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  • : „Anti-Terror-Zentrum“: Europols neuen Kompetenzen fehlt bislang die rechtliche Grundlage
    „Anti-Terror-Zentrum“: Europols neuen Kompetenzen fehlt bislang die rechtliche Grundlage

    Schon jetzt verfügt die Polizeiagentur der Europäischen Union über mehrere Abteilungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die zuständigen Zentralstellen der Mitgliedstaaten können darüber Informationen tauschen und operative Einsätze koordinieren. Aus Deutschland wird die Zentralstellenfunktion vom Bundeskriminalamt wahrgenommen.

    Am 1. Januar 2016 will Europol in Den Haag das „Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) in Betrieb nehmen. Es soll als „Unterstützungseinheit“ fungieren, um die verschiedenen Anstrengungen im Falle grenzüberschreitender gemeinsamer Ermittlungen zu bündeln. Das ECTC bildet einen Geschäftsbereich in der Abteilung „Operationen“. Europol stellt dafür seine vorhandene Infrastruktur zur Verfügung, darunter das Intranet „Secure Information Exchange Network Application“ (SIENA).

    Alle Mitgliedstaaten sollen nun zusätzliche „Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung“ an das ECTC abordnen. Auch die Agentur für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Eurojust wird eingebunden.

    „Unterstützungseinheit“ aus fünf Abteilungen

    Die Einrichtung des ECTC war im April in einer Mitteilung der Europäischen Kommission angekündigt worden. Der Plattform sollen nach gegenwärtigen Stand fünf Abteilungen untergeordnet werden:

    • Die Europol-Kontaktstelle „Travellers“, in der „ausländische terroristische Kämpfer und andere damit zusammenhängende terroristische Netzwerke“ gespeichert werden. Dort nehmen auch ausländische Behörden teil, darunter Australien, Norwegen und die Schweiz als assoziierte Drittstaaten sowie Serbien, Mazedonien, Interpol und die für Zoll und Grenzschutz zuständige US-Behörde Customs and Border Protection. Die USA haben kürzlich einen Staatsanwalt zu Europol abgeordnet.
    • Das zwischen der USA und der EU vereinbarte „Terrorist Finance Tracking Program“ (auch „Swift-Abkommen“) zur Fahndung und Rückverfolgung von Finanzströmen. Es berechtigt ErmittlerInnen aus den USA, in der EU getätigte Finanztransaktionen abzufragen, darunter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der KontoinhaberInnen oder Telefonnummern. Europol hat hier eine Doppelrolle: Eine Abteilung soll die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen überwachen. ErmittlerInnen aus Den Haag oder aus den EU-Mitgliedstaaten können aber selbst Daten in den USA anfordern.
    • Die Zentralstelle der „Financial Intelligence Units“ (FIU.NET), das als dezentrales Computernetz für Finanzermittlungen angelegt ist und ab 2016 bei Europol angesiedelt wird. Ziel ist die Verbesserung des Informationsaustausches zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus. Zentrales Element sind ebenfalls Werkzeuge und Methoden zur Verfolgung von Finanzströmen. Europol führt hierzu die sogenannte Ma3tch-Technologie ein, mit der Banken und Kreditinstitute auffällige Transaktionen in Echtzeit an das FIU.NET übermitteln. Auch beim BKA ist mittlerweile eine FIU-Kontaktstelle für die angeschlossenen Landeskriminalämter geschaffen worden.
    • Abteilungen und Arbeitsgruppen zur Kontrolle von Feuerwaffen und Sprengstoffen. 2014 richtete Europol eine Kontaktstelle „Firearms“ ein, an der über zwanzig EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Als „third parties” sind die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Eurojust, die Polizeiorganisation Interpol sowie Behörden aus der Schweiz, Australien, Albanien und den USA beteiligt. Eine entsprechende Datensammlung dokumentiert bereits die Nutzung und Verbreitung von 60.000 Waffen. Europol koordiniert auch grenzüberschreitende Operationen gegen die illegale Verbreitung von Feuerwaffen, darunter zuletzt die Gemeinsame Polizeioperation „Blue Amber“.
    • Die im Juli bei Europol eingerichtete „EU-Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU). Nach nur dreimonatiger Vorbereitungszeit sollte die „Meldestelle“ zunächst nur „islamistisch terroristische Inhalte“ aufspüren und den Internetdienstleistern zur Entfernung melden. Noch vor dem Start sickerte durch, dass auch Inhalte, die Geflüchtete „anlocken“ könnten, aufgespürt und gelöscht werden sollen, eine entsprechende Abteilung hat bereits mit der Arbeit begonnen. Die „Meldestelle“ fungiert als ausführendes Organ des „Forums der Internetdienstleister“, das die Kommission am 3. Dezember in Brüssel ins Leben rufen will. Bis jetzt arbeiten die Firmen Google, Twitter, Microsoft, Facebook, Ask.fm, Yahoo sowie der Europäische Auswärtige Dienst an der Vorbereitung des Forums mit.

    Europol-Verordnung im Trilog-Verfahren

    Weder für die „Meldestelle“ noch für das ECTC gibt es jedoch derzeit eine ordentliche Rechtsgrundlage. Derzeit wird die Europol-Verordnung überarbeitet und befindet sich im sogenannten Trilog-Verfahren mit der Kommission, dem Parlament und dem Rat. Bezüglich der „Meldestelle“ wird beispielsweise um die Frage gestritten, ob Europol mehr operative Kompetenzen erhalten könnte. Strittig ist etwa, ob in der neuen Verordnung von einer „Herunternahme“ von Internetinhalten („taking action“) gesprochen oder ob das Verfahren als „Bitte“ zur Entfernung derselben („requesting“) beschrieben werden sollte.

    Europol verfügt über eine Reihe von IT-Werkzeugen zur Beobachtung, Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Informationen. Dabei handelt es sich auch um Software zum Data Mining, die Europol nach eigenen Angaben selbst programmiert hat. Die im allgemeinen Europol-Informationssystem eingegebenen Daten werden automatisch mit den Arbeitsdateien abgeglichen. Auch dies soll in der Verordnung neu geregelt werden. Europol fordert, dass nicht jedes neue Analysewerkzeug vom Europäischen Datenschutzbeauftragten begutachtet werden muss.

    Das ist insofern brisant, als dass die Kontrolle der IT-gestützten Ermittlungstechniken nicht über die nationalen Parlamente vorgenommen werden kann. Obwohl das BKA beispielsweise Technik für Europol beschafft, gibt das Bundesinnenministerium zu deren Arbeitsweise keine Auskunft. Bei der Kommission stauen sich hingegen Anfragen von EU-Abgeordneten, die meist erst mehrere Wochen nach der dreimonatigen Frist beantwortet werden – und dann auch nur äußerst knapp. Die „Meldestelle“ war aber innerhalb von nur drei Monaten beschlossen, eingerichtet und sogar erweitert worden. Entsprechende Anfragen von Parlamentarierinnen liefen also ins Leere.

    Abgeordnete nur als BeobachterInnen geduldet?

    Auch die parlamentarische Kontrolle soll deshalb im laufenden Rechtsetzungsverfahren zur Verabschiedung einer neuen Europol-Verordnung neu gestaltet werden. Das EU-Parlament fordert die Errichtung einer „Joint Parliamentary Scrutiny Group“ (JPSG), die etwa an Verwaltungsratssitzungen teilnehmen oder bei der Ernennung des Europol-Direktors mitreden will. Mehrere Mitgliedstaaten sind jedoch der Ansicht, dass eine freiwillige Einladung der ParlamentarierInnen genügen soll. Die Bundesregierung ist sogar der Meinung, dass Abgeordnete lediglich als BeobachterInnen zuzulassen wären.

    Ebenfalls strittig ist die Frage, ob Europol einen direkten Zugriff auf polizeiliche und geheimdienstliche Informationen haben darf. Derzeit erhält die Agentur nur niedrig eingestufte Berichte des EU-Lagezentrums INTCEN, zukünftig will Europol auch den Geheimhaltungsgrad „EU Confidential“ verarbeiten dürfen. Hierzu müssen aber erst abhörsichere Räume in Den Haag geschaffen werden. Ab 2016 soll auch das SIENA-Intranet entsprechend angepasst sein.

    Europol fordert zudem eine Schnittstelle zum Schengener Informationssystem SIS II. Alle in Den Haag eingehenden Informationen könnten dann „systematisch“ mit der größten EU-Polizeidatenbank abgeglichen werden. Das Gleiche gilt für die EU-Fluggastdatensammlung (PNR), deren Einrichtung das EU-Parlament erst nach den Anschlägen vom Januar in Paris zugestimmt hatte und die nun endgültig verhandelt wird. Bis jetzt kann Europol auf europäische PNR-Daten (etwa in den USA oder Kanada) nur im Einzelfall zugreifen.

    Europol will selbst IP-Adressen abfragen dürfen

    Schließlich will Europol auch Personendaten mit privaten Firmen austauschen. Regelungsbedürftig ist etwa die Forderung, von Internetanbietern IP-Adressen und weitere Informationen zu Accounts bestimmter Personen abfordern zu können. Dieses Verfahren wird derzeit im „Forum der Internetdienstleister“ verhandelt, die Firmen scheinen zu mehr Kooperation offenbar bereit.

    Morgen soll in Strasbourg die letzte planmäßige Sitzung des Trilogs zur Europol-Verordnung stattfinden. Eine entsprechende Einigung könnte auf dem Rat der Innen- und JustizministerInnen am 3. Dezember durchgewunken werden. Der parlamentarische Innenausschuss könnte ebenfalls Anfang Dezember grünes Licht geben, dann fehlt nur noch die Abstimmung im Parlament.

    25. November 2015 2
  • : Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen
    Europa hat ein Problem mit Feuerwaffen

    Die EU-Kommission schätzt den Bestand von rechtmäßig für den zivilen Gebrauch erworbenen Schusswaffen auf rund 80 Millionen. So steht es in einer Bestandsaufnahme zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, die vor zwei Jahren an die Mitgliedstaaten verteilt wurde.

    Die Pistolen, Flinten und Gewehre werden rege genutzt: So ereigneten sich laut der Mitteilung im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts allein in der Europäischen Union über 10.000 Fälle von mit Schusswaffen begangenem Mord oder Totschlag. Jährlich nehmen sich demnach mehr als 4.000 Menschen mit Schusswaffen das Leben. Im Schnitt macht das jährlich 0,24 Tötungsdelikte und 0,9 Selbstmorde, die pro 100.000 EinwohnerInnen mit Schusswaffen begangen werden.

    Als „illegal kursierende Schusswaffen“ gelten in dem Bericht gestohlene Waffen oder solche, die „aus ihrem rechtmäßigen Lebenszyklus umgelenkt, illegal aus Drittländern eingeführt und aus anderen Gegenständen in Schusswaffen umgebaut“ worden sind.

    Kalaschnikow oder Raketenwerfer für 300 bis 700 Euro

    Nach den Anschlägen vom Wochenende in Paris wurde bekannt, dass die bayerische Polizei eine Woche zuvor nahe Rosenheim ein Fahrzeug mit montenegrinischem Kennzeichen anhielt und zunächst Pistolen und eine Handgranate fand. Nach einer Durchsuchung seien acht Sturmgewehre vom Typ AK-47 Kalaschnikow samt Munition, zwei Pistolen, ein Revolver, zwei Handgranaten und 200 Gramm TNT-Sprengstoff entdeckt worden. Nach Medienberichten war das GPS-Navigationssystem im Fahrzeug auf eine Adresse in Paris eingestellt worden. Ob es sich bei dem Festgenommenen um einen Komplizen der Attentäter handelt ist nicht ermittelt, möglicherweise betätigte sich der Mann als Kurier für irregulär in Umlauf gebrachte Waffen.

    Laut einem Briefing der EU-Polizeiagentur Europol von 2010 nahm der Besitz illegaler Schusswaffen unter Mitgliedern der Organisierten Kriminalität vor einigen Jahren zu. Zwar seien eher kleinere Waffentypen bevorzugt worden, jedoch sei auch ein Anstieg der Nutzung schwerer Waffen oder explosiver Geräte zu verzeichnen gewesen. Eine Kalaschnikow oder ein Raketenwerfer war demnach für 300 bis 700 Euro zu erwerben. Da Russland seine Kalaschnikow-Gewehre derzeit modernisiere, seien laut Al-Jazerera ältere Versionen der Gewehre vermehrt auf dem Schwarzmarkt zu finden.

    Viele dieser Waffen stammen aus Ländern Osteuropas, darunter dem ehemaligen Jugoslawien. Die Schätzungen zur Zahl unregistrierter Waffen reichen allein für die Westbalkan-Länder von 1,5 Millionen bis 3,9 Millionen. Die Revolten im Zuge des „Arabischen Frühlings“ hätten dem Kommissionsbericht zufolge auch zu einer Zunahme von illegalen Importen aus Nordafrika geführt.

    Europol gründet Arbeitsschwerpunkt

    In einem späteren Europol-Lagebericht zu organisierter Kriminaliät gab Europol zunächst Entwarnung und meldete, derzeit sei kein signifikanter Anstieg des illegalen Waffenhandels zu verzeichnen. Trotzdem hat die Polizeiagentur im Januar 2014 eine Arbeitsgruppe „Firearms“ („Feuerwaffen“) eingerichtet, an der mindestens 21 EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Als „third parties” sind die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Eurojust, die Polizeiorganisation Interpol sowie Behörden aus der Schweiz, Australien, Albanien und den USA an der Arbeitsgruppe beteiligt. Im März 2015 enthielt eine entsprechende Datensammlung bei Europol 1.780 Zulieferungen, die rund 300 Fälle bzw. 60.000 Waffen betrafen. Europol hat nun die Vorlage einer neuen Bedrohungsanalyse angekündigt.

    Nach den Anschlägen vom Januar 2015 in Paris verzeichnete Europol eine stärkere Nutzung der Feuerwaffen-Datenbank. Nach eigenen Angaben habe die Agentur ihre „operativen Aktivitäten“ verstärkt um etwaige „Aufklärungslücken“ zu schließen. Unter anderem werden nun alle in das allgemeine Europol-Informationssystem eingegebenen Daten mit bereits vorhandenen Einträgen abgeglichen, darunter auch Telefonnummern, Mailadressen, DNA-Profile oder Informationen aus der Überwachung offener Quellen im Internet.

    In Deutschland fungiert das Bundeskriminalamt als zentrale Kontaktstelle für den Datenaustausch mit Europol. Die dort zuständigen Europol-Verbindungsbeamten können auf diese Weise im vereinfachten Verfahren Daten bei Europol abfragen. Die Polizeiagentur will dieses Verfahren jetzt auf „Anti-Terror-Einheiten“ ausweiten.

    Aktionsplan mit Westbalkan-Ländern

    In einem „Aktionsplan über den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zwischen der EU und dem südosteuropäischen Raum“ haben europäische Strafverfolgungsbehörden Maßnahmen bis 2019 verabredet. Die Kommission will nach einschlägigen Konferenzen nun „strategische Dialoge“ mit den Regierungen führen und den Aufbau eines Netzes „regionaler Feuerwaffenexperten der südosteuropäischen Länder“. Diese sollen dann die Kommission mit regelmäßigen Lageberichten versorgen.

    Ziel ist die Verstärkung der operativen Zusammenarbeit, die Vereinheitlichung von „Ermittlungs- und Erkenntnisstandards“ und nationaler Rechtsvorschriften. Über zu errichtende „Kontaktstellen für Feuerwaffen“ soll auch Europol in den Informationsaustausch eingebunden werden. Zusammen sollen die Behörden ein „einheitliches Verfahren für die statistische Erfassung“ entwickeln und in einem Pilotprojekt sowie einer Studie testen und auswerten. Später sollen gemeinsame Einsätze mit Europol folgen.

    EU-Kommission plant „Feuerwaffenpaket“

    Anfang diesen Jahres haben die im „Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit“ vertretenen 28 Mitgliedsstaaten die weitere „Einschränkung des Zugangs zu illegalen Feuerwaffen, der Unbrauchbarmachung und Deaktivierung von Feuerwaffen und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten“ beraten.

    Die Diskussionen mündeten schließlich in einen Vorschlag konkreter Maßnahmen. So soll die Zusammenarbeit mit den Zollbehörden ausgebaut werden. Gefordert wird die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten, darunter insbesondere den Westbalkan-Ländern, Nordafrika und die Region des Mittleren Ostens. Geplant ist die Verbesserung des Informationsaustauschs und der Möglichkeiten zur Rückverfolgung der Handelswege von Feuerwaffen. Die Kennzeichnung der Waffen soll vereinheitlicht werden.

    Der Ausschuss regt an, die 1991 erlassene und 2008 geänderte „Feuerwaffen-Richtlinie“ zu überarbeiten. Die französische Regierung hatte den Mitgliedstaaten im Sommer einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt, der unter anderem Angaben zur Vorratsdatenspeicherung, zur Verarbeitung der Informationen und zur Verfolgung von Internetverkäufen enthält. Die Niederlande und Großbritannien haben sich angeboten, weitere „Rechtslücken“ in der derzeitigen „Feuerwaffen-Richtlinie“ ausfindig zu machen.

    Ein einschlägiges „Feuerwaffenpaket“ war von der EU-Kommission eigentlich schon für 2015 angekündigt worden. Seit 2013 wird die Kommission hierzu von einer Sachverständigengruppe für den illegalen Handel mit Feuerwaffen beraten. Sie besteht unter anderem aus Herstellern, Forschern sowie „anderen Personen, die nach Ansicht der Kommission wertvolle Sachkenntnis bieten“. Nächstes Jahr will die Kommission die derzeitigen Rechtsvorschriften prüfen und auswerten.

    EU-Mitgliedstaaten gründen Expertengruppe

    Auf Ebene des Rates haben sich die Mitgliedstaaten in einer „Arbeitsgruppe der europäischen Waffenexperten“ zusammengeschlossen. Das Netzwerk teilt sich in die vier Unterarbeitsgruppen „Südosteuropäische Länder“, „Registrierung und Verfolgung“, „Kommunikation“, „Glossar“ sowie „Bekämpfung des illegalen Schusswaffenhandels im Internet“. Zuletzt hatten die beteiligten Polizeien ein überarbeitetes Glossar zur Terminologie von Feuerwaffen vorgelegt. Im Gegensatz zu den Vorläufern ist das nicht rechtsverbindliche Dokument nur einem eingeschränktem Kreis zugänglich.

    Mit dem Ziel, „Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen zu verringern, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen“ wird das Thema auch als Priorität im Rahmen des „EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ behandelt. Ein nicht öffentlicher „operativer Aktionsplan für Feuerwaffen“ beschreibt einzelne Maßnahmen unter Federführung von Europol und den 16 teilnehmenden Mitgliedstaaten. Deutsche Behörden sind dort bislang nicht vertreten.

    Die Waffenregister der einzelnen EU-Mitgliedstaaten sind nicht miteinander vernetzt. Auch fehlen grenzüberschreitende Informationen über einschlägige Waffenhändler. Mittlerweile können Angaben über zur Fahndung oder Beobachtung ausgeschriebene Schusswaffen jedoch im erneuerten Schengener Informationssystems (SIS II) gespeichert werden.

    Datenbanken bei Interpol

    Ein weltweites Register für das Aufspüren und die Rückverfolgung verlorener, gestohlener, illegal gehandelter bzw. geschmuggelter Schusswaffen wird unter dem Namen „iARMS“ bei der internationalen Polizeiorganisation Interpol geführt. Der Pilotbetrieb der Datensammlung erfolgte ab 2011 in westafrikanischen Ländern, in Südamerika und der Karibik. Aus Europa nahmen die Tschechische Republik, Kroatien, Portugal und Spanien an einem Testbetrieb teil. Seit 2013 wird „iARMS“ durch EU-Mittel unterstützt. Nun sollen Funktionen verbessert und das System für alle 190 Interpol-Mitglieder freigeschaltet werden.

    Mittlerweile hat Interpol mit dem Aufbau einer Datensammlung namens „iTrace“ zu in Konflikten eingesetzten Waffen begonnen. Es soll die weltweite Rückverfolgung von Waffen ermöglichen und auf einem Online-Kartierungsportal anzeigen. Grundlage ist das geobasierte Informationssystem „Dfuze“, das bereits bei mehreren nationalen Polizei- und Geheimdiensten im Einsatz ist. Einträge „iTrace“ und „iARMS“ sollen automatisch miteinander abgeglichen werden.

    Neuer Anlauf der InnenministerInnen

    Die EU-Justiz- und Innenminister haben vor fünf Wochen „Schlussfolgerungen zur verbesserten Nutzung der Mittel zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Feuerwaffen“ verabschiedet. Illegale Feuerwaffen stellten laut dem Dokument „eine große Gefahr für die innere Sicherheit der Europäischen Union“ dar. Unter Bezugnahme auf die Anschläge in Paris, Brüssel und Kopenhagen Anfang des Jahres sowie den Angriff in einem Thalys-Zug erneuern die Minister die Forderung nach mehr internationaler Zusammenarbeit.

    Alle Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich an den laufenden EU-Arbeitsgruppen und dort anvisierten Maßnahmen zu beteiligen. Die europäischen Polizeibehörden sollen verstärkt vom Schengener Informationssystem, dem Europol-Informationssystem sowie den Interpol-Datenbanken „iTrace“ und „iARMS“ Gebrauch machen. Alle in iARMS eingegebenen Informationen „und/oder die Ergebnisse der Rückverfolgung durch iARMS“ sollen Europol zugänglich gemacht werden. In einem Pilotprojekt unter Beteiligung von Europol wird untersucht, wie das Schengener Informationssystem mit „iARMS“ verzahnt werden kann.

    Das vor zwei Jahren bei Europol gegründete „Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität“ (EC3) soll „das Internet und das Darknet überwachen“ und insbesondere anonyme Zahlungsmethoden via Bitcoins ausleuchten. Mit den im Europol-Arbeitsschwerpunkt „Feuerwaffen“ zusammengeschlossen Mitgliedsstaaten will Europol grenzüberschreitende Ermittlungen und Operationen gegen „illegalen Online­Handel“ durchführen. Schließlich sollen die „europäischen Experten für Feuerwaffen“ mit Interpol und Europol ein „Handbuch zum internetbasierten Waffenhandel“ erstellen. Weitere Projekte zum leichteren Aufspüren illegaler Feuerwaffen werden im Rahmen von EU-Sicherheitsforschungsprojekten ausgelotet.

    Eine halbe Million Schusswaffen sind einfach verschwunden

    Einem Bericht des Christian Science Monitor zufolge hatte die französische Polizei in 2009 1.500 illegale Waffen beschlagnahmt, 2010 waren es bereits 2.700. Nach den jüngsten Anschlägen in Paris pocht Frankreich auf die schnellere Umsetzung der geplanten EU-Maßnahmen. Ob die Anstrengungen die Zahl unregistrierter Waffen verringern werden, ist aber fraglich.

    Ein Problem sind nicht nur jene Waffen, die aus legalen Verbreitungswegen in den Schwarzmarkt wandern. Laut der Bestandsaufnahme der Kommission zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen von vor zwei Jahren war der Verbleib von rund einer halben Million Schusswaffen, die in der EU „verloren gegangen sind oder gestohlen wurden“, nach wie vor ungeklärt.

    Einige der Waffen werden sogar direkt bei den Militärs der EU-Mitgliedsstaaten abgezweigt. Laut dem deutschen Verteidigungsministerium seien seit 2001 allein in Deutschland (Auslandseinsätze nicht mitgezählt) 127 Pistolen, Maschinenpistolen, Gewehre oder Maschinengewehre „abhandengekommen“, von denen jedoch 62 „wieder aufgefunden werden konnten“. Wie viel Munition gestohlen wurde konnte das Ministerium damals nicht beziffern. Jeder gemeldete Verlust von Waffen, Munition und bewaffneten Fahrzeugen werde in der Bundeswehr aber „sehr ernst genommen“. Hinweise, wonach Sturmgewehre aus Beständen der ehemaligen DDR bei dem Anschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo genutzt wurden, wollte die Bundesregierung unter Verweis auf laufende Ermittlungsverfahren nicht kommentieren.

    17. November 2015 65
  • : „Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein
    Symbolbild von Europol für die neue "Meldestelle für Internetinhalte".
    Symbolbild von Europol für die neue "Meldestelle für Internetinhalte".
    „Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein

    Die bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag angesiedelte „Meldestelle für Internetinhalte“ könnte laut dem Bundesinnenministerium bald auf weitere Verantwortungsbereiche ausgeweitet werden. Entsprechende Diskussionen werden derzeit anlässlich der Diskussionen um eine neue Europol-Verordnung geführt. Die Bundesregierung trägt eine solche Erweiterung nach eigenem Bekunden mit. Dann wäre die Abteilung für sämtliche Kriminalitätsphänomene innerhalb des Europol-Mandatsbereichs zuständig.

    Die neue „Meldestelle“ zur Dokumentation, Analyse und Entfernung unliebsamer Internetinhalte geht auf einen Vorstoß des EU-Anti-Terror-Koordinators Gilles de Kerchove vom Januar diesen Jahres zurück. Damals hieß es, dass lediglich terroristische Postings behandelt werden sollten. Im April hatten die EU-Innenminister den entsprechenden Vorschlag beschlossen. Währenddessen sickerte durch, dass auch Internetauftritte von FluchthelferInnen aufgespürt und entfernt werden sollen.

    Fehlende Rechtsgrundlagen

    Kaum zwei Monate später ging die Einheit bei Europol in einer Pilotphase in Betrieb, ab Januar 2016 ist die volle Einsatzbereitschaft geplant. Derzeit arbeiten bei der „Meldestelle“ neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen. Drei zusätzliche Planstellen werden zur „Zerschlagung von Schleppernetzen“ und Ermittlung von entsprechenden Internetinhalten eingerichtet.

    Die „Meldestelle für Internetinhalte“ gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung „Operationen“ untergeordnet. Jedoch fehlt ihr eine Rechtsgrundlage, was nun im Trilog zur Europol-Verordnung zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament nachgeholt werden soll. Europol will zukünftig als „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) fungieren, in dem mehrere Datenbanken und Abteilungen zusammengefasst werden. Die „Meldestelle“ soll nach derzeitigen Plänen als eines von fünf Projekten dem ECTC untergeordnet werden. Auch dies ist allerdings noch nicht rechtlich geregelt.

    Zu den strittigen Fragen der neuen Verordnung gehört auch die Möglichkeit, Personendaten „mit dem Privatsektor“ auszutauschen. Gemeint sind die Internetdienstleister Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube, die von Europol zur Löschung bestimmter Postings aufgefordert werden. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.

    Technische Werkzeuge aus dem Bereich der Kinderpornografie

    Europol führt ein Register mit den inkriminierten Internetinhalten, die von den Polizeidienststellen aus den Mitgliedstaaten befüllt wird. So kann festgestellt werden, ob ein bestimmtes Posting oder ein Video bereits von einer anderen Polizei gemeldet wurde. Europol nutzt dafür Software zur automatisierten Analyse von Bild- und Videodaten, wie sie zuvor im Bereich der Kinderpornografie eingesetzt wurde. Eine andere Software kann nach Audiodaten suchen, angeblich ist sogar die Suche nach gleichen Videoinhalten in unterschiedlichen Sprachen möglich.

    In der Datensammlung wird auch vermerkt, wenn ein Inhalt zwar anstößig ist, aus Gründen der heimlichen Beobachtung aber online bleiben soll. So wird verhindert, dass eine Webseite, die von Geheimdienste und Polizeibehörden einzelner Mitgliedstaaten zur Informationssammlung gebraucht wird, auf Initiative eines anderen Mitgliedstaates gelöscht wird.

    Abgeordnete bleiben im Unklaren

    Eine parlamentarische Kontrolle war bislang kaum möglich. Anfragen von EU-Abgeordneten bei der Kommission werden oft erst lange nach der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten beantwortet. Im Falle der der Einrichtung der „Meldestelle“ liegen entsprechende Angaben also stets hinter der hektischen Ausweitung ihrer Kompetenzen zurück.

    Auch das Bundesinnenministerium hatte stets erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ der „Meldestelle“ zu kennen. Von einer „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ will die Bundesregierung erst erfahren haben, nachdem diese längst beschlossen worden ist.

    Glaubwürdig ist das nicht, denn im derzeitigen Trilog sind die ReferentInnen des Bundesinnenministeriums bestens über Ziele und Tätigkeiten der „Meldestelle“ informiert. Das Bundeskriminalamt nimmt seit April an entsprechenden Treffen teil.

    BKA-Projekt als Vorläufer

    Unklar ist, wie sich die Europol-Aktivitäten vom ebenfalls auf EU-Ebene angesiedelten Radicalisation Awareness Network (RAN) abgrenzen. Das von der Europäischen Kommission gestartete „Netzwerk aus Praktikern und lokalen Akteuren“ dient der „Bekämpfung von gewaltbereiter Radikalisierung“. Eine der acht Arbeitsgruppen trägt den Namen „RAN @“ und befasst sich mit „Internet und sozialen Medien“. Ziel der Gruppe war der Ausbau von Beziehungen zu den großen Internetdienstleistern und die Einrichtung eines gemeinsamen „Forums“.

    Dieses „Forum“ wird nun Realität, allerdings nicht wie vorgesehen als Netzwerk zur Prävention von „Radikalisierung“, sondern unter der Ägide europäischer Polizeibehörden zur leichteren Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Youtube & Co.

    Die „Meldestelle für Internetinhalte“ baut auf früheren Projekten wie dem vom BKA initiierten „Check the Web“ (CtW) bei Europol auf. Zunächst als Projektdatei geführt, wurde CtW 2009 in eine „Arbeitsdatei für Analysezwecke“ und später in einen „Auswerteschwerpunkt“ umgewandelt. Das Projekt sammelt „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen und Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“.

    Inhalte stammen aus „Internetbeobachtung“ von Europol. Vermutlich sind hierfür „Internetauswertegruppen“ zuständig, über deren Zusammensetzung und technischen Fähigkeiten weder die Bundesregierung noch die Kommission Auskunft geben wollen. Das BKA leitet bei Europol eine „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“, deren Arbeit ebenfalls geheim bleiben soll.

    13. Oktober 2015 1
  • Urteil gegen das BKA: Teilerfolg beim Staatstrojaner-Vertrag
    Wird durch Ignorieren der Rechtswidrigkeit auch nicht besser: Der Bundestrojaner.
    Urteil gegen das BKA Teilerfolg beim Staatstrojaner-Vertrag

    Wir gehen seit einiger Zeit gerichtlich gegen das Bundeskriminalamt (BKA) vor, um Einblick in den Vertrag über den Staatstrojaner FinFisher zu erlangen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist nun bei uns eingegangen. Im Ergebnis ist es ein Teilsieg für uns. Wir behalten uns allerdings weitere Rechtsmittel vor.

    Kurzer Rückblick: Nachdem der Einsatz des Trojaners der Firma DigiTask nach der Veröffentlichung der Analyse des CCC unmöglich geworden war, wurde für den Einsatz im „Kompetenzzentrum Informationstechnische Überwachung“ (CC ITÜ) im Herbst 2012 eine Jahreslizenz des Staatstrojaners FinFisher der Firma Gamma/Elaman für knapp 150.000 Euro gekauft. Damit wurde das heikle Softwareprojekt wiederum an eine kommerzielle Firma als externen Dienstleister übertragen, noch dazu an eine mit zweifelhaftem Ruf. Denn Gamma/Elaman war in den letzten Jahren in die Kritik geraten, da etwa Oppositionelle aus Bahrain von Geheimdiensten ausspioniert worden waren und dabei Trojaner ebenjener Firma zum Einsatz kamen, wie „Privacy International“ und citizenlab nachweisen konnten.

    Wir wollten also mehr über das kommerzielle Produkt für die „Ferndurchsuchungen“ von informationstechnischen Geräten wissen und den Schleier um das heimliche technische Fahndungswerkzeug ein wenig lüften. Daher verlangten wir Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Was wir aber bekamen, war an zahlreichen Stellen geschwärzt. Wir legten dann eine Verpflichtungsklage ein, um den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Firma Elaman GmbH in ungeschwärzter Form zu bekommen.

    Das BKA wollte die Informationen weiterhin zurückhalten und wehrte sich. Es argumentierte vor Gericht, die „öffentliche Sicherheit“ sei gefährdet, man müsse „verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen“ in der Behörde schützen. Deswegen könne man Details zur Hard- und Software des Staatstrojaners nicht herausgeben, da die „Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden“ dann gestört sei. Das Amt argumentierte außerdem, Geschäftsgeheimnisse der Firma Elaman gemäß § 6 IFG stünden der Auskunft entgegen.

    Das Gericht und die BKA-Schwärzungen

    Das Gericht lässt das BKA in seinem Urteil mit seiner Verweigerungshaltung nur teilweise durchkommen, kritisiert mehrfach die „spärlichen Informationen durch das beklagte Bundeskriminalamt“ und vermisst bei den behördlichen Begründungen für Schwärzungen „substantiierte Tiefe“. Was Fragen des Vergabeverfahrens angeht, ließ das BKA gleich „jegliche Informationen vermissen“.

    Viele der Schwärzungen konnte die Behörde nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend begründen, das BKA hat es zuweilen nicht einmal versucht:

    Dezidierte Gründe, welche der Streichungen materiell die Einstufung als Verschlusssache rechtfertigen, wurden weder schriftsätzlich noch in der mündlichen Verhandlung vorgetragen. (Urteil, Seite 10)

    Auch das pauschale Argument, es sei eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wenn Details der Software, die heimlich in informationstechnische Systeme einbrechen soll, offengelegt würden, lässt das Gericht nicht für alle Schwärzungen gelten:

    Denn zu keinem der benannten Punkte hat das Bundeskriminalamt darlegen können, dass das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. (Urteil, Seite 10)

    Was die Geschäftsgeheimnisse von Elaman angeht, gab das Gericht dem BKA aber teilweise recht. Der vertragliche Leistungsumfang, Material- und Reisekosten, Preisangaben zu Schulungen oder Details der Funktionsprüfung des Trojaners darf das BKA weiterhin schwärzen. Anders sieht es bei der Vergütung aus, die Elaman bekommt. Schon weil es sich um einen „Pauschalfestpreis“ handelt, darf die Information nicht einfach zum Geschäftsgeheimnis erklärt werden.

    Geheimniskrämerei nur teilweise beendet

    Das Gericht will nicht ausschließen, dass es „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit“ haben könnte, wenn „der Einsatz der Software und damit eine Quellen-TKÜ verhindert werden könnte, weil Kenntnisse darüber im Vorfeld bekanntwerden“. Daher dürfen auch Passagen des Vertrages geschwärzt bleiben, die den Quellcode und dessen Übergabe an das BKA, die interne Hardware oder auch die Abnahme der Software betreffen.

    Das BKA muss im Ergebnis den Vertrag an den Stellen ohne die bisherigen Schwärzungen an uns herausgeben, an denen die Behörde keine Gründe vorbringen konnte, warum man die Informationen vorenthält. Für viele technische Details des Trojaners, mit dem vor allem die sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) durchgeführt werden soll, wird die Geheimniskrämerei aber weitergehen – zumindest solange, bis der Rechtsstreit entweder in die nächste Runde geht oder aber doch irgendwann die Binaries auftauchen.

    Das Urteil ist natürlich auch in Gänze nachlesbar: Offiziell, PDF, Scan unserer Version.

    Update: Der freigeklagte Vertrag jetzt auch.

    Hier klicken, um den Inhalt von fragdenstaat.de anzuzeigen.

    6. Oktober 2015 6
  • : Niedersachsens Polizei labelt Personen mit „Prostitution“, der Verfassungsschutz mit „Alkoholabhängigkeit“
    Die Folge jahrzehntelanger Sammlung? Niedersachsen speichert 347.805 Personen als "BTM-Konsument".
    Die Folge jahrzehntelanger Sammlung? Niedersachsen speichert 347.805 Personen als "BTM-Konsument".
    Niedersachsens Polizei labelt Personen mit „Prostitution“, der Verfassungsschutz mit „Alkoholabhängigkeit“

    Die niedersächsische Polizei speichert Personen immer noch mit dem Merkmal „Prostitution“. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor, die erst heute veröffentlicht wurde. Demnach sind mindestens 6.401 Betroffene mit einem solchen „Personengebundenen Hinweis“ (PHW) versehen. Vor bis zu 9.744 Personen wird wegen „Ansteckungsgefahr“ gewarnt, mindestens 347.805 gelten als „Betäubungsmittelkonsument“.

    Einer Kategorisierung mit PHW’s müssen weder Strafverfahren noch Verurteilungen vorausgehen. Es genügt die Annahme, dass spätere Strafverfahren „gegen die beschuldigte oder tatverdächtige Person zu führen sind“.

    BKA hat die Kategorie „Prostitution“ inzwischen gelöscht

    Die Antwort unterteilt die Speicherung in sieben verschiedene Dateisysteme. Aufgeführt wird das niedersächsische Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS sowie eine dazugehörige Auswertedatei. Als weitere Datensammlungen führt die Polizei die elektronische Kriminalakte sowie eine „Themenbezogene Sammlung“.

    Als bundesweite Informationssysteme nennt Niedersachsen das polizeiliche Auskunftssystem POLAS nebst Auswertedatei, an die neben den Bundesländern auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt angeschlossen sind, sowie das beim Bundeskriminalamt (BKA) zentral geführte INPOL-System. Nachdem bekannt wurde, dass das BKA die PHW „Fixer“, „Prostitution“ und „Landstreicher“ verwendet, wurden die in INPOL entsprechend Gespeicherten als „Altfälle“ deklariert und nach einer Übergangsfrist gelöscht. Auch der PHW „Straftäter verbotener militanter Organisation“ wird beim BKA laut dem Bundesinnenministerium nicht mehr genutzt.

    Die Antwort aus Niedersachsen lässt keinen Rückschluss über die Gesamtzahl der Betroffenen zu. Diese können in mehreren Datensammlungen erscheinen, indem die eingebenden Beamtinnen einen Flag für die entsprechende Datei setzen. Aus diesem Grund erscheint in der Antwort für die PHW „Straftäter verbotener militanter Organisation“ und „Prostitution“ für die bundesweiten Systeme POLAS und INPOL die Zahl Null.

    Fragwürdige „Eigensicherung“

    Die Landesregierung erklärt nicht, ob und wann die fraglichen PHW auch in Niedersachsen gelöscht werden sollen. Allerdings sei eine „Neuerfassung der Werte ‚Prostitution’ und ‚Straftäter verbotener militanter Organisation’“ nicht mehr möglich.

    Eigentlich soll die Speicherung eines PHW der „Eigensicherung von Polizeibediensteten“ dienen. Polizeikräfte sollen etwa vorgewarnt werden, wenn Zwangsmaßnahmen wie eine Hausdurchsuchung vorbereitet werden. Vermutlich dürften die PHW aber auch für Folgemaßnahmen herangenommen werden, wenn die Betroffenen in eine Polizeikontrolle geraten.

    Ein Merkmal „Betäubungsmittelkonsument“ könnte dann eine Durchsuchung des Fahrzeugs nach sich ziehen. Als weiterer Zweck von PHW gilt der „Schutz der [betroffenen] Person“. Das könnte bedeuten, dass die Polizei im Falle des Merkmals „bewaffnet“ schneller zur Dienstwaffe greift als in anderen Fällen. Ob dies dem „Schutz“ der von einer Polizeimaßnahme betroffenen Personen nicht eher abträglich ist, wurde noch nicht untersucht.

    Verfassungsschutz sortiert nach „Hassprediger“ und „Flüchtling“

    Der Berliner Innensenat musste vergangenes Jahr zugeben, dass die PHW zunehmend auch für die „Ermittlungsunterstützung“ genutzt werden. Dann werden sie als „ermittlungsunterstützende Hinweise“ (EHW) bezeichnet. Laut dem Innensenator prüft eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz der Länder (IMK), inwiefern die PHW und EHW zukünftig getrennt erfasst werden sollen. Im Frühjahr hatte die IMK beschlossen, den ebenfalls umstrittenen PHW „geisteskrank“ in „Psychische und Verhaltensstörungen“ umzubennen. Dessen ungeachtet werden in Niedersachsen mindestens 7.825 Personen weiterhin als „geisteskrank“ geführt

    Die niedersächsische Innenbehörde legt nun ein weiteres, bislang unbekanntes Verfahren offen. Denn auch der niedersächsische Verfassungsschutz kategorisiert die in seinen Datenbanken gespeicherten Personen mit PHW. Zu welchem Zweck ist unklar, der „Eigensicherung“ dürfte dies jedenfalls nicht dienen. Auch die werden nicht genannt. Beispielhaft nennt die Landesregierung die PHW „Alkoholabhängigkeit“, „Drogenkriminalität“, „Hassprediger“ oder „Flüchtling“.

    1. Oktober 2015 14
  • : Automatisiertes „Erkennen von Propaganda“: Meldestelle für Internetinhalte bei Europol soll weiter wachsen
    Illustration des inzwischen beendeten EU-Forschungsprojekts „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien".
    Illustration des inzwischen beendeten EU-Forschungsprojekts „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien" (CAPER).
    Automatisiertes „Erkennen von Propaganda“: Meldestelle für Internetinhalte bei Europol soll weiter wachsen

    Die EU-Mitgliedstaaten sollen noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte („EU Internet Referral Unit“, EU-IRU) aufbringen. So schildert es der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove in einem Strategiepapier, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch heute veröffentlichte.

    Die luxemburgische Ratspräsidentschaft wird aufgefordert, der Meldestelle einen Platz in der gegenwärtig diskutierten Neuauflage der Europol-Verordnung einzuräumen. Dies beträfe vor allem den Austausch von Personendaten „mit dem Privatsektor“. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit nicht näher genannten Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.

    Der Aufwuchs soll so schnell wie möglich stattfinden. Ab Januar 2016 ist dann die volle Einsatzbereitschaft geplant. Für den Anfang erhielt die Meldestelle ein Sonderbudget von 99.000 Euro. Laut Kerchove hinkt nun die Planung, weil das Europol-Budget für 2016 noch nicht beschlossen ist. Auch seien die kurzfristig aus den Mitgliedstaaten abgeordneten „Experten“ zunächst nur für das laufende Jahr zugesagt.

    Aufforderung zur Löschung zu 90% erfolgreich

    Die „Meldestelle“ verfolgt in ihrer Pilotphase zunächst zwei Ziele: Zum einen können die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten (vor allem visuelle) Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt. Zum anderen führt Europol ein Register, mit dem jede einzelne Meldung abgeglichen wird. So können Polizeidienststellen erfahren, ob gegen bestimmte Webseiten bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder ob der fragliche Content auch auf anderen Internetplattformen festgestellt wurde. Die Meldestelle benutzt dafür automatisierte Verfahren zur Bilderkennung, wie sie bislang zum Aufspüren von Kinderpornografie zum Einsatz kamen. Inhalte werden auch auf die Vertonung mit verschiedenen Sprachen gescannt.

    Die bei der Polizeiagentur Europol geführte Abteilung ist gerade einmal drei Monate alt, auch ihre Gründung wurde erst im Frühjahr beschlossen. Zu den maßgeblichen Initiatoren gehören Großbritannien und die Niederlande, die selbst über ähnliche Einrichtungen verfügen. Derzeit arbeiten bei der Meldestelle neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen.

    Seit dem 1. Juli hat die Meldestelle laut dem Kerchove-Papier bereits 500 inkriminierte Seiten an die Internetdienstleister gemeldet. In mehr als 90 % seien diese der Aufforderung zur Löschung des „markierten Inhalts“ nachgekommen. Die Meldestelle habe außerdem bei Ermittlungen zu „kürzlich erfolgten Terroranschlägen“ geholfen. Um welche es sich dabei handelte, erklärt Kerchove nicht.

    Überwachung einer „Begünstigung illegaler Einwanderung“ bereits begonnen

    Die Meldestelle für Internetinhalte gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung zur Terrorismusbekämpfung untergeordnet. Erst kurz vor der Inbetriebnahme wurden aber Pläne bekannt, dass die Einrichtung auch zur Löschung von Inhalten genutzt werden soll, mit denen Netzwerke von FluchthelferInnen die Migration in die Europäische Union erleichtern.

    Zunächst war von Postings die Rede, die Geflüchtete und MigrantInnen „anlocken“ würden („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Im jetzt öffentlich gewordenen Papier des Anti-Terror-Koordinators wird der Begriff „Begünstigung illegaler Einwanderung“ genutzt.

    Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt im August erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ zur „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“, zu kennen. Der Staatssekretärin Emily Haber war demnach lediglich bekannt, dass eine Erweiterung „auf den Bereich Schleusungskriminalität“ geplant sei. Das ist kaum glaubhaft, denn das Bundeskriminalamt (BKA) gehört zu den Gründungsmitgliedern der Meldestelle. Laut Kerchove werden dort schon jetzt rund um die Uhr („7/7“) entsprechende Soziale Netzwerke analysiert.

    Vermutlich soll die EU-Grenzagentur Frontex eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit gegen „illegale Migration“ spielen. Kerchove dringt darauf, dass Europol und Frontex ein Abkommen zum Tausch von Personendaten schließen. Geplant ist aber auch, Staaten außerhalb der Europäischen Union anzubinden. Hierzu gehören die potentiellen EU-Beitrittskandidaten des Balkans. Demnächst soll Europol deshalb Workshops in den Ländern durchführen.

    Welche „Internetauswertungsgruppen“ schließen sich in „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ zusammen?

    Laut Kerchove nimmt die Meldestelle an drei Sicherheitsforschungsprojekten des EU-Programms „Horizon 2020“ teil. Diese sollten dazu dienen, die Auswertung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda“ („propaganda detection“) im Internet zu automatisieren. Um welche Projekte es sich dabei handelt, bleibt offen.

    In einem der unveröffentlichten Europol-Aktionspläne für das Jahr 2015 ist die Einrichtung einer „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ angekündigt. Außerdem sind bei Europol „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ vorgesehen. Beide Arbeitsgruppen werden vom BKA geleitet. Allerdings ist unbekannt, welche Verfahren erprobt, erforscht oder entwickelt werden. Auch ist nicht berichtet, inwiefern diese aus dem Programm „Horizon 2020“ finanziert werden.

    Bereits beschrieben ist jedoch, dass das BKA an einem anderen EU-Projekt als Beobachter teilnahm, das die „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien besorgte. Geforscht wurde an Methoden, Informationen von „Open Source Intelligence“ per Data Mining mit „Close Source Intelligence“ (etwa Informationen aus Polizeidatenbanken) abzugleichen.

    Die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst hatte sich vor fast drei Monaten erkundigt, welche „Internetauswertungsgruppen“ welcher Behörden aus Deutschland, Spanien, Norwegen, der Schweiz und von Europol an der „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ bei Europol beteiligt sind und welches Ziel überhaupt verfolgt wird. Nun hat die Kommission geantwortet und hält alle weiteren Details dazu geheim. Auch welche Polizeidienststellen an dem Projekt „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beteiligt sind, behält die Kommission für sich. Bekannt ist lediglich, dass außer dem BKA Behörden aus Griechenland, Spanien sowie Europol mitarbeiten.

    22. September 2015 13
  • : Stellungnahme zum BKA-Gesetz: Dem Anwalt bleibt keinerlei Geheimnis
    Stellungnahme zum BKA-Gesetz: Dem Anwalt bleibt keinerlei Geheimnis

    Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit zwei Verfassungsbeschwerden (Az. 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) gegen das BKA-Gesetz. Das Ende 2008 in Kraft getretene Gesetz erlaubt der Behörde zur Abwehr von Gefahren des „internationalen Terrorismus“ erhebliche Eingriffe in Grundrechte. Neben der Möglichkeit des Einsatzes von Staatstrojanern ist auch die Erlaubnis zur präventiven Wohnraumüberwachung erweitert worden. Im Nachgang der mündlichen Anhörung am 7. Juli hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre schriftliche Stellungnahme (pdf) veröffentlicht, in der sie das Gesetz kritisiert.

    Die BRAK lehnt besonders die Erweiterung der Möglichkeiten des BKA zur Überwachung von Berufsgeheimnisträgern ab. Sie kritisiert, dass dem BKA zwar bei Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten des Bundestages und der Landesparlamente ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot auferlegt wird, nicht jedoch bei normalen Rechtsanwälten, Patentanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten, Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apothekern und Hebammen, obwohl auch ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht:

    Die in § 20u BKAG vorgenommene Differenzierung zwischen Verteidigern, die weder zielgerichtet […] noch en passant […] Objekt präventiver staatlicher Ausforschung werden dürfen, und Rechtsanwälten (sowie anderer Berufsgeheimnisträger), die eine ebensolche Ausforschung grundsätzlich hinnehmen müssen und nur nach Maßgabe einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ihre Berufsgeheimnisse geschützt sehen dürfen (§ 20u Abs. 2 BKAG), ist irreführend.

    Die BRAK weist darauf hin, dass diese Ungleichbehandlung von Strafverteidigern und anderen Rechtsanwälten wegen des präventiven Charakters der Überwachungsmaßnahmen auch unlogisch ist, und schreibt in ihrem Fazit:

    Nach der weiterhin gültigen Fassung des § 20u BKAG wird der absolute Schutz vor polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahmen […] nur Geistlichen, Verteidigern und Abgeordneten zuteil, während für die übrigen Berufsgeheimnisträger nur ein relativer Schutz gilt. Eine Differenzierung zwischen Verteidigern und (sonstigen) Rechtsanwälten macht jedoch bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr keinen Sinn, weil es im präventiven Bereich noch keine Straftat und dementsprechend in der Regel noch keinen Verteidiger gibt.

    Die durch das BKA-Gesetz mögliche Ausforschung belasse „dem Anwalt keinerlei Geheimnis und beraubt ihn jeglicher Vertrauensstellung“. Das hält die BRAK für unvereinbar mit dem Grundgesetz.

    21. September 2015 3
  • : EU-Militärmission im Mittelmeer: Zivile und militärische Sicherheitsbehörden sollen Personendaten austauschen
    EU-Militärmission im Mittelmeer: Zivile und militärische Sicherheitsbehörden sollen Personendaten austauschen

    Ende Juni hatten die Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten den Start der militärischen Mission EUNAVFOR MED im Mittelmeer beschlossen. Ziel ist das Aufspüren der Netzwerke von kommerziellen Fluchthelfern, die in entsprechenden Dokumenten gewöhnlich als „Schlepper“ und „Schleuser“ bezeichnet werden. EUNAVFOR MED untersteht dem Auswärtigen Dienst in Brüssel, der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist.

    Die Mission wird als Teil einer „Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer EU“ bezeichnet. Bislang befand sich EUNAVFOR MED in „Phase 1“, Ziel war die Erstellung eines Lagebildes mithilfe fliegender Seeaufklärer und mit Kriegsschiffen aus Frankreich, Spanien, Deutschland und Luxemburg. Seit Ende Juni beteiligt sich die deutsche Marine mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Tender „Werra“. Angeführt wird die Mission vom italienischen Flugzeugträger „Cavour“ mit zwei eingeschifften Hubschraubern.

    Die italienische Luftwaffe setzt nach Medienberichten zur Aufklärung ihre in den USA gekauften, unbewaffneten Drohnen vom Typ „Predator“ ein. Ein französisches Flugzeug ist vor libyschen Küsten unterwegs, um mit Radartechnologie verdächtige Aktivitäten aufzuklären. Großbritannien beteiligt sich mit einem „Mehrzweckschiff“ HMS Enterprise und einem auf Malta stationierten Hubschrauber, Luxemburg entsendet einen Seefernaufklärer. Die italienische Regierung hat außerdem die Entsendung eines U‑Bootes zugesagt, ein weiteres soll aus Griechenland in See stechen.

    Bundeskabinett beschließt Übergang zur „Phase 2/1“

    Gestern hat das Bundeskabinett den Übergang zur „Phase 2/1“ beschlossen. Nun sollen auf hoher See Schiffe angehalten, durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt werden. Dies wäre nach dem Seerechtsübereinkommen zulässig, wenn ein Schiff keine Staatszugehörigkeit besitzt. Führt das Schiff aber eine Flagge, muss vor jeder militärischen Zwangsmaßnahme eigentlich die Zustimmung des Flaggenstaats eingeholt werden. Vermutlich geht es aber vielmehr um Zwangsmaßnahmen gegen kleine Schiffe und Schlauchboote, die flaggenlos unterwegs sind.

    Zum Einsatzgebiet von „Phase 2/1“ gehören das „mittlere und südliche Mittelmeer“ sowie der entsprechende Luftraum. Gemeint sind die Meeresgebiete südlich Siziliens sowie vor der Küste Libyens und Tunesiens. Während zu Tunesien keine Angaben zu Operationen in Hoheitsgewässern gemacht werden, soll die Mission nur bis 25 nautische Meilen vor den Territorialgewässern Libyens erlaubt sein.

    Anvisiert ist in einer späteren „Phase 2/2“, in den Hoheits- und Küstengewässern Libyens oder anderer Staaten zu operieren. Hierfür wäre die Zustimmung der jeweiligen Regierung oder des UN-Sicherheitsrates erforderlich. „Phase 3“ könnte schließlich den Einsatz von Bodentruppen in Libyen ermöglichen, in einer derzeit utopischen „Phase 4“ würde die komplette Mission schließlich an libysche Militärs abgegeben.

    Bundestag soll 42,3 Millionen Euro beschließen

    Der Übergang zur „Phase 2/1“ soll nun vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Bis zu 950 SoldatInnen und Soldaten könnten eingesetzt werden, was eine deutliche Zunahme der bislang rund 350 Militärs zur Folge hätte. In nicht näher erläuterten „Notsituationen“ soll eine weitere Steigerung möglich sein. Die Mission ist zunächst bis zum 31. Oktober 2016 befristet. Die Kosten für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED werden bis dahin mit rund 42,3 Millionen Euro angegeben.

    Das militärische Personal soll aber nicht nur Schiffe beobachten und gegebenenfalls entern und durchsuchen. Geplant ist auch, die Daten aller an Bord genommenen Personen zu erheben und zu speichern. Dabei handelt es sich um Geflüchtete und deren mutmaßliche HelferInnen gleichermaßen.

    Ziel ist die „Identifizierung besagter Personen“. Außer den Fingerabdrücken und Angaben zur Person und Staatsangehörigkeit werden Beruf, Führerscheine sowie alle Daten mitgeführter Identitätsdokumente und Reisepässe gespeichert.

    „Feldnachrichtentruppe“ und „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“

    Erst kürzlich hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass schon jetzt alle an Bord genommenen Geflüchteten zu Transitrouten und HelferInnen ausgefragt werden. Die Befragungen können zwar verweigert werden, doch dürften viele der Befragten wegen vermuteter Nachteile im späteren Asylverfahren davon keinen Gebrauch machen. Vor jeder Befragung müssten die Betroffenen eigentlich belehrt werden, dass sie sich nicht selbst belasten müssen. Denn Behörden leiten Ermittlungsverfahren ein, wenn Geflüchtete Boote gesteuert haben und dafür weniger Geld für die Überfahrt bezahlen mussten.

    Die Bundeswehr hat mit den Befragungen eine „Feldnachrichtentruppe“ beauftragt. Auch der Bundesnachrichtendienst beteiligt sich mit einem „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“. Inwiefern dort Personendaten erhoben und verarbeitet werden, war aber unklar. Auch war unbekannt, welche Nachrichtendienste und Polizeien gemeinsame Dateien führen. In Medienberichten ist hierzu von einem „gemeinsamen Informationspool“ die Rede.

    Konkreter wird die Bundesregierung nun zu den Modalitäten für die „Phase 2“. Demnach sollen die erhobenen Daten zu Personen und von ihnen benutzten „Schiffen und Ausrüstungen“ an die einschlägigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet werden. Auch „die zuständigen Stellen der Union“ würden beliefert. Zwar wird diese nicht direkt benannt, doch dürfte es sich dabei um die Polizeiagentur Europol handeln, die selbst mit zwei maritimen Lagezentren in Den Haag und Catania/Sizilien Netzwerke von „Schleusern“ ermitteln will. Unter Mitarbeit des Bundeskriminalamtes nutzt Europol hierfür vor allem Finanzermittlungen.

    17. September 2015 3
  • : Leichtere Sicherstellung „elektronischer Beweise“: USA platzieren Staatsanwalt bei Europol
    Unter Palmen: Die US-Justizministerin Loretta Lynch und der Europol-Direktor Rob Wainwright.
    Unter Palmen: Die US-Justizministerin Loretta Lynch und der Europol-Direktor Rob Wainwright.
    Leichtere Sicherstellung „elektronischer Beweise“: USA platzieren Staatsanwalt bei Europol

    Die EU-Polizeiagentur Europol baut ihre Zusammenarbeit mit US-Behörden weiter aus. Nach einem Besuch der US-Justizministerin Loretta Lynch im Europol-Hauptquartier in Den Haag kündigten der Europol-Direktor Rob Wainwright und Lynch an, einen US-Staatsanwalt zu Europol abzuordnen. Dabei geht es vor allem um die Bekämpfung von „Cyberkriminalität“. Die zunächst befristete Zusammenarbeit soll deshalb mit dem „Zentrum für Cyberkriminalität“ (EC3) bei Europol erfolgen.

    Laut Wainwright diene die Zusammenarbeit vor allem dem Kampf gegen „Kinderpornografie und Cyberangriffe“. Als Beispiele nennt der Europol-Direktor die Abschaltung von Botnetzen und Tor-Diensten. Die Abordnung eines US-Staatsanwaltes soll diese Anstrengungen „in allen Ermittlungsstadien“ verstärken. Sie dürfte auch dazu dienen, die Verfahren zum Besorgen von Ermittlungsanordnungen und richterlichen Beschlüsse zu erleichtern.

    Task Force mit „Cyber-Verbindungsbeamten“

    Lynch lobte in einer Pressemitteilung die „einmalige Geschichte der Kooperation“ zwischen dem EC3 und den Vereinigten Staaten. Ziel sei nun der Ausbau der gegenseitigen Rechtshilfe, darunter auch die Sicherstellung „elektronischer Beweise“. Der Ausdruck meint gewöhnlich die Durchsuchung und Beschlagnahme von Rechnern, Festplatten oder anderer Speichermedien, aber auch Inhalte bei Cloud-Diensten oder das staatliche Eindringen in Computersysteme mithilfe von Trojaner-Programmen.

    Schon jetzt ist das FBI Teil einer gemeinsamen „Joint Cybercrime Action Taskforce“ (J‑CAT). Die vor einem Jahr gegründete Arbeitsgruppe dient als Plattform für „gezielte Operationen“ („targeted operations“) gegen „kriminelle Netzwerke“ im Cyberraum. Die Task Force versammelt die „Cyber-Verbindungsbeamten“ aus einigen EU-Mitgliedstaaten. Nicht alle Regierungen machen jedoch bei der digitalen Patrouille mit, die Rede war zunächst von Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden und Österreich. Das Bundeskriminalamtes (BKA) hat einen „Cybercrime-Experten“ entsandt. Auch die Cyber-Abteilung der britischen National Crime Agency ist vertreten. Die „Joint Cybercrime Action Taskforce“ wertet „offene Quellen“ und polizeiliche Erkenntnisse aus Ermittlungen aus.

    Jährlicher Prüfbericht zum SWIFT-Abkommen veröffentlicht

    Europol arbeitet auch im Rahmen des „Terrorist Finance Tracking Programme“ (TFTP) mit US-Behörden zusammen. Das besser unter Namen „SWIFT“ bekannte Abkommen regelt den Austausch von Finanzdaten mit dem US-Finanzministerium. Es berechtigt ErmittlerInnen aus den USA, in der Europäischen Union getätigte Finanztransaktionen abzufragen, darunter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der KontoinhaberInnen oder Telefonnummern. Zu den hierzu verpflichteten Providern gehört der belgische Dienstleister SWIFT, der auf internationale Überweisungen spezialisiert ist.

    Die EU-Polizeiagentur spielt in dem Abkommen eine Doppelrolle. Eine Abteilung von Europol soll darüber wachen, dass bei allen Anfragen aus den USA die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. ErmittlerInnen aus Den Haag oder aus den EU-Mitgliedstaaten können aber selbst Daten in den USA anfordern.

    Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat diese Woche den abgespeckten jährlichen Prüfbericht für die Datenabfragen im Rahmen des SWIFT-Abkommens online gestellt. Daraus geht hervor, dass Abfragen aus der Europäischen Union erneut zugenommen haben. So seien vom US-Finanzministerium 65 Anfragen mit 4.414 Hinweisen beantwortet worden. In 2015 erfolgten bislang 42 Anfragen mit 1.796 Hinweisen. „Hinweise“ enthalten gewöhnlich Angaben zu Personen oder Firmen.

    17. September 2015 7
  • : „Illegale Einwanderung, Verbrechen und Krisen“: EU finanziert Modernisierung innerer Sicherheit in Griechenland
    "Fähren statt Frontex" - Protestaktion gegen die Aufrüstung der EU-Außengrenzen auf einer griechischen Fähre.
    "Fähren statt Frontex" - Protestaktion gegen die Aufrüstung der EU-Außengrenzen auf einer griechischen Fähre.
    „Illegale Einwanderung, Verbrechen und Krisen“: EU finanziert Modernisierung innerer Sicherheit in Griechenland

    Die griechische Regierung will ihre Grenzanlagen massiv aufrüsten. Dies geht aus einem Dokument hervor, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch auf ihrer Webseite veröffentlicht. Demnach erhält Griechenland rund 194 Millionen Euro zur Einführung neuer Technologien für die Überwachung und Kontrolle von Land- und Seegrenzen. Die Gelder sollen für die Umsetzung einer „Strategie zum integrierten Grenzmanagement” genutzt werden, die von der früheren Nea Dimokratia-Regierung im September 2014 beschlossen wurde.

    Weitere 20 Millionen sollen für die Modernisierung der Polizei aufgewendet werden, darunter zur Einrichtung neuer Datenbanken, zum Anschluss an internationale Informationssysteme und zur Beschaffung von Auswertesoftware.

    Zur Begründung heißt es, Griechenland habe in den vergangenen Jahren eine Reihe „finanzieller Herausforderungen“ durchmachen müssen, die sich auf „Grenzüberwachung, illegale Einwanderung, Verbrechen und Krisen“ auswirkten. Außer den Migrationsströmen hätten auch die „organisierte Kriminalität und Terrorismus” stark zugenommen. Daher seien nun „Investitionen im Bereich der Sicherheit” nötig. Hierzu gehörten die Überwachung, aber auch präventive und unterdrückende („suppressive“) Maßnahmen.

    47% mehr Gelder für die „innere Sicherheit“

    Die Gelder stammen aus dem „Fonds für die innere Sicherheit“ (ISF), der zur „Strategie der inneren Sicherheit“ gehört und vergangenes Jahr von der EU eingerichtet wurde. Er besteht aus den zwei Teilen „Außengrenzen und Visa“ und „polizeiliche Zusammenarbeit und Krisenmanagement“ und steht allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme von Dänemark und Großbritannien offen. Auch die polizeilichen Einrichtungen und Netzwerke der EU werden darüber gefördert. Das Gesamtvolumen des erst 2020 auslaufenden Fördertopfes beläuft sich auf 3,8 Milliarden Euro.

    Der neue Fonds knüpft damit an das mittlerweile ausgelaufene Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (SOLID) an, für das die EU von 2007 bis 2013 insgesamt rund vier Milliarden Euro ausgab. Griechenland zählte auch hier zu den Begünstigten, das Geld floss sowohl in den Ausbau der Grenzüberwachung wie auch die Bereitstellung neuer Abschiebehaftkapazitäten. Auch nationale Systeme für die Polizeidatenbanken Schengener Informationssystem (SIS II) und das Visumsinformationssystem wurden über den alten Fonds finanziert.

    Nun werden weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Grenzverwaltung und Grenzüberwachung „insbesondere durch die Verwendung moderner Technologien“ unterstützt. Förderungswürdig ist zudem der Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und die Aufrüstung gegenüber „Terrorismus und gewaltbereiter Radikalisierung, Drogenhandel, Cyberkriminalität, Menschenhandel.

    Hohe Fördersummen für Italien, Spanien und Griechenland

    Die Bereiche Asyl und Migration sind vom ISF nicht erfasst. Hierzu hat die Kommission einen „Asyl‑, Migrations- und Integrationsfonds“ (AMIF) eingerichtet, der mit weiteren 3,1 Milliarden Euro ausgestattet ist. Auch aus dem AMIF-Fonds wird Griechenland massiv unterstützt, allein aus den jetzigen Zusagen erhält die Regierung 259 Millionen Euro. Die von der EU-Kommission neu aufgelegten Fonds ISF und AMIF haben laut Statewatch ein insgesamt um 47% gestiegenes Finanzvolumen als das frühere SOLID.

    Im März hatte die Kommission 22 nationale Programme des AMIF und des ISF genehmigt, darunter auch für Ungarn oder Slowenien. Für 23 weitere gab es im August grünes Licht, noch einmal 13 sollen laut der Kommission noch im Laufe dieses Jahres angenommen werden. Die höchsten Fördersummen erhalten bislang Italien, Spanien und Griechenland. Die drei Länder gelten als besonders von „großen Migrationsströmen“ betroffen. Die sollen unverzüglich freigegeben werden.

    Der „Fonds für die innere Sicherheit“ wird nur teilweise durch die Kommission geführt. Ein Teil der Mittelvergabe erfolgt Fonds über die dezentrale Verwaltung durch die Mitgliedstaaten. Hierfür müssen die anfragenden Regierungen ein „nationales Programm“ erstellen. Beim von Statewatch veröffentlichten Dokument handelt es sich um das entsprechende Programm aus Griechenland. Erst nach dessen Genehmigung können konkrete Projektvorhaben ausgeschrieben werden.

    Mehr Drohnen und Radar, um Diesel für Schiffe zu sparen

    Griechenland plant die Modernisierung seiner seeseitigen Überwachung. Für Missionen der EU-Grenzagentur Frontex sollen für 27 Millionen Euro zwei Küstenwachschiffe gekauft und mit Radaranlagen, optischen Sensoren und Infrarotkameras ausgerüstet werden. Auf der Wunschliste stehen auch vier Patrouillenschiffe. Für Operationen an Land will die Grenzpolizei für mehr als halbe Million Euro ein „Thermal Vision Vehicle” anschaffen, das auf einem geländegängigem Fahrzeug basiert. Auch dieses „Überwachungsfahrzeug“ soll mit einem maritimen Radar zur Erfassung kleiner beweglicher Ziele ausgestattet sein. Hinzu kommt ein System zur automatischen Erfassung von Nummernschildern und lasergestützte Entfernungsmesser.

    Griechenland soll vollumfänglich an das EU-Grenzüberwachungssystem EUROSUR angeschlossen werden. Hierzu soll ausdrücklich auch in Drohnen investiert werden, um damit Teile des Mittelmeers zu überwachen. Unter dem Kürzel SUNNY finanziert die EU-Kommission bereits ein entsprechendes Forschungsprojekt. Ab 2017 sollen die griechischen Küsten mit einem maritimen Überwachungssystem ausgerüstet werden. Derartige Anlagen werden von der Bremer Firma Signalis geliefert, einem Zusammenschluss der Rüstungskonzerne Rheinmetall und Airbus. Das System bestünde dann aus einer dreistelligen Zahl von Überwachungsstationen, deren Informationen in Lagezentren zusammengeführt werden. Die Daten können dann auch an das EUROSUR-Hauptquartier von Frontex in Warschau übermittelt werden. Mit einer Fertigstellung wird 2021 gerechnet.

    Die Echtzeitüberwachung mit Radar und Drohnen rechtfertigt die Regierung mit dem gestiegenen Spritverbrauch seiner Küstenwache. Demnach nahmen die Migrationsströme allein von 2013 auf 2014 um 79,44% zu. Hätten die Wasserfahrzeuge der Küstenwache in 2011 noch rund 800.000 Liter Diesel verbraucht, seien in 2014 bereits vier Millionen Liter angefallen.

    Auswertung von Verbindungsdaten aus beschlagnahmten Telefonen

    Im Fokus steht auch die Landgrenze zur Türkei. Am Grenzfluss Evros hat Griechenland bereits einen Zaun installiert, der durch ein teilweise automatisiertes Grenzüberwachungssystem gesichert ist. Seitdem sind die Aufgriffe in der Region drastisch gesunken. Nun sollen auch der Rest des Flusses sowie die Grenze zu Bulgarien und Albanien auf diese Weise überwacht werden. Laut dem Dokument hat die Regierung 1.881 zusätzliche Beamte an der griechisch-türkischen Grenze stationiert.

    Zum Investitionsplan für die Grenzanlagen gehört die Beschaffung mobiler Einheiten zum Durchleuchten von Fahrzeugen, Detektoren zur Erfassung von Herzschlägen, Kameraausrüstung. Auch die 33 Grenzpolizeistationen und 106 Grenzübergänge werden modernisiert. Mit dem Geld der EU-Kommission beschafft Griechenland Fingerabdrucklesegeräte, um die biometrische EU-Datenbank EURODAC befüllen zu können. Die EU plant die Einführung eines Systems „Intelligente Grenzen”, das alle EU-AusländerInnen biometrisch erfassen soll. Obwohl noch gar nicht vom Rat oder dem Parlament beschlossen, findet sich die Umsetzung des Systems bereits auf dem Finanz-Wunschzettel der griechischen Regierung.

    Die griechischen Grenzbehörden wollen auch neue Technologien zur Auswertung der Telefone von Geflüchteten. Ziel ist das Aufspüren von FluchthelferInnen, indem verglichen wird ob vor einer Flucht von mehreren Telefonen die gleichen Nummern angerufen wurden. Die betreffenden Personen könnten dann womöglich eine besondere Rolle bei der Organisation der klandestinen Reise gespielt haben. Die gewonnen Verbindungsdaten sollen mit einer „speziellen Analysesoftware” durchsucht werden. Gemeint ist vermutlich eine Anwendung wie Analyst’s Notebook zum Data Mining, wie sie auch von deutschen Polizeibehörden genutzt wird.

    Kauf von Abhörtechnologien

    Die zeitgleich erfolgende Aufrüstung auch des polizeilichen Überwachungsapparates wird mit dem Ansteigen des „anarchistischer und linksgerichteter Terroranschläge” ab 2013 begründet. Auch seien in Griechenland die Folgen des „internationalen Terrorismus” zu beobachten, die sich als Zunahme von „gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung“ bemerkbar machten. Griechenland will daher wie die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten in den einschlägigen Arbeitsgruppen bei der Polizeiagentur Europol mitarbeiten. Dies betrifft außer den Ermittlungen gegen angeblich 30.000 von Europol ausgemachten „Schleusern“ auch den Bereich der „Cyberkriminalität“, innerhalb dessen die Behörden immer öfter mit Europol und Interpol zu tun haben.

    Für die Verarbeitung der digitalen Informationen und richtet Griechenland ein „Cybercrimezentrum“ und eine „Intelligence Management and Analysis Division“ ein. ziel sei die Identifizierung der Treffpunkte („places of gatherings“) potentieller „radikaler und extremistischer Gruppen“. Die Orte sollen georeferneziert auf einer GIS-Plattform dargestellt werden. Die Polizei soll über dies von der Anschaffung eines Fahrzeuges für die verdeckte Überwachung profitieren, das mit „notwendiger Ausrüstung“ bestückt ist. Als Herausforderung der Technologie gilt die Verarbeitung von Massendaten („conducting extensive collection, processing, management and high-volume forensic analysis of information and other data“).

    Griechenland will auch Abhörtechnologien beschaffen. So sei der Kauf von „legal wire-tapping devices“ über den EU-Fonds geplant, um damit „terroristische Organisationen“ aufzuspüren. Seit Kurzem hat die griechische Polizei die verstärkte Überwachung von Finanztransaktionen aktiviert. Angeschlossen seien laut dem Dokument Steuerbehörden und Behörden für Finanzermittlungen.

    Auch das BKA bezahlt neue IT-Analysewerkzeuge aus dem EU-Fonds

    Auch deutsche Polizeibehörden gehören zu den glücklichen Antragsstellern beim „Fonds für die innere Sicherheit“. So erhielt die Bundespolizei für „Grenzangelegenheiten“ 48,7 Millionen Euro, das Bundeskriminalamt (BKA) wird mit 75,4 Millionen begünstigt. Wie in Griechenland geht es um die Beschaffung neuer Technologien zur „Aufdeckung, Zerschlagung, Vorbeugung krimineller Netzwerke“.

    Ein Großteil der Gelder fließt in den neuen „Polizeilichen Informations- und Analyseverbund“ (PIAV), an den Informationssysteme der Bundes- und Länderpolizeibehörden sowie der Zoll angeschlossen werden. Mithilfe einer Software sollen auf diese Weise Beziehungen zwischen Personen, Objekten oder Tathergängen gefunden und visualisiert werden. In dem ISF-Dokument wird hierzu die Formulierung „Entwicklung von auswerte-/ ermittlungsunterstützenden Techniken und Modernisierung zentraler IT-Infrastruktur“ benutzt.

    Weitere Vorhaben werden als „Prävention vor politisch motivierter Kriminalität“ bezeichnet, wozu die deutschen Polizeien die „Durchführung gemeinsamer nationaler und grenzüberschreitender operativer Maßnahmen und Übungen“ vorschlagen. Ziel sei eine „Erhöhung der Ermittlungskompetenz“ durch Einsatz neuer Analysewerkzeuge und der den Ausbau der „IT-Unterstützungskomponenten“.

    7. September 2015 4
  • : Akteneinsicht zum #Landesverrat: Alle tanzten nach der Pfeife von Verfassungsschutz-Chef Maaßen
    Transparent der Humanistischen Union bei der #Landesverrat-Demo. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/schramm-photo/20020010349/">Schramm Photography</a>.
    Akteneinsicht zum #Landesverrat: Alle tanzten nach der Pfeife von Verfassungsschutz-Chef Maaßen

    Die Ermittlungen zur Landesverrats-Affäre folgten so lange der Staatsgeheimnis-These von Verfassungsschutz-Chef Maaßen, bis der öffentliche Aufruhr ein Umdenken erzwang. Das geht aus den Ermittlungsakten hervor, die unsere Anwälte einsehen konnten. Ob der oder die Whistleblower noch gefunden werden, erscheint fraglich: Die Verteilung der Dokumente war schon im Verfassungsschutz „im Grunde nicht einschränkbar“.

    Die Anwälte von Markus und Andre haben Akteneinsicht erhalten und ihren Mandanten einige Informationen zu den mittlerweile eingestellten Ermittlungen wegen Landesverrats geben können. Unser Fazit: Die auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumente wurden von Maaßens willigen Helfern bei der Bundesanwaltschaft solange ohne eigene Prüfung als Staatsgeheimnisse behandelt, bis die breite öffentliche Kritik ein Umdenken gradezu erzwang. So konnte wochenlang gegen die beiden Journalisten wegen Landesverrats ermittelt werden, obwohl der Vorwurf von Anfang an völlig aus der Luft gegriffen war, wie ein Gutachten des Justizministeriums später feststellen sollte.

    Das über die beiden Strafanzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) eingeschaltete LKA Berlin hat nach Aktenlage kaum eigene Recherchen unternommen – man schob den Fall lieber zum Generalbundesanwalt weiter. In den Akten findet sich jedenfalls wenig, was darauf hindeutet, dass man selbst aktiv wurde, juristisch prüfte oder sich Gedanken gemacht hätte, ob es hier überhaupt um Landesverrat geht. Eine Einschätzung, ob die Veröffentlichungen durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt sein könnten, gab das LKA nach Aktenlage nicht ab. Gehorsam wurden stattdessen die offenbar telefonisch übermittelten Wünsche des BfV exerziert, so jedenfalls lassen es verschiedene Hinweise in den Akten vermuten.

    Die Akten enthalten allerdings generell keine durchgängige Dokumentation der Handlungen der beteiligten Behörden. Vollständig sind sie insbesondere deshalb nicht, weil sie entgegen der üblichen Praxis in Behörden praktisch keine Vermerke über den Inhalt von Telefonaten und nahezu keine E‑Mails enthalten. Die Gespräche und Mails sind zwar in aktenkundigen Briefwechseln erwähnt, aber was darin besprochen und geschrieben wurde, bleibt unklar. Unsere Anwälte können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie eine extra für die Akteneinsicht erstellte Akte bekommen haben.

    Laut den Akten haben die Ermittler drei „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“ zu unseren beiden Autoren vorgenommen: eine Google-Bildersuche, abgeglichen mit Daten des Einwohnermeldeamts über die Meldeadressen, eine Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung über Arbeitgeber sowie eine Auskunft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über eine detaillierte Liste ihrer Bankkonten. Eine darüber hinaus gehende Observation oder Überwachung geht aus den Akten nicht hervor. Eine Überwachung durch Polizeibehörden ist demnach unwahrscheinlich – zumindest in diesem Fall. Was hingegen Behörden wie das BfV oder andere Geheimdienste tun, steht nicht in solchen Akten und werden wir wohl so zeitig auch nicht erfahren. (Hinweise bitte über die üblichen Kanäle.)

    Aus Staatsgeheimnissen wird Landesverrat

    Wie ja bereits öffentlich bekannt, kommt ein Gutachten des BfV zu dem Ergebnis, dass es um Staatsgeheimnisse ginge. Landesverrat als Vorwurf wird jedoch in der BfV-Stellungnahme nicht besprochen. Stattdessen legt das Amt dar, wie unsere Berichterstattung angeblich dabei hilft, die Nutzung von Verschlüsselung und Verschleierung der Kommunikation zu unterstützen.

    Der ehemalige Generalbundesanwalt Harald Range hatte in der Folge dieses Gutachtens bekanntlich ohne großes Zögern ein Ermittlungsverfahren gegen die zwei Journalisten wegen Landesverrats eröffnet. Eine seiner Mitarbeiterinnen legte daraufhin in einem recht oberflächlichen Papier dar, dass sie tatsächliche Anhaltspunkte für Staatsgeheimnisse sehe und auch eine konkrete Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik bestanden habe. Dennoch wollte sich Range juristisch rückversichern – aber ausgerechnet bei einem externen Gutachter, der beim BND beschäftigt ist.

    Das Glück der Verjährung

    Festzuhalten bleibt für uns: Alle tanzten nach der Pfeife von Maaßen, der offenbar das Ziel „Landesverrat“ vorgegeben hatte und dessen Leute mit zahlreichen Telefonaten die Ermittlungen in die gewünschten Bahnen lenkten – nicht umsonst finden sich über all diese Gespräche keine inhaltlichen Vermerke in den Akten. Aber auch der Chef des BfV hat einen Vorgesetzten. Um es mit Konstantin von Notz zu sagen:

    Die Hauptverantwortung liegt meiner Ansicht nach im Innenministerium. Dort liegt die Verantwortung für das Bundesamt für Verfassungsschutz, das hier klar mit einer Agenda agiert hat. Diese Agenda hat sich gegen Journalisten und deren Quellen gerichtet. Das Ganze ist mit Wissen, Tolerierung und vielleicht auch Beförderung des Innenministeriums gelaufen.

    Die ehemaligen Beschuldigten haben großes Glück gehabt, dass auf das externe Gutachten eine lange Zeit gewartet wurde und sie in der Zwischenzeit wegen der möglichen Verjährung benachrichtigt werden mussten. Denn aus den Akten geht deutlich hervor, dass auch der externe Gutachter zumindest teilweise zum Ergebnis gekommen wäre, dass ein Verrat von Staatsgeheimnissen vorliegt. Das geht aus einem in dem Akten erwähnten Telefonat mit dem Gutachter hervor, in dem er einen Ausblick auf sein Gutachtenergebnis wagt. Dieses vorläufige Ergebnis überrascht auch deshalb, weil Range den Gutachter schriftlich auf frühere Veröffentlichungen zum Thema hingewiesen hatte. Und was bereits einmal veröffentlicht war, ist jedenfalls kein Staatsgeheimnis mehr.

    Wäre die Verjährung und danach der öffentliche Protest nicht dazwischen gekommen, hätten die ehemaligen Beschuldigten wohl erst im Rahmen einer Redaktions- und Hausdurchsuchung von den Ermittlungen erfahren. Nach der Entlassung Ranges und der Einstellung der Ermittlungen drohen diese nun nicht mehr (in diesem Fall). Den absurden Vorwurf des Landesverrats kann man zwar als eine journalistische Auszeichnung sehen. Doch: „Wenn man im Knast sitzt, hat man nicht so viel davon.“

    Whistleblower schützen

    Und was wird aus den unbekannten Whistleblowern, die unserer Redaktion die Informationen zugespielt haben sollen? Hier glauben selbst die Ermittler nicht mehr so recht an einen Fahndungserfolg, vor allem wegen der schier unüberschaubaren Zahl von möglichen Innentätern aus dem BfV selbst. So ergab eine „vorläufige“ Auswertung, dass allein im BfV jeweils eine dreistellige Anzahl an Personen die theoretische Möglichkeit der Einsichtnahme in die fraglichen Dokumente hatte. Dazu kommen natürlich noch die Systemadministratoren. Und ob die Schlapphüte wesentlich bessere IT-Sicherheitsvorkehrungen als andere Bundeseinrichtungen haben und Standards immer einhalten, darf auch bezweifelt werden.

    Das Fazit der Ermittler:

    Aufgrund der oben beschriebenen Praxis im Umgang mit Dokumenten ist der tatsächliche Kreis derer, die das Konzept „EFI“ im BfV erhalten haben könnten, im Grunde nicht einschränkbar.

    6. September 2015 45
  • : Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister
    Nach Einstellung der Ermittlungen: Aufdröseln, wer was wann wusste - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/albaraa/7837158826/in/photolist-cWxuh3-qmutQm-qCSXt8-pGh3oV-qmutRd-7Rwk8e-cWxrBQ-6WkUCV-9ENsLc-4MevTX-cWxrYb-mmvK2M-5oF6Bs-6Tj3vh-vfw9w-5ctVGG-79Xm1i-79Xnzv-7a332b-7a2fAE-6WpVJm-59KB7-79Xjtp-4J61YU-pTg4Cf-7Q9hMB-6WkVtv-4fpo7A-5e8XWi-cWxssQ-6WpUmE-5GX87S-cWxsaC-5UgyfX-7a29c5-5BWPm2-5C1YNo-5BWEuc-NTcKx-cWxrvN-7MmqrC-7a2XVb-5C1Z1U-5BWEFB-5BWEgF-7Caabw-5C1RVG-5C1ESC-5BWoVz-5BWp8v">albaraa</a>
    Landesverrat: Wer wusste wann was? Bundesregierung verteidigt Bild von ahnungslosem Innenminister

    Wer hat was wann bei der Einleitung der Landesverratsermittlungen gegen uns und in deren späterem Verlauf gewusst? Das ist eine Frage, die uns und andere immer noch umtreibt, auch wenn die Ermittlungen mittlerweile eingestellt sind. Denn die Problematik der Verantwortlichkeit ist nicht damit abgehandelt, dass Ex-Generalbundesanwalt Harald Range seinen Hut nehmen musste. Mehr Details versuchten die Grünen im Bundestag über eine Kleine Anfrage zu erfahren, deren Antworten jetzt vorliegen. Dazu gibt es auch ein Blog-Post bei Gruen-Digital.de.

    Sie helfen uns an manchen Stellen, die Chronologie der Ereignisse zu vervollständigen, daher hier ein Überblick anhand der Informationen aus der Antwort und voriger Berichterstattungen (eine weitere, sehr ausführliche Chronologie zum Durchklicken findet sich bei CORRECT!V, einige Informationen aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung sind dort jedoch noch nicht enthalten):

    25. Februar 2015: Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

    26. Februar 2015: Einen Tag nach Veröffentlichung informiert der Verfassungsschutzpräsident „die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI“.

    Eine Benachrichtigung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sei in diesem Zusammenhang nicht erfolgt.

    3. März 2015: Der Verfassungsschutzpräsident berichtet der Staatssektretärin Emily Haber „ergänzend“, dass Strafanzeige gegen Unbekannt geplant sei.

    4. März 2015: Ein Vertreter der Bundesregierung beantwortet im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich eine Mündliche Frage von Hans-Christian Ströbele über das bei uns veröffentlichte Vorhaben des Verfassungsschutzes, das später als Staatsgeheimnis deklariert werden soll. Laut Regierung sei es jedoch in den Antworten nur um die Mitteilung offener Informationen gegangen.

    25. März 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stellt beim LKA Berlin Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“.

    In der Anzeige findet sich bisher nur der Name „Marcus Beckendahl“.

    1. April 2015: Die erste Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt zur Prüfung ein.

    15. April 2015: Veröffentlichung von Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.

    Noch am selben Tag informiert die Hausleitung des BfV den „zuständigen Abteilungsleiter im BMI“, auch über die Absicht, erneut Strafanzeige zu stellen: „Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet“, von de Maizière keine Rede.

    16. April 2015: Das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt beim LKA Berlin die zweite Strafanzeige wegen der Veröffentlichung von „Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“ am 15. April.

    Nun taucht auch der Name Andre Meister in der Strafanzeige auf. Bisher sei aber der Vorwurf Landesverrat noch nicht im Raum. Es fällt auf, dass bei der zweiten Anzeige nur ein Tag zwischen Veröffentlichung und Anzeigenstellung liegt.

    Das Stellen der Anzeigen beim LKA Berlin ist ungewöhnlich. Es wäre davon auszugehen gewesen, dass die Anzeigen eher bei den Staatsanwaltschaften in Köln oder Berlin gestellt worden wären, die für die Verletzungen von Dienstgeheimnissen zuständig sind. Die Bundesregierung begründet das folgendermaßen als nebensächlich:

    Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

    21. April 2015: Ein Mitarbeiter des GBA informiert die Staatssekretärin des BMJV mündlich über die erste Strafanzeige und den eingeleiteten Prüfvorgang. Folgend sei auch Minister Heiko Maas persönlich in Kenntnis gesetzt worden:

    Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

    Am 21. April habe auch das Bundeskanzleramt „am Rande einer Besprechung“ von der ersten Anzeige gegen Unbekannt erfahren. Weiteres soll es danach bis zum Beginn der medialen Diskussion nicht gewusst haben, auch nicht über die namentliche Erwähnung von Markus und Andre. Es ist natürlich praktisch für alle Beteiligten, dass man über solche heiklen Sachen „am Rande einer Besprechung“ klärt und nicht schriftlich festhält. Wir hatten bereits am 6.7. vermutet, dass das Kanzleramt im Rahmen dieser Runde Bescheid gewusst haben müsste.

    29. April 2015: Die zweite Strafanzeige geht beim Generalbundesanwalt ein. Das BfV übermittelt dem BMI seine Einschätzungen zur Staatsgeheimnis-Frage, genauer den „zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung“. Außerdem wurden sie dem Fachabteilungsleiter und den zuständigen Fachreferaten vorgelegt.

    30. April 2015: Das BfV übermittelt dem LKA „rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses“ – im Weiteren BfV-Gutachten genannt.

    Das Gutachten bekommen wir nicht zu Gesicht, denn es ist als Verschlusssache eingestuft. Es ist aber bereits bekannt, dass es zu dem Schluss kommt, dass ein Staatsgeheimnis vorliegt. Grund dafür seien „die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen“.

    Wer das Gutachten verfasst hat? Ob es wirklich „Herr Müller“ ist, der in der Berichterstattung der SZ genannt wird, ist unklar. Die Bundesregierung schweigt sich über die Identität des Gutachters aus. Es gibt lediglich nichtssagende Angaben zu seiner Qualifikation:

    Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen.

    5. Mai 2015: Der GBA erhält ebenso das BfV-Gutachten zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses.

    13. Mai 2015: Der Generalbundesanwalt eröffnet ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Markus und Andre wegen Verdacht des Landesverrats.

    19. Mai 2015: Der GBA ordnet an, vor Vorliegen des GBA-Gutachtens keine Exekutivmaßnahmen, etwa Hausdurchsuchungen und Verhaftungen, durchzuführen.

    27. Mai 2015: Das BMJV wird über das Ermittlungsverfahren des GBA informiert, das Schreiben ist auf den 19. Mai 2015 datiert. Die Information erreicht Justizminister Maas, die vorher genannte Staatssekretärin und „die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung“ am 27. Mai. Während nun selbst Maas Bescheid wusste, scheint im BMI immer noch niemand die politische Brisanz des Themas erkannt zu haben oder darauf hingewiesen worden zu sein. Auch das Bundeskanzleramt sonnt sich in Unwissenheit.

    18. Juni 2015: Der GBA beauftragt einen externen Sachverständigen mit der Anfertigung eines Gutachtens (GBA-Gutachten) zur Prüfung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses.

    23. Juni 2015: Das BMI erhält vom BKA einen Bericht darüber, dass es mit Landesverratsermittlungen beauftragt worden sei. Wieder sei Minister de Maizière nicht unterrichtet worden, der Bericht sei „routinemäßig“ erfolgt.

    2. Juli 2015: Schriftlicher Auftrag für das GBA-Gutachten.

    Der Auftrag geht an Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Das Justizministerium sei in die Frage der Vergabe des GBA-Gutachtens einbezogen worden.

    4. Juli 2015: Wir erfahren aus dem Deutschlandfunk von Anzeigen wegen Verrats von Staatsgeheimnissen aufgrund unserer Berichterstattung, bisher jedoch vermeintlich nur gegen Unbekannt.

    30. Juli 2015: Uns erreicht das Schreiben, dass gegen Markus, Andre und Unbekannt wegen Landesverrats ermittelt wird. Das Schreiben ist auf den 24. Juli datiert.

    31. Juli 2015: Eine Staatssekretärin aus dem Justizministerium erörtert mit dem Generalbundesanwalt telefonisch die Rücknahme des Auftrages für das GBA-Gutachten, man war der Auffassung, dass das Gutachten „frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts“ fertiggestellt sein würde. Das Justizministerium hat inzwischen ein eigenes Gutachten (BMJV-Gutachten) in Auftrag gegeben, das bis zum 6. August vorliegen sollte.

    Man spricht ausdrücklich nicht von einer „Weisung“ des Justizministeriums, sondern von einer Vereinbarung. Ebenso gebe es keinerlei schriftliche Fixierungen der Vereinbarung, das sei „aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet“ worden.

    Das BMI behauptet, erst am 31. Juli davon erfahren zu haben, dass Justizminister Maas Zweifel am Ermittlungsverfahren gehabt habe. Generell habe der Bundesinnenminister überhaupt nichts von der Anzeige gewusst, andere Mitglieder des Ministeriums jedoch (siehe 29. April) sehr wohl, die Anzeigen wurden offiziell gebilligt.

    Die Frage, ob de Maizière sein Ministerium nicht im Griff hat oder schlichtweg gelogen wird, wurde bereits mehrmals aufgeworfen. Die Regierung begründet seine Uninformiertheit damit, dass der Vorfall erst durch die „aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt“ habe. Wobei man sich das eigentlich vorher hätte ausmalen können, wenn gegen Journalisten ermittelt wird und die Pressefreiheit in Frage steht.

    3. August 2015: Erst jetzt kommt der GBA der „Vereinbarung“ zur Rücknahme des GBA-Gutachtenauftrags nach. Dazu teilt er jedoch der BMJV-Staatssekretärin mit, der externe Gutachter sei zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass zumindest eines der Dokumente Staatsgeheimnisse enthalten habe.

    4. August 2015: Justizminister Maas versetzt GBA Range in den Ruhestand.

    6. August 2015: Das BMJV übermittelt dem GBA die Ergebnisse des eigenen Gutachtens.

    Wieder ist das Gutachten nicht der Öffentlichkeit zugänglich und als VS-VERTRAULICH eingestuft.

    10. August 2015: Die Ermittlungen werden eingestellt.

    19. August 2015: Die Bundesregierung stellt dem Rechtsausschuss und dem Innenausschuss das BfV- und BMJV-Gutachten zur Verfügung. Dieser kommt in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung zusammen, um über die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen uns und unsere Quellen zu diskutieren.

    Ein Gutes zum Schluss: Laut Angaben der Bundesregierung gebe es keine weiteren Strafanzeigen gegen Journalisten wegen Weitergabe vertraulicher Informationen. Wir hoffen, dass das so bleibt. Genauso wichtig wäre aber auch der Schutz von Unbekannt, also der Quellen, gegen die immer noch ermittelt wird. Denn auch wenn eine Einschüchterung von uns nicht funktioniert hat, wissen wir nicht, wie es mit den potentiellen Whistleblowern da draußen aussieht. Die Bundesregierung gibt auch an, nicht beurteilen zu können, ob eine Einschücherungssituation – zumindest für Journalisten – vorliegt:

    Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

    Leider will sie keine Aussage dazu treffen, ob Reformbedarf besteht, wenn es um Pressefreiheit und Whistleblowerschutz geht. Dabei wäre genau jetzt der Zeitpunkt, besseren Whistleblowerschutz konkret anzugehen, das ist eine unserer zentralen Forderung im Zusammenhang mit der Landesverratsaffäre.

    Eine weitere ist die lückenlosen Aufklärung der Verantwortlichkeiten. Denn für uns steht fest: Die Verantwortlichen sitzen im Verfassungsschutz und Innenministerium. Es sind zufällig genau die Personen, die sich in der Sondersitzung des Rechtsausschusses letzte Woche nicht den Fragen stellen wollten und nur Vertretungen schickten.

    Außerdem wollen wir wissen, ob und wie Mitglieder unserer Redaktion überwacht wurden. In der Antwort findet sich der Hinweis, dass es ausschließlich „standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen“ durch das BKA gegeben habe. Exekutivmaßnahmen seien zu keiner Zeit geplant worden. Was das bedeutet, können wir nur mutmaßen – welche Datenbanken wurden abgefragt und welche Angaben enthielten diese?

    Die Antwort der Bundesregierung fasst zwar einiges zusammen, aber die vorgenannten Fragezeichen bleiben. Wir hoffen, dass bald die Akteneinsicht möglich sein wird, die uns weitere Puzzleteile zur Komplettierung des Bildes bringen kann. Und wir fordern auch, zu erfahren, was in den jeweiligen Gutachten steht. Wir halten Euch auf dem Laufenden.

    Aus dem PDF befreiter Volltext der Antwort

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Renate Künast, Tabea Rößner u. a. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    „Strafrecht und Pressefreiheit“

    - Bundestagsdrucksache 18/5739 -

    [Vorbemerkung der Fragesteller:]

    Das deutsche Strafrecht kennt verschiedene Straftatbestände in Bezug auf die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen. Neben dem Verbrechen des Landesverrats (§ 94 des Strafgesetzbuchs – StGB) kennt das StGB das wesentlich milder bestrafte Vergehen des Offenbarens von Staatsgeheimnissen (§ 95 StGB), das nach dem „Spiegel-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Jahr 1966 (1 BvR 161/63) zum Schutz der Pressefreiheit in das StGB eingeführt wurde. In Umsetzung des „Cicero-Urteils“ des BVerfG (1 BvR 538/06) aus dem Jahr 2007 wurde in § 353b Absatz 3a StGB zum Schutz der Pressefreiheit im Jahr 2012 normiert, dass näher bestimmte bloße Beihilfehandlungen von Journalisten im Zusammenhang mit der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer bestimmten Geheimhaltungspflicht nicht mehr unter Strafe stehen, um die für eine Demokratie grundlegende Aufklärungsfunktion der freien Presse nicht behindern. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag hatte am 7. Februar 2006 einen Gesetzentwurf für einen weitergehenden Schutz von Journalisten vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/576), den die Mehrheit der Großen Koalition am 10. Mai 2007 ablehnte (Plenarprotokoll 16/97, S. 9880 A).

    Gegen den netzpolitischen Blog netzpolitik.org bzw. die presserechtlich verantwortlichen Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wurde bereits am 13. Mai 2015 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt (GBA) wegen des Verdachts des Landesverrats (§ 94 StGB) eröffnet. Vorausgegangen waren zwei Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vom 25. März und 16. April 2015, welche sich u. a. auf die am 25. Februar und 15. April 2015 erfolgte Veröffentlichung zweier Dokumente bezogen. Darin wird dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in abstrakter Form über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe des BfV zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger berichtet.

    Auf vorangegangene detaillierte Veröffentlichungen schon anderer Medien zu diesem Vorhaben des BfV (etwa www.tagesschau.de vom 25. Juni 2014; Süddeutsche Zeitung vom 26. Juni 2014; neues deutschland vom 28. Juni 2014) war nicht mit Strafanzeigen reagiert worden. Außerdem hatte ein Vertreter der Bundesregierung am 4. März 2015 im Plenum des Deutschen Bundestages öffentlich über dieses Vorhaben – also über das angebliche Staatsgeheimnis – auf eine Mündliche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele berichtet (Plenarprotokoll 18/90, Prot. S. 8555 C f.).

    Bereits im Rahmen der Aufklärung des behördlichen Versagens im Zusammenhang mit den Morden des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie seit Beginn der Enthüllungen von Edward Snowden im Juni 2013 steht das BfV gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) im Mittelpunkt einer Vielzahl von Presseveröffentlichungen, die sich zum Teil auch auf als geheim eingestufte Dokumente berufen.

    Mehr als zweifelhaft und offenbar auch in der Bundesregierung heftig umstritten ist, ob bei den Veröffentlichungen überhaupt Ansatzpunkte dafür vorhanden sind, dass es sich hierbei um Staatsgeheimnisse im Sinne von § 93 StGB handelt (siehe dazu Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015 sowie Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015).

    Noch ungewiss ist im Detail, wann welche Ministerien (Bundesministerium des Innern – BMI, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – BMJV und das Bundeskanzleramt) und die dortigen Amtsleitungen über die Planung und Absendung der Strafanzeigen, die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens beim GBA sowie die konkreten Ermittlungsmaßnahmen informiert waren und wie die Amtsleitungen der Ministerien dazu je votierten.

    Wir fragen die Bundesregierung:

    1a. Trifft es zu, dass das BfV die Strafanzeigen nicht bei der für die Verletzung von Dienstgeheimnissen zuständigen Staatsanwaltschaft (in Köln oder Berlin), sondern beim für Staatsschutzdelikte zuständigen Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015)?
    Falls ja, warum bewertet die Bundesregierung die zugrunde liegende Entscheidung des BfV als sachgerecht, und ggf. warum?

    Es trifft zu, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Strafanzeigen beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin gestellt hat. Die Anzeige einer Straftat kann bei jeder Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden (§ 158 Absatz 1 der Strafprozessordnung – StPO), ohne dass insoweit eine besondere sachliche Zuständigkeit für die Entgegennahme bestimmter Anzeigen besteht. In der Praxis steht die Anzeigeerstattung bei Polizeibehörden allgemein im Vordergrund.

    1 b. Wann und je wie genau waren an der Weiterleitung der Strafanzeigen durch das Berliner Landeskriminalamt an den GBA nach Kenntnis der Bundesregierung auch Berliner Justizstellen oder das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt?

    Die Strafanzeige vom 25. März 2015 wurde unmittelbar vom LKA Berlin an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) weitergeleitet und ist dort am 1. April 2015 eingegangen. Die Strafanzeige vom 16. April 2015 wurde ebenfalls unmittelbar vom LKA Berlin an den GBA weitergeleitet und ist dort am 29. April 2015 eingegangen. Das Bundeskriminalamt (BKA) war nicht beteiligt.

    2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das BfV die Erhebung der Anzeigen vorab mit dem fachaufsichtlich zuständigen BMI abgestimmt hat?

    Wenn ja, jeweils zwischen wem, und wann?

    Das BfV hat das Bundesministerium des Innern (BMI) über die Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ und die Absicht informiert, angesichts der dadurch bekannt gewordenen strafbaren Verschlusssachenweitergabe an „netzpolitik.org“ Strafanzeige zu stellen. Die Information zur ersten Veröffentlichung vom 25. Februar 2015 ist am 26. Februar 2015 durch den Präsidenten des BfV an die zuständige Sicherheitsstaatssekretärin und den fachlich zuständigen Abteilungsleiter im BMI erfolgt. Am 3. März 2015 hat der Präsident des BfV der Staatssekretärin ergänzend berichtet und auch mitgeteilt, dass Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Die Anzeige ist im Nachgang am 25. März 2015 beim LKA Berlin gestellt worden.

    Über die weitere Veröffentlichung von Verschlusssachen auf „netzpolitik.org“ am 15. April 2015 hat die Hausleitung des BfV den zuständigen Abteilungsleiter im BMI am selben Tage unterrichtet und dabei auch mitgeteilt, dass neuerlich Strafanzeige gegen Unbekannt beabsichtigt sei. Der Abteilungsleiter hat dies unterstützt und die Sicherheitsstaatssekretärin unterrichtet. Am Folgetag erstattete das BfV beim LKA Berlin wiederum Strafanzeige gegen Unbekannt.

    Über den Sachverhalt der Anzeige, die das BfV am 9. Juni 2015 wegen des Zugänglichmachens einer Verschlusssache an die Süddeutsche Zeitung gegen Unbekannt gestellt hatte, hat der Präsident die Sicherheitsstaatssekretärin im BMI in einer Besprechung am 16. Juni 2015 informiert.

    3. Liegen dazu (Frage 2) konkrete Aktenvorgänge vor?
    Wenn ja, wird die Bundesregierung diese veröffentlichen, um Klarheit gegenüber der Öffentlichkeit zu schaffen?

    Die angesprochenen Abstimmungen sind ursprünglich vorgangsmäßig nicht gesondert erfasst worden. Das BMI hat im Zuge der Nach- und Aufbereitung aus Anlass der öffentlichen Diskussion zu den Anzeigevorgängen insgesamt gesonderte Aktenvorgänge angelegt.

    Da ein parallel zum Ablauf geführter Vorgang nicht existiert, kann er auch nicht veröffentlicht werden. Im Übrigen prüft die Bundesregierung stets einzelfallbezogen, inwiefern der Öffentlichkeit Dokumente zugänglich gemacht werden können. Die Bundesregierung hat jederzeit Klarheit über den Sachverhalt geschaffen, dass vorliegend offenkundig geheime Verschlusssachen unter Verletzung des Dienstgeheimnisses oder einer besonderen Geheimhaltungspflicht, also im Wege einer Straftat, an Medien weitergegeben worden sind und der Täter unbekannt ist. Auch dass das BfV wegen der begangenen Straftaten Anzeigen gestellt hat, ist seit Anfang Juli öffentlich bekannt.

    4. Trifft es zu, dass in den Strafanzeigen des BfV im Frühjahr 2015 die Namen des Chefredakteurs von netzpolitik.org Markus Beckedahl, und des Journalisten Andre Meister genannt waren?

    Wenn ja, in welcher vermeintlichen Rolle (als Täter, Mittäter etc. )‚ und in Bezug auf welche konkreten Straftatbestände wurde dabei schon von Landesverrat gesprochen? (Süddeutsche Zeitung vom 3. August 2015; bitte die betreffende Passage der Strafanzeige im Wortlaut angeben)?

    In der Anzeige vom 25. März 2015 ist der Name Markus Beckedahl und in der Anzeige vom 16. April 2014 auch der Name Andre Meister bei der Beschreibung des Sachverhaltes erwähnt. Eine „Rolle (als Täter, Mittäter etc.)“ wird den Personen dabei nicht zugeschrieben, vielmehr sind die Anzeigen ausdrücklich gegen Unbekannt gerichtet. Eine rechtliche Qualifikation als Landesverrat hat das BfV in keiner seiner Anzeigen vorgenommen, auch nicht in den aus Anlass der Veröffentlichung auf „netzpoiitik.org“ erfolgten.

    5a. Trifft es zu, dass das BfV dem GBA zur Prüfung der Frage, ob es sich bei den Veröffentlichungen durch netzpolitik.org um ein Staatsgeheimnis im Zuständigkeitsbereich des Generalbundesanwalts handelte, ein internes Behördengutachten verlegte?
    Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme vorzulegen? (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)

    Das LKA Berlin hat das BfV um ergänzenden Sachvortrag zur Fragestellung gebeten, ob die publizierten Verschlusssachen als ein „Staatsgeheimnis“ i.S.d. § 93 des Strafgesetzbuches (StGB) zu qualifizieren sein könnten. Mit Schreiben vom 30. April 2015 hat das BfV dem LKA Berlin rechtliche Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses übermittelt. Nachträglich hat auch der GBA das Gutachten vom BfV erbeten und am 5. Mai 2015 erhalten.

    Das Gutachten ist angesichts der angesprochenen Risikoanalyse wegen des behandelten Sachverhalts als Verschlusssache eingestuft. Wenngleich das allgemeine parlamentarische Fragerecht keine Unterlagenvorlage einschließt, hat die Bundesregierung diese Unterlage am 19. August 2015 wegen des besonderen, berechtigten Informationsinteresses gleichwohl den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses unter Wahrung des Verschlusssachenschutzes zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.

    5b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

    Tragend sind dort die publizierten Angaben zu Personalstärken im konkret umrissenen Aufgabenfeld und die Angabe bestimmter Methodiken und Ansatzpunkte nachrichtendienstlicher Maßnahmen. die ausländischen Nachrichtendiensten – auch in Zusammenschau mit weiteren Informationen – eine Risikoabschätzung und ‑vermeidung bei deren gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Aufklärung ermöglichen und dadurch aus Sicht der Fachbehörde die äußere Abwehrfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf einem besonders wichtigen Gebiet gewichtig schädigen könnten.

    5c. Wer hat dieses Gutachten wann und in welchem Umfang erstellt? Tatsächlich „Herr Müller“ vom BfV auf zehn Seiten (SZ 5. August 2015)?

    5d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter des BfV?

    Die Fragen werden gemeinsam beantwortet. Das Gutachten ist im BfV von der zuständigen Organisationseinheit unter Rückgriff auf den Fachverstand der Behörde auch in anderen betroffenen Bereichen erstellt worden. Der Verfasser besitzt eine wissenschaftliche Ausbildung und die Befähigung zum Richteramt. Dies ist üblicher Standard bei behördlichen Gutachten mit rechtlichen Bezügen. Von einer Namensmitteilung sieht die Bundesregierung ab. Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert. Diese Antwortpflicht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen (BVerfGE 124, 161 [188]). Die Frage richtet sich gegen einen einzelnen Bundesbeamten. Die Beurteilung des dienstlichen Verhaltens Von Beamten muss innerhalb der Schranken des Artikels 33 Absatz 2 GG erfolgen. Artikel 33 Absatz 2 GG ist ein grundrechtsgleiches Recht, das dem einzelnen Beamten einen Anspruch auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung vermittelt (vgl. BVerfGE 14, 492). Dabei entspricht es den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Artikel 33 Absatz 5 GG), dass Beamte nur Stellen ihres Dienstherrn verantwortlich sind und dass auch nur diese Stellen zu einer Beurteilung des Beamten befugt sind (vgl. BVerfGE 9, 268 [283 f.]). Der einzelne Beamte ist daher hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und Leistung nicht Gegenstand parlamentarischer Kontrolle und öffentlicher Auseinandersetzung. Die beamtenverfassungsrechtlichen Vorschriften des Grundgesetzes beschränken insoweit den Informationsanspruch des Parlaments und werden durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das den Regelungen des Personaldatenschutzes zugrunde liegt, noch ergänzt.

    6. Kann die Bundesregierung konkret benennen, wodurch die Veröffentlichung der Dokumente über die Schaffung einer Referatsarbeitsgruppe zur Überwachung der Onlinekommunikation der Bundesbürger

    a) die Tätigkeit des BfV behindert hat bzw. behindern könnte?

    Es wird auf die Antwort zu Frage 5 Buchstabe b) verwiesen. Unabhängig von der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, ergibt es sich daraus, dass die Kenntnisnahme der publizierten Verschlusssachen durch Unbefugte für die Aufgabenwahrnehmung des BfV schädlich sein kann.

    b) geeignet ist, die „Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ im Sinne der §§ 93 ff. StGB herbei zu führen?

    Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der insoweit zuständige GBA zwischenzeitlich die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt hat. Er geht davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.

    7. Bezog sich das Bekanntmachen vermeintlicher Staatsgeheimnisse durch Markus Beckedahl und Andre Meister auf die Informationen, die bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 2015 zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär im bei Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings, und dem Abgeordneten Hans-Christian Ströbele besprochen wurden?
    Wenn nein, welche darüber hinaus gehenden, von Markus Beckedahl und Andre Meister veröffentlichten Informationen waren nach Ansicht der Bundesregierung womöglich Staatsgeheimnisse?
    Wenn ja, warum wurde der GBA nicht durch das BMI über den Inhalt dieses Gesprächs in der Fragestunde unterrichtet?

    Die in der Frage angesprochenen Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs haben sich auf die Mitteilung offener Informationen beschränkt. Insbesondere waren nicht die in der Antwort auf die Frage 5b. angesprochenen, sensiblen Informationen Gegenstand seiner Mitteilung in der Fragestunde.

    8. Hatte der GBA bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise darauf, dass Markus Beckedahl oder Andre Meister den subjektiven Tatbestand des § 94 StGB verwirklicht haben könnten, also insbesondere absichtlich (vgl. Fischer, Kommentar zum StGB § 94 Randnummer 7) die Bundesrepublik Deutschland benachteiligen oder eine fremde Macht begünstigen wollten?

    9. Wieso wurde das Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister eingeleitet, bevor das vom GBA bestellte externe Gutachten (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015) vorlag, das sich konkret auf eines der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 94 StGB bezog?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesanwaltschaft hat nach Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausführungen des BfV den Anfangsverdacht einer Straftat des Landesverrats gemäß § 94 StGB – subsidiär auch einer Straftat des Offenbarens von Staatsgeheimnissen gemäß § 95 StGB – bejaht.

    10. Hat der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, im Rahmen der Ermittlungen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister durch den GBA zu irgendwelchem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht?

    Wenn ja, wann und wie?

    Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister von der Ausübung seines Weisungsrechts abgesehen,obwohl er die Ermittlungen des GBA inhaltlich für falsch hielt (Pressemitteilung des BMJV vom 31. Juli 2015)?

    Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Markus Beckedahl, Andre Meister und weitere unbekannte Personen durch den GBA zu keinem Zeitpunkt von seinem Weisungsrecht gegenüber dem GBA Gebrauch gemacht.

    Gemäß §§ 146, 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) steht dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz die Aufsicht und Leitung gegenüber dem Generalbundesanwalt zu. Diese Dienstaufsicht berechtigt zur Erteilung von allgemeinen Weisungen und Weisungen im Einzelfall, sowohl im Hinblick auf die rechtliche als auch auf die tatsächliche Sachbehandlung. Allerdings unterliegt die Dienstaufsicht Grenzen, die sich wiederum aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Absatz 2 StPO) und aus der Bindung an Gesetz und Recht (Artikel 20 Absatz 3 GG) ergeben. Soweit das Gesetz keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zulässt, kommt die Ausübung des Weisungsrechts somit von Vornherein nicht in Betracht.

    11. Hat der GBA am 31. Juli 2015 der Rücknahme des von ihm erteilten Gutachtenauftrags zugestimmt, und wenn ja, in welcher Form?

    Die Rücknahme des Gutachtenauftrags wurde – im Hinblick auf eine rechtliche Stellungnahme, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kurzfristig erstellen sollte – zwischen der beamteten Staatssekretärin und dem Generalbundesanwalt am 31. Juli 2015 telefonisch erörtert. Sie kamen gemeinsam überein, dass dadurch der externe Gutachtenauftrag obsolet werde.

    12. Welche Schritte zur Rücknahme des Gutachtenauftrages wurden verabredet?

    Auf die Antwort zu Frage 11 wird Bezug genommen.

    13. Ist der GBA diesen Vereinbarungen (Frage 12) am Freitag, den 31. Juli 2015, nachgekommen ?

    Nein, entgegen der Vereinbarung wurde der Auftrag erst am 3. August 2015 zurückgenommen.

    14a. Trifft es dazu, dass der GBA ein externes Expertengutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)? Falls ja, an wen, wann zu welchen Konditionen genau, warum wurde die Vergabe dieses Gutachtens nicht vorab mit dem für die Rechtsaufsicht zuständigen BMJV, abgestimmt?

    14b. Welchen sonstigen Personen hat der GBA zuvor diesen Gutachtenauftrag vergeblich angeboten (vgl. Süddeutsche Zeitung 3. August 2015: „mehrere ehemalige hohe Richter“)?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA hat am 18. Juni 2015 einen externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Der schriftliche Gutachtensauftrag datiert vom 2. Juli 2015; darin wurde um sachverständige Bewertung gebeten, ob es sich bei den am 25. Februar 2015 und 15. April 2015 im Rahmen des Internetblogs publizierten Inhalten um Staatsgeheimnisse im Sinne des § 93 StGB handelt. Bei dem Sachverständigen handelt es sich um Herrn Professor Dr. Jan-Hendrik Dietrich von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Die Entschädigung des Sachverständigen erfolgt gemäß § 84 StPO in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz. Die Bundesanwaltschaft stand bei der Frage der Vergabe des Sachverständigengutachtens in Kontakt mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Andere Experten wurden vertraulich angefragt, hatten aber abgesagt.

    14c. Aus welchen Gründen hat der Bundesjustizminister den GBA angewiesen, das Gutachten zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurück zu ziehen (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?

    Es wurde keine Weisung erteilt, vielmehr wurde am 31. Juli 2015 die sofortige Rücknahme des Gutachtenauftrags erörtert und dann gemeinsam vereinbart, siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 11. Gleichzeitig wurde vereinbart, dem GBA zur Frage des Staatsgeheimnisses bis zum 6. August 2015 eine eigene Einschätzung zu übermitteln. Diese Einschätzung sollte – im Einvernehmen mit dem GBA – im Ermittlungsverfahren Berücksichtigung finden, sodass das in Auftrag gegebene externe Gutachten obsolet wurde, vgl. auch die Pressemitteilung des GBA vom 2. August 2015. Über mögliche oder erwartete Ergebnisse des extern vergebenen Gutachtens wurde nicht gesprochen. Nach den im BMJV am 31. Juli 2015 vorliegenden Informationen des GBA war davon auszugehen, dass das extern vergebene Gutachten frühestens in der zweiten Monatshälfte des Augusts 2015 vorliegen würde.

    14d. Inwieweit und mit welchem Wortlaut „verabredeten“ welche Vertreter des GBA und des BMJV bzw. der Bundesjustizminister selbst „gemeinsam“ bereits am 31. Juli 2015 sowie nochmals am 3. August 2015 telefonisch die Rücknahme des Auftrags zu jenem Gutachten, „ohne Kenntnis des möglichen Ergebnisses“ (so Pressemeldung des BMJV vom 4. August 2015, ebenso Bundesminister Maas z. B. in den ARD-Tagesthemen)?

    Zur Vereinbarung vom 31. Juli 2015 wird zunächst auf die Antworten zu den Fragen 11 und 14c. verwiesen. Der GBA hat der Staatssekretärin am Montag, 3. August 2015, telefonisch mitgeteilt, dass nunmehr eine erste, fernmündlich erteilte vorläufige Bewertung des externen Gutachters vorliege, die davon ausgehe, dass es sich jedenfalls bei einem der veröffentlichten Dokumente um ein Staatsgeheimnis handeln könne. Der Gutachtenauftrag war zu diesem Zeitpunkt entgegen der Vereinbarung mit dem GBA vom 31. Juli 2015 offenbar noch nicht zurückgezogen worden.

    In einem weiteren Telefonat am Montag, 3. August 2015, bezog sich die Staatssekretärin auf die am 31. Juli 2015 vereinbarte Verfahrensweise, die der GBA erneut bestätigte. Er teilte mit, er werde den Gutachtenauftrag zurückziehen.

    14e. Warum verzichtete der Bundesjustizminister trotz der Brisanz des Vorgangs darauf, diese Verabredung mit dem GBA persönlich, schriftlich fixiert und vor allem weit früher zu treffen?

    Der Kontakt zwischen BMJV und GBA erfolgt seitens des BMJV üblicherweise auf Fachabteilungsebene und mit der beamteten Staatssekretärin. Eine schriftliche Fixierung der Verabredung selbst wurde aufgrund der bisherigen vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht für notwendig erachtet.

    15a. Trifft es zu, dass der Bundesjustizminister ein Gutachten zu derselben Frage (vgl. Frage 5) in Auftrag gegeben hat bzw. diese Frage intern prüft (Pressemitteilung des GBA vom 4. August 2015)?
    Falls ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses Gutachten den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Einsicht vorzulegen (eine etwaige Ablehnung bitte begründen)?

    Das BMJV hat die in der Antwort auf Frage 14c. genannte Einschätzung dem GBA am 6. August 2015 übermittelt. Diese Einschätzung ist als VS – VERTRAULICH eingestuft. Die Bundesregierung hat ungeachtet des Umstandes, dass das allgemeine parlamentarische Fragerecht keinen Anspruch auf Herausgabe oder Zugänglichmachung von Unterlagen begründet, die genannte Einschätzung am 19. August 2015 den Mitgliedern des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie den Mitgliedern des Innenausschusses in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

    15b. Mit welcher Begründung wurde das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses in diesem Gutachten bejaht?

    Das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses wird in dieser Einschätzung nicht bejaht.

    15c. Wer hat dieses Gutachten wann erstellt?

    Die Einschätzung wurde von der Strafrechtsabteilung des BMJV bis zum 6. August 2015 abgegeben.

    15d. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügt der Gutachter?

    Die Einschätzung basiert auf der in der Strafrechtsabteilung vorhandenen langjährigen forensischen Strafrechtserfahrung und Kenntnissen auf dem Gebiet des Staatsschutzstrafrechts. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 5.c) und 5.d) verwiesen.

    16. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des BfV, wonach es sich bei den auf netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um Staatsgeheimnisse gemäß § 93 StGB handelt (Antwort bitte begründen)?

    Die Bewertung der Veröffentlichung der Dokumente auf netzpolitik.org oblag dem für das Ermittlungsverfahren zuständigen GBA. Dieser hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses am 10. August 2015 nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, eine gutachtliche Einlassung, die das BfV auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde zur Tatfolgenbewertung unter dem Gesichtspunkt des § 93 StGB abgegeben hat, zu bewerten.

    17. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMI von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

    Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.


    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

    c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

    Das BfV hat mit Schreiben vom 29. April 2015 das BMI über seine Antworten auf Bitten des LKA um ergänzenden Sachvortrag informiert. Dem Bericht war auch das betreffende Gutachten beigefügt. Dieses Schreiben war an die zuständigen Unterabteilungsleitungen der Fachabteilung und der Zentralabteilung adressiert. In der Fachabteilung ist der Bericht zudem dem Abteilungsleiter als Eingang vorgelegt worden. Er ist jeweils an die zuständigen Fachreferate ausverfügt worden. Einen Hinweis, dass vom LKA Berlin eine Nachfrage zum Vorliegen eines Staatsgeheimnisses vorlag, enthielt bereits eine Berichtsunterlage des BfV, die im BMI am 21. April 2015 eingegangen ist. Vor dem von der LKA-Nachfrage veranlassten Gutachten hat diese rechtliche Frage, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu würdigen ist, in der Berichterstattung des BfV keine Rolle gespielt und im Weiteren erst wieder bei den Berichten und Vorlagen im Zusammenhang der aktuellen Mediendiskussion.

    d) über die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

    e) die Tatsache, dass Bundesjustizminister Maas im Hinblick auf die Veröffentlichung von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

    Hiervon hat das BMI am Tag der Presseerklärung von Bundesminister Maas vom 31. Juli 2015 erfahren.

    18. Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern in keiner Weise und von keiner Seite vorab über die Erhebung der Strafanzeige informiert wurde?

    Ja.

    Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Unkenntnis insbesondere auch im Hinblick § 13 Absatz 3 Nummer 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach „Eingänge von grundsätzlicher politischer“ Bedeutung“ der Leitung des Bundesministeriums vorzulegen sind?

    Die Hausleitung des BMI besteht aus dem Bundesminister und den Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären, die ihn vertreten (§ 6 GGO). Zur Unterrichtung der Hausleitung wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen. Gegenstand der Unterrichtung war die Absicht, einen offenkundig strafbaren Sachverhalt (Weitergabe von Verschlusssachen an Medien) zur Anzeige zu bringen und dadurch die Strafverfolgungsbehörden in der rechtsstaatlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die unabhängig von Anzeigen bestehen, zu unterstützen. Die gebotene Strafverfolgung des Täters bzw. der Täter hat erst durch die aktuelle Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt, die zudem eine Unterrichtung des Ministers persönlich veranlasste.

    19a. Zu welchen Zeitpunkten erfuhr der Bundesinnenminister jeweils von der Erwägung und Einreichung der Strafanzeigen sowie von den Erörterungen, der Einleitung und der Durchführung des anschließenden Strafermittlungsverfahrens?

    19b. Wie hat er sich dazu jeweils in welchem Rahmen konkret eingelassen?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat im Zuge der öffentlichen Diskussion nach Bekanntwerden des vom GBA wegen Landesverrats eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nach seiner Erinnerung Ende Juli 2015 von den Strafanzeigen und dem Ermittlungsverfahren erfahren. Seine Einlassungen ergeben sich aus den öffentlichen Verlautbarungen der Regierungspressekonferenz.

    20. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im BMJV von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Erwägung und Einreichung von Strafanzeigen des BfV,

    Nachdem dem GBA die Anzeige des BfV vorlag, hat ein Mitarbeiter des GBA die beamtete Staatssekretärin und den Leiter der Strafrechtsabteilung am Rande einer Besprechung in anderer Sache am 21. April 2015 erstmals mündlich über diesen Umstand unterrichtet sowie darüber, dass der GBA einen Prüfvorgang angelegt habe. Die Staatssekretärin hat auf die Brisanz eines solchen Verfahrens hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wurde im Nachgang über den Vorgang informiert.

    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um ein Staatsgeheimnis handelte oder nicht,

    Nachdem das BMJV am 27. Mai 2015 über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informiert worden war, wurde der Leiter der Strafrechtsabteilung vom GBA zu einem späteren Zeitpunkt unterrichtet, dass zur Klärung der Rechtsfrage, ob es sich bei den veröffentlichten Unterlagen um ein Staatsgeheimnis handelt, ein externes Gutachten in Auftrag gegeben werden soll.

    c) über die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen Markus Beckedahl und Andre Meister?

    Das BMJV wurde mit Schreiben vom 19. Mai 2015, eingegangen im BMJV am 27. Mai 2015, über das bereits eingeleitete Ermittlungsverfahren unterrichtet. Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die beamtete Staatssekretärin und die zuständigen Mitarbeiter der Strafrechtsabteilung des BMJV erhielten über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens Kenntnis.

    21. Zu welchem Zeitpunkt wurden welche Personen (Dienstbezeichnung und Namen) im Bundeskanzleramt von wem und in welcher Form informiert über

    a) die Strafanzeigen des BfV,

    b) die bestehende rechtliche Zweifelsfrage, ob es sich bei den den Strafanzeigen zu Grunde liegenden Veröffentlichungen um Staatsgeheimnisse handelte oder nicht,

    c) das vom BfV zu dieser Frage erstellte Behördengutachten,

    d) die Tatsache, dass das BMJV von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abriet (Süddeutsche Zeitung, 3. August 2015),

    e) die Tatsache, dass im Hinblick auf die Veröffentlichungen von netzpolitik.org Zweifel am Vorliegen eines Staatsgeheimnisses hatte?

    f) etwaige unterschiedliche Rechtsauffassungen in der Sache zwischen BMI, BfV und BMJV?

    Der Präsident des BfV hat am 21. April 2015 am Rande einer Besprechung im Bundeskanzleramt erstmalig mündlich und in allgemeiner Form über die Anzeigen des BfV vom 25. März 2015 und 16. April 2015 gegen Unbekannt informiert. An diesen Besprechungen nehmen in der Regel der Chef des Bundeskanzleramtes, der Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes und der Leiter der Abteilung 6 im Bundeskanzleramt teil sowie u. a. die Staatssekretäre mehrerer Ministerien, auch von BMI und BMJV. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.

    Über die o. g. Einzelheiten der vom BfV gestellten Strafanzeigen sowie des Ermittlungsverfahrens des LKA Berlin und des GBA ist das Bundeskanzleramt im Vorfeld der Presseveröffentlichungen vom 30. Juli 2015 nicht informiert worden.

    22. Waren die Strafanzeigen oder Aspekte des anschließenden Strafermittlungsverfahrens vor oder nach ihrer Erhebung in irgendeiner Weise Gegenstand von Besprechungen im Bundeskanzleramt, v.a. in dortigen sogenannten nachrichtendienstlichen Lagen bzw. in der Präsidentenrunde ?

    Wenn ja, wann‚ wo, mit welchen Inhalten und Teilnehmern?

    Wenn nein, warum nicht und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

    Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.

    23. Wer wird üblicherweise durch die Leitung des BfV, des BND und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) informiert, wenn diese eine Strafanzeige wegen Landesverrats stellen?

    Der übliche Meldeweg für das BfV und für den BND zu wichtigen Sachverhalten ist in Fachaufsichtsangelegenheiten an die zuständige Fachabteilung bzw. deren zuständige Fachorganisationseinheit gerichtet. Weitere Unterrichtungen im BMI zu Angelegenheiten des BfV sind dortiges Internum. Bei besonderen Sachverhalten erfolgt unabhängig von diesem Meldeweg auch eine unmittelbare Unterrichtung der Hausleitung des BMI durch die Leitung des BfV, etwa im Rahmen der regelmäßigen Besprechungen. Im vorliegenden Zusammenhang wird hierzu auch auf die Antwort zu Frage 4 hingewiesen.

    Die Amtsführung des MAD-Amtes würde eine Strafanzeige wegen LandeSverrats bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden stellen und die hierfür relevanten Daten dorthin übermitteln. Aufgrund der Bedeutung eines solchen Sachverhaltes erhielte das für den MAD zuständige Fachaufsichtsreferat im Bundesministerium der Verteidigung einen entsprechenden Bericht des MAD-Amtes.

    Darüber hinaus würde das Parlamentarische Kontrollgremium über einen solchen Vorgang von besonderer Bedeutung unterrichtet werden.

    24. a) Je welche Minister, Staatssekretäre und Abteilungsleiter im BMI und im BMJV waren im Jahr 2015 an Erörterungen der mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren beteiligt?

    Zur Erörterung der betreffenden Strafanzeigen im BMI wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen (Sicherheitsstaatsekretärin und Leiter der zuständigen Fachabteilung ÖS).

    Im BMJV waren der Minister, die beamtete Staatssekretärin, der beamtete Staatssekretär und der Leiter der Strafrechtsabteilung befasst.

    b) Trifft es zu, dass keine dieser so beteiligten Personen je hierüber mit dem für die Koordinierung der Geheimdienstarbeit zuständigen Bundeskanzleramt (Mitarbeiter der Abteilung 6, Staatssekretär im BMI Klaus-Dieter Fritsche oder Kanzleramtsminister Peter Altmaier) in Kontakt standen?

    Wenn ja, warum nicht, und handelt es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen § 24 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wo bestimmt ist: „Die Bundesministerien unterrichten das Bundeskanzleramt frühzeitig über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher politischer Bedeutung“?

    Ja. Die Einschätzung, ob das Bundeskanzleramt gem. § 24 Absatz 1 GGO über eine Angelegenheit von grundsätzlicher politischer Bedeutung zu unterrichten ist, obliegt in erster Linie dem jeweiligen Ressort im Einzelfall.

    25. Falls das Bundeskanzleramt nicht über die mit dieser Kleinen Anfrage thematisierten unterschiedlichen AuffasSungen informiert gewesen sein sollte, ist es in Fällen von erheblicher politischer Brisanz, Presserelevanz und Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit grundsätzlich üblich und nach § 24 Absatz 1 beziehungsweise § 26 Absatz 1 Satz 3 (in Bezug auf BfV und GBA) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen, dass die Bundesministerien bzw. die ihnen nachgeordneten Behörden das Bundeskanzleramt über das Bestehen von Meinungsverschiedenheiten informieren?

    Das kommt auf den Einzelfall an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24b verwiesen.

    26a. Welche Position zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Journalisten hat die Bundeskanzlerin in der Vergangenheit, u.a. im Kontext der NSA-Überwachungsaffäre und des NSU-Skandals, gegenüber den Bundesministerien und ihnen nachgeordnete Behörden bezogen?

    26b. Gab es weitere Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen gegen Journalisten oder Bundestagsabgeordnete regierungs- bzw. behördenintern diskutiert und von der Bundeskanzlerin bewertet wurden?

    Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode auf die Problematik der Weitergabe von eingestuften Informationen der Bundesregierung an Pressemedien hingewiesen. Darüber hinaus prüft das Bundeskanzleramt das gebotene Vorgehen generell in Fällen, in denen eingestufte Dokumente aus seinem Zuständigkeitsbereich unautorisiert veröffentlicht werden. Strafanzeige ist bislang in keinem Fall gestellt worden.

    26c. Wurde auf (geplante) Ermittlungen gegen Redaktionen oder Journalisten wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen oder des Landesverrats Seitens der Bundeskanzlerin oder des Bundesjustizministers Einfluss genommen?

    Falls ja‚ warum?

    Nein.

    27. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der der Rechtsaufsicht des BMJV unterstehende Generalbundesanwalt Range

    a) sich trotz angeblich entgegenstehender „Signale“ des Bundesjustizministers bzw. des BMJV in dieser Frage (Süddeutsche Zeitung 3. August 2015) in der Sache der Wertung des Behördengutachtens des BfV anschloss und ein Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister wegen des Verdachts des Landesverrats nach § 94 StGB eingeleitet hat,

    b) ein Ermittlungsverfahren nicht wegen des milderen Straftatbestands des § 95 StGB (Offenbaren von Staatsgeheimnissen) eingeleitet hat?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Der GBA entscheidet in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, ob und gegebenenfalls hinsichtlich welcher Straftaten er zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für gegeben hält.

    28. Welche Bundesministerien und welche Abstimmungsgremien der Bundesregierung waren vorab schriftlich oder auch mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass eine entsprechende Anzeige erstattet bzw. später ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte?

    Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMJV ergibt sich aus den Antworten zu den Fragen 20.a) und 20.c).

    Der Unterrichtungsstand in Bezug auf das BMI ergibt sich aus der Antwort zu Frage 2. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.

    29. Kann ausgeschlossen werden, dass Stellen der Bundesregierung in irgendeiner Weise auf das Ergebnis des vom GBA bestellten Gutachtens vorab Einflussgenommen haben?

    Der Bundesregierung sind keine Einflussnahmen bekannt.

    30. Bestand für den GBA neben der Nichteinleitung nicht auch die Möglichkeit der Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Unbekannt, und wenn nein, warum nicht?

    Nach dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) ist die Bundesanwaltschaft verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten gegen jeden Verdächtigen einzuschrelten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese ergeben sich aus den Anzeigen des BfV.

    31. Wie schätzt die Bundesregierung den Effekt der Strafanzeigen gegen Markus Beckedahl und Andre Meister für Journalisten im Allgemeinen ein? Sollten diese gegebenenfalls einschüchternd wirken?

    32. Wie plant die Bundesregierung, einem etwaigen einschüchternden Effekt der Ermittlungsverfahren im Sinne der Pressefreiheit entgegen zu wirken?

    Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Bei dem erfragten „Effekt“ handelt es sich um innere Tatsache dritter Personen, zu der die Bundesregierung keine Einschätzung abgeben kann.

    Das BMJV prüft derzeit, ob der interessengerechte Ausgleich zwischen dem Schutz der Pressefreiheit einerseits und dem Schutz der äußeren Sicherheit des Staates andererseits durch die bestehenden Regelungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen in ausreichender Weise gewährleistet ist. Eine konkrete Aussage zur Frage nach einem etwaigen Reformbedarf kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.

    33. Wird die Bundesregierung die bisherigen Schriftwechsel im Wortlaut mindestens dem Deutschen Bundestag vorlegen, damit die gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA einerseits und GBA sowie BMJV andererseits aufgeklärt werden können?

    Wenn nein, warum nicht?

    Es existieren keine „gegenseitigen Beschuldigungen zwischen BfV und GBA“. Im Übrigen besteht kein Schriftwechsel, da die maßgeblichen Gespräche zwischen BMJV und GBA telefonisch geführt wurden.

    34a. Welche konkreten Ermittlungsmaßnahmen in dem Strafverfahren des GBA hat das damit durch ihn beauftragte BKA (SZ 3. August 2015) gegenüber Markus Beckedahl und Andre Meister seit dem 13. Mai 2015 durchgeführt bzw. durch das Berliner LKA durchführen lassen?

    Der Ermittlungsauftrag des GBA an das BKA umfasste im besagten Zeitraum ausschließlich standardisierte, niedrigschwellige Erkenntnisanfragen. Exakt in diesem Rahmen bewegte sich das BKA.

    34b. Inwieweit trifft zu, dass GBA Range persönlich angewiesen habe, die in seiner Behörde vorgeschlagene Verhaftung dieser Verdächtigen oder Durchsuchungen bei ihnen nicht durchführen zu lassen (SZ 3. August 2015)?

    Es ist zu keinem Zeitpunkt von Angehörigen der Bundesanwaltschaft vorgeschlagen worden, Exekutivmaßnahmen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen beim Emiittlungsrichter zu beantragen. Es trifft zu, dass der GBA persönlich am 19. Mai 2015 angeordnet hat, dass es zu keinen Exekutivmaßnahmen gegen die beiden namentlich genannten Beschuldigten kommen darf. Er hat zum selben Zeitpunkt angeordnet, dass zunächst ein externes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu der Frage, ob ein Staatsgeheimnis vorliegt, eingeholt werden soll.

    35. Wann wurden beim BMI oder welchen sonstigen Stellen vor oder nach den Strafanzeigen jeweils die nötigen Ermächtigungen beantragt und ggf. erteilt, um anlässlich der Veröffentlichungen durch netzpolitik.org gemäß § 353b Absatz 4 StGB auch wegen einer Verletzung von Dienstgeheimnissen etwa gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermitteln zu können?

    Wann wurde ggf. auch das BMJV hieran beteiligt auf Veranlassung einer Staatsanwaltschaft bzw. des GBA gemäß den Nummern 249 Absatz 2 und 212 Absatz 1 der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren?

    Ein Ersuchen auf Erteilung einer Ermächtigung nach § 353b Absatz 4 StGB wurde bisher weder beim BMI noch beim BfV gestellt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Strafverfahren vom GBA zunächst unter dem Verdacht einer Straftat nach § 94 StGB geführt worden ist, die eine Verfolgungsermächtigung nicht erfordert und eine tateinheitliche Tat nach § 353b StGB in den Hintergrund treten lässt. Der GBA hat seine rechtliche Prüfung erst am 10. August 2015 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass eine Straftat nach §§ 93 ff. StGB nicht vorliegt. Dementsprechend wurde BMJV im Hinblick auf Strafverfolgungsermächtigungen nicht beteiligt.

    Falls eine solche Ermächtigung beim BMI nicht eingeholt wurde, so dass wegen dieses Delikts nicht gegenüber unbekannten BfV-Mitarbeitern ermittelt werden kann, warum nicht?

    Die Verfolgung von Straftaten nach § 353b StGB fällt nicht in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft (vgl. § 120 GVG). Das Verfahren wurde daher an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben, die den Vorgaben des § 353b Absatz 4 StGB Rechnung tragen wird. Anzumerken ist, dass sich das eingestellte Verfahren der Bundesanwaltschaft auch gegen Unbekannt, also auch gegen die möglichen Quellen, gerichtet hat.

    27. August 2015 43
  • : Das Hacking Team und die Deutschland-Connection
    Überwachungssoftware der italienischen Firma Hacking Team könnte von den Exportkontrollen betroffen sein.(Symbolbild)
    Das Hacking Team und die Deutschland-Connection

    Es war ein spektakulärer Vorgang: Anfang Juli hackten Unbekannte ausgerechnet einen Spezialisten für Cyberangriffe: das italienische Hacking Team. Über 400 Gigabyte interner Daten landeten öffentlich zugänglich im Internet – E‑Mails, Rechnungen, Verträge. Die Firma war blamiert. Die Rechnungen und Verträge des Anbieters umfassender Überwachungssoftware zeigen, dass das italienische IT-Unternehmen neben Regierungen, Geheimdiensten und Armeen auch zahlreiche private Sicherheitsfirmen mit Überwachungstechniken belieferte. Sie spielen als Zwischenhändler eine wichtige Rolle – auch in Deutschland.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Ulrike Märkel. Sie arbeitet als Designerin und freie Journalistin und ist Autorin des Blogs Ruhrbarone. Dieser Artikel erschien zuerst auf maerkelkommunikation.com.

    Zum Geschäftsmodell der italienischen Spyware-Hersteller gehört ein weltweites Netz aus Sicherheitsfirmen. Sie verfügen über beste internationale Kontakte in Ländern wie Nigeria, Äthiopien, Sudan, Libanon oder Irak und stellen sich als Mittelsmänner zur Verfügung. Andere kaufen als Zwischenhändler das Spionagewerkzeug Remote Control System (RCS) ein, um es dann weltweit an ihre Kunden weiter zu vermitteln.

    Auf die Menschenrechtslage und die politische Situation in den Export-Ländern wird dabei keine Rücksicht genommen. Ein Geschäftsmann, der lieber anonym bleiben möchte, wurde von Geheimdienstmitarbeitern eines Staates im Nahen Osten gebeten, den Kontakt zu Hacking Team einzufädeln. Das arabische Land steht wegen Menschenrechtsverletzungen immer wieder in der Kritik. Doch das rührt den Deutschen, der eigentlich im Anlagenbau tätig ist, offenbar nicht: „Wenn ich Puderzucker verkaufe, bin ich doch auch nicht dafür verantwortlich, wenn der andere eine Bombe daraus baut.“

    RCS beherrscht alle denkbaren Möglichkeiten des Ausspionierens und kann als Cyberwaffe eingesetzt werden – auch gegen Kritiker im eigenen Lande. Doch sieht das Bundeswirtschaftsministerium die Exportkontrolle von Spyware als ausreichend an. Die Ausfuhr von Überwachungstechnik sei in Deutschland gut geregelt, Embargos müssen eingehalten werden und im November 2014 habe ein Expertengremium auf EU-Ebene seine Arbeit aufgenommen, um etwaige Lücken im Kontrollsystem zu überprüfen.

    Seit Juli 2015 müssen zudem bei der Ausfuhr genehmigungspflichtiger Späh-Software oder Dienstleistungen Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Und wenn sich deutsche Staatsbürger nicht an gesetzliche Regeln halten? Da macht es sich das Wirtschaftsministerium leicht: „Die Aufklärung und Bewertung möglicher Verstöße gegen Genehmigungserfordernisse und Sanktionsvorschriften durch deutsche Staatsbürger ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.“

    Die Grünen und die Linken haben dennoch einige Fragen an die Bundesregierung zum Deal mit der Schnüffelsoftware gestellt. Die Geschäfte über die deutschen Zwischenhändler sind undurchsichtig und die Ausfuhr von Trojanern, die wie RCS zum Abhören von WhatsApp-Nachrichten, SMS, Mails und Skypetelefonaten geeignet sind, nur schwer kontrollierbar.

    Ein lebhafter Spyware-Markt

    In den geleakten Dokumenten werden mehrere deutsche Akteure erwähnt, die Hacking Team freundlich seine Partner nennt. Eine „persona tedesca“, eine deutsche Person, bot Kontakte in den Irak an – obwohl das Land einem Waffenembargo unterliegt. Hacking Team ist von dem „exzellenten Kunden“ begeistert. In einer Mail freut sich der pakistanische Geschäftsmann, der mit im Boot sitzt, über die Kooperation mit den deutschen Partnern. „This is good news“, heißt es, denn nun könne man an die neuen Kunden verkaufen. Aufgezählt werden die zivilen und militärischen Geheimdienste in Pakistan, einem Land, das es mit den Menschenrechten und der Pressefreiheit nicht so genau nimmt und laut Privacy-International-Berichten seine Bürgerinnen und Bürger umfassend überwacht.

    Um die Vermittlung der Spyware nach Pakistan bemühte sich auch die Firma INTECH Solutions, mit Sitz im beschaulichen Ort Neufahrn im Münchner Umland. Verständlich, dass Firmenchef Klaus Weigmann in das lukrative Geschäft einsteigen wollte. Er hatte die Abhörwerkzeuge für insgesamt mehr als 584.000 Euro eingekauft.

    Auch in einer Krisenregion des Nahen Ostens engagierte sich der Firmeninhaber von INTECH Solutions. In einer Kundenliste taucht der Code „INTECH-CONDOR“ für das Geschäft im Irak auf – unter der Rubrik „Exploits“ steht in der Excel-Tabelle das Wort „YES“. Die Software ging laut Liste in die autonome Region Kurdistan im Norden des Iraks. Mit dem Geschäft bewegt sich INTECH in einer Grauzone, denn bis heute wurde das Autonomiegebiet von der UNO nicht als eigenständiger Staat anerkannt. Die Streitkräfte in der Region, die Peschmerga, spielen zur Zeit eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Truppen des IS – viel politische Verantwortung für den bayrischen Geschäftsmann Klaus Weigmann.

    INTECH Solutions engagierte sich auch in Deutschland. Man bereitete ein Meeting zwischen Bundeskriminalamt und Hacking Team vor. Das Interesse des BKA an der italienischen Spyware muss groß gewesen zu sein. Gleich drei Treffen gab es zwischen den deutschen Kriminalisten und Hacking Team, zuletzt traf man sich 2013 im Bundeskriminalamt, um „im Rahmen einer Marktsichtung eine Produktvorstellung durch einen Mitarbeiter der Firma INTECH Solutions GmbH“ anzuschauen. Zu einer Geschäftsbeziehung sei es dann doch nicht gekommen, so das BKA.

    Auch Simon Thewes von LEA-Consulting mischte im globalen Spy-Business mit. Die Firma im saarländischen Städtchen Lebach, die auch unter dem Zweit-Namen „TKSL Telekommunikations-Sonderlösungen GmbH“ firmiert, zeigt sich bescheiden. Sie ist in einem Einfamilienhaus untergebracht, auf der Homepage steht statt der üblichen Informationen zum Unternehmen nur ein einziger Satz: „For a safer tomorrow“ – für eine sicherere Zukunft.

    Mit ebenso knappen Worten wickelt Thewes seine brisanten Spionage-Geschäfte ab: „Hi Marco, CONDOR done. FALCON will be done today before noon time. Rgds Simon“, schreibt der Deutsche in seiner Mail zum Ankauf der Abhörwerkzeuge.

    Mit CONDOR und FALCON kann man Mail-Kommunikation ausspionieren, Handys als Wanzen einsetzen, Laptops fernsteuern, Tastatur-Eingaben erfassen und Passwörter knacken. Doch wer seine Kunden genau sind, will er nicht sagen. Eine Anfrage ließ er, wie sein Kollege Klaus Weigmann, unbeantwortet.

    Das Hacking-Opfer steht schon wieder auf festen Beinen

    Hacking Team sieht sich, seit sie gehackt wurden, selbst als Opfer. Auf der neu erstellten und um einige brisante Informationen bereinigten Website versichert man, dass die Spyware RCS nie als Waffe klassifiziert worden sei. Man habe sich zudem immer 100-prozentig an geltendes Recht gehalten.

    Exportbeschränkungen wollte Hacking Team jedoch bisher nicht gelten lassen. Die Italiener machten Geschäfte mit dem Regime im Sudan und verkauften ihre Spyware an den Diktator. Dabei hatte die eigens beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird ihren Klienten auf das bestehende Waffenembargo im Sudan aufmerksam gemacht. Doch das beeindruckte die Italiener ebenso wenig wie die Ermahnungen der UN. Sie hatte Hacking Team mehrfach auf das Einfuhrverbot im Sudan aufmerksam gemacht. Doch statt angemessen zu reagieren bedrängte Hacking Team das italienische Außenministerium, auf die UNO Einfluss zu nehmen, damit die Spionagesoftware doch noch als harmloses Softwareprodukt nach Afrika geschafft werden kann.

    Ungerührt von der öffentlichen Kritik in diesen Wochen traf man sich Ende Juli mit Kunden, Händlern und Kollegen zum Stelldichein auf dem internationalen Sicherheitskongress ISS in Südafrika: Business as usual. Hacking Team durfte neben Finfisher und Gamma Group als Sponsor auftreten und hielt einen Vortrag zum Thema Cyber-Angriffe. Immerhin – auf dem Gebiet haben sie inzwischen ihre eigenen Erfahrungen gesammelt. Im Oktober geht es weiter, in Washington werden die neuen Überwachungstool aus Italien vorgestellt.

    Die verschärften nationalen Exportkontrollen, die Sigmar Gabriel in Deutschland durchsetzen will, werden bei den Abhör-Experten nicht auf große Begeisterung stoßen. Doch wird man vermutlich schon bald neue verschlungene Vertriebswege finden, wenn es um den Verkauf einer Software geht, die unter das UN-Waffenembargo fällt. Denn der Big Deal mit der totalen Überwachung ist einfach zu verlockend – auch in Deutschland.

    25. August 2015 10
  • : „Strategische Kommunikation“ mit LeFloid und MrWissen2go: EU-Regierungen füllen Internet mit „Gegenerzählungen“
    http://www.stop-djihadisme.gouv.fr/decrypter.html
    „Strategische Kommunikation“ mit LeFloid und MrWissen2go: EU-Regierungen füllen Internet mit „Gegenerzählungen“

    Die Organe der Europäischen Union wollen dem „gewaltbereiten Extremismus“ und „Terrorismus“ zukünftig mit „strategischer Kommunikation“ begegnen. Vor allem im Internet, aber auch im Fernsehen sollen „Gegenerzählungen“ („counter narratives“) präsentiert werden. Ein ähnliches Projekt „Think Again. Turn Away“ war vor zwei Jahren in den USA gestartet worden, mittlerweile gelten dessen Erfolge aber als dürftig. Unter dem Namen „Handeln gegen die terroristische Bedrohung“ hat auch die französische Regierung eine entsprechende Präsenz im Internet gestartet.

    Nach äußerst kurzer Vorbereitungszeit haben einige Mitgliedstaaten Anfang des Jahres ein „Beratungsteam für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien“ (SSCAT) ins Leben gerufen. Die Gruppe wird von der belgischen Polizei, der EU-Kommission und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung geleitet. Mit der „Research, Information and Communications Unit“ (RICU) ist auch die britische Polizei beteiligt. Perspektivisch soll aus dem Projekt ein Netzwerk von Behörden und Experten der EU-Mitgliedstaaten etabliert werden. Rund zwanzig Regierungen haben VertreterInnen ins SSCAT entsandt. Die Gruppe hat sich bereits mehrmals getroffen. Auch mit der NATO hat es direkte Gespräche gegeben, ein weiteres Treffen ist für den Herbst anvisiert.

    „Youtuber gegen den Islamischen Staat“?

    Ziel ist, die EU-Mitgliedstaaten sowie europäische Institutionen bei der Ausarbeitung von Kampagnen zur „strategischen Kommunikation“ zu unterstützen. Polizeien der EU-Mitgliedstaaten können vom SSCAT auch Beratung anfordern, um der verstärkten Anwerbung für den islamistischen Terrorismus zu begegnen. Das SSCAT wird von der EU-Kommission für 18 Monate mit zunächst einer Million Euro unterstützt. Außer den EU-Mitgliedstaaten können auch Drittstaaten teilnehmen. Anvisiert sind beispielsweise Tunesien, Marokko, Jordanien und die Türkei.

    Die Arbeit des SSCAT ist in drei Abschnitte gegliedert. Zur Vernetzung werden zunächst Behörden in einzelnen Mitgliedsstaaten besucht. Anschließend sollen „Gegenerzählungen“ entwickelt werden, die schließlich in einem dritten Abschnitt gemeinsam umgesetzt werden sollen. Dabei soll vor allem auf die Schwächen des „Islamischen Staates“ abgehoben werden, etwa die Unfähigkeit, ein eigenes Staatswesen aufzubauen oder die hohe Zahl bei Luftangriffen getöteter Kämpfer.

    Auf welche Weise die Inhalte veröffentlicht werden, bleibt unklar. Ebenfalls offen ist, ob die besagten „Gegenerzählungen“ von muslimischen Gruppen oder Personen erstellt werden. Vermutlich kommt aber den behördlichen Bildungseinrichtungen eine besondere Rolle zu. In Deutschland arbeitet das SSCAT beispielsweise mit der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen. Eine dort vorbereitete Kampagne könnte sich an Erfahrungen von „Youtuber gegen Nazis“ orientieren.

    Durch eine „authentische Ansprache“ könnten „junge, politikferne Zielgruppen“ erreicht werden. Dabei sollten „anerkannte Youtuber“ helfen, indem sie „Orientierungswissen vermitteln“ und „aufklärend und deradikalisierend“ wirken. Laut einem Bericht der FAZ von heute habe der unter dem Pseudonym „LeFloid“ auftretende Florian Mundt seine Beteiligung zugesagt. Die „Beauty-Bloggerin“ Hatice Schmidt und „MrWissen2go“ alias Mirko Drotschman hätten ebenfalls Beiträge zugesagt.

    Im österreichischen Innenministerium ist man ein Schritt weiter und will selbst „zielgruppengerechte Präventionsvideos“ erstellen. Auch Deutschland wolle sich laut einer Aussendung Österreichs daran beteiligen.

    Entwicklung von „Strategien gegenüber der Wirtschaft“

    Ein weiteres, sehr ähnliches Projekt unter dem Namen „Europäische gemeinsame Initiative zu Internet und Terrorismusbekämpfung“ (EJI-ICT) wird unter Federführung der Niederlande betrieben. An mehreren Arbeitstreffen haben die Innenministerien aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilgenommen. Zu den Aufgaben gehört die Bekämpfung der Nutzung des Internets „durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung, Kommunikation und Planung von Anschlägen“.

    Die Gruppe soll laut dem Bundesinnenministerium „gemeinsame Strategien gegenüber der Wirtschaft“ ausarbeiten. Ziel ist, inkriminierte Inhalte „unter Einsatz einer Palette von Instrumenten, darunter auch Maßnahmen der Strafverfolgung, zu verringern“. Hierzu hatte die Polizeiagentur Europol kürzlich eine „Meldestelle für Internetinhalte“ eingerichtet. Die Kommission betreibt derzeit die Gründung eines „Forums der Internetdienstleister“. Firmen wie Google, Microsoft und Facebook sollen für die verstärkte Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden gewonnen werden. Wie das SSCAT könnte das EJI-ICT auf bestehenden Maßnahmen aufbauen. Hierzu gehört das vom Bundeskrimnalamt gestartete EU-Projekt „Check the web“, das seit 2007 eine Datenbank zu „islamistisch-extremistischen“ Webseiten bei Europol angelegt hat.

    Die beiden neuen Maßnahmen waren nach den Anschlägen von Paris im Januar in Schlussfolgerungen des Rates für Außenbeziehungen anvisiert worden:

    Verbesserung der strategischen Kommunikation, Entwicklung einer Strategie zur Einbindung der arabischen Welt, einschließlich der Entwicklung eines Gegendiskurses zur terroristischen Propaganda, der Förderung der Grundrechte, der Berücksichtigung des immer häufiger auftretenden Missbrauchs des Internets für die Radikalisierung, der Herstellung von Kontakten über die sozialen Medien und der Verbesserung der Kommunikation in arabischer Sprache.

    Neuer „Aktionsplan über Strategische Kommunikation“

    Das SSCAT und das EJI-CT findet die ausdrückliche Zustimmung des deutschen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU), der seit einigen Monaten für Maßnahmen der „Gegenerzählung zur islamistischen Propaganda im Internet“ wirbt. Bereits im November hatte de Maizière den Start einer entsprechenden europäischen Kooperation bekanntgegeben. Die „Werbeplattform Internet“ dürfe nicht dem IS überlassen werden. Die „Gegenerzählungen“ der EU-Regierungen sollen in allen europäischen Sprachen, aber auch auf Arabisch und Türkisch online gehen.

    Mittlerweile hat sich auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in die Erstellung von „Gegenerzählungen“ zu den „von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften“ eingeschaltet. Zusammen mit der EU-Kommission hat der EAD eine entsprechende Task Force gestartet. Ziel ist die Einbettung entsprechender Maßnahmen in die EU-Außenpolitik. Auf diese Weise könnten etwa arabische Regierungen überredet werden, Ausstrahlungen von Satelliten-Fernsehsendungen auf dem Gebiet der EU zu verhindern oder wenigstens zu beeinflussen, wie es der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung gefordert hatte. Die EU hat bereits mehrere Projekte für Regierungen im Nahen Osten und Nordafrika (der sogenannten MENA-Region) gefördert, die darin beraten werden, wie sie der Argumentation islamistischer Gruppen „durch einen wirksamen Gegendiskurs entgegentreten können“. Zuletzt wurden hierfür im Februar 3,3 Millionen Euro ausgegeben, nun laufen Verhandlungen mit „Umsetzungspartnern“.

    Die Maßnahmen firmieren als neue „Public-Diplomacy-Strategie“. Mit von der Partie ist auch der „Club of Venice“, der sich aus Kommunikationsexperten der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Die langjährigen BehördenmitarbeiterInnen beraten regelmäßig zu Kommunikationsstrategien hinsichtlich bestimmter Phänomene, darunter auch zur Terrorismusbekämpfung oder zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP. Vor kurzem hat die EU auch einen „Aktionsplan über Strategische Kommunikation (Ost)“ erarbeitet. Ziel ist, „Russlands laufenden Desinformations­kampagnen entgegenzuwirken“. Zielgruppe entsprechender „Gegenerzählungen“ der EU-Mitgliedstaaten sind insbesondere die westlichen Balkan-Länder.

    17. August 2015 32
  • : „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol: 95 Prozent beanstandeter Postings werden angeblich „rasch entfernt“
    Die Europol-Einheit zur Entfernung von Internetinhalten untersteht dem spanischen Oberst der Guardia Civil Manuel Navarrete.
    Die Europol-Einheit zur Entfernung von Internetinhalten untersteht dem spanischen Oberst der Guardia Civil Manuel Navarrete.
    „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol: 95 Prozent beanstandeter Postings werden angeblich „rasch entfernt“

    Die Neue Zürcher Zeitung hat der Polizeiagentur Europol ein paar Details zur neuen „Internet-Meldestelle“ entlockt. Diese „EU Internet Referral Unit“ (EU-IRU) ist im Eiltempo bei der EU-Polizeiagentur errichtet worden und seit fünf Wochen in Betrieb. Ziel ist die Entfernung „illegaler extremistisch-terroristischer Internetinhalte“. Europol nimmt entsprechende Hinweise aus den Mitgliedstaaten entgegen und überprüft, ob hierzu bereits Erkenntnisse oder Einträge vorhanden sind.

    Sofern es sich um ein bislang unbekanntes Posting handelt, speichert Europol dies in ihren Datenbanken. Anbieter wie Facebook, Google oder Microsoft werden zur Löschung der Inhalte aufgefordert. Allerdings nur dann, wenn der jeweils anliefernde Mitgliedstaat dies beantragt. Denn mitunter werden die Webseiten oder Sozialen Netzwerke von den Polizeien und Geheimdiensten auch genutzt, um unbeobachtet Informationen zu sammeln. Eine Abschaltung könnte diese „Open Source Intelligence“ gefährden.

    Bis Ende Mai 2015 sollten alle EU-Mitgliedstaaten jene polizeilichen Stellen benennen, die an die neue Europol-Einheit angeschlossen werden. Für Deutschland ist dies die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes (BKA).

    Europol will Werkzeuge zum Aufspüren „extremistisch-terroristischer Internetinhalte“

    Die Schweizer Tageszeitung zitiert einen „Europol-Experten“, der davon ausgeht, dass 95 Prozent der beanstandeten Inhalte „rasch entfernt werden“. Zukünftig soll Europol selbst nach anstößigen Inhalten suchen. Zum Ende der einjährigen Pilotphase soll die Zahl der MitarbeiterInnen von 15 bislang auf 25 erhöht werden. Bis dahin untersucht Europol, welche Werkzeuge zum automatisierten Aufspüren „extremistisch-terroristischer Internetinhalte“ beschafft oder entwickelt werden sollen. Möglich wäre beispielsweise der vermehrte Einsatz von Gesichtserkennung, um Fotos oder Videos von Verdächtigen und Beschuldigten im Netz aufzuspüren. Europol hat sich hierzu bereits beim BKA nach dort genutzten Anwendungen erkundigt.

    Das BKA nimmt als Beobachter an dem EU-Forschungsprojekt zur „Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien teil. Auch die spanische Guardia Civil, die italienische und die israelische Polizei sind mit dabei. Ziel ist, Informationen von Diensten wie Twitter mit sogenannter „Close Source Intelligence“ zu verbinden.

    Auch die neue „Meldestelle für Internetinhalte“ untersteht mit dem Spanier Manuel Navarrete einem früheren hohen Beamten der Guardia Civil. Der Oberst blickt auf eine über 40-jährige Karriere zurück, zu seinen Aufgabenbereichen gehörten vor allem Ermittlungen und Repressalien gegenüber der baskischen Unabhängigkeitsbewegung.

    Nach der Neustrukturierung von Europol in die drei Bereiche „Terrorismus“, „Organisierte Kriminalität“ und „Cyberkriminalität“ ist Navarrete Chef der Anti-Terror-Abteilung der Polizeiagentur geworden. Sein Stab ist damit auch für Finanzermittlungen zuständig und arbeitet hierfür eng mit US-Behörden zusammen. Im Februar hatte Navarrete ein Abkommen unter Dach und Fach gebracht, wonach die Polizei, der Zoll und die Einwanderungsbehörden aus den USA auf Teile von Europols Informationssystemen zugreifen können.

    Internetinhalte ermitteln, „mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“

    Gemeint sind Datenbanken zu „ausländischen Kämpfern“ und zur kommerziellen Fluchthilfe über das Mittelmeer. Damit betrifft die EU-US-Zusammenarbeit exakt jene Bereiche, für die auch die „Meldestelle für Internetinhalte“ zuständig sein soll. Denn wie die EU-Kommission und das Bundesinnenministerium bestätigen, sollen zukünftig auch Internetauftritte zur Fluchthilfe offline genommen werden. So war es im April auf einem Sondergipfel des Europäischen Rates beschlossen, aber noch nicht umgesetzt worden.

    Laut dem Bundesinnenministerium sei die Ausweitung auf „Schleusungskriminalität“ noch nicht Gegenstand von Arbeitstreffen bei Europol gewesen (Stand: Ende Juli). Allerdings erhält die Polizeiagentur weitere Haushaltsmittel in Höhe von 99.000 Euro zur Einrichtung von drei zusätzlichen Planstellen. Diese sollten Internetinhalte ermitteln, „mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ und „Anträge“ zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz stellen. Ziel sei die „Zerschlagung von Schleppernetzen“.

    13. August 2015 17
  • : #Landesverrat: Wir müssen davon ausgehen, umfassend vom Bundeskriminalamt überwacht zu werden
    #Landesverrat: Wir müssen davon ausgehen, umfassend vom Bundeskriminalamt überwacht zu werden

    demo landesverratSeit einer Woche wissen wir, dass der Generalbundesanwalt gegen Andre, mich und Unbekannt ermittelt. Seit einigen Tagen wissen wir, dass die Ermittlungen bereits im Mai gestartet wurden. Gestern berichtete die Tagesschau, dass das BKA konkret mit Ermittlungen betraut wurde.

    Der ehemalige Generalbundesanwalt Range erklärte letzten Freitag, dass die Ermittlungen gegen uns ruhen würden. Einige Medien machten daraus, dass die Ermittlungen gestoppt seien. Davon kann gar keine Rede sein, denn ein „Ruhen“ von Ermittlungen gibt es nach der Strafprozessordnung (StPO) nicht. Ein Versprechen, derzeit keine Maßnahmen wie Festsetzung oder Hausdurchsuchung einzuleiten, ist exakt gar nichts wert: Die Behörde kann ihre Sicht der Dinge täglich ändern, zumal wenn der Behördenleiter in den Ruhestand geschickt wird. Eine Sache kam aber bislang nicht zur Sprache: Werden wir seit Aufnahme der Ermittlungen als Privatpersonen und in unserer redaktionellen Arbeit überwacht?

    Auf meine Anfrage hin konnten dies am Montag die Sprecher von Innen- und Justizministerium nicht ausschließen. Es ergibt wenig Sinn, dass Ermittlungen seit Monaten laufen, ohne dass etwas passiert sein soll.

    Die Begründung, dass die Aufnahme von Ermittlungen notwendig gewesen sei, um ein Gutachten in Auftrag zu geben, ob die Aufnahme der Ermittlungen so in Ordnung geht, überzeugt uns auch nicht. Ein Gutachten zu der Frage hätte der Generalbundesanwalt auch ohne Ermittlungsverfahren vergeben können, wie uns Experten erklärten. Gerade bei der Bundesanwaltschaft gibt es institutionalisierte Prüf-Verfahren (beispielsweise sogenannte „ARP-Verfahren“) unterhalb der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Diese wurden etwa in Sachen Merkel-Handy und im Fall der parallelen Anzeige wegen des Corelli-Textes der Süddeutschen Zeitung genutzt. Nirgendwo in der StPO steht, dass man ein Gutachten erst dann einholen kann, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren formell eingeleitet ist. Im Gegenteil muss die Staatsanwaltschaft „den Sachverhalt erforschen“ (§ 160 StPO), um zu sehen, ob überhaupt ein Tatverdacht vorliegt, notfalls eben auch mit einem Gutachten – und zwar sobald sie „von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält“, nicht erst ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Letztere hängt vielmehr davon ab, wie sehr sich der Tatverdacht verdichtet hat. Und wenn man schon in Karlsruhe meinte, man brauche noch ein Gutachten, dann kann er nicht besonders dringend gewesen sein.

    Warum nun also das Ermittlungsverfahren, obwohl man es für das Gutachten nicht gebraucht hätte und der Tatvorwurf so abwegig war?

    Der Vorwurf des Landesverrats ist kein Kinderspiel.

    Die Behörden haben bei Ermittlungen wegen Landesverrats das komplette Arsenal von Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung, dass für Terroristen und Schwerstkriminelle gedacht war. Und wovor wir immer gewarnt haben: dass diese Maßnahmen auch missbraucht werden können. Auf einmal sind wir damit konfrontiert, dass wir selbst in unserer Arbeit und in unseren Privatleben Opfer davon geworden sind. Und das ist kein schönes Gefühl, wenn man auf einmal mitdenken muss, ob wir in der Redaktion – oder auch beim Flirten am Telefon – noch frei reden können oder wir jetzt abgehört werden.

    Zu den möglichen (bei Landesverrat legalen) Überwachungsmaßnahmen gehören:

    Funfact am Rande: Das BKA ist der Auffassung, auch „verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme“ durchführen zu können – also Staatstrojaner bzw. in Neusprech „Quellen-TKÜ“. Dabei beziehen sie sich auf § 20k BKA-Gesetz, den zwei Mitglieder unserer Redaktion erst vor wenigen Wochen vorm Bundesverfassungsgericht als Sachverständige kritisierten. Skurril: Im Januar 2013 veröffentlichten wir ein Gutachten der Bundesanwaltschaft mit der Auffassung, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Wir sind gespannt, ob sich hier BKA oder GBA durchsetzen.

    Wir hätten nie gedacht, dass in unserer modernen Demokratie und unserem Rechtsstaat mindestens ein Jahr Gefängnis pro Fall für unsere Arbeit möglich wäre, verbunden mit der legalen Anwendung zahlreicher Überwachungsmaßnahmen, die mit der Begründung „Terrorismus und Organisiertes Verbrechen“ eingeführt wurden. Wir fordern Klarheit und Aufklärung darüber, ob diese Überwachungsmaßnahmen gegen uns angewendet wurde. Und wenn sie angewendet wurden, fordern wir einen Stopp und die Übersendung sämtlicher Akten vor der Löschung. Wir fordern einen sofortigen Stopp der Ermittlungen. Und wir haben noch mehr Forderungen.

    Wir finanzieren uns über Spenden und haben Rechtsanwälte beauftragt, um uns gegen diesen Angriff auf unsere journalistische Arbeit zu verteidigen. Wer uns finanziell unterstützen möchte, findet hier alle Infos.

    7. August 2015 154
  • : Staatsschutzdateien: Undurchsichtige Speicherungen und mangelnde Kontrolle, mit Unterstützung der Regierung
    Teilnahme an einer Demo - reicht das, um in einer Verfassungsschutzdatei zu landen? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/33952439@N08/5539502607">2e14</a>
    Staatsschutzdateien: Undurchsichtige Speicherungen und mangelnde Kontrolle, mit Unterstützung der Regierung

    Die Staatsschutz- und Projektdateien von Bundesverfassungsschutz, den Verfassungsschutzbehörden der Länder und Bundeskriminalamt sind mehrmals dafür kritisiert worden, zu viele Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage zu beinhalten. Ulla Jelpke und weitere Abgeordnete der Linken haben daher eine Kleine Anfrage gestellt, die sich um die „Staatschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“ dreht.

    Schon 2012 Beanstandungen, Prüfungen erst zwei Jahre später

    Grundlage für die Vermutung, es gebe Datenschutzdefizite in den Dateien und Datenbanken, ist insbesondere ein Prüfbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) zur Datei „Politisch motivierte Kriminalität – links-Zentralstelle“, die unter anderem die problematische Kategorie „Sonstige Personen“ enthielt unter der eine Vielzahl von Personen gespeichert waren, die zufällig im Umfeld tatsächlich Verdächtiger aufgetreten sind.

    Obwohl der BfDI den Prüfbericht bereits 2012 veröffentlichte, begann das BKA mit der Prüfung der Dateien erst 2014, begründet das aber damit, man habe „die konzertierte Prüfung des kompletten Datenbestandes […] aus hiesiger Sicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ durchgeführt. Ulla Jelpke kommentiert:

    Das BKA hat sich ganz schön lange Zeit gelassen, seine Dateien zu bereinigen. Das entspricht nicht gerade dem, was ich mir unter effektivem Datenschutz vorstelle.

    Die Zweifel daran, dass die Dateienlandschaft des BKA den wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gerecht wird, sind längst nicht ausgeräumt. Dagegen spricht, dass es nur in drei Dateien effektive Bereinigungen gegeben hat. Auch die hohe Zahl sogenannter Kontakt- oder Begleitpersonen sowie ’sonstiger Personen’ lässt nichts Gutes ahnen, ebenso wie die Tatsache, dass die Gesamtzahl gespeicherter Personen mehr oder weniger konstant geblieben ist. Korrekturen hat es offenbar nur partiell gegeben.

    Mitarbeiterschulungen statt zeitnaher Prüfung

    Doch warum hat es so lange gedauert, bis das BKA tätig geworden ist? Begründet wird das mit „vorgeschalteten Mitarbeiterschulungen“, die Bewusstsein für die Defizite erzeugen sollten. Überhaupt beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort wiederholt auf Sensibilisierungsmaßnahmen. Das Bundesinnenministerium – die offizielle Aufsichtsstelle des BKI – scheint das als hinreichenden Grund anzusehen, dem BKA zu vertrauen:

    Die datenbesitzenden Stellen […] sind über die Problemstellung unterrichtet, sensibilisiert und in die Lage versetzt worden, die betroffenen Dateien eigenständig im Sinne der Auftragslage fortwährend zu prüfen sowie eine zukünftig datenschutzrechtlich konforme Speicherung zu gewährleisten.

    Dabei reicht eine interne Prüfung ohne Kontrolle nicht. Das zeigt auch, wie von Jelpke erwähnt, dass maßgebliche Löschungen lediglich in drei Dateien ausgeführt wurden – in der Datei EGE Ausland‑Z, die mit Entführungsfällen im Ausland assoziierte Personen enthält, sowie den Dateien IntTE‑Z und IntTE-Z-S3 für internationalen Terrorismus. Besonders deutlich wird die vormals rechtswidrige und ausufernde Speicherung bei IntTE-Z-S3, dort wurden „von insgesamt 8170 Person/Ereignis-Beziehungen bislang 6815 Beziehungen gelöscht“. Das sind 6815 Beziehungen, die vermutlich lange Zeit rechtswidrig gespeichert waren – rund 83 Prozent des vormaligen Gesamtbestandes.

    Das zeigt laut Jelpke, dass „bis zur Beanstandung durch die Datenschutzbeauftragte alle möglichen Personen in diesen Dateien gespeichert wurden, derer man habhaft werden konnte. Datenschutz wird in dieser Perspektive zur qualitätssichernden Begleitmaßnahme degradiert.“ Sie fordert auf, dass diese Haltung endlich überwunden werden müsse.

    Mangelndes Vertrauen in Abgeordnete, daher keine Auskunft zu Datensätzen beim Bundesverfassungsschutz

    Doch so viel zu den Dateien des BKA – mit Angaben zu den Datenbeständen des Bundesverfassungsschutzes wird anders umgegangen. Teile der Antworten sind als „Vertraulich – Nur für den Dienstgebrauch“, beziehungsweise „Geheim“ eingestuft. So etwa die Angaben zu den beim BfV zusammengeführten Dateien und den gespeicherten Personen. Eine komplette Auskunftsverweigerung gibt es auf die Frage hin, wie viele Datensätze zu wie vielen Personen verfügbar sind:

    Auch die Hinterlegung der Antwort bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages scheidet aus, weil auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens das Wohl des Bundes gefährden kann. Eine Hinterlegung von Dateien mit Operativbezug […] in der Geheimschutzstelle würde die operative Zugangslage sowie operative Methodikfragen des BfV offenbaren.

    […]

    In Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.

    Eine deutlichere Absage an das Vertrauen in das Parlament könnte es kaum geben. Hier werden also bewusst Informationen zurückgehalten, weil man den Abgeordneten nicht vertraut. Dabei sollte eine derartige Grundlage kein Entscheidungskriterium dafür sein, ob Informationen als geheimer als „Geheim“ eingestuft werden, nur weil Verfassungsschutz und Bundesregierung das gerne so hätten. Jelpke kritisiert:

    Der wiederholte Hinweis auf angebliche Geheimhaltungserfordernisse ist unsinnig. Durch Angaben zu Dateibezeichnungen und gespeicherten Personen würde ganz bestimmt nicht das Staatswohl gefährdet. Es bleibt leider eine Zukunftsaufgabe, die Sicherheitsbehörden des Bundes zu grundrechtskonformem Verhalten zu zwingen.

    Bundesverfassungsschutz außer Kontrolle

    Aber einiges erfahren wir doch noch über die Rolle des BfV im Vergleich zum BKA: Beim BfV fand nach 2012 keinerlei Prüfung statt, ob Daten rechtmäßig gespeichert waren und sind. Das ist unverständlich und ein nicht hinzunehmender Umstand – wieder einmal kommt die mangelnde bzw. hier nicht vorhandene Kontrolle über Geheimdienstarbeit zum Vorschein. Jelpke bemerkt, dass der Datenschutz beim BfV „offensichtlich besonders klein geschrieben“ wird. Anders sei nicht zu erklären, „dass dessen Dateien nicht ebenfalls einer Überprüfung wie beim BKA unterzogen werden. Der Verfassungsschutz bleibt damit seiner grundrechtswidrigen Einstellung treu.“

    Das zeigt sich auch bei der Frage, ob es nicht eventuell sinnvoll wäre, eine Meldepflicht für fälschlicherweise erfolgte Eintragungen gegenüber Betroffenen und Datenschutzbeauftragen einzuführen. Die Bundesregierung findet das nur bedingt plausibel:

    Zu hinterfragen ist allerdings, ob der Ansatz – Sanktionen durch „negative Publicity“ – bei Sicherheitsbehörden sinnvoll bzw. notwendig ist. […] Zudem müsste eine solche Regelung […] auch sicherstellen, dass die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden nicht beeinträchtig […] würde.

    Die Regierung drückt hiermit deutlich aus, dass sie die Intransparenz des Verfassungsschutzes deckt und „negative Publicity“ vermeiden will. Unangenehme Tatsachen will man unter den Tisch kehren, das Informationsrecht der Betroffenen wird weggewischt.

    Kapitalismuskritik ist keine ausreichende Grundlage für Annahme der Verfassungsfeindlichkeit

    Doch wie landet man in einer Kartei verdächtiger und beschuldigter Personen? Die Regelungen scheinen teils beliebig – besonders deutlich wurde das am konkreten Beispiel bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration, bei der viele der Teilnehmer – die lediglich von ihrem Versammlungs- und Demonstrationsrecht Gebrauch machten – in der Projektdatei „gewaltbereite extremistische Personen“ landeten, auf die sowohl BfV als auch BKA Zugriff haben. Die Regierung bestätigt, dass aufgrund der Teilnahme an einer Demonstration nicht generell von einer verfassungsfeindlichen Einstellung ausgegangen werden könne, aber das BMI vertritt die Ansicht, „dass aus linksextremistischer Sicht die Nutzung der Kernkraft einen Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems darstelle.“ Aber: „Die bloße Absicht, das kapitalistische System überwinden zu wollen, reicht für eine Speicherung von Personen nicht aus.“ Überraschung – doch eines bleibt traurig: Denn soll sich das BfV nicht eigentlich um verfassungs‑, ergo demokratiefeindliche – Bestrebungen kümmern und nicht Demokratie mit Kapitalismus verwechseln?

    Und weiter zu gemeinsamen Projektdateien. Im vertraulichen Teil der Antworten (OCR-Volltext) erfahren wir von vier gemeinsamen Geheimdienstdateien. Einmal die Datei „Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan (IBP)“ von BND, BfV, MAD und diversen Landesverfassungsschutzämtern, von BKA und BfV geteilte Dateien zu „Gewaltbereiten Linksextremisten (GBL)“, „islamistisch-terroristischem Personenpotential (itP)“ und das „analytische Gesamtlagebild (GELA)“, das überdies von Landeskriminalämtern eingesehen werden kann.

    Die IPB-Datei habe sich dabei als nicht sinnvoll erwiesen, GBL als „grundsätzlich geeignet“, itP wurde aus rechtlichen Gründen gelöscht.

    Eines verwundert: Auskunftsersuche aus der Bevölkerung sei 2013 und 2014 nur in einem Fall komplett verweigert worden, insgesamt 13 zumindest teilweise. Das ist bei einer Anfragenmenge von 488 nicht besonders viele, zweifelhaft ist jedoch, wie aussagekräftig die betreffenden Antworten sind.

    Fazit

    Der Verfassungsschutz arbeitet in Hinblick auf die Speicherung von Personendateien weitgehend unkontrolliert. Beim BKA wurden weitreichende Löschungen durchgeführt, die zeigen, wie viele Personen vor dieser in den Dateien gespeichert wurden. Die Regierung stellt sich, wie so oft – hinter die Ermittlungs- und Geheimdienstbehörden und beweist damit ihre gleichgültige Haltung gegenüber der Wahrung der Rechte zu Unrecht Betroffener und ihre Unwilligkeit zu effektiver Geheimdienstkontrolle.

    Volltext des vertraulichen – „Nur für den Dienstgebrauch“ – Teils der Antworten

    VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

    Anlage zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, DIE LINKE,

    „Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“ vom 7. Juli 2015,
    BT-Drs. 18/5490

    Frage 15: Wie viele gemeinsame Projektdateien haben deutsche Geheimdienste, Polizei- und Zollbehörden seit dem Jahr 2006 geführt, und welchem Zweck dienten diese jeweils (bitte mit Titel angeben)?

    Teilantwort zu Frage 15:

    An der beim BND auf Grundlage des § 9a BNDG errichteten Datei „Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan“ (IBP) (kurz: „Madrassenprojekt“), nahmen neben dem BND, dem BfV und dem MAD auch die LfVs der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen teil. Ziel der projektbezogenen gemeinsamen Datei war die Zusammenführung von bei den deutschen Nachrichtendiensten vorliegenden Erkenntnissen zu radikalen oder extremistischen Bildungseinrichtungen in Pakistan sowie zu Personen, die aufgrund eines Verdachts auf terroristische Aktivitäten durch die beteiligten Behörden beobachtet werden, und deren Reisen nach und Aufenthalte in Pakistan oder unmittelbar in einer der bekannten Madrassen. Auf diese Weise sollte eine behördenübergreifende Analyse ermöglicht werden. Der Wirkbetrieb der Projektdatei wurde am 3. Juni 2009 vorläufig aufgenommen, so dass dieser Tag als offizieller Beginn der Frist gemäß ä 93 Abs. 4
    Satz 1 BNDG (2 Jahre) festgelegt wurde.

    Beim BfV wurden insgesamt drei Projektdateien gemäß § 22a BVerfSchG errichtet. Es handelte sich neben der mit dem BKA geführten Datei „Gewaltbereite Linksextremisten“ (GBL) um die mit dem BKA geführte Datei „islamistisch—terroristisches Personenpotential“ (itP) sowie die mit dem BKA, den Landesbehörden für Verfassungsschutz und den Landeskriminalämtern betriebene Datei „analytisches Gesamtlagebild“ (GELA).

    Frage 16: Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Projektdateien (bitte möglichst konkrete Angaben zu Definition und Art des Erfolgs und zur Relevanz der Projektdatei dafür machen)?

    Antwort zu Frage 16:

    • Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan (IBP) (kurz: „Madrassenprojekt“)

      Das Projekt hat sich als nur bedingt zielführend erwiesen. Letztlich ließen sich unter den vielen in Frage kommenden Madrassen (über 20.000) diejenigen, die für eine mögliche Radikalisierung ausreisender Personen relevant waren, nicht hinreichend identifizieren; zudem erwies sich im Laufe des Projektes, dass der Besuch einer Madrasse in Pakistan oftmals nicht das entscheidende Radikalisierungsmerkmal für ausreisende Persönen darstellte, sondern die Radikalisierung bereits vor Ausreise so weit fortgeschritten war, dass die Betroffenen sich – ohne Madrassen-Besuch – in Pakistan direkt militanten Gruppierungen anschlossen. Unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten spielte die Projektdatei also nur noch eine untergeordnete Rolle.

    • Projektdatei „Gewaltbereite Linksextremisten“ (GBL):

      Diese Projektdatei war grundsätzlich geeignet, das gesamte linksextremistische Gewaltpotenzial sichtbar zu machen und besser aufzuklären. Dabei waren nicht nur die Personen von Interesse, die in einer der Behörden bearbeitet wurden, sondern auch die Menge, die dem jeweils anderen Bereich nicht bekannt war.

    • „islamistisch-terroristisches Personenpotential“ (itP):
      Die Projektdatei „itP“ war erfolgreich. Das ursprünglich temporär ausgerichtete Projekt hat sich zu einer Daueraufgabe verfestigt. Aufgrund des Entfallens des Projektcharakters wurde die Projektdatei aus rechtlichen Gründen gelöscht.
    • „analytisches Gesamtlagebild“ (GELA):
      Gegenstand und Ziel des der Datei zugrundeliegenden Projektes war die Erstellung von zwei analytischen Gesamtlagebildern zum islamistischen Personenpotential in Deutschland für den AK II und den AK IV bzw. die in deren Zuständigkeitsbereich assoziierten Behörden. Dafür wurden die in der Datei gespeicherten Daten in anonymisierter Form statistisch aufbereitet, ausgewertet und analysiert.

    5. August 2015 10
  • : Drohnen und deren Abwehr beim G7-Gipfel in Elmau
    Männer, die auf Monitore starren: Werbung für das System TARANIS, über das Informationen zu Drohneneindringlingen verteilt werden können.
    Männer, die auf Monitore starren: Werbung für das System TARANIS, über das Informationen zu Drohneneindringlingen verteilt werden können.
    Drohnen und deren Abwehr beim G7-Gipfel in Elmau

    Zu den Sicherheitsmaßnahmen rund um den G7-Gipfel im bayerischen Elmau gehörten in geringem Umfang auch Einsätze von kleinen Drohnen. Laut der Antwort des Bundeskanzleramts auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter seien von der Bundespolizei drei Flüge mit Quadrokoptern durchgeführt worden. Die Maßnahmen erfolgten als Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA), das für den Personenschutz der Staatsgäste verantwortlich war. Ziel war die Erstellung von „Luftbildaufnahmen und Videoaufzeichnungen“. Diese seien „umgehend ausgewertet, nicht gespeichert und nicht weitergegeben“ worden.

    Pro halbe Stunde werden die Kosten der Flüge mit 0,60 Euro veranschlagt. Diese ermittelten sich laut dem Bundeskanzleramt aus „Betriebskosten, berechnet aus Anschaffungskosten und etwaigen Ladezyklen, sowie Aufladung des Akkus“. Glaubwürdig ist das kaum, zumal die gängigen und auch von der Bundespolizei genutzten Geräte „Aladin“ und „Fancopter“ in der Anschaffung einen fünfstelligen Betrag verschlingen dürften.

    Bundes- und Länderpolizeien suchen Handlungsempfehlungen zur Abwehr von Drohnen

    Außer der sächsischen setzen deutsche Polizeibehörden derzeit kaum Drohnen ein. Weitaus mehr Anstrengungen richten Bundes- und Länderpolizeien auf die Abwehr von Quadrokoptern. Aufgrund seiner Zuständigkeit für den Personenschutz leitet das BKA derzeit zwei internationale Arbeitsgruppen, auf Ebene der bundesweiten Innenministerkonferenz (IMK) wurde eine Bund-Länder-Projektgruppe eingerichtet. Bald sollen Handlungsempfehlungen vorliegen, entsprechende Inspirationen wurden bei niederländischen und britischen Polizeibehörden eingeholt.

    Es gibt mehrere Herangehensweisen, unerwünschte Drohnen zu erkennen und abzuwehren. Mittels Sensorik können die Bewegung, das Aussehen, die Temperatur oder die Funkfrequenz der Fernbedienung analysiert werden. Mikrofone spüren Geräusche auf. Auch elektromagnetische oder elektrostatische Emissionen können erkannt werden. Zur Abwehr können GPS-Module, die Fernsteuerung oder Motoren gestört werden. Die Rüstungskonzerne MDBA, Rheinmetall und Airbus Space and Defense forschen an Strahlenwaffen, um die Elektronik mit elektromagnetischen Impulsen lahmzulegen. Der Raketenhersteller MBDA führte kürzlich den Abschuss einer Mikrodrohne mit einem Hochenergielaser vor.

    Auch beim G7-Gipfel war ein System zur Erkennung von Drohnen installiert. Zum Zuge kam das Radarsystem des Militärzuliefers ESG. Die Anlage wurde zusammen mit dem deutschen Rüstungskonzern Diehl Defence und der niederländischen Firma ROBIN Radar Systems errichtet. Das gemeinsam entwickelte System ist erst wenige Monate alt und offenbar noch nicht serienreif.

    Inwiefern beim G7-Gipfel auch Anlagen zur Abwehr (etwa Abschuss oder Jamming) installiert waren, ist nicht bekannt. Der Online-Dienst „Hardthöhenkurier“ dekoriert seinen Bericht zum ESG-System mit einem Bild vom Dach des Schlosses in Elmau, auf dem lediglich verschiedene Erkennungssysteme zu sehen sind.

    Weitreichende Einsatzgebiete für neue Systeme

    Der Test beim G7-Gipfel diente wohl auch dazu, neue Märkte für das von ESG eigentlich für militärische Zwecke entwickelte „Führungs- und Lagedarstellungsmittel“ TARANIS zu finden. Nach Auskunft des Herstellers seien die Informationen der Drohnen-Erkennungssysteme in Elmau an mobile Endgeräte der Polizei übermittelt worden.

    Zu den Sicherheitsrisiken durch Drohnen – mithin den Einsatzgebieten der Hardware – zählt ESG öffentliche Großveranstaltungen sowie „sicherheitsempfindliche Infrastrukturen und Einrichtungen wie Kernkraftwerke, industrielle Großanlagen, Liegenschaften der Bundeswehr oder Justizvollzugsanstalten“. Im Fokus stünden die „unbefugte Nutzung zum Zweck der Ausspähung oder Provokation, aber auch die Verwendung zu kriminellen und terroristischen Zwecken“.

    4. August 2015 4
  • : PreCrime: Auch Baden-Württemberg testet polizeiliche Vorhersagesoftware
    Dank PreCrime-Software von IBM wartet der Cop mit Kaffee am Tatort (Screenshot von einem IBM-Werbefilm für das System "Blue Crush").
    Dank PreCrime-Software von IBM wartet der Cop mit Kaffee am Tatort (Screenshot von einem IBM-Werbefilm für das System "Blue Crush").
    PreCrime: Auch Baden-Württemberg testet polizeiliche Vorhersagesoftware

    Einige Male war hier schon über Pläne von Länderpolizeien zu lesen, eine Software zur Vorhersage von Straftaten einzuführen oder wenigstens zu testen. Den Anfang machte das Landeskriminalamt Bayern 2011 mit einer „Europäischen Konferenz für räumliche Kriminalitätsanalyse“, zu der auch andere LKÄ angereist waren. Ab 2012 galt „Predictive Policing“ in Bayern als Themenschwerpunkt, nach einer „Simulationsstudie“ hatte die Polizei im vergangenen Herbst die Einführung der Software „Precobs“ gegen Wohnungseinbrüche angekündigt.

    Auch Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen planen mittlerweile die Nutzung von PreCrime-Anwendungen, angeblich sind auch Berlin und Brandenburg interessiert. Der Hamburger Innensenat reiste nach Chicago, um sich von der dortigen Polizei eine Vorhersagesoftware vorführen zu lassen. Perspektivisch plant Hamburg die Entwicklung eines eigenen Systems, die Programmierung soll eine „Gruppe aus Mathematikern, Soziologen, Psychologen und Ermittlern“ übernehmen. Erste Kontakte zu WissenschaftlerInnen Hamburger Hochschulen bestünden bereits.

    Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine „Marktsichtung“ zu PreCrime-Software durchgeführt. Das BKA ist hierzu nach Bekunden des Bundesinnenministeriums mit den Landeskriminalämtern Bayern und Nordrhein-Westfalen in Kontakt. Vor einigen Jahren ließ sich das BKA vom Marktführer IBM eine Anwendung zu „Predictive Analytics“ in Freiburg vorführen. In den USA gilt IBM hierzu als einer der Marktführer, der Konzern hatte 2007 mit der Einführung der Software „Blue Crush“ Furore gemacht.

    Die Landesregierung Baden-Württemberg hat nun ebenfalls Tests mit „PreCobs“ angekündigt. Laut dem Innenminister Reinhold Gall (SPD) soll die Software in Stuttgart und Karlsruhe getestet werden. Zunächst sei die Nutzung nur für sechs Monate geplant. Bayern hatte nach einem ähnlichen Verfahren die endgültige Einführung von „PreCobs“ angekündigt. Mittlerweile wird die Software landesweit in allen bayerischen Polizeidirektionen eingeführt.

    Der deutsche Bundesinnenminister hatte vergangenen Monat angekündigt, die EU-Kommission zu einem Forschungsprojekt zu Vorhersagesoftware bewegen zu wollen. Auch das BKA will sich demnach daran beteiligen. Neben dem Bundesinnenministerium sind auch andere europäische Regierungen von dem Vorschlag begeistert. Frankreich habe laut dem Staatssekretär Ole Schröder (CDU) „bereits Erfahrung mit dem Thema ‚Predictive Policing’“, daher habe der französische Innenminister „dazu eingeladen, sich auf Expertenebene über das Thema auszutauschen“. Die französischen Behörden hätten vorgeschlagen, den Nutzen von Vorhersagesoftware in einem „Expertenkreis im G6-Format“ (die sechs einwohnerstärksten EU-Staaten plus die USA) zu untersuchen.

    Schon jetzt finanziert die Kommission die Entwicklung von Software, um offene Quellen im Internet zu analysieren und auf dieser Basis Prognosen zu entwickeln. Diese Erfahrungen könnten in zukünftige Forschungen einfließen. Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sind an solchen Forschungen beteiligt.

    3. August 2015 25
  • : Satellitenüberwachung und Drohnen: BKA erweitert Kooperation mit dem DLR
    Das ZKI übermittelt im Auftrag des DLR "Analyseprodukte" an deutsche Sicherheitsbehörden.
    Satellitenüberwachung und Drohnen: BKA erweitert Kooperation mit dem DLR

    Das Bundeskriminalamt will zukünftig enger mit Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) zusammenarbeiten. Beide Partner haben hierfür am vergangenen Mittwoch ein Kooperationsabkommen unterzeichnet. Laut der Mitteilung des DLR geht es dabei vor allem um die Sicherheitsforschung, verabredet wurde ein „intensiver Fachaustausch“ und die Prüfung gemeinsamer Projekte. Ziel sei die Reaktion auf „neuartige Bedrohungslagen“. Das BKA will deshalb „neue Möglichkeiten für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“ analysieren.

    Mit dem neuen Vertrag wird die bisherige Zusammenarbeit ausgeweitet. Schon 2008 nahm das BKA an einem Workshop des DLR zur polizeilichen Nutzung von Satellitenaufklärung teil. Auch mehrere Landeskriminalämter, die Bundespolizei und das Bundesinnenministerium waren damals zugegen. Die Behörden signalisierten Interesse an Bildern von optischen und radarbasierten Satelliten. Seit 2010 übermittelt das DLR Bilder der Radarsatelliten TerraSAR‑X und TanDem‑X an die Bundespolizei.

    In die gleiche Zeit fällt der Beginn der Kooperation von BKA und DLR zu Satellitenüberwachung und –navigation. Im Mittelpunkt standen gemeinsame Projekte, Übungen und Schulungen. Das DLR hat aber auch zahlreiche Aufträge für das BKA abgewickelt. Zuständig ist das Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI), das ebenfalls zum DLR gehört.

    Pauschale Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium

    Das zunächst als Forschungsprojekt betreiebene ZKI war Anfang 2013 in den Regelbetrieb überführt worden. Einer pauschalen Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesinnenministerium über „Dienstleistungen für die Geschäftsbereichsbehörden des BMI“ trat zunächst nur das Deutsche Rote Kreuz bei. Alle teilnehmenden Behörden erhalten „im Einsatzfall“ Zugriff auf „satellitengestützte Kartenprodukte“.

    In Forschungsprojekten analysiert das DLR Satellitendaten verschiedener anderer Systeme, darunter die zivilen Satelliten Worldview und TerraSAR‑X. Die Daten werden unter anderem mit dem europäischen Satellitenzentrum EUSC in Spanien ausgetauscht. Das EUSC fordert auch Bilder von Bundeswehrsatelliten an. Auswertungsergebnisse werden unter anderem an das Auswärtige Amt in Berlin geliefert. Die Zahl der vom EUSC erstellten Analysen hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt.

    Der zunehmende Einsatz von Satellitenaufklärung für polizeiliche Zwecke geht insbesondere auf das EU-Projekt „Global Monitoring of Environment and Security“ (GMES) zurück. Das Programm ist mittlerweile in „Copernicus“ umbenannt worden, aus Deutschland ist hieran das DLR beteiligt. Auch in „Copernicus“ wird an der polizeilichen Nutzung von Satellitenaufklärung geforscht. An entsprechenden „polizeilichen Vorläuferprojekten“ war außer dem BKA auch das das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beteiligt.

    Das BKA nutzt die Daten aus der Satellitenaufklärung zur „Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen“, „Objektaufklärung“ oder der „Aufklärung von Tatorten“. Satellitenbilder werden beispielsweise zur Aufklärung (versuchter) Tötungsdelikte im Ausland herangezogen, wenn die Entsendung von Ermittlungsteams aufgrund einer Gefährdungs- und Lageeinschätzung als zu gefährlich erscheint. Unter anderem ermittelte das BKA zu Tötungen von Bundeswehrsoldaten. Nach Amtshilfeersuchen überlässt hat die Bundeswehr dem BKA militärische Satellitenaufnahmen.

    Nutzung gegen „Schleusungskriminalität und Rauschgifthandel“?

    Wie die Bundespolizei hatte auch das BKA am EU-Projekt „MARItime Security Service“ partizipiert. Als mögliche Einsatzzwecke galten „Schleusungskriminalität und Rauschgifthandel per Wasserfahrzeug“. In einem anderen EU-Projekt forschte das BKA mit anderen militärischen und polizeilichen Partnern zum Aufspüren von Drogenanbauflächen per Satellit.

    Die in immer größerer Zahl ins All geschossenen Satelliten wecken neue Begehrlichkeiten bei den Sicherheitsbehörden. Das Bundesinnenministerium hatte vor vier Jahren alle interessierten Behörden zum „Strategie-Forum Chancen und Möglichkeiten der Fernerkundung für die öffentliche Verwaltung“ geladen, um den entsprechenden Bedarf zu eruieren. Außer den Polizeien waren auch das Verteidigungsministerium, das Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr und der Bundesnachrichtendienst angereist.

    Auf welche Weise auch das BKA in stärkerem Maße von der Satellitenüberwachung Gebrauch machen will, geht aus den Mitteilungen zur neuen Kooperation nicht hervor. Allerdings heißt es, dass die Behörden vor allem im Bereich Kommunikation zusammenarbeiten wollen. Dabei geht es um Möglichkeiten zur Übertragung großer Datenmengen, wie sie beispielsweise bei der Aufklärung mittels Luftfahrzeugen und Satelliten anfallen. Der Rüstungskonzern Airbus Defence and Space erhielt den Auftrag, für die Europäische Weltraumorganisation (ESA) ein „Europäisches Datenrelaissatellitensystem“ (EDRS) zu errichten. Die deutsche Firma OHB System aus Bremen ist Hauptauftragnehmer für den benötigten Satelliten EDRS‑C. Das DLR übernimmt die Satelliten- und Missionskontrolle und errichtet hierzu Bodenkontrollstationen.

    Auch „hinsichtlich unbemannter Fahrzeuge“ wollen BKA und DLR enger kooperieren. Ob es sich dabei um Drohnen oder Landroboter handelt, bleibt ebenfalls offen. Das DLR forscht beispielsweise an der Integration großer Drohnen in den zivilen Luftraum. Möglicherweise geht es auch um die Abwehr von kleineren Drohnen. Hierzu hat das BKA mittlerweile die Leitung zweier internationaler Arbeitsgruppen übernommen.

    3. August 2015 7