Am vergangenen Mittwoch hat der Ausschuss Digitale Agenda zum Thema „Wettbewerbsrecht bei Online-Plattformen“ öffentlich getagt. Als Sachverständige waren Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamtes), Dr. Michael Menz (Zalando), Ansgar Baums (HP), Prof. Dr. Justus Haucap (Düsseldorf Institute for Competition Economics) und Dr. Miika Blinn (Verbraucherzentrale, Bundesverband) geladen.
Im Kern (Tagesordnung, PDF) ging es um die Frage, ob das Instrumentarium des nationalen und europäischen Kartell‑, Wettbewerbs- und Fusionskontrollrechts ausreiche, um den Wettbewerb bei Plattformanbietern sicherzustellen – und ob es Bereiche gäbe, die reguliert werden sollen.
Andreas Mundt machte klar, dass die wirtschaftliche Macht mancher Unternehmen „für die Konsumenten und für das Funktionieren von Märkten tatsächlich gefährlich werden“ könne. Er wies dabei explizit auf das Verfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook hin:
[..] Facebook ist besonders gelagert, weil die Nutzerdaten, die Facebook erhebt von ganz herausragender Bedeutung für das Geschäftsmodell von Facebook sind – und deswegen sind wir der Ansicht, dass wir einen Link haben, wenn wir Marktbeherrschung feststellen, dass dann eine ganz besondere Pflicht auf Facebook ruht, die Datenschutzgesetze tatsächlich einzuhalten.
Grundsätzlich habe man es bei den neuen Plattformen sehr oft mit „Märkten ohne Gegenleistung“ zu tun, weil die deutsche Rechtsprechung unentgeltliche Dienste nicht als Markt sehe. Das Bundeskartellamt halte das „für nicht zeitgemäß und nicht richtig im Hinblick auf die Märkte, die wir im Internet vorfinden. Im Bundeskartellamt möchte man eine Regelung, „dass Märkte auch dann vorliegen, wenn die Leistung unentgeltlich erbracht wird, respektive wenn Daten als Zahlungsmittel gegeben werden.“ Dazu werde das Bundeskartellamt einen Vorschlag machen.
Deutsche Rechtsprechung sieht es nicht als Markt an, wenn unentgeltlich mit Daten bezahlt wird
Der nächste Sachverständige, Michael Menz von Zalando, nutzte seine fünf Minuten Redezeit vornehmlich dazu, die Größe und Wichtigkeit seines Arbeitgebers zu betonen. Am Ende forderte er, dass die vorhandene Regulierung genutzt werden und die digitale Ökonomie national gestärkt werden solle.
Ansgar Baums von HP warnte vor einer Zuspitzung des Begriffes digitale Plattform auf Unternehmen, die personalisierte Werbung als Geschäftsmodell hätten. Sonst könne dies zu einem Kollateralschaden bei Industrie 4.0 führen. Er halte zudem die Gleichsetzung von Plattform und Monopol für falsch und plädierte dafür, keine Veränderungen im Wettbewerbsrecht vorzunehmen.
Professor Justus Haucap formulierte seine Sorge vor Konzentrationsprozessen. Es sei deshalb auch sehr wichtig, sehr kritisch mit Exklusivklauseln umzugehen. Solche Exklusivklauseln beinhalten, dass zum Beispiel ein Taxifahrer nur bei einer Plattform sein dürfe. Großen Anpassungsbedarf sah er dafür im Kartellrecht aber nicht. Haucap fragte auch, ob Daten heute „Essential Facilities“ seien. Es stelle sich die Frage, wie z.B. ein Unternehmen an Daten rankomme um auch zielgerichtete Werbung zu machen.
Marktmacht ins Verhältnis zu Datenmacht setzen
Miika Blinn von der Verbraucherzentrale Bundesverband, betonte dass Wettbewerb ein „solider Schritt zum Verbraucherschutz“ sei. Bei der Marktmacht von Unternehmen, die quasi alternativlos seien, könnten die Betreiber der Plattform vor diesem Hintergrund die Entgelte, also die Menge an Daten, die erhoben wird, erhöhen. Es sei wichtig Marktmacht ins Verhältnis zu Datenmacht zu setzen. Er verglich das mit der Situation, dass es nur noch einen Cola-Produzenten gäbe und dieser dann 50 Euro für eine Flasche des Getränks verlange.
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