Die niedersächsische Polizei speichert Personen immer noch mit dem Merkmal „Prostitution“. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag hervor, die erst heute veröffentlicht wurde. Demnach sind mindestens 6.401 Betroffene mit einem solchen „Personengebundenen Hinweis“ (PHW) versehen. Vor bis zu 9.744 Personen wird wegen „Ansteckungsgefahr“ gewarnt, mindestens 347.805 gelten als „Betäubungsmittelkonsument“.
Einer Kategorisierung mit PHW’s müssen weder Strafverfahren noch Verurteilungen vorausgehen. Es genügt die Annahme, dass spätere Strafverfahren „gegen die beschuldigte oder tatverdächtige Person zu führen sind“.
BKA hat die Kategorie „Prostitution“ inzwischen gelöscht
Die Antwort unterteilt die Speicherung in sieben verschiedene Dateisysteme. Aufgeführt wird das niedersächsische Vorgangsbearbeitungssystem NIVADIS sowie eine dazugehörige Auswertedatei. Als weitere Datensammlungen führt die Polizei die elektronische Kriminalakte sowie eine „Themenbezogene Sammlung“.
Als bundesweite Informationssysteme nennt Niedersachsen das polizeiliche Auskunftssystem POLAS nebst Auswertedatei, an die neben den Bundesländern auch die Bundespolizei und das Zollkriminalamt angeschlossen sind, sowie das beim Bundeskriminalamt (BKA) zentral geführte INPOL-System. Nachdem bekannt wurde, dass das BKA die PHW „Fixer“, „Prostitution“ und „Landstreicher“ verwendet, wurden die in INPOL entsprechend Gespeicherten als „Altfälle“ deklariert und nach einer Übergangsfrist gelöscht. Auch der PHW „Straftäter verbotener militanter Organisation“ wird beim BKA laut dem Bundesinnenministerium nicht mehr genutzt.
Die Antwort aus Niedersachsen lässt keinen Rückschluss über die Gesamtzahl der Betroffenen zu. Diese können in mehreren Datensammlungen erscheinen, indem die eingebenden Beamtinnen einen Flag für die entsprechende Datei setzen. Aus diesem Grund erscheint in der Antwort für die PHW „Straftäter verbotener militanter Organisation“ und „Prostitution“ für die bundesweiten Systeme POLAS und INPOL die Zahl Null.
Fragwürdige „Eigensicherung“
Die Landesregierung erklärt nicht, ob und wann die fraglichen PHW auch in Niedersachsen gelöscht werden sollen. Allerdings sei eine „Neuerfassung der Werte ‚Prostitution’ und ‚Straftäter verbotener militanter Organisation’“ nicht mehr möglich.
Eigentlich soll die Speicherung eines PHW der „Eigensicherung von Polizeibediensteten“ dienen. Polizeikräfte sollen etwa vorgewarnt werden, wenn Zwangsmaßnahmen wie eine Hausdurchsuchung vorbereitet werden. Vermutlich dürften die PHW aber auch für Folgemaßnahmen herangenommen werden, wenn die Betroffenen in eine Polizeikontrolle geraten.
Ein Merkmal „Betäubungsmittelkonsument“ könnte dann eine Durchsuchung des Fahrzeugs nach sich ziehen. Als weiterer Zweck von PHW gilt der „Schutz der [betroffenen] Person“. Das könnte bedeuten, dass die Polizei im Falle des Merkmals „bewaffnet“ schneller zur Dienstwaffe greift als in anderen Fällen. Ob dies dem „Schutz“ der von einer Polizeimaßnahme betroffenen Personen nicht eher abträglich ist, wurde noch nicht untersucht.
Verfassungsschutz sortiert nach „Hassprediger“ und „Flüchtling“
Der Berliner Innensenat musste vergangenes Jahr zugeben, dass die PHW zunehmend auch für die „Ermittlungsunterstützung“ genutzt werden. Dann werden sie als „ermittlungsunterstützende Hinweise“ (EHW) bezeichnet. Laut dem Innensenator prüft eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz der Länder (IMK), inwiefern die PHW und EHW zukünftig getrennt erfasst werden sollen. Im Frühjahr hatte die IMK beschlossen, den ebenfalls umstrittenen PHW „geisteskrank“ in „Psychische und Verhaltensstörungen“ umzubennen. Dessen ungeachtet werden in Niedersachsen mindestens 7.825 Personen weiterhin als „geisteskrank“ geführt
Die niedersächsische Innenbehörde legt nun ein weiteres, bislang unbekanntes Verfahren offen. Denn auch der niedersächsische Verfassungsschutz kategorisiert die in seinen Datenbanken gespeicherten Personen mit PHW. Zu welchem Zweck ist unklar, der „Eigensicherung“ dürfte dies jedenfalls nicht dienen. Auch die werden nicht genannt. Beispielhaft nennt die Landesregierung die PHW „Alkoholabhängigkeit“, „Drogenkriminalität“, „Hassprediger“ oder „Flüchtling“.
