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Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Facebook ein

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet. Die Behörde geht, laut Pressemitteilung, dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht. Dabei konzentriert sich…

  • Markus Reuter

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet.

Die Behörde geht, laut Pressemitteilung, dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

Dabei konzentriert sich das Bundeskartellamt unter anderem auf die Nutzungsbedingungen des Unternehmens, es heißt in der Pressemitteilung weiter:

Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Das Bundeskartell argumentiert zudem mit dem Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer:

Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und ‑nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Über die Autor:innen

  • Markus Reuter

    Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP)


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2 Kommentare zu „Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Facebook ein“


  1. Steuerverkürzer Facebook

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    Bleibt zu hoffen, dass das Bundeskartellamt auch berücksichtigt, dass Facebook als global player konsequente Steuervermeidung betreibt, die gewiss nicht in jedem Fall legal sein dürfte. Auch dadurch war es möglich Ressourcen innerhalb kürzester Zeit anzuhäufen, und so zu einer marktbeherrschenden Stellung zu kommen.


  2. Frl. Unverständnis

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    Hatte mich schon gewundert, dass ein Unternehmen, das immer darauf besteht, in einem Land keine Niederlassung zu betreiben und sich deshalb nicht an die Gesetze des Landes halten muss, nun ausgerechnet im wehrhaftesten Land eine Niederlasdung eröffnet. :D #fail

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