Der Vorschlag erinnert stark an das umstrittene EU-Projekt „Clean IT“: Vergangenen Freitag hat das internationale „Counter Extremism Project” (CEP) in Washington eine Software vorgestellt, mit der extremistische Inhalte beim Upload entdeckt werden sollen.
Das Verfahren basiert auf PhotoDNA, einer Anwendung die von Microsoft ursprünglich für die Bekämpfung von Kinderpornografie entwickelt wurde. Möglich ist die Detektion von Video- und Audioinhalten. Die Erkennungsquote liegt angeblich bei 98%.
Ex-BND-Präsident als Berater
Die Software wurde von dem früheren Microsoft-Mitarbeiter Hany Farid entwickelt. Mittlerweile arbeitet der Professor für das „Counter Extremism Project”, dem Microsoft die Urheberrechte für PhotoDNA übertrug.
Das Projekt bezeichnet sich selbst als Nichtregierungsorganisation und unterhält Filialen in London und Brüssel. Über gezielte Lobbyarbeit sollen Abgeordnete bewogen werden, die Gesetze zur Bekämpfung „extremistischer Bedrohung“ zu lockern. Zu den Zielen gehört unter anderem die Entwicklung von „Gegendiskursen“.
Die Organisation verfolgt einen nicht klar umrissenen Extremismusbegriff. In einem umfangreichen Dossier zu extremistischen oder terroristischen Organisationen finden sich auch rechtsextreme Parteien aus Deutschland, Frankreich und Griechenland. Einer der Berater des „Counter Extremism Projects” ist August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes und spätere Staatssekretär im Bundesinnenministerium.
PhotoDNA auch beim BKA
PhotoDNA funktioniert nach dem sogenannten Robust Hashing und erstellt einen digitalen Fingerabdruck der Datei. Mit der Prüfsumme kann die Software Bilder auch dann wiedererkennen, wenn diese verfremdet oder nachbearbeitet wurden. Der Abgleich erfolgt mit einer Hash-Datenbank, die entweder bei den Unternehmen oder auch Behörden geführt wird.
In den USA greift PhotoDNA beispielsweise auf eine Datenbank des National Center for Missing & Exploited Children zurück. Auch die weltweite Polizeiorganisation Interpol führt eine „Bilddatenbank Kinderpornographie“.
Außer Microsoft haben bereits mehrere Internetdienstleister, darunter Facebook, Google und Twitter, PhotoDNA auf ihren Servern installiert. Die Firmen scannen dabei auch Inhalte, die von den NutzerInnen in der privaten Cloud gespeichert werden. Werden dort kinderpornografische Inhalte entdeckt, können die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eine Meldung erhalten. Die Fälle werden dann auch international verfolgt, mindestens einmal hat das Bundeskriminalamt (BKA) einen solchen Hinweis von US-Behörden erhalten.
2012 hat auch das deutsche BKA die Software zu „Testzwecken“ beschafft. Die Behörde in Wiesbaden führt eine „Bildvergleichssammlung zu Fällen des sexuellen Missbrauchs und der Verbreitung von Kinder-/Jugendpornografie”, auf die im Rahmen von BKA-Ermittlungen mit verschiedenen Programmen zugegriffen wird. Womöglich ist PhotoDNA dort mittlerweile im Wirkbetrieb.
Mehr Meldestellen für extremistisches Material gefordert
Wie bereits bei kinderpornografischen Inhalten drängt das „Counter Extremism Project” auf die Einrichtung von Meldestellen für extremistisches Material. In jedem teilnehmenden Land könnten demnach nationale Datenbanken mit bereits entfernten Inhalten geführt werden.
Vergangenen Sommer hatte die Europäische Union zunächst eine solche „Meldestelle für Internetinhalte“ bei der Polizeiagentur Europol eingerichtet. Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste aus den Mitgliedstaaten können dort Inhalte zur Entfernung melden, Europol reicht diese dann an die Internetunternehmen weiter.
Europol sucht auch selbst aktiv nach Inhalten, darunter auf Facebook, Twitter, Youtube, Vimeo und Archive.org. In einer vom BKA bei Europol eingerichteten Arbeitsdatei werden persönliche Daten zu den Vorgängen gespeichert, darunter Nutzernamen und IP-Adressen.
Allerdings haben die privaten Internetdienstleister keinen Zugriff auf die Polizeidaten. Deshalb hat die Europäische Kommission im Dezember ein „Forum der Internetdienstleister“ gestartet, um die Firmen selbst zur Kontrolle des Internet anzuhalten. An der neuen Gemeinschaft nehmen auch die EU-InnenministerInnen und der Koordinator für die Terrorismusbekämpfung Gilles de Kerchove teil.
PhotoDNA bei Europol und Unternehmen?
Das „Forum der Internetdienstleister“ soll „Instrumente“ zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien entwickeln. Ziel ist die Einrichtung einer öffentlich-privaten Datenbank mit bereits gefundenen bzw. entfernten Inhalten. Laut einer Mitteilung der Kommission arbeiten die Unternehmen „unter voller Einbeziehung von Europol“ an der gemeinsamen Meldeplattform.
Dabei kommt vermutlich ebenfalls die von Microsoft entwickelte Software PhotoDNA zur Anwendung. Am Freitag hat das Bundesinnenministerium bestätigt, „die technische Identifizierung gleicher bzw. ähnlicher Internetinhalte“ erfolge anhand von Hashwerten. Ein solcher Uploadfilter sei aus Sicht der Bundesregierung „bei den Unternehmen anzusiedeln“.
Damit wird ein weiteres Ergebnis des 2013 beendeten EU-Projekts „Clean IT“ umgesetzt. Unter Mitarbeit des Koordinators für die Terrorismusbekämpfung wurden damals Möglichkeiten zur Bekämpfung terroristischer, extremistischer oder „radikalisierender“ Onlineaktivitäten gesucht. Außer dem deutschen Innenministerium haben das Bundeskriminalamt und der Verfassungsschutz an „Clean IT“ teilgenommen.
Andre Meister verwies damals auf einen Text von Ben Hayes, der „Clean IT“ zwar nicht „Masterplan der EU“ bezeichnete, zumal es sich um keine offizielle EU-Arbeitsgruppe handelte. Letztlich ist er das aber geworden, denn viele der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Projekts wurden bereits umgesetzt. Der Abschlußbericht schlägt auch die Einrichtung von privaten und polizeilichen Meldestellen sowie weitere Verpflichtungen für Internetfirmen vor.
Klage gegen Twitter, YouTube und Facebook
Inzwischen geraten die Unternehmen auch gerichtlich unter Druck. Vergangene Woche hat der Vater der bei den Paris-Anschlägen vom November getöteten Nohemi Gonzalez vor einem Bundesgericht in Kalifornien Klage gegen Twitter eingereicht. Nohemi ist die einzige US-Staatsangehörige unter den Ermordeten.
Der Kurznachrichtendienst habe laut der Klageschrift ermöglicht, dass der „Islamische Staat“ Zehntausende Konten unterhalten habe, darunter mindestens 79 „offizielle“ Accounts. Auch YouTube und Facebook würden auf diese Weise genutzt. Die Konzerne sollen den Hinterbliebenen Schadenersatz leisten, denn sie hätten „wissentlich zugelassen“, dass der „Islamische Staat“ Mitglieder rekrutiert, Geld sammelt und extremistische Propaganda verbreitet.
Eine ähnliche Klage erhob bereits die Witwe eines in Jordanien getöteten Mannes gegen Twitter. Medienberichten zufolge seien zahlreiche Passagen und Screenshots in den Klageschriften identisch. Twitter hatte hingegen erklärt, konsequent gegen Propaganda des „Islamischen Staates“ vorzugehen. Im Februar hieß es, mehr als 120.000 Konten seien bereits gelöscht worden.
