derzeit gegen anstößige Internetinhalte vor. Unter dem Namen „Spinne“ wurden bereits vier Operationen durchgeführt, bei denen zumeist Personen aus dem linken Spektrum verfolgt wurden.
Ihnen wird unter anderem die Verunglimpfung von Verstorbenen zur Last gelegt. Die Betroffenen hatten bei Facebook und Twitter satirische Beiträge in Sozialen Medien veröffentlicht, in denen von bewaffneten Gruppen getötete Funktionäre des Franco-Regimes veralbert wurden. Mehr als 70 Personen wurden bereits festgenommen, in rund 20 Verfahren ergingen Urteile von bis zu zwei Jahren Gefängnis.
Zur Erleichterung digitaler Ermittlungen hatte die Polizei in Barcelona EU-Forschungsprojekt zum automatisierten Aufspüren entsprechender Internetinhalte durchgeführt, für das sich auch das deutsche Bundeskriminalamt interessierte.
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: Reaktionen auf das Urteil zum BKA-Gesetz
Möchte mit dem Urteil leben - Innenminister de Maizière (Archivbild). Foto: CC-BY-SA 2.0 Metropolico.org : Reaktionen auf das Urteil zum BKA-Gesetz Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in weiten Teilen für verfassungswidrig erklärt. Hier sind die Reaktionen von Politik, Verbänden und Bürgerrechtsorganisationen.
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) reagierte laut Tagesspiegel sichtlich verärgert. Das Urteil erleichtere den Anti-Terror-Kampf nicht, aber:
Leben müssen wir damit trotzdem.
Ganz anders die SPD-Fraktion. Sie hatte in der Großen Koalition 2008 das Gesetz mit verabschiedet (namentliche Abstimmung, PDF) und schlägt sich jetzt munter auf die Seite des Gerichts. Das zeigt zum Beispiel der Titel einer Pressemitteilung: „Verfassungsgericht bestätigt SPD-Kritik“. In einer weiteren Mitteilung der Fraktion sagt Eva Högl:
Das heutige Urteil ist ausgewogen und stärkt die Grundrechte. [..] Datenschutz ist notwendiger Grundrechtsschutz und zwingende Voraussetzung bei der Weiterleitung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden.“
Jan Korte von der Fraktion die LINKE begrüßt das Urteil prinzipiell als „Korrektiv zum Schutz der Privatsphäre“, stellt aber fest:
Leider haben die Richter jedoch nicht den Mut gehabt, die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum unkontrollierbaren Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen als im Grundsatz mit den Grundrechten unvereinbar zu erklären.
Konstantin von Notz und Mitkläger Hans-Christian Ströbele von den Grünen freuen sich über die Stärkung der Bundesdatenschtzbeauftragten und sehen durch das Urteil auch Konsequenzen für die Datenaustausch-Praxis des BND:
Die einengenden Vorgaben des Gerichts werden jenseits des BKA auch Konsequenzen haben müssen beim Datenaustausch der Geheimdienste, etwa des BND mit der NSA.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff begrüßt das Urteil als „Meilenstein“ und hebt die Transparenz- und Kontrollauflagen der Karlsruher Entscheidung hervor:
Die Forderung des Gerichts nach turnusmäßigen Pflichtkontrollen sowie Berichtspflichten gegenüber Parlament und Öffentlichkeit belegen, dass auch wichtige Aufgaben wie die Terrorismusbekämpfung in einem Rechtsstaat nur in den Grenzen der Verfassung erfolgen dürfen. Das Urteil hat insoweit Grundsatzcharakter für den gesamten Sicherheitsbereich.
Die Humanistische Union analysiert, dass das Urteil erstmals Regeln und „grundsätzliche Vorgaben für die internationale Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden“ mache und stellt fest:
Eine einfache Legalisierung der bisherigen Praxis der massenhaften Datenübermittlung an ausländische Geheimdienste ist nach der heutigen Entscheidung nicht mehr möglich.
Der Deutsche Journalisten Verband (DJV) bemängelt,
dass das Gericht den im Gesetz nicht sehr stark ausgeprägten Schutz des Berufsgeheimnisses von Journalisten für hinreichend gehalten hat.
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: Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend
Demonstration gegen das Gefahrengebiet in der Rigaer Straße - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/timlueddemann/24373418839/in/album-72157661844579363/">timlueddemann</a> : Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend „Gefahrengebiete“, „verrufene“ oder „kriminalitätsbelastete“ Orte: Egal, wie man sie nennt – in ihnen darf die Polizei Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen durchzuführen, allein basierend auf deren Aufenthaltsort. Die genauen Voraussetzungen und Eingriffsbefugnisse werden in den jeweiligen Landespolizeigesetzen der Länder geregelt. Aber eines haben sie gemeinsam: Die Unschuldsvermutung und Grundrechte werden außer Kraft gesetzt, dazu gehört auch die informationelle Selbstbestimmung.
Als 2014 in Hamburg große Teile Altonas, St. Paulis und der Sternschanze zum Gefahrengebiet erklärt wurden und eine öffentliche Diskussion aufkam, verfasste der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ein Gutachten. In diesem attestierte er deutliche Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung und äußerte „erhebliche Bedenken“, ob die Polizeipraxis verfassungsmäßig sei.
In Berlin werden Gefahrengebiete geheimgehalten, „um eine Stigmatisierung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden“. Doch das Gebiet rund um die Rigaer Straße ist durch monatelange, dauerhafte Polizeipräsenz und spätestens seit der unverhältnismäßigen Razzia am 13. Januar 2016 öffentlich als Gefahrengebiet erkennbar und war dadurch Gegenstand deutschlandweiter Berichterstattung. Die bis heute andauernden Einsätze richten sich mehrheitlich gegen „die linke Szene“ oder das, was Polizei und Senat als solche bezeichnen. Der Berliner Innensenator Frank Henkel von der CDU scheint das Gebiet zum Wahlkampfplatz erklärt zu haben, und aus Polizeikreisen heißt es, man beabsichtige, „ein Klima zu schaffen, in dem die Linken von alleine gehen“.
Wir haben bei der Berliner Datenschutzbeauftragten gefragt, ob sie eine datenschutzrechtliche Bewertung der Gefahrengebietsproblematik vorgenommen hat. Aber weder liegt eine solche vor noch ist sie geplant. Solange die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin) eingehalten werden, „ist die Identitätsfeststellung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden“.
1.883 Identitätsfeststellungen in anderthalb Monaten
Ein großes Problem der Personenkontrollen liegt in ihrer schieren Menge. Aus einer Schriftlichen Anfrage der Piraten im Berliner Abgeodnetenhaus ging hervor, dass vom 13. Januar bis zum 29. Februar 2016 1.883 Identitätsfeststellungen im Nordkiez Friedrichshain durchgeführt wurden. Das entspricht etwa 40 pro Tag. Und auch wenn diese Personen weder auffällig geworden sind, geschweige denn Straftaten begangen haben, werden ihre Daten abgeglichen und im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) gespeichert. Ein Sprecher der Innenverwaltung Berlin erklärte gegenüber netzpolitik.org:
Die Daten zu den Identitätsfeststellungen werden in POLIKS in Form eines Tätigkeitsberichtes abgespeichert. Die Daten unterliegen hier den gesetzlich festgelegten Löschfristen und werden in der Regel für die Dauer eines Jahres gespeichert.
In einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es, Daten in POLIKS würden bei „Fällen von geringer Bedeutung“ fünf Jahre gespeichert. Wir haben nachgefragt, wie das zustande kommt.
Update: Antwort des Innensenats:
Es besteht kein Widerspruch der Angaben in den von Ihnen genannten parlamentarischen Anfragen.
Die Antwort 2a zu Drs.-Nr. 17/12356 nennt als Beispiel Prüffristen bei Daten von Tatverdächtigen auf der Grundlage von § 48 Abs. 4 ASOG Bln i.V.m. § 1 PrüffristenVO. Im vorliegenden Fall (Drucksache 17/18089) wurden Identitätsfeststellungen aber nicht unbedingt gegenüber Tatverdächtigen getätigt, sondern auch gegenüber Personen, von denen selbst keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Aus diesem Grund ergibt sich für die hier erhobenen personenbezogenen Daten eine kürzere Prüffrist von einem Jahr nach Speicherung auf Grundlage von § 43 Abs. 1 ASOG Bln.
Unverhältnismäßige Speicherfristen
In Hamburg betrug die Speicherfrist drei Monate. Und schon das kritisierte der Datenschutzbeauftragte als „unverhältnismäßig“:
Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass eine Speicherung der Daten von Passanten anlässlich von Personenkontrollen im Gefahrengebiet grundsätzlich erfolgen darf, so kann dies nach Maßgabe der Erforderlichkeit nur in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Ausweisung des Gefahrengebiets in Betracht kommen.
Laut Innensenat hat die Polizei bei ihren Identitätsfeststellungen Zugriff auf neun verschiedene Datenbanken:
- POLIKS – Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung
- VOIS (ehem. EWW) – Verfahren Einwohnerwesen in Berlin
- AZR – Ausländerzentralregister
- SIS – Schengener Informationssystem
- INPOL – Informationssystem der Polizei
- VISA – Visa-Informationssystem
- ZEVIS – Zentrales Verkehrs-Informations-System
- KVA – Kraftfahrzeugzulassungswesen in Berlin
- NWR – Nationales Waffenregister
Eine Übermittlung von Daten an andere Behörden finde nicht statt. Das heißt längst nicht, dass andere Behörden keinen Zugriff haben. Denn aus einer früheren Anfrage wissen wir:
[Es gibt] einen automatisierten Nachrichten- und Informationsaustausch zwischen den Systemen POLIKS und Informationssystem Polizei (INPOL), der aber nicht die Bedeutung eines direkten Zugriffs im Sinne der Fragestellung hat.
Zugriff auf INPOL haben BKA, Bundespolizei, Zollbehörden und die Landespolizeien. Daten aus POLIKS können jedoch auch sonst an andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen weitergegeben werden.
„Wenn alle so rumlaufen würden wie er, würde nix passieren“
Bei den Kontrollen in Berliner Gefahrengebieten findet oft noch ein anderer, direkt spürbarer Eingriff in die Privatsphäre der Kontrollierten statt. Neben der anlasslosen Personalienfeststellung ist die Durchsuchung der Personen, die sich in den Gefahrengebieten aufhalten, erlaubt.
Laut Aussage des Senats gibt es keine Anweisungen dazu, von „welchen Personen(-gruppen) […] Identitäten festgestellt oder schwerpunktmäßig festgestellt“ werden sollen. Doch die Realität sieht anders aus. Christine Frantz, eine Anwohnerin der Straße, die in Wirklichkeit einen anderen Namen hat, sprach mit uns über die allgegenwärtigen Kontrollen. Ihr 15-jähriger Sohn Frank war vor der eigenen Haustür in einer Gruppe mit Freundinnen und Freunden von der Polizei kontrolliert und durchsucht worden. Ein Großteil der Jugendlichen habe „ein bisschen punkig“ ausgesehen, so die Mutter. Sie hat die Szene auf der Straße beobachtet und war dann nach unten gegangen, da sie die Kontrolle der 14- bis 15-Jährigen zuerst für ein Missverständnis hielt.
Als sie einen Polizisten nach dem Grund für die Kontrolle fragte, wies dieser auf das Outfit der Jugendlichen hin: Bundeswehr-Jacke, Anarchiezeichen, Mercedessterne. Einer trug Collegejacke und Turnschuhe. „Wenn alle so rumlaufen würden wie er, würde nix passieren“, zitiert die Mutter den Polizisten.
Pinke Mütze statt Kapuzenpulli
„Wir haben nichts getan, außer dass wir hier wohnen. Und das reicht schon aus, um kriminalisiert zu werden“, regt sie sich auf. Selbst wenn sich niemand einschüchtern lassen will, an manchen Stellen merke man den Effekt der Kontrollen bereits. Ein Nachbar habe sich mittlerweile eine pinke Mütze gekauft. Immer wenn er nasse Haare hatte und sich deswegen eine schwarze Kapuze aufgezogen hat, müsse er mit Kontrollen rechnen. Auch Frank hat sich schon einmal überlegt, ob er wirklich das T‑Shirt mit dem Anarchiezeichen anziehen will – um Stress mit der Polizei aus dem Weg zu gehen.
Sind diese Eingriffe in Privatsphäre und andere Grundrechte verhältnismäßig? Christines Antwort ist ganz klar: „Nein.“ Seit 14 Jahren lebt sie in der Rigaer Straße, ihr ist nie etwas Negatives passiert, außer einigen lauten Abenden im Sommer habe sie nie Probleme mit den linken Projekten in der Straße gehabt. Jetzt stört die Polizei den Nachtschlaf. Die immer wieder um den Block kreisenden Einsatzfahrzeuge erkenne sie mittlerweile bereits am Motor.
Christine und viele andere wollen das nicht hinnehmen. Sie klagen gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen. Die Jugendlichen sollen nicht das Gefühl haben müssen, „in einem Polizeistaat zu leben“ und „sich alles gefallen lassen zu müssen“.
Unschuldsvermutung? Grundrechte? Fehlanzeige.
Die massenweise erhobenen Personendaten bieten der Polizei die Möglichkeit, sich ein Bild von der Zusammensetzung der Menschen zu machen, die sich in der Rigaer Straße aufhalten. Gerade am Wochenende und rund um Veranstaltungen ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Wer hält sich zusammen mit wem wann in der Gegend auf? Wer besucht „szenetypische“ Kneipen und Co.? Jede Person ist verdächtig. Und in der Datenbank der Berliner Polizei wird das gespeichert, egal, ob von der Person ein Problem ausging.
„Das Gefahrenabwehrrecht kennt keine Unschuldsvermutung“, sagte der Berliner Polizeisprecher Stefan Redlich nach dem Einsatz am 13. Januar. Und auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sucht man bei den Polizeimaßnahmen in Gefahrengebiet vergebens.