5G: Verzögerung statt Vorreiterrolle

Das Präsidium der Bundesnetzagentur von links nach rechts: Vizepräsident Dr. Wilhelm Eschweiler, Präsident Jochen Homann, Vizepräsident Peter Franke. – Alle Rechte vorbehalten Bundesnetzagentur

Die für den kommenden Mobilfunkstandard 5G vorgesehenen Frequenzen werden erst 2019 versteigert, gab heute die Bundesnetzagentur bekannt. Dabei geht es um die Frequenzblöcke im 2-GHz-Band und im Großteil des 3,6-GHz-Bandes. Zudem wollen die Regulierer einzelne Bereiche nicht versteigern, sondern nach Antrag den Interessenten zuteilen.

Als Grund für den späten Start nennen die Regulierer Wünsche aus der Wirtschaft, die 5G lokal und regional nutzen will:

Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.

Über die Verzögerung hatte bereits gestern das Handelsblatt berichtet (Paywall). Hintergrund soll ein Streit zwischen der Bundesnetzagentur und dem Infrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU) über die Auflagen sein, die an die Zuteilung der Frequenzen geknüpft sein sollen. Der Koalitionsvertrag fordert etwa Ausbauverpflichtungen, um eine möglichst breite Netzabdeckung zu gewährleisten.

Im Vorjahr hatte die 5G-Strategie des Ex-Infrastrukturministers Alexander Dobrindt (CSU) noch vorgesehen, die Frequenzen bereits 2018 zu versteigern. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung findet sich diese Zielvorgabe zwar nicht mehr, allerdings betont der Vertrag weiterhin die „Vorreiterrolle“, die Deutschland zum europäischen „Leitmarkt für 5G“ machen soll. Zudem sollen die Erlöse aus den Auktionen dem schleppenden Breitbandausbau zugute kommen. Mit weiteren Verzögerungen ist also zu rechnen.

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3 Ergänzungen

  1. Wenn ich nicht komplett falsch liege, ist die Technologiebindung an Spektrum vor zig Jahren weggefallen, das heißt wenn eine Netzbetreiberin 5G machen möchte kann sie es jetzt schon tun in dem sie vorhandenes Spektrum freiräumt. Es geht um die Versteigerung neuer, heute ungenutzter Frequenzen. Ich würde jetzt durch das Zuordnungsverfahren keine spezielle Verzögerung erwarten, Testnetzwerke gibt’s genug.
    (aus meiner Industriesicht ist der begrenzende Faktor zZ die Telefonseite, nicht die Betreiberseite).

    1. Die Physik erfordert aber gewisse Frequenzen. Je höher die Frequenz, desto eher verhält sich die Strahlung wie Licht, aber je höher ist auch die Datenrate. Zudem sind in der Frequenzzuteilungsurkunde Modulationsarten festgelegt.

      1. Die letzte Frequenzzuteilung die ich gesehen habe, hatte keine Modulationsart festgelegt, das war Standort, Leistung, Frequenz und Bandbreite (und Laufzeit)
        Btw: die Modulationsart in 5G ist im downlink OFDMA, ist die gleiche wie in LTE
        Btw: die Datenrate wird nicht höher mit der Frequenz (mit der zugeteilten Bandbreite schon).

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