Markus Reuter

Markus Reuter

Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky.

Kontakt: E-Mail (OpenPGP)

  • : Studie: Social Media und die Black Lives Matter Bewegung
    Foto: CC-BY-NC-SA 4.0 Center For Media & Social Impact
    Studie: Social Media und die Black Lives Matter Bewegung

    Black Lives Matter ist eine soziale Bewegung, die im Jahr 2013 entstand und sich gegen rassistische Gewalt durch die Polizei in den USA richtet. Auslöser für die Bewegung waren die Tötungen unbewaffneter schwarzer Menschen durch Polizeibeamte.

    Das Center for Media & Social Impact der American University in Washington hat nun die Entstehung der Black Lives Matter Bewegung (Wikipedia) im Zusammenhang mit Social Media untersucht.

    Der enge Zusammenhang von Social Media und der Entstehung der Bewegung sei bislang zwar oft geäußert worden, aber noch nicht wissenschaftlich untersucht. Um sich dem Thema zu nähern haben die Autoren der Studie „Beyond the Hashtags“ fast 41 Millionen Tweets und über 100.000 Weblinks aus den Jahren 2014 und 2015 untersucht sowie 40 Interviews mit Aktivistinnen und Aktivisten geführt.

    Die 92-seitige Studie (PDF), die unter einer Creative Commons Lizenz steht, untersucht die Webseitennetzwerke der neuen Bürgerrechtsbewegung genauso wie oft getwitterte Bilder zum Thema „Black Lives Matter“. Sie zeigt wie News-Stories entstehen, vom ersten Tweet „RIP Mike Brown“ bis zur globalen Berichterstattung. Gleichzeitig untersuchen die Wissenschaftler, welche Netzwerke in welcher Phase die jeweiligen treibenden Kräfte der Debatte sind.

    Die Autoren vergleichen zudem verschiedene soziale Bewegungen und kommen zum Schluss, dass das Thema Polizeigewalt besonders gut geeignet ist, Empörung und Solidarität gleichermaßen auszulösen.

    In ihrer Zusammenfassung schreiben die Autoren, dass sie Folgendes herausgefunden hätten:

    • Der #Blacklivesmatter Hashtag wurde zwar schon im Juli 2013 erfunden, wurde aber erst nach den großen Ferguson-Protesten im November 2014 genutzt und dann zum Zeichen einer Bewegung
    • Die Posts und Tweets von Aktivisten waren ausschlaggebend dafür, dass Michael Browns Geschichte in den USA bundesweit bekannt wurde
    • Demonstranten und ihre Unterstützer konnten in der Regel ihre Narrative auch ohne Mainstreammedien verbreiten
    • Die große Mehrheit der untersuchten Communities unterstützten die Forderung nach Gerechtigkeit und die Ächtung von Polizeigewalt
    • Aktivisten und schwarze Jugendliche diskutierten beide über das Thema Polizeigewalt, allerdings völlig unterschiedlich
    • Die interviewten Aktivistinnen und Aktivisten nutzten Social Media mit dem Ziel zu bilden, marginalisierte Stimmen zu verstärken und eine strukturelle Reform der Polizei zu erreichen

    Spannende Lektüre!

    2. März 2016
  • : Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Facebook ein
    Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Facebook ein

    Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, eingeleitet.

    Die Behörde geht, laut Pressemitteilung, dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

    Dabei konzentriert sich das Bundeskartellamt unter anderem auf die Nutzungsbedingungen des Unternehmens, es heißt in der Pressemitteilung weiter:

    Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

    Das Bundeskartell argumentiert zudem mit dem Datenschutz der Nutzerinnen und Nutzer:

    Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und ‑nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

    2. März 2016 2
  • : Verbraucherzentralen schießen scharf gegen Microsoft und Facebook
    Foto: CC-BY 2.0 brar_j (Flickr)
    Verbraucherzentralen schießen scharf gegen Microsoft und Facebook

    Windows 10 telefoniert deutlich häufiger und umfangreicher nach Hause als die Vorgängerprodukte. Weil dies so ist, schreibt die Verbraucherzentrale NRW:

    [..] können bei der Benutzung von Windows 10 und seiner Dienste wie der Sprachassistentin „Cortana“ oder dem Edge-Browser insbesondere in den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Benutzerkonto eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzerdaten an die Microsoft-Server übertragen werden: etwa Spracheingaben, Kalendereinträge, Kontakte, Standort oder auch der Browserverlauf.

    Microsoft legte Umsteigern, die ein Upgrade auf Windows 10 machten, diese weitreichenden Änderungen nur unzureichend – nämlich „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“ – dar. Deswegen hatte die Verbraucherzentrale NRW Microsoft abgemahnt. Die brisanten Klauseln bedürfen nach Meinung der Verbraucherzentrale einer optischen Hervorhebung, so dass Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen sollen.

    Da Microsoft sich weigerte, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, haben die Verbraucherschützer jetzt Klage vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) eingereicht.

    Facebook muss 100.000 Euro zahlen

    Dass Verbraucherzentralen mit ihren Klagen durchaus Erfolg haben können, zeigt eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Facebook. Der hatte den Konzern verklagt, weil die so genannte „IP-Lizenz-Klausel“ in Facebooks Nutzungsbedingungen zu unbestimmt formuliert sei. Facebook räumt sich mit dieser „IP-Lizenz“ – IP steht hier für Intellectual Property – nichtexklusive, weltweite Rechte zur Verwendung aller Inhalte ein, die Mitglieder des sozialen Netzwerks dort posten.

    Facebook unterlag zweimal vor Gericht, änderte die Klausel aber nur unzureichend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband beantragte deshalb ein Ordnungsgeld gegen den Konzern. Das Landgericht Berlin folgte der Argumentation (Az. 16 O 551/10, PDF) und beschloss am 11. Februar ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut heise.de akzeptiert Facebook jedoch die Zahlung des Ordnungsgeldes.

    1. März 2016 5
  • : Reportage in der taz: Sieben Jahre Haft für NATO-Whistleblower
    Symbolbild Passwortsicherheit. Foto: CC-BY Schill (Flickr)
    Reportage in der taz: Sieben Jahre Haft für NATO-Whistleblower

    Die taz hat in einer Reportage die Geschichte eines Informatikers nachgezeichnet, der beim Militärbündnis NATO die IT-Sicherheit verbessern will und deswegen im Jahr 2013 verurteilt wird. Wegen Landesverrat.

    Manfred Klag arbeitet 30 Jahre für die NATO, baut schon früh EDV-Infrastrukturen auf. Als das Militärbündnis 2008 das neue Informationssystem DHS einführt, entdeckt er Sicherheitslücken. Diese führen dazu, dass geheime Dokumente allen im System zugänglich sind. Auch seine private Gehaltsabrechnung steht im NATO-Netz den Kollegen zur Verfügung.

    Weil er mehrmals erfolglos Kritik angebracht hat, erstattet er schließlich am 24. Februar 2010 beim Leiter der Nato-Behörde Anzeige. Um eine Antwort zu erzwingen, fordert Klag 5.000 Euro Schadensersatz. Der Stein gerät ins Rollen.

    In Folge seiner Anzeige drängen ihn Generale der NATO immer wieder zum Schweigen. Doch der Whistleblower entdeckt weitere Sicherheitslücken, wie Kai Schlieter in der Reportage berichtet:

    Klag, ein Nerd, über 30 Jahre im Dienst des mächtigsten Militärbündnisses der Welt, mailte sich 11 Excel-Dateien, in denen Passwörter steckten. Diese gelten später als Staatsgeheimnis. Sie waren allerdings nicht als Verschlusssache eingestuft. Die Passwörter bestanden aus fünf Buchstaben und entsprachen der Werkseinstellung des Hardwareherstellers.

    Der Fall nimmt seinen Lauf, der NATO-Geheimdienst heftet sich an Klags Fersen. Das Magazin Focus spricht von kriminellen Machenschaften des Whistleblowers. Der Bericht ist geschrieben von Josef Hufelschulte, einem Focus-Reporter, der vom BND als Mitarbeiter geführt wird. Als der Fall bei Generalbundesanwalt Harald Range landet, verfasst dieser die 56-seitige Anklageschrift. Dort steht, der Verrat der Daten bedrohe die Bundesrepublik in ihren Grundfesten. Range „übersieht“ in der Anklageschrift die komplette Vorgeschichte und die zahlreichen Versuche Manfred Klags, die NATO-Sicherheit zu verbessern. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilt Manfred Klag am 19. Dezember 2013 zu sieben Jahren Haft wegen Landesverrat.

    Die komplette, lesenswerte Reportage und viel mehr Details gibt´s in der taz.

    1. März 2016 14