Das mit Jahresanfang wirksame Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet größere Plattformen, „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Eine angemessene juristische Prüfung, ob eine Äußerung nun von der Meinungsfreiheit geschützt oder doch als Verletzung von Persönlichkeitsrechten zensiert werden sollte, ist unter diesem Zeitdruck nicht möglich. Ist dies ohnehin schon ein „Balanceakt mit demokratischen Grundprinzipien“, gilt bei den Internetkonzernen im Umgang mit Beschwerden nun: Quantität geht vor Qualität. Dies wissen gut organisierte Gruppen auszunutzen: Rechtsradikale Troll-Armeen rufen dazu auf, Postings unliebsamer Personen zu melden und deren Accounts somit aus den Onlinediskursen zu verbannen.
So ist es @zugezogenovic ergangen, die über ihre Flucht nach Deutschland und ihr Leben in patriarchalen Gesellschaftsstrukturen twittert. Auch @apolitAsh, die sich selbst als „Kanakin & intersectional feminist“ beschreibt, ist ins Visier geraten und wurde dauerhaft gesperrt. In der letzten Ausgabe von „analyse&kritik“ berichten die beiden Autorinnen vom ihrem kontroversem Kampf gegen Rassismus und Sexismus und die Folgen des NetzDG. Der Diskussionsbeitrag übt harte Kritik an der aktuellen Rechtslage in Almanya:
Die Tools, die von den Privatunternehmen, aber auch dem Staat entwickelt wurden, sind eigentlich nur Symbolpolitik. NetzDG und »Hate Speech« helfen nicht nur nicht gegen Rassismus und Sexismus, sondern stellen sich für antirassistische und feministische Nutzer_innen sogar als kontraproduktiv heraus. Anders als auf anderen Kanälen und in konventionellen Medien haben diese Menschen auf Twitter einen Ort gefunden, um sich und ihre Lebensrealitäten mitzuteilen und auch Gehör zu finden. Für viele ist Twitter die einzige Möglichkeit, am öffentlichen Diskurs teilzunehmen. Doch dank NetzDG ist es nun noch einfacher geworden, die Stimmen von marginalisierten Menschen unsichtbar zu machen.
