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Linktipps der Redaktion

  • : Demonstration gegen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht am Sonntag in Berlin
    Protest gegen Leistungsschutzrecht
    Protest gegen das Leistungsschutzrecht vor dem Haus der Europäischen Union
    Demonstration gegen Uploadfilter und Leistungsschutzrecht am Sonntag in Berlin

    Es war ein Schlag gegen die Freiheit im Netz: Am Mittwoch stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten im Rechtsausschuss des EU-Parlaments für verpflichtende Uploadfilter und die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts. Noch lassen sich die beiden toxischen Vorschläge aber abwenden, da die Abstimmung aller EU-Abgeordneten in einer Plenarsitzung noch aussteht. Während die Wikimedia-Stiftung und andere Organisationen dazu aufrufen, Abgeordnete zu kontaktieren, findet am Sonntag in Berlin eine Demonstration gegen Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht statt.

    Dazu aufgerufen hat unter anderem die Piratenpartei:

    Diese Maßnahmen drohen das Internet kaputtzumachen. Menschen werden schon im Alltag Schwierigkeiten bekommen, beispielsweise beim Diskutieren von Nachrichten oder beim Äußern ihrer Meinung im Netz. Unsere Freiheit zur Teilhabe einzuschränken, um den Sonderinteressen großer Medienkonzerne zu dienen, ist nicht akzeptabel!

    Treffpunkt für die Demonstration am Sonntag ist 11:45 Uhr vor dem Europäischen Haus der EU, Unter den Linden 78, 10117 Berlin, nahe des Brandenburger Tors. Von dort aus wollen die Veranstalter zum Axel-Springer-Haus ziehen. Der Medienkonzern hatte sich vehement für die Einführung des Leistungsschutzrechts eingesetzt.

    Update: Wie die Piratenpartei hinweist, sind auch in Stuttgart und in Stockholm für Sonntag Demos geplant.

    22. Juni 2018 5
  • : NetzDG: Ein Instrument der Rechten?
    Das NetzDG richtet sich gegen Hassinhalte, führt aber oft zu Sperrungen von antirassistischen Accounts.
    NetzDG: Ein Instrument der Rechten?

    Das mit Jahresanfang wirksame Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet größere Plattformen, „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Eine angemessene juristische Prüfung, ob eine Äußerung nun von der Meinungsfreiheit geschützt oder doch als Verletzung von Persönlichkeitsrechten zensiert werden sollte, ist unter diesem Zeitdruck nicht möglich. Ist dies ohnehin schon ein „Balanceakt mit demokratischen Grundprinzipien“, gilt bei den Internetkonzernen im Umgang mit Beschwerden nun: Quantität geht vor Qualität. Dies wissen gut organisierte Gruppen auszunutzen: Rechtsradikale Troll-Armeen rufen dazu auf, Postings unliebsamer Personen zu melden und deren Accounts somit aus den Onlinediskursen zu verbannen.

    So ist es @zugezogenovic ergangen, die über ihre Flucht nach Deutschland und ihr Leben in patriarchalen Gesellschaftsstrukturen twittert. Auch @apolitAsh, die sich selbst als „Kanakin & intersectional feminist“ beschreibt, ist ins Visier geraten und wurde dauerhaft gesperrt. In der letzten Ausgabe von „analyse&kritik“ berichten die beiden Autorinnen vom ihrem kontroversem Kampf gegen Rassismus und Sexismus und die Folgen des NetzDG. Der Diskussionsbeitrag übt harte Kritik an der aktuellen Rechtslage in Almanya:

    Die Tools, die von den Privatunternehmen, aber auch dem Staat entwickelt wurden, sind eigentlich nur Symbolpolitik. NetzDG und »Hate Speech« helfen nicht nur nicht gegen Rassismus und Sexismus, sondern stellen sich für antirassistische und feministische Nutzer_innen sogar als kontraproduktiv heraus. Anders als auf anderen Kanälen und in konventionellen Medien haben diese Menschen auf Twitter einen Ort gefunden, um sich und ihre Lebensrealitäten mitzuteilen und auch Gehör zu finden. Für viele ist Twitter die einzige Möglichkeit, am öffentlichen Diskurs teilzunehmen. Doch dank NetzDG ist es nun noch einfacher geworden, die Stimmen von marginalisierten Menschen unsichtbar zu machen.

    22. Juni 2018 6
  • : Mehr Kontrolle angekündigt: Berliner Verfassungsschutz-Chef bittet um Versetzung
    Klosterstraße, Berlin-Mitte: Sitz des Verfassungsschutzes Berlin
    Mehr Kontrolle angekündigt: Berliner Verfassungsschutz-Chef bittet um Versetzung

    Nachdem der Berliner Innen-Staatssekretär Torsten Akmann (SPD) gestern verkündet hat, den Berliner Verfassungsschutz stärker kontrollieren zu wollen, soll der Behördenleiter Bernd Palenda um Versetzung gebeten haben. Das meldet der rbb unter Berufung auf Kreise „aus dem Umfeld der Sicherheitsbehörden“.

    Das Ersuchen um Versetzung soll unmittelbar nach einer Sitzung des Verfassungsschutzausschusses an den Innensenator Andreas Geisel (SPD) ergangen sein. Bislang habe es nur einen Sachbearbeiter gegeben, der lediglich Kosten überprüft habe. Nun soll personell aufgestockt werden und die Abteilung neue Befugnisse erhalten:

    Die neue Arbeitsgruppe bekommt ein umfängliches Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht und führt regelmäßig Prüfungen durch. Sie soll auch Ansprechpartner für die Abgeordneten sein. Dadurch würden die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten weiter gestärkt. Palenda, der ebenfalls im Ausschuss anwesend war, wollte dies nicht kommentieren.

    Während der Ermittlungen zur NSU-Mordserie schredderte der Verfassungsschutz Berlin reihenweise Akten. Daraufhin wurden Stimmen laut, die von einer Übertragung der Aufgaben an die Polizei bis hin zur gänzlichen Abschaffung der Behörde reichten. In den Koalitionsverhandlungen einigten sich SPD, Linke und Grüne schließlich auf eine Reform und stärkere Kontrolle durch das Parlament.

    21. Juni 2018 4
  • : Hessen: Staatstrojaner so gut wie beschlossen
    Protestschilder
    Eine Protestkundgebung gegen den Hessentrojaner.
    Hessen: Staatstrojaner so gut wie beschlossen

    Im Hessischen Landtag hat die schwarz-grüne Landesregierung gestern Abend in zweiter Lesung eine Beschlussempfehlung durchgewunken: Dem Staatstrojaner im Polizeigesetz des Bundeslandes steht somit nichts mehr im Wege. Nach erheblicher Kritik von Sachverständigen im Landtag einigten sich CDU und Grüne zwar, dem hessischen Verfassungsschutz keine Erlaubnis zum staatlichen Hacken mittels „Online-Durchsuchung“ und „Quellen-TKÜ“ zu erteilen. Wohl aber der Landespolizei, die demnach zukünftig auch zur Verfolgung von Alltagskriminalität in Smartphones und Computer eindringen soll. Erst Ende letzten Jahres hatte sich die Landesmitgliederversammlung der hessischen Grünen noch für eine „friedliche Cybersicherheitsstrategie“ eingesetzt. Mit dem Cyberfrieden ist es nun aber vorbei, das staatliche Hacken soll nach schwarz-grünem Willen erlaubt werden.

    Das Oppositionsbündnis aus SPD, Linkspartei und FDP fordert mehr Zeit. Die Regierungskoalition hatte erst vor knapp zwei Wochen Änderungsanträge zu entscheidenden Punkten veröffentlicht. Bevor darüber abgestimmt werde, müsse man erneut Sachverständige zu Rate ziehen. Die morgige dritte Lesung sei angesichts der Mehrheitsverhältnisse und der Regierungssturheit jedoch nur eine Formalität und der Hessentrojaner quasi beschlossene Sache, schreibt die taz.

    Im Oktober sind Landtagswahlen in Hessen, nach Umfragen wird die schwarz-grüne Koalition ihre Mehrheit verlieren.

    20. Juni 2018 6
  • : Wie „DIE ZEIT“ Firmenbotschaften ins Klassenzimmer bringt
    Schulunterricht: Mit freundlicher Unterstützung von Google und Facebook.
    Wie „DIE ZEIT“ Firmenbotschaften ins Klassenzimmer bringt

    Als Richard Gutjahr von einer ZEIT-Tochterfirma gefragt wurde, ob einer seiner Artikel über Hatespeech für Schulmaterial verwertet werden darf, machte ihn ein Detail stutzig: Neben seinem Text sollte das Logo eines großen Rechtsschutzversicherers platziert werden. Der Journalist schaute sich die Broschüre „Medienkunde 2018/2019“ und die dazugehörige Internetseite etwas genauer an. Werbung im Klassenzimmer? In einem Blogeintrag beleuchtet er das trickreiche Konzept von „ZEIT für die Schule“ und dem dort bereitgestellten Unterrichtsmaterial.

    Tipps für Schüler*innen über den sicheren Umgang mit Smartphones und Tablets – geschrieben von Google? Tatsächlich. In einer geschickt getarnten „Anzeigenveröffentlichung“ auf der Webseite hebt der US-Konzern hervor, wie „zum Beispiel“ Google-Projekte bei der Medienerziehung helfen können. Ein „Positiv­beispiel für eine besonders gelungene Integration digitaler Medien“ ist laut des Google-Artikels dann der YouTube-Kanal einer Schule. Die Arbeitsblätter zu Fake-News werden „in Zusammenarbeit“ mit Facebook präsentiert. Die Telekom-Stiftung darf ihr Logo über eine Pro- und Kontra-Liste des Smartphone-Einsatzes im Unterricht setzen.

    Auf Nachfrage teilt DIE ZEIT Gutjahr mit, die Expertise der Kooperationspartner käme dem Projekt zu Gute und die inhaltliche Hoheit liege ausschließlich bei ZEIT für die Schule. Doch:

    Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Denn auf der Webseite ZEIT für Schule, also jener Anlaufstelle, auf der man sich die ZEIT-Broschüren und ‑Arbeitsblätter herunterladen soll, stehen die erwähnten ZEIT-Artikel Seite an Seite mit gefärbten PR-Texten der Sponsoren. […] So gesehen lautet die vielleicht wichtigste Lektion, die Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit Gratis-Angeboten lernen sollten – egal ob sie von Google, Facebook oder DIE ZEIT stammen: There is no such thing as a free lunch.

    Wer an Schulen wirbt, verfolgt damit klar kalkulierte, kommerzielle Absichten. Sei es direkt durch Verkaufsangebote (wie bei den Schnupper-Abo-Angeboten der ZEIT) oder indirekt durch langfristigen Image-Gewinn bei Kindern, Eltern oder Lehrern.

    18. Juni 2018 5
  • : Australien stoppt den Ausbau der nationalen Biometriedatenbank – wegen hoher Kosten
    Fußabdrücke sind biometrische Daten und sollten in der aufgemotzten Datenbank gespeichert werden.
    Australien stoppt den Ausbau der nationalen Biometriedatenbank – wegen hoher Kosten

    In Australien wird derzeit eine gigantische neue Biometriedatenbank aufgesetzt. Seit zwei Jahren arbeitet eine IT-Firma am Aufbau der Systeme bei der Kriminalpolizei. Jetzt wurde das Projekt vorerst auf Eis gelegt, die Mitarbeiterinnen mussten abziehen.

    Der Sydney Morning Herald berichtet über den Grund für den Stopp:

    Der Vertrag wurde im April 2016 geschlossen und sollte das nationale Fingerabdruckerkennungssystem ersetzen und Gesichtserkennung, Handabdrücke und Fußabdrücke hinzufügen. Stattdessen musste ACIC [die Kriminalpolizei] den Vertrag über die bestehende Fingerabdruckdatenbank immer wieder verlängern.

    Ein vernichtender unabhängiger Bericht der Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCoopers […] empfahl, dass der Vertrag komplett überarbeitet werden müsse. Unter anderen sollte der Umfang des Projekts reduziert werden.

    Die Kriminalpolizei und der IT-Konzern NEC Australia beendeten den Vertrag einvernehmlich und wollen erneut verhandeln. Schon im November 20017 war das Budget um 40 Millionen Australische Dollar (etwa 26 Millionen Euro) überschritten worden. Die Regierung hat allerdings keine Bedenken ob des Ausbaus von Überwachung geäußert, ihr geht es nicht schnell und günstig genug.

    Eine Reihe von Staaten weltweit baut derzeit detaillierte, zentrale biometrische Datenbanken aus. Die indische Regierung betreibt mit Adhaar etwa die weltweit größte. Mittlerweile sollen darin über eine Milliarde Menschen registriert sein. Zentrale Datenbanken mit biometrischen Daten sind auch ein attraktives Ziel für Angriffe. Adhaar blickt seit der Einführung 2009 auf eine lange Reihe von Sicherheitslücken zurück, in deren Zuge Daten von Bürgerinnen öffentlich wurden. Als Reaktion darauf erkannte das höchste indische Gericht in einem wegweisenden Urteil das Grundrecht auf Privatsphäre an.

     

    15. Juni 2018 1
  • : Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Stärkung der Bürgerrechte
    Blick in das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages
    Blick in das Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
    Bundestag: Öffentliche Anhörung zur Stärkung der Bürgerrechte

    Die FDP-Fraktion forderte Ende letzten Jahres in einem Gesetzesentwurf „zur Stärkung der Bürgerrechte“ die Aufhebung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG). Heute, am 13. Juni von 15 bis 17 Uhr, findet im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf statt.

    Heute steht der Themenkomplex Vorratsdatenspeicherung auf der Tagesordnung. Der Ausschuss wird dazu neun Sachverständige anhören.

    13. Juni 2018 2
  • : Europawahl: Piraten küren Bürgerrechtler Patrick Breyer zum Spitzenkandidaten
    Der Spitzenkandidat der Piratenpartei für das EU-Parlament, Patrick Breyer, zusammen mit der aktuellen Piratenabgeordneten Julia Reda und Gilles Bordelais, zweiter auf der Wahlliste der Piraten.
    Europawahl: Piraten küren Bürgerrechtler Patrick Breyer zum Spitzenkandidaten

    Die Piratenpartei hat am Wochenende Patrick Breyer zu ihrem Spitzenkandidaten für die kommende Wahl des EU-Parlaments gewählt. Der Jurist war bis 2017 Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag von Schleswig-Holstein und ist Themenbeauftragter der Partei für Datenschutz. Bekannt wurde Breyer unter anderem mit Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung und die Protokollierung von IP-Adressen auf Webseiten der Bundesregierung. Julia Reda, derzeit die einzige Piratin im EU-Parlament, kandidierte nicht wieder.

    Zu seiner Wahl erklärte Breyer:

    Weil Julia Reda und der Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht Brüssel verlassen, brauchen die Privatsphäre und das freie Internet eine neue starke Stimme in Europa! Wir Piraten verstehen uns als parlamentarischer Arm der Netzgemeinde und der Bürgerrechtsbewegung. Wir wollen außerdem dem Lobbyparadies Brüssel den Kampf ansagen, damit in der EU nicht länger Konzerninteressen das Sagen haben, sondern Politik im Interesse der Bürger gemacht wird.

    Die Europawahl findet vom 23. bis 28. Mai 2019 statt. Weil dabei keine Fünf-Prozent-Hürde gilt, machen sich auch die deutschen Piraten Hoffnung auf einen erneuten Sitz im Parlament. Union und SPD wirken derzeit auf die Einführung einer Sperrklausel hin, diese soll aber erst bei der übernächsten Europawahl 2024 gelten.

    11. Juni 2018 5
  • : Logbuch:Netzpolitik Folge 256: „10.000 Leute auf 1,3 Stellen“
    Logbuch:Netzpolitik Folge 256: „10.000 Leute auf 1,3 Stellen“

    Ende Mai wurde in Berlin die 256. Folge des Podcasts Logbuch:Netzpolitik gebührend mit einer Live-Gala im ausverkauften „Babylon“ gefeiert. Der fast immer wöchentlich erscheinende Podcast beschäftigt sich mit Hintergründen, Ein- und Ausblicken und manchmal Weissagungen zum netzpolitischen Geschehen in Deutschland und darüber hinaus. Inzwischen ist die Aufzeichnung der 256. Sendung online, und das gleich in mehreren Versionen. Neben dem traditionellen Audio-Podcast gibt es auch Video-Aufzeichnungen.

    Zu Gast bei der Gala waren

    • Geraldine de Bastion, Afrika-Expertin und Kuratorin der re:publica,
    • Jan Philipp Albrecht, MdEP und „Vater“ der DSGVO,
    • Martina Renner, MdB und Mitglied der Untersuchungsausschüsse zur NSA und zum Breitscheidplatz,
    • Arne Semsrott von Frag den Staat und OpenSCHUFA.

    Zum Audio-Podcast werden die Video-Aufzeichnungen in gleich zwei Varianten angeboten:

    1. Die Bühnen-Aufzeichnung,
    2. eine Variante mit Live-Zeichnung, die den Abend auf der Kinoleinwand begleitete.

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    Als Vorprogramm gab es ein Netzpolitik-Jeopardy. Eine sehr erfolgreiche Teilnehmerin dürfte unseren Leserinnen nicht unbekannt sein. :-)

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    11. Juni 2018 1
  • : „Eine digitale Zukunft für alle“: GIZ-Konferenz zu Netzthemen in der Entwicklungspolitik
    Auf der GIZ-Konferenz soll erörtert werden, wie es um die digitalen Grundrechte im globalen Maßstab steht.
    „Eine digitale Zukunft für alle“: GIZ-Konferenz zu Netzthemen in der Entwicklungspolitik

    Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) lädt nächste Woche am Donnerstag, den 14. Juni, von 16 bis 20 Uhr zur Konferenz „Eine digitale Zukunft für alle: Unsere Stimme, unsere Daten, unsere Privatsphäre“ in seine Berliner Repräsentanz. In Vorträgen und Podiumsdiskussionen soll es um die Wahrung digitaler Grundrechte im Kontext internationaler Entwicklungspolitik gehen. Um über die Möglichkeiten inklusiver digitaler Gesellschaften zu diskutieren wurden Teilnehmer aus Sri Lanka, Pakistan, Kenia, Tunesien, Deutschland und den Vereinigten Staaten eingeladen. Für netzpolitik.org wird Constanze Kurz mit Ulf Buermeyer, Nighat Dad (Digital Rights Foundation Pakistan) und Semjon Rens (Facebook Deutschland) über Datenschutz, Privatsphäre und Verbraucherrechte diskutieren.

    Aus der Einladung:

    Internetabschaltungen im Kontext von Wahlkämpfen oder politischen Protesten haben erheblich zugenommen. Digitale Überwachung, häufig im Namen nationaler Sicherheit, ist zur dauerhaften Gefahr für viele Reporter und Aktivisten geworden. Während der Cambridge-Analytica-Skandal die Aufmerksamkeit auf den massiven Missbrauch von persönlichen Daten in Europa und den Vereinigten Staaten gelenkt hat, wird das Abgreifen von Nutzerdaten in einkommensschwachen Ländern, in denen es an Daten- und Privatsphärenschutz mangelt, häufig ignoriert […]
    Wie können Meinungsfreiheit und Privatsphäre im Netz angesichts des schwindenden Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft geschützt werden? Welche menschenrechtlichen Risiken bergen Big-Data-Analyse und algorithmische Entscheidungsfindung für die Bürger im Globalen Süden? Wie kann Entwicklungszusammenarbeit Vorteile wie den besseren Zugang zu Information, Gesundheit und Bildung stärken und diskriminierender und intransparenter Nutzung von Algorithmen begegnen?

    Um Anmeldung per Mail unter digitalrights@giz.de bis Donnerstag, den 7. Juni, wird gebeten. Die Veranstaltung findet ausschließlich in englischer Sprache statt.

    [UPDATE: Es wird einen Livestream der Veranstaltung auf der Facebook-Seite des GIZ geben.]

    Der Fahrplan für die Veranstaltung:

    6. Juni 2018 1
  • : Buch: (Un)berechenbar? Algorithmen und Automatisierung in Staat und Gesellschaft
    Buch: (Un)berechenbar? Algorithmen und Automatisierung in Staat und Gesellschaft

    Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT von Fraunhofer Fokus hat den Sammelband „(Un)berechenbar? Algorithmen und Automatisierung in Staat und Gesellschaft“ mit 24 Beiträgen veröffentlicht, um Veränderungsprozesse von Staatlichkeit und Öffentlichkeit im Kontext der Algorithmisierung und Automatisierung von Entscheidungsverfahren und Handlungsvollzügen in Politik und Gesellschaft zu thematisieren.

    Wie wirken datenbasierte Technologien, Algorithmisierung und Automatisierung auf staatliches Handeln, auf politisch-administrative Prozesse, auf Regierungspraktiken und ‑rationalitäten? Nach welchen Logiken entsteht Öffentlichkeit in den von algorithmischen Schaltungsprozessen strukturierten digitalen Kommunikationsräumen? Welche neuen Handlungsräume und Perspektiven eröffnen sich für Regierungs- und Verwaltungshandeln, wie wirken datenbasierte Technologien aber auch wieder auf diese zurück? Welche politischen, demokratietheoretischen, rechtlichen und ethischen Fragestellungen ergeben sich? Diese Kernfragen werden in der Publikation aus der Perspektive der Verwaltungswissenschaften, der Rechtswissenschaften, der politischen Theorie, der Informatik und Gesellschaft, der Medien- und Kommunikationswissenschaften sowie Politik und Zivilgesellschaft beleuchtet.

    Das Buch gibt es als PDF oder ePub zum kostenfreien Download.

    6. Juni 2018 1
  • : ARTE-Dokumentation: Video Game Music
    Die Arte-Doku setzt ihre Interviewpartner in putziger Videospiel-Ästhetik in Szene
    ARTE-Dokumentation: Video Game Music

    Video Game Music“ ist eine Arte-Dokumentation über ein unterschätztes Genre. Anhand der Umsetzung des Soundtracks von Final Fantasy VI durch ein klassisches Symphonie-Orchester zeigt die Dokumentation die kulturelle Bedeutung und die Entwicklung des Genres Computerspielmusik.

    Die Doku lebt vor allem durch die klugen Einordnungen von Fans und Let’s Play-Akteuren sowie Rückblicken des Komponisten Nobuo Uematsu:

    Die Einsatzmöglichkeiten für Musik bei Video-Games sind hoch dynamisch und das Storytelling weitaus komplexer als im Film. Trotzdem schafft es dieses oft unterschätzte Genre inzwischen sogar regelmäßig in die Musik-Charts. Angefangen bei der 8‑Bit-Game-Boy-Melodie haben die inzwischen aufwendigen Arrangements und Kompositionen ihren Weg sogar in die großen Konzerthäuser gefunden.

    6. Juni 2018 4
  • : EuGH: Seitenbetreiber dürfen Verantwortung nicht auf Facebook abwälzen
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
    EuGH: Seitenbetreiber dürfen Verantwortung nicht auf Facebook abwälzen

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Klage des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Recht gegeben. Der Rechtsstreit begann vor knapp sieben Jahren, als die Datenschützer der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, einem privatrechtlichen Bildungsunternehmen, das Betreiben seiner Facebook-Fanpage untersagte, weil weder die Akademie noch der Datenkonzern die Besucher*innen über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke aufklärte. Anfang 2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Causa mit sechs Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeben. Im Kern ging es dabei um die Frage, ob Unternehmen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, für die Verbreitung von Daten ihrer Besucher*innen verantwortlich sind.

    Der Generalanwalt hatte dies in seinem Schlussantrag vom vergangenen Oktober bereits bejaht. Das Gericht leiste dieser Empfehlung mit seinem heutigen Urteil Folge und nimmt damit Seitenbetreiber auf Facebook in die datenschutzrechtliche Pflicht:

    Der Umstand, dass ein Betreiber einer Fanpage die von Facebook eingerichtete Plattform nutzt, um die dazugehörigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, kann diesen nämlich nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten befreien.

    Die Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein, Marit Hansen, erklärt, dass nun besonders Facebook in der Pflicht sei, Seitenbetreiber zukünftig besser über ihre Datenschutzpflichten zu informieren. Sie begrüßt das Urteil und fordert den Konzern zu mehr Transparenz auf:

    Die Entscheidung hat meine Einschätzung bestätigt, dass es keine Verantwortungslücken im Datenschutz geben kann. Konkret bedeutet dies nun für alle Fanpage-Betreiber, dass zwischen ihnen und Facebook geklärt sein muss, welche Datenschutzpflichten sie selbst zu erfüllen haben und für welche Facebook zuständig ist. Dies gilt insbesondere für die Informationspflichten: Ohne Transparenz, wie die Daten über alle Nutzenden – d. h. Mitglieder und Nicht-Mitglieder von Facebook – verarbeitet werden, funktioniert dies nicht. Bei den Betroffenenrechten, z. B. dem Recht auf Auskunft oder Berichtigung, gilt: Jeder kann diese Rechte sowohl gegenüber dem Fanpage-Betreiber als auch gegenüber Facebook direkt geltend machen.

    Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein, die die Wirtschaftsakademie in dem Verfahren unterstützt hat, interpretiert das Urteil derweil etwas anders. Sie sieht die Hauptverantwortung weiter bei Facebook: „Aus Sicht des EuGH ist für die Datenverarbeitung in erster Linie Facebook verantwortlich, während die Betreiber von Fanpages lediglich Beteiligte sind“, erklärt ihr Jurist Marcus Schween. „Gegen einzelne Fanpagebetreiber vorzugehen ist daher unverhältnismäßig und rechtswidrig.“

    Wie die vom Gerichtshof festgestellte geteilte Verantwortung sich in der Praxis darstellen wird, bleibt abzuwarten.

    5. Juni 2018 3
  • Landgericht Bonn: Domain-Admins sind personenbezogene Daten und müssen nicht gespeichert werden
    Landgericht Bonn
    Landgericht Bonn Domain-Admins sind personenbezogene Daten und müssen nicht gespeichert werden

    Zu jeder Internet-Domain gibt es Inhaber-Daten, die bisher in der verteilten Whois-Datenbank abfragbar waren. Mit der Datenschutz-Grundverordnung sind diese personenbezogenen Daten von .de-Domains nicht mehr öffentlich einsehbar. Gleichwohl sind die Daten weiterhin den Betreibern der Top-Level-Domains bekannt – in Deutschland beispielsweise der DENIC Genossenschaft – und stehen damit Behörden zur Verfügung, jedoch nicht mehr der Öffentlichkeit.

    Die kalifornische Organisation ICANN, welche die Vergabe von Namen und Adressen im Internet regelt, mag diese Datensparsamkeit nicht und hat am Freitag Beschwerde beim Landgericht Bonn eingereicht, um weiterhin die Daten von administrativen und technischen Kontaktpersonen zu speichern. Dieser Antrag wurde gestern abgewiesen. Im Gerichtsbeschluss (offizielle Version) heißt es:

    Gemessen an der Regelung des Art. 5 Abs. 1 lib. b) und c) DSGVO, wonach personenbezogene Daten – unstreitig handelt es sich jedenfalls teilweise um solche – nur „für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben“ werden dürfen (lit. b) und „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein“ müssen (lit. c), ist ein hinreichendes Bedürfnis im vorgenannten Sinne nach Auffassung der Kammer – auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 DSGVO durch die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht worden.

    Richtig so. Schon bisher ist es möglich, Domain-Inhaber-Daten zu verstecken, aber leider ist das bisher noch die Ausnahme.

    Update 01. Juni 12:00: In einer vorigen Version des Artikels hieß es, dass Daten von Domain-Inhabern nicht veröffentlicht werden müssen. Tatsächlich müssen Daten von Domain-Admins und ‑Technikern nicht gespeichert werden. Wir haben die entsprechenden Textstellen korrigiert.

    31. Mai 2018 15
  • : Weizenbaum-Institut zu Gast auf dem 72. Netzpolitischen Abend am 5. Juni in Berlin
    Jeden ersten Dienstag im Monat: Der Netzpolitische Abend der DigiGes in Berlin
    Weizenbaum-Institut zu Gast auf dem 72. Netzpolitischen Abend am 5. Juni in Berlin

    Wie an jedem ersten Dienstag im Monat findet nächste Woche, am 5. Juni, der Netzpolitische Abend des Vereins Digitale Gesellschaft in der c‑base Berlin statt.

    Auf dem Programm stehen diesmal:

    Die c‑base findet sich an der Rungestraße 20, 10179 Berlin. Einlass ist ab 19:15 Uhr, los geht’s gegen 20 Uhr. Für alle, die nicht vor Ort dabei sein können, gibt es einen Live-Stream auf c‑base.org. Der Eintritt ist frei.

    29. Mai 2018
  • : Amazon Echo: Alexa sendet Privatgespräch heimlich an Arbeitskollegen
    Interpretiert alle Gespräche, die sie hören kann: Die Assistenzwanze Amazon Echo.
    Amazon Echo: Alexa sendet Privatgespräch heimlich an Arbeitskollegen

    Die im Smart Speaker Amazon Echo enthaltene Sprachassistenzsoftware Alexa hat unbemerkt ein Privatgespräch eines Ehepaars aufgezeichnet und an einen Arbeitskollegen des Ehemanns geschickt. Dieser verhielt sich vorbildlich und alarmierte die Betroffenen. Nach dem Vorfall sagte die Ehefrau, dass sie Amazon Echo nie wieder benutzen will, da sie dem Gerät nicht vertrauen könne. Das Paar benutzte die Assistenzwanze, um Lampen, Sicherheitssysteme und die Heizung in ihrem Haus per Sprachbefehl zu steuern.

    Heute hat Amazon eine Erklärung geliefert, die sich es sich lohnt, Wort für Wort zu lesen. Alexa soll sich demnach nur verhört haben:

    Echo wurde durch ein im Gespräch im Hintergrund verwendetes Wort, das wie „Alexa“ klang, wach. Die darauf folgende Unterhaltung wurde als Aufforderung verstanden, eine Nachricht zu senden. Zu diesem Punkt fragte Alexa laut „An wen?“ Das Gespräch im Hintergrund wurde dann als ein Name in der Kontaktliste der Kunden interpretiert. Alexa fragte darauf hin laut „[Kontaktname], richtig?“ Daraufhin interpretierte Alexa die Unterhaltung im Hintergrund als „richtig“. So unwahrscheinlich diese Folge von Ereignissen ist, evaluieren wir doch Optionen, die diesen Fall noch unwahrscheinlicher machen.

    Der Smart Speaker lauscht im Hintergrund auf alle Gespräche. Glaubt man Amazon, werden nur Ausschnitte, die die Software als Befehl erkennt, an die Server des Unternehmens weitergeleitet.

    25. Mai 2018 10
  • : Aktivisten klagen gegen niederländisches Geheimdienstgesetz
    Zentrale des niederländischen Geheimdienstes AIVD in Zoetermeet.
    Aktivisten klagen gegen niederländisches Geheimdienstgesetz

    Eine Gruppe von niederländischen Nichtregierungsorganisationen klagt gegen das am 1. Mai in Kraft getretene Geheimdienstgesetz. Anfang Juni findet bereits die mündliche Anhörung statt, schreibt „Bits of Freedom“, eine der Initiatoren der Klage. Das von Kritikern Sleepwet, also Schleppnetz genannte Gesetz erlaubt es dem niederländischen Geheimdienst, jegliche Online-Kommunikation von Bürgern abzuhören und für drei Jahre zu speichern, wenn sich in ihrer Nachbarschaft etwa ein vermeintlicher Terrorist befindet.

    Nach einer aufsehenerregenden Kampagne junger Aktivisten hatte im März eine knappe Mehrheit der Niederländer in einem Referendum gegen das Sleepwet gestimmt. Da es sich um ein nicht-bindendes Referendum handelte, sah sich die Regierung nicht gezwungen, auf das Abstimmungsergebnis zu reagieren. Das sei unakzeptabel, kritisiert Ton Siedsma von „Bits of Freedom“:

    Das Gesetz umzusetzen, ohne auf die Kritik der Wähler zu hören, die gegen das Gesetz im Referendum gestimmt haben, und ohne dem Parlament die Möglichkeit zu geben, die Änderungen der Regierung zu überprüfen oder zu verbessern, ist unakzeptabel. [Eigene Übersetzung]

    17. Mai 2018 2
  • : OpenSchufa: Jetzt Daten spenden!
    OpenSchufa: Jetzt Daten spenden!

    Die Initiative „OpenSchufa“ hat gestern ihr Online-Portal zur Datenspende veröffentlicht. Damit können alle Menschen die Daten, die sie bei der SCHUFA über sich angefragt haben, anonymisiert an das Projekt übermitteln.

    Das Projekt der beiden Nichtregierungsorganisationen Open Knowledge Foundation und AlgorithmWatch hat sich zum Ziel gesetzt, den Schufa-Algorithmus zu knacken. Die Organisationen wollen anhand von tausenden Schufa-Daten untersuchen, welche Merkmale einen Einfluss auf den Schufa-Score haben und welche nicht. Seit Beginn des Projekts haben mehr als 20.000 Menschen über selbstauskunft.net/schufa ihre kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa beantragt.

    Spiegel Online und tagesschau.de berichten zudem über die mangelnde Überprüfung der Schufa. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks verließen sich die Hessischen Datenschutzbeauftragten bei der Überprüfung der Schufa auf Gutachten, die von der Auskunftei selbst bezahlt werden.

    17. Mai 2018 2
  • : 5G: Verzögerung statt Vorreiterrolle
    Das Präsidium der Bundesnetzagentur von links nach rechts: Vizepräsident Dr. Wilhelm Eschweiler, Präsident Jochen Homann, Vizepräsident Peter Franke.
    5G: Verzögerung statt Vorreiterrolle

    Die für den kommenden Mobilfunkstandard 5G vorgesehenen Frequenzen werden erst 2019 versteigert, gab heute die Bundesnetzagentur bekannt. Dabei geht es um die Frequenzblöcke im 2‑GHz-Band und im Großteil des 3,6‑GHz-Bandes. Zudem wollen die Regulierer einzelne Bereiche nicht versteigern, sondern nach Antrag den Interessenten zuteilen.

    Als Grund für den späten Start nennen die Regulierer Wünsche aus der Wirtschaft, die 5G lokal und regional nutzen will:

    Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.

    Über die Verzögerung hatte bereits gestern das Handelsblatt berichtet (Paywall). Hintergrund soll ein Streit zwischen der Bundesnetzagentur und dem Infrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU) über die Auflagen sein, die an die Zuteilung der Frequenzen geknüpft sein sollen. Der Koalitionsvertrag fordert etwa Ausbauverpflichtungen, um eine möglichst breite Netzabdeckung zu gewährleisten.

    Im Vorjahr hatte die 5G-Strategie des Ex-Infrastrukturministers Alexander Dobrindt (CSU) noch vorgesehen, die Frequenzen bereits 2018 zu versteigern. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung findet sich diese Zielvorgabe zwar nicht mehr, allerdings betont der Vertrag weiterhin die „Vorreiterrolle“, die Deutschland zum europäischen „Leitmarkt für 5G“ machen soll. Zudem sollen die Erlöse aus den Auktionen dem schleppenden Breitbandausbau zugute kommen. Mit weiteren Verzögerungen ist also zu rechnen.

    16. Mai 2018 3
  • : Facebook setzt „Geh wählen“-Button in 66 Staaten ein
    In dieser Karte stellt Facebook dar, wo es überall seinen "Geh wählen"-Button eingesetzt hat
    Facebook setzt „Geh wählen“-Button in 66 Staaten ein

    Facebook nimmt Einfluss auf Wahlen. Darüber debattieren wir spätestens seit der Wahl von Donald Trump und dem Brexit-Referendum in Großbritannien. Doch während die öffentliche Diskussion meist um Desinformation und heimliche Werbebotschaften kreist, mischt der US-Konzern auf viel direktere Art in Urnengängen auf der ganzen Welt mit: Facebook zeigt seinen Nutzern in zahlreichen Ländern „Geh wählen“-Buttons an, die zur Beteiligung an Wahlgängen aufrufen sollen.

    Die Schweizer Journalistin Adrienne Fichter schreibt dazu im Online-Magazin Republik:

    Der Konzern hat damit immer wieder «experimentiert». Sich damit in Wahlen eingemischt. Am offenen Herzen verwundbarer Demokratien operiert. Und damit auch die nationale Souveränität unterwandert. Lange hat das Unternehmen zu dieser umstrittenen Funktion geschwiegen. Es gab kaum offizielle Mitteilungen zur Anwendung der Wahlerinnerung. Eine Liste von Facebook, die der Republik exklusiv vorliegt, zeigt: Das soziale Netzwerk hat den «election reminder» in 66 Staaten eingesetzt. Darunter Länder wie Kenia, Sierra Leone, Tunesien, Frankreich, Island, Malta, Australien und Kolumbien.

    Auch in Deutschland kommt der „Geh wählen“-Button zum Einsatz. Nach eigenen Angaben zeigte der Konzern vor der Bundestagswahl 2017 jedem über-18-jährigen Nutzer in Deutschland einen Wahlaufruf an (siehe Abbildung rechts). Für welchen Kreis von Personen der Button allerdings genau zu sehen war, darüber macht Facebook nicht ganz klare Angaben. Gegenüber netzpolitik.org schrieb eine deutsche Facebook-Sprecherin zuletzt, Facebook ziehe aus mehreren Quellen Rückschlüsse auf den Standort seiner Nutzer: Der IP-Adresse, dem im Profil angegebenen Wohnort sowie den Standortdaten der App. Wer diesen Daten nach in Deutschland sitzt, dem wird der Button angezeigt.

    Wenn Nutzer allerdings ihren Standort vor Facebook verschleiern, dann werden ihnen offenkundig auch keine Wahlaufrufe eingeblendet. Das macht deutlich: Der „Geh wählen“-Button wird notwendigerweise nur einer bestimmten Auswahl der wahlberechtigten Nutzern angezeigt. Das führt zu Verzerrungen dabei, wer zur Wahl mobilisiert wird. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Deutschland, sondern auch für Staaten, die wesentlich weniger gefestigte demokratische Prozesse haben als jene in Europa. Selbst wenn man dem Konzern beste Absichten unterstellt: Facebook macht sich zum Elefanten im Porzellanladen des Wahlvorganges.

    16. Mai 2018 6