In Schleswig-Holstein hat sich die Anzahl der Funkzellenabfragen seit dem Jahr 2009 mehr als verfünffacht. Bei einer Funkzellenabfrage wird für ein bestimmtes Gebiet und einen bestimmten Zeitpunkt erfasst, welche Handys – und damit Personen – sich darin aufhalten. So will die Polizei mögliche Straftäter mittels Standortdaten rastern.
Besonders stark stiegen die Abfragen, in die jeder Handynutzer ohne eigenes Zutun geraten kann, zwischen 2012 und 2015 an. Sie verdreifachten sich von 256 auf 825 Fälle. Mit mehr als zwei Funkzellenabfragen am Tag alleine im nördlichsten Bundesland, hat sich die nicht-indivualisierte Funkzellenabfrage zum Standardinstrument der Strafverfolger entwickelt. Dabei führten in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein gerade einmal fünf Prozent der Funkzellenabfragen zur Verurteilung eines Straftäters.
Die neuen Zahlen gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage (PDF) des Abgeordneten Patrick Breyer (Piraten) hervor.
Ausgehend von Zahlen aus dem Jahr 2012 schätzt Breyer, dass durch die Funkzellenabfragen im Jahr 2015 etwa zwölf Millionen Handys ins Visier der Fahnder gerieten. Statistisch gesehen wird also jeder Einwohner Schleswig-Holsteins etwa drei Mal im Jahr ohne sein Wissen von den Strafverfolgungsbehörden erfasst – und teilweise für Jahre gespeichert.
Betroffene werden nicht benachrichtigt
Auffällig ist aber nicht nur die erhebliche Steigerung der Mobilfunk-Rasterfahndung, sondern auch dass die vorgeschriebene Benachrichtigung aller von der Funkzellenabfrage betroffenen Personen standardmäßig nicht stattfindet. Ausnahmen einer Benachrichtigung sind laut Gesetz nur in engen Grenzen zulässig:
Die Benachrichtigung unterbleibt, wenn ihr überwiegende schutzwürdige Belange einer betroffenen Person entgegenstehen. Zudem kann die Benachrichtigung einer […] Person, gegen die sich die Maßnahme nicht gerichtet hat, unterbleiben, wenn diese von der Maßnahme nur unerheblich betroffen wurde und anzunehmen ist, dass sie kein Interesse an einer Benachrichtigung hat.

Genau auf jene Formel, dass die Bürger nicht interessiert seien an einer Benachrichtigung, hatte sich auch der schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt Zepter bei einer Anhörung im Rechts- und Innenausschuss zurückgezogen. Das Skurrile dabei: Das Desinteresse definiert die Strafverfolgungsbehörde, Bürgerinnen und Bürger hingegen können ihr Interesse nicht formulieren, z.B. in unbestimmten Informationsanfragen. Über die verschiedenen behördlichen Kniffe und Argumentationen, eine Benachrichtigung zu vermeiden, berichteten wir schon letztes Jahr.
Dabei wäre eine Benachrichtigung sehr einfach über SMS möglich. „So etwas wäre einfach umzusetzen und datenschutzrechtliche Bedenken gibt es keine“, sagt die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Körffer gegenüber dem NDR, „aber wenn man alles veröffentlicht, provoziert das natürlich auch Nachfragen bei den Betroffenen“.
