Markus Reuter
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: Bundestagsanhörung zum Wettbewerbsrecht bei Online-Plattformen
Markt ist in Deutschland nur, wenn mit Geld bezahlt wird. Wer mit Daten bezahlt, befindet sich bislang auf einem "Markt ohne Gegenleistung" angesehen. Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/angelo_antonelli/6133680241/sizes/l">Angelo Antonelli (Flickr)</a> : Bundestagsanhörung zum Wettbewerbsrecht bei Online-Plattformen Am vergangenen Mittwoch hat der Ausschuss Digitale Agenda zum Thema „Wettbewerbsrecht bei Online-Plattformen“ öffentlich getagt. Als Sachverständige waren Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamtes), Dr. Michael Menz (Zalando), Ansgar Baums (HP), Prof. Dr. Justus Haucap (Düsseldorf Institute for Competition Economics) und Dr. Miika Blinn (Verbraucherzentrale, Bundesverband) geladen.
Im Kern (Tagesordnung, PDF) ging es um die Frage, ob das Instrumentarium des nationalen und europäischen Kartell‑, Wettbewerbs- und Fusionskontrollrechts ausreiche, um den Wettbewerb bei Plattformanbietern sicherzustellen – und ob es Bereiche gäbe, die reguliert werden sollen.
Andreas Mundt machte klar, dass die wirtschaftliche Macht mancher Unternehmen „für die Konsumenten und für das Funktionieren von Märkten tatsächlich gefährlich werden“ könne. Er wies dabei explizit auf das Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook hin:
[..] Facebook ist besonders gelagert, weil die Nutzerdaten, die Facebook erhebt von ganz herausragender Bedeutung für das Geschäftsmodell von Facebook sind – und deswegen sind wir der Ansicht, dass wir einen Link haben, wenn wir Marktbeherrschung feststellen, dass dann eine ganz besondere Pflicht auf Facebook ruht, die Datenschutzgesetze tatsächlich einzuhalten.
Grundsätzlich habe man es bei den neuen Plattformen sehr oft mit „Märkten ohne Gegenleistung“ zu tun, weil die deutsche Rechtsprechung unentgeltliche Dienste nicht als Markt sehe. Das Bundeskartellamt halte das „für nicht zeitgemäß und nicht richtig im Hinblick auf die Märkte, die wir im Internet vorfinden. Im Bundeskartellamt möchte man eine Regelung, „dass Märkte auch dann vorliegen, wenn die Leistung unentgeltlich erbracht wird, respektive wenn Daten als Zahlungsmittel gegeben werden.“ Dazu werde das Bundeskartellamt einen Vorschlag machen.
Deutsche Rechtsprechung sieht es nicht als Markt an, wenn unentgeltlich mit Daten bezahlt wird
Der nächste Sachverständige, Michael Menz von Zalando, nutzte seine fünf Minuten Redezeit vornehmlich dazu, die Größe und Wichtigkeit seines Arbeitgebers zu betonen. Am Ende forderte er, dass die vorhandene Regulierung genutzt werden und die digitale Ökonomie national gestärkt werden solle.
Ansgar Baums von HP warnte vor einer Zuspitzung des Begriffes digitale Plattform auf Unternehmen, die personalisierte Werbung als Geschäftsmodell hätten. Sonst könne dies zu einem Kollateralschaden bei Industrie 4.0 führen. Er halte zudem die Gleichsetzung von Plattform und Monopol für falsch und plädierte dafür, keine Veränderungen im Wettbewerbsrecht vorzunehmen.
Professor Justus Haucap formulierte seine Sorge vor Konzentrationsprozessen. Es sei deshalb auch sehr wichtig, sehr kritisch mit Exklusivklauseln umzugehen. Solche Exklusivklauseln beinhalten, dass zum Beispiel ein Taxifahrer nur bei einer Plattform sein dürfe. Großen Anpassungsbedarf sah er dafür im Kartellrecht aber nicht. Haucap fragte auch, ob Daten heute „Essential Facilities“ seien. Es stelle sich die Frage, wie z.B. ein Unternehmen an Daten rankomme um auch zielgerichtete Werbung zu machen.
Marktmacht ins Verhältnis zu Datenmacht setzen
Miika Blinn von der Verbraucherzentrale Bundesverband, betonte dass Wettbewerb ein „solider Schritt zum Verbraucherschutz“ sei. Bei der Marktmacht von Unternehmen, die quasi alternativlos seien, könnten die Betreiber der Plattform vor diesem Hintergrund die Entgelte, also die Menge an Daten, die erhoben wird, erhöhen. Es sei wichtig Marktmacht ins Verhältnis zu Datenmacht zu setzen. Er verglich das mit der Situation, dass es nur noch einen Cola-Produzenten gäbe und dieser dann 50 Euro für eine Flasche des Getränks verlange.
Alle Statements und die nachfolgende Debatte lassen sich im Archiv bei bundestag.de als Mitschnitt verfolgen.
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: 60 Dinge, die ab jetzt jedes EU-Land fünf Jahre über deine Flugreise speichert
Am gewählten Flugzeugessen lässt sich in der Regel auch eine Releigionszugehörigkeit ablesen. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/mindonfire/1535810303/sizes/l">Mind on Fire</a> : 60 Dinge, die ab jetzt jedes EU-Land fünf Jahre über deine Flugreise speichert Das Europäische Parlament hat heute für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten gestimmt. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle europäischen Fluggesellschaften die Passagierdaten (PNR) an alle EU-Staaten weiterzugeben. Behörden in den 28 Mitgliedsländern können dann die pro Flug und Passagier etwa 60 anfallenden Einzeldaten speichern, rastern und verarbeiten.
Zu den Daten gehören die Essenwünsche der Flugreisenden genauso wie Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E‑Mailadresse. Die Daten dürfen für fünf Jahre gespeichert werden. Alleine auf deutschen Flughäfen werden jedes Jahr 216 Millionen Passagiere abgefertigt. Durch diese neue Vorratsdatenspeicherung entsteht eine gigantische Menge an Daten, die nicht nur eine Erfassung der Mobilität ermöglicht, sondern über die Essensauswahl auch Rückschlüsse auf andere sensible Details wie die Religionszugehörigkeit zulässt. Wie die Daten gerastert werden könnten, erklärt der ehemalige Europol-Chef Max-Peter Ratzel im SRF.
2013 stand die Richtlinie vor dem Aus
Besonders bitter aus Sicht von Privatsphäre und Grundrechten ist, dass die Richtlinie im Jahr 2013 schon kurz vor dem Aus stand. Die Konservativen im Europaparlament drängten jedoch weiter darauf, dass die Richtlinie abgestimmt wird und waren bislang am Widerstand von Liberalen und Sozialdemokraten gescheitert. Seit den Anschlägen von Brüssel hatten mehrere EU-Innenminister den Druck noch einmal verstärkt, die Abstimmung wurde dann sogar vorverlegt, obwohl es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, dass Flugdaten irgendeine Hilfe bei der Abwehr von Anschlägen sind.
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung für Fluggäste hat bei den Oppositionsparteien im Europäischen Parlament starke Kritik ausgelöst. Cornelia Ernst, Abgeordnete für die Linke im Europaparlament, sagt:
Die Speicherung von Fluggastdaten ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre und wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen müssen, genauso wie auch sein großer Bruder, die EU-USA-Fluggastdatenspeicherung. Darüber hinaus fehlt bislang jedweder Beleg, dass eine Fluggastdatenspeicherung (bis zu 60 Einzeldaten, gespeichert für fünf Jahre) auch nur irgendeinen Effekt auf eine erfolgreiche Terrorismusprävention nimmt.
Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff (FDP), kritisierte die Richtlinie als nutzlos. Es solle ein trügerisches Gefühl der Sicherheit erzeugt werden, doch schon heute sei absehbar, dass auch diese Richtlinie von den höchsten Gerichten als verfassungswidrig kassiert werden würde.
„Sicherheitsesoterisches Geschwurbel“
Ähnlich äußerte sich auch Jan Philipp Albrecht von der Grünen-Fraktion. Die anlasslose Analyse und Speicherung von Fluggastdaten aller Reisenden helfe nicht weiter. Sie sei ein teures Placebo, das nach Schätzungen der Europäischen Kommission etwa 500 Millionen Euro kosten würde.
Auch von Bürgerrechtsorganisationen kommt Kritik. Alexander Sander, Geschäftsführer von Digitale Gesellschaft e. V., setzt sich seit Jahren gegen die Speicherung von Fluggastdaten ein. Er sagt:
Statt ihrer Verantwortung nachzukommen und die Grundrechte von 500 Millionen Europäern zu verteidigen, sind die Abgeordneten auf das sicherheitsesoterische Geschwurbel konservativer Hardliner reingefallen.
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: Zwei Apps mit Ortsdaten reichen, um einen Nutzer zu identifizieren
Two space-time trajectories with associated footprints in two domains. : Zwei Apps mit Ortsdaten reichen, um einen Nutzer zu identifizieren Eine gemeinsame Studie von Columbia University und Google zeigt, dass zwei Apps wie Twitter und Instagram ausreichen, um Nutzer eindeutig zu identifizieren – egal ob sie unterschiedliche Pseudonyme benutzen. Das berichtet Science Daily.
„Viele Leute möchten, dass sie nicht online identifiziert werden können“, sagt Augustin Chaintreau, einer der Autoren der Studie. „Wenn wir nun wissen, dass die Ortsdaten dich über all deine Accounts identifizierbar machen: Wie wirkt sich das auf das Verhalten aus?“
Das Forschungsteam wird die Ergebnisse der Studie heute auf der World Wide Web Conference in Montreal vorstellen.
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: Europaparlament verabschiedet umstrittene Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen
Neue EU-Richtlinie: Was geheim ist, bestimmen allein die Unternehmen. Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/nathaninsandiego/8004791624/sizes/l">San Diego Shooter (Flickr)</a> : Europaparlament verabschiedet umstrittene Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen Nur eine gute Woche nach Veröffentlichung der Panama Papers hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Für die Richtlinie stimmten 503 Abgeordnete, dagegen 103.
Die Richtlinie gefährdet die Pressefreiheit sowie die Rechte von Arbeitnehmern und Whistleblowern. Europaweit hatten Gewerkschaften und Journalisten gegen die Richtlinie protestiert, mehr als 155.000 Menschen unterzeichneten eine Petition gegen die Ausweitung von Geschäftsgeheimnissen.
Zuletzt hatten auch die Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Sender das Vorhaben scharf kritisiert. Die Richtlinie sei geeignet, „die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte die Richtlinie im Deutschlandfunk als „Maulkorb für Arbeitnehmer und Whistleblower“.
Die Kritiker sind sich einig, dass die Richtlinie zu weit geht, weil die alleinige Definition, was ein Geschäftsgeheimnis ist, bei den Unternehmen liegt. Gleichzeitig wird die Beweislast, ob der Verrat eines Geschäftsgeheimnisses eventuell doch gerechtfertigt ist, komplett auf die Arbeitnehmer und Whistleblower abgeladen.
Video zum Thema im NDR-Medienmagazin ZAPP:
https://www.youtube.com/watch?v=JABtAoO6jfA
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: Österreichs Polizisten können unkontrolliert auf Versicherungsdaten zugreifen
: Österreichs Polizisten können unkontrolliert auf Versicherungsdaten zugreifen Alle Polizisten und Verfassungsschützer Österreichs können unkontrolliert auf die Versicherungsdaten der Bürger des Landes zugreifen. Das geht aus einer Anfragebeantwortung des Bundesministerium des Innern (BMI) (PDF) hervor.
Die Sozialversicherungsdaten, auf welche die Exekutive zugreifen darf, enthalten laut futurezone.at:
- die Versicherungsnummer,
- den Dienstgeber (Arbeitgeber),
- den leistungszuständigen Versicherungsträger
- und die Frage, ob eine bestimmte Person derzeit oder innerhalb der letzten drei Jahre beschäftigt war.
Eigentlich ist im Gesetz geregelt, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine Abwägung trifft, ob die Anfrage zulässig ist. Dies scheint jedoch nicht der Fall. In der Antwort des BMI heißt es:
Solche Datenanfragen können durch einen Beamten bzw. eine Beamtin selbstständig durchgeführt werden.
Und das tun die Beamten auch – mehrere tausend Mal im Monat.
Update:
Das österreichische BMI dementiert. -
: Zwei Funkzellenabfragen jeden Tag – alleine in Schleswig-Holstein
Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. : Zwei Funkzellenabfragen jeden Tag – alleine in Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein hat sich die Anzahl der Funkzellenabfragen seit dem Jahr 2009 mehr als verfünffacht. Bei einer Funkzellenabfrage wird für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitpunkt erfasst, welche Handys – und damit Personen – sich darin aufhalten. So will die Polizei mögliche Straftäter mittels Standortdaten rastern.
Besonders stark stiegen die Abfragen, in die jeder Handynutzer ohne eigenes Zutun geraten kann, zwischen 2012 und 2015 an. Sie verdreifachten sich von 256 auf 825 Fälle. Mit mehr als zwei Funkzellenabfragen am Tag alleine im nördlichsten Bundesland, hat sich die nicht-indivualisierte Funkzellenabfrage zum Standardinstrument der Strafverfolger entwickelt. Dabei führten in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein gerade einmal fünf Prozent der Funkzellenabfragen zur Verurteilung eines Straftäters.
Die neuen Zahlen gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage (PDF) des Abgeordneten Patrick Breyer (Piraten) hervor.
Ausgehend von Zahlen aus dem Jahr 2012 schätzt Breyer, dass durch die Funkzellenabfragen im Jahr 2015 etwa zwölf Millionen Handys ins Visier der Fahnder gerieten. Statistisch gesehen wird also jeder Einwohner Schleswig-Holsteins etwa drei Mal im Jahr ohne sein Wissen von den Strafverfolgungsbehörden erfasst – und teilweise für Jahre gespeichert.
Betroffene werden nicht benachrichtigt
Auffällig ist aber nicht nur die erhebliche Steigerung der Mobilfunk-Rasterfahndung, sondern auch dass die vorgeschriebene Benachrichtigung aller von der Funkzellenabfrage betroffenen Personen standardmäßig nicht stattfindet. Ausnahmen einer Benachrichtigung sind laut Gesetz nur in engen Grenzen zulässig:
Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Zudem kann die Benachrichtigung einer […] Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.
Genau auf jene Formel, dass die Bürger nicht interessiert seien an einer Benachrichtigung, hatte sich auch der schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt Zepter bei einer Anhörung im Rechts- und Innenausschuss zurückgezogen. Das Skurrile dabei: Das Desinteresse definiert die Strafverfolgungsbehörde, Bürgerinnen und Bürger hingegen können ihr Interesse nicht formulieren, z.B. in unbestimmten Informationsanfragen. Über die verschiedenen behördlichen Kniffe und Argumentationen, eine Benachrichtigung zu vermeiden, berichteten wir schon letztes Jahr.
Dabei wäre eine Benachrichtigung sehr einfach über SMS möglich. „So etwas wäre einfach umzusetzen und datenschutzrechtliche Bedenken gibt es keine“, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Körffer gegenüber dem NDR, „aber wenn man alles veröffentlicht, provoziert das natürlich auch Nachfragen bei den Betroffenen“.
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: Zweifel an Urteil gegen NATO-Whistleblower
: Zweifel an Urteil gegen NATO-Whistleblower Zuletzt hatten wir auf die spannende taz-Reportage über den NATO-Whistleblower Manfred Klag hingewiesen. Manfred Klag wurde im Jahr 2013 wegen Landesverrats zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das ARD-Politmagazin FAKT hat die Geschichte des Whistleblowers, der auf Missstände hinweisen wollte, noch einmal nachgezeichnet:
https://www.youtube.com/watch?v=euQyFo4-Ufg
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: Guardian hat 70 Millionen Leserkommentare untersucht
"Articles written by women attract more abuse and dismissive trolling than those written by men, regardless of what the article is about." Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/canonsnapper/15676850584/sizes/l">canonsnapper (Flickr)</a> : Guardian hat 70 Millionen Leserkommentare untersucht Der Guardian hat unter dem Titel „The dark side of Guardian comments“ im großen Stil die Leserkommentare unter seinen Artikeln untersucht. In die Untersuchung flossen 70 Millionen Kommentare ein, die seit 2006 im Medium abgegeben wurden.
Die gute Nachricht zuerst: 96 Prozent aller Leserkommentare wurden nicht gelöscht. Von den 70 Millionen blockte der Guardian zwei Prozent, weil sie gegen die „Community Standards“ verstießen. Das sind etwa 1,4 Millionen Kommentare. Weitere zwei Prozent wurden gelöscht, weil sie Antworten auf die geblockten Kommentare waren.
Egal über was sie schreiben: Journalistinnen bekommen den Hass ab
Gleichzeitig untersuchte der Guardian, welches Geschlecht die Autoren der Artikel hatten und schaute dann nach Korrelationen zu gelöschten Kommentaren unter den Artikeln. Dabei kam heraus, dass unter den Top10 der Autorinnen und Autoren mit den meisten geblockten Kommentaren acht Frauen waren und nur zwei Männer. Die beiden betroffenen Männer waren schwarz. Zwei der Autorinnen und ein Autor in der Top10 waren homosexuell. Von den acht Frauen war eine Muslima und eine Jüdin.
Generell ist es beim Guardian so, dass seit dem Jahr 2010 konsistent Autorinnen mehr Kommentare bekommen, die moderiert werden müssen. Zudem war es so, dass in Rubriken, in denen mehr Männer schreiben, die Anzahl der geblockten Kommentare unter Artikeln von Autorinnen besonders hoch waren.
Die respektvollsten Themen im Kommentarbereich des Guardians waren übrigens Pferderennen, Cricket und Jazz. Zu den Themen mit den meisten Löschungen gehörten Israel/Palästina, Feminismus und Vergewaltigung.
Wohlfühlen bei Cricket und Jazz
Beim Guardian will man sich mit der einfachen Lösung „Lese einfach keine Kommentare!“ nicht zufrieden geben. Und ein Abschalten der Kommentare ist auch keine Option. Dennoch wird auch beim Guardian die Kommentarfunktion bei bestimmten Themen wie z.B. Migration nicht mehr freigeschaltet. Eine ähnliche Praxis hatte zuletzt eine Umfrage unter deutschen Tageszeitungen ergeben.
Der Artikel im Guardian ist auch ein datenjournalistisches Schaustück. Eine große Datenbasis, aufwendige Grafiken, eine gut erklärte Methodik, Videointerviews mit Betroffenen – und gleichzeitig Transparenz über Vorgehensweise und Erfahrungswerte mit Kommentaren, die eine Debatte im Netz immer schwieriger machen.
Als besonderes Gimmick können die Leserinnen und Leser im Artikel sogar selbst Kommentare moderieren und ihre Moderationsentscheidungen mit denen der Guardian-Moderation abgleichen.
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: Schweiz: Referendum gegen Überwachung gestartet
Kampagnen-Motiv buepf.ch : Schweiz: Referendum gegen Überwachung gestartet In der Schweiz ist am 29. März ein Referendum gegen Überwachung gestartet. Konkret geht es gegen das „Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“, kurz Büpf genannt. Die Neufassung des Gesetzes erweitert die bislang sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung auch um größere Internetdienste. Bislang mussten nur Provider die Daten speichern. Zudem sollen IMSI-Catcher bei Demonstrationen eingesetzt und der Einsatz von Staatstrojanern erlaubt werden. Außerdem müssen auch Bibliotheken und private Betreiber von WLANs laut dem Büpf „unverzüglich Zugang zu ihren Anlagen gewähren“.
Gegen das Büpf stellt sich ein breites Bündnis, dem die Jugendorganisationen von rechten und linken Parteien angehören: die Junge SVP, die Jungfreisinnigen, die Jungen Grünliberalen und die Jusos. Hinzu kommen die Piratenpartei, die Grünen und zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Verein Grundrechte, die Digitale Gesellschaft Schweiz, der Chaos Computer Club oder die Operation Libero.
Informationen zum Referendum und Unterschriftenlisten zum Download bietet das Bündnis auf drei Kampagnenseiten: buepf.ch, uberwachungsstaatnein.ch und stopbuepf.ch. Unterschreiben können alle, die in der Schweiz wahlberechtigt sind.
Bis Juni diesen Jahres müssen die Initiatoren des Referendums 50.000 Unterschriften gesammelt haben, damit ein Volksentscheid stattfindet.
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: EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verschlechtert Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern
Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/micahdowty/5288806154/sizes/l">Scanlime (Flickr)</a> : EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verschlechtert Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Die Richtlinie bedroht Whistleblowing und Pressefreiheit. Doch was bedeutet diese Richtlinie genau für Arbeitnehmer, die Missstände in einem Unternehmen nach außen tragen wollen?
Bei der neuen Richtlinie handelt es sich um einen Mindestschutzstandard für Unternehmen. Das heißt: Die EU-Mitgliedstaaten könnten den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der nationalen Gesetzgebung sogar noch verstärken. Die Arbeiten an der vorgeschlagenen Richtlinie und der Gesetzgebungsprozess dauern seit 2013 an, wurden aber im Jahr 2015 im Rahmen der handelspolitischen Aktivitäten der Kommission zur Vorbereitung des Abschlusses des Transatlantischen Freihandelsabkommens beschleunigt. Eine Stärkung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse stellt aus Sicht der US-Regierung eine wichtige Voraussetzung von TTIP dar.
Was ein Geheimnis ist, bestimmt alleine das Unternehmen
Nach der Richtlinie soll die Definition des Geschäftsgeheimnisses (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie), welches Dreh- und Angelpunkt der Reichweite der gesamten Richtlinie ist, allein vom Unternehmen bestimmt werden. Es fehlt vor allem das Kriterium des objektiven Geheimhaltungsinteresses des Inhabers. Das bedeutet einen Rückschritt für Deutschland, da die deutschen Gerichte stets auf das objektive Geheimhaltungsinteresse abstellen.
Geschäftsgeheimnis kann jede Information sein, also auch von Arbeitnehmern im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erworbene spezielle Fachkenntnisse. Das hat zu Folge, dass der Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagt werden kann, wenn er seine zuvor erworbenen Fachkentnisse bei einem neuen Arbeitgeber verwendet. Hierfür sieht die Richtlinie eine Frist von bis zu sechs Jahren vor.
Beweislast auf Seiten der Whistleblower
Beschäftigte, die als Whistleblower nach dieser sehr weiten Definition als Geschäftsgeheimnisse geltende Informationen nach außen (beispielsweise an Behörden oder Medien) heraustragen, können zunächst in jedem Fall belangt werden. Ihre Verurteilung (auf Schadensersatz) können sie nur dann verhindern wenn sie beweisen, dass sie zur Aufdeckung einer Straftat oder eines Verstoßes gehandelt haben und dieses Handeln zum Schutz des öffentlichen Interesse war (Art. 5 lit. b). Das sind sehr hohe Anforderungen und die Beweislast liegt voll auf der Seite des Arbeitnehmers oder Whistleblowers.
Nach der neuen EU-Richtlinie können Arbeitnehmer im vollen Umfang für den durch Offenlegung von (angeblichen) Geschäftsgeheimnissen entstandenen wirtschaftlichen Schaden beim Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Zwar können die Mitgliedstaaten festlegen, dass Arbeitnehmer für Schäden, die ihren Arbeitgebern entstanden sind, nur begrenzt haften müssen. Das ist aber eine „kann“- und keine „muss“-Regelung, die Mitgliedstaaten können sich also dagegen entscheiden.
Laut der Richtlinie können Mitgliedstaaten die Haftungsminderung nur dann einführen, wenn der Arbeitnehmer „nicht vorsätzlich handelt“. Das ist gegen Whistleblower formuliert, weil diese in der Regel vorsätzlich im Sinne von bewusst handeln, auch wenn sie keine Absicht haben, einen Schaden zu verursachen. Die Richtlinie stellt aber nicht auf die vorsätzliche Schädigung, sondern auf das vorsätzliche Handeln ab.
Schlecht für die Informationsfreiheit
Die Richtlinie könnte zudem eine Verschlechterung der meisten Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in der EU nach sich ziehen. In den nationalen Gesetzen wird bisher überall – bis auf Deutschland – in Streitfällen bei der Herausgabe von staatlichen Informationen abgewogen, ob das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung oder das wirtschaftliche Interesse von Unternehmen überwiegt. Eine solche Abwägung würde durch die Richtlinie jedoch vermutlich wegfallen.
Blogs und Leakingplattformen besonders gefährdet
Die neue Richtlinie ist auch ein Problem für die Pressefreiheit. Auch wenn eine Kompromissformel berichtende Medien nun besser schützt, sind vor allem Medien, deren Pressestatus ungeklärt ist, unzureichend abgesichert. Das gilt insbesondere für Blogs und Leaking-Plattformen oder Privatpersonen, die über Missstände berichten. Auch scheint vielen Medien nicht klar zu sein, dass investigative Berichterstattung eben genau jene Quellen braucht, die den Mut haben ihre Erkenntnisse an Medien weiterzugeben. Genau jene Quellen sind aber im Fokus der Richtlinie, sie werden es sich noch besser überlegen, ob sie die bald grenzenlos ausgeweiteten Geschäftsgeheimnisse noch verraten können.
Angesichts der Tragweite der Richtlinie und deren indirekten Auswirkungen auf die Pressefreiheit, ist der Umfang der Berichterstattung in Deutschland – mit Berichten in WDR, Spiegel, Tagesspiegel und Cicero – eher mäßig.
Breite Proteste gegen die Richtlinie
Neben der Deutschen Journalisten Union (dju) und dem investigativen Recherchebüro correctiv.org protestiert auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) scharf gegen die Verabschiedung der neuen Richtlinie. In einem Statement warnt der DGB unter anderem davor, dass Unternehmen auch Informationen über Missstände in ihren Betrieben zu Geschäftsgeheimnissen erklären könnten. Das würde zu einem ungenügenden Schutz von Whistleblowern führen, die auf eben diese Missstände berechtigterweise hinweisen wollten – in der Mehrzahl seien diese Hinweisgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Der Gewerkschaftsbund hat die Europaabgeordneten in einem Brief persönlich angeschrieben und auf die Probleme hingewiesen. Er unterstützt zudem eine europaweite Petition gegen die Richtlinie, die etwa 130.000 Menschen gezeichnet haben.
Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Europaabgeordneten anzurufen und die Argumente gegen die Richtlinie vorzutragen. Es lohnt sich wegen der Arbeitnehmerrechte und der Position der Gewerkschaften zur Richtlinie, insbesondere Sozialdemokraten anzurufen.
Update:
Auch die Redakteursausschüsses des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben eine Stellungnahme an die Europaabgeordneten geschickt. Dort heißt es u.a.:Die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) lehnen die geplante EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Wir fordern die EU-Parlamentarier auf, am Donnerstag, den 14.4.16 gegen die Richtlinie zu stimmen. Sie ist geeignet die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern.
Korrektur: In einer früheren Version des Artikels war eine falsche Petition verlinkt. Dies ist jetzt korrigiert.
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: EU-Richtlinie zur Funkabschottung hat negative Folgen für freie Software
: EU-Richtlinie zur Funkabschottung hat negative Folgen für freie Software 23 Organisationen, unter ihnen die Free Software Foundation Europe, der CCC und Freifunk, stellen sich gegen die Richtlinie zur Funkabschottung, die ab dem 13. Juni 2016 in der EU gültig sein soll.
In einer gemeinsamen Erklärung heißt es:
Die Richtlinie zur Funkabschottung [..] bedroht Softwarefreiheit, Verbraucherrechte, einen fairen Wettbewerb, Innovation, Umwelt und ehrenamtliche Initiativen – ohne vergleichbare Sicherheitsvorteile. Sie führt unverhältnismäßige „grundlegende Anforderungen“ ein, indem sie Gerätehersteller dazu zwingt, die Einhaltung von Funkvorschriften für jede Software zu beweisen, die auf auf jedem Produkt theoretisch lauffähig ist, welches das Funkspektrum nutzt. Im Endeffekt kann zukünftig nur noch spezielle Software, die von den Herstellern autorisiert wurde, auf jeglichem Gerät installiert werden, das Verbindungen über kabellose und mobile Netzwerke oder GPS aufbaut. Darunter fallen beispielsweise Router, Mobiltelefone, W‑LAN-Karten und die Laptops, in denen sie eingebaut sind, und nahezu alle Geräte, die eine Netzwerkfunktionalität aufweisen.
Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass die EU noch Ausnahmen für freie Software in der Richtlinie festschreibt. Die umsetzenden EU-Länder sollen hingegen die Richtlinie in ihren Gesetzgebungen so interpretieren, dass freie Software weiterhin auf den Geräten installiert werden darf und die Nutzer nicht gezwungen werden, nicht-freie Software verwenden zu müssen.
Für Organisationen, NGOs, Initiativen und Einzelpersonen besteht die Möglichkeit sich der Stellungnahme anzuschließen.
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: Oettingers Exklusivkonferenz mit den Telko-Bossen
Günther Oettinger (Archivbild). Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/european_parliament/15393893585/sizes/l">European Parliament</a> : Oettingers Exklusivkonferenz mit den Telko-Bossen Günther Oettinger veranstaltet seit fünf Jahren jedes Jahr sein eigenes Mini-Davos. Es heißt „Europa Forum Lech“ und findet dieses Jahr vom 13.–15. April statt, berichtet Politico.eu. Das Treffen wird nicht von der europäischen Kommission finanziert, sondern von den lokalen Veranstaltern. Die Gäste zahlen Anfahrt und Unterkunft selbst. Doch die Spesen dürften sich lohnen, bietet das Forum in gemütlicher Atmosphäre Zugang zum Digitalkommissar der Europäischen Union.
Nur Top-Level-Ebene erwünscht
Zu den hochrangigen Gästen Oettingers zählen dieses Jahr: José María Álvarez-Pallete López (Geschäftsführer Telefónica), Hannes Ametsreiter (Geschäftsführer Vodafone Germany), Gavin Patterson (Geschäftsführer British Telecom) und Alejandro Plater (CEO Telekom Austria). Außerdem eingeladen: Giuseppe Recchi (Vorstandsvorsitzender Telecom Italia), Carlo D’Asaro Biondo (President für strategische Beziehungen Europa, Mittlerer Osten und Afrika bei Google) und Wolfgang Kopf (Chef-Lobbyist der deutschen Telekom). Ein großes Telekommunikationsunternehmen sei 2016 nicht vertreten, weil es keinen Vertreter auf Top-Level-Ebene schicken wollte, weiß Politico.
Insgesamt sind etwa 100 Gäste geladen (Liste, PDF), unter ihnen nur acht Frauen. Zu den weiteren Gästen zählen Wolfgang Schüssel, ehemaliger Bundeskanzler Österreichs, konservative Abgeordnete wie Joachim Pfeiffer, mehrere Banker, Geschäftsführer von Technikfirmen, einige Vertreter aus der Wissenschaft.
Ganz nah mit dem Digitalkommissar
Ein Teilnehmer sagt gegenüber Politico, dass die besondere Nähe zum Digitalkommissar der EU den Reiz des Treffens ausmache:
[..] in Lech, he is around for most of the days. He is on most of the panels. There are opportunities to sit with him. He is not rushing. Mr. Oettinger says what he thinks. He is very direct. He dares to speak frankly, sometimes maybe for Europeans even too frankly.
Das Treffen in Lech wirft Fragen auf in Sachen Lobbytransparenz. Laut Politico ist dieses Jahr ein Viertel der Teilnehmer nicht im EU-Transparenzregister gelistet und Oettinger veröffentlichte auch keine Liste, mit wem er sich in Lech im Jahr 2015 traf. Das ist zwar nicht gegen das Gesetz, das Ausnahmen bei sozialen und öffentlichen Veranstaltungen zulässt, aber hat jedoch mindestens ein Geschmäckle.
Oettinger und die Lobbytransparenz
Bei Günther Oettinger hat das Thema fehlende Lobbytransparenz schon länger Tradition. Einzig bei einem der raren Treffen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zeigte sich der Digitalkommissar sehr transparent – und setzte zwölf Tweets vom Treffen ab.
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: Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung für Flugdaten schon am 14. April
NICHT VERWENDEN!! Was alles so für fünf Jahre gespeichert wird. Foto: CC-BY-NC 2.0 Telstar Logistik. Montage: netzpolitik.org : Abstimmung über Vorratsdatenspeicherung für Flugdaten schon am 14. April Schon am Donnerstag kommender Woche wird das Europäische Parlament über eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten (kurz: EU-PNR) abstimmen. Die Konservativen im Europaparlament drängen schon lange darauf, dass die Richtlinie abgestimmt wird und waren bislang am Widerstand von Liberalen und Sozialdemokraten gescheitert. Seit den Anschlägen von Brüssel hatten mehrere EU-Innenminister den Druck verstärkt. Wohl auch deswegen sind Liberale und Sozialdemokraten jetzt eingeknickt.
Was macht die Richtlinie so problematisch?
Die geplante Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, bei allen Flügen aus der und in die EU pro Passagier und Flugbuchung bis zu 60 Einzeldaten für jeweils fünf Jahre in zentralisierten Datenbanken zu speichern. Für innereuropäische Flüge ist die Speicherung zwar optional, doch die Innenminister der Mitgliedstaaten haben bereits im vergangenen Dezember vereinbart, auch diese Daten zu bevorraten.
Gespeichert werden neben Name, Adresse, Sitzplatz und Flugnummer unter anderem auch Angaben zu den Essenspräferenzen, welche wiederum Rückschlüsse auf sensible Informationen wie etwa die Religionszugehörigkeit erlauben. Als besonders belastend können sich zudem Einträge in ein vorgesehenes Freifeld auswirken, in welchem Airline-Mitarbeiter ungeprüft eigene Beobachtungen oder Einschätzungen über die Fluggäste vermerken können. Die gespeicherten Informationen werden permanent automatisiert gerastert und mit anderen Datenbanken abgeglichen, um sogenannte „problematische Verhaltensmuster“ aufzudecken und aktiv neue Verdächtige zu generieren. Die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten dürfen die Daten untereinander sowie mit Europol austauschen.
Warum jetzt auf einmal so schnell?
Bereits 2011 unterbreitete die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung. Nachdem sich Parlament und Ministerrat Ende 2015 im Rahmen des Trilogs auf eine gemeinsame Fassung der Richtlinie geeinigt hatten, war die endgültige Abstimmung im Plenum ursprünglich für Anfang Februar 2016 vorgesehen. In den Fraktionen der Liberalen, Sozialdemokraten und vereinzelt selbst der Konservativen regten sich dann allerdings Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie, weshalb die Abstimmung mehrfach verschoben wurde. Zuletzt sollte sie im Juni 2016 zusammen mit der Abstimmung über die Datenschutzreform stattfinden.
Nun fürchten insbesondere konservative Kräfte darum, dass ihnen die parlamentarische Mehrheit für die Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung abhanden kommen könnte. Hintergrund ist eine Verhandlung, die am Dienstag dieser Woche vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stattfand. Dort ging es um ein geplantes Abkommen zwischen der EU und Kanada über die Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten. Auch dieses Abkommen sieht vor, bis zu 60 Einzeldaten pro Flugbuchung und Fluggast für insgesamt fünf Jahre zu speichern. Die Nachfragen und Kommentare der Richter ließen klar die äußerst kritische Haltung des EuGH zu dem geplanten Abkommen erkennen. Mit einem Votum des Generalanwalts beim EuGH ist Ende Juni, mit der Entscheidung des Gerichhofs etwa Mitte Juli zu rechnen.
Kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass das Abkommen mit Kanada gegen EU-Grundrechte verstößt, so wäre auch die Richtlinie, die im Kern ebenfalls eine anlasslose, verdachtsunabhängige, mehrjährige Speicherung personenbezogener Daten vorsieht, politisch nicht mehr zu halten. Daher machen die Befürworter der Fluggastdatenspeicherung nun Druck und wollen die Richtlinie so schnell wie möglich durch das Parlament jagen. Im Hintergrund laufen bereits die Vorbereitungen zur Einführung des Systems. Statewatch leakte kürzlich ein geheimes Papier des Ministerrates, aus dem hervorgeht, dass 14 EU-Mitgliedstaaten seit Januar 2016 bereits den Austausch der PNR-Daten im Probebetrieb testen. Seit November 2015 treiben außerdem insgesamt 17 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, gemeinsam mit EU-Kommssion, Frontex, Europol und Interpol die Entwicklung eines Datenformats voran, welches den Austausch erleichtern soll.
Lässt sich die Richtlinie noch verhindern?
Schwierig. Dennoch gibt es verschiedene Aktionen von Bürgerrechtsorganisationen. So ruft die Digitale Gesellschaft dazu auf, sich bis Montag an einer Videoaktion gegen die Fluggastdatenspeicherung zu beteiligen. Vor der Abstimmung sollen die Videos an EU-Abgeordnete übergeben werden.
Da am 14. April auch die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen abgestimmt wird, ruft Correctiv.org dazu auf, Abgeordnete anzurufen. Hingewiesen werden soll in den Anrufen auf die Tatsache, dass die Richtlinie Whistleblower, Journalisten und Arbeitnehmer in ihren Rechten bedroht.
Gegebenenfalls lassen sich also Anrufe bei den Abgeordneten zu PNR und zur Geschäftsgeheimnis-Richtlinie kombinieren.
Dies ist ein gekürzter und leicht veränderter Artikel von Digitale Gesellschaft e.V.
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: Signal Messenger jetzt als Desktopversion verfügbar
Screenshot: Open Whisper Systems : Signal Messenger jetzt als Desktopversion verfügbar Signal ist momentan die quelloffene Alternative zu WhatsApp und Threema, wenn es um Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation auf dem Handy geht. Und jetzt ist Signal auch als Desktop-Version verfügbar, die auf Windows, OSX und Linux funktioniert.
Signal Desktop ist seit gestern in der Public Beta Phase. Zur Installation benötigt man allerdings Googles Chrome Browser und ein Android-Handy, auf dem Signal installiert ist. Autorisiert wird die Desktop-Version mittels Abfotografieren eines QR-Codes mit dem Handy. Mit dem iPhone funktioniert die Desktop-Version noch nicht.
Spannend ist das geräteübergreifende Funktionieren von Instant Messengern auf alle Fälle, zumal sich Jabber-Clients mit OTR-Verschlüsselung auf dem Handy nie wirklich in der Breite durchsetzen konnten.
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: USA: Überwachung von Städten aus der Luft
Besonders Großstädte werden mit den Flugzeugen überwacht. Visualisierung: Buzzfeed.com : USA: Überwachung von Städten aus der Luft US-Behörden fliegen routinemäßig mit Überwachungsflugzeugen über großen Städten in den USA. Das hat Buzzfeed in einer großangelegten Recherche rekonstruiert. Das Medium stützt sich dabei auf eine Recherche von AP, die Flugzeuge der Bundespolizei FBI und deren Tarnfirmen aufgedeckt hatte. Zudem übernahmen sie alle gemeldeten Flugzeuge und Helikopter des Department of Homeland Security (DHS) mit ins Raster. Diese Informationen glich Buzzfeed mit dem öffentlich zugänglichen Flugbewegungstracker Flightradar24 ab.
In nur vier Monaten, von Mitte August bis Dezember 2015, gab es etwa 2.000 bemannte Überwachungsflüge von alleine dem FBI zugeordneten Maschinen. Die meisten flogen in Kreisbewegungen über großen Städten. Unklar ist, was die Flugzeuge an technischem Eqipment außer High-Tech-Kameras an Bord haben. Durch eine Informationsfreiheitsanfrage und ‑klage der Electronic Frontier Foundation wurde bekannt, dass einige der Flugzeuge mit IMSI-Catchern ausgestattet sind.
Auffällig ist, dass die meisten Flüge unter der Woche und nicht am Wochenende stattfanden. Oder gar an Feiertagen überhaupt nicht. Dies spricht gegen eine rein einsatzbezogene Nutzung der Fluggeräte, beispielsweise zur Luftunterstützung bei der Verfolgung von Straftätern.
Bürgerrechtsorganisationen in den USA fordern, dass die Flüge Gegenstand einer größeren Überprüfung werden.
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: Panama Papers: Neue EU-Richtlinie bedroht Pressefreiheit (Update)
Geschäftsgeheimnis Briefkastenfirma: Hier die Steueroase British Virgin Islands. Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/k1rsch/13672857683/sizes/l"> k1rsch</a> : Panama Papers: Neue EU-Richtlinie bedroht Pressefreiheit (Update) Am 14. April stimmt das Europaparlament über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Und die hat es in sich: Sie könnte Leaks, Recherchen und Veröffentlichungen wie die Panama Papers in Zukunft deutlich erschweren. Journalisten sehen die Richtlinie als Bedrohung, für Whistleblower ist sie gefährlich und Gewerkschaften fürchten um die Rechte von Arbeitnehmern.
Pikant: Nach Bekanntwerden der Panama Papers forderte sogar die SPD-Generalsekretärin einen stärkeren Whistleblowerschutz. Die Sozialdemokraten haben nun in der kommenden Woche im Europäischen Parlament die Chance, sich gegen eine Verschlechterung der Situation von Whistleblowern und der Pressefreiheit einzusetzen, indem sie die neue EU-Richtlinie ablehnen.
Von Anfang an hart kritisiert
Seit die Richtlinie im Gesetzgebungsverfahren ist, gibt es international Proteste. In einem offenen Brief kritisierten schon im April 2015 internationale Gewerkschaftsvertreter:
Es mag zwar nötig und legitim sein, Wirtschaftsakteure vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Jedoch ist es dazu weder nötig noch legitim, der öffentlichen Debatte und der Transparenz solch eine große Menge an Informationen vorzuenthalten. Wir glauben nicht an die Kriminalisierung der Arbeit von Whistleblowern, Journalisten und Gewerkschaftsaktivisten.
In Deutschland protestierten unter anderem Correctiv, DGB und die Deutsche Journalistenunion gemeinsam gegen die Richtlinie.
Stärkung von Unternehmen auf Kosten von Pressefreiheit und Whistleblowern
Substanziell hat sich im Gesetzgebungsverfahren trotz der Proteste an der Richtlinie nichts geändert. Einziger Kompromiss war der Zusatz einer Ausnahme „zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit“ sowie „zur Aufdeckung eines ordnungswidrigen Verhaltens, einer strafbaren Handlung oder einer illegalen Tätigkeit, sofern der Beklagte zum Schutz des öffentlichen Interesses gehandelt hat“.
Die zentralen Probleme bleiben aber: Unternehmen bestimmen eigenständig, was ein Geschäftsgeheimnis ist. In vielen Ländern, unter anderem in Deutschland, bedeutet die EU-Richtlinie eine Ausweitung der Geschäftsgeheimnisse. Zudem bekommen Unternehmen ein zivilrechtliches Instrumentarium an die Hand, mit dem sie Whistleblower, Journalisten und Gewerkschaftsvertreter einschüchtern können. Denn um straffrei zu bleiben, müssen nach der Richtlinie Journalisten – und nicht etwa die Kläger – beweisen, dass sie im öffentlichen und nicht im privaten Interesse gehandelt haben.
Das moniert auch Christian Humborg vom investigativen Recherchebüro Correctiv.org:
Die geplante Richtlinie ermöglicht Unternehmen, gegen jede Berichterstattung zunächst einmal rechtlich vorzugehen, denn sie können selbst definieren, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Ob sie am Ende den Prozess gewinnen, ist doch vielen Unternehmen egal, Hauptsache sie haben den Journalisten das Leben schwer gemacht.
Volker Tripp, Jurist bei der Digitalen Gesellschaft, sieht vor allem Organisationen oder Personen, bei denen der Pressestatus ungeklärt ist, durch die Richtlinie gefährdet,
[..] da die Richtlinie ermöglichen soll, „rechtsverletzende Produkte“ (also solche, die Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen) vom Markt zu entfernen. Über die Richtlinie könnte also z.B. Wikileaks gezwungen werden, bestimmte Informationen, die als Geschäftsgeheimnis gelten, nicht öffentlich zugänglich zu machen. Prinzipiell droht die gleiche Gefahr auch Presseorganen [..]
In einem Fall wie den Panama Papers etwa müsste der Whistleblower im Falle einer Anklage durch die Kanzlei Mossack Fonseca nachweisen, dass er bei seinen Leaks nicht vor allem finanzielle Motive verfolgt hat und dass die Veröffentlichung im öffentlichen Interesse lag. Was ein legitimes öffentliches Interesse ist, wird in der Richtlinie allerdings gar nicht festgelegt.
Auch Produktsicherheit gefährdet
Auch die Informationsfreiheit ist durch die geplante Richtlinie in Gefahr: Da der Zugriff auf Geschäftsgeheimnisse stärker begrenzt wird, werden unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen etwa vom VW-Abgasbetrug weiter erschwert. Sogar dem TÜV könnte durch Geschäftsgeheimnisse eine Überprüfung von Produkten unmöglich gemacht werden.
Gerade im Kontext der Panama Papers sei es ein fatales Signal, die Geheimniskrämerei von Konzernen auszuweiten und Whistleblower abzuschrecken, sagt Julia Reda, die für die Piraten im Europaparlament sitzt.
Im Europaparlament forderte die grüne Fraktion deswegen eine Vertagung der Abstimmung und eine zusätzliche EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern. Gegen die EU-Richtlinie gibt es eine Petition bei Wemove.eu, die schon mehr als 100.000 Menschen unterzeichnet haben.
Update:
Correctiv.org ruft dazu auf (Facebook-Video), bei EU-Abgeordneten der CDU und der SPD anzurufen und darauf einzuwirken, dass sie die Richtlinie ablehnen.Erich Möchel hat beim ORF noch eine ausführliche Betrachtung der EU-Richtlinie gebracht. Er macht auch nochmal klar, dass es sich bei der Richtlinie gerade nicht um Schutz vor Wirtschaftsspionage handelt, sondern um ein Vorgehen gegen Whistleblower und Journalisten. Möchel hat alle Parteien im Parlament zu ihrer Haltung angefragt und schreibt:
Eine Anfrage von ORF.at an die Abgeordneten zum EU-Parlament zu diesem Thema brachte ein sehr ungewöhnliches Ergebnis. Obwohl es nur vier kurze Fragen an die fünf parlamentarischen Fraktionen waren, denen österreichische Abgeordnete angehören, fehlen nach mehr als zwei Tagen ausgerechnet die Antworten der drei größten Fraktionen. Reaktionen gab es nur seitens der Grünen sowie der FPÖ, die seit dem Sommer 2015 der von der französischen „Front National“ dominierten Fraktion „Europa der Nationen und der Freiheit“ angehört.
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: Mausrede des Tages: Die FDP auf Twitter
: Mausrede des Tages: Die FDP auf Twitter
Die Mausrede des Tages kommt heute von der FDP. Der offizielle Twitter-Account der Partei kritisierte die Flüchtlingspolitik von CSU und ÖVP mit den Worten:@DoroBaer @sebastiankurz Was braucht er heute, um einer humanen europäischen Flüchtlingspolitik in den Rücken zu fallen? Güterwaggons?
Weil das natürlich Gedanken an etwas unpassende Vergleiche weckt, löschte die FDP den Tweet und kam mit folgender Mausrede um die Ecke:
Der gelöschte Tweet zu Flüchtlingen wurde versehentlich von einem Dienstleister erstellt. Wir distanzieren uns und bitten um Entschuldigung.
Ja, immer dieses Outsourcing aber auch!
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: WhatsApp kann jetzt Verschlüsselung auf allen Geräten
Sobald ein Kontakt als Verschlüsselungsfähig erkannt wird, ist nur noch verschlüsselte Kommunikation möglich. Screenshot: Open Whisper Systems : WhatsApp kann jetzt Verschlüsselung auf allen Geräten Vor gut 15 Monaten verkündete Open Whisper Systems die Zusammenarbeit mit WhatsApp. Ziel dieser Zusammenarbeit war und ist die Implementierung des Signal Protocols und damit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im weitverbreitesten Instant Messenger. Heute verkündet Open Whisper Systems, dass jetzt die Verschlüsselung auf allen Clients für Chats, Gruppenchats, Anhänge, Sprachnachrichten und Anrufe funktioniere:
Over the past year, we’ve been progressively rolling out Signal Protocol support for all WhatsApp communication across all WhatsApp clients. This includes chats, group chats, attachments, voice notes, and voice calls across Android, iPhone, Windows Phone, Nokia S40, Nokia S60, Blackberry, and BB10. As of today, the integration is fully complete. Users running the most recent versions of WhatsApp on any platform now get full end to end encryption for every message they send and every WhatsApp call they make when communicating with each other. This includes all the benefits of the Signal Protocol – a modern, open source, forward secure, strong encryption protocol for asynchronous messaging systems, designed to make end-to-end encrypted messaging as seamless as possible.
Damit es wirklich mit der Verschlüsselung klappt, müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer noch die aktuellste Version des Messengers runterladen. Sobald ein Nutzer verschlüsseln kann, ist mit diesem Kontakt nur noch eine Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation möglich. Das soll vor Attacken schützen, bei denen eine alte WhatsApp-Version aufgespielt wird. Zugleich können die WhatsApp-Nutzer über den Fingerprint, der bei WhatsApp „Security Code“ heißt, die Authentizität des Gegenübers überprüfen. Wie sich das eben bei einer ordentlichen Verschlüsselung gehört. In einem Whitepaper (PDF) beschreibt das Unternehmen die Verschlüsselung.
WhatsApp hat mehr als eine Milliarde Nutzer weltweit und gehört seit 2014 zu Facebook. Unklar ist, wie sich die Verschlüsselung mit dem Geschäftsmodell von WhatsApp verträgt, da der Dienst jetzt nur noch die Metadaten der User hat, aber nicht mehr wissen dürfte, was die User so kommunizieren. Spannend bleibt auch, ob es externe Audits geben wird, welche die Sicherheit von WhatsApp überprüfen.
Wer sich aus guten Gründen nicht auf proprietäre Lösungen wie WhatsApp verlassen will, der kann einfach die App „Signal“ nutzen. Die ist quelloffen und bietet ähnliche Features und Verschlüsselung.
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: Ungarn will Verschlüsselung verbieten
: Ungarn will Verschlüsselung verbieten Victor Orbáns regierende Fidesz-Partei will laut einem Bericht des Budapest Beacon Verschlüsselungssoftware verbieten. So sagte Orbáns Partei-Vize Gergely Gulyás:
We would ban communication devices that [law enforcement agencies] are not able to surveil despite having the legal authority to do so
Ungarns Exekutive hat schon heute weitreichende Überwachungsbefugnisse, die in Teilen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für rechtswidrig erklärt wurden. Zudem will die Regierung demnächst eine Verfassungsänderung präsentieren, die mittels im Namen der Terrorbekämpfung ein weitreichendes Notstandsrecht einführen soll.
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: Fluggastdatenspeicherung: Noch nicht beschlossen, aber Pilotprojekte laufen schon
Auch Essensauswahl wird gespeichert. Foto: CC-BY 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/lwy/6833034606/sizes/l"> LWYang</a> : Fluggastdatenspeicherung: Noch nicht beschlossen, aber Pilotprojekte laufen schon Die Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten (PNR) ist noch nicht vom EU-Parlament beschlossen, der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt heute über die Zulässigkeit des PNR-Abkommens zwischen Kanada und der EU – aber die EU-Kommission hat schon millionenschwere Pilotprojekte für den Datenaustausch aufgesetzt, berichtet Zeit Online:
Möglicherweise wird die PNR-Richtlinie im April endgültig beschlossen, möglicherweise aber auch nicht. Die Mitgliedstaaten sind sich aber offenbar sicher, dass es früher oder später so kommen wird. Statewatch.org hat ein vertrauliches Ratspapier veröffentlicht, in dem ein Passenger Name Record Data Exchange Pilot (PNRDEP) beschrieben wird. In diesem Pilotprojekt, größtenteils finanziert von der EU-Kommission und geleitet vom ungarischen Innenminister, erproben zunächst einmal 14 Mitgliedstaaten den Austausch der PNR.
In diesem Pilotprojekt ist Deutschland nicht dabei, aber in einem anderen:
Es gibt parallel noch ein zweites, größeres Pilotprojekt, das die Einführung eines neuen Standards für den Datenaustausch (Universal Message Format, kurz UMF 3) vorbereiten soll. Es wird geleitet vom deutschen Bundeskriminalamt.
Über dieses Pilotprojekt haben wir zuletzt ausführlich berichtet.
Der Termin für die Abstimmung der PNR-Richtlinie steht jedoch noch nicht fest. Nach dem Anschlag von Brüssel hatten mehrere Innenminister gefordert, dass die Richtlinie schnell beschlossen – also durchgewunken – werden solle. Bürgerrechtsorganisationen wie die Digitale Gesellschaft wehren sich seit Jahren gegen diese neue Vorratsdatenspeicherung, welche die Mobilität der Menschen anlasslos und verdachtsunabhängig erfasst.
Update:
Digitale Gesellschaft e.V. hat eine erste Einschätzung zur heutigen Verhandlung der PNR am Europäischen Gerichtshof veröffentlicht.
