Im Hessischen Landtag hat die schwarz-grüne Landesregierung gestern Abend in zweiter Lesung eine Beschlussempfehlung durchgewunken: Dem Staatstrojaner im Polizeigesetz des Bundeslandes steht somit nichts mehr im Wege. Nach erheblicher Kritik von Sachverständigen im Landtag einigten sich CDU und Grüne zwar, dem hessischen Verfassungsschutz keine Erlaubnis zum staatlichen Hacken mittels „Online-Durchsuchung“ und „Quellen-TKÜ“ zu erteilen. Wohl aber der Landespolizei, die demnach zukünftig auch zur Verfolgung von Alltagskriminalität in Smartphones und Computer eindringen soll. Erst Ende letzten Jahres hatte sich die Landesmitgliederversammlung der hessischen Grünen noch für eine „friedliche Cybersicherheitsstrategie“ eingesetzt. Mit dem Cyberfrieden ist es nun aber vorbei, das staatliche Hacken soll nach schwarz-grünem Willen erlaubt werden.
Das Oppositionsbündnis aus SPD, Linkspartei und FDP fordert mehr Zeit. Die Regierungskoalition hatte erst vor knapp zwei Wochen Änderungsanträge zu entscheidenden Punkten veröffentlicht. Bevor darüber abgestimmt werde, müsse man erneut Sachverständige zu Rate ziehen. Die morgige dritte Lesung sei angesichts der Mehrheitsverhältnisse und der Regierungssturheit jedoch nur eine Formalität und der Hessentrojaner quasi beschlossene Sache, schreibt die taz.
Im Oktober sind Landtagswahlen in Hessen, nach Umfragen wird die schwarz-grüne Koalition ihre Mehrheit verlieren.
